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V/0919/2005/1

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. 34/2004

Vorlage 05.10.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.12.2006, TOP 2.3

Anlage 2: Erschließungskonzept

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Hauptvorlage V/0919/2005

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Hauptvorlage V/0919/2005 Anlagen

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Antrag

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Anlage 2: Erschließungskonzept

224 Zeichen

STADT MÜNSTER
Erschließungskonzept
Kfz - Verkehr
Blatt 4
Hauptverkehrsstraße
Sammelstraße
Anliegerstraße
Einfahrt verboten
(Radfahrer frei)
61.41 Stand 10/2006
Kreativkai
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung

Hauptvorlage V/0919/2005

8523 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/GAL an den Rat Nr. 34/2004 "Verkehrskonzept für das 
Hansaviertel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
15.02.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1), ein Verkehrskonzept für 
das Hansaviertel zu entwickeln, wird nicht gefolgt.    
        
2. Der Antrag Nr. 34/2004 ist damit erledigt.    
  
Begründung: 
 
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 30.11.2004 wurde die Verwaltung 
beauftragt: 
 
1. die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen zu prüfen 
2. ein Verkehrskonzept zu entwickeln mit dem Ziel, die Besucherverkehrsströme in die Park-
häuser Cineplex und Stadthaus 3 zu leiten und damit den vorhandenen Parkraum optimal 
zu nutzen 
 
Ergänzend zu seinem Antrag hat Ratsherr Peters in seinem Schreiben vom 08.06.2005  
(Anlage 2) angeregt: 
 
3. die Parkplätze in den OSMO-Hallen in das Parkleitsystem einzubeziehen bzw. auf dieses 
zusätzliche Parkplatzangebot deutlicher hinzuweisen  
4. die Kontrolle von Falschparkern im Hafenv iertel durch das Ordnungsamt zu intensivieren 
5. die Besucher durch ein Schild mit dem Tenor „ Denken sie an die Nachbarn“ zu größerer 
Rücksichtsnahme gegen über den Anwohnern zu animieren 
 
Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Runden Tisch Hafen am 05.07.2005 folgende zusätzli-
chen Arbeitsaufträge formuliert (Anlage 3):   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0919/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
6. Die Parkplätze in den OSMO-Hallen sollen vom Hafenweg aus besser ausgeschildert wer-
den 
7. Es soll untersucht werden, wie die Schleichverkehre (Albersloher Weg – Hafenweg – Dort-
munder Str. /Soester Str. – Hansaring) minimiert werden können 
8. Es ist zu untersuchen, ob auf dem Hansaring im Abschnitt zwischen Soester 
Str./Dortmunder Str. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann 
 
Die Verwaltung hat zunächst den Inhalt des Antrags geprüft und in dem eingerichteten „Runden 
Tisch“ von Hafenanliegern und Verwaltung zur Diskussion gestellt. Inzwischen ist der Antrag mit 
den ergänzenden Anregungen materiell bereits abgearbeitet, sodass nunmehr auf eine Verfah-
rensvorlage verzichtet wird.  
 
 
Prüfergebnisse: 
 
Zu Punkten 1 und 4
 
 
Eine Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone südlich des Hansaringes auf die Straßen 
Dortmunder Straße, Soester Straße, Bernhard-Ernst-Straße und auch die Schillerstraße, verspricht 
nur geringe Vorteile, da die Einrichtung von Bewohnerparkzonen grundsätzlich in einem Verhältnis 
von 50:50 (Bewohnerparkplätze:freie Parkplätze) erfolgen muss. Zusätzlich ist hierbei zu berück-
sichtigen, dass durch die Ausweitung einer Bewohnerparkzone das vorhandene Parkraumangebot 
nicht vergrößert, sondern lediglich neu zugeordnet wird. Dabei zeigen die bisherigen Erfahrungen 
in Münster, dass es zu Verdrängungseffekten in benachbarte Gebiete kommt. 
Die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen bringt in der Regel nur dann einen Vorteil für die Be-
wohner mit sich, wenn die reservierten Parkplätze regelmäßig und konsequent überwacht werden, 
was mit dem derzeitigen Personal nicht realis ierbar ist. Bei zusätzlichen Bewohnerparkplätzen 
wäre eine Verkehrsüberwachung nur zu Lasten anderer Gebiete möglich. Soll der Standard insge-
samt gehalten werden, kann dies nur durch zusätzliches Personal in Relation zur Anzahl der zu-
sätzlichen Bewohnerparkplätze und der Überwachungszeiten erreicht werden. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, dass aufgrund der Problemlage insbesondere eine Überwachung in den späteren 
Abendsstunden erforderlich sein wird. Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung der Bewohner-
parkzone deshalb nur dann, wenn auch ein entsprechendes Überwachungspersonal sichergestellt 
werden kann. 
   
