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V/0423/2007

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2007

Vorlagen 22.05.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.06.2007, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V/0423/2007

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Ansehen

Beschlussvorlage

7660 Zeichen

V/0423/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2007 
- "Vorabinformationen zu Planungsvorhaben" - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.06.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Leitlinien der frühzeitigen Information der politischen Gremien zu stadtstrukturell, städte-
baulich und/oder stadtgestalterisch bedeutsamen Planungsprojekten in Münster werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Fallgestaltungen auf Basis dieser Leitlinien zu han-
deln und projektbezogen entsprechend im Fachausschuss des Rates, im Regelfall nichtöffent-
lich,  zu berichten. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL Nr. A-R/0002/2007 an den Rat (Anlage 1) erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
In der frühzeitigen Information der politischen Gremien zu stadtstrukturell, städtebaulich und/oder 
stadtgestalterisch bedeutsamen Planungsprojekten - insbes. an den Planungsausschuss als 
Fachausschuss des Rates und im Regelfall nichtö ffentlich - handelt die Fachverwaltung bereits 
aktuell nach folgenden Leitlinien: 
 
1. Vorlage von Entscheidungen zu Änträgen zur Bauleitplanung, sowohl bezogen auf flächige 
Projekt- und Baulandentwicklungen als auch bezogen auf konkrete vorhabenbezogene 
Vorlagen-Nr.: 
V/0423/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Krause 
Ruf: 
492 61 20 
E-Mail: 
KrauseJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0423/2007 
Hochbau-/Planungsprojekte. Damit erfolgt die Bestätigung der Entscheidungskompetenz 
des Fachausschusses 
ƒ zum „Ob“ der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplä-
nen,  
ƒ zur Priorisierung und zur zeitlichen Dringlichkeit des Verfahrens im Verhältnis zu 
anderen Planungsprojekten, 
ƒ zur inhaltlichen Basis zum Zeitpunkt des Einstieges in das jeweilige Verfahren so-
wie 
ƒ zur Art des Verfahrens und zur Definition des Grades der frühzeitigen Information 
der Bürgerinnen und Bürger. 
 
2. Verfahrensimmanente weitere Beteiligung bei Bauleitplanverfahren in den vorgegebenen 
Konkretisierungsschritten der Planung (Entwurf zur Offenlegung, Vorberatung des ab-
schließenden Beschlusses). 
 
3. Frühzeitige Vorstellung der Ergebnisse wichtiger Wettbewerbs- oder sonstiger städtebau-
lich-gestalterischer bzw. architektonischer Optimierungsverfahren, hier auch insbes. für 
(objektbezogene) Planungsziele Dritter. 
 
4. Beschlussorientierte Befassung mit Investorenverfahren (Ausschreibung städtischer 
Grundstücksflächen unter Einbeziehung funktionaler, städtebaulicher, stadtgestalterischer 
und architektonischer Bedingungen) bezogen auf 
ƒ die Verfahrensart und -strukturierung, 
ƒ die Bestimmung der inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen, 
ƒ die Auswahlentscheidung 
- bei Mehrstufigkeit in allen Verfahrensabschnitten (z.B. Kinderhaus, Nienberge, Mecklen-
beck). 
 
5. Vorstellung von Bauvorhaben, auch im Vorf eld von baurechtlichen Verfahren, mit ff. Mög-
lichkeiten der Zielrichtung: 
ƒ frühzeitige Information; 
ƒ Meinungsbildung und Unterstützung der Verwaltung in anstehenden Verhandlungen 
mit Eigentümern/Investoren; 
ƒ Entscheidung zur Verträglichkeit bzw. Formulierung von Bedingungen für Befreiun-
gen von Bebauungsplänen oder von Abweichungen von Gestaltungs- oder Erhal-
tungssatzungen; 
ƒ Entscheidung über die Wahrnehmung der Planungshoheit und Einleitung von (steu-
ernden) Bebauungsplanverfahren („städtebauliches Erfordernis“). 
 
6. Information über stadtstrukturell bedeutsame Investorenanfragen  (soweit unter 1., 2. oder 
5. nicht einschlägig) - wie z.B. für Germania, Sportiv-Kai, Mensa-Umfeld, … praktiziert. 
 
7. Information über Zwischenstände stadtstrukt urell, städtebaulich und/oder stadtgestalterisch 
wichtiger Projekte (Inhalte und Verhandlungsergebnisse, soweit unter 1., 2. oder 5. nicht 
einschlägig) - so z.B. für  Germania, Stubengasse, Bahnhof, … praktiziert. 
 
 
 
Auf Basis dieser Leitlinien kann eine frühzeitige Information des Planungsausschusses sicherge-
stellt werden. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, die diese Praxis 
ergänzenden Vorschläge des Antrags Nr. A-R/0002/2007 an den Rat aufzugreifen, per geschütz-
tem Webspace oder personenorientiertem email-Versand projektbezogen Informationsmedien zu 
installieren und zwar aus folgenden Gründen: 
 
ƒ In Münster beschäftigen sich stets und ständig Projektentwickler/Investoren mit attraktiven 
und sensiblen Liegenschaften. Häufig geschieht  dies allein im Rahmen von Akquise oder

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V/0423/2007 
relativ vagen Erstüberlegungen. 
ƒ Eine Reihe von Grundstückseigentümern „attraktiver und sensibler Liegenschaften“ agieren 
in ihren Verwertungs- oder Gestaltungsüberlegungen nicht  stringent. Es erscheint wenig 
sinnhaft, über unklare oder wenig fundierte Zielvorstellungen zu informieren. 
 
