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3561/2025

Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP); Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch

Mitteilung Ausschuss 24.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 17.2

Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht

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Anlage 1 - Lage des Änderungsbereiches

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Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP

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Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP

2380 Zeichen

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M
 
 
 
 
 
WB
 
 
SO
Kölner Verkehrsbetriebe
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Soziale Einrichtung
 
M
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
0 100 20050
Meter
1:7.500M.:
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Südliche Schmiedegasse" in Köln-Nippes
Der Oberbürgermeister

Wasserfläche
Grünfläche mit teilw. landwirtschaftl. Nutzung
Gemeinbedarfsfläche
Sonst. Sondergebiet
Sonderbaufläche
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Urbanes Gebiet
Kerngebiet
Mischgebiet
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Vorrangfläche für
Kompensationsmaßnahmen
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für Kleinmaßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege
Wasserflächen
01/2026     Stadtplanungsamt
Zeichenerklärung zum Flächennutzungsplan
I    DARSTELLUNGEN
Bauflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
Verkehrsflächen
Grünflächen
Fläche für Sportanlagen
Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Planungen, Nutzungsregelungen, Maß-
nahmen zum Schutz zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
IV    KENNZEICHNUNGEN
III    NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
VI    SONSTIGE PLANZEICHEN
Fläche für Abgrabungen
II    ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN
V    VERMERKE
WB
M
MI
MK
MU
GE
GI
S
SO *
SO
Änderungsbereich
W
Krankenhaus
Schule
Verwaltung
Kirche
Post
Feuerwehr
Kindereinrichtung
Jugendeinrichtung
Alteneinrichtung
Allgemeine Sozialeinrichtung
Bad
Museum, Theater
Spielplatz
Sporthalle /Sportanlage
Sportplatz
Kläranlage
Sonst. Sondergebiet großfl. Einzelhandel
Campingplatz
Fläche für Sportanlagen
Fläche für Ver- und Entsorgung
Brunnen
Pumpwerk
Wasserversorgung
Fernheizwerk
Gasversorgung
Umspannwerk
Elektrizitätswerk
Konzentrationszone für 
Windenergieanlagen
WEA
Fläche für den überörtlichen Verkehr und
den örtlichen Hauptverkehr
Fläche für Bahnanlagen
Fläche für die Luftfahrt
Flughafen
Boden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
in Aussicht genommene Straßenplanung
Naturschutzgebiet N
Unbestimmter Standort
Tunnellage
W *
Wohnen immissionsbelastet
Ortsmittelpunkt
Wohnen / Vorbehalt
Waldfläche mit besonderer Nutzung
Abgrabungszone
Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald
Fährstelle, Ersatzübergangsstelle
Dauerkleingärten
Erholungsschwerpunkt
Friedhof
Gartenbetrieb
Parkanlage
Spielplatz
Sportplatz

Mitteilung Ausschuss

8470 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2026 
 3561/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
 
Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP); Arbeitstitel: "Südliche 
Schmiedegasse'' in Köln-Weidenpesch 
Änderungsbereich, Anlass und Ziel der Planung: 
Der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 3,7 Hektar 
und befindet sich in Köln-Weidenpesch. Er wird umgrenzt von der Schmiedegasse im Norden, 
der Merheimer Straße im Osten, vom Nordfriedhof auf Höhe der Theklastraße im Süden und 
vom Nordfriedhof im Westen. Der Planbereich war bislang als Friedhofserweiterungsfläche 
vorbehalten.  
 
Auf Kölner Stadtgebiet besteht ein hoher Bedarf an Schulplätzen, insbesondere auch im 
Stadtbezirk Nippes und im Stadtteil Weidenpesch mit Fokus auf Sekundarschul- und Gesamt-
schulplätzen. Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit an Spiel- und Bolz-
platzflächen auf. Innerhalb des dicht bebauten Stadtteils Weidenpesch bietet sich diese Flä-
che vor allem hinsichtlich der erforderlichen Flächengröße sowie Verfügbarkeit an. Zur Umset-
zung in diesem Planbereich müssen lediglich kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsan-
sässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule er-
worben werden. Die Grundstücksverhandlungen hierzu laufen bereits. 
 
Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Er-
richtung eines Schulbaus und dazugehöriger schulbegleitender Flächen zu schaffen. Geplant 
ist eine vierzügige Gesamtschule. Außerdem sollen bestehende Wohnungsbauten, ein Ge-
werbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz gesichert werden. Dafür ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfor-
derlich. Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang zum gleich-
namigen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66499/09 durchgeführt.  
 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Grünfläche mit teil-
weise landwirtschaftlicher Nutzung und Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. Der östliche Teilbe-
reich wird als Wohnbaufläche und der nördliche Teilbereich als gemischte Baufläche sowie 
Wohnbaufläche dargestellt. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes zielt künftig auf die Darstellung einer Gemeinbe-
darfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ ab sowie angrenzend die Darstellung einer Grün-
fläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“. Darüber hinaus werden bestehende, denkmalge-
schützte Wohngebäude im südlichen Bereich als Wohnbaufläche sowie gewerbliche Be-
standsbetriebe im nördlichen Bereich als Gemischte Baufläche gesichert.

2 
 
 
Verfahrensablauf und Vorberatung 
(3589/2018) Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  06.12.2018 TOP 9.2.4 einstimmig beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 TOP 7.1 einstimmig beschlossen 
 
(3597/2019) Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die 
Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches 
Ausschuss Schule u. Weiterbildung  25.11.2019   TOP 4.3 einstimmig zugestimmt 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  05.12.2019 TOP 9.2.10 einstimmig beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt 
 
(0364/2025) Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpe-
sch"; Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanän-
derung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 9.1     unter Vorbehalt zugestimmt 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  27.03.2025 TOP 9.2.3 geändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 TOP 9.1 ungeändert zugestimmt 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss zur Ein-
leitung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Südliche 
Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 
3589/2018) gefasst. Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage zuvor am 
06.12.2018 beschlossen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich 19.04.2019. Es gin-
gen 14 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wurden in einer Abwägungs-
tabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurde bekanntgemacht im 
Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 23 am 12.06.2019 und wurde durchgeführt vom 21.06.2019 bis 
einschließlich 22.07.2019 als Aushang im Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im 
Stadthaus Deutz. Es gingen 3 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wur-
den in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vor-
gelegt. 
 
Die eingegangenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsprozessen betrafen insbe-
sondere die Themen Verkehr, die geplante Schule sowie die beabsichtigte Jugendeinrichtung 
und damit zusammenhängende mögliche Lärmbelastungen. Im Zuge der Abstimmungen zum 
Planungskonzept und den eingegangenen Anregungen ergaben sich Anpassungen der Pla-
nung. Die Etablierung und Darstellung des Signets „Jugendeinrichtung“ wurde im weiteren 
Verfahren aufgegeben. Außerdem wurde der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst. 
Diese Änderungen wurden der Politik zum Beschluss vorgelegt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 den Beschluss über die 
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen und den Vorgabenbeschluss sowie die Erweiterung 
des Änderungsbereiches gefasst. Zuvor hatten der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 
25.11.2019, der Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2019 und die Bezirksvertretung Nip-
pes am 05.12.2019 zustimmend über die Beschlussvorlage beraten. 
 
Die Planungsziele wurden gegenüber denen des Vorgabenbeschlusses vom 30.01.2019 inso-
fern angepasst, als dass der Änderungsbereich im Süden geringfügig erweitert wurde, um ein

3 
 
bestehendes Wohngebäude zu sichern. Diese bislang als Grünfläche dargestellte Fläche soll 
künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Darüber hinaus wurde die nördliche, als ge-
mischte Baufläche beabsichtigte Darstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Bauflä-
che wieder entsprechend der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche dargestellt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.05.2025 den Beschluss über 
die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskon-
zept, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die 
Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beab-
sichtigten Nutzungsdarstellung gefasst. Zuvor hatte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner 
Sitzung am 27.03.2025 unter Vorbehalt der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes be-
schlossen. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 geändert be-
schlossen.  
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB 
wurde durchgeführt vom 22.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. Insgesamt sind 16 Stel-
lungnahmen eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt. Die vor-
gebrachten Stellungnahmen führten nicht zu einer Anpassung der Planung. Es wurden ledig-
lich kleinere redaktionelle Ergänzungen im Begründungstext vorgenommen. 
 
Auf dieser Basis ist nun die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB be-
absichtigt. Diese soll stattfinden auf Grundlage der Unterlagen, die dieser Mitteilungsvorlage 
beigefügt sind.  
 
 
Gez. Greitemann 
 
 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches 
2 Bisherige Darstellung FNP 
3 Beabsichtigte Darstellung FNP 
4 Begründung mit Umweltbericht

Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht

156461 Zeichen

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
1 
 
 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes 
(FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes 
Arbeitstitel: „Südliche Schmiedegasse“ in 
Köln-Weidenpesch 
 
Begründung 
Stand: Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) 
 
 
 
 
 
Lage des Änderungsbereiches (ohne Maßstab)

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin 
 
Dezernat für Planen und Bauen 
 
Stadtplanungsamt 
 
Vorbereitende Bauleitplanung (614/5) 
Willy-Brand-Platz 2 
50679 Köln 
 
Tel.  0221 221 26927 
Fax  0221 221 22450 
E-Mail fnp@stadt-koeln.de 
 
www.stadt-koeln.de 
 
Datum: 16.01.2026

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
3 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im 
Stadtbezirk 5, Köln-Nippes - Arbeitstitel: „Südliche 
Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch 
 
Begründung zum Entwurf zur Beteiligung nach §°3 Abs.°2 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit §°2a BauGB 
hier: Änderung von Grünfläche und Gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche 
mit Zweckbestimmung „Schule“; teilweise Umverteilung der Wohnbaufläche und 
Grünfläche mit neuer Zweckbestimmung „Spielplatz“ untereinander sowie geringfügig 
Änderung von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche 
 
INHALT 
BEGRÜNDUNG .......................................................................................................... 5 
1. Lage und Größe des Änderungsbereiches ....................................................... 5 
2. Anlass und Ziel der Planung ............................................................................. 5 
3. Verfahren .......................................................................................................... 6 
3.1. Verfahrensverlauf ............................................................................................. 6 
3.1.1. Frühzeitige Verfahrensschritte .......................................................................... 6 
3.2. Verfahrensschritte ab Vorgabenbeschluss ....................................................... 7 
3.3. Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse ..................................... 8 
4. Erläuterungen zum Änderungsbereich und dessen Umgebung ........................ 8 
4.1. Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur .................................................. 8 
4.2. Grün- und Freiraum .......................................................................................... 9 
4.3. Verkehrsinfrastruktur ...................................................................................... 10 
4.4. Technische Infrastruktur ................................................................................. 12 
4.5. Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 13 
4.6. Nahversorgung ............................................................................................... 14 
4.7. Bodensituation ................................................................................................ 15 
5. Planungsvorgaben .......................................................................................... 15 
5.1. Landes- und Regionalplanung ........................................................................ 15 
5.1.1. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des 
Regionalplanes ......................................................................................................... 15 
5.1.2. Vereinbarkeit der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen 
der Landes- und Regionalplanung ............................................................................ 18 
5.2. Planungsrechtliche Situation ........................................................................... 19 
5.3. Landschaftsplan Köln ..................................................................................... 19 
5.4. Wasser- und Hochwasserschutz .................................................................... 20 
5.5. Denkmalschutz ............................................................................................... 22

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
4 
5.6. Sonstige Fachplanungen ................................................................................ 23 
5.7. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Richtlinien ................................... 23 
6. Änderung des Flächennutzungsplanes ........................................................... 25 
6.1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan .............................................. 25 
6.2. Beabsichtigte Änderungen / Planungen .......................................................... 25 
6.2.1. Städtebauliches Planungskonzept .................................................................. 25 
6.2.2. Beabsichtigte Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan ................. 26 
6.3. Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ........................................... 27 
6.4. Alternativstandorte .......................................................................................... 27 
7. UMWELTBERICHT ........................................................................................ 28 
A  Einleitung ........................................................................................................ 28 
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes ........................ 28 
7.2 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................... 28 
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................ 28 
KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW ..................................... 30 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ................... 32 
7.4 Grundlagen ......................................................................................................... 32 
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) .............................. 32 
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) ............................................................................................................ 33 
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung .................................................................................................................... 33 
7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB ..... 34 
7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) ...................................................... 34 
7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) ................................................. 36 
7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) .................................................... 39 
7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c, e BauGB) ....................... 39 
7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c BauGB) ............................................... 42 
C. Zusätzliche Angaben............................................................................................ 65 
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................ 65 
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring) .............................................................................................................. 65 
7.8 Zusammenfassung ............................................................................................. 65 
7.9 Referenzliste der Quellen ................................................................................... 72

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
5 
BEGRÜNDUNG 
1. Lage und Größe des Änderungsbereiches 
Der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 3,7 
Hektar und befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Weidenpesch im 
Stadtbezirk Nippes. Der Änderungsbereich wird umgrenzt von der Schmiedegasse 
im Norden, der Merheimer Straße im Osten, vom Nordfriedhof auf Höhe der 
Theklastraße im Süden und vom Nordfriedhof im Westen. Der Planbereich grenzt 
somit unmittelbar an den Friedhof an und war bislang als 
Friedhofserweiterungsfläche vorbehalten.  
Der Stadtteil Weidenpesch umschließt den Bereich zwischen den Bahngleisen nahe 
des stillgelegten Rangierbahnhofes Köln-Nippes und der Industriestraße nahe des 
Niehler Hafens. Er umfasst dabei einerseits vor allem die Siedlungsstrukturen 
Weidenpeschs entlang der Neusser Straße, Ginsterberg und Heckpfad sowie 
andererseits die Freiraumstrukturen Am Ginsterpfad, der Galopprennbahn und des 
Nordfriedhofs. 
2. Anlass und Ziel der Planung 
Auf Kölner Stadtgebiet besteht ein hoher Bedarf an Schulplätzen, insbesondere auch 
im Stadtbezirk Nippes und im Stadtteil Weidenpesch mit Fokus auf Sekundarschul- 
und Gesamtschulplätzen. Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit 
an Spiel- und Bolzplatzflächen auf.  
Innerhalb der dichten Wohnbebauung des Stadtteils Weidenpesch bieten sich kaum 
Flächen für diese Entwicklungsmaßnahmen an; insbesondere hinsichtlich der 
erforderlichen Flächengröße hat das städtische Grundstück ein 
Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Zur Umsetzung in diesem 
Planbereich müssen lediglich kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen 
friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule 
erworben werden.  
Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt 
werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist 
das Grundstück, das bislang als Friedhofs-Erweiterungsfläche des Nordriedhofs 
vorbehalten wurde, unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten 
aufbauen und sichern zu können.  
Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Inhaber des Betriebes und der Stadt 
Köln laufen bereits. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es vor allem der 
Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden 
und verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist die Durchführung eines Verfahrens zur 
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes erforderlich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
6 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes zielt daher künftig auf die Darstellung 
einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ ab sowie angrenzend die 
Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“. Darüber hinaus wird 
die Möglichkeit wahrgenommen Bestandsnutzungen zu sichern, wie 
denkmalgeschützte Wohngebäude im südlichen Bereich, die künftig als 
Wohnbaufläche dargestellt werden sollen sowie gewerbliche Bestandsbetriebe im 
nördlichen Bereich als Gemischte Baufläche darzustellen.  
3. Verfahren 
3.1. Verfahrensverlauf 
Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem eigenständigen 
Verfahren, jedoch in unmittelbarem planerischem Zusammenhang zum 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66499/09 mit (gleichnamigem) Arbeitstitel „Südliche 
Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“. 
3.1.1. Frühzeitige Verfahrensschritte 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss 
zur Einleitung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes –
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 3589/2018) gefasst. Die Bezirksvertretung Nippes 
hat die Beschlussvorlage zuvor am 06.12.2018 beschlossen.  
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich 
19.04.2019. Es gingen 14 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen 
wurden in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen 
Gremien vorgelegt. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurde 
bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 23 am 12.06.2019 und wurde 
durchgeführt vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019 als Aushang im 
Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz. Es gingen 3 
Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wurden in einer 
Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien 
vorgelegt. 
Die eingegangenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsprozessen 
betrafen insbesondere die Themen Verkehr, die geplante Schule sowie die 
beabsichtigte Jugendeinrichtung und damit zusammenhängende mögliche 
Lärmbelastungen. 
Im Zuge der Abstimmungen zum Planungskonzept und den eingegangenen 
Anregungen ergaben sich Anpassungen der Planung. Die Etablierung und 
Darstellung des Signets „Jugendeinrichtung“ wurde im weiteren Verfahren

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
7 
aufgegeben. Außerdem wurde der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst: Die 
Merheimer Straße wurde südöstlich in den Änderungsbereich aufgenommen. Zudem 
wurde der Änderungsbereich im Norden erweitert im Bereich einer bisherigen 
Wohnbaufläche, die einen bestehenden gewerblichen Betrieb künftig als gemischte 
Baufläche dargestellten soll. Daran südlich anschließend sollte ebenfalls der Betrieb 
eines Steinmetzes als gemischte Baufläche planungsrechtlich gesichert werden. 
Diese Änderungen wurden der Politik zum Beschluss vorgelegt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 den Beschluss 
über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen und den Vorgabenbeschluss 
sowie die Erweiterung des Änderungsbereiches gefasst. Zuvor hatten der Ausschuss 
Schule und Weiterbildung am 25.11.2019, der Stadtentwicklungsausschuss am 
05.12.2019 und die Bezirksvertretung Nippes am 05.12.2019 zustimmend über die 
Beschlussvorlage beraten. 
 