Zu Punkt 2:
 
 
Die Parkhäuser Cineplex und Stadthaus 3 sind in das Parkleitsystem eingebunden. Insofern wer-
den Parkplatzsuchende von den Hauptverkehrsstraßen dorthin geleitet. Erfahrungsgemäß suchen 
jedoch die Besucher möglichst nach einem (kostenfreien) Parkplatz in der Nähe ihres Zieles, so-
dass ein Verkehrslenkungskonzept keine Wirkung entfaltet. 
 
Zu Punkten 3 und 6:
 
 
Eine Einbindung der privaten, nur temporär zur Verfügung stehenden Parkplätze in den OSMO-
Hallen in das Parkleitsystem stellt einen unverhältnismäßigen Kostenfaktor dar und wird deshalb 
nicht empfohlen. 
Ergänzend wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, in wieweit durch eine geeignete Beschilde-
rung im Hafenweg auf die Stellplätze in den OSMO-Hallen hingewiesen und dadurch der Park-
druck gemildert werden könnte. 
Die Stellplätze in den OSMO-Hallen sind, mit Ausnahme von besonderen Veranstaltungen, ab 
21:00 Uhr nur von der Schillerstraße anfahrbar. Besucher der Gastronomie entlang des Hafenwe-
ges müssten von dort den unbeleuchteten Trampelpfad entlang des Hafenbeckens nutzen, um 
dorthin zu gelangen. Dies ist aus Sicherheitsgründen ebenso unvertretbar, wie eine Öffnung des 
Durchgangs durch die OSMO-Hallen.

- 3 - 
 
 
Eine wegweisende Beschilderung im öffentlichen Straßenraum für Parkplatzsuchende im Hafen-
weg zu den Stellplätzen in den OSMO-Hallen ist nach den Vorgaben der StVO nicht zulässig. Die 
Verwaltung hat den Betreiber der Stellplatzanlage jedoch gebeten, im Bereich des westlichen To-
res vor den OSMO-Hallen ein entsprechendes Hinweisschild mit einem Übersichtsplan aufzustel-
len. 
 
Zu Punkt 5:
 
 
Dem Vorschlag die Besucher des Hafenviertels mittels Schilder mit dem Tenor „Denken sie an die 
Nachbarn“ zu mehr Rücksichtsnahme gegenüber den Bewohnern zu animieren, wird wenig Effek-
tivität beigemessen. Zu dem ist das Hafengebiet zu groß um die Besucher mit wenigen Schildern 
zu erreichen. Der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt. 
  
Zu Punkt 7:
 
 
Das Thema „Minimierung der Durchgangsverkehre (Albersloher Weg – Hafenweg – Dortmunder 
Straße/Soester Straße – Hansaring) oder in der Gegenrichtung wurde vom Runden Tisch Hafen 
angeregt und in der Sitzung des Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen aufgenommen und besprochen. 
Außerdem wurde von einem Bürger angeregt, die Dortmunder Straße zwischen dem Hansaring 
und dem Hafenweg für den LKW-Verkehr zu sperren. 
Derzeit ist der genannte Bereich des Hafens über Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrsordnung 
„Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesperrt. Lediglich der Anliegerverkehr und der Betriebsverkehr 
des Hafengeländes sind freigegeben. Insofern ist der Durchgangsverkehr bereits über die vorhan-
dene Beschilderung untersagt. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Hafenbereiches aktuell 
nicht abschließend absehbar. Deshalb empfiehlt die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, die beste-
hende Regelung nicht zu verändern.  
In den vergangenen Jahren wurden diverse Baumaßnahmen im Hafengebiet durchgeführt, die 
vermutlich Anlass für die Anregung waren. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit Abklingen 
der Bautätigkeiten sich das LKW- Aufkommen von selbst reduzieren wird. 
 
