V/0341/2021
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen
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Beschlussvorlage
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V/0341/2021 V/0341/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen Beratungsfolge 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Anhörung 10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) sowie die daraus abgeleiteten Regelungen des Straßen- und Wegegesetz NRW mit dem relevanten § 18a „Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing“ umzusetzen und Carsharing-Stellplätze zukünftig über ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zu vergeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zu erarbeiten. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die 59 geplanten Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum mit insgesamt 180 Stellplätzen (vgl. Anlage 2) zur Kenntnis. 4. Die Stadt Münster beabsichtigt, zur Förderung eines Bausteines zur nachhaltigen Mobilität sowie im Sinne des Klimaschutzes, bei den zu vergebenen Carsharing-Stellplätzen zunächst auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zu verzichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das Aufstellen von Schildern sowie das ggf. erforderliche Markieren der Stellflächen Kosten in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. Aus Amt für Mobilität und Tiefbau 29.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr König T elefon:492-6501 KoenigD@stadt-muenster.de - 7 - V/0341/2021 Gründen des Klimaschutzes beabsichtigt die Stadt Münster, bei Carsharing-Stellplätzen auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zunächst zu verzichten (vgl. Beschlussvorschlag 4). Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 100.000 Schilder, Markierungen Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022ff 0 Sondernutzun gsgebühren Ergebnis 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Stadt Münster fördert Carsharing als wichtigen Baustein der nachhaltigen Mobilität und als Instrument zur Reduzierung des Bestands an privaten Fahrzeugen. Übergeordnete Ziele der Förderung von Carsharing sind die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021). Die deutliche Erhöhung der Anzahl an Carsharing-Stellplätzen und -Standorten soll zu einer Reduzierung der Emissionsbelastung sowie zu besser und vielfältiger nutzbaren öffentlichen Räumen und damit zu einer insgesamt für alle lebenswerteren und attraktiveren Stadt beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, sollen bestehende Carsharing-Stellplätze sowie weitere derzeit noch öffentlich nutzbare Stellplätze über eine Sondernutzung in Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge umgewandelt werden. Darüber hinaus wird die derzeit bestehende Vergabepraxis, inkl. der damit verbundenen Beschilderung, vereinheitlicht sowie an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst und diese umgesetzt. Des Weiteren sollen an ausgewählten Standorten über noch zu errichtende Ladepunkte für Elektrofahrzeuge auch Stellplätze zur Vergabe an Anbieter von Elektro-Carsharing (E-Carsharing) bereitgestellt werden. Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster schafft die Verwaltung die hierfür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen und fördert damit einen wichtigen Baustein für nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. Über die Schaffung von Elektro-Ladesäulen für E- Carsharing soll eine Förderung der Elektromobilität erzielt werden, ohne dabei die Anschaffung von privaten Fahrzeugen bzw. den motorisierten Individualverkehr in den Vordergrund zu rücken (vgl. V/0312/2021 „Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität“). - 7 - V/0341/2021 Zu 1: Carsharinggesetz des Bundes Das Carsharinggesetz (CsgG) des Bundes ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Es definiert den Begriff des Carsharings und ermöglicht die Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum. Durch diese neue Gesetzgebung wird es den Kommunen ermöglicht, separate Parkplätze im öffentlichen Straßenraum festzulegen, die nur von Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Bei einem stationsbasierten System, wie es in Münster bereits jetzt und auch zukünftig zur Anwendung kommen soll, werden die Fahrzeuge vom Nutzer an einer Station abgeholt und nach der Nutzung wieder dorthin