3.2. Verfahrensschritte ab Vorgabenbeschluss 
Die Planungsziele wurden gegenüber denen des Vorgabenbeschlusses vom 
30.01.2019 insofern angepasst, als dass der Änderungsbereich im Süden 
geringfügig erweitert wurde, um ein bestehendes Wohngebäude zu sichern. Diese 
bislang als Grünfläche dargestellte Fläche soll künftig als Wohnbaufläche dargestellt 
werden. Darüber hinaus wurde die nördliche, als gemischte Baufläche beabsichtigte 
Darstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Baufläche wieder entsprechend 
der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche dargestellt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.05.2025 den 
Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum 
städtebaulichen Planungskonzept, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 
200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung 
gefasst. Zuvor hatte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 
27.03.2025 unter Vorbehalt der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes 
beschlossen. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 
geändert beschlossen.  
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 
BauGB wurde durchgeführt vom 22.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. 
Insgesamt sind zu diesem Verfahrensschritt 16 Stellungnahmen eingegangen. 
Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt. Die vorgebrachten 
Stellungnahmen führten nicht zu einer Anpassung der Planung. Es wurden lediglich 
kleinere redaktionelle Ergänzungen im Begründungstext vorgenommen.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
8 
3.3. Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse 
(3589/2018) Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 TOP 9.2.4 einstimmig beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 TOP 7.1 einstimmig beschlossen 
 
(3597/2019) Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss 
über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des 
Änderungsbereiches 
Ausschuss Schule u. Weiterbildung 25.11.2019  TOP 4.3 einstimmig zugestimmt 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 TOP 9.2.10 einstimmig beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt 
 
(0364/2025) Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-
Weidenpesch"; Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des 
Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten 
Nutzungsdarstellung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 9.1    unter Vorbehalt zugestimmt 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 TOP 9.2.3 geändert beschlossen 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 TOP 9.1 ungeändert zugestimmt 
 
4. Erläuterungen zum Änderungsbereich und dessen Umgebung 
4.1. Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur 
Der Stadtteil Weidenpesch ist hauptsächlich durch Wohnbebauung sowie 
Freiraumstrukturen geprägt. Östlich der Neusser Straße dominieren dichtgezogene 
Wohnsiedlungen aus den 1920er–50er Jahren, darunter auch sozial geförderter 
Wohnungsbau sowie denkmalgeschützte Gebäudekomplexe wie die Pallenberg-
Arbeitersiedlung. Westlich der Neusser Straße prägt der parkartig angelegte 
Nordfriedhof als bedeutendes Grün- und Erholungsgebiet.  
Der Änderungsbereich selbst und seine unmittelbare Umgebung waren bis zu Beginn 
der 1990er Jahre nördlich und südlich der Schmiedegasse durch Gartenbaubetriebe 
und Friedhofsgewerbeflächen geprägt. Insbesondere der bislang als 
Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs vorbehaltene Bereich war bis in die 1970er 
Jahre großflächig mit Gewächshäusern belegt. Die im Änderungsbereich liegende 
Freifläche wird bislang teilweise zur Naherholung für Spaziergänge genutzt. Seit 
Inkrafttreten des Bebauungsplans im Planbereich strukturierte sich der Bereich 
insbesondere nördlich der Schmiedegasse sukzessive um. Hier wurden der neue 
Betriebshof wie auch die Aussegnungshalle des Nordfriedhofs, aber auch

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
9 
angrenzend die Randbebauung der heutigen Klosterfraugasse, des Cellittinenwegs 
und der Mönchsgasse errichtet. Ursprünglich als neuer Hauptzugang zum nördlichen 
Teil des Friedhofs mit entsprechendem Friedhofsgewerbe angedacht, entwickelte 
sich dieser Teilbereich zu einem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten 
Gebiet. Es befinden sich innerhalb des Planbereichs zudem bislang noch 
friedhofsnahe Nutzungen wie beispielweise ein Steinmetzbetrieb.  
4.2. Grün- und Freiraum 
Der Stadtbezirk Nippes im nördlichen Köln am linken Rheinufer zeichnet sich durch 
die Rheinaue und einer Vielzahl an verschiedenen Grünflächen aus, die für ein 
zusammenhängendes Netz an Grünflächen sorgen. Die Grün- und Freiflächen des 
Stadtteils Weidenpesch sind vielfältig geprägt. Die räumlich bedeutendsten 
Freiflächen sind die Galopprennbahn und angrenzenden Freiflächen, welche Teil des 
Landschaftsschutzgebietes L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und 
Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ ist, sowie der 
Nordfriedhof und angrenzende Freiflächen „Am Ginsterpfad“, welche wiederrum Teil 
des Landschaftsschutzgebietes L9 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ sind. 
Innerhalb des L9 und des Nordfriedhofs, westlich des Änderungsbereiches befindet 
sich zudem der geschützter Landschaftsbestandteil LB 5.05 „Brachflächen und 
Weiden beidseitig des Ginsterpfades, Weidenpesch“. 
Der Änderungsbereich selbst ist zu einem großen Teil geprägt durch Freiflächen, die 
zur Naherholung und Spaziergänge genutzt werden, sowie teilweise als 
Materialabstell- und Parkfläche. Der Änderungsbereich und die unmittelbare 
Umgebung weisen einen Bestand an erhaltenswerten Bäumen auf, die auch im 
Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanverfahrens zum großen Teil gesichert 
werden sollen.  
Die Festsetzung von Baumpflanzungen und der Erhalt bestimmter Baumstandorte 
erfolgt im Rahmen von Bebauungsplänen und dient einer Vielzahl von 
städtebaulichen, ökologischen und gestalterischen Zielen. Bäume und andere 
Vegetation tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei (Schatten, reduzieren 
Hitzeinseln, binden CO₂ und Feinstaub und fördern durch ihre Verdunstungsleistung 
die Kühlung der Umgebungsluft) und fördern die Biodiversität als Lebensraum für 
zahlreiche Tierarten. Auch aus gestalterischer Sicht prägen Bäume das Ortsbild, 
erhöhen die Aufenthaltsqualität und Orientierung im öffentlichen Raum und tragen 
zur Identitätsbildung in Wohnquartieren bei. Im Hinblick auf den Klimawandel und die 
damit verbundenen Herausforderungen für urbane Räume ist die Erhaltung von 
Vegetation und Neupflanzung ein zentrales Element nachhaltiger Stadtentwicklung. 
Im Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanverfahrens sollen daher möglichst 
viele Bäume erhalten bleiben und zusätzliche Baumpflanzungen zur Bildung von 
Baumalleen oder Baumreihen hinzugefügt werden. Auch das Schulgrundstück soll 
diese und weitere Maßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünung,

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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10 
Photovoltaikanlagen, Konzepte wie „Essbare Stadt“) berücksichtigen und 
ermöglichen (siehe auch Punkt 7.5.2 Pflanzen). 
4.3. Verkehrsinfrastruktur 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Der Änderungsbereich ist über die Verkehrsstraßen Schmiedegasse, Merheimer 
Straße, Nibelungenstraße beziehungsweise Friedrich-Karl-Straße und weiter östlich 
Neusser Straße im Stadtteil sowie Stadtbezirk Nippes gut angebunden. Über die 
ebenfalls gut erreichbare Ringstraße, den „Gürtel“, verfügt der Änderungsbereich 
zudem Anbindung an die linksrheinisch gelegenen Stadtbezirke, vor allem den 
angrenzenden Bezirk Ehrenfeld. Über diese Verkehrsachsen werden zudem diverse 
Bahnhöfe mit Anbindung an den S-Bahn- und Regionalbahnverkehr und der 
Anschlusspunkt 30 Ehrenfeld zur Bundesautobahn A 57 Richtung Neuss/Düsseldorf 
und darüber schließlich auch die A 1 über Kreuz Köln-Nord erreicht.  
 
Die Schmiedegasse dient gegenwärtig maßgeblich der Erschließung des Stadtteils 
und Stadtquartiers und soll auch für den künftigen Schulstandort den motorisierten 
Verkehr (PKW und Bus) über das Schulgrundstück abwickeln.  
 
Der Bereich ist gegenwärtig bereits verkehrlich stark ausgelastet. Zur Überprüfung 
der Auslastung und zur Festlegung der daraus folgenden städtebaulichen und 
planerischen Maßnahmen im Rahmen des parallel durchgeführten 
Bebauungsplanverfahrens wurden zwei Verkehrsuntersuchungen erarbeitet.. Eine 
Verkehrsuntersuchung wurde im Juni 2025 im Vorentwurf vorgelegt (RK – Rolf Keller 
Verkehrsingenieure GmbH, Wülfrath, Stand 12.06.2025). Die Erstellung des letzteren 
Gutachtens wurde erforderlich, weil sich die Planung u. a. mit der Erweiterung des 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Richtung Norden wesentlich geändert 
hatte. Außerdem war aufgrund des Planungszeitraums eine Aktualisierung der 
Verkehrszahlen erforderlich. 
Verkehrsuntersuchungen: 
Das aktuelle Gutachten geht für die Annahmen und Berechnungen der zukünftig 
benötigten Kapazitäten der Verkehrsinfrastruktur von ca. 880 Schülern und knapp 
über 100 Beschäftigten aus. Außerdem wird die Aula mit ca. 230 Sitzplätzen und die 
3-fach Turnhalle, die auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden kann, 
berücksichtigt. 
Insgesamt zeigt das Verkehrsgutachten, dass der geplante Schulstandort unter 
Berücksichtigung von Erschließungs- und Sicherungsmaßnahmen verkehrlich 
tragfähig ist. Die Prognose der Verkehrsmengen, die Gestaltung der 
Stellplatzorganisation sowie die Förderung nachhaltiger Mobilität gewährleisten eine 
stadtverträgliche Entwicklung. Im Rahmen des parallel durchgeführten 
Bebauungsplanverfahrens wird eine Straßenplanung erstellt.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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11 
Bundesautobahn 
Gemäß § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) bedürfen bauliche Anlagen der 
Zustimmung des Fernstraßenbundesamtes (FBA), wenn sie längs der 
Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom äußeren 
befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt 
werden. Dies bedeutet, dass konkrete Bauvorhaben (auch baurechtlich 
verfahrensfreie Vorhaben) in den Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen der 
Genehmigung bzw. Zustimmung durch das FBA bedürfen. Jegliche Gefährdung der 
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind unzulässig, selbst eine abstrakte 
Gefährdung, z.B. durch Werbeanlagen oder (Blendung durch) Beleuchtungsanlagen 
oder Errichtungen wie Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem 
Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen. Dies bezieht sich auch auf die 
Bauphase.  
Der Änderungsbereich befindet sich weit außerhalb der Anbauverbots- oder 
Anbaubeschränkungszonen. Im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 
BauGB wurden keine Hinweise seitens der betroffenen Behörden zur Änderung des 
Flächennutzungsplanes vorgetragen.  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Der Standort ist gut in das ÖPNV-Netz eingebunden. Er liegt innerhalb des durch den 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln vorgegebenen Erschließungsradius von 400m der 
nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle „Mollwitzstraße“ (Stadtbahnlinien 12 und 15). 
Von der Haltestelle „Mollwitzstraße“ ist ein sehr gutes Stadtbahnangebot in Richtung 
Norden sowie zur Stadtbahnhaltestelle „Neusser Str./Gürtel“ und weiter Richtung 
Kölner Innenstadt gegeben. Auch die Bushaltestellen „Nordfriedhof“ oder 
„Schmiedegasse“ (Buslinie 140) sind fußläufig in jeweils ca. 500 bis 600 Metern 
Entfernung erreichbar, wenn auch nicht innerhalb des definierten 
Erschließungsradius von 300m. Über die Bushaltestelle „Bergstraße“ (Buslinie 121) 
ist fußläufig in ca. 700 Metern zudem Anschluss an die Haltestellen „Neusser 
Str./Gürtel“ sowie „Geldernstr./Parkgürtel“ geboten. Diese stellen zentrale 
Umsteigeknoten im linksrheinischen Stadtgebiet dar, aufgrund der Kreuzung 
mehrerer Stadtbahnlinien (12, 15 und 13) und Buslinien (121, 140 und 147 sowie 118 
oder 127). Dies ist insbesondere für Schulkinder aus Stadtteilen ohne direkte 
Verbindung zu den Haltestellen „Mollwitzstraße“ und „Nordfriedhof“ besonders 
bedeutsam. Eine direkte Anbindung an die Kölner Innenstadt und wichtige 
Umsteigeknoten ist insgesamt demnach gewährleistet.  
Fuß- und Radverkehr 
Im Änderungsbereich gibt es keine fest angelegten Fuß- und Radwegeverbindungen 
und der größte Teil ist nicht frei zugänglich. Nichtsdestotrotz wird ein kleiner Teil der 
Fläche zum Spazieren und als Bolzplatz genutzt.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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12 
Entlang der äußeren Ränder an den Verkehrsachsen Schmiedegasse und 
Merheimer Straße existieren Fußgängerwege, welche jedoch nicht optimal und 
durchgehend ausgebaut sind. In der Verkehrsuntersuchung wird auf mehrere Defizite 
bei den Verkehrsanlagen für Fußgänger im und im Umfeld des Plangebietes 
hingewiesen. Die bestehenden Gehwege sind teils zu schmal (unter 1 m) oder durch 
Hindernisse (z. B. Bäume, parkende Autos) unzureichend nutzbar. Hinzu kommen 
fehlende oder ungesicherte Querungsstellen, insbesondere in Schulnähe. Der 
Bebauungsplanentwurf berücksichtigt die Umsetzung eines neuen 
Erschließungskonzeptes, in dem die erforderlichen Breiten der öffentlichen 
Verkehrsflächen festgesetzt werden, sodass eine Verbreiterung und weitgehend 
barrierefreie Gestaltung der Gehwege erfolgen kann.  
Köln baut seit Jahren sein regionales Radverkehrsnetz aus, um das Fahrrad als 
umweltfreundliche Alternative im Stadtverkehr zu stärken. Der geplante 
Schulstandort in der Schmiedegasse ist in das städtische Radverkehrsnetz gut 
eingebunden. Schmiedegasse und Merheimer Straße sowie Jesuitengasse, 
Leuthenstraße und Roßbachstraße sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes abseits 
der großen Verkehrsströme. Hier wird der Radverkehr im Mischverkehr mit anderen 
Verkehrsteilnehmern geführt. Schmiedegasse, Leuthenstraße und Roßbachstraße 
sollen zukünftig als Fahrradstraßen vorgesehen werden. Laut Netzkonzeption liegt 
der Standort der geplanten Schule innerhalb eines bereits definierten Haupt- und 
Ergänzungsnetzes. Für die Ausgestaltung des Schulumfelds besteht die Möglichkeit 
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine sichere und durchgängige 
Radverkehrsanbindung herzustellen, die das bestehende Netz sinnvoll ergänzt. 
4.4. Technische Infrastruktur 
Wasser-/ Energieversorgung 
Die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas für die bereits bestehenden und als 
Wohnraum genutzten Wohnbauflächen besteht durch den Anschluss an die 
Versorgungsnetzte bereits. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit dem 
Planungsziel eines Schulbaus sowie die neudargestellten und umverteilten Bereiche 
der Wohnbauflächen und gemischten Baufläche kann die Versorgung durch die 
entsprechenden Versorgungsträger über die bestehenden Versorgungsnetze 
sichergestellt werden. Möglicherweise erforderliche neue Trafostationen für die 
Stromversorgung können auf dem Schulgrundstück hergestellt werden. Diese 
Erfordernisse und Regelungen werden im Rahmen des Bebauungsplanes und 
folgenden Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. 
Abwasserentsorgung 
Der Planbereich liegt im Einzugsbereich des Großklärwerks Köln-Stammheim. Ein 
Anschluss des Schulbaus an den öffentlichen Mischwasserkanal ist möglich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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13 
Das Plangebiet befindet sich teilweise in einem von Überflutungen durch Starkregen 
gefährdeten Bereich. Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser auf dem 
Schulgelände ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern, 
sofern dem weder wasserrechtliche Belange noch sonstige öffentlich-rechtliche 
Vorschriften entgegenstehen. Gesonderte Flächen können hierfür auf dem 
Grundstück nicht festgesetzt werden. Im Zuge der Planung der Hoch- und 
Tiefbaumaßnahmen sind Versickerungsflächen auf dem eigenen Grundstück 
einzuplanen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen 
(weiteres siehe Kapitel 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz, „Starkregen und 
Niederschlagsversickerung“). 
Versorgungsleitungen 
Leitungstrasse sind insbesondere bei der Neuanlegung von Straßenflächen sowie 
auch bei Baumpflanzungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und der 
nachfolgenden Baugenehmigung und Hoch- und Tiefbauplanung zu beachten.  
Im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden keine Hinweise 
seitens der betroffenen Leitungsträger zur Änderung des Flächennutzungsplanes 
vorgetragen. 
 