Zu Punkt 8:
 
 
Die Errichtung eines Fußgängerüberweges im Abschnitt zwischen Soester Straße / Dortmunder 
Straße wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen besprochen. Seitens der Ver-
waltung wird die Errichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Bereich wegen der in der Nähe 
befindlichen signalgesicherten Querungsmöglichkeiten nicht für erforderlich gehalten.  
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) 
dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen installiert werden. Die be-
nachbarten Signalanlagen befinden sich jeweils nur etwa 150 m entfernt. Darüber hinaus sind die 
Belastungszahlen auf dem Ring so hoch, dass ein Fußgängerüberweg nicht geeignet wäre, die 
Fußgängerquerung ausreichend zu sichern. Eine zusätzliche Lichtsignalanlage ist aufgrund der in 
nur geringer Entfernung vorhandenen benachbarten Signalanlagen nicht angemessen.  
Aufgrund der genannten Kriterien kann der Anregung nicht gefolgt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1: Antrag Nr. 34/2004 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anlage 2: Schreiben von Ratsherrn Peters vom 08.06.2005 
Anlage 3: Arbeitsaufträge Runder Tisch Hansa/Hafen vom 05.07.2005

Hauptvorlage V/0919/2005 Anlagen

7769 Zeichen

13/01 2005 14:23 FAX +492514927708 STADT MS AMT 01 1002

Anlage 1

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN/GAL
Ratsfraktion Münster

Verkehrskonzept für das Hansaviertel
entwickeln- Bramer Str. 54
48155 Münster
Telefom 025178 99 58 10

y Telefax: 025 1/8 99 58 15
Kooperation von Anwohnern, Betreibern und De ne ee

Eigentümern voranbringen Attp:/ arww gruengmuenster de

30. November 2004

Der Rat möge beschließen

1. Im Hansaviertel (Dortmunder Straße und Soesler Straße) wird eine weitere
Bewohnerparkzone eingerichtet.

2. Die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen im Bereich der Schillerstraße
wird geprüft

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den Besitz von
Parkberechtigungsscheinen aufwertet, eine Lenkungswirkung der auswärtigen
Verkehrsströme in die Parkhäuser am Cineplex und Stadthaus Ill gewährleistet und die
Interessen der im Bereich des Hansaviertels und des Stadthafen I tätigen Akteure wie
Anwohner, Betreiber und Eigentümer von Kultur- und Wirtschaftsunternehmen einbezieht.
Vorhandene ordnungsrechtliche Möglichkeiten sind zu nutzen. Die Nutzung des vorhandene
Parkraums ist zu optimieren

Begründung:
1. Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen im Hafengebiet

Die in den letzten Jahre gestiegene Attraktivität und zunehmende Frequentierung der
Freizeiteinrichtungen des Stadthafens | hat zu einem vermehrten Park-Such-Verkehr
gebietsfremder PKW-Fahrer im Hansaviertel geführt. Von den Bewohnern wird vielfach
beklagt, trotz Erwerb eines Pärkberechtigungsscheins, keinen eigenen Stellplatz mehr
zu finden. Der Park-Such-Verkehr beeinträchtigt daneben vermehrt die Lebensqualität
der Bewohner, insbesondere in den Nachtstunden. Dabei bestehen für die motorisierten
Besucher der Hafenmeile fußläufige Park-Alternativen: Ausreichende Stellplätze sind in
den Parkhäusern Stadthaus 3 und Cineplex vorhanden. Die Ausweisung weitere

13-JAN-2085 15:37 +4925149277808 E=4 Ss.

139/Ul Zuus 10.44 FaaA Tumavısmar uw sınwa zu nme wa | ge 2

2.

wur

Anwohnerparkzonen ist ein Beitrag, verloren gegangene \WWohnqualität
wiederherzustellen. Soweit in Bewohnerparkzonen 50 % freie Parkplätze vorgehalten
werden müssen, spricht dies nicht gegen eine entsprechende Ausweisung in den
genannten Stadtteilen. Die Bewohner haben es selbst in der Hand, diese Parkplätze
vorrangig zu belegen, um die Bewohnerparkplätze freizuhalten,

