V/0919/2005/1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. 34/2004
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Anlage 2: Erschließungskonzept
224 Zeichen
STADT MÜNSTER Erschließungskonzept Kfz - Verkehr Blatt 4 Hauptverkehrsstraße Sammelstraße Anliegerstraße Einfahrt verboten (Radfahrer frei) 61.41 Stand 10/2006 Kreativkai Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung
Hauptvorlage V/0919/2005
8523 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/GAL an den Rat Nr. 34/2004 "Verkehrskonzept für das
Hansaviertel"
Beratungsfolge
31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
15.02.2006 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1), ein Verkehrskonzept für
das Hansaviertel zu entwickeln, wird nicht gefolgt.
2. Der Antrag Nr. 34/2004 ist damit erledigt.
Begründung:
Mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 30.11.2004 wurde die Verwaltung
beauftragt:
1. die Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen zu prüfen
2. ein Verkehrskonzept zu entwickeln mit dem Ziel, die Besucherverkehrsströme in die Park-
häuser Cineplex und Stadthaus 3 zu leiten und damit den vorhandenen Parkraum optimal
zu nutzen
Ergänzend zu seinem Antrag hat Ratsherr Peters in seinem Schreiben vom 08.06.2005
(Anlage 2) angeregt:
3. die Parkplätze in den OSMO-Hallen in das Parkleitsystem einzubeziehen bzw. auf dieses
zusätzliche Parkplatzangebot deutlicher hinzuweisen
4. die Kontrolle von Falschparkern im Hafenv iertel durch das Ordnungsamt zu intensivieren
5. die Besucher durch ein Schild mit dem Tenor „ Denken sie an die Nachbarn“ zu größerer
Rücksichtsnahme gegen über den Anwohnern zu animieren
Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Runden Tisch Hafen am 05.07.2005 folgende zusätzli-
chen Arbeitsaufträge formuliert (Anlage 3):
Vorlagen-Nr.:
V/0919/2005
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
11.11.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
6. Die Parkplätze in den OSMO-Hallen sollen vom Hafenweg aus besser ausgeschildert wer-
den
7. Es soll untersucht werden, wie die Schleichverkehre (Albersloher Weg – Hafenweg – Dort-
munder Str. /Soester Str. – Hansaring) minimiert werden können
8. Es ist zu untersuchen, ob auf dem Hansaring im Abschnitt zwischen Soester
Str./Dortmunder Str. ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann
Die Verwaltung hat zunächst den Inhalt des Antrags geprüft und in dem eingerichteten „Runden
Tisch“ von Hafenanliegern und Verwaltung zur Diskussion gestellt. Inzwischen ist der Antrag mit
den ergänzenden Anregungen materiell bereits abgearbeitet, sodass nunmehr auf eine Verfah-
rensvorlage verzichtet wird.
Prüfergebnisse:
Zu Punkten 1 und 4
Eine Ausweitung der bestehenden Bewohnerparkzone südlich des Hansaringes auf die Straßen
Dortmunder Straße, Soester Straße, Bernhard-Ernst-Straße und auch die Schillerstraße, verspricht
nur geringe Vorteile, da die Einrichtung von Bewohnerparkzonen grundsätzlich in einem Verhältnis
von 50:50 (Bewohnerparkplätze:freie Parkplätze) erfolgen muss. Zusätzlich ist hierbei zu berück-
sichtigen, dass durch die Ausweitung einer Bewohnerparkzone das vorhandene Parkraumangebot
nicht vergrößert, sondern lediglich neu zugeordnet wird. Dabei zeigen die bisherigen Erfahrungen
in Münster, dass es zu Verdrängungseffekten in benachbarte Gebiete kommt.
Die Ausweisung von Bewohnerparkplätzen bringt in der Regel nur dann einen Vorteil für die Be-
wohner mit sich, wenn die reservierten Parkplätze regelmäßig und konsequent überwacht werden,
was mit dem derzeitigen Personal nicht realis ierbar ist. Bei zusätzlichen Bewohnerparkplätzen
wäre eine Verkehrsüberwachung nur zu Lasten anderer Gebiete möglich. Soll der Standard insge-
samt gehalten werden, kann dies nur durch zusätzliches Personal in Relation zur Anzahl der zu-
sätzlichen Bewohnerparkplätze und der Überwachungszeiten erreicht werden. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, dass aufgrund der Problemlage insbesondere eine Überwachung in den späteren
Abendsstunden erforderlich sein wird. Die Verwaltung empfiehlt die Ausweisung der Bewohner-
parkzone deshalb nur dann, wenn auch ein entsprechendes Überwachungspersonal sichergestellt
werden kann.
