252861-01 ST
CDU-Große Anfrage: Objekt „Im Feldpütz 18 (nicht 16), 53123 Bonn“
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Sammeldokument öffentlich
4274 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252861-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB CDU-Große Anfrage: Objekt „Im Feldpütz 18 (nicht 16), 53123 Bonn“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1) Wer ist der aktuelle Eigentümer dieser Immobilie? Aus Gründen des Datenschutzes wird die Eigentümerin der Fläche nicht bekannt gegeben. Die Fläche wird betreut von der Property Management Firma Tectareal Asset Services GmbH Standort Essen Norbertstr. 3-5 45131 Essen Web: http://www.tectareal.de 2) Warum gibt es einen jahrelangen Leerstand? Diese Frage kann letztlich nur die Eigentümerin beantworten. Nach Erfahrung des Immobilienservice der Wirtschaftsförderung entspricht die Fläche nicht mehr den heutigen Konzepten des Einzelhandels, weswegen es vermutlich nicht gelingen wird, dort erneut einen Nahversorger zu etablieren. Andere bislang seitens Tectareal vorgestellte Konzepte waren baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Neben der Tectareal Asset Services GmbH wird sich von nun an auch der Immobilienservice der Wirtschaftsförderung bemühen, Kundeninteresse auf diese Fläche zu lenken, sofern passende Anfragen gestellt werden. 3) Hat das Zentrenmanagement Hardtberg diese Liegenschaft im Blick? Diese Fläche liegt außerhalb des Förderbereichs des Zentrenmanagement Hardtberg; dem Zentrenmanagement Hardtberg liegt für diese Fläche keine Beauftragung seitens der Stadt Bonn vor. 4) Gibt es Kontrollen, z.B. durch das Ordnungsamt, hinsichtlich der Sauberkeit dieses Komplexes? Dem kommunalen Ordnungsdienst war oder ist der Komplex nicht bekannt. Bei dem Komplex handelt es sich um Privatgelände. Ein ungepflegtes Erscheinungsbild ohne ausgehende Gefahr reicht nicht aus, um ordnungsbehördlich einzugreifen. Dem Verkehrsaußendienst ist der Bereich ebenso nicht als Beschwerdestelle bekannt. 5) Ist es erlaubt, dass PKW’s/Transporter in großer Anzahl rund um das Seite 1 von 2 Seite 2 — — Gelände parken? Vor dem Komplex (Hausnr. 14/18) darf innerhalb der Parkmarkierungen geparkt werden. Parken Fahrzeuge außerhalb dieser Markierungen, so werden sie durch den Verkehrsaußendienst verwarnt. Das Parken auf der Privatfläche „Im Feldpütz 18“ wird nicht durch den Verkehrsaußendienst geahndet. 6) Wurde der Eigentümer in den letzten Monaten mal aufgefordert, die Immobilie wieder in einwandfreiem Zustand zu bringen? Das betreffende Gebäude ist der Verwaltung aus bauordnungsrechtlicher Sicht bekannt. Die Eigentümerin wurde Ende 2024 aufgefordert, die seinerzeit bestehenden baulichen Mängel – soweit davon eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht - zu beseitigen. Nachdem die notwendigen Ausbesserungs- und Sicherungsmaßnahmen kurzfristig durchgeführt wurden, konnte das baurechtliche Verwaltungsverfahren beendet werden. Abschließend wurde die Eigentümerin darauf hingewiesen, dass dauerhaft sicherzustellen ist, dass von dem leerstehenden Gebäude keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und der bauliche Zustand in diesem Rahmen regelmäßig geprüft werden muss. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 58 Absatz 1 BauO NRW als solche der Gefahrenabwehr gelten. Da hier nach der erfolgten Umsetzung der geforderten Maßnahmen offenkundig keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, besteht keine Rechtsgrundlage für ein weiteres bauordnungsbehördliches Einschreiten (z. B. Forderung zur Instandsetzung einer Immobilie in einen einwandfreien Zustand). 7) Welche flankierenden Maßnahmen bzw. Schwerpunkte sind seitens der Verwaltung geplant, um diesen Schandfleck in den Griff zu bekommen? Der Immobilienservice der Wirtschaftsförderung hat Kontakt zur Tectareal aufgenommen und wird das Angebot „Im Feldpütz 18“ auf passende Anfrage hin weitergeben. Einen neuen Mietenden zu finden ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen, der Lage, der baurechtlichen Nutzungsbeschränkungen und des Zustands des Gebäudes jedoch ein eher langfristiges Unterfangen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Feldpütz 18
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 252861-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 12.08.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40