4.5. Soziale Infrastruktur 
Kindereinrichtungen 
Der Stadtteil Weidenpesch weist im Änderungsbereich und unmittelbar angrenzender 
Umgebung kein bekanntes Defizit an Kindereinrichtungen auf. Durch die Planung 
wird zudem kein Bedarf an neuen Kindereinrichtungen ausgelöst. Es wird lediglich 
ein kleinerer Teilbereich neu als Wohnbaufläche dargestellt, welcher bereits im 
Bestand überwiegend bebaut ist, sowie im Gegenzug ein angrenzender kleiner 
Teilbereich, der bislang als Wohnbaufläche dargestellt wurde, künftig als Grünfläche 
mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ beabsichtigt.  
Schulen 
Die im Stadtbezirk Nippes ansässige 4-zügige Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, 
Ossietzkystraße kann die gemäß Fortschreibung des Schulentwicklungsplanung Köln 
2023 prognostizierten und sich in der Schulentwicklungsplanung 2025 
bestätigenden, zu erwartenden Anmeldezahlen für die Schulform Gesamtschule im 
Stadtbezirk Nippes in Höhe von 10 bis 12 Zügen nicht allein auffangen. Daher wurde 
bereits zum Schuljahr 2024/2025 die 4-zügige Gesamtschule Weidenpesch in einem 
Interimsgebäude in Betrieb genommen, um mit einem vergrößerten 
Schulplatzangebot auf den akuten Bedarf zu reagieren. Es handelt sich hierbei um 
die Gesamtschule, für die am Standort Südlich Schmiedegasse ein Schulgebäude 
errichtet werden soll.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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14 
Das aktuelle Interimsgebäude befindet sich am Standort Escher Straße 279 in Köln-
Bilderstöckchen und kann die aufwachsende Gesamtschule nur begrenzt 
beherbergen. Ab dem Schuljahr 2030/2031 ist die Schule zu groß für das 
Interimsgebäude, so dass eine Ablösemöglichkeit oder eine zusätzliche 
Unterbringung der Sek II dann dringend notwendig wird. Idealerweise ist das finale 
Schulgebäude am Standort Südlich Schmiedegasse bis zu diesem Zeitpunkt 
bezugsbereit, so dass die Stadt Köln keine zusätzlichen Ressourcen in ein weiteres 
Interim investieren muss. 
Daher ist beabsichtigt im Änderungsbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit 
Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. Im Rahmen des parallel laufenden 
Bebauungsplanverfahrens soll damit eine Gesamtschule mit 4 Zügen in der 
Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II entstehen. Diese soll in Form 
einer Ganztagsschule betrieben werden, sodass gestaltete sowie multifunktionale 
Räume vorgesehen sind. Neben den Schulräumen und Aufenthaltsräumen ist auch 
eine Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück geplant. Die Sporthalle kann außerhalb 
des Schulbetriebs ebenfalls von Sportvereinen genutzt werden.  
Sonstige Einrichtungen 
Im direkten Umfeld des Änderungsbereiches befindet sich bereits eine 
Jugendeinrichtung. Diese ist vor einigen Jahren von einem Jugendtreff in eine 
Jugendeinrichtung umgewandelt worden und erhält in Kürze einen Neubau, da die 
derzeitigen Räumlichkeiten sehr beengt sind. Weiterhin gibt es in Weidenpesch das 
Dachlow-Mobil, ein mobiles Angebot, dass im Bezirk Nippes Angebote für die offene 
Kinder- und Jugendarbeit anbietet. Daher gibt es aktuell keinen weiteren Bedarf an 
Räumlichkeiten innerhalb des Änderungsbereiches.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird im nördlichen Bereich eine 
Einrichtung zum betreuten Jugendwohnen geplant.  
 
4.6. Nahversorgung 
Seit 2008 weist der Stadtbezirk Nippes eine rückläufige Verkaufsflächenentwicklung 
auf. Im Vergleich zu den Bezirken 2 bis 9 (alle Bezirke außer Innenstadt) ist damit 
der stärkste Verkaufsflächenrückgang festzustellen. Der Angebotsschwerpunkt im 
Bezirk Nippes liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im Vergleich zum Durchschnitt 
der Stadtbezirke 2 bis 9 nimmt er einen leicht unterdurchschnittlichen 
Verkaufsflächenanteil (ca. 55 %) ein. Die Verkaufsflächenanteile des mittel- und 
langfristigen Bedarfs (ca. 10 % bzw. ca. 35 %) liegen im Vergleich der Stadtbezirke 
ebenfalls im leicht unterdurchschnittlichen Bereich. 
Mit insgesamt acht zentralen Versorgungsbereichen, davon jeweils ein Bezirks- und 
ein Stadtteilzentrum, verfügt der Stadtbezirk Nippes über ein leicht

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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15 
unterdurchschnittlich ausgebildetes Zentrenystem. Die vorhandenen Zentren sind 
historisch im Laufe der Siedlungsentwicklung gewachsen und haben sich entlang der 
Verkehrsachsen herausgebildet. Neben dem Bezirkszentrum Nippes und dem 
Stadtteilzentrum Niehl befinden sich insgesamt sechs Nahversorgungszentren in den 
Stadtteilen Longerich, Weidenpesch, Nippes, Riehl und Niehl.  
Das NVZ Weidenpesch an der Ecke Neusser Straße / Kapuzinerstraße liegt in etwa 
1km Entfernung. Im direkten Umfeld des Änderungsbereiches (max. 500 m 
Entfernung) gibt es einen Supermarkt zur Versorgung mit Lebensmitteln und 
Produkten des täglichen Bedarfs.  
Die Versorgungslage ist damit insgesamt als gut zu bewerten.  
 
4.7. Bodensituation 
Für den Änderungsbereich liegen keine Eintragungen im städtischen Altlastkataster 
vor. Bodenuntersuchungen sind im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens 
nicht notwendig oder vorgesehen (siehe auch Punkt 7.5.4 Boden / Altlasten). 
 
5. Planungsvorgaben 
5.1. Landes- und Regionalplanung 
5.1.1. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und 
des Regionalplanes 
Die Bauleitpläne der Kommunen sind gemäß § 1 Absatz 4 BauGB an die Ziele der 
Raumordnung anzupassen. Im Folgenden wird dargelegt, dass und auf welcher 
Beurteilungsgrundlage die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes als an die 
Ziele der Landesplanung und Regionalplanung angepasst erachtet werden kann. 
Der LEP legt für den Änderungsbereich einen Freiraum mit weiterer Überlagerung 
„Grünzüge“ fest. Die Umgebung nördlich im Bereich des Nordfriedhofs wird 
gleichermaßen festgelegt, die Umgebung südlich im Kern des Stadtteiles 
Weidenpesch hingegen wird als Siedlungsraum festgelegt. 
 
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Textliche Ziele 
Aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) vom 21.03.2024 
sind wesentliche Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens des LEP für unwirksam 
erklärt worden. Betroffen ist hierdurch auch das Ziel 2-3 „Siedlungsraum und 
Freiraum“ sowie die in diesem Ziel definierten Ausnahmetatbestände für eine 
Bauflächendarstellung im Freiraum. Gemäß den bisher geltenden Regelungen 
konnte die beabsichtigte Darstellung einer Wohnbaufläche vor allem durch den unter

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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16 
dem 1. Spiegelstrich des Zieles 2-3 definierten Ausnahmetatbestand begründet 
werden. Hier war bestimmt, dass im regionalplanerischen Freiraum ausnahmsweise 
Bauflächen und -Gebiete dargestellt und festgesetzt werden können, wenn diese 
unmittelbar an den Siedlungsraum anschließen und die Festlegung des 
Siedlungsraums nicht auf einer deutlich erkennbaren Grenze beruht. Bei den Zielen 
des LEP, die durch das OVG-Urteil vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden 
sind, treten wieder die Festlegungen des LEP mit Stand vom 08.02.2017 in Kraft.  
Insofern werden für die vorliegende Planung vorrangig die nachfolgenden Ziele und 
Grundsätze der Landes- und Regionalplanung betrachtet. 
LEP NRW - Ziel 2-3: Siedlungsraum und Freiraum (LEP 2017): 
„(…) Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der 
regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche.“ 
LEP NRW – Ziel 7.1-5: Grünzüge (LEP 2017) 
Gemäß Ziel 7.1-5 LEP NRW sind zur siedlungsräumlichen Gliederung in den 
Regionalplänen regionale Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen. Regionale 
Grünzüge sind im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen vor 
siedlungsräumlicher Inanspruchnahme zu schützen. Ausnahmsweise ist eine 
Inanspruchnahme möglich, wenn für die siedlungsräumliche Entwicklung keine 
Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen und die 
Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt. 
 
In den Erläuterungen zu dem Ziel wird noch Folgendes ausgeführt: 
„Wenn siedlungsräumliche Inanspruchnahmen von regionalen Grünzügen im 
Ausnahmefall unabwendbar sind, soll geprüft werden, ob im funktionalen Umfeld des 
Grünzuges, der durch die Siedlungsausweisung betroffen ist, insbesondere durch 
Rücknahmen von Siedlungsbereichen und Bauflächen oder durch Erweiterungen des 
Grünzuges an anderer Stelle ein funktionaler Ausgleich zugunsten des Grünzuges 
erreicht werden kann.“

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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17 
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Zeichnerische Ziele 
 
In den zeichnerischen Festlegungen des seit dem 29.10.2025 wirksamen neuen 
Regionalplanes ist das Änderungsgebiet überwiegend als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Am westlichen Rand ist ein Waldbereich mit 
überlagernder Freiraumfunktion Regionalen Grünzuges festgelegt.  
 
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Textliche Ziele 
Im Folgenden werden die für die 247. Änderung wesentlichen Ziele (Z) des Regional-
planes Köln sinngemäß aufgeführt. 
Z.1 Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen konzentrieren 
Die Kommunen haben sicherzustellen, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig 
innerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereiche erfolgt. 
Z.3 Siedlungsentwicklung am Bedarf ausrichten 
Die Siedlungsentwicklung hat bedarfsgerecht zu erfolgen. 
Z.8 ASB sichern und entwickeln 
Allgemeine Siedlungsbereiche dienen dem Wohnen, dem wohnverträglichen 
Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen 
sowie dem siedlungszugehörigen Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen. 
  
 
Abbildung 1: Ausschnitt  aus dem Regionalplan -Neuaufstellung, Feststellungsbeschluss 
vom 29.10.2025

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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18 
5.1.2. Vereinbarkeit der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 
den Zielen der Landes- und Regionalplanung 
Durch die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt einen bislang 
als Grünfläche dargestellten Bereich künftig als Gemeinbedarfsfläche mit Zweck 
„Schule“, gemischte Baufläche (M) sowie Wohnbaufläche (W) darzustellen. Der 
Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von 3,7 Hektar. Der überwiegende 
Teil des Änderungsbereiches befindet sich in einem Allgemeinen Siedlungsbereich 
und ist aus dem aktuellen Regionalplan entwickelt. Der westliche Rand des 
Änderungsbereiches liegt weiterhin in einem Waldbereich mit Überlagerung eines 
Regionalen Grünzuges. Damit bewegt man sich hier deutlich unterhalb der 
Darstellungsschwelle des Regionalplanes (von insgesamt ca. 10 Hektar) und 
innerhalb des Interpretationsspielraums, der sich aufgrund der maßstäblichen 
Unschärfe des Planwerks ergibt (ca. 100-150 Meter).  
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Bereitstellung einer Fläche für eine 
dringend erforderliche Schulbaumaßnahme unmittelbar angrenzend an eine 
bestehende Wohnbebauung. Der kleine Teilbereich, der weiterhin als Waldbereich 
festgelegt ist, verfügt nicht über eine waldähnliche Nutzung, jedoch über einen hohen 
Anteil an Grünflächen und Baumbestand. Das nachfolgende 
Bebauungsplanverfahren reagiert auf die vorhandenen Grünflächenstrukturen und 
sieht Maßnahmen vor, um den höchstmöglichen Anteil des Baumbestandes zu 
erhalten, in die Planung zu integrieren und darüber hinaus alle Bäume, die aufgrund 
der Planung nicht erhalten bleiben könnten, adäquat zu ersetzen. Es sollen also 
entfallende qualitative Bestände gesichert oder ortsnah ausgeglichen werden.  
Fazit und landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die 
Regionalplanung Köln 
Durch die obigen Ausführungen ist dargelegt worden, dass die beabsichtigte 200. 
Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landes- und 
Regionalplanung vereinbar ist. 
Es wurde auf Grundlage der Unterlagen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB eine landesplanerische 
Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Regionalplanungsbehörde 
der Bezirksregierung Köln gestellt, um abzufragen, ob eine Anpassung an die 
rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt werden kann. Die 
Regionalplanung bestätigte mit Antwortschreiben vom 18.08.2025, dass die 
Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung auf Basis des wirksame 
Regionalplanes vom 29.10.2025 vereinbart sind.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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19 
5.2. Planungsrechtliche Situation 
Derzeit besteht im Planbereich gültiges Planungsrecht in Form des rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr. 66499/06 in der Fassung der 1. Änderung vor. Dieser sieht für 
das Schulgrundstück einen ca. 40 m tiefen Mischgebietsstreifen entlang der 
Schmiedegasse sowie für den Rest des Grundstücks öffentliche Grünfläche vor. Der 
östliche Randbereich des Schulgrundstücks als auch die Klosterfraugasse sind als 
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Östlich des Schulgrundstücks ist ein 
Allgemeines Wohngebiet als auch eine kleinere Öffentliche Grünfläche festgesetzt. 
Die Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Köln, lediglich 
kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen 
Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule müssen erworben 
werden. Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Inhaber des Betriebes und 
der Stadt Köln laufen bereits. 
 
5.3. Landschaftsplan Köln 
 
Die Festsetzungen des Landschaftsplanes sollen gemäß § 5 Absatz 4 BauGB in den 
Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Der Nachweispflicht der 
nachrichtlichen Übernahme von geschützten Teilen von Natur und Landschaft (FFH-
Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte 
Landschaftsbestandteile) im Rahmen des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Köln  (Festsetzungskarte)

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
20 
Absatz 4 BauGB wird mit dem folgenden Planausschnitt in dieser Begründung 
nachgegangen. Die fachrechtlichen Vorgaben sind unabhängig von der 
Darstellungsweise in der Planurkunde zum Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. 
Der Landschaftsplan stellt den Änderungsbereich selbst als Innenbereich dar. Somit 
liegt keine Betroffenheit des Landschaftsplanes durch die 200. Änderung des 
Flächennutzungsplanes vor. 
Der Änderungsbereich grenzt südwestlich unmittelbar an das 
Landschaftsschutzgebiet L9 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ an. Innerhalb 
des L9 und des Nordfriedhofs befindet sich zudem der geschützter 
Landschaftsbestandteil LB 5.05 „Brachflächen und Weiden beidseitig des 
Ginsterpfades, Weidenpesch“. In weiterer östlicher Entfernung liegt die 
Galopprennbahn welcher Teil des Landschaftsschutzgebietes L8 „Äußerer 
Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren 
Grüngürtel“ ist. 
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde die Stellungnahme des 
Trägers der Landschaftsplanung förmlich eingeholt. Die Landschaftsplanung 
bestätigte, dass kein Widerspruch nach § 20 Absatz 3 LNatSchG NRW gegenüber 
der Planung vorliegt (siehe auch Kapitel 7.5.16).  
 