Zu Punkt 2:
Die Parkhäuser Cineplex und Stadthaus 3 sind in das Parkleitsystem eingebunden. Insofern wer-
den Parkplatzsuchende von den Hauptverkehrsstraßen dorthin geleitet. Erfahrungsgemäß suchen
jedoch die Besucher möglichst nach einem (kostenfreien) Parkplatz in der Nähe ihres Zieles, so-
dass ein Verkehrslenkungskonzept keine Wirkung entfaltet.
Zu Punkten 3 und 6:
Eine Einbindung der privaten, nur temporär zur Verfügung stehenden Parkplätze in den OSMO-
Hallen in das Parkleitsystem stellt einen unverhältnismäßigen Kostenfaktor dar und wird deshalb
nicht empfohlen.
Ergänzend wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, in wieweit durch eine geeignete Beschilde-
rung im Hafenweg auf die Stellplätze in den OSMO-Hallen hingewiesen und dadurch der Park-
druck gemildert werden könnte.
Die Stellplätze in den OSMO-Hallen sind, mit Ausnahme von besonderen Veranstaltungen, ab
21:00 Uhr nur von der Schillerstraße anfahrbar. Besucher der Gastronomie entlang des Hafenwe-
ges müssten von dort den unbeleuchteten Trampelpfad entlang des Hafenbeckens nutzen, um
dorthin zu gelangen. Dies ist aus Sicherheitsgründen ebenso unvertretbar, wie eine Öffnung des
Durchgangs durch die OSMO-Hallen.
- 3 -
Eine wegweisende Beschilderung im öffentlichen Straßenraum für Parkplatzsuchende im Hafen-
weg zu den Stellplätzen in den OSMO-Hallen ist nach den Vorgaben der StVO nicht zulässig. Die
Verwaltung hat den Betreiber der Stellplatzanlage jedoch gebeten, im Bereich des westlichen To-
res vor den OSMO-Hallen ein entsprechendes Hinweisschild mit einem Übersichtsplan aufzustel-
len.
Zu Punkt 5:
Dem Vorschlag die Besucher des Hafenviertels mittels Schilder mit dem Tenor „Denken sie an die
Nachbarn“ zu mehr Rücksichtsnahme gegenüber den Bewohnern zu animieren, wird wenig Effek-
tivität beigemessen. Zu dem ist das Hafengebiet zu groß um die Besucher mit wenigen Schildern
zu erreichen. Der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt.
Zu Punkt 7:
Das Thema „Minimierung der Durchgangsverkehre (Albersloher Weg – Hafenweg – Dortmunder
Straße/Soester Straße – Hansaring) oder in der Gegenrichtung wurde vom Runden Tisch Hafen
angeregt und in der Sitzung des Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen aufgenommen und besprochen.
Außerdem wurde von einem Bürger angeregt, die Dortmunder Straße zwischen dem Hansaring
und dem Hafenweg für den LKW-Verkehr zu sperren.
Derzeit ist der genannte Bereich des Hafens über Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrsordnung
„Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesperrt. Lediglich der Anliegerverkehr und der Betriebsverkehr
des Hafengeländes sind freigegeben. Insofern ist der Durchgangsverkehr bereits über die vorhan-
dene Beschilderung untersagt. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Hafenbereiches aktuell
nicht abschließend absehbar. Deshalb empfiehlt die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, die beste-
hende Regelung nicht zu verändern.
In den vergangenen Jahren wurden diverse Baumaßnahmen im Hafengebiet durchgeführt, die
vermutlich Anlass für die Anregung waren. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit Abklingen
der Bautätigkeiten sich das LKW- Aufkommen von selbst reduzieren wird.