Entwicklung eines Verkehrskonzept für das Hansaviertel

Die abgestimmte und auf Kooperation angelegte Entwicklung eines Verkehrskonzeptes
für das Hansaviertel ist dringend notwendig. Sicherlich kann es sich hier nur um ein
fortzuschreibendes Konzept handeln, dass die jeweils aktuellen Planungen und
Entwicklungen ım Bereich des Stadthafens berücksichtigt. Angesichts der zahlreichen
Versuche (Quartiersparkhaus am Hafenweg), Parkraum anzubieten, die aus
unterschiedlichen Gründen nicht zur Realisierung gelangten, ist es notwendig, den
vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen, die Anwohnerinteressen zu berücksichtigen
und die unterschiedlichen Interessen der vorhandenen Akteure ın diesen
Entwicklungsprozess einzubeziehen. Hinsichtlich der Bewirtschaftung der beiden
genannten Parkhäuser ıst an eine Ausweitung der Öffnungszeiten zu denken. Große
Teile der Parkflächen im Stadthaus Ill stehen regelmäßig leer. R
Zu Prüfen sind daher die vorhandenen ordnungsrechtlichen Möglichkeiten. Die
Verwaltung hat bestätigt, dass die Ausweisung von Bewohnerparkzonen mit einer
dichten ordnungsbehördlichen Kontrolle verbunden sein muss. Leider ist die
ordnungsbehördliche Kontrolldichte in Bewohnerparkzonen aus falschverstandener
Liebe zum Autoverkehr von der in der letzten Ratsperiode regierenden CDU drastisch
zurückgefahren worden - auf Kosten der Stadtbewohner in den innerstädtischen
Wohnquartieren. Sagenannte Schwerpunktüberwachungen bis 22:30 Uhr mit nur zwei
Mitarbeitern stadtweit haben das sanktionslose Falschparken in Münster erst salonfähig
gemacht. Da — wie die Vergangenheit gezeigt hat - sich der abendliche Ordnungsdienst
selbst trägt, ist die Kostenneutralität einer Intensivierung der Verkehrsüberwachung
gewahrt.

gez.
Carsten Peters

Helga Bennink

Wilhelm Breitenbach
Christof Hoffmann
Manfred Kehr

Hery Kias

Maria Klein-Schmeink
Jutta Mollers

Jörn Möltgen

Tim Rohleder

Ilse Schleef

Brigitte von Schoenebeck
Claudia Scholz

Dr. Rita Stein-Redent

13-IAN-2005 15:37 +492514927708 94%

1er

Anlage 3

DIE GRÜNEN Y

Ratsfrakson Bündnis 90/Die Grünen/GAL ® Bremer Str. 54 ® 48155 Münster

An
Stadteirektr Retsrekton Münster
Herr Hartwig Schultheiss
Stadthaus | REN
-per Mail- 48155 Münster
Fon 0251/89958 10
Fax 0251 /8.99 58 15
gruene. ratsfraktion
@muenster.de
www.gruene-muenster.de
08.06.2005
Carsten Peters
Ratsmitglied,
wirtschaftspolitischer Sprecher
Sehr geehrter Herr Schultheiss. Königsberger Str. 131

48157 Münster
hinsichtlich der in der letzten Zeit wieder aufgeflammten. auch es: Fr
öffentlichen Diskussion um die beim Runden Tisch zur Situation im
Hansaviertel und Hafen besprochenen Probleme und getroffenen
Absprachen möchte ich einige Vorschläge machen, die kurzfristig
umsetzbar sind und in diesem Sommer noch wirksam werden können.

1. Die Parkplätze in den OSMO- Hallen sollten ausgeschildert und in
das Parkleitsystem eingebunden werden. Vielen ist trotz bereits
erfolgter Öffentlichkeitsarbeit die Existenz dieser Parklächen nicht
bekannt, Ein gut sichtbarer Hinweis durch mehrere Schilder darauf
wird einen Beitrag zur Entlastung der angespannten
Verkehrssituation leisten. Zugleich sollte durch Schilder und/oder
Hinweise in den Medien auf die vorhandenen Parkflächen im
Hafen hingewiesen werden.