5.4. Wasser- und Hochwasserschutz 
Die Wasserschutzgebiete und die Hochwasserrisikogebiete sollen gemäß § 5 Absatz 
4 BauGB in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Da der 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln diese Übernahme derzeit nicht vornimmt, soll 
durch die folgenden Abbildungen auf die Lage dieser Gebiete entsprechend § 5 
Absatz 4 BauGB hingewiesen werden. Die fachrechtlichen Vorgaben sind 
unabhängig von der Darstellungsweise im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen 
bzw. zu beachten.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
21 
Wasserschutzgebiet 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb von (nach § 51 WHG) festgesetzten sowie 
(nach § 51 WHG) vorgesehenen Wasserschutzgebieten. 
Hochwasserrisikogebiet 
Abbildung 3: Ausschnitt aus der Karte der Trinkwasserschutzgebiete  
Abbildung 4: Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
22 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Hochwasserrisikogebieten 
(Extremhochwasser für HQ500) und des gesetzlich festgesetzten 
Überschwemmungsgebietes des Rheins. Da der Änderungsbereich der 
Flächennutzungsplan-Änderung weder in einem festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet noch in einem Hochwasserrisikogebiet liegt, besteht für 
den Änderungsbereich heute und zukünftig keine Hochwassergefahr aus einem 
Extremhochwasser des Rheins, so dass die Festlegungen der Verordnung über die 
Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV) 
vom 01. September 2021 hier keine Anwendung finden. 
Starkregen und Niederschlagsversickerung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bereitet die Realisierung der 
verbindlichen Bauleitplanung vor, welche zu einer erhöhten Flächenversiegelung und 
damit zu einem höheren Abfluss von Niederschlagswasser führen kann. 
Der Änderungsbereich befindet sich teilweise in einem von Überflutungen durch 
Starkregen gefährdeten Bereich. Sämtliches nicht verschmutztes 
Niederschlagswasser auf dem Schulgelände ist entsprechend § 44 Abs.1 
Landeswassergesetz zu versickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch 
sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, noch wasserrechtliche Belange 
entgegenstehen. Gesonderte Flächen können hierfür auf dem Grundstück nicht 
festgesetzt werden. 
Im Rahmen des Bebauungsplanes kann durch Maßnahmen wie extensive 
Dachbegrünung und gestalterische Festsetzung bezüglich der Befestigung der 
Stellplätze und Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen (Schotterrasen, 
Rasengittersteine, Fahrspurbefestigung) in den Vorgartenzonen und auf dem 
Schulgrundstück entgegengewirkt werden. Weitere Maßnahmen und Regelungen, 
wie die Erbringung eines Überflutungsnachweises, und Umsetzung dieser, sind in 
enger Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben im Zuge der 
nachfolgenden Hoch- und Tiefbauplanung sowie Baugenehmigung erforderlich. 
Weitergehende Regelungen sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes wie auch 
Bebauungsplanes nicht erforderlich (siehe auch Punkte 7.5.5.2 Grundwasser, 7.5.5.3 
Starkregenvorsorge und 7.5.5.4 Hochwasserbelange). 
 
5.5. Denkmalschutz 
Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW 
„Denkmalbereiche“) im Sinne des § 5 Absatz 4 BauGB sind im wirksamen 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln nicht definiert. Folglich werden im Verfahren 
keine denkmalgeschützten Mehrheiten in den Flächennutzungsplan nachrichtlich 
übernommen.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
23 
Im Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes befinden sich 
nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte, einzelne 
Baudenkmäler in der Merheimer Straße 463, der Merheimer Str. 465, Merheimer 
Straße 464-478, der Schmiedegasse 47 , Schmiedegasse 34, Kapelle „Madonna im 
Grünen“ in der Schmiedegasse sowie die Einfriedung des Nordfriedhofs entlang der 
Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 465. Die benannten Denkmäler werden 
jedoch im Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanes berücksichtigt und 
nachrichtlich übernommen.  
 
5.6. Sonstige Fachplanungen 
Bauleitplanverfahren sind allgemein eng verzahnt mit anderen Fachplanungen. Auf 
die für die Planung bedeutendsten Fachplanungen wird im Folgenden hingewiesen. 
5.7. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Richtlinien 
Köln-Katalog 
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde am 14. Dezember 2021 vom 
Rat der Stadt Köln beschlossen und dient seitdem als Kompass für eine 
zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Der „Köln-
Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ wurde am 
23.03.2023 vom Rat beschlossen (Beschlussvorlage 3068/2022). Als 
Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und 
konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche 
und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie 
für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf 
die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt 
bezogene Dichtetypologien für künftige Quartiersentwicklungen. 
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß § 5 Absatz 2 
Satz 1 Nr. 1 BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, 
findet der Köln-Katalog hier keine Anwendung. 
Als Städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 
Baugesetzbuch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit 
anderen Belangen gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung 
sind die Vorgaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten 
und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde 
Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. 
Die Planung liegt in einem Bereich, der der inneren Stadt zugeordnet wird, sodass 
eine Quartiersdichte von 1,2 als Ziel angegeben wird. Der gleichnamige 
Bebauungsplan setzt sich mit den Vorgaben des Köln-Katalogs auseinander. Mit 
dem geplanten Schulbauvorhaben werden der Leitsatz 3 der Stadtstrategie der

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
24 
„Kölner Perspektiven 2030+“ mit dem Ziel „Köln sorgt für Bildung, 
Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ sowie die räumlich-strategische Empfehlung für 
diese Fläche – „Ausbau der Bildung und Sozial Infrastruktur“ – umgesetzt. 
Kooperatives Baulandmodell 
Mit Datum vom 24.02.2014 wurde das vom Rat der Stadt Köln beschlossene 
„Kooperative Baulandmodell“ (KoopBLM) Köln als Richtlinie zur Förderung des 
öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an 
den Folgekosten erstmalig bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der 
Fortschreibung und damit aktuellen Fassung der Richtlinie des KoopBLM erfolgte am 
10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln. Neben der Richtlinie beschreibt eine 
Umsetzungsanweisung, welche zuletzt mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 
angepasst wurde, die einzelnen Verpflichtungen.  
Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie 
nicht zur Anwendung, da kein Wohnbauvorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten 
begründet wird. 
Masterplan Stadtgrün 
Der Rat der Stadt Köln hat am 23.03.2023 den Masterplan Stadtgrün beschlossen. 
Durch den Masterplan Stadtgrün soll gewährleistet werden, dass die grün- und 
freiraumplanerischen Belange unter anderem im Rahmen der Bauleitplanung 
ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt 
gewährleisten.  
Die durch die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzlich in Anspruch 
genommenen Freiräume sind im Masterplan Grün als Immergrün gekennzeichnet.  
Der Entwurf der Regionalplan-Neuaufstellung sieht für die Fläche künftig einen 
Allgemeiner Siedlungsbereich vor, der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine 
Vorgaben für den Bereich. Dieser Zielkonflikt war bei der Erstellung des Masterplans 
bekannt und wird in der Anlage 10 zum Masterplan auch grafisch dargestellt. Die 
abschließende Zustimmung des Trägers der Landschaftsplanung wurde im Rahmen 
der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB eingeholt. Es wurde bestätigt, dass kein 
Widerspruch seitens Träger der Landschaftsplanung eingelegt wird. 
Klimaschutzleitlinien 
Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt 
Köln am 17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht 
städtischer Neubauvorhaben in Köln beschlossen. 
Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO2-Emissionen im gesamten 
Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten 
Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
25 
positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass 
ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch 
erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese sogar Energieüberschüsse 
erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zum 
energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie bei 
der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. 
Da es sich bei der Planung um ein städtisches Vorhaben handelt, kommen die 
Klimaleitlinien in dieser Form nicht zur Anwendung. Davon abgesehen fällt die 
Umsetzung des geplanten Schulbaus jedoch unter den Anwendungsfall der 
Energieleitlinien der Stadt Köln für öffentliche Gebäude. Dabei sind Regelungen zum 
Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Davon abgesehen 
plant der Bebauungsplan diverse Festsetzungen, wie Dach- und 
Fassadenbegrünung, Bepflanzung von Freiflächen und Baumpflanzungen und 
wasserdurchlässige Beläge von Stellplätzen.  
 
6. Änderung des Flächennutzungsplanes 
6.1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den Bereich der 200. 
Änderung des Flächennutzungsplanes überwiegend als Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher Nutzung und zusätzlicher Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. 
Außerdem wird der östliche Teilbereich als Wohnbaufläche und der nördliche 
Teilbereich als gemischte Baufläche sowie Wohnbaufläche dargestellt.  
 
6.2. Beabsichtigte Änderungen / Planungen 
6.2.1. Städtebauliches Planungskonzept 
Mit der städtebaulichen Planung soll allem voran die Voraussetzung für die 
Errichtung einer Gesamtschule und schulbegleitende Nutzungen geschaffen werden. 
Hierfür wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ 
beabsichtigt. Im Bebauungsplan werden zusätzlich auch schulbegleitende Flächen 
wie Schulhof, Sporthalle und Fahrradabstellplätze sowie eine maximale 
Geschossanzahl von drei bis vier Stockwerken festgesetzt, damit der Schulbau sich 
an die Umgebung anpasst. 
Auch die verkehrliche Situation im Nahbereich der Schmiedegasse wird betrachtet, 
um diese zukünftig neu zu ordnen und das bestehende Planungsrecht an die 
geänderten Verkehrsbedarfe anzupassen. Die Sporthalle kann auch für den 
Vereinssport genutzt werden. Die Erschließung der Schule erfolgt für den 
motorisierten Verkehr über die Schmiedegasse mit speziellen Zufahrten für Busse

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
26 
und Schulverkehr sowie einem Fuß- und Radweg entlang der östlichen 
Grundstücksgrenze. Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule 
in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für 
den Fuß- und Radverkehr verbessern. Angrenzend soll eine Grünfläche gesichert 
und um die Zweckbestimmung „Spielplatz“ ergänzt werden.  
Es sind allgemeine Wohngebiete vorgesehen, die im wirksamen 
Flächennutzungsplan bereits überwiegend vorhanden sind und daher vorwiegend die 
Bestandswohnnutzungen sichern sollen, unter anderem auch denkmalgeschützte 
Gebäude. Auch ein bestehender Steinmetzbetrieb wird durch die Darstellung einer 
gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan und planungsrechtliche 
Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung gesichert. Vorgärten sollen grün 
und wenig versiegelt gestaltet werden; Nebenanlagen sind in den Vorgartenzonen 
nur eingeschränkt zulässig. Für die Wohngebiete sind die Straßen bereits vorhanden, 
geplante Verbindungen für den motorisierten Verkehr werden jedoch zugunsten einer 
Stärkung des Fuß- und Radverkehrs reduziert. Straßenquerschnitte und 
Kurvenradien sind so gestaltet, dass der Verkehr beruhigt wird und 
Durchgangsverkehr minimiert wird.  
Im Bebauungsplan wird ein nördlicher Bereich zusätzlich einbezogen, um dort im 
Wohngebiet betreutes Jugendwohnen vorzusehen, um Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen mit Betreuungsbedarf geeigneten Wohnraum zu bieten. Diese vollzieht 
sich in einem im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellten 
Bereich.  
 
6.2.2. Beabsichtigte Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan 
Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt den Planbereich künftig 
überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. 
Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche im 
östlichen Teilbereich wird teilweise vergrößert, um bestehende Wohngebäude, die 
teilweise unter Denkmal stehen, planungsrechtlich zu sichern. Eine zentral im 
Änderungsbereich befindliche, aber unbebaute Fläche, die bislang als 
Wohnbaufläche dargestellt wird, soll künftig zugunsten einer Grünfläche mit 
Zweckbestimmung „Spielplatz“ entfallen. Der nordöstlichste Teil des 
Änderungsbereiches wird anstelle einer Wohnbaufläche künftig als gemischte 
Baufläche dargestellt, um bestehende kleingewerbliche Betriebe zu sichern.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
27 
6.3. Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung 
Flächenbilanzierung 
Es ergeben sich aufgrund der beabsichtigten Änderung folgende flächenmäßige 
Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplanes:  
 
6.4. Alternativstandorte 
Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein 
Alleinstellungsmerkmal im Stadtteil Weidenpesch sowie näheren Umfeld. Im Zuge 
der Nutzungsänderung müssen lediglich noch kleinere nicht genutzte Flächen eines 
ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der 
zukünftigen Schule erworben werden. Die Grundstücksverhandlungen mit dem 
Inhaber des Betriebes sollen kurzfristig abgeschlossen werden. 
Die beabsichtigte Gemeinbedarfsfläche, die dem Zweck „Schule“ bereitgestellt 
werden soll, beträgt 2,2 Hektar. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in 
der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes 
Baurecht geschaffen werden kann, ist die ehemalige Erweiterungsfläche 
unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können.  
Die Fläche ist zudem gut eingebunden in die bestehende Wohnsiedlung des 
Stadtteiles Weidenpesch, gut erreichbar sowohl über den motorisierten 
Individualverkehr als auch über den ÖPNV oder gegebenenfalls sogar zu Fuß oder 
mit dem Fahrrad. Die Standortbedingungen für einen Schulstandort sind damit 
insgesamt als gut zu bewerten.  
  
Art der Darstellung bisherige FNP-
Darstellung 
künftige FNP-
Darstellung 
ha % ha % 
Gemischte Baufläche (M) 0,6 16 0,1 3 
Wohnbaufläche (W) 1,3 35 1,2 32 
Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher Nutzung 
1,8 49 0,2 5 
Gemeinbedarfsfläche 0 0 2,2 60 
Signet „Schule“ - 1 
Signet „Kindereinrichtung“ - 1 
GESAMT 3,7 100 3,7 100

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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28 
7. UMWELTBERICHT 
A  Einleitung 
Für das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine 
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 
1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in 
einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.  
7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Änderung von Grünfläche und Gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche mit 
Zweckbestimmung „Schule“; teilweise Umverteilung der Wohnbaufläche und 
Grünfläche mit neuer Zweckbestimmung „Spielplatz“ untereinander sowie geringfügig 
Änderung von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche. 
7.2 Bedarf an Grund und Boden 
Bestandsnutzung ha Geplante Vorhaben ha 
Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher 
Nutzung 
1,8 Schulstandort (Fläche für 
Gemeinbedarf) 
2,2 
Gemischte Baufläche 0,6 Gemischte Baufläche 0,1 
Wohnbaufläche 1,3 Wohnbaufläche 1,2 
Summe 3,7 Summe 3,7 
Tabelle 1 Bedarf an Grund und Boden 
7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, 
Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen 
Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-
Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen 
umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftrein-
halteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundes-
naturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit 
schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf 
Landesebene greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein-
Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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29 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der 
Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan 
der Stadt Köln berücksichtigt.  
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. 
Tab.2: Ziele des Umweltschutzes 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, 
VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-lebender 
Tiere und Lebensgemeinschaften, 
Vermeidung Tötung (Tötungsverbot)  
Pflanzen BauGB, BNatSchG, 
LNatSchG NRW, 
Baumschutzsatzung Stadt 
Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und Naturbestände, 
Vermeidung von Eingriffen;  
Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden, 
Innenentwicklung vor Außenentwicklung, 
Revitalisierung von vorgenutzten Flächen 
Boden und Altlasten 
Boden 
BauGB; BBoDSchG, 
BBoDSchV, LBoDSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit Grund und 
Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung 
von Bodenfunktionen, Abwendung 
schädlicher Bodenveränderungen und 
Einträge 
Altlasten BauGB; BBoDSchG, 
BBoDSchV, LBoDSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Wasser  
Oberflächenwasser 
WHG, LWG NRW, WRRL, 
HWRM-RL, HWSGII 
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und 
Pflege von Gewässern; Deckung 
Wasserbedarf; Vermeidung negativer 
Veränderungen; Sanierung; naturnaher 
Aus- bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, LWG NRW, 
Wasserschutzzonen-
Verordnung der jeweiligen 
Wassergewinnungsanlagen 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern, Berücksichtigung der Ge- und 
Verbote; Vermeidung von Einträgen;  
Umgang mit 
Niederschlagswasser und 
Starkregenvorsorge 
 
WHG, LWG NRW 
 
Versickerung von Niederschlagswasser, 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; 
Ableitung von Niederschlagswasser; 
Verhindern von Starkregengefahren 
 
Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, HWRW-
RL; HWSG II, BRPHV 
 
Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis 
auf Hochwasserrisikogebiete; 
Hochwasserrisikoprophylaxe 
 
Luft 
Luftschadstoffe – 
Emissionen/Immissionen 
BImSchG; BauGB, 39. 
BImSchV, TA Luft; Zielwerte 
der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von 
Emissionen und Konflikten; Erhalt und 
Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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30 
Klima 
Kaltluft/ Ventilation KlAnG NRW; BNatSchG, 
LNatSchG, BWaldG, LFoG 
NRW 
 
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung 
von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; 
Verbesserung des Mikroklimas durch 
Baumpflanzungen und Grünflächen; 
Maßnahmen zur Klimawandelanpassung 
Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und dem Erholungswert von 
Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des 
Charakters der Kulturlandschaft 
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, 
VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, 
Stärkung der Biotopvernetzung, 
Entwicklung und Wiederherstellung der 
Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; 
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 
Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der 
Schutzziele 
Mensch, Gesundheit, 
Bevölkerung 
Lärm 
BImSchG; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 16. BImSchV; 
Freizeitlärmerlass; 18. 
BImSchV, BauGB; 
Lärmaktionsplan Stufe III und 
IV 
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und 
Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch 
Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse 
Erschütterungen BImSchG; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; 
Konfliktvermeidung 
sonstige Gesundheitsbelange / 
Risiken 
 
8. Störfallrecht 
 
 
 
9. Magnetfeldbelastung 
 
 
 
 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BImSchV 
 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass NW, 
städtischer Vorsorgewert 
 
 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsabständen 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN 
5034:2011 Positionspapier 
„Versorgung mit Tageslicht / 
Besonnung“ im 
Stadtplanungsamt Köln, 
10/2021 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, 
Denkmalschutzgesetz; 
BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren 
Bestandteilen 
Vermeidung von Emissionen 
(, insbesondere Licht, 
Gerüche), sachgerechter 
Umgang mit Abfällen und 
Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; LAI 
Hinweise; TA-Luft, Anhang 7, 
LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstellung der 
sach- und fachgerechten Entsorgung

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
31 
Nutzung erneuerbare 
Energien/ sparsame und 
effiziente Nutzung von 
Energie 
KSG; KSG NRW 
BauGB; EEG, GEG, 
EnergieeinsparVO, 
Beschluss des Rates der 
Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 2035 
(06/2021), Leitlinien 
Klimaschutz der Stadt Köln 
(03/2022) 
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas-Emissionen, 
energetisch optimierte Baustandards 
Darstellung von 
Landschaftsplänen und 
sonstigen Plänen, 
insbesondere des Wasser- 
Abfall-, Immissions-
Schutzrecht  
BauGB, BNatSchG, DSchG; 
LNatSchG NRW, 
Wasserschutzzonen-
Verordnung der jeweiligen 
Wassergewinnungsanlagen, 
Luftreinhalteplan Köln 2021 
Schutzziele der LP-Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
Erholungswert von Natur und Landschaft 
Erhaltung der bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, in 
denen die durch 
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden 
Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht 
überschritten werden 
BauGB; 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Luftreinhalteplan 
Köln 2021 
Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV 
Anfälligkeit für die 
Auswirkungen schwerer 
Unfälle und Katastrophen auf 
die Belange des 
Umweltschutzes nach den 
Buchstaben a bis d und i des 
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, 
Pflanzen, Fläche, Boden, 
Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische 
Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, 
Mensch, Gesundheit und 
Bevölkerung, Kultur- und 
Sachgüter, 
Wechselwirkungen 
BauGB Vermeidung von Planungen mit einer 
hohen Anfälligkeit für die Auswirkungen 
von Katastrophen oder schweren 
Unfällen. 
Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig und 
standortgerecht 
Abkürzungen: 
FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie, LNatSchG NRW = Landes-
Naturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesbodenschutzverordnung, LAWA = 
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, LAGA =  Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = 
Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL = Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = 
Hochwasserschutzgesetz 2, TA Luft = Technische Anleitung Lärm, LAI = Länderarbeitsgemeinschaft 
Immissionsschutz, KlAnG NRW = Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bundes-
waldgesetz, LFoG NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung 
Lärm, KAS-18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden 18, BauO NW = Bauordnung Nordrhein 
Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz, KSG NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = 
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur 
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden 
(Gebäudeenergiegesetz)

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
32 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächen-
nutzungsplan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu 
Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den 
angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
7.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit 
der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP-
Änderung „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch. Geprüft wird, welche 
erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf diesen 
Standort auftreten und welche Einwirkungen aus der Umgebung auf diesen Standort 
einwirken. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche 
anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht 
vorhersehbare Ereignisse. 
 
Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe 
kumulierende Umweltauswirkungen beschrieben. 
 
7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den Bereich der 200. 
Änderung des Flächennutzungsplanes als überwiegend als Grünfläche mit teilweise 
landwirtschaftlicher Nutzung und zusätzlicher Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. 
Außerdem wird der östliche Teilbereich als Wohnbaufläche und der nördliche 
Teilbereich als gemischte Baufläche sowie Wohnbaufläche dargestellt. 
Weiterhin liegt für den Änderungsbereich der rechtskräftig Bebauungsplan Nr. 
66499/06 vor. Derzeit wird das Änderungsbereich überwiegend von Grünflächen 
sowie vorhandenen Bebauungen und städtischer Infrastruktur eingenommen. Ein 
großer Teil der Grünfläche wird regelmäßig gemäht und zu Erholungs- bzw. 
Spielzwecken genutzt. Die Randbereiche der Wiesenflächen, insbesondere im 
östlichen Teilbereich, besitzen hingegen den Charakter einer Extensiv-Wiese mit 
deutlich reduziertem Pflegeintervall. Auf den Intensivmäh-wiesen befindet sich ein 
Bolzplatz sowie einige Sitzgelegenheiten. Ein Bolzplatz wurde zum Zeitpunkt der 
Begehungen im Frühjahr / Sommer 2023 nur unregelmäßig genutzt, 
Erholungsnutzung findet vor allem durch Hundebesitzer statt. In den Randbereichen, 
insbesondere im Osten, Südosten und Süden stehen Gehölzstreifen und 
Gehölzgruppen. Auch im Südwesten, im Übergangsbereich zum Friedhof ist ein 
Gehölzstreifen vorhanden.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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33 
7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) 
Ohne die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu erwarten, dass keine 
wesentliche Veränderung des jetzigen Zustandes eintritt. Die vorhandenen 
Gegebenheiten sind in dem derzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 66499/06 
festgeschrieben. 
Dies betrifft insbesondere die ausgewiesenen Grünflächen, aber auch die jetzigen 
Verkehrsflächen sowie die vorhandenen Baum- und Vegetationsstrukturen. Da noch 
nicht alle möglichen Baufelder des rechtskräftigen Bebauungsplanes umgesetzt sind, 
könnte es zu auch bei der Nullvariante zu Eingriffen in den Naturhaushalt kommen. 
 
7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung 
der Planung 
Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, den Planbereich künftig 
überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. 
Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche im 
östlichen Teilbereich wird teilweise vergrößert, um bestehende Wohngebäude, die 
teilweise unter Denkmal stehen, planungsrechtlich zu sichern. Eine zentral im 
Änderungsbereich befindliche, aber unbebaute Fläche, die bislang als Wohnbau-
flächen dargestellt wird, soll künftig zugunsten einer Grünfläche mit 
Zweckbestimmung „Spielplatz“ entfallen. Der nordöstlichste Teil des Änderungs-
bereiches wird anstelle einer Wohnbaufläche künftig als gemischte Baufläche 
dargestellt, um bestehende kleingewerbliche Betriebe zu sichern.  
Parallel zur 200. FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 66499/06, Arbeitstitel 
„Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch aufgestellt. Im Bebauungsplan wird 
ein nördlicher Bereich zusätzlich einbezogen, um dort im Wohngebiet betreutes 
Jugendwohnen vorzusehen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit 
Betreuungsbedarf geeigneten Wohnraum zu bieten. Diese vollzieht sich in einem im 
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellten Bereich.  
Im Zuge der Umweltprüfung zum Bebauungsplan wurden mehrere Umweltgutachten 
erstellt und Umweltunterlagen ausgewertet. Diese fließen, soweit erforderlich, auch in 
die Umweltprüfung zur 200. FNP-Änderung ein.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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34 
7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 und 2 des Büros für 
Freiraumplanung – Dieter Liebert - wurde eine faunistische Erhebung im Bereich der 
Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Schmiedegasse“ im August 2023 (Stufe 
I) und im November 2024 (Stufe II) durchgeführt. Der Untersuchungsraum für die 
artenschutzrechtliche Prüfung erstreckte sich auf die Freifläche südlich der 
Schmiedegasse (s. Abbildung 5: Projektgebiet der artenschutzrechtlichen Prüfung). 
Angaben nach LANUV MTB 5007-Q2 Köln (7.2023), LINFOS (2023), Rote Liste 
NRW, Niederrheinische Bucht 
LANUV (2023): Alle Arten 
Zusätzlich dazu wurden in Stufe I die potentiell vorkommenden planungsrelevanten 
Arten gemäß des Messtischblattes MTB-5007-Q2 Köln (LANUV, 2018) ausgewertet 
und ihre potentielle Betroffenheit durch das Vorhaben untersucht. Der Bewertung der 
potentiellen Betroffenheit liegen bereits in Stufe I die folgenden Maßnahmen 
zugrunde: 
• Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung 
• Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden 
 
Ein rechtssicherer Ausschluss der Zugriffsverbote kann auf Basis der durchgeführten 
Prüfung Stufe I nicht abgebildet werden. Für die abgebildeten, potenziell betroffenen, 
Abbildung 5: Luftbild Untersuchungsbereich ASP 1 und 2 (Quelle D.Liebert)

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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35 
planungsrelevanten Arten wird die Durchführung einer speziellen Arterfassung der 
Stufe II empfohlen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Ohne die geplante Änderung des FNP ist zu erwarten, dass keine wesentlichen 
Veränderungen für die im Änderungsbereich vorhandenen Arten eintreten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ergibt, dass artenschutzrechtliche 
Verbotstatbestände durch das Vorhaben gem. § 44 BNatSchG ausgeschlossen 
werden können. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die vorhandenen Arten im 
Änderungsbereich zu vermeiden sind artenschutzrechtliche 
Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Diese werden im parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan genannt und im späteren Baugenehmigungsverfahren 
berücksichtigt. 
Bewertung:  
Nach erfolgter vertiefter Untersuchung mit der ASP 2 ist festzustellen, dass das 
Änderungsbereich derzeit eine geringe Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere 
aufweist. Eventuelle Gefährdungen von Vögeln durch Lichtverschmutzung und 
Vogelschlag an Glasfassaden sowie der Schutz von Brutstätten kann durch 
entsprechende Hinweise im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 
vermieden werden. Baumpflanzungen bieten in Zukunft neue Lebensräume für Tiere. 
Die Pflanzvorgaben im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan tragen zur 
Förderung der Artenvielfalt bei, da insbesondere Gräser, Stauden und Sträucher 
Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und Vögel bieten.

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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36 
7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im September 2024 wurde durch das beauftragte Fachbüro BCE im Zuge einer 
Ortsbegehung eine Biotoptypenkartierung sowie eine Baumkartierung durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Baumkartierung werden gesondert behandelt. Die 
Biotoptypenkartierung erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren des Köln-Codes 
nach Ludwig (1996) auf Basis des Bewertungsverfahrens nach Ludwig und Sporbeck 
(UVP-Geschäftsstelle Stadt Köln, 1996). Die Biotoptypen wurden in einem Bestands- 
und Bewertungsplan B-1 dargestellt. 
Tabelle 3 stellt den im Planungsraum vorkommenden Biotopbestand mit dem 
Biotopwert dar. Danach sind die kartierten Feldgehölze von hoher ökologischer 
Bedeutung, Gebüsche, sonstige Ruderalfluren, die innerstädtische Allee und die 
vorhandenen Parkanlagen von mittlerer Bedeutung, öffentliche Grünflächen, 
artenarm (ohne oder nur mit geringem Gehölzbestand) sind von geringer 
ökologischer Bedeutung, Gebäude, Parkplätze, teilversiegelte Flächen sind von sehr 
geringer Bedeutung und versiegelte Flächen ohne ökologische Wertigkeit. 
 
Abbildung 6: Grünordnungsplan (GOP) – Bestand (Abgrenzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan) 
(Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH)

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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37 
Tab. 3:    Aufgenommene Biotoptypen nach Köln-Code 
Köln Code Sporbeck- 
Code 
Biotoptyp Biotopwert- 
punkte 
GH621 BA12 Feldgehölz mit mittlerem Baumholz, mit überwiegend 
bodenständigen Arten 
20 
GH51 BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 17 
PA113 HM9 Parkanlage, Brache der Parkanlagen 15 
BR3117 HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 13 
BR3114 HP4 Kletten-, Rainfarn-, Beifussgestrüpp 12 
BR42 HW2 Ödland und Schuttflächen, städtisch 10 
BR3116 HP6 neophytenreiche Ruderalfluren 10 
PA42 HM52 Innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem 
Baumholz 
9 
SB1721 HN22 Öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer 
Versiegelungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese 
8 
PA121 HM1 Scherrasen mit Baumbestand 7 
GA222 HJ5 Ziergärten mit geringem Gehölzanteil 6 
PA122 HM2 Scherrasen ohne Baumbestand 6 
SB151 HN21 Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten 3 
SB1722 HN21 Öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer 
Versiegelungsgrad, ohne Baumbestand oder Wildwiese 
3 
VF2231 HY2 Parkplätze, teilversiegelt, mit Bäumen 2 
SB211 HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften 1 
VF2211 HY1 Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen 0 
SB173  Baustelle 0 
VF211 HY1 Fahr- und Feldwege, versiegelt 0 
VF221 HY1 Parkplätze, versiegelt 0

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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38 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Ohne die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu erwarten, dass keine 
wesentliche Veränderung für die im Änderungsbereich vorhandene Flora eintritt. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der vorgesehenen Planung wird eine erhebliche Versiegelung der bislang als 
Grünflächen genutzten Flächen ermöglicht. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die FNP-Änderung sieht die Neuausweisung einer Grünfläche im Bereich einer 
ehemals als Wohnbaufläche ausgewiesen Fläche vor. 
Bewertung:  
Insgesamt weist der Änderungsbereich derzeit eine mittlere Empfindlichkeit für die 
Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auf. Die Festsetzungen im 
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu Baumpflanzungen, Grün-
flächen und Gebäudebegrünung mindern den Eingriff im Änderungsbereich. 
 
Abbildung 7:Grünordnungsplan (GOP) – Konflikt- und Maßnahmenplan (Abgrenzung des in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplanes) (Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH)

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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39 
7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Insgesamt weist das Änderungsbereich aufgrund der geringen Flächengröße derzeit 
eine geringe Empfindlichkeit für das Schutzgut Fläche auf.  
Es gibt bereits einen geringeren Anteil versiegelter Verkehrsflächen und bebauter 
Flächen – unversiegelte Flächen mit Grünstrukturen und Rasen sind ebenfalls 
vorhanden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Umweltzustand der Fläche wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht 
oder nur unwesentlich ändern.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der vorliegenden Planung wird eine deutliche Veränderung der Nutzung der 
Flächen einhergehen. Die FNP-Änderung schafft die Voraussetzung für eine 
großflächige Versiegelung. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich. 
Bewertung:  
Die vorliegende Planung stellt für das Änderungsbereich eine geringe Empfindlichkeit 
für das Schutzgut Fläche dar.  
 
7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c, e BauGB) 
7.5.4.1 Boden 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht. Die 
Einheit umfasst den heutigen Rheinstrom samt seiner holozänen Aue, die 
rechtsrheinisch gelegene Niederterrassenfläche sowie linksrheinisch die 
Niederterrasse als auch die lössbedeckte Mittelterrasse. Der Gesamtbereich ist 
reliefarm. Morphologieelemente sind Terrassenhänge und Altstromrinnen. Im Westen 
grenzt die Einheit an die Ville (552), im Nordwesten an die Jülicher Boerde (554), im 
Norden an die Mittlere Niederrheinebene (575), im Osten an die Bergische 
Heideterrasse (550) und jeweils im Südosten und Südwesten an das Untere 
Mittelrheingebiet (292). 
Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-Sande und -Kiese, die 
vom Rhein im Laufe des Quartärs aufgeschüttet wurden. Die auftretenden Mittel- und 
Niederterrassen werden mit der mittelpleistozänen Saale- Eiszeit und der

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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40 
jungpleistozänen Weichsel- Kaltzeit parallelisiert. In das Jungpleistozän ist auch der 
weitverbreitete Löss zu stellen. Unter kalt-trockenem Klima wurde Sand und Staub 
vom Wind ausgeblasen und an anderer Stelle wiederabgelagert. Während das 
Staubsediment Löss ausschließlich im Verbreitungsgebiet der älteren Mittelterrassen 
großflächig vorkommt, so finden sich Flugsande und Dünen bevorzugt, jedoch 
kleinflächig, auf der Niederterrasse. Die Sandauswehungen erfolgten vermutlich dazu 
zu einem späteren Zeitpunkt (Ende Jungpleistozän-Altholozän) als die Hauptmasse 
der Lössbildung (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen [LANUV], 2018). 
Die Rheinaue entspricht zwischen Bonn und Köln dem einige 100 Meter bis max. ein 
Kilometer breiten Hochflutbett des Stromes.  Die Ausführungen zeigen, dass die 
Bodenbildung der heutigen Böden einen langen Zeitraum erforderte. 
Der Änderungsbereich ist in der Bodenkarte NRW BK 50 wahrscheinlich aufgrund 
anthropogen überformter Böden, nicht verzeichnet. Für diesen Bereich ist die 
Verdichtungsempfindlichkeit der Böden in der BK 50 nicht angegeben. Ebenfalls wird 
keine Aussage für diesen Bereich zum Grundwasser in der BK 50 getroffen  
 
Abb. 9 Bodentyp nach BK 50  
                                      (Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen [IT NRW], 2022 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Umweltzustand des Bodens wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht 
oder nur unwesentlich ändern.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Im Änderungsbereich werden die vorhandenen Bodenstrukturen dauerhaft gestört. 
Die Böden im Planungsraum sind allerdings anthropogen vorbelastet und es liegen 
keine schutzwürdigen Böden vor.