Zu Punkt 8:
Die Errichtung eines Fußgängerüberweges im Abschnitt zwischen Soester Straße / Dortmunder
Straße wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen besprochen. Seitens der Ver-
waltung wird die Errichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Bereich wegen der in der Nähe
befindlichen signalgesicherten Querungsmöglichkeiten nicht für erforderlich gehalten.
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen installiert werden. Die be-
nachbarten Signalanlagen befinden sich jeweils nur etwa 150 m entfernt. Darüber hinaus sind die
Belastungszahlen auf dem Ring so hoch, dass ein Fußgängerüberweg nicht geeignet wäre, die
Fußgängerquerung ausreichend zu sichern. Eine zusätzliche Lichtsignalanlage ist aufgrund der in
nur geringer Entfernung vorhandenen benachbarten Signalanlagen nicht angemessen.
Aufgrund der genannten Kriterien kann der Anregung nicht gefolgt werden.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1: Antrag Nr. 34/2004 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anlage 2: Schreiben von Ratsherrn Peters vom 08.06.2005
Anlage 3: Arbeitsaufträge Runder Tisch Hansa/Hafen vom 05.07.2005
Hauptvorlage V/0919/2005 Anlagen
7769 Zeichen
13/01 2005 14:23 FAX +492514927708 STADT MS AMT 01 1002 Anlage 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Ratsfraktion Münster Verkehrskonzept für das Hansaviertel entwickeln- Bramer Str. 54 48155 Münster Telefom 025178 99 58 10 y Telefax: 025 1/8 99 58 15 Kooperation von Anwohnern, Betreibern und De ne ee Eigentümern voranbringen Attp:/ arww gruengmuenster de 30. November 2004 Der Rat möge beschließen 1. Im Hansaviertel (Dortmunder Straße und Soesler Straße) wird eine weitere Bewohnerparkzone eingerichtet. 2. Die Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen im Bereich der Schillerstraße wird geprüft 3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrskonzept zu entwickeln, dass den Besitz von Parkberechtigungsscheinen aufwertet, eine Lenkungswirkung der auswärtigen Verkehrsströme in die Parkhäuser am Cineplex und Stadthaus Ill gewährleistet und die Interessen der im Bereich des Hansaviertels und des Stadthafen I tätigen Akteure wie Anwohner, Betreiber und Eigentümer von Kultur- und Wirtschaftsunternehmen einbezieht. Vorhandene ordnungsrechtliche Möglichkeiten sind zu nutzen. Die Nutzung des vorhandene Parkraums ist zu optimieren Begründung: 1. Einrichtung neuer Bewohnerparkzonen im Hafengebiet Die in den letzten Jahre gestiegene Attraktivität und zunehmende Frequentierung der Freizeiteinrichtungen des Stadthafens | hat zu einem vermehrten Park-Such-Verkehr gebietsfremder PKW-Fahrer im Hansaviertel geführt. Von den Bewohnern wird vielfach beklagt, trotz Erwerb eines Pärkberechtigungsscheins, keinen eigenen Stellplatz mehr zu finden. Der Park-Such-Verkehr beeinträchtigt daneben vermehrt die Lebensqualität der Bewohner, insbesondere in den Nachtstunden. Dabei bestehen für die motorisierten Besucher der Hafenmeile fußläufige Park-Alternativen: Ausreichende Stellplätze sind in den Parkhäusern Stadthaus 3 und Cineplex vorhanden. Die Ausweisung weitere 13-JAN-2085 15:37 +4925149277808 E=4 Ss. 139/Ul Zuus 10.44 FaaA Tumavısmar uw sınwa zu nme wa | ge 2 2. wur Anwohnerparkzonen ist ein Beitrag, verloren gegangene \WWohnqualität wiederherzustellen. Soweit in Bewohnerparkzonen 50 % freie Parkplätze vorgehalten werden müssen, spricht dies nicht gegen eine entsprechende Ausweisung in den genannten Stadtteilen. Die Bewohner haben es selbst in der Hand, diese Parkplätze vorrangig zu belegen, um die Bewohnerparkplätze freizuhalten, Entwicklung eines Verkehrskonzept für das Hansaviertel Die abgestimmte und auf Kooperation angelegte Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für das Hansaviertel ist dringend notwendig. Sicherlich kann es