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Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr: Fahrradständer Feltenstraße 60

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1107/2022 vom 31.03.2022

Stand: Am 04.04.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 1107/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 Beantwortung einer Anfrage von Frau Pöttgen (FDP), betr: Fahrradständer Feltenstraße 60 1. Warum wurden die Fahrrad-Nadeln vor dem Haus Feltenstraße 60 eingerichtet? Antwort der Verwaltung: Die Fahrradständer wurden aufgrund eines Bürgerantrages in das stadtweite Arbeitspro- gramm aufgenommen und nach Prüfung der Örtlichkeit und des Bedarfes aufgestellt. Die Auf- stellung von Fahrradständern im öffentlichen Raum ist eine vom Stadtrat beschlossene Rad- verkehrsförderung für die Stadt Köln, seit vielen Jahren gelebte Praxis und trägt unmittelbar zur Verkehrswende bei. 2. Wie oft kontrolliert das Ordnungsamt diese Fahrrad-Nadel in Bezug auf Fahrrad-Leichen und veranlasst ggfs. die Entfernung dieser Fahrrad-Leichen? Antwort der Verwaltung: Der Ordnungsdienst hat keine regelmäßigen Kontrollintervalle mit Blick auf die Fahrradab- stellmöglichkeiten im Stadtgebiet. Die Beschwerdelage wird tagesaktuell bearbeitet. Der ein- fachste Weg den Ordnungsdienst schnell und unkompliziert zu erreichen ist die „Sags-Uns“- App. Bei einer Kontrolle des Ordnungsdienstes vor Ort konnten keine Beanstandungen festgestellt werden. 3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die 6 Fahrrad-Nadeln in den Bereich Feltenstraße / Äu- ßere Kanalstraße zu verlegen? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der Ausführungen zu 1. sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf, die Fahrrad- Nadeln zu verlegen. Die Auslastung der dortigen Fahrradabstellplätze zeigt den Bedarf in die- sem Bereich.

Beratungsverlauf

  1. 04.04.2022

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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