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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41 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im Änderungsbereich selbst sind keine Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen 
gegen die langfristige Störung der natürlichen Bodenstrukturen möglich.  
Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird einen externe 
Ausgleichsfläche in Köln-Chorweiler gesichert. Mit der Herausnahme der externen 
Ausgleichsfläche aus der heutigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und 
Umwandlung zu Laubwald wird eine Einstellung des Dünge- und Pestizideintrages in 
den Boden erfolgen. Auch die mechanische Bodenbelastung durch Befahrung mit 
schweren landwirtschaftlichen Geräten erfolgt in Zukunft nicht mehr. Es ist hier mit 
der langfristigen Erholung des Bodens und seine Eigenschaften zu rechnen. 
Bewertung:  
Insgesamt ist aufgrund der anthropogenen Belastung im Änderungsbereich mit einer 
mittleren Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden auszugehen. 
7.5.4.2 Altlasten 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Auszug aus dem Altlastenkataster weist für den Änderungsbereich keine 
Altlastverdachtsfläche aus. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung entspricht der Umweltzustand für den 
Änderungsbereich unverändert dem Bestand.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert. 
Neue Bodenverunreinigungen sind durch die geplanten Flächenausweisungen nicht 
zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Der Belang Altlasten hat keine Auswirkungen auf die Planung.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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42 
7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c BauGB) 
7.5.5.1 Oberflächenwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächengewässer. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umweltzustand des Schutzgutes 
„Oberflächenwasser“ unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen innerhalb der vorliegenden Planung das Schutzgut 
„Oberflächenwasser“ betreffend vorgesehen. 
Bewertung:  
Die Planung hat keine Auswirkung auf das Schutzgut „Oberflächenwasser“. 
 
7.5.5.2 Grundwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Planungsraumes ist in der BK 50, wahrscheinlich aufgrund anthropogen 
überformter Böden, nicht verzeichnet. Entsprechend wird keine Aussage für diesen 
Bereich zum Grundwasser in der BK 50 getroffen  
Im Bereich der heute unversiegelten Flächen im Änderungsbereich findet 
Grundwasserneubildung statt. Die Grundwasserneubildungsrate im Änderungs-
bereich ist nicht bekannt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umweltzustand des Schutzgutes 
„Grundwasser“ unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die geplante Neubebauung und damit einhergehende Versiegelung führt zu einer 
Verminderung der Grundwasserneubildung im Änderungsbereich. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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43 
Bewertung:  
Die durch die FNP-Änderung ermöglichte geplante Bebauung und damit 
einhergehende Versiegelung wird die Grundwasserneubildung im Änderungsbereich 
einschränken. Im näheren und weiteren Umfeld des Änderungsbereiches liegen 
ausreichend unversiegelte Flächen vor, unter denen weiterhin Grundwasser-
neubildung stattfindet. Die Verminderung der Grundwasserneubildung im 
Änderungsbereich kann daher als vergleichsweise gering eingestuft werden. Diese 
wird auf das insgesamt gute Grundwasserdargebot im Kölner Stadtgebiet nur einen 
marginalen Einfluss haben (siehe auch Punkt 5.4). 
7.5.5.3 Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsbereich unterliegt einer geringen Gefährdung durch Überflutungen 
durch Starkregen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umgang mit Niederschlagswasser und die 
Starkregenvorsorge unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Der Umgang mit einer (baulichen) Starkregenvorsorge und dem Umgang mit 
Regenwasser sind nicht Thema einer FNP-Änderung. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser im Bereich Gemein-
bedarfsfläche ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern, 
sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften 
noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen.  
Die Regelung der Niederschlagswasserentwässerung und der Starkregenvorsorge 
erfolgt im späteren Baugenehmigungsverfahren.  
Bewertung:  
Insgesamt ist im Planungsraum mit einer geringen Beeinträchtigung für den Umgang 
mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge auszugehen (siehe auch Punkt 
5.4). 
 
7.5.5.4 Hochwasserbelange 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsbereich liegt außerhalb jeglicher ausgewiesener 
Hochwassergefahrenbereiche.

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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44 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):   
Bei Nichtdurchführung der Planung sind die Hochwasserbelange unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Umweltzustand wird nach Durchführung der Planung hinsichtlich der 
Hochwasserentwicklung unverändert sein. Die Planung hat keinen Einfluss auf die 
Hochwasserentwicklung durch das Gewässer Rhein. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Insgesamt ist im Planungsraum mit keiner Beeinträchtigung durch Hochwasser-
ereignisse durch das Gewässer Rhein auszugehen (siehe auch Punkt 5.4). 
 
7.5.6 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die 
Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Besonders verkehrsexponierte Standorte 
weisen eine höhere Luftschadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) auf. 
Der Luftqualitätsindex beschreibt für den Stichtag 21.05.2025 den Zustand der 
Luftqualität an der nächstgelegenen Messstelle zum Änderungsbereich als gut.

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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45 
Besondere negative Emissionsquellen im und um den Änderungsbereich sind nicht 
bekannt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Gefährdungslage durch Luftschadstoffe 
als unverändert anzunehmen. Längerfristig ist durch die Umsetzung der Maßnahmen 
des Luftreinhalteplans sowie eine verbesserte / veränderte Fahrzeugtechnik eine 
Minderung der Luftschadstoff-Situation anzunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Mit der vorliegenden Planung können neue Nutzungen im Gebiet entstehen. Es 
entstehen Ziel- und Quellverkehre durch die geplante neue Schule. Das geplante 
Schulgebäude fällt unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln für 
öffentliche Gebäude. Damit ist Umsetzung CO2-mindernder Gebäudestandards und 
eine energieeffiziente Strom- und Wärmeversorgung sichergestellt. Insgesamt ist von 
einer geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen auszugehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im Rahmen der FNP-Änderung können keine Instrumente zur Minderung der 
Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen im Änderungsbereich angewendet worden. 
 
Abbildung 10: Echtzeit-Karte des Luftqualitätsindex nächstgelegene Messstelle

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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46 
Bewertung:  
Insgesamt ist im Planungsraum mit keiner höheren Beeinträchtigung durch 
Luftschadstoff-Emissionen zu rechnen. 
 
7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Für das Änderungsbereich bzw. seine unmittelbare Umgebung liegen keine 
Messwerte zur Höhe von Luftschadstoffen vor. Insgesamt ist aufgrund der eher 
mäßigen Verkehrsbelastung und der Grünflächen im Umfeld von einer eher geringen 
Luftschadstoff-Belastung auszugehen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall bleibt die heutige Luftschadstoff-Situation zunächst unverändert. 
Längerfristig kann aufgrund der Wirksamkeit von Maßnahmen des Luftreinhalteplans 
eine Verbesserung der Luftschadstoff-Situation eintreten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Entsprechend der geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen ist auch 
zukünftig von einer geringfügigen Zunahme der Luftschadstoff-Immission 
auszugehen. 
Die geplante Anpflanzung von zahlreichen Straßenbäumen im parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan sowie weitere geplante Grünflächen tragen zur 
Minderung der zukünftigen zusätzlichen Immission von Luftschadstoffen bei. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht möglich. 
Bewertung:  
Insgesamt ist im Änderungsbereich mit keiner negativen Beeinträchtigung durch 
Luftschadstoff-Immissionen zu rechnen. 
 
7.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Kölner Bucht ist der südlichste Ausläufer des Niederrheinischen Tieflandes und 
zählt klimatisch zu den Gunsträumen der Mittleren Breiten Europas. Das Klima der 
Kölner Bucht wird, wie im ganzen Westen Deutschlands, stark von der geografischen 
Nähe zur Nordsee und zum Atlantik und somit vom Golfstrom beeinflusst. Diese

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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47 
Lage sorgt für ein maritim beeinflusstes Klima mit milden Wintern und gemäßigten 
Sommern. Im Bereich der Westwinddrift überwiegen regelmäßige Tiefausläufer, die 
vom Atlantik kommend Deutschland mit entsprechenden Niederschlägen 
überqueren. Bei weniger häufigen Hochdruckwetterlagen nehmen die Tiefdruck-
gebiete nördliche oder südliche Zugbahnen, so dass sich dann länger anhaltende, 
trockene Perioden einstellen können (Stadt Köln). 
Die Stadt Köln verfügt über eine Planungshinweiskarte. Diese Klimaanalysekarte 
zeigt die zukünftig zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln als 
flächenhafte Übersicht in fünf Klassen unterteilt und es werden die klimatisch 
belasteten Siedlungsgebiete sowie die klimaaktiven Freiflächen dargestellt. 
Die Ausweisung der klimatisch aktiven Flächen ist nicht parzellenscharf und es 
bedarf bei großmaßstäbigen Planungen (zum Beispiel Bebauungsplänen) einer 
zusätzlichen Auswertung der Grundlagendaten auf Detailebene.   
In der nahen Zukunft werden die heißen Tage, mit Temperaturen von über 30°C, und 
die Sommertage, mit Temperaturen von über 25°C, in Köln deutlich zunehmen. 
Dabei können Maximaltemperaturen von über 40°C erreicht werden. Die Zahl der 
Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich 
zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 Prozent zunehmen und 
für die heißen Tage um 60 bis 150 Prozent. 
Im Planungsraum beträgt der Lufttemperatur-Jahresmittelwert 10°C. Die Nieder-
schlagjahressumme beträgt 869 mm. 
In der Planungshinweiskarte „zukünftige Wärmebelastung“ der Stadt Köln (Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt mit LANUV und DVD, 2013) (s. Abbildung 10) befindet 
sich der überwiegende Teil des Änderungsbereiches in Klasse 3 - belastete 
Siedlungsfläche - und der nordwestliche Bereich liegt in Klasse 2 - hoch belastete 
Siedlungsfläche.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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48 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich der Bereich des Änderungsbereichs 
weiter uneingeschränkt aufheizen. Es werden keine strukturellen Maßnahmen zur 
Eingrenzung des immer weiter steigenden Stadtklimas mit hohen Temperaturen 
erfolgen. Einzelne, individuelle Maßnahmen sind möglich, stellen aber keine 
deutliche Verbesserung des Stadtklimas dar. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Bereich der Klasse 3 
bebaut und im Zuge dessen zu Klasse 2 umgewandelt werden. Dadurch verkleinert 
sich der Bereich der Klasse 3 im Änderungsbereich, der deutlich größere Teil 
westlich und südlich angrenzend an den Änderungsbereiches bleibt jedoch erhalten. 
In Summe ist somit mit keiner deutlichen Veränderung des lokalen Klimas 
zurechnen. 
 
Abbildung 81: Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung (Abgrenzung entspricht dem parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan)

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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49 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die FNP-Änderung sieht die Neuausweisung einer kleinen Grünfläche im Bereich 
einer ehemals als Wohnbaufläche ausgewiesen Fläche vor.   Weitere Maßnahmen 
sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich, ohne das Planungsziel deutlich zu 
verändern. 
Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen des in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan umgesetzt. Die Festsetzung zum Erhalt bestimmter Baumstandorte 
verfolgt das Ziel, wertvolle vorhandene Bäume im Änderungsbereich dauerhaft zu 
sichern. Die bestehenden Bäume tragen wesentlich zum Erhalt eines gesunden 
Stadtklimas bei. Gerade im Kontext zunehmender klimatischer Belastungen durch 
Hitze und Starkregenereignisse kommt dem Erhalt bestehender Baumbestände eine 
besondere Bedeutung zu. 
Die Begrünung der geplanten Schule ermöglicht eine vertikale Grünstruktur, bindet 
Staubpartikel in der Luft und bildet genau wie die anzupflanzenden Bäume 
Sauerstoff. 
Bewertung:  
Insgesamt ist in der Umgebung des Änderungsbereiches nicht mit einer erheblichen 
negativen Beeinträchtigung durch die Wandlung des Klimas oder das örtliche 
Kleinklima zu rechnen. 
 
7.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, 
Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Insgesamt kann man im Basisszenario des Zusammenspiels der Schutzgüter 
feststellen, dass die unversiegelten Böden einen maßgebenden Einfluss auf die 
Neubildungsrate des Grundwassers und den freien Abfluss des Oberflächenwassers 
haben. 
Die Vernetzungen oder die Wechselwirkungen von Klima, Geologie und Boden oder 
aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich 
anzusiedeln. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die stark anthropogen geprägten Wirkungsgefüge des Basisszenarios werden sich 
voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Langfristige Trends sind ein Rückgang 
von Luftschadstoff-Immissionen und eine Zunahme der sommerlichen 
Hitzebelastung.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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50 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Schutzgüter werden nach Umsetzung 
der Planung stark eingeschränkt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Eben der FNP-Änderung nicht möglich. 
Bewertung:  
Insgesamt ist im Änderungsbereich mit einer starken Einschränkung des Wirkungs-
gefüges zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima zu rechnen. 
 
7.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsbereich liegt linksrheinisch im Stadtbezirk Nippes im Stadtteil 
Weidenpesch. Im Westen an das Änderungsbereich angrenzend liegt der 
Nordfriedhof, der durch viele Grünflächen und einen alten Baumbestand geprägt ist. 
Weiter westlich liegt die Autobahn 57. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich 
die Galopprennbahn Weidenpesch sowie im Stadtteil Niehl das Rheinufer. 
Das Bild im Änderungsbereich ist geprägt durch sehr unterschiedliche Bebauung. 
Einerseits finden sich mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser, andererseits auch 
Einfamilienhäuser mit angrenzenden Gärten. Im Süden des Änderungsbereiches auf 
der Merheimer Straße, an den Friedhof angrenzend und als Parkplatz benutzt, 
befindet sich eine nach §41 LNatSchG geschützt Allee (AL-K-6063) mit der 
Bezeichnung „Baumhaselallee an der Merheimer“. Inmitten des Änderungsbereiches 
liegt eine parkartig genutzte Fläche, die zum Teil als Biotopverbundfläche 
„Rennbahn, Nordpark, Nordfriedhof und angrenzende Freiflächen“ (VB-K-5007-001) 
ausgewiesen ist. Hier befinden sich parkartig gepflegte Rasenflächen, aber auch 
Brachen, Hecken und Gehölzstrukturen. Am Kreisel zwischen Schmiedegasse und 
Merheimer Straße befindet sich eine parkartige Fläche mit Baumbestand. 
Nördlich der Schmiedegasse stehen, wie oben beschrieben, einerseits 
mehrgeschossige Reihenbauten mit vielen Wohnungen, andererseits auch 
Einfamilienhäuser mit dazugehörigen Gärten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Das Gebiet ist eingebettet in umgebende Bebauung und zum Ortsrand hin durch die 
nachbarlichen Friedhofsflächen. 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Schutzgut Landschaft im Wesentlichen 
unverändert.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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51 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Zukünftig wird das Landschaftsbild zum Ortsbild, die geplante Ausweisung der 
Gemeinbedarfsfläche wird Grundlage eines Schulneubaus. Baumpflanzungen und 
Gebäudebegrünung (gesichert im parallel in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan) können die Veränderung des Landschaftsbildes kaschieren. Die 
Ausweisung eine Grünfläche mit Spielplatz bilde einen Übergang zwischen 
vorhandener Wohnbebauung und geplanter Schule. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Auf Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich, ohne das 
Planungsziel wesentlich zu ändern.  
Bewertung:  
Es ist mit einer Veränderung für das Schutzgut Landschaft im Änderungsbereich zu 
rechnen. 
 
7.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Ergebnis der Artenschutzprüfung und des Grünordnungsplanes (GOP) 
beschreibt den Bestand als durchschnittliche Stadtlandschaft mit einer geringen 
biologischen Vielfalt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
An der derzeitigen Situation wird sich bei der Nicht-Durchführung der Planung nichts 
Wesentliches verändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Biologische Vielfalt wird nach Durchführung der Planung eine deutliche 
Minderung erfahren. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Auf Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich, ohne das 
Planungsziel wesentlich zu ändern. 
Bewertung:  
Insgesamt ist mit einer deutlichen Veränderung der biologischen Vielfalt zu rechnen.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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52 
7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 
Nummer 7 b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen (LANUV, 2018). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Zustand des Planungsgebietes hat bei Nichtdurchführung der Planung weiter 
keinen Einfluss auf ausgewiesene FFH-Gebiete. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Das nächste, dem Änderungsbereich naheliegende FFH-Gebiet liegt mehr als 300 m 
in nördliche und östliche Richtung entfernt. Deshalb ist keine FFH-
Verträglichkeitsprüfung erforderlich und die vorliegende Planung hat keinen Einfluss 
auf den Umweltzustand auf diese Gebiete. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Aufgrund der Nichtbetroffenheit sind keine Vermeidungs-/Minderung- und 
Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Planung erforderlich und auch 
nicht vorgesehen. 
Abbildung 92: Auszug Karte Natura-2000 Gebiete

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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53 
Bewertung:  
Insgesamt ist weder im Planungsraum noch im Umfeld von 300 m mit keiner 
negativen Beeinträchtigung auf gemäß Natura-2000 ausgewiesenen FFH-Gebieten 
zu rechnen. 
7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
7.5.12.1 Lärm 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die vorliegende Situation wurde mittels eines schalltechnisches Prognosegutachtens 
betrachtet (Graner und Partner Ingenieure, 2025), das zu dem folgenden Schluss 
kommt: Das Gebiet ist durch Verkehrslärm und den Lärm eines Steinmetzbetriebes 
schalltechnisch vorbelastet. 
Vorbelastung durch: 
1. Straßenverkehrslärm:  
Die Berechnung von Straßenverkehrsgeräuschen wird nach den Richtlinien für 
Lärmschutz an Straßen (RLS 19) durchgeführt.  
2. Schienenverkehrslärm: 
Im und um das Änderungsbereich existieren keine Gleisanlagen und somit auch kein 
Schienenverkehrslärm. 
3. Fluglärm:  
Das Änderungsbereich liegt nicht im direkten Einflugbereich des Köln-Bonner 
Flughafens. 
4. Gesamtverkehrslärm:  
Der Gesamtverkehrslärm wurde in dem Gutachten zum Bebauungsplan 
berücksichtigt. 
5. Gewerbelärm: 
Innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich ein Steinmetzbetrieb, welcher im 
Norden des Geltungsbereiches eine Werkstatt zur Steinbearbeitung betreibt. Hier 
werden tagsüber Grabsteine etc. bearbeitet, wobei die Haupttätigkeit auf Baustellen 
bzw. beim Kunden stattfindet. Nach vorliegenden Informationen ist als 
Maximalansatz davon auszugehen, dass während zwei Stunden zwischen 08.00 und 
17.00 Uhr Arbeiten innerhalb der Werkstatt durchgeführt werden. 
Durch den Betrieb der Steinmetzwerkstatt werden im Bereich des möglichen 
Schulneubaus Beurteilungspegel von Lr ≤ 35 dB(A) ermittelt. Damit werden die 
zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber deutlich unterschritten, also eingehalten. 
Aus diesem Grund ist nicht von einer schalltechnischen Konfliktsituation zwischen 
dem Schulneubau und der bestehenden Steinmetzwerkstatt auszugehen.