sich hier nur um ein fortzuschreibendes Konzept handeln, dass die jeweils aktuellen Planungen und Entwicklungen ım Bereich des Stadthafens berücksichtigt. Angesichts der zahlreichen Versuche (Quartiersparkhaus am Hafenweg), Parkraum anzubieten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Realisierung gelangten, ist es notwendig, den vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen, die Anwohnerinteressen zu berücksichtigen und die unterschiedlichen Interessen der vorhandenen Akteure ın diesen Entwicklungsprozess einzubeziehen. Hinsichtlich der Bewirtschaftung der beiden genannten Parkhäuser ıst an eine Ausweitung der Öffnungszeiten zu denken. Große Teile der Parkflächen im Stadthaus Ill stehen regelmäßig leer. R Zu Prüfen sind daher die vorhandenen ordnungsrechtlichen Möglichkeiten. Die Verwaltung hat bestätigt, dass die Ausweisung von Bewohnerparkzonen mit einer dichten ordnungsbehördlichen Kontrolle verbunden sein muss. Leider ist die ordnungsbehördliche Kontrolldichte in Bewohnerparkzonen aus falschverstandener Liebe zum Autoverkehr von der in der letzten Ratsperiode regierenden CDU drastisch zurückgefahren worden - auf Kosten der Stadtbewohner in den innerstädtischen Wohnquartieren. Sagenannte Schwerpunktüberwachungen bis 22:30 Uhr mit nur zwei Mitarbeitern stadtweit haben das sanktionslose Falschparken in Münster erst salonfähig gemacht. Da — wie die Vergangenheit gezeigt hat - sich der abendliche Ordnungsdienst selbst trägt, ist die Kostenneutralität einer Intensivierung der Verkehrsüberwachung gewahrt. gez. Carsten Peters Helga Bennink Wilhelm Breitenbach Christof Hoffmann Manfred Kehr Hery Kias Maria Klein-Schmeink Jutta Mollers Jörn Möltgen Tim Rohleder Ilse Schleef Brigitte von Schoenebeck Claudia Scholz Dr. Rita Stein-Redent 13-IAN-2005 15:37 +492514927708 94% 1er Anlage 3 DIE GRÜNEN Y Ratsfrakson Bündnis 90/Die Grünen/GAL ® Bremer Str. 54 ® 48155 Münster An Stadteirektr Retsrekton Münster Herr Hartwig Schultheiss Stadthaus | REN -per Mail- 48155 Münster Fon 0251/89958 10 Fax 0251 /8.99 58 15 gruene. ratsfraktion @muenster.de www.gruene-muenster.de 08.06.2005 Carsten Peters Ratsmitglied, wirtschaftspolitischer Sprecher Sehr geehrter Herr Schultheiss. Königsberger Str. 131 48157 Münster hinsichtlich der in der letzten Zeit wieder aufgeflammten. auch es: Fr öffentlichen Diskussion um die beim Runden Tisch zur Situation im Hansaviertel und Hafen besprochenen Probleme und getroffenen Absprachen möchte ich einige Vorschläge machen, die kurzfristig umsetzbar sind und in diesem Sommer noch wirksam werden können. 1. Die Parkplätze in den OSMO- Hallen sollten ausgeschildert und in das Parkleitsystem eingebunden werden. Vielen ist trotz bereits erfolgter Öffentlichkeitsarbeit die Existenz dieser Parklächen nicht bekannt, Ein gut sichtbarer Hinweis durch mehrere Schilder darauf wird einen Beitrag zur Entlastung der angespannten Verkehrssituation leisten. Zugleich sollte durch Schilder und/oder Hinweise in den Medien auf die vorhandenen Parkflächen im Hafen hingewiesen werden. m Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt: Die Kontrolle von Falschparkern durch das Ordnungsamt muss intensiviert werden. Die Bewirtschaftung von Parkplätzen sowie das Vorhalten von Anwohnerparkplätzen machen nur Sinn, wenn dementsprechende Kontrollen stattfinden. Es sonst kaum vermittelbar, dass die Anwohner für einen Parkberechtigungsschein bezahlen und dennoch keinen Parkplatz vor der eigenen Haustür vorfinden. Wie mir von Anwohnern berichtet wurde, kam es nicht selten zu der Situation, dass Parkberechtigungsscheininhaber ihr Auto, um überhaupt parken zu können an anderer Stelle angestellt haben, wo sie selbst verbotswidrig standen, und dann ein „Knöllchen“ erhielten und ein weiteres Mal zur Kasse gebeten wurden. Die verstärkten Kontrollen sollten sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden erfolgen. Die Beschwerden, auch tagsüber kaum den eigenen Wagen abstellen zu können, haben derweil auf Seiten der Anlage 4 Anwohner zugenommen. Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an die vom Amtsleiter Herrn Schulze-Werner vor einiger Zeit dargelegte Rechnung, dass sich der Einsatz der Mitarbeiter durch die zusätzlich eingenommen Gelder selbst trägt. Angeregt wurde in der Sitzung im Januar auch die Anbringung eines Schildes mit dem Tenor „Denken Sie an die Nachbarn“, um die Gäste der Clubs und gastronomischen Einrichtungen daran zu erinnern, dass sie sich in einem Wohngebiet aufhalten und nachts dementsprechende Rücksichtnahme üben sollten. Die Aufstellung eines solchen Schildes würde sich insbesondere zu den nun beginnenden Sommermonaten empfehlen. ws Grundsätzlich möchte ich anregen, den Runden Tisch zur Hafenentwicklung auch über das Treffen am 5. Juli hinaus fortzusetzen, um mit dem vorhandenen Kreis einzusteigen in die weitere Planung der Hafenentwicklung anzugehen. Eine zielgerichtete Weiterentwicklung scheint mir insbesondere nach der Genehmigung der letzten Temporärlösungen wie dem „Bauwerk“, dem „Coconut- Beach“ und zukünftiger Überlegungen für sinnvoll. Über eine kurze Nachricht und die Berücksichtigung der Anregungen würde ich mich freuen und verbleibe spätestens bis zum 5. Juli mit freundlichen Grüßen, Carsten Peters
Beschlussvorlage
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V/0919/2005/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. 34/2004 "Verkehrskonzept für
das Hansaviertel"
Beratungsfolge
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
13.12.2006 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Ausweisung der Soester Straße und Dortmunder Straße zunächst probeweise als un-
echte Einbahnstraße zur Vermeidung von Durchgangsverkehren wird zugestimmt.
2. Der Antrag Nr. 34/2004 ist damit erledigt.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 1.500 €, aber
keine Folgekosten entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6020.523.000.6 Verkehrssicherung, Verkehrs-
zeichen, Straßenbenennung
2006 1.500
Insgesamt: 1.500
Einnahmen
Vorlagen-Nr.:
V/0919/2005/1
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
06.11.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0919/2005/1
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
Insgesamt:
Begründung:
Im Zuge der Beratung der Vorlage 919/2005 am 21.09.2006 im Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft haben CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und
FDP den gemeinsamen Antrag (Anlage 1) vom 21.09.2006 an den Planungsausschuss einge-
bracht und die Verwaltung beauftragt,
1. Lösungsvorschläge zu machen, um die Schmutz-, Lärm- und Verkehrsprobleme im Hafen-
bereich in den Griff zu bekommen
2. versuchsweise südlich des Hansarings eine Einbahnstraßenregelung einzurichten und ein
Verkehrskonzept für das Viertel zu erarbeiten
3. kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass Mülltonnen nicht mehr dauerhaft auf städtischem
Grund vor den Häusern abgestellt werden.
Zu 1.:
Die Umnutzung eines vormals industriell genutzten Bereichs wie dem Hafenviertel in unmittelbarer
Nähe zu vorhandener Wohnbebauung führt zu Veränderungen, die in der Regel längjähriger An-
passungsprozesse bedürfen. Deshalb begleitet die Verwaltung diesen Prozess aktiv und ist be-
müht, Probleme, soweit sie durch ordnungsrechtliche oder verkehrliche Maßnahmen beeinflusst
werden können, zu lösen. Eine Vielzahl von Fr agen konnte in dem von der Stadtverwaltung mode-
rierten „Runden Tisch“ besprochen und, soweit möglich, gelöst werden. Allerdings darf dabei nicht
verkannt werden, dass der Umstrukturierungsprozess noch lange nicht abgeschlossen ist.
