2018/0109
Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA Netz AG
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2018/0109
2794 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0109
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA Netz AG
Vorlage vom: 10.04.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der ENTEGA Netz AG.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.04.2018
In der ENTEGA Netz AG steht die Hauptversammlung mit den Neuwahlen des Aufsichtsrates
an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet gleichartige
unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 HGO nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige Benennungsrecht zu,
weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der Stadt gehören, oder
an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das Wahlverfahren im
Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen Listen. Nach dem
Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -Niemayer-Verfahren
ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle des Ausscheidens von
Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten gegeben sind.
Der Aufsichtsrat der ENTEGA Netz AG besteht aus 20 Sitzen, wobei gemäß Satzung 14
Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt und 7 Mitglieder von der ENTEGA AG
entsandt werden Dem Magistrat steht ein Vorschlagsrecht für 8 Sitze zu .
Gemäß dem Nachtrag zum Konsortialvertrag (siehe Ma gistratsbeschluss vom 07.11.2007)
besteht zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstand der ENTEGA AG Einigkeit darüber, den
Aufsichtsrat der ENTEGA Netz AG personenidentisch zu besetzen .
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der F rauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 10.04.2018
772/da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0109
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00