2013/0178
Verlustübernahme HEAG mobilo GmbH hier: überplanmäßige Aufwendungen, Haushaltsjahr 2012
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2013/0178
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 22.05.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung - Abt. Kämmerei- Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0178 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 5470-10 Kostenstelle: 735-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7125011 Betreff: Verlustübernahme HEAG mobilo GmbH hier: überplanmäßige Aufwendungen, Haushaltsjahr 2012 Vorlage vom: 22.05.2013 Beschlussvorschlag: Auf dem Sachkonto 7125011 (Zuschuss an HEAG für Personennahverkehr) werden überplanmäßige Mittel gemäß § 100 HGO von 218.699,55 Euro im Haushaltsjahr 2012 erforderlich. Die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Aufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar. Deckungsmittel können zu Lasten des Sachkontos 7710100 (Zinsen für Kassenkredite), KSt. 910-020- 1000, zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung des angeforderten Betrages kann nach Magistratsbeschluss erfolgen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2013 Der Haushaltsansatz 2012 wurde nach einer Prognoserechnung der HEAG mobilo GmbH im Nach- trag 2012 um 1.893.400 Euro auf 12.605.400 Euro angehoben. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2012 beläuft sich das Jahresergebnis der HEAG mobilo GmbH vor Verlustübernahme auf 29.845.488,76 Euro, da das Jahr 2012 nicht die erwartete Steige- rung bei den (kassentechnischen) Fahrgeldeinnahmen brachte. Auf Grund der Fahrgasterhebung aus dem Jahr 2010 weist der RMV deutlich niedrigere Erlöse zu und begründet die Einnahmeaufteilung auf dauerhaft niedrigerem Niveau mit einem höheren Anteil der Fahrgäste im Regionalverkehr. Der nicht durch die HEAG gedeckte Anteil ist gemäß Vertrag zu 74 % von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und zu 26 % vom Landkreis Darmstadt-Dieburg zu tragen. Der auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt entfallende Anteil beträgt 12.626.761,88 Euro. Zusätzlich zu diesem Betrag werden Zinsen aus der Stundung für Pensionsrückstellungen von 197.337,67 Euro fällig, so dass insgesamt ein Be- trag von 12.824.099,55 Euro zu zahlen ist. Die Fälligkeit zur Zahlung liegt vier Wochen nach Gesellschafterbeschluss der HEAG mobilo GmbH. Deshalb ist es notwendig, die Zahlung nach Magistratsbeschluss zum Fälligkeitstermin zu veranlas- sen, da es ansonsten zur Berechnung von Verzugszinsen kommen könnte. Darmstadt, 22. Mai 2013 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0178
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.05.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00