V/0423/2007
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2007
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Beschlussvorlage
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V/0423/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0002/2007 - "Vorabinformationen zu Planungsvorhaben" - Beratungsfolge 13.06.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Leitlinien der frühzeitigen Information der politischen Gremien zu stadtstrukturell, städte- baulich und/oder stadtgestalterisch bedeutsamen Planungsprojekten in Münster werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Fallgestaltungen auf Basis dieser Leitlinien zu han- deln und projektbezogen entsprechend im Fachausschuss des Rates, im Regelfall nichtöffent- lich, zu berichten. 3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0002/2007 an den Rat (Anlage 1) erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen. Begründung: In der frühzeitigen Information der politischen Gremien zu stadtstrukturell, städtebaulich und/oder stadtgestalterisch bedeutsamen Planungsprojekten - insbes. an den Planungsausschuss als Fachausschuss des Rates und im Regelfall nichtö ffentlich - handelt die Fachverwaltung bereits aktuell nach folgenden Leitlinien: 1. Vorlage von Entscheidungen zu Änträgen zur Bauleitplanung, sowohl bezogen auf flächige Projekt- und Baulandentwicklungen als auch bezogen auf konkrete vorhabenbezogene Vorlagen-Nr.: V/0423/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause Ruf: 492 61 20 E-Mail: KrauseJoerg@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0423/2007 Hochbau-/Planungsprojekte. Damit erfolgt die Bestätigung der Entscheidungskompetenz des Fachausschusses zum „Ob“ der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplä- nen, zur Priorisierung und zur zeitlichen Dringlichkeit des Verfahrens im Verhältnis zu anderen Planungsprojekten, zur inhaltlichen Basis zum Zeitpunkt des Einstieges in das jeweilige Verfahren so- wie zur Art des Verfahrens und zur Definition des Grades der frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger. 2. Verfahrensimmanente weitere Beteiligung bei Bauleitplanverfahren in den vorgegebenen Konkretisierungsschritten der Planung (Entwurf zur Offenlegung, Vorberatung des ab- schließenden Beschlusses). 3. Frühzeitige Vorstellung der Ergebnisse wichtiger Wettbewerbs- oder sonstiger städtebau- lich-gestalterischer bzw. architektonischer Optimierungsverfahren, hier auch insbes. für (objektbezogene) Planungsziele Dritter. 4. Beschlussorientierte Befassung mit Investorenverfahren (Ausschreibung städtischer Grundstücksflächen unter Einbeziehung funktionaler, städtebaulicher, stadtgestalterischer und architektonischer Bedingungen) bezogen auf die Verfahrensart und -strukturierung, die Bestimmung der inhaltlichen und formalen Rahmenbedingungen, die Auswahlentscheidung - bei Mehrstufigkeit in allen Verfahrensabschnitten (z.B. Kinderhaus, Nienberge, Mecklen- beck). 5. Vorstellung von Bauvorhaben, auch im Vorf eld von baurechtlichen Verfahren, mit ff. Mög- lichkeiten der Zielrichtung: frühzeitige Information; Meinungsbildung und Unterstützung der Verwaltung in anstehenden Verhandlungen mit Eigentümern/Investoren; Entscheidung zur Verträglichkeit bzw. Formulierung von Bedingungen für Befreiun- gen von Bebauungsplänen oder von Abweichungen von Gestaltungs- oder Erhal- tungssatzungen; Entscheidung über die Wahrnehmung der Planungshoheit und Einleitung von (steu- ernden) Bebauungsplanverfahren („städtebauliches Erfordernis“). 6. Information über stadtstrukturell bedeutsame Investorenanfragen (soweit unter 1., 2. oder 5. nicht einschlägig) - wie z.B. für Germania, Sportiv-Kai, Mensa-Umfeld, … praktiziert. 7. Information über Zwischenstände stadtstrukt urell, städtebaulich und/oder stadtgestalterisch wichtiger Projekte (Inhalte und Verhandlungsergebnisse, soweit unter 1., 2. oder 5. nicht einschlägig) - so z.B. für Germania, Stubengasse, Bahnhof, … praktiziert. Auf Basis dieser Leitlinien kann eine frühzeitige Information des Planungsausschusses sicherge- stellt werden. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, die diese Praxis ergänzenden Vorschläge des Antrags Nr. A-R/0002/2007 an den Rat aufzugreifen, per geschütz- tem Webspace oder personenorientiertem email-Versand projektbezogen Informationsmedien zu installieren und zwar aus folgenden Gründen: In Münster beschäftigen sich stets und ständig Projektentwickler/Investoren mit attraktiven und sensiblen Liegenschaften. Häufig geschieht dies allein im Rahmen von Akquise oder - 3 - V/0423/2007 relativ vagen Erstüberlegungen. Eine Reihe von Grundstückseigentümern „attraktiver und sensibler Liegenschaften“ agieren in ihren Verwertungs- oder Gestaltungsüberlegungen nicht stringent. Es erscheint wenig sinnhaft, über unklare oder wenig fundierte Zielvorstellungen zu informieren. Die Verwaltung