V/0261/2020
78. Änderung FNP - Geänderter Beschluss zur Änderung
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V-0261-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich
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Maßstab 1:500078. Änderung des FNP im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)Ursprünglicher und geänderter Geltungsbereich Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0261/2020
Beschlussvorlage
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V/0261/2020 V/0261/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Geänderter Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspan- nungsfreileitung) gefasste Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (78. Änderung des FNP) wird dahin geändert, dass der Geltungsbereich um eine Teilfläche im Osten reduziert und um eine Teilfläche südlich der Hochspannungsfreileitung erweitert wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den oben stehenden Beschlussvorschlag entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 den Beschluss zur 78. Änderung des FNP im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße gefasst (Vorlage Nr. V/0194/2016). Dieser Beschluss erfolgte gemeinsam mit Änderungsbeschlüssen des FNP in einigen weiteren Bereichen des Stadtgebiets im Zuge der seinerzeit anstehenden Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025. Stadtplanungsamt 09.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hergarten / Herr Husmann Telefon: 492-6198 / 492-6194 Hergarten@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0261/2020 Die 78. Änderung des FNP ist notwendige Voraussetzung für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach für das gepla n- te Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße. Für diesen Bebauungsplan wurde der Aufstellungsb e- schluss durch den Rat am 16.05.2018 gefasst (Vorlage Nr. V/0177/2018). Für die 78. Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Dieser soll im Juni 2020 im Anschluss an die Beratungen in den politischen Gremien ausgelegt werden. Hierzu ergeht parallel zu dieser Vorlage eine Berichtsvorlage an die Bezirksvertretung Münster -Südost und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW). Der Planentwurf beinhaltet eine Reduzierung des Geltungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Süden durch die Darstellung eines Regenrückhaltebeckens südlich der Hochspannungsfreileitung (siehe Vorlage Nr. V/0262/2020). Da sich die Umgrenzung des Entwurfs der 78. Änderung gegenüber dem Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2016 verändert hat, erfolgt der obenstehende Beschluss zur Änderung des Geltungsb e- reichs. Ursprünglicher und geänderter Bereich sind in der Anlage 1 dargestellt. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Ursprünglicher und geänderter Bereich der 78. Änderung des FNP
Anlage A
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Anlage A zur V/0261/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Angelmodde für das geplante Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße. Dieser ist notwendig, da sich der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2016 verändert hat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde. Neben der Erstellung eines Bebauungs- plans ist die Änderung des Flächennutzungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Vorlage und der parallel an BV Südost und ASSVW ergehenden Berichtsvorlage zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 78. Änderung des Flächennutzungsplans (V/0262/2020) werden notwendige Verfahrensschritte zur Zielerreichung durchgeführt. Finanzierung Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftproduktion auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrecht- erhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht zu erwarten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0261/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37