Bezüglich der Lärmauswirkungen von Veranstaltungen konnte durch Messungen festgestellt wer-
den, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Allerdings haben die Veranstalter nur
geringe Einflussmöglichkeiten auf Lärm verursachende Besucher des Viertels.
Verkehrsprobleme bestehen im Viertel einerseits durch Durchgangsverkehre zur Umfahrung der
Kreuzung Albersloher Weg/ Hansaring sowie durch den Anlieger- und Besucherverkehr. So lange
die einzelnen Grundstücke erreichbar bleiben müssen und geeignete zielnahe Parkmöglichkeiten
nicht angeboten werden können, sind Störungen durch Parksuchverkehre unvermeidlich. Durch
Einrichtung von Parksonderrechten könnten die Parkbedingungen für die Anwohner verbessert
werden, sofern das erforderliche Personal für eine Überwachung auch in den Nachtstunden zur
Verfügung gestellt werden kann. Allerdings hat die Einrichtung von Parksonderrechten gleichzeitig
eine Verschärfung der Parkbedingungen für Besucher und damit eine Erhöhung der Parksuchver-
kehre zur Folge.
Zu 2.:
Insbesondere zu den Spitzenzeiten ist festzustellen, dass Durchgangsverkehre vom Albersloher
Weg über Hafenweg und Dortmunder Straße zum Hansaring das Viertel durchfahren. Hierzu ist
anzumerken, dass während über den Hansaring 13.700 Kfz / 24 h fahren, im gleichen Zeitraum die
Dortmunder Straße 3.600 Kfz und die Soester Straße 1.400 Kfz durchfahren. Um diese Verkehre
wirksam auszuschließen bzw. zu reduzieren, hat der ASSVW nach Abwägung verschiedener Vari-
anten in seiner Sitzung am 02.11.2006 einstimmig beschlossen, Soester Straße und Dortmunder
Straße jeweils am Hafenweg mittels Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ mit dem Zusatz „Rad-
fahrer frei“ als so genannte unechte Einbahnstraße auszuweisen. Die Zufahrt zu diesen beiden
Straßen mit Kraftfahrzeugen ist dann jeweils nur noch vom Hansaring aus möglich; beide Straßen
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V/0919/2005/1
können jedoch sowohl zum Hansaring, als auch zum Hafenweg hin verlassen werden. Damit wird
die Erreichbarkeit für die Anlieger nur geringfügig eingeschränkt.
Die Zufahrt zum Hafenweg bleibt unverändert, sowohl vom Hansaring, als auch vom Albersloher
Weg aus, möglich. Demgegenüber können die Anlieger des Hafenweg diesen jedoch nur zum Al-
bersloher Weg hin verlassen. Für die Bernhard-Ernst-Straße ist zunächst keine Änderung vorge-
sehen. Hier soll ggfls nachgesteuert werden, sofern sich unverhältnismäßige Verkehrsverlagerun-
gen einstellen.
Die Verwaltung hatte bei der Vorstellung der Verkehrslenkungskonzepte aber ausdrücklich auf die
mit einer Sperrung der Soester und Dortmunder Straße vom Hafenweg verbundenen Nachteile für
die neuen Dienstleistungsnutzungen am Kreativkai, die verkehrliche Mehrbelastung des Knoten-
punktes Albersloher Weg / Hansaring sowie auf zusätzliche Immissionsbelastungen der Wohnun-
gen am Hansaring hingewiesen.
Mit dieser Verkehrsregelung kann der Durchgangsverkehr im Hafenviertel deutlich reduziert wer-
den. Allerdings sind damit für die Anlieger des Hafenweges Einschränkungen verbunden und ein
Teil des Verkehrs belastet zusätzlich die Kreuzung Albersloher Weg/Hansaring sowie den Hansa-
ring selbst. Deshalb soll diese Verkehrsregelung zunächst probeweise für circa 12 Monate einge-
führt werden. Die Verwaltung wird die Auswirkungen beobachten und der Bezirksvertretung und
dem ASSVW nach ca. 3 Monaten einen Erfahrungsbericht zukommen lassen.