m

Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt: Die Kontrolle von
Falschparkern durch das Ordnungsamt muss intensiviert werden.
Die Bewirtschaftung von Parkplätzen sowie das Vorhalten von
Anwohnerparkplätzen machen nur Sinn, wenn dementsprechende
Kontrollen stattfinden. Es sonst kaum vermittelbar, dass die
Anwohner für einen Parkberechtigungsschein bezahlen und
dennoch keinen Parkplatz vor der eigenen Haustür vorfinden. Wie
mir von Anwohnern berichtet wurde, kam es nicht selten zu der
Situation, dass Parkberechtigungsscheininhaber ihr Auto, um
überhaupt parken zu können an anderer Stelle angestellt haben, wo
sie selbst verbotswidrig standen, und dann ein „Knöllchen“
erhielten und ein weiteres Mal zur Kasse gebeten wurden. Die
verstärkten Kontrollen sollten sowohl tagsüber als auch in den
Abendstunden erfolgen. Die Beschwerden, auch tagsüber kaum den
eigenen Wagen abstellen zu können, haben derweil auf Seiten der

Anlage 4

Anwohner zugenommen. Erinnern möchte ich in diesem
Zusammenhang an die vom Amtsleiter Herrn Schulze-Werner vor
einiger Zeit dargelegte Rechnung, dass sich der Einsatz der
Mitarbeiter durch die zusätzlich eingenommen Gelder selbst trägt.

Angeregt wurde in der Sitzung im Januar auch die Anbringung
eines Schildes mit dem Tenor „Denken Sie an die Nachbarn“, um
die Gäste der Clubs und gastronomischen Einrichtungen daran zu
erinnern, dass sie sich in einem Wohngebiet aufhalten und nachts
dementsprechende Rücksichtnahme üben sollten. Die Aufstellung
eines solchen Schildes würde sich insbesondere zu den nun
beginnenden Sommermonaten empfehlen.

ws

Grundsätzlich möchte ich anregen, den Runden Tisch zur
Hafenentwicklung auch über das Treffen am 5. Juli hinaus fortzusetzen,
um mit dem vorhandenen Kreis einzusteigen in die weitere Planung der
Hafenentwicklung anzugehen. Eine zielgerichtete Weiterentwicklung
scheint mir insbesondere nach der Genehmigung der letzten
Temporärlösungen wie dem „Bauwerk“, dem „Coconut- Beach“ und
zukünftiger Überlegungen für sinnvoll.

Über eine kurze Nachricht und die Berücksichtigung der Anregungen
würde ich mich freuen und verbleibe spätestens bis zum 5. Juli mit
freundlichen Grüßen,

Carsten Peters

Beschlussvorlage

7906 Zeichen

V/0919/2005/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. 34/2004 "Verkehrskonzept für 
das Hansaviertel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Ausweisung der Soester Straße und Dortmunder Straße zunächst probeweise als un-
echte Einbahnstraße zur Vermeidung von Durchgangsverkehren wird zugestimmt. 
2. Der Antrag Nr. 34/2004 ist damit erledigt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 1.500  €, aber 
keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6020.523.000.6 Verkehrssicherung, Verkehrs-
zeichen, Straßenbenennung 
2006 1.500  
     
 
Insgesamt: 1.500  
 
Einnahmen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0919/2005/1 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0919/2005/1 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
     
     
 
Insgesamt:   
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Beratung der Vorlage 919/2005 am 21.09.2006 im Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft haben CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
FDP den gemeinsamen Antrag (Anlage 1) vom 21.09.2006 an den Planungsausschuss einge-
bracht und die Verwaltung beauftragt, 
 
1. Lösungsvorschläge zu machen, um die Schmutz-, Lärm- und Verkehrsprobleme im Hafen-
bereich in den Griff zu bekommen 
2. versuchsweise südlich des Hansarings eine Einbahnstraßenregelung einzurichten und ein 
Verkehrskonzept für das Viertel zu erarbeiten 
3. kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass Mülltonnen nicht mehr dauerhaft auf städtischem 
Grund vor den Häusern abgestellt werden. 
 
Zu 1.: 
Die Umnutzung eines vormals industriell genutzten Bereichs wie dem Hafenviertel in unmittelbarer 
Nähe zu vorhandener Wohnbebauung führt zu Veränderungen, die in der Regel längjähriger An-
passungsprozesse bedürfen. Deshalb begleitet die Verwaltung diesen Prozess aktiv und ist be-
müht, Probleme, soweit sie durch ordnungsrechtliche oder verkehrliche Maßnahmen beeinflusst 
werden können, zu lösen. Eine Vielzahl von Fr agen konnte in dem von der Stadtverwaltung mode-
rierten „Runden Tisch“ besprochen und, soweit möglich, gelöst werden. Allerdings darf dabei nicht 
verkannt werden, dass der Umstrukturierungsprozess noch lange nicht abgeschlossen ist. 
 
