Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP); Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch
Mitteilung Ausschuss 3561/2025 vom 24.02.2026
Stand: Am 17.03.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2 - Bisherige Darstellung FNP
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W M W M M WB SO Kölner Verkehrsbetriebe GE WB SO Soziale Einrichtung M Anlage 2 - bisherige Darstellung - 0 100 20050 Meter 1:7.500M.: 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Nippes Der Oberbürgermeister Wasserfläche Grünfläche mit teilw. landwirtschaftl. Nutzung Gemeinbedarfsfläche Sonst. Sondergebiet Sonderbaufläche Industriegebiet Gewerbegebiet Urbanes Gebiet Kerngebiet Mischgebiet Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Kleinmaßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege Wasserflächen 01/2026 Stadtplanungsamt Zeichenerklärung zum Flächennutzungsplan I DARSTELLUNGEN Bauflächen Flächen für den Gemeinbedarf Verkehrsflächen Grünflächen Fläche für Sportanlagen Flächen für die Landwirtschaft und Wald Planungen, Nutzungsregelungen, Maß- nahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen IV KENNZEICHNUNGEN III NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN VI SONSTIGE PLANZEICHEN Fläche für Abgrabungen II ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN V VERMERKE WB M MI MK MU GE GI S SO * SO Änderungsbereich W Krankenhaus Schule Verwaltung Kirche Post Feuerwehr Kindereinrichtung Jugendeinrichtung Alteneinrichtung Allgemeine Sozialeinrichtung Bad Museum, Theater Spielplatz Sporthalle /Sportanlage Sportplatz Kläranlage Sonst. Sondergebiet großfl. Einzelhandel Campingplatz Fläche für Sportanlagen Fläche für Ver- und Entsorgung Brunnen Pumpwerk Wasserversorgung Fernheizwerk Gasversorgung Umspannwerk Elektrizitätswerk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr Fläche für Bahnanlagen Fläche für die Luftfahrt Flughafen Boden, erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet in Aussicht genommene Straßenplanung Naturschutzgebiet N Unbestimmter Standort Tunnellage W * Wohnen immissionsbelastet Ortsmittelpunkt Wohnen / Vorbehalt Waldfläche mit besonderer Nutzung Abgrabungszone Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald Fährstelle, Ersatzübergangsstelle Dauerkleingärten Erholungsschwerpunkt Friedhof Gartenbetrieb Parkanlage Spielplatz Sportplatz -
Anlage 1 - Lage des Änderungsbereiches
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Anlage 1 - Lage des Änderungsbereiches - 0 100 20050 Meter 1:10.000M.: 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch Der Oberbürgermeister -
Anlage 3 - Beabsichtigte Darstellung FNP
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W M W M M WB SO Kölner Verkehrsbetriebe GE WB SO Soziale Einrichtung M Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 0 100 20050 Meter 1:7.500M.: 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Südliche Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch Der Oberbürgermeister Wasserfläche Grünfläche mit teilw. landwirtschaftl. Nutzung Gemeinbedarfsfläche Sonst. Sondergebiet Sonderbaufläche Industriegebiet Gewerbegebiet Urbanes Gebiet Kerngebiet Mischgebiet Gemischte Baufläche Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Kleinmaßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege Wasserflächen 01/2026 Stadtplanungsamt Zeichenerklärung zum Flächennutzungsplan I DARSTELLUNGEN Bauflächen Flächen für den Gemeinbedarf Verkehrsflächen Grünflächen Fläche für Sportanlagen Flächen für die Landwirtschaft und Wald Planungen, Nutzungsregelungen, Maß- nahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen IV KENNZEICHNUNGEN III NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN VI SONSTIGE PLANZEICHEN Fläche für Abgrabungen II ERGÄNZENDE DARSTELLUNGEN V VERMERKE WB M MI MK MU GE GI S SO * SO Änderungsbereich W Krankenhaus Schule Verwaltung Kirche Post Feuerwehr Kindereinrichtung Jugendeinrichtung Alteneinrichtung Allgemeine Sozialeinrichtung Bad Museum, Theater Spielplatz Sporthalle /Sportanlage Sportplatz Kläranlage Sonst. Sondergebiet großfl. Einzelhandel Campingplatz Fläche für Sportanlagen Fläche für Ver- und Entsorgung Brunnen Pumpwerk Wasserversorgung Fernheizwerk Gasversorgung Umspannwerk Elektrizitätswerk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA Fläche für den überörtlichen Verkehr und den örtlichen Hauptverkehr Fläche für Bahnanlagen Fläche für die Luftfahrt Flughafen Boden, erheblich mit umwelt- gefährdenden Stoffen belastet in Aussicht genommene Straßenplanung Naturschutzgebiet N Unbestimmter Standort Tunnellage W * Wohnen immissionsbelastet Ortsmittelpunkt Wohnen / Vorbehalt Waldfläche mit besonderer Nutzung Abgrabungszone Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald Fährstelle, Ersatzübergangsstelle Dauerkleingärten Erholungsschwerpunkt Friedhof Gartenbetrieb Parkanlage Spielplatz Sportplatz -
Anlage 4 - Begründung mit Umweltbericht
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Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 1 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch Begründung Stand: Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) Lage des Änderungsbereiches (ohne Maßstab) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 2 Herausgeberin Dezernat für Planen und Bauen Stadtplanungsamt Vorbereitende Bauleitplanung (614/5) Willy-Brand-Platz 2 50679 Köln Tel. 0221 221 26927 Fax 0221 221 22450 E-Mail fnp@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de Datum: 16.01.2026 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 3 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes - Arbeitstitel: „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch Begründung zum Entwurf zur Beteiligung nach §°3 Abs.°2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §°2a BauGB hier: Änderung von Grünfläche und Gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“; teilweise Umverteilung der Wohnbaufläche und Grünfläche mit neuer Zweckbestimmung „Spielplatz“ untereinander sowie geringfügig Änderung von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche INHALT BEGRÜNDUNG .......................................................................................................... 5 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches ....................................................... 5 2. Anlass und Ziel der Planung ............................................................................. 5 3. Verfahren .......................................................................................................... 6 3.1. Verfahrensverlauf ............................................................................................. 6 3.1.1. Frühzeitige Verfahrensschritte .......................................................................... 6 3.2. Verfahrensschritte ab Vorgabenbeschluss ....................................................... 7 3.3. Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse ..................................... 8 4. Erläuterungen zum Änderungsbereich und dessen Umgebung ........................ 8 4.1. Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur .................................................. 8 4.2. Grün- und Freiraum .......................................................................................... 9 4.3. Verkehrsinfrastruktur ...................................................................................... 10 4.4. Technische Infrastruktur ................................................................................. 12 4.5. Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 13 4.6. Nahversorgung ............................................................................................... 14 4.7. Bodensituation ................................................................................................ 15 5. Planungsvorgaben .......................................................................................... 15 5.1. Landes- und Regionalplanung ........................................................................ 15 5.1.1. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des Regionalplanes ......................................................................................................... 15 5.1.2. Vereinbarkeit der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung ............................................................................ 18 5.2. Planungsrechtliche Situation ........................................................................... 19 5.3. Landschaftsplan Köln ..................................................................................... 19 5.4. Wasser- und Hochwasserschutz .................................................................... 20 5.5. Denkmalschutz ............................................................................................... 22 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 4 5.6. Sonstige Fachplanungen ................................................................................ 23 5.7. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Richtlinien ................................... 23 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ........................................................... 25 6.1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan .............................................. 25 6.2. Beabsichtigte Änderungen / Planungen .......................................................... 25 6.2.1. Städtebauliches Planungskonzept .................................................................. 25 6.2.2. Beabsichtigte Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan ................. 26 6.3. Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung ........................................... 27 6.4. Alternativstandorte .......................................................................................... 27 7. UMWELTBERICHT ........................................................................................ 28 A Einleitung ........................................................................................................ 28 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes ........................ 28 7.2 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................... 28 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................ 28 KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW ..................................... 30 B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ................... 32 7.4 Grundlagen ......................................................................................................... 32 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) .............................. 32 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................................................................................................ 33 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung .................................................................................................................... 33 7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB ..... 34 7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) ...................................................... 34 7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) ................................................. 36 7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) .................................................... 39 7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c, e BauGB) ....................... 39 7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c BauGB) ............................................... 42 C. Zusätzliche Angaben............................................................................................ 65 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................................ 65 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) .............................................................................................................. 65 7.8 Zusammenfassung ............................................................................................. 65 7.9 Referenzliste der Quellen ................................................................................... 72 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 5 BEGRÜNDUNG 1. Lage und Größe des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 3,7 Hektar und befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes. Der Änderungsbereich wird umgrenzt von der Schmiedegasse im Norden, der Merheimer Straße im Osten, vom Nordfriedhof auf Höhe der Theklastraße im Süden und vom Nordfriedhof im Westen. Der Planbereich grenzt somit unmittelbar an den Friedhof an und war bislang als Friedhofserweiterungsfläche vorbehalten. Der Stadtteil Weidenpesch umschließt den Bereich zwischen den Bahngleisen nahe des stillgelegten Rangierbahnhofes Köln-Nippes und der Industriestraße nahe des Niehler Hafens. Er umfasst dabei einerseits vor allem die Siedlungsstrukturen Weidenpeschs entlang der Neusser Straße, Ginsterberg und Heckpfad sowie andererseits die Freiraumstrukturen Am Ginsterpfad, der Galopprennbahn und des Nordfriedhofs. 2. Anlass und Ziel der Planung Auf Kölner Stadtgebiet besteht ein hoher Bedarf an Schulplätzen, insbesondere auch im Stadtbezirk Nippes und im Stadtteil Weidenpesch mit Fokus auf Sekundarschul- und Gesamtschulplätzen. Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit an Spiel- und Bolzplatzflächen auf. Innerhalb der dichten Wohnbebauung des Stadtteils Weidenpesch bieten sich kaum Flächen für diese Entwicklungsmaßnahmen an; insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Flächengröße hat das städtische Grundstück ein Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Zur Umsetzung in diesem Planbereich müssen lediglich kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule erworben werden. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist das Grundstück, das bislang als Friedhofs-Erweiterungsfläche des Nordriedhofs vorbehalten wurde, unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen und sichern zu können. Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Inhaber des Betriebes und der Stadt Köln laufen bereits. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es vor allem der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes erforderlich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 6 Die Änderung des Flächennutzungsplanes zielt daher künftig auf die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ ab sowie angrenzend die Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“. Darüber hinaus wird die Möglichkeit wahrgenommen Bestandsnutzungen zu sichern, wie denkmalgeschützte Wohngebäude im südlichen Bereich, die künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden sollen sowie gewerbliche Bestandsbetriebe im nördlichen Bereich als Gemischte Baufläche darzustellen. 3. Verfahren 3.1. Verfahrensverlauf Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem eigenständigen Verfahren, jedoch in unmittelbarem planerischem Zusammenhang zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66499/09 mit (gleichnamigem) Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“. 3.1.1. Frühzeitige Verfahrensschritte Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes – Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 3589/2018) gefasst. Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage zuvor am 06.12.2018 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich 19.04.2019. Es gingen 14 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurde bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 23 am 12.06.2019 und wurde durchgeführt vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019 als Aushang im Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz. Es gingen 3 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt. Die eingegangenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsprozessen betrafen insbesondere die Themen Verkehr, die geplante Schule sowie die beabsichtigte Jugendeinrichtung und damit zusammenhängende mögliche Lärmbelastungen. Im Zuge der Abstimmungen zum Planungskonzept und den eingegangenen Anregungen ergaben sich Anpassungen der Planung. Die Etablierung und Darstellung des Signets „Jugendeinrichtung“ wurde im weiteren Verfahren Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 7 aufgegeben. Außerdem wurde der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst: Die Merheimer Straße wurde südöstlich in den Änderungsbereich aufgenommen. Zudem wurde der Änderungsbereich im Norden erweitert im Bereich einer bisherigen Wohnbaufläche, die einen bestehenden gewerblichen Betrieb künftig als gemischte Baufläche dargestellten soll. Daran südlich anschließend sollte ebenfalls der Betrieb eines Steinmetzes als gemischte Baufläche planungsrechtlich gesichert werden. Diese Änderungen wurden der Politik zum Beschluss vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen und den Vorgabenbeschluss sowie die Erweiterung des Änderungsbereiches gefasst. Zuvor hatten der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.11.2019, der Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2019 und die Bezirksvertretung Nippes am 05.12.2019 zustimmend über die Beschlussvorlage beraten. 