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Prostituiertenschutzgesetz in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0404/2018 vom 06.02.2018

Stand: Am 06.02.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/321/21 AN/0168/2018 Vorlagen-Nummer 06.02.2018 0404/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 06.02.2018 Prostituiertenschutzgesetz in Köln hier: Anfrage der Gruppe Bunt in der Ratssitzung am 06.02.2018, TOP 4.5 Die Ratsgruppe BUNT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Von wie vielen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, die dieser Tätigkeit im Bereich Köln nachgehen, wird gegenwärtig ausgegangen? Antwort der Verwaltung: Im Stadtgebiet Köln wird von rund 4500 Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ausgegangen. Frage 2: Wie viele Anmeldungen nach ProstSchG hat es Stand 01.02.2018 in Köln gegeben? (Bitte, wenn möglich, aufschlüsseln nach Geschlecht und Nationalität) Antwort der Verwaltung: Mit Stand 01.02.2018 wurden in Köln insgesamt 920 Ausweise nach § 5 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ausgegeben. Hiervon entfallen 910 Ausweise auf weibliche Sexarbeiterinnen und 10 Anmeldungen auf männliche. Eine zahlenmäßige (statistische) Aufschlüsselung nach Nationalitäten erfolgt nicht. Hinsichtlich der Herkunft der gemeldeten Sexarbeiter/Sexarbeiterinnen kann aber festgestellt werden, dass sich diese aus folgenden Ländern zusammensetzt: Deutschland, Rumänien, Thailand, Bulgarien, Kolumbien, Kasachstan, Griechenland, Spanien, Serbi- en, Russland, Marokko, Ungarn, Kenia, Polen, Lettland, Litauen, Albanien, Nigeria, Frankreich, Nie- derlande, Peru, Iran, China, Philippinen, Italien, Türkei, Slowakei, Kroatien, Tschechien, Ghana, Ko- sovo und Weißrussland. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2018

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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