Bezüglich der Lärmauswirkungen von Veranstaltungen konnte durch Messungen festgestellt wer-
den, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings haben die Veranstalter nur 
geringe Einflussmöglichkeiten auf Lärm verursachende Besucher des Viertels. 
 
Verkehrsprobleme bestehen im Viertel einerseits durch Durchgangsverkehre zur Umfahrung der 
Kreuzung Albersloher Weg/ Hansaring sowie durch den Anlieger- und Besucherverkehr. So lange 
die einzelnen Grundstücke erreichbar bleiben müssen und geeignete zielnahe Parkmöglichkeiten 
nicht angeboten werden können, sind Störungen durch Parksuchverkehre unvermeidlich. Durch 
Einrichtung von Parksonderrechten könnten die Parkbedingungen für die Anwohner verbessert 
werden, sofern das erforderliche Personal für eine Überwachung auch in den Nachtstunden zur 
Verfügung gestellt werden kann. Allerdings hat die Einrichtung von Parksonderrechten gleichzeitig 
eine Verschärfung der Parkbedingungen für Besucher und damit eine Erhöhung der Parksuchver-
kehre zur Folge. 
 
Zu 2.: 
Insbesondere zu den Spitzenzeiten ist festzustellen, dass Durchgangsverkehre vom Albersloher 
Weg über Hafenweg und Dortmunder Straße zum Hansaring das Viertel durchfahren. Hierzu ist 
anzumerken, dass während über den Hansaring 13.700 Kfz / 24 h fahren, im gleichen Zeitraum die 
Dortmunder Straße 3.600 Kfz und die Soester Straße 1.400 Kfz durchfahren. Um diese Verkehre 
wirksam auszuschließen bzw. zu reduzieren, hat der ASSVW nach Abwägung verschiedener Vari-
anten in seiner Sitzung am 02.11.2006 einstimmig beschlossen, Soester Straße und Dortmunder 
Straße  jeweils am Hafenweg mittels Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ mit dem Zusatz „Rad-
fahrer frei“ als so genannte unechte Einbahnstraße auszuweisen. Die Zufahrt zu diesen beiden 
Straßen mit Kraftfahrzeugen ist dann jeweils nur noch vom Hansaring aus möglich; beide Straßen

- 3 - 
V/0919/2005/1 
können jedoch sowohl zum Hansaring, als auch zum Hafenweg hin verlassen werden. Damit wird 
die Erreichbarkeit für die Anlieger nur geringfügig eingeschränkt. 
 
Die Zufahrt zum Hafenweg bleibt unverändert, sowohl vom Hansaring, als auch vom Albersloher 
Weg aus, möglich. Demgegenüber können die Anlieger des Hafenweg diesen jedoch nur zum Al-
bersloher Weg hin verlassen. Für die Bernhard-Ernst-Straße ist zunächst keine Änderung vorge-
sehen. Hier soll ggfls  nachgesteuert werden, sofern sich unverhältnismäßige Verkehrsverlagerun-
gen einstellen.  
 
Die Verwaltung hatte bei der Vorstellung der Verkehrslenkungskonzepte aber ausdrücklich auf die 
mit einer Sperrung der Soester und Dortmunder Straße vom Hafenweg verbundenen Nachteile für 
die neuen Dienstleistungsnutzungen am Kreativkai, die verkehrliche Mehrbelastung des Knoten-
punktes Albersloher Weg / Hansaring sowie auf zusätzliche Immissionsbelastungen der Wohnun-
gen am Hansaring hingewiesen. 
 
Mit dieser Verkehrsregelung kann der Durchgangsverkehr im Hafenviertel deutlich reduziert wer-
den. Allerdings sind damit für die Anlieger des Hafenweges Einschränkungen verbunden und ein 
Teil des Verkehrs belastet zusätzlich die Kreuzung Albersloher Weg/Hansaring sowie den Hansa-
ring selbst. Deshalb soll diese Verkehrsregelung zunächst probeweise für circa 12 Monate einge-
führt werden. Die Verwaltung wird die Auswirkungen beobachten und der Bezirksvertretung und 
dem ASSVW nach ca. 3 Monaten einen Erfahrungsbericht zukommen lassen. 
 
