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2018/0109

Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA Netz AG

Magistratsvorlage 10.04.2018

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2018/0109

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2018/0109

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0109 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der ENTEGA Netz AG  
 
Vorlage vom: 10.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der ENTEGA Netz AG. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.04.2018 
 
In der ENTEGA Netz AG steht die Hauptversammlung mit den Neuwahlen des Aufsichtsrates 
an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet gleichartige 
unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 HGO nach den Grundsätzen 
der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige Benennungsrecht zu, 
weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt  in den Gesellschaften, die der Stadt gehören, oder 
an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das Wahlverfahren im 
Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen Listen. Nach dem 
Abstimmungsergebnis werden  die einzelnen Sitze nach dem Hare -Niemayer-Verfahren 
ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle des Ausscheidens von 
Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten gegeben sind.  
 
Der Aufsichtsrat der  ENTEGA Netz AG besteht aus 20 Sitzen, wobei gemäß Satzung 14 
Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt und 7 Mitglieder von der ENTEGA AG 
entsandt werden Dem Magistrat steht ein Vorschlagsrecht für 8 Sitze zu .  
 
Gemäß dem Nachtrag zum Konsortialvertrag (siehe Ma gistratsbeschluss vom 07.11.2007) 
besteht zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstand der ENTEGA AG Einigkeit darüber, den 
Aufsichtsrat der ENTEGA Netz AG personenidentisch zu besetzen .  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der F rauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
 
Darmstadt, 10.04.2018  
772/da 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0109
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00