3.2. Verfahrensschritte ab Vorgabenbeschluss Die Planungsziele wurden gegenüber denen des Vorgabenbeschlusses vom 30.01.2019 insofern angepasst, als dass der Änderungsbereich im Süden geringfügig erweitert wurde, um ein bestehendes Wohngebäude zu sichern. Diese bislang als Grünfläche dargestellte Fläche soll künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Darüber hinaus wurde die nördliche, als gemischte Baufläche beabsichtigte Darstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Baufläche wieder entsprechend der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche dargestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.05.2025 den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung gefasst. Zuvor hatte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2025 unter Vorbehalt der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes beschlossen. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 geändert beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde durchgeführt vom 22.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. Insgesamt sind zu diesem Verfahrensschritt 16 Stellungnahmen eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt. Die vorgebrachten Stellungnahmen führten nicht zu einer Anpassung der Planung. Es wurden lediglich kleinere redaktionelle Ergänzungen im Begründungstext vorgenommen. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 8 3.3. Übersicht der politischen Beratungen und Beschlüsse (3589/2018) Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 TOP 9.2.4 einstimmig beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 TOP 7.1 einstimmig beschlossen (3597/2019) Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches Ausschuss Schule u. Weiterbildung 25.11.2019 TOP 4.3 einstimmig zugestimmt Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 TOP 9.2.10 einstimmig beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt (0364/2025) Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln- Weidenpesch"; Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 9.1 unter Vorbehalt zugestimmt Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 TOP 9.2.3 geändert beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 TOP 9.1 ungeändert zugestimmt 4. Erläuterungen zum Änderungsbereich und dessen Umgebung 4.1. Bestehende Bebauung und Nutzungsstruktur Der Stadtteil Weidenpesch ist hauptsächlich durch Wohnbebauung sowie Freiraumstrukturen geprägt. Östlich der Neusser Straße dominieren dichtgezogene Wohnsiedlungen aus den 1920er–50er Jahren, darunter auch sozial geförderter Wohnungsbau sowie denkmalgeschützte Gebäudekomplexe wie die Pallenberg- Arbeitersiedlung. Westlich der Neusser Straße prägt der parkartig angelegte Nordfriedhof als bedeutendes Grün- und Erholungsgebiet. Der Änderungsbereich selbst und seine unmittelbare Umgebung waren bis zu Beginn der 1990er Jahre nördlich und südlich der Schmiedegasse durch Gartenbaubetriebe und Friedhofsgewerbeflächen geprägt. Insbesondere der bislang als Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs vorbehaltene Bereich war bis in die 1970er Jahre großflächig mit Gewächshäusern belegt. Die im Änderungsbereich liegende Freifläche wird bislang teilweise zur Naherholung für Spaziergänge genutzt. Seit Inkrafttreten des Bebauungsplans im Planbereich strukturierte sich der Bereich insbesondere nördlich der Schmiedegasse sukzessive um. Hier wurden der neue Betriebshof wie auch die Aussegnungshalle des Nordfriedhofs, aber auch Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 9 angrenzend die Randbebauung der heutigen Klosterfraugasse, des Cellittinenwegs und der Mönchsgasse errichtet. Ursprünglich als neuer Hauptzugang zum nördlichen Teil des Friedhofs mit entsprechendem Friedhofsgewerbe angedacht, entwickelte sich dieser Teilbereich zu einem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebiet. Es befinden sich innerhalb des Planbereichs zudem bislang noch friedhofsnahe Nutzungen wie beispielweise ein Steinmetzbetrieb. 4.2. Grün- und Freiraum Der Stadtbezirk Nippes im nördlichen Köln am linken Rheinufer zeichnet sich durch die Rheinaue und einer Vielzahl an verschiedenen Grünflächen aus, die für ein zusammenhängendes Netz an Grünflächen sorgen. Die Grün- und Freiflächen des Stadtteils Weidenpesch sind vielfältig geprägt. Die räumlich bedeutendsten Freiflächen sind die Galopprennbahn und angrenzenden Freiflächen, welche Teil des Landschaftsschutzgebietes L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ ist, sowie der Nordfriedhof und angrenzende Freiflächen „Am Ginsterpfad“, welche wiederrum Teil des Landschaftsschutzgebietes L9 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ sind. Innerhalb des L9 und des Nordfriedhofs, westlich des Änderungsbereiches befindet sich zudem der geschützter Landschaftsbestandteil LB 5.05 „Brachflächen und Weiden beidseitig des Ginsterpfades, Weidenpesch“. Der Änderungsbereich selbst ist zu einem großen Teil geprägt durch Freiflächen, die zur Naherholung und Spaziergänge genutzt werden, sowie teilweise als Materialabstell- und Parkfläche. Der Änderungsbereich und die unmittelbare Umgebung weisen einen Bestand an erhaltenswerten Bäumen auf, die auch im Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanverfahrens zum großen Teil gesichert werden sollen. Die Festsetzung von Baumpflanzungen und der Erhalt bestimmter Baumstandorte erfolgt im Rahmen von Bebauungsplänen und dient einer Vielzahl von städtebaulichen, ökologischen und gestalterischen Zielen. Bäume und andere Vegetation tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei (Schatten, reduzieren Hitzeinseln, binden CO₂ und Feinstaub und fördern durch ihre Verdunstungsleistung die Kühlung der Umgebungsluft) und fördern die Biodiversität als Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Auch aus gestalterischer Sicht prägen Bäume das Ortsbild, erhöhen die Aufenthaltsqualität und Orientierung im öffentlichen Raum und tragen zur Identitätsbildung in Wohnquartieren bei. Im Hinblick auf den Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen für urbane Räume ist die Erhaltung von Vegetation und Neupflanzung ein zentrales Element nachhaltiger Stadtentwicklung. Im Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanverfahrens sollen daher möglichst viele Bäume erhalten bleiben und zusätzliche Baumpflanzungen zur Bildung von Baumalleen oder Baumreihen hinzugefügt werden. Auch das Schulgrundstück soll diese und weitere Maßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünung, Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 10 Photovoltaikanlagen, Konzepte wie „Essbare Stadt“) berücksichtigen und ermöglichen (siehe auch Punkt 7.5.2 Pflanzen). 4.3. Verkehrsinfrastruktur Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Änderungsbereich ist über die Verkehrsstraßen Schmiedegasse, Merheimer Straße, Nibelungenstraße beziehungsweise Friedrich-Karl-Straße und weiter östlich Neusser Straße im Stadtteil sowie Stadtbezirk Nippes gut angebunden. Über die ebenfalls gut erreichbare Ringstraße, den „Gürtel“, verfügt der Änderungsbereich zudem Anbindung an die linksrheinisch gelegenen Stadtbezirke, vor allem den angrenzenden Bezirk Ehrenfeld. Über diese Verkehrsachsen werden zudem diverse Bahnhöfe mit Anbindung an den S-Bahn- und Regionalbahnverkehr und der Anschlusspunkt 30 Ehrenfeld zur Bundesautobahn A 57 Richtung Neuss/Düsseldorf und darüber schließlich auch die A 1 über Kreuz Köln-Nord erreicht. Die Schmiedegasse dient gegenwärtig maßgeblich der Erschließung des Stadtteils und Stadtquartiers und soll auch für den künftigen Schulstandort den motorisierten Verkehr (PKW und Bus) über das Schulgrundstück abwickeln. Der Bereich ist gegenwärtig bereits verkehrlich stark ausgelastet. Zur Überprüfung der Auslastung und zur Festlegung der daraus folgenden städtebaulichen und planerischen Maßnahmen im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens wurden zwei Verkehrsuntersuchungen erarbeitet.. Eine Verkehrsuntersuchung wurde im Juni 2025 im Vorentwurf vorgelegt (RK – Rolf Keller Verkehrsingenieure GmbH, Wülfrath, Stand 12.06.2025). Die Erstellung des letzteren Gutachtens wurde erforderlich, weil sich die Planung u. a. mit der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Richtung Norden wesentlich geändert hatte. Außerdem war aufgrund des Planungszeitraums eine Aktualisierung der Verkehrszahlen erforderlich. Verkehrsuntersuchungen: Das aktuelle Gutachten geht für die Annahmen und Berechnungen der zukünftig benötigten Kapazitäten der Verkehrsinfrastruktur von ca. 880 Schülern und knapp über 100 Beschäftigten aus. Außerdem wird die Aula mit ca. 230 Sitzplätzen und die 3-fach Turnhalle, die auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden kann, berücksichtigt. Insgesamt zeigt das Verkehrsgutachten, dass der geplante Schulstandort unter Berücksichtigung von Erschließungs- und Sicherungsmaßnahmen verkehrlich tragfähig ist. Die Prognose der Verkehrsmengen, die Gestaltung der Stellplatzorganisation sowie die Förderung nachhaltiger Mobilität gewährleisten eine stadtverträgliche Entwicklung. Im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens wird eine Straßenplanung erstellt. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 11 Bundesautobahn Gemäß § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) bedürfen bauliche Anlagen der Zustimmung des Fernstraßenbundesamtes (FBA), wenn sie längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden. Dies bedeutet, dass konkrete Bauvorhaben (auch baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben) in den Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen der Genehmigung bzw. Zustimmung durch das FBA bedürfen. Jegliche Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind unzulässig, selbst eine abstrakte Gefährdung, z.B. durch Werbeanlagen oder (Blendung durch) Beleuchtungsanlagen oder Errichtungen wie Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen. Dies bezieht sich auch auf die Bauphase. Der Änderungsbereich befindet sich weit außerhalb der Anbauverbots- oder Anbaubeschränkungszonen. Im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden keine Hinweise seitens der betroffenen Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der Standort ist gut in das ÖPNV-Netz eingebunden. Er liegt innerhalb des durch den Nahverkehrsplan der Stadt Köln vorgegebenen Erschließungsradius von 400m der nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle „Mollwitzstraße“ (Stadtbahnlinien 12 und 15). Von der Haltestelle „Mollwitzstraße“ ist ein sehr gutes Stadtbahnangebot in Richtung Norden sowie zur Stadtbahnhaltestelle „Neusser Str./Gürtel“ und weiter Richtung Kölner Innenstadt gegeben. Auch die Bushaltestellen „Nordfriedhof“ oder „Schmiedegasse“ (Buslinie 140) sind fußläufig in jeweils ca. 500 bis 600 Metern Entfernung erreichbar, wenn auch nicht innerhalb des definierten Erschließungsradius von 300m. Über die Bushaltestelle „Bergstraße“ (Buslinie 121) ist fußläufig in ca. 700 Metern zudem Anschluss an die Haltestellen „Neusser Str./Gürtel“ sowie „Geldernstr./Parkgürtel“ geboten. Diese stellen zentrale Umsteigeknoten im linksrheinischen Stadtgebiet dar, aufgrund der Kreuzung mehrerer Stadtbahnlinien (12, 15 und 13) und Buslinien (121, 140 und 147 sowie 118 oder 127). Dies ist insbesondere für Schulkinder aus Stadtteilen ohne direkte Verbindung zu den Haltestellen „Mollwitzstraße“ und „Nordfriedhof“ besonders bedeutsam. Eine direkte Anbindung an die Kölner Innenstadt und wichtige Umsteigeknoten ist insgesamt demnach gewährleistet. Fuß- und Radverkehr Im Änderungsbereich gibt es keine fest angelegten Fuß- und Radwegeverbindungen und der größte Teil ist nicht frei zugänglich. Nichtsdestotrotz wird ein kleiner Teil der Fläche zum Spazieren und als Bolzplatz genutzt. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 12 Entlang der äußeren Ränder an den Verkehrsachsen Schmiedegasse und Merheimer Straße existieren Fußgängerwege, welche jedoch nicht optimal und durchgehend ausgebaut sind. In der Verkehrsuntersuchung wird auf mehrere Defizite bei den Verkehrsanlagen für Fußgänger im und im Umfeld des Plangebietes hingewiesen. Die bestehenden Gehwege sind teils zu schmal (unter 1 m) oder durch Hindernisse (z. B. Bäume, parkende Autos) unzureichend nutzbar. Hinzu kommen fehlende oder ungesicherte Querungsstellen, insbesondere in Schulnähe. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt die Umsetzung eines neuen Erschließungskonzeptes, in dem die erforderlichen Breiten der öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt werden, sodass eine Verbreiterung und weitgehend barrierefreie Gestaltung der Gehwege erfolgen kann. Köln baut seit Jahren sein regionales Radverkehrsnetz aus, um das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative im Stadtverkehr zu stärken. Der geplante Schulstandort in der Schmiedegasse ist in das städtische Radverkehrsnetz gut eingebunden. Schmiedegasse und Merheimer Straße sowie Jesuitengasse, Leuthenstraße und Roßbachstraße sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes abseits der großen Verkehrsströme. Hier wird der Radverkehr im Mischverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmern geführt. Schmiedegasse, Leuthenstraße und Roßbachstraße sollen zukünftig als Fahrradstraßen vorgesehen werden. Laut Netzkonzeption liegt der Standort der geplanten Schule innerhalb eines bereits definierten Haupt- und Ergänzungsnetzes. Für die Ausgestaltung des Schulumfelds besteht die Möglichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine sichere und durchgängige Radverkehrsanbindung herzustellen, die das bestehende Netz sinnvoll ergänzt. 4.4. Technische Infrastruktur Wasser-/ Energieversorgung Die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas für die bereits bestehenden und als Wohnraum genutzten Wohnbauflächen besteht durch den Anschluss an die Versorgungsnetzte bereits. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche mit dem Planungsziel eines Schulbaus sowie die neudargestellten und umverteilten Bereiche der Wohnbauflächen und gemischten Baufläche kann die Versorgung durch die entsprechenden Versorgungsträger über die bestehenden Versorgungsnetze sichergestellt werden. Möglicherweise erforderliche neue Trafostationen für die Stromversorgung können auf dem Schulgrundstück hergestellt werden. Diese Erfordernisse und Regelungen werden im Rahmen des Bebauungsplanes und folgenden Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Abwasserentsorgung Der Planbereich liegt im Einzugsbereich des Großklärwerks Köln-Stammheim. Ein Anschluss des Schulbaus an den öffentlichen Mischwasserkanal ist möglich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 13 Das Plangebiet befindet sich teilweise in einem von Überflutungen durch Starkregen gefährdeten Bereich. Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser auf dem Schulgelände ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern, sofern dem weder wasserrechtliche Belange noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Gesonderte Flächen können hierfür auf dem Grundstück nicht festgesetzt werden. Im Zuge der Planung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sind Versickerungsflächen auf dem eigenen Grundstück einzuplanen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen (weiteres siehe Kapitel 5.4 Wasser- und Hochwasserschutz, „Starkregen und Niederschlagsversickerung“). Versorgungsleitungen Leitungstrasse sind insbesondere bei der Neuanlegung von Straßenflächen sowie auch bei Baumpflanzungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und der nachfolgenden Baugenehmigung und Hoch- und Tiefbauplanung zu beachten. Im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden keine Hinweise seitens der betroffenen Leitungsträger zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen. 4.5. Soziale Infrastruktur Kindereinrichtungen Der Stadtteil Weidenpesch weist im Änderungsbereich und unmittelbar angrenzender Umgebung kein bekanntes Defizit an Kindereinrichtungen auf. Durch die Planung wird zudem kein Bedarf an neuen Kindereinrichtungen ausgelöst. Es wird lediglich ein kleinerer Teilbereich neu als Wohnbaufläche dargestellt, welcher bereits im Bestand überwiegend bebaut ist, sowie im Gegenzug ein angrenzender kleiner Teilbereich, der bislang als Wohnbaufläche dargestellt wurde, künftig als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ beabsichtigt. Schulen Die im Stadtbezirk Nippes ansässige 4-zügige Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule, Ossietzkystraße kann die gemäß Fortschreibung des Schulentwicklungsplanung Köln 2023 prognostizierten und sich in der Schulentwicklungsplanung 2025 bestätigenden, zu erwartenden Anmeldezahlen für die Schulform Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes in Höhe von 10 bis 12 Zügen nicht allein auffangen. Daher wurde bereits zum Schuljahr 2024/2025 die 4-zügige Gesamtschule Weidenpesch in einem Interimsgebäude in Betrieb genommen, um mit einem vergrößerten Schulplatzangebot auf den akuten Bedarf zu reagieren. Es handelt sich hierbei um die Gesamtschule, für die am Standort Südlich Schmiedegasse ein Schulgebäude errichtet werden soll. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 14 Das aktuelle Interimsgebäude befindet sich am Standort Escher Straße 279 in Köln- Bilderstöckchen und kann die aufwachsende Gesamtschule nur begrenzt beherbergen. Ab dem Schuljahr 2030/2031 ist die Schule zu groß für das Interimsgebäude, so dass eine Ablösemöglichkeit oder eine zusätzliche Unterbringung der Sek II dann dringend notwendig wird. Idealerweise ist das finale Schulgebäude am Standort Südlich Schmiedegasse bis zu diesem Zeitpunkt bezugsbereit, so dass die Stadt Köln keine zusätzlichen Ressourcen in ein weiteres Interim investieren muss. Daher ist beabsichtigt im Änderungsbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens soll damit eine Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II entstehen. Diese soll in Form einer Ganztagsschule betrieben werden, sodass gestaltete sowie multifunktionale Räume vorgesehen sind. Neben den Schulräumen und Aufenthaltsräumen ist auch eine Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück geplant. Die Sporthalle kann außerhalb des Schulbetriebs ebenfalls von Sportvereinen genutzt werden. Sonstige Einrichtungen Im direkten Umfeld des Änderungsbereiches befindet sich bereits eine Jugendeinrichtung. Diese ist vor einigen Jahren von einem Jugendtreff in eine Jugendeinrichtung umgewandelt worden und erhält in Kürze einen Neubau, da die derzeitigen Räumlichkeiten sehr beengt sind. Weiterhin gibt es in Weidenpesch das Dachlow-Mobil, ein mobiles Angebot, dass im Bezirk Nippes Angebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit anbietet. Daher gibt es aktuell keinen weiteren Bedarf an Räumlichkeiten innerhalb des Änderungsbereiches. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird im nördlichen Bereich eine Einrichtung zum betreuten Jugendwohnen geplant. 4.6. Nahversorgung Seit 2008 weist der Stadtbezirk Nippes eine rückläufige Verkaufsflächenentwicklung auf. Im Vergleich zu den Bezirken 2 bis 9 (alle Bezirke außer Innenstadt) ist damit der stärkste Verkaufsflächenrückgang festzustellen. Der Angebotsschwerpunkt im Bezirk Nippes liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich. Im Vergleich zum Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 nimmt er einen leicht unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenanteil (ca. 55 %) ein. Die Verkaufsflächenanteile des mittel- und langfristigen Bedarfs (ca. 10 % bzw. ca. 35 %) liegen im Vergleich der Stadtbezirke ebenfalls im leicht unterdurchschnittlichen Bereich. Mit insgesamt acht zentralen Versorgungsbereichen, davon jeweils ein Bezirks- und ein Stadtteilzentrum, verfügt der Stadtbezirk Nippes über ein leicht Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 15 unterdurchschnittlich ausgebildetes Zentrenystem. Die vorhandenen Zentren sind historisch im Laufe der Siedlungsentwicklung gewachsen und haben sich entlang der Verkehrsachsen herausgebildet. Neben dem Bezirkszentrum Nippes und dem Stadtteilzentrum Niehl befinden sich insgesamt sechs Nahversorgungszentren in den Stadtteilen Longerich, Weidenpesch, Nippes, Riehl und Niehl. Das NVZ Weidenpesch an der Ecke Neusser Straße / Kapuzinerstraße liegt in etwa 1km Entfernung. Im direkten Umfeld des Änderungsbereiches (max. 500 m Entfernung) gibt es einen Supermarkt zur Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Die Versorgungslage ist damit insgesamt als gut zu bewerten. 4.7. Bodensituation Für den Änderungsbereich liegen keine Eintragungen im städtischen Altlastkataster vor. Bodenuntersuchungen sind im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens nicht notwendig oder vorgesehen (siehe auch Punkt 7.5.4 Boden / Altlasten). 5. Planungsvorgaben 5.1. Landes- und Regionalplanung 5.1.1. Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP NRW) und des Regionalplanes Die Bauleitpläne der Kommunen sind gemäß § 1 Absatz 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Folgenden wird dargelegt, dass und auf welcher Beurteilungsgrundlage die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes als an die Ziele der Landesplanung und Regionalplanung angepasst erachtet werden kann. Der LEP legt für den Änderungsbereich einen Freiraum mit weiterer Überlagerung „Grünzüge“ fest. Die Umgebung nördlich im Bereich des Nordfriedhofs wird gleichermaßen festgelegt, die Umgebung südlich im Kern des Stadtteiles Weidenpesch hingegen wird als Siedlungsraum festgelegt. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Textliche Ziele Aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) vom 21.03.2024 sind wesentliche Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens des LEP für unwirksam erklärt worden. Betroffen ist hierdurch auch das Ziel 2-3 „Siedlungsraum und Freiraum“ sowie die in diesem Ziel definierten Ausnahmetatbestände für eine Bauflächendarstellung im Freiraum. Gemäß den bisher geltenden Regelungen konnte die beabsichtigte Darstellung einer Wohnbaufläche vor allem durch den unter Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 16 dem 1. Spiegelstrich des Zieles 2-3 definierten Ausnahmetatbestand begründet werden. Hier war bestimmt, dass im regionalplanerischen Freiraum ausnahmsweise Bauflächen und -Gebiete dargestellt und festgesetzt werden können, wenn diese unmittelbar an den Siedlungsraum anschließen und die Festlegung des Siedlungsraums nicht auf einer deutlich erkennbaren Grenze beruht. Bei den Zielen des LEP, die durch das OVG-Urteil vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden sind, treten wieder die Festlegungen des LEP mit Stand vom 08.02.2017 in Kraft. Insofern werden für die vorliegende Planung vorrangig die nachfolgenden Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung betrachtet. LEP NRW - Ziel 2-3: Siedlungsraum und Freiraum (LEP 2017): „(…) Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche.“ LEP NRW – Ziel 7.1-5: Grünzüge (LEP 2017) Gemäß Ziel 7.1-5 LEP NRW sind zur siedlungsräumlichen Gliederung in den Regionalplänen regionale Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen. Regionale Grünzüge sind im Hinblick auf ihre freiraum- und siedlungsbezogenen Funktionen vor siedlungsräumlicher Inanspruchnahme zu schützen. Ausnahmsweise ist eine Inanspruchnahme möglich, wenn für die siedlungsräumliche Entwicklung keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen und die Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt. In den Erläuterungen zu dem Ziel wird noch Folgendes ausgeführt: „Wenn siedlungsräumliche Inanspruchnahmen von regionalen Grünzügen im Ausnahmefall unabwendbar sind, soll geprüft werden, ob im funktionalen Umfeld des Grünzuges, der durch die Siedlungsausweisung betroffen ist, insbesondere durch Rücknahmen von Siedlungsbereichen und Bauflächen oder durch Erweiterungen des Grünzuges an anderer Stelle ein funktionaler Ausgleich zugunsten des Grünzuges erreicht werden kann.“ Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 17 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Zeichnerische Ziele In den zeichnerischen Festlegungen des seit dem 29.10.2025 wirksamen neuen Regionalplanes ist das Änderungsgebiet überwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Am westlichen Rand ist ein Waldbereich mit überlagernder Freiraumfunktion Regionalen Grünzuges festgelegt. Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Textliche Ziele Im Folgenden werden die für die 247. Änderung wesentlichen Ziele (Z) des Regional- planes Köln sinngemäß aufgeführt. Z.1 Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen konzentrieren Die Kommunen haben sicherzustellen, dass die Siedlungsentwicklung vorrangig innerhalb der im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereiche erfolgt. Z.3 Siedlungsentwicklung am Bedarf ausrichten Die Siedlungsentwicklung hat bedarfsgerecht zu erfolgen. Z.8 ASB sichern und entwickeln Allgemeine Siedlungsbereiche dienen dem Wohnen, dem wohnverträglichen Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen und öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie dem siedlungszugehörigen Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen. Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Regionalplan -Neuaufstellung, Feststellungsbeschluss vom 29.10.2025 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 18 5.1.2. Vereinbarkeit der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung Durch die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt einen bislang als Grünfläche dargestellten Bereich künftig als Gemeinbedarfsfläche mit Zweck „Schule“, gemischte Baufläche (M) sowie Wohnbaufläche (W) darzustellen. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von 3,7 Hektar. Der überwiegende Teil des Änderungsbereiches befindet sich in einem Allgemeinen Siedlungsbereich und ist aus dem aktuellen Regionalplan entwickelt. Der westliche Rand des Änderungsbereiches liegt weiterhin in einem Waldbereich mit Überlagerung eines Regionalen Grünzuges. Damit bewegt man sich hier deutlich unterhalb der Darstellungsschwelle des Regionalplanes (von insgesamt ca. 10 Hektar) und innerhalb des Interpretationsspielraums, der sich aufgrund der maßstäblichen Unschärfe des Planwerks ergibt (ca. 100-150 Meter). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Bereitstellung einer Fläche für eine dringend erforderliche Schulbaumaßnahme unmittelbar angrenzend an eine bestehende Wohnbebauung. Der kleine Teilbereich, der weiterhin als Waldbereich festgelegt ist, verfügt nicht über eine waldähnliche Nutzung, jedoch über einen hohen Anteil an Grünflächen und Baumbestand. Das nachfolgende Bebauungsplanverfahren reagiert auf die vorhandenen Grünflächenstrukturen und sieht Maßnahmen vor, um den höchstmöglichen Anteil des Baumbestandes zu erhalten, in die Planung zu integrieren und darüber hinaus alle Bäume, die aufgrund der Planung nicht erhalten bleiben könnten, adäquat zu ersetzen. Es sollen also entfallende qualitative Bestände gesichert oder ortsnah ausgeglichen werden. Fazit und landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Regionalplanung Köln Durch die obigen Ausführungen ist dargelegt worden, dass die beabsichtigte 200. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist. Es wurde auf Grundlage der Unterlagen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB eine landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) an die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln gestellt, um abzufragen, ob eine Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt werden kann. Die Regionalplanung bestätigte mit Antwortschreiben vom 18.08.2025, dass die Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung auf Basis des wirksame Regionalplanes vom 29.10.2025 vereinbart sind. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 19 5.2. Planungsrechtliche Situation Derzeit besteht im Planbereich gültiges Planungsrecht in Form des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 66499/06 in der Fassung der 1. Änderung vor. Dieser sieht für das Schulgrundstück einen ca. 40 m tiefen Mischgebietsstreifen entlang der Schmiedegasse sowie für den Rest des Grundstücks öffentliche Grünfläche vor. Der östliche Randbereich des Schulgrundstücks als auch die Klosterfraugasse sind als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Östlich des Schulgrundstücks ist ein Allgemeines Wohngebiet als auch eine kleinere Öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Köln, lediglich kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule müssen erworben werden. Die Grundstücksverhandlungen zwischen dem Inhaber des Betriebes und der Stadt Köln laufen bereits. 5.3. Landschaftsplan Köln Die Festsetzungen des Landschaftsplanes sollen gemäß § 5 Absatz 4 BauGB in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Der Nachweispflicht der nachrichtlichen Übernahme von geschützten Teilen von Natur und Landschaft (FFH- Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile) im Rahmen des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Köln (Festsetzungskarte) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 20 Absatz 4 BauGB wird mit dem folgenden Planausschnitt in dieser Begründung nachgegangen. Die fachrechtlichen Vorgaben sind unabhängig von der Darstellungsweise in der Planurkunde zum Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. Der Landschaftsplan stellt den Änderungsbereich selbst als Innenbereich dar. Somit liegt keine Betroffenheit des Landschaftsplanes durch die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Der Änderungsbereich grenzt südwestlich unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet L9 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ an. Innerhalb des L9 und des Nordfriedhofs befindet sich zudem der geschützter Landschaftsbestandteil LB 5.05 „Brachflächen und Weiden beidseitig des Ginsterpfades, Weidenpesch“. In weiterer östlicher Entfernung liegt die Galopprennbahn welcher Teil des Landschaftsschutzgebietes L8 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ ist. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde die Stellungnahme des Trägers der Landschaftsplanung förmlich eingeholt. Die Landschaftsplanung bestätigte, dass kein Widerspruch nach § 20 Absatz 3 LNatSchG NRW gegenüber der Planung vorliegt (siehe auch Kapitel 7.5.16). 5.4. Wasser- und Hochwasserschutz Die Wasserschutzgebiete und die Hochwasserrisikogebiete sollen gemäß § 5 Absatz 4 BauGB in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln diese Übernahme derzeit nicht vornimmt, soll durch die folgenden Abbildungen auf die Lage dieser Gebiete entsprechend § 5 Absatz 4 BauGB hingewiesen werden. Die fachrechtlichen Vorgaben sind unabhängig von der Darstellungsweise im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 21 Wasserschutzgebiet Der Änderungsbereich liegt außerhalb von (nach § 51 WHG) festgesetzten sowie (nach § 51 WHG) vorgesehenen Wasserschutzgebieten. Hochwasserrisikogebiet Abbildung 3: Ausschnitt aus der Karte der Trinkwasserschutzgebiete Abbildung 4: Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 22 Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Hochwasserrisikogebieten (Extremhochwasser für HQ500) und des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins. Da der Änderungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung weder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet noch in einem Hochwasserrisikogebiet liegt, besteht für den Änderungsbereich heute und zukünftig keine Hochwassergefahr aus einem Extremhochwasser des Rheins, so dass die Festlegungen der Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV) vom 01. September 2021 hier keine Anwendung finden. Starkregen und Niederschlagsversickerung Die Änderung des Flächennutzungsplanes bereitet die Realisierung der verbindlichen Bauleitplanung vor, welche zu einer erhöhten Flächenversiegelung und damit zu einem höheren Abfluss von Niederschlagswasser führen kann. Der Änderungsbereich befindet sich teilweise in einem von Überflutungen durch Starkregen gefährdeten Bereich. Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser auf dem Schulgelände ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Gesonderte Flächen können hierfür auf dem Grundstück nicht festgesetzt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanes kann durch Maßnahmen wie extensive Dachbegrünung und gestalterische Festsetzung bezüglich der Befestigung der Stellplätze und Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen (Schotterrasen, Rasengittersteine, Fahrspurbefestigung) in den Vorgartenzonen und auf dem Schulgrundstück entgegengewirkt werden. Weitere Maßnahmen und Regelungen, wie die Erbringung eines Überflutungsnachweises, und Umsetzung dieser, sind in enger Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben im Zuge der nachfolgenden Hoch- und Tiefbauplanung sowie Baugenehmigung erforderlich. Weitergehende Regelungen sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes wie auch Bebauungsplanes nicht erforderlich (siehe auch Punkte 7.5.5.2 Grundwasser, 7.5.5.3 Starkregenvorsorge und 7.5.5.4 Hochwasserbelange). 5.5. Denkmalschutz Denkmalgeschützte Mehrheiten (nach dem Denkmalschutzgesetz NRW „Denkmalbereiche“) im Sinne des § 5 Absatz 4 BauGB sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln nicht definiert. Folglich werden im Verfahren keine denkmalgeschützten Mehrheiten in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 23 Im Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes befinden sich nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte, einzelne Baudenkmäler in der Merheimer Straße 463, der Merheimer Str. 465, Merheimer Straße 464-478, der Schmiedegasse 47 , Schmiedegasse 34, Kapelle „Madonna im Grünen“ in der Schmiedegasse sowie die Einfriedung des Nordfriedhofs entlang der Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 465. Die benannten Denkmäler werden jedoch im Rahmen des gleichnamigen Bebauungsplanes berücksichtigt und nachrichtlich übernommen. 5.6. Sonstige Fachplanungen Bauleitplanverfahren sind allgemein eng verzahnt mit anderen Fachplanungen. Auf die für die Planung bedeutendsten Fachplanungen wird im Folgenden hingewiesen. 5.7. Städtebauliche Entwicklungskonzepte und Richtlinien Köln-Katalog Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ wurde am 14. Dezember 2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und dient seitdem als Kompass für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Der „Köln- Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ wurde am 23.03.2023 vom Rat beschlossen (Beschlussvorlage 3068/2022). Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln-Katalog empfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dichtetypologien für künftige Quartiersentwicklungen. Da der Flächennutzungsplan der Stadt Köln keine Darstellungen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung enthält, findet der Köln-Katalog hier keine Anwendung. Als Städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Köln-Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen Belangen gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vorgaben und Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Die Planung liegt in einem Bereich, der der inneren Stadt zugeordnet wird, sodass eine Quartiersdichte von 1,2 als Ziel angegeben wird. Der gleichnamige Bebauungsplan setzt sich mit den Vorgaben des Köln-Katalogs auseinander. Mit dem geplanten Schulbauvorhaben werden der Leitsatz 3 der Stadtstrategie der Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 24 „Kölner Perspektiven 2030+“ mit dem Ziel „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ sowie die räumlich-strategische Empfehlung für diese Fläche – „Ausbau der Bildung und Sozial Infrastruktur“ – umgesetzt. Kooperatives Baulandmodell Mit Datum vom 24.02.2014 wurde das vom Rat der Stadt Köln beschlossene „Kooperative Baulandmodell“ (KoopBLM) Köln als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folgekosten erstmalig bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der Fortschreibung und damit aktuellen Fassung der Richtlinie des KoopBLM erfolgte am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln. Neben der Richtlinie beschreibt eine Umsetzungsanweisung, welche zuletzt mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 angepasst wurde, die einzelnen Verpflichtungen. Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) -Richtlinie nicht zur Anwendung, da kein Wohnbauvorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten begründet wird. Masterplan Stadtgrün Der Rat der Stadt Köln hat am 23.03.2023 den Masterplan Stadtgrün beschlossen. Durch den Masterplan Stadtgrün soll gewährleistet werden, dass die grün- und freiraumplanerischen Belange unter anderem im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleisten. Die durch die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzlich in Anspruch genommenen Freiräume sind im Masterplan Grün als Immergrün gekennzeichnet. Der Entwurf der Regionalplan-Neuaufstellung sieht für die Fläche künftig einen Allgemeiner Siedlungsbereich vor, der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Vorgaben für den Bereich. Dieser Zielkonflikt war bei der Erstellung des Masterplans bekannt und wird in der Anlage 10 zum Masterplan auch grafisch dargestellt. Die abschließende Zustimmung des Trägers der Landschaftsplanung wurde im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB eingeholt. Es wurde bestätigt, dass kein Widerspruch seitens Träger der Landschaftsplanung eingelegt wird. Klimaschutzleitlinien Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht- städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht städtischer Neubauvorhaben in Köln beschlossen. Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO2-Emissionen im gesamten Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 25 positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese sogar Energieüberschüsse erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. Da es sich bei der Planung um ein städtisches Vorhaben handelt, kommen die Klimaleitlinien in dieser Form nicht zur Anwendung. Davon abgesehen fällt die Umsetzung des geplanten Schulbaus jedoch unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln für öffentliche Gebäude. Dabei sind Regelungen zum Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplanes nicht erforderlich. Davon abgesehen plant der Bebauungsplan diverse Festsetzungen, wie Dach- und Fassadenbegrünung, Bepflanzung von Freiflächen und Baumpflanzungen und wasserdurchlässige Beläge von Stellplätzen. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den Bereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes überwiegend als Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung und zusätzlicher Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. Außerdem wird der östliche Teilbereich als Wohnbaufläche und der nördliche Teilbereich als gemischte Baufläche sowie Wohnbaufläche dargestellt. 6.2. Beabsichtigte Änderungen / Planungen 6.2.1. Städtebauliches Planungskonzept Mit der städtebaulichen Planung soll allem voran die Voraussetzung für die Errichtung einer Gesamtschule und schulbegleitende Nutzungen geschaffen werden. Hierfür wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ beabsichtigt. Im Bebauungsplan werden zusätzlich auch schulbegleitende Flächen wie Schulhof, Sporthalle und Fahrradabstellplätze sowie eine maximale Geschossanzahl von drei bis vier Stockwerken festgesetzt, damit der Schulbau sich an die Umgebung anpasst. Auch die verkehrliche Situation im Nahbereich der Schmiedegasse wird betrachtet, um diese zukünftig neu zu ordnen und das bestehende Planungsrecht an die geänderten Verkehrsbedarfe anzupassen. Die Sporthalle kann auch für den Vereinssport genutzt werden. Die Erschließung der Schule erfolgt für den motorisierten Verkehr über die Schmiedegasse mit speziellen Zufahrten für Busse Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 26 und Schulverkehr sowie einem Fuß- und Radweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Eine Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr soll die Schule in das bestehende Wegenetz einbinden und zugleich die gesamte Erschließung für den Fuß- und Radverkehr verbessern. Angrenzend soll eine Grünfläche gesichert und um die Zweckbestimmung „Spielplatz“ ergänzt werden. Es sind allgemeine Wohngebiete vorgesehen, die im wirksamen Flächennutzungsplan bereits überwiegend vorhanden sind und daher vorwiegend die Bestandswohnnutzungen sichern sollen, unter anderem auch denkmalgeschützte Gebäude. Auch ein bestehender Steinmetzbetrieb wird durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan und planungsrechtliche Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung gesichert. Vorgärten sollen grün und wenig versiegelt gestaltet werden; Nebenanlagen sind in den Vorgartenzonen nur eingeschränkt zulässig. Für die Wohngebiete sind die Straßen bereits vorhanden, geplante Verbindungen für den motorisierten Verkehr werden jedoch zugunsten einer Stärkung des Fuß- und Radverkehrs reduziert. Straßenquerschnitte und Kurvenradien sind so gestaltet, dass der Verkehr beruhigt wird und Durchgangsverkehr minimiert wird. Im Bebauungsplan wird ein nördlicher Bereich zusätzlich einbezogen, um dort im Wohngebiet betreutes Jugendwohnen vorzusehen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Betreuungsbedarf geeigneten Wohnraum zu bieten. Diese vollzieht sich in einem im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellten Bereich. 6.2.2. Beabsichtigte Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt den Planbereich künftig überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche im östlichen Teilbereich wird teilweise vergrößert, um bestehende Wohngebäude, die teilweise unter Denkmal stehen, planungsrechtlich zu sichern. Eine zentral im Änderungsbereich befindliche, aber unbebaute Fläche, die bislang als Wohnbaufläche dargestellt wird, soll künftig zugunsten einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ entfallen. Der nordöstlichste Teil des Änderungsbereiches wird anstelle einer Wohnbaufläche künftig als gemischte Baufläche dargestellt, um bestehende kleingewerbliche Betriebe zu sichern. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 27 6.3. Städtebauliche Auswirkungen der Planänderung Flächenbilanzierung Es ergeben sich aufgrund der beabsichtigten Änderung folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplanes: 6.4. Alternativstandorte Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein Alleinstellungsmerkmal im Stadtteil Weidenpesch sowie näheren Umfeld. Im Zuge der Nutzungsänderung müssen lediglich noch kleinere nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule erworben werden. Die Grundstücksverhandlungen mit dem Inhaber des Betriebes sollen kurzfristig abgeschlossen werden. Die beabsichtigte Gemeinbedarfsfläche, die dem Zweck „Schule“ bereitgestellt werden soll, beträgt 2,2 Hektar. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist die ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können. Die Fläche ist zudem gut eingebunden in die bestehende Wohnsiedlung des Stadtteiles Weidenpesch, gut erreichbar sowohl über den motorisierten Individualverkehr als auch über den ÖPNV oder gegebenenfalls sogar zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Die Standortbedingungen für einen Schulstandort sind damit insgesamt als gut zu bewerten. Art der Darstellung bisherige FNP- Darstellung künftige FNP- Darstellung ha % ha % Gemischte Baufläche (M) 0,6 16 0,1 3 Wohnbaufläche (W) 1,3 35 1,2 32 Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung 1,8 49 0,2 5 Gemeinbedarfsfläche 0 0 2,2 60 Signet „Schule“ - 1 Signet „Kindereinrichtung“ - 1 GESAMT 3,7 100 3,7 100 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 28 7. UMWELTBERICHT A Einleitung Für das Verfahren zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes Änderung von Grünfläche und Gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“; teilweise Umverteilung der Wohnbaufläche und Grünfläche mit neuer Zweckbestimmung „Spielplatz“ untereinander sowie geringfügig Änderung von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche. 7.2 Bedarf an Grund und Boden Bestandsnutzung ha Geplante Vorhaben ha Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung 1,8 Schulstandort (Fläche für Gemeinbedarf) 2,2 Gemischte Baufläche 0,6 Gemischte Baufläche 0,1 Wohnbaufläche 1,3 Wohnbaufläche 1,2 Summe 3,7 Summe 3,7 Tabelle 1 Bedarf an Grund und Boden 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan- Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftrein- halteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundes- naturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasser- haushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nordrhein- Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 29 auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. Tab.2: Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild-lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Pflanzen BauGB, BNatSchG, LNatSchG NRW, Baumschutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Revitalisierung von vorgenutzten Flächen Boden und Altlasten Boden BauGB; BBoDSchG, BBoDSchV, LBoDSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge Altlasten BauGB; BBoDSchG, BBoDSchV, LBoDSchG NRW, LAWA-Richtlinie, LAGA Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Wasser Oberflächenwasser WHG, LWG NRW, WRRL, HWRM-RL, HWSGII naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, LWG NRW, Wasserschutzzonen- Verordnung der jeweiligen Wassergewinnungsanlagen Grundwasserneubildung erhalten und verbessern, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW Versickerung von Niederschlagswasser, Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, HWRW- RL; HWSG II, BRPHV Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe Luft Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen BImSchG; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 30 Klima Kaltluft/ Ventilation KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm BImSchG; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III und IV Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Erschütterungen BImSchG; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 8. Störfallrecht 9. Magnetfeldbelastung Seveso-III-Richtlinie; KAS- 18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissionsschutz- gesetz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert Einhaltung von Achtungs- und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN 5034:2011 Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmalschutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen Vermeidung von Emissionen (, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissionsschutz- gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; TA-Luft, Anhang 7, LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 31 Nutzung erneuerbare Energien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie KSG; KSG NRW BauGB; EEG, GEG, EnergieeinsparVO, Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln (03/2022) Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas-Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser- Abfall-, Immissions- Schutzrecht BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW, Wasserschutzzonen- Verordnung der jeweiligen Wassergewinnungsanlagen, Luftreinhalteplan Köln 2021 Schutzziele der LP-Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er- füllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmissionsschutz- gesetz; Luftreinhalteplan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen BauGB Vermeidung von Planungen mit einer hohen Anfälligkeit für die Auswirkungen von Katastrophen oder schweren Unfällen. Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Abkürzungen: FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie, LNatSchG NRW = Landes- Naturschutzgesetz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesbodenschutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, LAGA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL = Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = Hochwasserschutzgesetz 2, TA Luft = Technische Anleitung Lärm, LAI = Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, KlAnG NRW = Klimaanpassungsgesetz Nordrhein Westfalen, BWaldG = Bundes- waldgesetz, LFoG NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung Lärm, KAS-18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden 18, BauO NW = Bauordnung Nordrhein Westfalen, KSG = .Bundesklimaschutz, KSG NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 32 Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächen- nutzungsplan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 7.4 Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Ausweisungen der FNP- Änderung „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf diesen Standort auftreten und welche Einwirkungen aus der Umgebung auf diesen Standort einwirken. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltauswirkungen beschrieben. 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt den Bereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes als überwiegend als Grünfläche mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung und zusätzlicher Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. Außerdem wird der östliche Teilbereich als Wohnbaufläche und der nördliche Teilbereich als gemischte Baufläche sowie Wohnbaufläche dargestellt. Weiterhin liegt für den Änderungsbereich der rechtskräftig Bebauungsplan Nr. 66499/06 vor. Derzeit wird das Änderungsbereich überwiegend von Grünflächen sowie vorhandenen Bebauungen und städtischer Infrastruktur eingenommen. Ein großer Teil der Grünfläche wird regelmäßig gemäht und zu Erholungs- bzw. Spielzwecken genutzt. Die Randbereiche der Wiesenflächen, insbesondere im östlichen Teilbereich, besitzen hingegen den Charakter einer Extensiv-Wiese mit deutlich reduziertem Pflegeintervall. Auf den Intensivmäh-wiesen befindet sich ein Bolzplatz sowie einige Sitzgelegenheiten. Ein Bolzplatz wurde zum Zeitpunkt der Begehungen im Frühjahr / Sommer 2023 nur unregelmäßig genutzt, Erholungsnutzung findet vor allem durch Hundebesitzer statt. In den Randbereichen, insbesondere im Osten, Südosten und Süden stehen Gehölzstreifen und Gehölzgruppen. Auch im Südwesten, im Übergangsbereich zum Friedhof ist ein Gehölzstreifen vorhanden. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 33 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu erwarten, dass keine wesentliche Veränderung des jetzigen Zustandes eintritt. Die vorhandenen Gegebenheiten sind in dem derzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 66499/06 festgeschrieben. Dies betrifft insbesondere die ausgewiesenen Grünflächen, aber auch die jetzigen Verkehrsflächen sowie die vorhandenen Baum- und Vegetationsstrukturen. Da noch nicht alle möglichen Baufelder des rechtskräftigen Bebauungsplanes umgesetzt sind, könnte es zu auch bei der Nullvariante zu Eingriffen in den Naturhaushalt kommen. 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, den Planbereich künftig überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ darzustellen. Die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche im östlichen Teilbereich wird teilweise vergrößert, um bestehende Wohngebäude, die teilweise unter Denkmal stehen, planungsrechtlich zu sichern. Eine zentral im Änderungsbereich befindliche, aber unbebaute Fläche, die bislang als Wohnbau- flächen dargestellt wird, soll künftig zugunsten einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“ entfallen. Der nordöstlichste Teil des Änderungs- bereiches wird anstelle einer Wohnbaufläche künftig als gemischte Baufläche dargestellt, um bestehende kleingewerbliche Betriebe zu sichern. Parallel zur 200. FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 66499/06, Arbeitstitel „Südliche Schmiedegasse“ in Köln-Weidenpesch aufgestellt. Im Bebauungsplan wird ein nördlicher Bereich zusätzlich einbezogen, um dort im Wohngebiet betreutes Jugendwohnen vorzusehen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Betreuungsbedarf geeigneten Wohnraum zu bieten. Diese vollzieht sich in einem im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellten Bereich. Im Zuge der Umweltprüfung zum Bebauungsplan wurden mehrere Umweltgutachten erstellt und Umweltunterlagen ausgewertet. Diese fließen, soweit erforderlich, auch in die Umweltprüfung zur 200. FNP-Änderung ein. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 34 7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): In der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 und 2 des Büros für Freiraumplanung – Dieter Liebert - wurde eine faunistische Erhebung im Bereich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Schmiedegasse“ im August 2023 (Stufe I) und im November 2024 (Stufe II) durchgeführt. Der Untersuchungsraum für die artenschutzrechtliche Prüfung erstreckte sich auf die Freifläche südlich der Schmiedegasse (s. Abbildung 5: Projektgebiet der artenschutzrechtlichen Prüfung). Angaben nach LANUV MTB 5007-Q2 Köln (7.2023), LINFOS (2023), Rote Liste NRW, Niederrheinische Bucht LANUV (2023): Alle Arten Zusätzlich dazu wurden in Stufe I die potentiell vorkommenden planungsrelevanten Arten gemäß des Messtischblattes MTB-5007-Q2 Köln (LANUV, 2018) ausgewertet und ihre potentielle Betroffenheit durch das Vorhaben untersucht. Der Bewertung der potentiellen Betroffenheit liegen bereits in Stufe I die folgenden Maßnahmen zugrunde: • Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung • Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden Ein rechtssicherer Ausschluss der Zugriffsverbote kann auf Basis der durchgeführten Prüfung Stufe I nicht abgebildet werden. Für die abgebildeten, potenziell betroffenen, Abbildung 5: Luftbild Untersuchungsbereich ASP 1 und 2 (Quelle D.Liebert) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 35 planungsrelevanten Arten wird die Durchführung einer speziellen Arterfassung der Stufe II empfohlen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die geplante Änderung des FNP ist zu erwarten, dass keine wesentlichen Veränderungen für die im Änderungsbereich vorhandenen Arten eintreten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ergibt, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das Vorhaben gem. § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für die vorhandenen Arten im Änderungsbereich zu vermeiden sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen. Diese werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan genannt und im späteren Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Bewertung: Nach erfolgter vertiefter Untersuchung mit der ASP 2 ist festzustellen, dass das Änderungsbereich derzeit eine geringe Empfindlichkeit für das Schutzgut Tiere aufweist. Eventuelle Gefährdungen von Vögeln durch Lichtverschmutzung und Vogelschlag an Glasfassaden sowie der Schutz von Brutstätten kann durch entsprechende Hinweise im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vermieden werden. Baumpflanzungen bieten in Zukunft neue Lebensräume für Tiere. Die Pflanzvorgaben im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan tragen zur Förderung der Artenvielfalt bei, da insbesondere Gräser, Stauden und Sträucher Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und Vögel bieten. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 36 7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im September 2024 wurde durch das beauftragte Fachbüro BCE im Zuge einer Ortsbegehung eine Biotoptypenkartierung sowie eine Baumkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse der Baumkartierung werden gesondert behandelt. Die Biotoptypenkartierung erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren des Köln-Codes nach Ludwig (1996) auf Basis des Bewertungsverfahrens nach Ludwig und Sporbeck (UVP-Geschäftsstelle Stadt Köln, 1996). Die Biotoptypen wurden in einem Bestands- und Bewertungsplan B-1 dargestellt. Tabelle 3 stellt den im Planungsraum vorkommenden Biotopbestand mit dem Biotopwert dar. Danach sind die kartierten Feldgehölze von hoher ökologischer Bedeutung, Gebüsche, sonstige Ruderalfluren, die innerstädtische Allee und die vorhandenen Parkanlagen von mittlerer Bedeutung, öffentliche Grünflächen, artenarm (ohne oder nur mit geringem Gehölzbestand) sind von geringer ökologischer Bedeutung, Gebäude, Parkplätze, teilversiegelte Flächen sind von sehr geringer Bedeutung und versiegelte Flächen ohne ökologische Wertigkeit. Abbildung 6: Grünordnungsplan (GOP) – Bestand (Abgrenzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan) (Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 37 Tab. 3: Aufgenommene Biotoptypen nach Köln-Code Köln Code Sporbeck- Code Biotoptyp Biotopwert- punkte GH621 BA12 Feldgehölz mit mittlerem Baumholz, mit überwiegend bodenständigen Arten 20 GH51 BB1 Gebüsch mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 17 PA113 HM9 Parkanlage, Brache der Parkanlagen 15 BR3117 HP7 Sonstige ausdauernde Ruderalfluren 13 BR3114 HP4 Kletten-, Rainfarn-, Beifussgestrüpp 12 BR42 HW2 Ödland und Schuttflächen, städtisch 10 BR3116 HP6 neophytenreiche Ruderalfluren 10 PA42 HM52 Innerstädtische Baumgruppen und Alleen mit mittlerem Baumholz 9 SB1721 HN22 Öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versiegelungsgrad, mit Baumbestand oder Wildwiese 8 PA121 HM1 Scherrasen mit Baumbestand 7 GA222 HJ5 Ziergärten mit geringem Gehölzanteil 6 PA122 HM2 Scherrasen ohne Baumbestand 6 SB151 HN21 Einzel- und Reihenhausbebauung, mit kleinen Gärten 3 SB1722 HN21 Öffentliche Gebäude mit Freiflächen, geringer Versiegelungsgrad, ohne Baumbestand oder Wildwiese 3 VF2231 HY2 Parkplätze, teilversiegelt, mit Bäumen 2 SB211 HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften 1 VF2211 HY1 Parkplätze, versiegelt, mit Bäumen 0 SB173 Baustelle 0 VF211 HY1 Fahr- und Feldwege, versiegelt 0 VF221 HY1 Parkplätze, versiegelt 0 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 38 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ist zu erwarten, dass keine wesentliche Veränderung für die im Änderungsbereich vorhandene Flora eintritt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der vorgesehenen Planung wird eine erhebliche Versiegelung der bislang als Grünflächen genutzten Flächen ermöglicht. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen: Die FNP-Änderung sieht die Neuausweisung einer Grünfläche im Bereich einer ehemals als Wohnbaufläche ausgewiesen Fläche vor. Bewertung: Insgesamt weist der Änderungsbereich derzeit eine mittlere Empfindlichkeit für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auf. Die Festsetzungen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu Baumpflanzungen, Grün- flächen und Gebäudebegrünung mindern den Eingriff im Änderungsbereich. Abbildung 7:Grünordnungsplan (GOP) – Konflikt- und Maßnahmenplan (Abgrenzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes) (Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 39 7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Insgesamt weist das Änderungsbereich aufgrund der geringen Flächengröße derzeit eine geringe Empfindlichkeit für das Schutzgut Fläche auf. Es gibt bereits einen geringeren Anteil versiegelter Verkehrsflächen und bebauter Flächen – unversiegelte Flächen mit Grünstrukturen und Rasen sind ebenfalls vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Umweltzustand der Fläche wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht oder nur unwesentlich ändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der vorliegenden Planung wird eine deutliche Veränderung der Nutzung der Flächen einhergehen. Die FNP-Änderung schafft die Voraussetzung für eine großflächige Versiegelung. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich. Bewertung: Die vorliegende Planung stellt für das Änderungsbereich eine geringe Empfindlichkeit für das Schutzgut Fläche dar. 7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c, e BauGB) 7.5.4.1 Boden Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht. Die Einheit umfasst den heutigen Rheinstrom samt seiner holozänen Aue, die rechtsrheinisch gelegene Niederterrassenfläche sowie linksrheinisch die Niederterrasse als auch die lössbedeckte Mittelterrasse. Der Gesamtbereich ist reliefarm. Morphologieelemente sind Terrassenhänge und Altstromrinnen. Im Westen grenzt die Einheit an die Ville (552), im Nordwesten an die Jülicher Boerde (554), im Norden an die Mittlere Niederrheinebene (575), im Osten an die Bergische Heideterrasse (550) und jeweils im Südosten und Südwesten an das Untere Mittelrheingebiet (292). Den geologischen Untergrund bilden die fluviatilen Terrassen-Sande und -Kiese, die vom Rhein im Laufe des Quartärs aufgeschüttet wurden. Die auftretenden Mittel- und Niederterrassen werden mit der mittelpleistozänen Saale- Eiszeit und der Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 40 jungpleistozänen Weichsel- Kaltzeit parallelisiert. In das Jungpleistozän ist auch der weitverbreitete Löss zu stellen. Unter kalt-trockenem Klima wurde Sand und Staub vom Wind ausgeblasen und an anderer Stelle wiederabgelagert. Während das Staubsediment Löss ausschließlich im Verbreitungsgebiet der älteren Mittelterrassen großflächig vorkommt, so finden sich Flugsande und Dünen bevorzugt, jedoch kleinflächig, auf der Niederterrasse. Die Sandauswehungen erfolgten vermutlich dazu zu einem späteren Zeitpunkt (Ende Jungpleistozän-Altholozän) als die Hauptmasse der Lössbildung (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen [LANUV], 2018). Die Rheinaue entspricht zwischen Bonn und Köln dem einige 100 Meter bis max. ein Kilometer breiten Hochflutbett des Stromes. Die Ausführungen zeigen, dass die Bodenbildung der heutigen Böden einen langen Zeitraum erforderte. Der Änderungsbereich ist in der Bodenkarte NRW BK 50 wahrscheinlich aufgrund anthropogen überformter Böden, nicht verzeichnet. Für diesen Bereich ist die Verdichtungsempfindlichkeit der Böden in der BK 50 nicht angegeben. Ebenfalls wird keine Aussage für diesen Bereich zum Grundwasser in der BK 50 getroffen Abb. 9 Bodentyp nach BK 50 (Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen [IT NRW], 2022 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Umweltzustand des Bodens wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht oder nur unwesentlich ändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Änderungsbereich werden die vorhandenen Bodenstrukturen dauerhaft gestört. Die Böden im Planungsraum sind allerdings anthropogen vorbelastet und es liegen keine schutzwürdigen Böden vor. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 41 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im Änderungsbereich selbst sind keine Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen gegen die langfristige Störung der natürlichen Bodenstrukturen möglich. Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird einen externe Ausgleichsfläche in Köln-Chorweiler gesichert. Mit der Herausnahme der externen Ausgleichsfläche aus der heutigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und Umwandlung zu Laubwald wird eine Einstellung des Dünge- und Pestizideintrages in den Boden erfolgen. Auch die mechanische Bodenbelastung durch Befahrung mit schweren landwirtschaftlichen Geräten erfolgt in Zukunft nicht mehr. Es ist hier mit der langfristigen Erholung des Bodens und seine Eigenschaften zu rechnen. Bewertung: Insgesamt ist aufgrund der anthropogenen Belastung im Änderungsbereich mit einer mittleren Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden auszugehen. 7.5.4.2 Altlasten Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Auszug aus dem Altlastenkataster weist für den Änderungsbereich keine Altlastverdachtsfläche aus. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung entspricht der Umweltzustand für den Änderungsbereich unverändert dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert. Neue Bodenverunreinigungen sind durch die geplanten Flächenausweisungen nicht zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Der Belang Altlasten hat keine Auswirkungen auf die Planung. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 42 7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a, c BauGB) 7.5.5.1 Oberflächenwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächengewässer. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umweltzustand des Schutzgutes „Oberflächenwasser“ unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen innerhalb der vorliegenden Planung das Schutzgut „Oberflächenwasser“ betreffend vorgesehen. Bewertung: Die Planung hat keine Auswirkung auf das Schutzgut „Oberflächenwasser“. 7.5.5.2 Grundwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Planungsraumes ist in der BK 50, wahrscheinlich aufgrund anthropogen überformter Böden, nicht verzeichnet. Entsprechend wird keine Aussage für diesen Bereich zum Grundwasser in der BK 50 getroffen Im Bereich der heute unversiegelten Flächen im Änderungsbereich findet Grundwasserneubildung statt. Die Grundwasserneubildungsrate im Änderungs- bereich ist nicht bekannt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umweltzustand des Schutzgutes „Grundwasser“ unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die geplante Neubebauung und damit einhergehende Versiegelung führt zu einer Verminderung der Grundwasserneubildung im Änderungsbereich. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 43 Bewertung: Die durch die FNP-Änderung ermöglichte geplante Bebauung und damit einhergehende Versiegelung wird die Grundwasserneubildung im Änderungsbereich einschränken. Im näheren und weiteren Umfeld des Änderungsbereiches liegen ausreichend unversiegelte Flächen vor, unter denen weiterhin Grundwasser- neubildung stattfindet. Die Verminderung der Grundwasserneubildung im Änderungsbereich kann daher als vergleichsweise gering eingestuft werden. Diese wird auf das insgesamt gute Grundwasserdargebot im Kölner Stadtgebiet nur einen marginalen Einfluss haben (siehe auch Punkt 5.4). 7.5.5.3 Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsbereich unterliegt einer geringen Gefährdung durch Überflutungen durch Starkregen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung ist der Umgang mit Niederschlagswasser und die Starkregenvorsorge unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Umgang mit einer (baulichen) Starkregenvorsorge und dem Umgang mit Regenwasser sind nicht Thema einer FNP-Änderung. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser im Bereich Gemein- bedarfsfläche ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegenstehen. Die Regelung der Niederschlagswasserentwässerung und der Starkregenvorsorge erfolgt im späteren Baugenehmigungsverfahren. Bewertung: Insgesamt ist im Planungsraum mit einer geringen Beeinträchtigung für den Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge auszugehen (siehe auch Punkt 5.4). 7.5.5.4 Hochwasserbelange Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsbereich liegt außerhalb jeglicher ausgewiesener Hochwassergefahrenbereiche. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 44 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung sind die Hochwasserbelange unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Umweltzustand wird nach Durchführung der Planung hinsichtlich der Hochwasserentwicklung unverändert sein. Die Planung hat keinen Einfluss auf die Hochwasserentwicklung durch das Gewässer Rhein. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Insgesamt ist im Planungsraum mit keiner Beeinträchtigung durch Hochwasser- ereignisse durch das Gewässer Rhein auszugehen (siehe auch Punkt 5.4). 7.5.6 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Besonders verkehrsexponierte Standorte weisen eine höhere Luftschadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) auf. Der Luftqualitätsindex beschreibt für den Stichtag 21.05.2025 den Zustand der Luftqualität an der nächstgelegenen Messstelle zum Änderungsbereich als gut. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 45 Besondere negative Emissionsquellen im und um den Änderungsbereich sind nicht bekannt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Gefährdungslage durch Luftschadstoffe als unverändert anzunehmen. Längerfristig ist durch die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans sowie eine verbesserte / veränderte Fahrzeugtechnik eine Minderung der Luftschadstoff-Situation anzunehmen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der vorliegenden Planung können neue Nutzungen im Gebiet entstehen. Es entstehen Ziel- und Quellverkehre durch die geplante neue Schule. Das geplante Schulgebäude fällt unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln für öffentliche Gebäude. Damit ist Umsetzung CO2-mindernder Gebäudestandards und eine energieeffiziente Strom- und Wärmeversorgung sichergestellt. Insgesamt ist von einer geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen auszugehen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im Rahmen der FNP-Änderung können keine Instrumente zur Minderung der Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen im Änderungsbereich angewendet worden. Abbildung 10: Echtzeit-Karte des Luftqualitätsindex nächstgelegene Messstelle Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 46 Bewertung: Insgesamt ist im Planungsraum mit keiner höheren Beeinträchtigung durch Luftschadstoff-Emissionen zu rechnen. 