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V/0261/2020

78. Änderung FNP - Geänderter Beschluss zur Änderung

Vorlagen 23.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.13.4.1

V-0261-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0261-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

228 Zeichen

Maßstab 1:500078. Änderung des FNP im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)Ursprünglicher und geänderter Geltungsbereich
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0261/2020

Beschlussvorlage

3240 Zeichen

V/0261/2020 
V/0261/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / 
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)  
[Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 
Geänderter Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 gemäß §§  2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße  / Albersloher Weg / Hochspan-
nungsfreileitung) gefasste Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (78.  Änderung des 
FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um eine Teilfläche im Osten reduziert und um 
eine Teilfläche südlich der Hochspannungsfreileitung erweitert wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den oben stehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 den Beschluss zur 78.  Änderung des FNP im Bereich 
Angelmodde – südlich Hiltruper Straße gefasst (Vorlage Nr.  V/0194/2016). Dieser Beschluss erfolgte 
gemeinsam mit Änderungsbeschlüssen des FNP in einigen weiteren Bereichen des Stadtgebiets im 
Zuge der seinerzeit anstehenden Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025.  
Stadtplanungsamt 
 
09.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hergarten /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6198 /  
492-6194 
Hergarten@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0261/2020 
 
Die 78.  Änderung des FNP ist notwendige Voraussetzung für die Erstellung des Bebauungsplans 
Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach für das gepla n-
te Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße. Für diesen Bebauungsplan wurde der Aufstellungsb e-
schluss durch den Rat am 16.05.2018 gefasst (Vorlage Nr. V/0177/2018). 
 
Für die 78. Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Dieser soll im Juni 2020 
im Anschluss an die Beratungen in den politischen Gremien ausgelegt werden. Hierzu ergeht parallel 
zu dieser Vorlage eine Berichtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -Südost und den Ausschuss 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW). Der Planentwurf beinhaltet eine 
Reduzierung des Geltungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Süden durch die Darstellung 
eines Regenrückhaltebeckens südlich der Hochspannungsfreileitung (siehe Vorlage 
Nr. V/0262/2020).  
 
Da sich die Umgrenzung des Entwurfs der 78.  Änderung gegenüber dem Änderungsbeschluss aus 
dem Jahr 2016 verändert hat, erfolgt der obenstehende Beschluss zur Änderung des Geltungsb e-
reichs. Ursprünglicher und geänderter Bereich sind in der Anlage 1 dargestellt.  
 
 
I. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Anlage 1: Ursprünglicher und geänderter Bereich der 78. Änderung des FNP

Anlage A

1629 Zeichen

Anlage A zur V/0261/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtteil Angelmodde für das geplante Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße. 
Dieser ist notwendig, da sich der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus 
dem Jahr 2016 verändert hat.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet 
südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde. Neben der Erstellung eines Bebauungs-
plans ist die Änderung des Flächennutzungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Vorlage und 
der parallel an BV Südost und ASSVW ergehenden Berichtsvorlage zur öffentlichen Auslegung 
des Entwurfs der 78. Änderung des Flächennutzungsplans (V/0262/2020) werden notwendige 
Verfahrensschritte zur Zielerreichung durchgeführt.  
 
Finanzierung 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftproduktion 
auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrecht-
erhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht 
zu erwarten.

Beratungsverlauf (4)

06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.13.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0261/2020
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37