ƒ Die Verwaltung verfolgt (gerade aus Gründen der Aufwandsminimierung) deshalb den 
Grundsatz, dann zu informieren, wenn Zielrichtungen einer Projektentwicklung „belastbar“ 
und relativ „verlässlich“ erkennbar sind. 
ƒ Die Verwaltung informiert stets, wenn aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Geneh-
migungsvoraussetzungen negative stadtstrukturelle oder städtebauliche Entwicklungen 
drohen. 
 
ƒ Eine interpretierbare und verwertbare Information ließe sich nicht auf „Dreizeiler“ reduzie-
ren. 
ƒ Die Verwaltung schätzt den Aufwand für eine elektronische Datenbereitstellung und -pflege 
(auch vor dem Hintergrund deutlich reduzierter Personalressourcen) als zusätzliche Ar-
beitsbelastung ein (Einrichtung, Pflege, Vollständigkeit, Aktualisierung, Informationsgehalt, 
ggf. weitere ergänzende Informationsansprüche aus den Bezirksvertretungen), 
 
ƒ Je nach Sichtweise stellt sich die Frage, über welche Projekte hier frühzeitig hätte „infor-
miert“ werden können und sollen, genauso, wie im Einzelfall auf Basis der aktuellen Praxis. 
 
 
Es ist Eigenanspruch und geübte Praxis der Verwaltung, die politischen Gremien so frühzeitig als 
möglich bei bedeutsamen Projekten zu informier en und inhaltlich einzubinden. Aus Sicht der Ver-
waltung haben sich die bestehenden Vorgehensweisen bewährt. Das vorgeschlagene ergänzende 
System brächte keine Fortschritte in der Einzelfrage, ob und wann in Einzelfällen unter Umständen 
hätte früher informiert werden können. (Der Anspruch der frühzeitigen gegenseitigen Information 
wäre auch für den umgekehrten Weg zu formulieren – ein ohne Frage legitimer, jedoch nicht im-
mer zielführender Trend von Eigentümern, Projektentwicklern oder Investoren, zuerst mit (einzel-
nen) Vertretern der Politik zu sprechen, ist ebenfalls feststellbar). 
 
Sollte gleichwohl aus Sicht der Politik Bedarf an noch häufigerer und/oder ausführlicherer 
Sachstandsdarstellung  gesehen werden (primär in nichtöffentlichen Sitzungen), wäre aus Sicht 
der Verwaltung - unabhängig von den bereits konso lidierten personellen Ressourcen der Fachver-
waltung - hierfür die Voraussetzungen zu schaffen: Primär anzusetzen wäre dabei bei einer Stei-
gerung der Sitzungshäufigkeit, einem Entfall der sitzungsfreien Zeit im Sommer, einer Ausdehnung 
der Sitzungsdauer (Beginn und Ende) und/oder ggf. einer Umstellung der Reihenfolge der Tages-
ordnung. 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor) 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
(1) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0002/2007 an den Rat

Anlage 1 zur Vorlage V/0423/2007

2281 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL                                Antrag Nr.: A-R/0002/2007 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  ein Procedere zu entwickeln, welches zunächst für eine 
Testphase sicherstellt, dass die im Rat vertretenen Parteien bereits im Vorfeld anonymisiert 
über folgende planungsrelevanten Aktivitäten der Verwaltung informiert werden: 
 Bauvoranfragen für attraktive oder sensible Liegen schaften 
 Verhandlungsergebnisse (Meilensteine) in Abstimmun gsverfahren bei Bauvorhaben 
 Investoranfragen und richtungweisende Investorenge spräche. 
Hierzu soll ein geschützter 
 Webspace eingerichtet werden, in dem entsprechende Aktivitäten 
als „Dreizeiler“ für die Mitglieder des Planungsausschusses bekannt gegeben werden. 
 
Begründung: 
Die Verwaltung ist regelmäßig in Verfahren involviert, die von hoher planungspolitischer 
Bedeutung sind und formell in das „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen. Auch aufgrund 
von Fristen, Sitzungsplänen und sonstigen Erfordernissen kann die Politik nicht immer 
rechtzeitig informiert werden. Eine frühzeitige Stellungnahme der Politik gegenüber der 
Verwaltung ist dadurch nicht immer möglich. Dies kann zu Situationen führen, in der 
Verwaltungshandeln ineffizient wird, beispielsweise wenn die Politik eine andere Position als die 
Verwaltung vertritt. Gleichzeitig bleibt der Politik dabei manchmal nur noch die Möglichkeit zu 
reagieren, da Handlungsspielräume frühzeitig eingeschränkt werden. 
Eine formlose einfache Mitteilung (Planungsabsicht, mögliche Planungsimplikationen, 
Ansprechpartner bei der Verwaltung) auf einer geschützten Webseite oder über einen email-
Verteiler kann dieses Informationsdefizit mit geringem Aufwand reduzieren. Die Politik hätte 
damit die Option, das Thema frühzeitig auf die Tagesordnung zu bringen oder bei Bedarf 
weitergehende Informationen einzuholen. 
 
 
Ratsantrag:  
Vorabinformationen zu 
Planungsvorhaben  
 
 
 
 
 
 
 
BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN/GAL  
Ratsfraktion Münster 
      
      
      
           
      
      
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
Telefon: 0251/8 99 58 10 
Telefax: 0251/8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
http://www.gruene-muenster.de 
6. Februar 2007

2 
gez. Jörn Möltgen und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stubengasse
  • Bremer Straße 54
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2007
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37