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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6. Sportlärm:  
Es gibt keine Einrichtungen außerhalb von Gebäuden, die Sportlärm verursachen. 
7. Freizeitlärm:  
Neben dem Friedhof gibt es keine Einrichtungen oder Plätze, an denen 
Freizeitaktivitäten und/oder Veranstaltungen stattfinden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Zustand des Planungsgebietes hat bei Nichtdurchführung der Planung weiter 
keinen Einfluss auf das Schutzgut Lärm. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Einwirkungen auf die Planung (Verkehrslärm) 
Für die geplante Schulnutzung ist lediglich der Tagzeitraum von 06°° - 22°° Uhr zu 
berücksichtigen. Anzusetzen ist der Orientierungswert für ein Mischgebiet gemäß 
DIN 18005 von 60 dB(A). Dieser wird im Tagzeitraum an der Nordwestecke des 
geplanten Schulbaus in 10 m Höhe leicht überschritten, ansonsten eingehalten. Die 
Bestandsbebauung östlich der geplanten Schule wird als allgemeines Wohngebiet 
(WA) festgesetzt. Hier betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 55 dB(A) tags 
und 45 dB(A) nachts. Der Orientierungswert am Tag wird in 10 m Höhe um bis 5 dB, 
in einem Fall um bis zu 8 dB überschritten. In der Nacht wird der Orientierungswert in 
10 m Höhe um 10 bis 13 dB überschritten. 
In 2 m Immissionshöhe liegen etwas geringere Lärmpegel vor als 10 m Höhe. 
Auswirkungen der Planung 
Die durch die Entwicklung des Änderungsbereiches zu erwartende Zunahme des 
Verkehrs auf öffentlichen Straßen und die damit verbundene Erhöhung der 
Verkehrsgeräuschsituation wurde unter Berücksichtigung der Verkehrszahlen nach 
der 16. BImSchV berechnet. Dabei sind nach den Vorgaben der TA Lärm Nutzungen 
innerhalb eines Mischgebietes bzw. in Gebieten mit einem höheren Schutzanspruch 
zu berücksichtigen. Nutzungen innerhalb eines Gewerbegebietes bleiben 
unberücksichtigt. Für folgende Immissionspunkte im Bestand wurde die Zunahme der 
Verkehrslärmpegel berechnet: 
IP1 – Schmiedegasse 46 
IP2 – Schmiedegasse 36 
IP3 – Schmiedegasse 45 
IP4 – Merheimer Straße 498 / 496 
IP5 – Merheimer Straße 490 
IP6 - Merheimer Straße 478

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Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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55 
Danach sind an den maßgeblichen Immissionspunkten folgende Beurteilungspegel 
zu erwarten: 
       
          (Quelle: Graner und Partner Ingenieure, 2025) 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Auf Ebene der FNP-Änderung bleibt als einzige Minderungsmaßnahme die 
Zuordnung von Flächenausweisungen zueinander, die einerseits keine hohen 
Lärmemissionen zulassen und andererseites keine sehr sensiblen Nutzungen 
zulassen. Die im Rahmen der 200. FNP-Änderung zu einander zugeordneten 
Flächen Gemeinbedarf, gemischte Baufläche und Wohnbauflächen führen in der 
Realität in der Regel nicht zu Lärmkonflikten untereinander. Grundsätzlich ist das 
geplante Nebeneinander von Fläche zum Wohnen, für eine Schulnutzung sowie 
gemischte Nutzungen schalltechnisch verträglich. Weitere Minderungsmaßnahmen 
sind auf der Eben der FNP-Änderung nicht möglich. 
Bewertung:  
Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten wurden die auf das 
Änderungsbereich "Südlich Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch einwirkenden 
Verkehrsgeräusche durch die angrenzenden Straßen ermittelt.  
Es wurde festgestellt, dass von einem schalltechnisch vorbelasteten 
Änderungsbereich auszugehen ist. Die ermittelten Beurteilungspegel wurden mit den 
Orientierungswerten der DIN 18005 verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die 
Orientierungswerte für Mischgebiete tagsüber um bis zu 3 dB überschritten werden. 
Im Bereich der allgemeinen Wohngebiete werden die Orientierungswerte um bis zu 8 
dB tagsüber und bis zu 13 dB zur Nachtzeit überschritten. Im Bereich der Gemein-
bedarfsfläche kommt es am Tagzeitraum zu einer leichten Überschreitung. Die 
Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der bestehenden 
Steinmetzwerkstatt halten die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber 
sehr deutlich ein.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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56 
Die im Zusammenhang mit dem zukünftigen Schulbetrieb zu erwartende Geräusche 
sind derzeit auf Basis der aktuellen Entwürfe nur abzuschätzen. Hier kann festgestellt 
werden, dass aufgrund der vorgesehenen Gebäudeanordnung die Geräusche in der 
Nachbarschaft, beispielsweise durch die Nutzung des Schulhofes, abgeschirmt 
werden.  
Unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen sowie der Festsetzungen 
zum passiven Schallschutz im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 
kann die Planung im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 
weitergeführt werden. 
7.5.12.2 Erschütterungen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Änderungsbereich kommt es heute nicht zu Erschütterungen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Zustand bleibt bei Nichtdurchführung der Planung unverändert. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Nach Umsetzung der Planung kommt es weiter zu keinen Erschütterungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Das Schutzgut Erschütterungen ist von der Planung nicht betroffen. 
7.5.12.3 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel 
Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine Magnetfeldbelastungen vor. 
Es liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem 
Achtungsabstand gemäß KAS 18 um einen Störfallbetrieb.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Zustand bleibt bei Nichtdurchführung der Planung unverändert. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Nach Durchführung der Planung liegt weiter keine Betroffenheit für eine 
Magnetfeldbelastung oder eine Nähe zu einem Störfallbetrieb vor. Es wird auch kein 
Betriebsbereich eines Störfallbetriebes geplant.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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57 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Es liegen für die Schutzgüter Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel 
Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko keine Betroffenheiten vor. 
7.5.12.4 Besonnung/Belichtung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. 
7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler 
in der Merheimer Straße 463, Merheimer Str. 465, Schmiedegasse 215 sowie die 
Einfriedung des Nordfriedhofs entlang der Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 
465 werden in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen.  
An Sachgütern sind im Änderungsbereich eine Wiese mit Bolzplatztoren, 
verschiedene Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Ausstellungsflächen von 
Steinmetzbetrieben vorhanden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für sonstige Kultur- und 
Sachgüter nichts ändern.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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58 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Bei Durchführung der Planung wird sich an der Situation für sonstige Kultur- und 
Sachgüter zunächst nichts ändern. Auf der Grundlage des parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplanes können die bestehende Wiese mit Bolzplatztoren 
sowie einzelne Wohn- oder Wirtschaftsgebäude mit zugehörigen Freiflächen mit 
anderen baulichen Nutzungen überplant werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Die im Änderungsbereich ausgewiesenen Denkmäler werden in den parallel in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Ein Ausgleich 
für möglicherweise überplante Sachgüter ist nicht vorgesehen. 
Bewertung:  
Kulturgüter sind von der vorliegenden Planung nicht betroffen. Sonstige Sachgüter 
sind von der vorliegenden Planung indirekt betroffen, da die Planung eine Grundlage 
für eine Überformung von Sachgütern darstellt. 
 
7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 
Nummer 7 e BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine erheblichen Licht-, Geruchs-, 
Strahlungs- oder Wärmeemissionen vor. Abfälle und Abwässer werden gemäß den 
technischen Regeln und den Vorgaben der dafür zuständigen Institutionen 
(Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln) 
entsorgt.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für die Vermeidung von 
Emissionen sowie den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern nichts 
ändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der 
Umsetzung der Planung nicht einhergehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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59 
Bewertung:  
Es ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen zu Emissionen und sachgerechtem 
Umgang mit Abfällen und Abwässern zu rechnen. 
7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von 
Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsbereich spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung 
erneuerbarer Energie oder der effizienten Energienutzung.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für die Nutzung 
erneuerbarer Energien sowie der sparsamen Nutzung von Energie nichts ändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Das geplante Schulgebäude im Bereich der Gemeinbedarfsfläche fällt unter den 
Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln (für öffentliche Gebäude). Im 
Rahmen der Gebäudeplanung werden ein energieeffizienter Gebäudestandard und 
eine Errichtung von Photovoltaikelementen auf dem Flachdach der geplanten Schule 
über der extensiven Dachbegrünung geprüft.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Im Änderungsverfahren sind keine Maßnahmen oder Regelungen erforderlich. 
Bewertung:  
Zur Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
kann die FNP-Änderung keine Regelungen treffen. Die Anwendung der 
Energieleitlinien der Stadt Köln wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. 
7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 
Nummer 7 g BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Änderungsbereich berührt den Geltungsbereich des Landschaftsplans nicht.  
Darüberhinausgehende Darstellungen in anderen Plänen sind aufgrund des großen 
Abstandes zu wasser-, abfall- und immisssionsrelevanten Anlagen und Einrichtungen 
nicht vorhanden. 
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das 
Änderungsbereich Großteils einen Regionalen Grünzug aus. Eine landesplanerische 
Anfrage für eine abweichende Nutzung ist notwendig. Der Regionalplanentwurf sieht

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60 
eine zukünftige Darstellung des Änderungsbereiches als allgemeinen 
Siedlungsbereich vor, sodass eine Abweichung der zukünftigen Ausweisung 
voraussichtlich entsprechen wird. 
Luftreinhalteplan 
Das Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplan der 
Bezirksregierung Köln. 
Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) wurde in Köln im 
Jahr 2019, dem Basisjahr für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2021, an 
zwei Messstellen nicht erreicht. 
Die verschiedenen Emittentengruppen Verkehr (Straßen-, Schienen-, Flug-, Schiffs- 
und Offroadverkehr), Industrie und Kleinfeuerungsanlagen tragen zu 
unterschiedlichen Anteilen zur Belastung im Stadtgebiet bei. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Landschaftsplan 
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an den Darstellungen und 
Schutzausweisungen des Landschaftsplanes nichts ändern. 
Luftreinhalteplan 
Auf Basis des Luftreinhalteplans der Stadt Köln wird dem Straßenverkehr – der 
neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der Belastungen im 
Stadtgebiet ist, eine hohe Bedeutung der allgemein anzustrebenden Maßnahmen 
gegeben. 
Diese Maßnahmen sind auch ohne die Durchführung der Planung in Teilen 
umsetzsetzbar. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan Köln ist durch die Änderung des FNP nicht betroffen, daher hat 
die FNP-Änderung keine Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Ziele des 
Landschaftsplanes an dieser Stelle. 
Luftreinhalteplan 
Die geplanten Flächenausweisungen widersprechen nicht den Maßnahmen des 
Luftreinhalteplan Köln. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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61 
Bewertung:  
Die Die FNP-Änderung bleibt ohne Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Ziele 
des Landschaftsplanes an dieser Stelle (siehe auch Punkt 5.3). Die Planung steht 
den Maßnahmen / Zielen des Luftreinhalteplans nicht entgegen. 
7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechts-verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht 
überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der derzeitige Umweltzustand ist unter den Punkten 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - 
Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts beschrieben. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine wesentlichen Veränderungen 
eintreten. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Es wird auf die Punkte 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - Darstellungen von Plänen des 
Immissionsschutzrechts verwiesen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umweltauswirkungen:  
Es sind keine Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung:  
Die Planung führt zu keiner Veränderung zur Erhaltung der bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von 
bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. 
 
7.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des 
Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische 
Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- 
und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen (LANUV, 2018). 
Insgesamt können im Bestand keine auffälligen oder besonderen Wechselwirkungen 
der Schutzgüter festgestellt werden.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
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62 
Die Vernetzungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora 
sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen zu erwarten sein. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Festsetzungen zur Durchgrünung des Quartiers im parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplanes werden die Beeinträchtigungen von 
Wechselwirkungen mindern und damit einen Ausgleich für das Wohlbefinden von 
Menschen, Gesundheit, Bevölkerung, Natur sowie Tiere und Pflanzenerzielen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umwelt- auswirkungen:  
Auf eben der FNP-Änderung sind keine solche Maßnahmen möglich. 
Bewertung:  
Der Zustand der Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander wird sich nach 
Durchführung der Planung in Teilen verändern. 
7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 
1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und 
Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen (§ 1 Absatz 6 Nummer 
7 j BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). 
Dort werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach 
können in Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen 
an Gebäuden.  
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur -)Katastrophen sind für das Änderungsbereich 
als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der überwiegende Teil der Gebäude im Änderungsbereich wird neu errichtet unter 
Beachtung der Hinweise DIN EN 1998 -1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Nutzung 
wird im Änderungsbereich erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und 
Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte werden berücksichtigt. Insofern 
erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder 
Katastrophen n icht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche,

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
63 
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Gebiete, 
Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger 
Umwelt-auswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für 
das Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der 
Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht. 
7.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB)  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 
abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische 
Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
In der Nullvariante bleibt das bestehende Planungsrecht die Grundlage für 
Bauvorhaben und Eingriffe.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die Überplanung der öffentlichen Grünfläche mit einer Gemeinbedarfsfläche löst einen 
Eingriff aus. 
Im Rahmen des zur verbindlichen Bauleitp lanung gehörenden Grünordnungsplan 
erfolgt eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, um die Defizite des Naturhaushaltes, 
die durch die Planung entstehen, zu ermitteln.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger  
Umweltauswirkungen:  
Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 
abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische 
Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche.  Im Rahmen des parallel in 
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes werden die Eingriffe in den Naturhaushalt 
vollständig ausgeglichen.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
64 
7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter 
Änderungsbereiche 
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter 
Änderungsbereiche unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme 
in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder 
auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen ist nicht gegeben. Tangierende 
Planungen sind derzeit nicht beabsichtigt oder in naher Zukunft geplant. 
7.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
Die geplanten Vorhaben im Rahmen der vorliegenden vorbereitenden Bauleitplanung 
haben keine direkten und indirekten, sekundären, kumulativen, 
grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und 
vorübergehenden positiven und negativen Auswirkungen auf Ebene der 
Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene 
festgelegter Umweltschutzziele. 
7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 
(Alternativen) 
Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein 
Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Im Zuge der Neuausweisung 
müssen lediglich noch kleinere nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen 
friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule 
erworben werden.  
Die Fläche des Grundstücks für die Schule und die Spielfläche beträgt inklusive 
Zufahrt ca. 2,2 ha. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren 
Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht 
geschaffen werden kann, ist die Inanspruchnahme ehemalige Erweiterungsfläche 
unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
65 
C. Zusätzliche Angaben 
7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise 
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der 
Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Der Detaillierungsgrad wurde 
vor der Erstellung des Planentwurfs für die frühzeitige Beteiligung festgelegt. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen traten nicht auf.  
7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen 
Auswirkungen (Monitoring) 
Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Auswirkungen der geplanten 
Bebauungsplan-Aufstellung sind ausreichend belastbar, sodass keine Maßnahmen 
zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich sind. 
7.8 Zusammenfassung 
Das Planvorhaben bedeutet für die überwiegende Anzahl der Umweltbelange einen  
maßvollen Eingriff.  
Tiere:  
Zur rechtssicheren Abbildung der Fachdisziplin Artenschutz erfolgte die 
Durchführung einer Artenschutzprüfung Stufe I und II (incl. Kartierung des 
Brutvogelspektrums). Im Ergebnis der durchgeführten Prüfung kann das Eintreten 
der Zugriffsverbote (§44 BNatschG (1) 1 - 3) ausgeschlossen werden, wenn die im 
Text abgebildeten Maßnahmen: 
V1 - Maßnahme zur Vermeidung von Lichtverschmutzung 
V2 - Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden 
V3 - Zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung 
berücksichtigt werden. Dies erfolgt im parallel in Aufstellung befindlichen 
Bebauungsplan. 
Pflanzen:  
Insgesamt weist das Änderungsbereich derzeit eine mittlere Empfindlichkeit für die 
Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auf. Die Festsetzungen im 
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu Baumpflanzungen, Grün-
flächen und Gebäudebegrünung mindern den Eingriff im Änderungsbereich. 
Fläche:  
Mit der vorliegenden Planung wird eine deutliche Veränderung der Nutzung der 
Flächen einhergehen. Die Nutzung einer baulich bereits vorgenutzten Fläche ist in 
diesem Fall nicht möglich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
66 
 