Die Anlieger des Hafenviertels werden vor Einführung der Verkehrsregelung mit einem Faltblatt als
Hauswurfsendung informiert.
Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Viertels im Zuge der Umnutzung des OSMO-
sowie des Postgeländes erarbeitet die Verwaltung ein Verkehrskonzept. Als Planungsziel hierbei
gilt u. a. die Beseitigung der bestehenden Konflikte.
Eine Sperrung des Hafenweges, wie im Rahmen des Public-Viewing während der Fussballwelt-
meisterschaft praktiziert, erscheint unverhältnismäßig. Einerseits müssen die einzelnen Grundstü-
cke erreichbar bleiben, andererseits handelte es sich bei den Veranstaltungen auf Hafenplatz und
in den OSMO-Hallen mit tausenden Fans um eine Ausnahmesituation.
Zu 3.:
Die Abfallsatzung der Stadt Münster sieht vor, dass Standplätze für städtische Abfallbehälter in
Abstimmung zwischen den Grundstückseigentümern und den AWM festgelegt werden. Im Hafen-
viertel südlich des Hansarings ist dies bisher noch nicht bei jedem an die städtische Abfallentsor-
gung angeschlossenen Grundstück geschehen.
Die AWM werden in den Fällen, in denen städtische Abfallbehälter derzeit dauerhaft auf öffentli-
chen Flächen abgestellt sind, zeitnah Kontakt mit den betreffenden Grundstückseigentümern auf-
nehmen. Ziel ist dabei, Behälterstandplätze dauerhaft auf den angeschlossenen Grundstücken
einzurichten. Ob dies in allen Einzelfällen gelingt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und FDP vom
21.09.2006 an den Planungsausschuss
Anlage 2: Verkehrslenkungsplan
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Anlage 1: Antrag
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Anlage 1 Antrag an den Planungsausschuss Betreff: Vorlage 0919/2005/Punkt 9.1 der Tagesordnung am 21.09.2006 Gemeinsamer Antrag der CDU-SPD-Bündnis 90 die Grünen/GAL und FDP an den Planungsausschuss Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Rahmen einer E 1 — Vorlage zur Vorlage 0919/2005 folgende Punkte abzuarbeiten und dem Ausschuss Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft in der Sitzung vom 02.11.2006 zur weiteren Beratung vorzulegen. 1) Die Verwaltung macht Lösungsvorschläge um die Schmutz, Lärm und Verkehrsprobleme im Hafenbereich (Hafenviertel) in den Griff zu bekommen. 2) Versuchsweise wird für 1 oder 2 Jahre im Hafenbereich (südlich des Hansarings) Hafenweg, Dortmunder Str., Soester Str. eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet (ob das auf Dauer die richtige Lösung ist, muss sich herausstellen). In der Zwischenzeit erarbeitet die Fachverwaltung ein Verkehrskonzept für das Viertel. Zur Zeit der Fußballweltmeisterschaft wurde der Eingang in das Hafenviertel am Wolfgang Borchardt Theater teilweise gesperrt. Das hat im Viertel hervorragend funktioniert. 3) Die Fachverwaltung wird gebeten, kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass Mülltonnen nicht mehr dauerhaft auf städtischen Grund vor den Häusern abgestellt werden. Eine Beratung der Vorlage im HA und Rat erscheint in dieser Kette nicht sinnvoll. Begründung: Die Vertreter der Parteien haben sich gemeinsam mit den Anwohnern ausgetauscht und die Hauptproblempunkte besprochen. Die wesentlichen, von den Anwohnern vorgetragenen Punkte, bezogen sich auf Schmutz und Lärm und Verkehrsprobleme. Den Gesprächspartnern ist klar, dass die Parkprobleme für Anlieger nur über ein Anlieger- Parkhaus dauerhaft zu lösen sind.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Dortmunder Straße 3
- Soester Straße 1
- Bernhard-Ernst-Straße
- Schillerstraße
- Bremer Straße 54
- Königsberger Straße 131
- Hafenweg
- Albersloher Weg
- Hansaring 13
- Trampelpfad
- Hafenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0919/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37