Die Anlieger des Hafenviertels werden vor Einführung der Verkehrsregelung mit einem Faltblatt als 
Hauswurfsendung informiert. 
 
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Viertels im Zuge der Umnutzung des OSMO- 
sowie des Postgeländes erarbeitet die Verwaltung ein Verkehrskonzept. Als Planungsziel hierbei 
gilt u. a. die Beseitigung der bestehenden Konflikte. 
 
Eine Sperrung des Hafenweges, wie im Rahmen des Public-Viewing während der Fussballwelt-
meisterschaft praktiziert, erscheint unverhältnismäßig. Einerseits müssen die einzelnen Grundstü-
cke erreichbar bleiben, andererseits handelte es sich bei den Veranstaltungen auf Hafenplatz und 
in den OSMO-Hallen mit tausenden Fans um eine Ausnahmesituation. 
 
Zu 3.: 
Die Abfallsatzung der Stadt Münster sieht vor, dass Standplätze für städtische Abfallbehälter in 
Abstimmung zwischen den Grundstückseigentümern und den AWM festgelegt werden. Im Hafen-
viertel südlich des Hansarings ist dies bisher noch nicht bei jedem an die städtische Abfallentsor-
gung angeschlossenen Grundstück geschehen. 
 
Die AWM werden in den Fällen, in denen städtische Abfallbehälter derzeit dauerhaft auf öffentli-
chen Flächen abgestellt sind, zeitnah Kontakt mit den betreffenden Grundstückseigentümern auf-
nehmen. Ziel ist dabei, Behälterstandplätze dauerhaft auf den angeschlossenen Grundstücken 
einzurichten. Ob dies in allen Einzelfällen gelingt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und FDP vom 
21.09.2006 an den Planungsausschuss 
Anlage 2: Verkehrslenkungsplan

- 4 - 
V/0919/2005/1

Anlage 1: Antrag

1708 Zeichen

Anlage 1
Antrag an den Planungsausschuss
Betreff: Vorlage 0919/2005/Punkt 9.1 der Tagesordnung am 21.09.2006

Gemeinsamer Antrag der CDU-SPD-Bündnis 90 die Grünen/GAL und FDP an den
Planungsausschuss

Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Rahmen einer E 1 — Vorlage zur Vorlage 0919/2005
folgende Punkte abzuarbeiten und dem Ausschuss Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft in der Sitzung vom 02.11.2006 zur weiteren Beratung vorzulegen.

1) Die Verwaltung macht Lösungsvorschläge um die Schmutz, Lärm und Verkehrsprobleme
im Hafenbereich (Hafenviertel) in den Griff zu bekommen.

2) Versuchsweise wird für 1 oder 2 Jahre im Hafenbereich (südlich des Hansarings)
Hafenweg, Dortmunder Str., Soester Str. eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet (ob das
auf Dauer die richtige Lösung ist, muss sich herausstellen). In der Zwischenzeit erarbeitet die
Fachverwaltung ein Verkehrskonzept für das Viertel.

Zur Zeit der Fußballweltmeisterschaft wurde der Eingang in das Hafenviertel am Wolfgang
Borchardt Theater teilweise gesperrt. Das hat im Viertel hervorragend funktioniert.

3) Die Fachverwaltung wird gebeten, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass Mülltonnen nicht

mehr dauerhaft auf städtischen Grund vor den Häusern abgestellt werden.

Eine Beratung der Vorlage im HA und Rat erscheint in dieser Kette nicht sinnvoll.

Begründung:

Die Vertreter der Parteien haben sich gemeinsam mit den Anwohnern ausgetauscht und die
Hauptproblempunkte besprochen. Die wesentlichen, von den Anwohnern vorgetragenen
Punkte, bezogen sich auf Schmutz und Lärm und Verkehrsprobleme.

Den Gesprächspartnern ist klar, dass die Parkprobleme für Anlieger nur über ein Anlieger-
Parkhaus dauerhaft zu lösen sind.

Beratungsverlauf (3)

05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Dortmunder Straße 3
  • Soester Straße 1
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Schillerstraße
  • Bremer Straße 54
  • Königsberger Straße 131
  • Hafenweg
  • Albersloher Weg
  • Hansaring 13
  • Trampelpfad
  • Hafenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0919/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
05.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37