Boden:  
Mit der Planung können zusätzlich ca 2,2 ha neu versiegelt werden. Die Böden im 
Planungsraum sind allerdings anthropogen vorbelastet und es liegen keine 
schutzwürdigen Böden vor. 
Die Planung stellt aufgrund der anthropogenen Belastung im Planungsraum eine 
mittlere Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden dar. 
Altlasten:  
Innerhalb des Änderungsbereichs selbst gibt es keine bekannten Altlasten. Der 
Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert und 
deshalb sind auch keine Maßnahmen hierzu erforderlich. 
Wasser:  
Oberflächenwasser:  
Im Bereich befindet sich kein Oberflächengewässer. Es sind keine Auswirkungen 
innerhalb der vorliegenden Planung für das Schutzgut „Oberflächenwasser“ 
absehbar. 
Grundwasser:  
Die geplante Bebauung und damit einhergehende Versiegelung wird die Grund-
wasserneubildung im Änderungsbereich einschränken. Im näheren und weiteren 
Umfeld des Änderungsbereiches liegen ausreichend unversiegelte Flächen vor, unter 
denen weiterhin Grundwasserneubildung stattfindet. Die Verminderung der 
Grundwasserneubildung im Änderungsbereich kann daher als vergleichsweise gering 
eingestuft werden. Diese wird auf das insgesamt gute Grundwasserdargebot im 
Kölner Stadtgebiet nur einen marginalen Einfluss haben. 
Hochwasserbelange:  
Das Änderungsbereich liegt außerhalb jeglicher ausgewiesener Hochwasser-
gefahrenbereiche. 
Der Umweltzustand wird nach Durchführung der Planung hinsichtlich der 
Hochwasserentwicklung unverändert sein. Die Planung hat keinen Einfluss auf die 
Hochwasserentwicklung durch das Gewässer Rhein. Maßnahmen sind deshalb nicht 
erforderlich 
Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge:  
Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser auf dem Schulgelände ist 
entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern. Es liegt noch kein 
konkretes Hochbaukonzept mit einem detaillierten Entwässerungskonzept vor.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
67 
Die Regelung der Niederschlagswasserentwässerung und der Starkregenvorsorge 
erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Im Änderungsbereich können keine 
Regelungen dazu getroffen werden.  
Luft:  
Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die 
Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Der Luftqualitätsindex beschreibt für den 
Stichtag 21.05.2025 den Zustand der Luftqualität an der nächstgelegenen Messstelle 
zum Änderungsbereich als gut. 
Besondere negative Emissionsquellen im und um das Änderungsbereich sind nicht 
bekannt. 
Mit der vorliegenden Planung entstehen neue Nutzungen im Gebiet. 
Es entstehen Ziel- und Quellverkehre durch die geplante neue Schule. 
Luftschadstoffe – Immissionen: 
Entsprechend der geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen ist auch 
zukünftig von einer geringfügigen Zunahme der Luftschadstoff-Immission 
auszugehen. Die Anpflanzung von zahlreichen Straßenbäumen als Filter und 
Sauerstofflieferant tragen zur Verminderung der zusätzlichen planbedingten geringen 
Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen bei. 
Klima:  
Die Kölner Bucht ist der südlichste Ausläufer des Niederrheinischen Tieflandes und 
zählt klimatisch zu den Gunsträumen der Mittleren Breiten Europas.  
In der Planungshinweiskarte „zukünftige Wärmebelastung“ der Stadt Köln befindet 
sich der südwestliche, grünflächen- dominierte Teil in Klasse 3 (belastete 
Siedlungsfläche), die nordöstlichen Ausläufer des Planungsraumes liegen in Klasse 
1 (sehr hoch belastete Siedlungsfläche) und der mittlere, nordwestliche Bereich liegt 
in Klasse 2 (hoch belastete Siedlungsfläche). 
Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Bereich der Klasse 3 
bebaut und im Zuge dessen zu Klasse 2 oder 1 umgewandelt werden. Dadurch 
verkleinert sich der Bereich der Klasse 3, der deutlich größere Teil bleibt jedoch 
erhalten. 
In Summe ist mit keiner deutlichen Veränderung des lokalen Klimas zurechnen. 
Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: 
Im Zusammenspiel der Schutzgüter ist feststellzustellen, dass die im Bestand 
unversiegelten Böden einen maßgebenden Einfluss auf die Neubildungsrate des 
Grundwassers und den freien Abfluss des Oberflächenwassers haben.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
68 
Die Vernetzungen oder die Wechselwirkungen von Klima, Geologie und Boden oder 
aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich 
anzusiedeln. 
Landschaft: 
Das Gebiet ist eingebettet in umgebende Bebauung und zum westlichen Ortsrand 
hin durch die durchgrünten, baumbestandenen Friedhofsflächen. Weiter westlich liegt 
die Autobahn 57. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich die Galopprennbahn 
Weidenpesch sowie im Stadtteil Niehl das Rheinufer. Der parallel in Aufstellung 
befindliche Bebauungsplan nimmt diese Ankerpunkte auf und entwickelt sie unter 
Einbeziehung des neuen Schulbaus in vorhandene städtebauliche und 
grünordnerische Strukturen weiter. Sichtachsen werden geschaffen und 
Straßenräume werden mit Hilfe der Anpflanzung von Alleebäumen zu 
Aufenthaltsräumen weiterentwickelt. 
Es ist dennoch mit einer deutlichen Veränderung für das Schutzgut Landschaft im 
Änderungsbereiches zu rechnen. 
Biologische Vielfalt: 
Das Ergebnis der Artenschutzprüfung und des Grünordnungsplanes (GOP) 
beschreibt den Bestand als durchschnittliche Stadtlandschaft mit einer geringen 
biologischen Vielfalt. 
Die Biologische Vielfalt wird nach Umsetzung der Bauleitplanung eine erhebliche 
Veränderung erfahren. 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete):  
Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen. 
Insgesamt ist weder im Planungsraum noch im Umfeld von 300 m mit keiner 
negativen Beeinträchtigung auf gemäß Natura-2000 ausgewiesenen FFH-Gebieten 
zu rechnen. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: 
Lärm: 
Die vorliegende Situation wurde mittels eines schalltechnisches Prognosegutachtens 
betrachtet (Graner und Partner Ingenieure, 2025), das zu dem folgenden Schluss 
kommt, dass das Gebiet durch Verkehrslärm und den Lärm eines Steinmetzbetriebes 
schalltechnisch vorbelastet ist. 
Schienenverkehrslärm und Fluglärm spiele genauso wenig eine Rolle wie Sport- oder 
Freizeitlärm.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
69 
Der Gesamtverkehrslärm wurde in dem Gutachten zum Bebauungsplan 
berücksichtigt. Es liegen sowohl im Nacht- als auch im Tagzeitraum teilweise 
Überschreitungen der jeweiligen Orientierungswerte vor. 
Nach Messung und Untersuchung der Situation ist nicht von einer schalltechnischen 
Konfliktsituation zwischen dem Schulneubau und der bestehenden 
Steinmetzwerkstatt auszugehen. 
Die durch die Entwicklung des Änderungsbereiches zu erwartende Zunahme des 
Verkehrs auf öffentlichen Straßen und die damit verbundene Erhöhung der 
Verkehrsgeräuschsituation wurde unter Berücksichtigung der Verkehrszahlen nach 
der 16. BImSchV berechnet.  
Unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen sowie der festgesetzten 
passiven Schallschutzmaßnahmen kann die Planung im Einklang mit den 
Anforderungen an den Schallimmissionsschutz weitergeführt werden. 
Erschütterungen: 
Im Änderungsbereich kommt es weder heute noch in Zukunft durch die vorliegende 
Planung zu Erschütterungen. 
sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: 
Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine Magnetfeldbelastungen vor.   
Er liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem 
Achtungsabstand gemäß KAS 18 um einen Störfallbetrieb. Deshalb sind keine 
Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung erforderlich. 
Besonnung/Belichtung: 
Aufgrund der Einhaltung der Abstandsflächen zwischen Schulneubau und 
Bestandsgebäuden ist davon auszugehen, dass es nicht zu einer erheblichen 
Minderung der Besonnung von Bestandsgebäuden kommt. 
Kultur- und sonstige Sachgüter: 
Die im Änderungsbereich vorkommenden Baudenkmäler zwischen Nr. 463 u. 465 
werden in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen.  
Ein als Naturdenkmal eingestufter Baum in der Schmiedegasse bleibt im Zuge der 
vorliegenden Planung erhalten. An Sachgütern sind ein Bolzplatz mit Toren sowie 
Wohn- und Wirtschaftsgebäude vorhanden. Ein Ausgleich für deren Überplanung ist 
nicht möglich.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
70 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:  
Als Minderungsmaßnahme wird die Außenbeleuchtung des geplanten Schulgeländes 
en-sprechend den technischen Regeln und der Verkehrssicherungspflicht 
eingerichtet und betrieben. Abwässer und Abfälle werden gemäß den technischen 
Regeln und den Vorgaben der dafür zuständigen Institutionen 
(Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln) 
entsorgt werden. Die Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge der Müllentsorgung wird 
über die öffentliche Erschließung sichergestellt. Es sind keine Maßnahmen im 
Rahmen der FNP-Änderung erforderlich. 
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: 
Das Änderungsbereich spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung 
erneuerbarer Energie oder der effizienten Energienutzung.  
Das geplante Schulgebäude fällt unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der 
Stadt Köln (für öffentliche Gebäude). Im Rahmen der Gebäudeplanung werden ein 
energieeffizienter Gebäudestandard und eine Errichtung von Photovoltaikelementen 
auf dem Flachdach der geplanten Schule über der extensiven Dachbegrünung 
geprüft.  
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: 
Das Änderungsbereich berührt den Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln 
nicht. Dem Bebauungsplan widersprechende Festlegungen des Landschaftsplanes 
werden mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes aufgehoben. Die Schutzziele des 
LP Köln bleiben unbeeinträchtigt. 
Das Änderungsbereich liegt in der Umweltzone zum Luftreinhalteplan Köln. Die 
geplanten Gebietsausweisungen der FNP-Änderung widersprechen nicht den 
Maßnahmen des Luftreinhalteplan Köln. 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen 
Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: 
Der derzeitige Umweltzustand ist unter den Punkten 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - 
Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts beschrieben. 
Es sind keine Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen erforderlich. 
Die Planung führt zu keiner Veränderung zur Erhaltung der bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von 
bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
71 
Wechselwirkungen: 
Insgesamt können im Bestand keine auffälligen oder besonderen Wechselwirkungen 
der Schutzgüter festgestellt werden. 
Die Vernetzungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora 
sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. 
Die Festsetzungen zur Durchgrünung des Quartiers im parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan werden die Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen 
mindern und damit einen Ausgleich für das Wohlbefinden von Menschen, 
Gesundheit, Bevölkerung, Natur sowie Tiere und Pflanzen erzielen. Der Zustand der 
Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander wird sich nach Durchführung der 
Planung in Teilen verbessern, in anderen Teilen verändern. 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: 
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011).  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen 
für das Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung 
der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht. 
Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 
abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische 
Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche. 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche, 
eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich):  
Andere Vorhaben sind im Umfeld des Änderungsbereiches nicht bekannt. 
An Techniken wurden im Rahmen von Gutachten zum parallel in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplan Verkehrszählungen, eine Lärmberechnung mittels 
geeigneter Fachsoftware und eine schalltechnische Messung vorgenommen. 
Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein 
Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld.  
Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt 
werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist 
die ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend benötigen 
Schulkapazitäten aufbauen zu können. 
Die getroffenen Prognosen sind ausreichend belastbar, so dass die Ableitung von 
Monitoringmaßnahmen nicht erforderlich ist.

Anlage 4 
Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans 
_________________________________________________________________________________ 
 
72 
7.9 Referenzliste der Quellen 
- D. Liebert Artenschutz- Landschaft - Freiraum. (2024, 29. November). B.-Plan 
"Südliche Schmiedegasse" Stadt Köln Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I 
und II (Stadt Köln,Hrsg.). Köln. 
- Graner und Partner Ingenieure. (2025). Schalltechnisches 
Prognosegutachten. Bebauungsplan "südlich Schmiedegasse", Köln-
Weidenpesch. Untersuchung der auf das Änderungsbereich südlich der 
Schmiedegasse einwirkenden Verkehrsgeräusche, Köln-Weidenpesch, Köln. 
- Grünordnungsplan (2025), Björnsen Beratende Ingenieure GmbH 
- Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische 
Darstellung, Köln, o. J.; 
- Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Auszug, Krefeld, o. J.; 
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der 
Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: 
Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht 
Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, 
elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, abgerufen am 23.05.2025; 
(https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/index.xhtml;jsessionid=6D174DF029360EABD463E4D28017A780#) 
- Stadt Köln: Landschaftsplan, Auszug, jeweils aktueller Stand; 
- Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug, jeweils aktueller Stand; 
- Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: 
Hochwassergefahrenkarte, Köln, abgerufen am 23.05.2025; 
- Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus 
StEB AÖR, Köln, abgerufen am 23.05.2025; 
- Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP – Klimaaktive Freiflächen in den FNP-
Freiräumen, Auszug, 24.07.2017; Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP –
hitzebelastete Wohn- und Gewerbegebiete, Auszug, 24.07.2017; 
- Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln Dritte Fortschreibung 2021 Statista, 
abgerufen 20.06.2025 
(umweltschutz_immissionsschutz_luftreinhalteplaene_luftreinhalteplan_koeln_
03_fortschreibung_2021.pdf)

Anlage 1 - Lage des Änderungsbereiches

179 Zeichen

Anlage 1
- Lage des Änderungsbereiches - 
0 100 20050
Meter
1:10.000M.:
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch
Der Oberbürgermeister

Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP

2394 Zeichen

W
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
W
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
M
 
 
 
 
 
WB
 
 
SO
Kölner Verkehrsbetriebe
 
 
 
 
 
 
 
GE
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
WB
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SO
Soziale Einrichtung
 
M
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung - 
0 100 20050
Meter
1:7.500M.:
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch
Der Oberbürgermeister

Wasserfläche
Grünfläche mit teilw. landwirtschaftl. Nutzung
Gemeinbedarfsfläche
Sonst. Sondergebiet
Sonderbaufläche
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Urbanes Gebiet
Kerngebiet
Mischgebiet
Gemischte Baufläche
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Vorrangfläche für
Kompensationsmaßnahmen
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für Kleinmaßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege
Wasserflächen
01/2026     Stadtplanungsamt
Zeichenerklärung zum Flächennutzungsplan
I    DARSTELLUNGEN
Bauflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
Verkehrsflächen
Grünflächen
Fläche für Sportanlagen
Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Planungen, Nutzungsregelungen, Maß-
nahmen zum Schutz zur Pflege und zur 
Entwicklung von Natur und Landschaft
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
IV    KENNZEICHNUNGEN
III    NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
VI    SONSTIGE PLANZEICHEN
Fläche für Abgrabungen
II    ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN
V    VERMERKE
WB
M
MI
MK
MU
GE
GI
S
SO *
SO
Änderungsbereich
W
Krankenhaus
Schule
Verwaltung
Kirche
Post
Feuerwehr
Kindereinrichtung
Jugendeinrichtung
Alteneinrichtung
Allgemeine Sozialeinrichtung
Bad
Museum, Theater
Spielplatz
Sporthalle /Sportanlage
Sportplatz
Kläranlage
Sonst. Sondergebiet großfl. Einzelhandel
Campingplatz
Fläche für Sportanlagen
Fläche für Ver- und Entsorgung
Brunnen
Pumpwerk
Wasserversorgung
Fernheizwerk
Gasversorgung
Umspannwerk
Elektrizitätswerk
Konzentrationszone für 
Windenergieanlagen
WEA
Fläche für den überörtlichen Verkehr und
den örtlichen Hauptverkehr
Fläche für Bahnanlagen
Fläche für die Luftfahrt
Flughafen
Boden, erheblich mit umwelt-
gefährdenden Stoffen belastet
in Aussicht genommene Straßenplanung
Naturschutzgebiet N
Unbestimmter Standort
Tunnellage
W *
Wohnen immissionsbelastet
Ortsmittelpunkt
Wohnen / Vorbehalt
Waldfläche mit besonderer Nutzung
Abgrabungszone
Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald
Fährstelle, Ersatzübergangsstelle
Dauerkleingärten
Erholungsschwerpunkt
Friedhof
Gartenbetrieb
Parkanlage
Spielplatz
Sportplatz

Beratungsverlauf (2)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3561/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.02.2026
Erstellt
12.12.2025 12:14