verfolgt (gerade aus Gründen der Aufwandsminimierung) deshalb den Grundsatz, dann zu informieren, wenn Zielrichtungen einer Projektentwicklung „belastbar“ und relativ „verlässlich“ erkennbar sind. Die Verwaltung informiert stets, wenn aufgrund der aktuellen planungsrechtlichen Geneh- migungsvoraussetzungen negative stadtstrukturelle oder städtebauliche Entwicklungen drohen. Eine interpretierbare und verwertbare Information ließe sich nicht auf „Dreizeiler“ reduzie- ren. Die Verwaltung schätzt den Aufwand für eine elektronische Datenbereitstellung und -pflege (auch vor dem Hintergrund deutlich reduzierter Personalressourcen) als zusätzliche Ar- beitsbelastung ein (Einrichtung, Pflege, Vollständigkeit, Aktualisierung, Informationsgehalt, ggf. weitere ergänzende Informationsansprüche aus den Bezirksvertretungen), Je nach Sichtweise stellt sich die Frage, über welche Projekte hier frühzeitig hätte „infor- miert“ werden können und sollen, genauso, wie im Einzelfall auf Basis der aktuellen Praxis. Es ist Eigenanspruch und geübte Praxis der Verwaltung, die politischen Gremien so frühzeitig als möglich bei bedeutsamen Projekten zu informier en und inhaltlich einzubinden. Aus Sicht der Ver- waltung haben sich die bestehenden Vorgehensweisen bewährt. Das vorgeschlagene ergänzende System brächte keine Fortschritte in der Einzelfrage, ob und wann in Einzelfällen unter Umständen hätte früher informiert werden können. (Der Anspruch der frühzeitigen gegenseitigen Information wäre auch für den umgekehrten Weg zu formulieren – ein ohne Frage legitimer, jedoch nicht im- mer zielführender Trend von Eigentümern, Projektentwicklern oder Investoren, zuerst mit (einzel- nen) Vertretern der Politik zu sprechen, ist ebenfalls feststellbar). Sollte gleichwohl aus Sicht der Politik Bedarf an noch häufigerer und/oder ausführlicherer Sachstandsdarstellung gesehen werden (primär in nichtöffentlichen Sitzungen), wäre aus Sicht der Verwaltung - unabhängig von den bereits konso lidierten personellen Ressourcen der Fachver- waltung - hierfür die Voraussetzungen zu schaffen: Primär anzusetzen wäre dabei bei einer Stei- gerung der Sitzungshäufigkeit, einem Entfall der sitzungsfreien Zeit im Sommer, einer Ausdehnung der Sitzungsdauer (Beginn und Ende) und/oder ggf. einer Umstellung der Reihenfolge der Tages- ordnung. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor) Anlagen: (1) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0002/2007 an den Rat
Anlage 1 zur Vorlage V/0423/2007
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0002/2007
im Rat der Stadt Münster
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Procedere zu entwickeln, welches zunächst für eine
Testphase sicherstellt, dass die im Rat vertretenen Parteien bereits im Vorfeld anonymisiert
über folgende planungsrelevanten Aktivitäten der Verwaltung informiert werden:
Bauvoranfragen für attraktive oder sensible Liegen schaften
Verhandlungsergebnisse (Meilensteine) in Abstimmun gsverfahren bei Bauvorhaben
Investoranfragen und richtungweisende Investorenge spräche.
Hierzu soll ein geschützter
Webspace eingerichtet werden, in dem entsprechende Aktivitäten
als „Dreizeiler“ für die Mitglieder des Planungsausschusses bekannt gegeben werden.
Begründung:
Die Verwaltung ist regelmäßig in Verfahren involviert, die von hoher planungspolitischer
Bedeutung sind und formell in das „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen. Auch aufgrund
von Fristen, Sitzungsplänen und sonstigen Erfordernissen kann die Politik nicht immer
rechtzeitig informiert werden. Eine frühzeitige Stellungnahme der Politik gegenüber der
Verwaltung ist dadurch nicht immer möglich. Dies kann zu Situationen führen, in der
Verwaltungshandeln ineffizient wird, beispielsweise wenn die Politik eine andere Position als die
Verwaltung vertritt. Gleichzeitig bleibt der Politik dabei manchmal nur noch die Möglichkeit zu
reagieren, da Handlungsspielräume frühzeitig eingeschränkt werden.
Eine formlose einfache Mitteilung (Planungsabsicht, mögliche Planungsimplikationen,
Ansprechpartner bei der Verwaltung) auf einer geschützten Webseite oder über einen email-
Verteiler kann dieses Informationsdefizit mit geringem Aufwand reduzieren. Die Politik hätte
damit die Option, das Thema frühzeitig auf die Tagesordnung zu bringen oder bei Bedarf
weitergehende Informationen einzuholen.
Ratsantrag:
Vorabinformationen zu
Planungsvorhaben
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN/GAL
Ratsfraktion Münster
Bremer Str. 54
48155 Münster
Telefon: 0251/8 99 58 10
Telefax: 0251/8 99 58 15
gruene.ratsfraktion@muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
6. Februar 2007
2
gez. Jörn Möltgen und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Stubengasse
- Bremer Straße 54
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0423/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37