7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Für das Änderungsbereich bzw. seine unmittelbare Umgebung liegen keine Messwerte zur Höhe von Luftschadstoffen vor. Insgesamt ist aufgrund der eher mäßigen Verkehrsbelastung und der Grünflächen im Umfeld von einer eher geringen Luftschadstoff-Belastung auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im Nullfall bleibt die heutige Luftschadstoff-Situation zunächst unverändert. Längerfristig kann aufgrund der Wirksamkeit von Maßnahmen des Luftreinhalteplans eine Verbesserung der Luftschadstoff-Situation eintreten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Entsprechend der geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen ist auch zukünftig von einer geringfügigen Zunahme der Luftschadstoff-Immission auszugehen. Die geplante Anpflanzung von zahlreichen Straßenbäumen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sowie weitere geplante Grünflächen tragen zur Minderung der zukünftigen zusätzlichen Immission von Luftschadstoffen bei. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind im Rahmen der FNP-Änderung nicht möglich. Bewertung: Insgesamt ist im Änderungsbereich mit keiner negativen Beeinträchtigung durch Luftschadstoff-Immissionen zu rechnen. 7.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die Kölner Bucht ist der südlichste Ausläufer des Niederrheinischen Tieflandes und zählt klimatisch zu den Gunsträumen der Mittleren Breiten Europas. Das Klima der Kölner Bucht wird, wie im ganzen Westen Deutschlands, stark von der geografischen Nähe zur Nordsee und zum Atlantik und somit vom Golfstrom beeinflusst. Diese Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 47 Lage sorgt für ein maritim beeinflusstes Klima mit milden Wintern und gemäßigten Sommern. Im Bereich der Westwinddrift überwiegen regelmäßige Tiefausläufer, die vom Atlantik kommend Deutschland mit entsprechenden Niederschlägen überqueren. Bei weniger häufigen Hochdruckwetterlagen nehmen die Tiefdruck- gebiete nördliche oder südliche Zugbahnen, so dass sich dann länger anhaltende, trockene Perioden einstellen können (Stadt Köln). Die Stadt Köln verfügt über eine Planungshinweiskarte. Diese Klimaanalysekarte zeigt die zukünftig zu erwartenden stadtklimatischen Gegebenheiten in Köln als flächenhafte Übersicht in fünf Klassen unterteilt und es werden die klimatisch belasteten Siedlungsgebiete sowie die klimaaktiven Freiflächen dargestellt. Die Ausweisung der klimatisch aktiven Flächen ist nicht parzellenscharf und es bedarf bei großmaßstäbigen Planungen (zum Beispiel Bebauungsplänen) einer zusätzlichen Auswertung der Grundlagendaten auf Detailebene. In der nahen Zukunft werden die heißen Tage, mit Temperaturen von über 30°C, und die Sommertage, mit Temperaturen von über 25°C, in Köln deutlich zunehmen. Dabei können Maximaltemperaturen von über 40°C erreicht werden. Die Zahl der Sommertage wird bis Mitte des Jahrhunderts für das Stadtgebiet Köln im Vergleich zu den derzeitigen klimatischen Verhältnissen, um 30 bis 70 Prozent zunehmen und für die heißen Tage um 60 bis 150 Prozent. Im Planungsraum beträgt der Lufttemperatur-Jahresmittelwert 10°C. Die Nieder- schlagjahressumme beträgt 869 mm. In der Planungshinweiskarte „zukünftige Wärmebelastung“ der Stadt Köln (Umwelt- und Verbraucherschutzamt mit LANUV und DVD, 2013) (s. Abbildung 10) befindet sich der überwiegende Teil des Änderungsbereiches in Klasse 3 - belastete Siedlungsfläche - und der nordwestliche Bereich liegt in Klasse 2 - hoch belastete Siedlungsfläche. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 48 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich der Bereich des Änderungsbereichs weiter uneingeschränkt aufheizen. Es werden keine strukturellen Maßnahmen zur Eingrenzung des immer weiter steigenden Stadtklimas mit hohen Temperaturen erfolgen. Einzelne, individuelle Maßnahmen sind möglich, stellen aber keine deutliche Verbesserung des Stadtklimas dar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Bereich der Klasse 3 bebaut und im Zuge dessen zu Klasse 2 umgewandelt werden. Dadurch verkleinert sich der Bereich der Klasse 3 im Änderungsbereich, der deutlich größere Teil westlich und südlich angrenzend an den Änderungsbereiches bleibt jedoch erhalten. In Summe ist somit mit keiner deutlichen Veränderung des lokalen Klimas zurechnen. Abbildung 81: Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung (Abgrenzung entspricht dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan) Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 49 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die FNP-Änderung sieht die Neuausweisung einer kleinen Grünfläche im Bereich einer ehemals als Wohnbaufläche ausgewiesen Fläche vor. Weitere Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht möglich, ohne das Planungsziel deutlich zu verändern. Minderungsmaßnahmen werden im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan umgesetzt. Die Festsetzung zum Erhalt bestimmter Baumstandorte verfolgt das Ziel, wertvolle vorhandene Bäume im Änderungsbereich dauerhaft zu sichern. Die bestehenden Bäume tragen wesentlich zum Erhalt eines gesunden Stadtklimas bei. Gerade im Kontext zunehmender klimatischer Belastungen durch Hitze und Starkregenereignisse kommt dem Erhalt bestehender Baumbestände eine besondere Bedeutung zu. Die Begrünung der geplanten Schule ermöglicht eine vertikale Grünstruktur, bindet Staubpartikel in der Luft und bildet genau wie die anzupflanzenden Bäume Sauerstoff. Bewertung: Insgesamt ist in der Umgebung des Änderungsbereiches nicht mit einer erheblichen negativen Beeinträchtigung durch die Wandlung des Klimas oder das örtliche Kleinklima zu rechnen. 7.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Insgesamt kann man im Basisszenario des Zusammenspiels der Schutzgüter feststellen, dass die unversiegelten Böden einen maßgebenden Einfluss auf die Neubildungsrate des Grundwassers und den freien Abfluss des Oberflächenwassers haben. Die Vernetzungen oder die Wechselwirkungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die stark anthropogen geprägten Wirkungsgefüge des Basisszenarios werden sich voraussichtlich nicht wesentlich verändern. Langfristige Trends sind ein Rückgang von Luftschadstoff-Immissionen und eine Zunahme der sommerlichen Hitzebelastung. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 50 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Schutzgüter werden nach Umsetzung der Planung stark eingeschränkt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Eben der FNP-Änderung nicht möglich. Bewertung: Insgesamt ist im Änderungsbereich mit einer starken Einschränkung des Wirkungs- gefüges zwischen Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima zu rechnen. 7.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsbereich liegt linksrheinisch im Stadtbezirk Nippes im Stadtteil Weidenpesch. Im Westen an das Änderungsbereich angrenzend liegt der Nordfriedhof, der durch viele Grünflächen und einen alten Baumbestand geprägt ist. Weiter westlich liegt die Autobahn 57. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich die Galopprennbahn Weidenpesch sowie im Stadtteil Niehl das Rheinufer. Das Bild im Änderungsbereich ist geprägt durch sehr unterschiedliche Bebauung. Einerseits finden sich mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser, andererseits auch Einfamilienhäuser mit angrenzenden Gärten. Im Süden des Änderungsbereiches auf der Merheimer Straße, an den Friedhof angrenzend und als Parkplatz benutzt, befindet sich eine nach §41 LNatSchG geschützt Allee (AL-K-6063) mit der Bezeichnung „Baumhaselallee an der Merheimer“. Inmitten des Änderungsbereiches liegt eine parkartig genutzte Fläche, die zum Teil als Biotopverbundfläche „Rennbahn, Nordpark, Nordfriedhof und angrenzende Freiflächen“ (VB-K-5007-001) ausgewiesen ist. Hier befinden sich parkartig gepflegte Rasenflächen, aber auch Brachen, Hecken und Gehölzstrukturen. Am Kreisel zwischen Schmiedegasse und Merheimer Straße befindet sich eine parkartige Fläche mit Baumbestand. Nördlich der Schmiedegasse stehen, wie oben beschrieben, einerseits mehrgeschossige Reihenbauten mit vielen Wohnungen, andererseits auch Einfamilienhäuser mit dazugehörigen Gärten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Das Gebiet ist eingebettet in umgebende Bebauung und zum Ortsrand hin durch die nachbarlichen Friedhofsflächen. Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Schutzgut Landschaft im Wesentlichen unverändert. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 51 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Zukünftig wird das Landschaftsbild zum Ortsbild, die geplante Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche wird Grundlage eines Schulneubaus. Baumpflanzungen und Gebäudebegrünung (gesichert im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan) können die Veränderung des Landschaftsbildes kaschieren. Die Ausweisung eine Grünfläche mit Spielplatz bilde einen Übergang zwischen vorhandener Wohnbebauung und geplanter Schule. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Auf Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich, ohne das Planungsziel wesentlich zu ändern. Bewertung: Es ist mit einer Veränderung für das Schutzgut Landschaft im Änderungsbereich zu rechnen. 7.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Ergebnis der Artenschutzprüfung und des Grünordnungsplanes (GOP) beschreibt den Bestand als durchschnittliche Stadtlandschaft mit einer geringen biologischen Vielfalt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): An der derzeitigen Situation wird sich bei der Nicht-Durchführung der Planung nichts Wesentliches verändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Biologische Vielfalt wird nach Durchführung der Planung eine deutliche Minderung erfahren. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Auf Ebene der FNP-Änderung sind solche Maßnahmen nicht möglich, ohne das Planungsziel wesentlich zu ändern. Bewertung: Insgesamt ist mit einer deutlichen Veränderung der biologischen Vielfalt zu rechnen. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 52 7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen (LANUV, 2018). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Zustand des Planungsgebietes hat bei Nichtdurchführung der Planung weiter keinen Einfluss auf ausgewiesene FFH-Gebiete. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das nächste, dem Änderungsbereich naheliegende FFH-Gebiet liegt mehr als 300 m in nördliche und östliche Richtung entfernt. Deshalb ist keine FFH- Verträglichkeitsprüfung erforderlich und die vorliegende Planung hat keinen Einfluss auf den Umweltzustand auf diese Gebiete. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Aufgrund der Nichtbetroffenheit sind keine Vermeidungs-/Minderung- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Planung erforderlich und auch nicht vorgesehen. Abbildung 92: Auszug Karte Natura-2000 Gebiete Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 53 Bewertung: Insgesamt ist weder im Planungsraum noch im Umfeld von 300 m mit keiner negativen Beeinträchtigung auf gemäß Natura-2000 ausgewiesenen FFH-Gebieten zu rechnen. 7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 7.5.12.1 Lärm Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die vorliegende Situation wurde mittels eines schalltechnisches Prognosegutachtens betrachtet (Graner und Partner Ingenieure, 2025), das zu dem folgenden Schluss kommt: Das Gebiet ist durch Verkehrslärm und den Lärm eines Steinmetzbetriebes schalltechnisch vorbelastet. Vorbelastung durch: 1. Straßenverkehrslärm: Die Berechnung von Straßenverkehrsgeräuschen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 19) durchgeführt. 2. Schienenverkehrslärm: Im und um das Änderungsbereich existieren keine Gleisanlagen und somit auch kein Schienenverkehrslärm. 3. Fluglärm: Das Änderungsbereich liegt nicht im direkten Einflugbereich des Köln-Bonner Flughafens. 4. Gesamtverkehrslärm: Der Gesamtverkehrslärm wurde in dem Gutachten zum Bebauungsplan berücksichtigt. 5. Gewerbelärm: Innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich ein Steinmetzbetrieb, welcher im Norden des Geltungsbereiches eine Werkstatt zur Steinbearbeitung betreibt. Hier werden tagsüber Grabsteine etc. bearbeitet, wobei die Haupttätigkeit auf Baustellen bzw. beim Kunden stattfindet. Nach vorliegenden Informationen ist als Maximalansatz davon auszugehen, dass während zwei Stunden zwischen 08.00 und 17.00 Uhr Arbeiten innerhalb der Werkstatt durchgeführt werden. Durch den Betrieb der Steinmetzwerkstatt werden im Bereich des möglichen Schulneubaus Beurteilungspegel von Lr ≤ 35 dB(A) ermittelt. Damit werden die zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber deutlich unterschritten, also eingehalten. Aus diesem Grund ist nicht von einer schalltechnischen Konfliktsituation zwischen dem Schulneubau und der bestehenden Steinmetzwerkstatt auszugehen. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 54 6. Sportlärm: Es gibt keine Einrichtungen außerhalb von Gebäuden, die Sportlärm verursachen. 7. Freizeitlärm: Neben dem Friedhof gibt es keine Einrichtungen oder Plätze, an denen Freizeitaktivitäten und/oder Veranstaltungen stattfinden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Zustand des Planungsgebietes hat bei Nichtdurchführung der Planung weiter keinen Einfluss auf das Schutzgut Lärm. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Einwirkungen auf die Planung (Verkehrslärm) Für die geplante Schulnutzung ist lediglich der Tagzeitraum von 06°° - 22°° Uhr zu berücksichtigen. Anzusetzen ist der Orientierungswert für ein Mischgebiet gemäß DIN 18005 von 60 dB(A). Dieser wird im Tagzeitraum an der Nordwestecke des geplanten Schulbaus in 10 m Höhe leicht überschritten, ansonsten eingehalten. Die Bestandsbebauung östlich der geplanten Schule wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Hier betragen die Orientierungswerte der DIN 18005 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Der Orientierungswert am Tag wird in 10 m Höhe um bis 5 dB, in einem Fall um bis zu 8 dB überschritten. In der Nacht wird der Orientierungswert in 10 m Höhe um 10 bis 13 dB überschritten. In 2 m Immissionshöhe liegen etwas geringere Lärmpegel vor als 10 m Höhe. Auswirkungen der Planung Die durch die Entwicklung des Änderungsbereiches zu erwartende Zunahme des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrsgeräuschsituation wurde unter Berücksichtigung der Verkehrszahlen nach der 16. BImSchV berechnet. Dabei sind nach den Vorgaben der TA Lärm Nutzungen innerhalb eines Mischgebietes bzw. in Gebieten mit einem höheren Schutzanspruch zu berücksichtigen. Nutzungen innerhalb eines Gewerbegebietes bleiben unberücksichtigt. Für folgende Immissionspunkte im Bestand wurde die Zunahme der Verkehrslärmpegel berechnet: IP1 – Schmiedegasse 46 IP2 – Schmiedegasse 36 IP3 – Schmiedegasse 45 IP4 – Merheimer Straße 498 / 496 IP5 – Merheimer Straße 490 IP6 - Merheimer Straße 478 Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 55 Danach sind an den maßgeblichen Immissionspunkten folgende Beurteilungspegel zu erwarten: (Quelle: Graner und Partner Ingenieure, 2025) Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Auf Ebene der FNP-Änderung bleibt als einzige Minderungsmaßnahme die Zuordnung von Flächenausweisungen zueinander, die einerseits keine hohen Lärmemissionen zulassen und andererseites keine sehr sensiblen Nutzungen zulassen. Die im Rahmen der 200. FNP-Änderung zu einander zugeordneten Flächen Gemeinbedarf, gemischte Baufläche und Wohnbauflächen führen in der Realität in der Regel nicht zu Lärmkonflikten untereinander. Grundsätzlich ist das geplante Nebeneinander von Fläche zum Wohnen, für eine Schulnutzung sowie gemischte Nutzungen schalltechnisch verträglich. Weitere Minderungsmaßnahmen sind auf der Eben der FNP-Änderung nicht möglich. Bewertung: Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten wurden die auf das Änderungsbereich "Südlich Schmiedegasse" in Köln-Weidenpesch einwirkenden Verkehrsgeräusche durch die angrenzenden Straßen ermittelt. Es wurde festgestellt, dass von einem schalltechnisch vorbelasteten Änderungsbereich auszugehen ist. Die ermittelten Beurteilungspegel wurden mit den Orientierungswerten der DIN 18005 verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Orientierungswerte für Mischgebiete tagsüber um bis zu 3 dB überschritten werden. Im Bereich der allgemeinen Wohngebiete werden die Orientierungswerte um bis zu 8 dB tagsüber und bis zu 13 dB zur Nachtzeit überschritten. Im Bereich der Gemein- bedarfsfläche kommt es am Tagzeitraum zu einer leichten Überschreitung. Die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der bestehenden Steinmetzwerkstatt halten die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm tagsüber sehr deutlich ein. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 56 Die im Zusammenhang mit dem zukünftigen Schulbetrieb zu erwartende Geräusche sind derzeit auf Basis der aktuellen Entwürfe nur abzuschätzen. Hier kann festgestellt werden, dass aufgrund der vorgesehenen Gebäudeanordnung die Geräusche in der Nachbarschaft, beispielsweise durch die Nutzung des Schulhofes, abgeschirmt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen sowie der Festsetzungen zum passiven Schallschutz im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan kann die Planung im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz weitergeführt werden. 7.5.12.2 Erschütterungen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Änderungsbereich kommt es heute nicht zu Erschütterungen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Zustand bleibt bei Nichtdurchführung der Planung unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Nach Umsetzung der Planung kommt es weiter zu keinen Erschütterungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Bewertung: Das Schutzgut Erschütterungen ist von der Planung nicht betroffen. 7.5.12.3 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine Magnetfeldbelastungen vor. Es liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsabstand gemäß KAS 18 um einen Störfallbetrieb. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Zustand bleibt bei Nichtdurchführung der Planung unverändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Nach Durchführung der Planung liegt weiter keine Betroffenheit für eine Magnetfeldbelastung oder eine Nähe zu einem Störfallbetrieb vor. Es wird auch kein Betriebsbereich eines Störfallbetriebes geplant. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 57 Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Es liegen für die Schutzgüter Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko keine Betroffenheiten vor. 7.5.12.4 Besonnung/Belichtung Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Der Belang ist für die Ebene der FNP-Änderung nicht relevant. 7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler in der Merheimer Straße 463, Merheimer Str. 465, Schmiedegasse 215 sowie die Einfriedung des Nordfriedhofs entlang der Merheimer Straße zwischen Nr. 463 u. 465 werden in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. An Sachgütern sind im Änderungsbereich eine Wiese mit Bolzplatztoren, verschiedene Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Ausstellungsflächen von Steinmetzbetrieben vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für sonstige Kultur- und Sachgüter nichts ändern. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 58 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Bei Durchführung der Planung wird sich an der Situation für sonstige Kultur- und Sachgüter zunächst nichts ändern. Auf der Grundlage des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes können die bestehende Wiese mit Bolzplatztoren sowie einzelne Wohn- oder Wirtschaftsgebäude mit zugehörigen Freiflächen mit anderen baulichen Nutzungen überplant werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die im Änderungsbereich ausgewiesenen Denkmäler werden in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Ein Ausgleich für möglicherweise überplante Sachgüter ist nicht vorgesehen. Bewertung: Kulturgüter sind von der vorliegenden Planung nicht betroffen. Sonstige Sachgüter sind von der vorliegenden Planung indirekt betroffen, da die Planung eine Grundlage für eine Überformung von Sachgütern darstellt. 7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine erheblichen Licht-, Geruchs-, Strahlungs- oder Wärmeemissionen vor. Abfälle und Abwässer werden gemäß den technischen Regeln und den Vorgaben der dafür zuständigen Institutionen (Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln) entsorgt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für die Vermeidung von Emissionen sowie den sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern nichts ändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umsetzung der Planung nicht einhergehen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 59 Bewertung: Es ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen zu Emissionen und sachgerechtem Umgang mit Abfällen und Abwässern zu rechnen. 7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsbereich spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung erneuerbarer Energie oder der effizienten Energienutzung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an der Situation für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen Nutzung von Energie nichts ändern. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das geplante Schulgebäude im Bereich der Gemeinbedarfsfläche fällt unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln (für öffentliche Gebäude). Im Rahmen der Gebäudeplanung werden ein energieeffizienter Gebäudestandard und eine Errichtung von Photovoltaikelementen auf dem Flachdach der geplanten Schule über der extensiven Dachbegrünung geprüft. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Im Änderungsverfahren sind keine Maßnahmen oder Regelungen erforderlich. Bewertung: Zur Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann die FNP-Änderung keine Regelungen treffen. Die Anwendung der Energieleitlinien der Stadt Köln wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. 7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Änderungsbereich berührt den Geltungsbereich des Landschaftsplans nicht. Darüberhinausgehende Darstellungen in anderen Plänen sind aufgrund des großen Abstandes zu wasser-, abfall- und immisssionsrelevanten Anlagen und Einrichtungen nicht vorhanden. Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist für das Änderungsbereich Großteils einen Regionalen Grünzug aus. Eine landesplanerische Anfrage für eine abweichende Nutzung ist notwendig. Der Regionalplanentwurf sieht Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 60 eine zukünftige Darstellung des Änderungsbereiches als allgemeinen Siedlungsbereich vor, sodass eine Abweichung der zukünftigen Ausweisung voraussichtlich entsprechen wird. Luftreinhalteplan Das Änderungsbereich liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) wurde in Köln im Jahr 2019, dem Basisjahr für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2021, an zwei Messstellen nicht erreicht. Die verschiedenen Emittentengruppen Verkehr (Straßen-, Schienen-, Flug-, Schiffs- und Offroadverkehr), Industrie und Kleinfeuerungsanlagen tragen zu unterschiedlichen Anteilen zur Belastung im Stadtgebiet bei. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Landschaftsplan Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich an den Darstellungen und Schutzausweisungen des Landschaftsplanes nichts ändern. Luftreinhalteplan Auf Basis des Luftreinhalteplans der Stadt Köln wird dem Straßenverkehr – der neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der Belastungen im Stadtgebiet ist, eine hohe Bedeutung der allgemein anzustrebenden Maßnahmen gegeben. Diese Maßnahmen sind auch ohne die Durchführung der Planung in Teilen umsetzsetzbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Landschaftsplan Der Landschaftsplan Köln ist durch die Änderung des FNP nicht betroffen, daher hat die FNP-Änderung keine Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Ziele des Landschaftsplanes an dieser Stelle. Luftreinhalteplan Die geplanten Flächenausweisungen widersprechen nicht den Maßnahmen des Luftreinhalteplan Köln. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 61 Bewertung: Die Die FNP-Änderung bleibt ohne Auswirkungen auf den Schutzzweck und die Ziele des Landschaftsplanes an dieser Stelle (siehe auch Punkt 5.3). Die Planung steht den Maßnahmen / Zielen des Luftreinhalteplans nicht entgegen. 7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der derzeitige Umweltzustand ist unter den Punkten 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts beschrieben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine wesentlichen Veränderungen eintreten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Es wird auf die Punkte 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts verwiesen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Bewertung: Die Planung führt zu keiner Veränderung zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. 7.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen (LANUV, 2018). Insgesamt können im Bestand keine auffälligen oder besonderen Wechselwirkungen der Schutzgüter festgestellt werden. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 62 Die Vernetzungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen zu erwarten sein. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Festsetzungen zur Durchgrünung des Quartiers im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes werden die Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen mindern und damit einen Ausgleich für das Wohlbefinden von Menschen, Gesundheit, Bevölkerung, Natur sowie Tiere und Pflanzenerzielen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt- auswirkungen: Auf eben der FNP-Änderung sind keine solche Maßnahmen möglich. Bewertung: Der Zustand der Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander wird sich nach Durchführung der Planung in Teilen verändern. 7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998 -1/NA (2011). Dort werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere Unfälle oder (Natur -)Katastrophen sind für das Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der überwiegende Teil der Gebäude im Änderungsbereich wird neu errichtet unter Beachtung der Hinweise DIN EN 1998 -1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Nutzung wird im Änderungsbereich erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte werden berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen n icht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 63 Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Gebiete, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswirkungen: Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. 7.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): In der Nullvariante bleibt das bestehende Planungsrecht die Grundlage für Bauvorhaben und Eingriffe. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Überplanung der öffentlichen Grünfläche mit einer Gemeinbedarfsfläche löst einen Eingriff aus. Im Rahmen des zur verbindlichen Bauleitp lanung gehörenden Grünordnungsplan erfolgt eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, um die Defizite des Naturhaushaltes, die durch die Planung entstehen, zu ermitteln. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Solche Maßnahmen sind auf Ebene der FNP-Änderung nicht erforderlich. Bewertung: Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche. Im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes werden die Eingriffe in den Naturhaushalt vollständig ausgeglichen. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 64 7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen ist nicht gegeben. Tangierende Planungen sind derzeit nicht beabsichtigt oder in naher Zukunft geplant. 7.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken Die geplanten Vorhaben im Rahmen der vorliegenden vorbereitenden Bauleitplanung haben keine direkten und indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden positiven und negativen Auswirkungen auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegter Umweltschutzziele. 7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Im Zuge der Neuausweisung müssen lediglich noch kleinere nicht genutzte Flächen eines ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule erworben werden. Die Fläche des Grundstücks für die Schule und die Spielfläche beträgt inklusive Zufahrt ca. 2,2 ha. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist die Inanspruchnahme ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 65 C. Zusätzliche Angaben 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Der Detaillierungsgrad wurde vor der Erstellung des Planentwurfs für die frühzeitige Beteiligung festgelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen traten nicht auf. 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Die Prognosen im Rahmen der Umweltprüfung zu den Auswirkungen der geplanten Bebauungsplan-Aufstellung sind ausreichend belastbar, sodass keine Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich sind. 7.8 Zusammenfassung Das Planvorhaben bedeutet für die überwiegende Anzahl der Umweltbelange einen maßvollen Eingriff. Tiere: Zur rechtssicheren Abbildung der Fachdisziplin Artenschutz erfolgte die Durchführung einer Artenschutzprüfung Stufe I und II (incl. Kartierung des Brutvogelspektrums). Im Ergebnis der durchgeführten Prüfung kann das Eintreten der Zugriffsverbote (§44 BNatschG (1) 1 - 3) ausgeschlossen werden, wenn die im Text abgebildeten Maßnahmen: V1 - Maßnahme zur Vermeidung von Lichtverschmutzung V2 - Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden V3 - Zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung berücksichtigt werden. Dies erfolgt im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Pflanzen: Insgesamt weist das Änderungsbereich derzeit eine mittlere Empfindlichkeit für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt auf. Die Festsetzungen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zu Baumpflanzungen, Grün- flächen und Gebäudebegrünung mindern den Eingriff im Änderungsbereich. Fläche: Mit der vorliegenden Planung wird eine deutliche Veränderung der Nutzung der Flächen einhergehen. Die Nutzung einer baulich bereits vorgenutzten Fläche ist in diesem Fall nicht möglich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 66 Boden: Mit der Planung können zusätzlich ca 2,2 ha neu versiegelt werden. Die Böden im Planungsraum sind allerdings anthropogen vorbelastet und es liegen keine schutzwürdigen Böden vor. Die Planung stellt aufgrund der anthropogenen Belastung im Planungsraum eine mittlere Beeinträchtigung für das Schutzgut Boden dar. Altlasten: Innerhalb des Änderungsbereichs selbst gibt es keine bekannten Altlasten. Der Umweltzustand des Änderungsbereichs ist nach Durchführung unverändert und deshalb sind auch keine Maßnahmen hierzu erforderlich. Wasser: Oberflächenwasser: Im Bereich befindet sich kein Oberflächengewässer. Es sind keine Auswirkungen innerhalb der vorliegenden Planung für das Schutzgut „Oberflächenwasser“ absehbar. Grundwasser: Die geplante Bebauung und damit einhergehende Versiegelung wird die Grund- wasserneubildung im Änderungsbereich einschränken. Im näheren und weiteren Umfeld des Änderungsbereiches liegen ausreichend unversiegelte Flächen vor, unter denen weiterhin Grundwasserneubildung stattfindet. Die Verminderung der Grundwasserneubildung im Änderungsbereich kann daher als vergleichsweise gering eingestuft werden. Diese wird auf das insgesamt gute Grundwasserdargebot im Kölner Stadtgebiet nur einen marginalen Einfluss haben. Hochwasserbelange: Das Änderungsbereich liegt außerhalb jeglicher ausgewiesener Hochwasser- gefahrenbereiche. Der Umweltzustand wird nach Durchführung der Planung hinsichtlich der Hochwasserentwicklung unverändert sein. Die Planung hat keinen Einfluss auf die Hochwasserentwicklung durch das Gewässer Rhein. Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge: Sämtliches nicht verschmutztes Niederschlagswasser auf dem Schulgelände ist entsprechend § 44 Abs.1 Landeswassergesetz zu versickern. Es liegt noch kein konkretes Hochbaukonzept mit einem detaillierten Entwässerungskonzept vor. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 67 Die Regelung der Niederschlagswasserentwässerung und der Starkregenvorsorge erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Im Änderungsbereich können keine Regelungen dazu getroffen werden. Luft: Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Der Luftqualitätsindex beschreibt für den Stichtag 21.05.2025 den Zustand der Luftqualität an der nächstgelegenen Messstelle zum Änderungsbereich als gut. Besondere negative Emissionsquellen im und um das Änderungsbereich sind nicht bekannt. Mit der vorliegenden Planung entstehen neue Nutzungen im Gebiet. Es entstehen Ziel- und Quellverkehre durch die geplante neue Schule. Luftschadstoffe – Immissionen: Entsprechend der geringfügigen Zunahme von Luftschadstoff-Emissionen ist auch zukünftig von einer geringfügigen Zunahme der Luftschadstoff-Immission auszugehen. Die Anpflanzung von zahlreichen Straßenbäumen als Filter und Sauerstofflieferant tragen zur Verminderung der zusätzlichen planbedingten geringen Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen bei. Klima: Die Kölner Bucht ist der südlichste Ausläufer des Niederrheinischen Tieflandes und zählt klimatisch zu den Gunsträumen der Mittleren Breiten Europas. In der Planungshinweiskarte „zukünftige Wärmebelastung“ der Stadt Köln befindet sich der südwestliche, grünflächen- dominierte Teil in Klasse 3 (belastete Siedlungsfläche), die nordöstlichen Ausläufer des Planungsraumes liegen in Klasse 1 (sehr hoch belastete Siedlungsfläche) und der mittlere, nordwestliche Bereich liegt in Klasse 2 (hoch belastete Siedlungsfläche). Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Bereich der Klasse 3 bebaut und im Zuge dessen zu Klasse 2 oder 1 umgewandelt werden. Dadurch verkleinert sich der Bereich der Klasse 3, der deutlich größere Teil bleibt jedoch erhalten. In Summe ist mit keiner deutlichen Veränderung des lokalen Klimas zurechnen. Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Im Zusammenspiel der Schutzgüter ist feststellzustellen, dass die im Bestand unversiegelten Böden einen maßgebenden Einfluss auf die Neubildungsrate des Grundwassers und den freien Abfluss des Oberflächenwassers haben. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 68 Die Vernetzungen oder die Wechselwirkungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. Landschaft: Das Gebiet ist eingebettet in umgebende Bebauung und zum westlichen Ortsrand hin durch die durchgrünten, baumbestandenen Friedhofsflächen. Weiter westlich liegt die Autobahn 57. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich die Galopprennbahn Weidenpesch sowie im Stadtteil Niehl das Rheinufer. Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nimmt diese Ankerpunkte auf und entwickelt sie unter Einbeziehung des neuen Schulbaus in vorhandene städtebauliche und grünordnerische Strukturen weiter. Sichtachsen werden geschaffen und Straßenräume werden mit Hilfe der Anpflanzung von Alleebäumen zu Aufenthaltsräumen weiterentwickelt. Es ist dennoch mit einer deutlichen Veränderung für das Schutzgut Landschaft im Änderungsbereiches zu rechnen. Biologische Vielfalt: Das Ergebnis der Artenschutzprüfung und des Grünordnungsplanes (GOP) beschreibt den Bestand als durchschnittliche Stadtlandschaft mit einer geringen biologischen Vielfalt. Die Biologische Vielfalt wird nach Umsetzung der Bauleitplanung eine erhebliche Veränderung erfahren. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Es sind keine Natura-2000 Gebiete von der Planung betroffen. Insgesamt ist weder im Planungsraum noch im Umfeld von 300 m mit keiner negativen Beeinträchtigung auf gemäß Natura-2000 ausgewiesenen FFH-Gebieten zu rechnen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm: Die vorliegende Situation wurde mittels eines schalltechnisches Prognosegutachtens betrachtet (Graner und Partner Ingenieure, 2025), das zu dem folgenden Schluss kommt, dass das Gebiet durch Verkehrslärm und den Lärm eines Steinmetzbetriebes schalltechnisch vorbelastet ist. Schienenverkehrslärm und Fluglärm spiele genauso wenig eine Rolle wie Sport- oder Freizeitlärm. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 69 Der Gesamtverkehrslärm wurde in dem Gutachten zum Bebauungsplan berücksichtigt. Es liegen sowohl im Nacht- als auch im Tagzeitraum teilweise Überschreitungen der jeweiligen Orientierungswerte vor. Nach Messung und Untersuchung der Situation ist nicht von einer schalltechnischen Konfliktsituation zwischen dem Schulneubau und der bestehenden Steinmetzwerkstatt auszugehen. Die durch die Entwicklung des Änderungsbereiches zu erwartende Zunahme des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und die damit verbundene Erhöhung der Verkehrsgeräuschsituation wurde unter Berücksichtigung der Verkehrszahlen nach der 16. BImSchV berechnet. Unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen sowie der festgesetzten passiven Schallschutzmaßnahmen kann die Planung im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz weitergeführt werden. Erschütterungen: Im Änderungsbereich kommt es weder heute noch in Zukunft durch die vorliegende Planung zu Erschütterungen. sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Im Änderungsbereich liegen im heutigen Zustand keine Magnetfeldbelastungen vor. Er liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsabstand gemäß KAS 18 um einen Störfallbetrieb. Deshalb sind keine Maßnahmen im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung erforderlich. Besonnung/Belichtung: Aufgrund der Einhaltung der Abstandsflächen zwischen Schulneubau und Bestandsgebäuden ist davon auszugehen, dass es nicht zu einer erheblichen Minderung der Besonnung von Bestandsgebäuden kommt. Kultur- und sonstige Sachgüter: Die im Änderungsbereich vorkommenden Baudenkmäler zwischen Nr. 463 u. 465 werden in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Ein als Naturdenkmal eingestufter Baum in der Schmiedegasse bleibt im Zuge der vorliegenden Planung erhalten. An Sachgütern sind ein Bolzplatz mit Toren sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude vorhanden. Ein Ausgleich für deren Überplanung ist nicht möglich. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 70 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Als Minderungsmaßnahme wird die Außenbeleuchtung des geplanten Schulgeländes en-sprechend den technischen Regeln und der Verkehrssicherungspflicht eingerichtet und betrieben. Abwässer und Abfälle werden gemäß den technischen Regeln und den Vorgaben der dafür zuständigen Institutionen (Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln) entsorgt werden. Die Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge der Müllentsorgung wird über die öffentliche Erschließung sichergestellt. Es sind keine Maßnahmen im Rahmen der FNP-Änderung erforderlich. Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Das Änderungsbereich spielt im heutigen Zustand keine Rolle für die Gewinnung erneuerbarer Energie oder der effizienten Energienutzung. Das geplante Schulgebäude fällt unter den Anwendungsfall der Energieleitlinien der Stadt Köln (für öffentliche Gebäude). Im Rahmen der Gebäudeplanung werden ein energieeffizienter Gebäudestandard und eine Errichtung von Photovoltaikelementen auf dem Flachdach der geplanten Schule über der extensiven Dachbegrünung geprüft. Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Das Änderungsbereich berührt den Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln nicht. Dem Bebauungsplan widersprechende Festlegungen des Landschaftsplanes werden mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes aufgehoben. Die Schutzziele des LP Köln bleiben unbeeinträchtigt. Das Änderungsbereich liegt in der Umweltzone zum Luftreinhalteplan Köln. Die geplanten Gebietsausweisungen der FNP-Änderung widersprechen nicht den Maßnahmen des Luftreinhalteplan Köln. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Der derzeitige Umweltzustand ist unter den Punkten 7.5.6 – Luft und 7.5.16 - Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechts beschrieben. Es sind keine Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen erforderlich. Die Planung führt zu keiner Veränderung zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 71 Wechselwirkungen: Insgesamt können im Bestand keine auffälligen oder besonderen Wechselwirkungen der Schutzgüter festgestellt werden. Die Vernetzungen von Klima, Geologie und Boden oder aber auch Fauna und Flora sind weniger auffällig und im durchschnittlichen Bereich anzusiedeln. Die Festsetzungen zur Durchgrünung des Quartiers im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan werden die Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen mindern und damit einen Ausgleich für das Wohlbefinden von Menschen, Gesundheit, Bevölkerung, Natur sowie Tiere und Pflanzen erzielen. Der Zustand der Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander wird sich nach Durchführung der Planung in Teilen verbessern, in anderen Teilen verändern. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Änderungsbereich als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Änderungsbereiches für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Die Eingriffsregelung wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan abgearbeitet. Die geplante FNP -Änderung bildet die Grundlage für planerische Eingriffe im Bereich der heute vorhandenen Grünfläche. Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Änderungsbereiche, eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Andere Vorhaben sind im Umfeld des Änderungsbereiches nicht bekannt. An Techniken wurden im Rahmen von Gutachten zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Verkehrszählungen, eine Lärmberechnung mittels geeigneter Fachsoftware und eine schalltechnische Messung vorgenommen. Aufgrund der benötigten Flächengröße hat das städtische Grundstück ein Alleinstellungsmerkmal im Weidenpescher Umfeld. Da keine zeitnah verfügbaren größeren Flächen in der näheren Umgebung ermittelt werden konnten, auf denen entsprechendes Baurecht geschaffen werden kann, ist die ehemalige Erweiterungsfläche unverzichtbar, um die dringend benötigen Schulkapazitäten aufbauen zu können. Die getroffenen Prognosen sind ausreichend belastbar, so dass die Ableitung von Monitoringmaßnahmen nicht erforderlich ist. Anlage 4 Stadt Köln, 200. Änderung des Flächennutzungsplans _________________________________________________________________________________ 72 7.9 Referenzliste der Quellen - D. Liebert Artenschutz- Landschaft - Freiraum. (2024, 29. November). B.-Plan "Südliche Schmiedegasse" Stadt Köln Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I und II (Stadt Köln,Hrsg.). Köln. - Graner und Partner Ingenieure. (2025). Schalltechnisches Prognosegutachten. Bebauungsplan "südlich Schmiedegasse", Köln- Weidenpesch. Untersuchung der auf das Änderungsbereich südlich der Schmiedegasse einwirkenden Verkehrsgeräusche, Köln-Weidenpesch, Köln. - Grünordnungsplan (2025), Björnsen Beratende Ingenieure GmbH - Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstellung, Köln, o. J.; - Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Auszug, Krefeld, o. J.; - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, abgerufen am 23.05.2025; (https://www.elwasweb.nrw.de/elwas- web/index.xhtml;jsessionid=6D174DF029360EABD463E4D28017A780#) - Stadt Köln: Landschaftsplan, Auszug, jeweils aktueller Stand; - Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug, jeweils aktueller Stand; - Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, abgerufen am 23.05.2025; - Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, abgerufen am 23.05.2025; - Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP – Klimaaktive Freiflächen in den FNP- Freiräumen, Auszug, 24.07.2017; Stadt Köln: Anlagenkarte zum FNP – hitzebelastete Wohn- und Gewerbegebiete, Auszug, 24.07.2017; - Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln Dritte Fortschreibung 2021 Statista, abgerufen 20.06.2025 (umweltschutz_immissionsschutz_luftreinhalteplaene_luftreinhalteplan_koeln_ 03_fortschreibung_2021.pdf) -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 30.01.2026 3561/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP); Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse'' in Köln-Weidenpesch Änderungsbereich, Anlass und Ziel der Planung: Der Änderungsbereich der 200. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 3,7 Hektar und befindet sich in Köln-Weidenpesch. Er wird umgrenzt von der Schmiedegasse im Norden, der Merheimer Straße im Osten, vom Nordfriedhof auf Höhe der Theklastraße im Süden und vom Nordfriedhof im Westen. Der Planbereich war bislang als Friedhofserweiterungsfläche vorbehalten. Auf Kölner Stadtgebiet besteht ein hoher Bedarf an Schulplätzen, insbesondere auch im Stadtbezirk Nippes und im Stadtteil Weidenpesch mit Fokus auf Sekundarschul- und Gesamt- schulplätzen. Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit an Spiel- und Bolz- platzflächen auf. Innerhalb des dicht bebauten Stadtteils Weidenpesch bietet sich diese Flä- che vor allem hinsichtlich der erforderlichen Flächengröße sowie Verfügbarkeit an. Zur Umset- zung in diesem Planbereich müssen lediglich kleinere, nicht genutzte Flächen eines ortsan- sässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetriebes auf dem Gelände der zukünftigen Schule er- worben werden. Die Grundstücksverhandlungen hierzu laufen bereits. Ziel der städtebaulichen Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Er- richtung eines Schulbaus und dazugehöriger schulbegleitender Flächen zu schaffen. Geplant ist eine vierzügige Gesamtschule. Außerdem sollen bestehende Wohnungsbauten, ein Ge- werbebetrieb sowie eine Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz gesichert werden. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfor- derlich. Die 200. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang zum gleich- namigen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66499/09 durchgeführt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als Grünfläche mit teil- weise landwirtschaftlicher Nutzung und Zweckbestimmung „Friedhof“ dar. Der östliche Teilbe- reich wird als Wohnbaufläche und der nördliche Teilbereich als gemischte Baufläche sowie Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes zielt künftig auf die Darstellung einer Gemeinbe- darfsfläche mit Zweckbestimmung „Schule“ ab sowie angrenzend die Darstellung einer Grün- fläche mit Zweckbestimmung „Spielplatz“. Darüber hinaus werden bestehende, denkmalge- schützte Wohngebäude im südlichen Bereich als Wohnbaufläche sowie gewerbliche Be- standsbetriebe im nördlichen Bereich als Gemischte Baufläche gesichert. 2 Verfahrensablauf und Vorberatung (3589/2018) Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 TOP 9.2.4 einstimmig beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 TOP 7.1 einstimmig beschlossen (3597/2019) Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 200. Flächennutzungsplan-Änderung und Erweiterung des Änderungsbereiches Ausschuss Schule u. Weiterbildung 25.11.2019 TOP 4.3 einstimmig zugestimmt Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 TOP 9.2.10 einstimmig beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 TOP 7.1 einstimmig zugestimmt (0364/2025) Städtebauliches Planungskonzept "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpe- sch"; Anhörung der Bezirksvertretung Nippes (BV 5) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanän- derung und der beabsichtigten Nutzungsdarstellung Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 TOP 9.1 unter Vorbehalt zugestimmt Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 TOP 9.2.3 geändert beschlossen Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 TOP 9.1 ungeändert zugestimmt Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 den Beschluss zur Ein- leitung des Verfahrens zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes –Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse – sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 3589/2018) gefasst. Die Bezirksvertretung Nippes hat die Beschlussvorlage zuvor am 06.12.2018 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB wurde durchgeführt vom 18.03.2019 bis einschließlich 19.04.2019. Es gin- gen 14 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wurden in einer Abwägungs- tabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vorgelegt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wurde bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 23 am 12.06.2019 und wurde durchgeführt vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019 als Aushang im Bezirksrathaus Nippes und im Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz. Es gingen 3 Stellungnahmen ein. Alle vorgebrachten Stellungnahmen wur- den in einer Abwägungstabelle dokumentiert und bewertet und den politischen Gremien vor- gelegt. Die eingegangenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsprozessen betrafen insbe- sondere die Themen Verkehr, die geplante Schule sowie die beabsichtigte Jugendeinrichtung und damit zusammenhängende mögliche Lärmbelastungen. Im Zuge der Abstimmungen zum Planungskonzept und den eingegangenen Anregungen ergaben sich Anpassungen der Pla- nung. Die Etablierung und Darstellung des Signets „Jugendeinrichtung“ wurde im weiteren Verfahren aufgegeben. Außerdem wurde der Umgriff des Änderungsbereichs angepasst. Diese Änderungen wurden der Politik zum Beschluss vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen und den Vorgabenbeschluss sowie die Erweiterung des Änderungsbereiches gefasst. Zuvor hatten der Ausschuss Schule und Weiterbildung am 25.11.2019, der Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2019 und die Bezirksvertretung Nip- pes am 05.12.2019 zustimmend über die Beschlussvorlage beraten. Die Planungsziele wurden gegenüber denen des Vorgabenbeschlusses vom 30.01.2019 inso- fern angepasst, als dass der Änderungsbereich im Süden geringfügig erweitert wurde, um ein 3 bestehendes Wohngebäude zu sichern. Diese bislang als Grünfläche dargestellte Fläche soll künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Darüber hinaus wurde die nördliche, als ge- mischte Baufläche beabsichtigte Darstellung in Teilen und die südöstliche gemischte Bauflä- che wieder entsprechend der bereits gültigen Fassung als Wohnbaufläche dargestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.05.2025 den Beschluss über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskon- zept, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die Anpassung des Änderungsbereiches der 200. Flächennutzungsplanänderung und der beab- sichtigten Nutzungsdarstellung gefasst. Zuvor hatte der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2025 unter Vorbehalt der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes be- schlossen. Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 geändert be- schlossen. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB wurde durchgeführt vom 22.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. Insgesamt sind 16 Stel- lungnahmen eingegangen. Zeitgleich wurden die städtischen Dienststellen beteiligt. Die vor- gebrachten Stellungnahmen führten nicht zu einer Anpassung der Planung. Es wurden ledig- lich kleinere redaktionelle Ergänzungen im Begründungstext vorgenommen. Auf dieser Basis ist nun die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 BauGB be- absichtigt. Diese soll stattfinden auf Grundlage der Unterlagen, die dieser Mitteilungsvorlage beigefügt sind. Gez. Greitemann Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches 2 Bisherige Darstellung FNP 3 Beabsichtigte Darstellung FNP 4 Begründung mit Umweltbericht
Beratungsverlauf
-
12.03.2026
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.03.2026 zuletzt
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 17.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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