zurückgebracht. Das Fahrzeug hat somit einen reservierten Parkplatz in Form einer Sondernutzung am jeweiligen Standort. Laut aktuellen wissenschaftlichen Erhebungen bestehen in einem solchen System die höchsten Potenziale, den Bestand an privaten Pkw zu verringern. Anbieter müssen laut Gesetz bestimmte Eignungskriterien erfüllen und über ein wettbewerbliches Auswahlverfahren ermittelt werden. Die Auswahl und Vergabe kann über ein Interessensbekundungsverfahren geregelt werden. §18a Straßen- und Wegegesetz NRW Durch die Neufassung von §18a (Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing) des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wurden die Regelungen des Carsharinggesetzes am 13. März 2019 in die Landesgesetzgebung überführt. Unbeschadet der sonstigen straßenrechtlichen Bestimmungen zur Sondernutzung können Städte und Gemeinden in NRW mit dieser gesetzlichen Regelung geeignete Flächen einer Ortsdurchfahrt einer Landes- oder Kreisstraße oder geeignete Flächen einer Gemeindestraße zum Zwecke der Sondernutzung als Stellflächen für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge bestimmen. Das Gesetz sieht in Bezug auf die Sondernutzung für stationsbasierte Carsharing-Stellplätze vor, dass die Anforderungen an Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewahrt bleiben und die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs nicht beeinträchtigt werden. Außerdem werden die Grundsätze der Vergabe geregelt: Die Vergabe erfolgt für einen begrenzten Zeitraum von höchstens acht Jahren. Eine Verlängerung oder eine Neuerteilung ist nur nach Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens möglich. Die Zuverlässigkeit des Anbieters wird als Zugangsvoraussetzung für das Verfahren festgelegt. Die Abfassung der Eignungskriterien bzw. Anforderungen zur T eilnahme am Auswahlverfahren liegt in der Verantwortung der Kommunen. Flächen bzw. Standorte, die mehrere Stellplätze umfassen, können unter mehreren Anbietern aufgeteilt werden. Die Kommune muss in solch einem Fall vorab das Verfahren zur Aufteilung beschreiben. Zu 2: In Zukunft sollen zusätzlich zu den in dieser Vorlage gelisteten Standorte weitere Standorte und Stellplätze ebenfalls nach §18a StrWG NRW vergeben werden. Um die Vielzahl an Stellplätzen diskriminierungsfrei und transparent an einen oder mehrere Anbieter zur Sondernutzung Carsharing zu vergeben, wird die Verwaltung ein geeignetes Auswahlverfahren ausarbeiten. Dieses Vergabeverfahren ist neben der Bestimmung geeigneter Flächen durch die Kommune die Grundlage für eine sukzessive Ausweitung des Carsharing-Angebots in Münster Die im Zuge der Vergabe zu veröffentlichenden Bekanntmachungen müssen alle für die T eilnahmean dem Auswahlverfahren erforderlichen Informationen enthalten, insb. über den vorgesehenen Ablauf des Auswahlverfahrens, Anforderungen an die Übermittlung von Unterlagen und Eignungskriterien. Alle wesentlichen Entscheidungen sind zu begründen. - 7 - V/0341/2021 Allgemeine Anforderungen an die Anbieter Die Carsharing-Definition des CsgG §2 wird übernommen. Darin wird u.a. geregelt, dass ein Carsharing-Fahrzeug ein Kraftfahrzeug ist, welches einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif (oder Mischformen solcher T arife) angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann. Die Stadt Münster übernimmt die in der Anlage zu §5 Absatz 4 Satz 3 CsgG aufgeführten allgemeinen Anforderungen und legt diese somit als zu erfüllende Qualitätsstandards fest. So muss beispielsweise die Fahrzeugbuchung, -abholung und - rückgabe täglich 24 Stunden möglich sein. Diese Vorgaben haben den Zweck, Carsharing-Anbieter von sonstigen Anbietern für Mietfahrzeuge abzugrenzen. So wird sichergestellt, dass an den Standorten tatsächlich auch stationsbasiertes Carsharing angeboten wird. Weitere Eignungskriterien Als weitere Eignungskriterien für die Auswahl der Carsharing-Anbieter können umweltbezogene oder solche Kriterien festgelegt werden, die erstens einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs insbesondere durch Vernetzung mit anderen Mobilitätsangeboten oder zweitens einer Entlastung von straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffen, insbesondere durch das Vorhalten elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes, dienlich sind. Solche Eignungskriterien werden, für den Fall der Anwendung, im Zuge des jeweiligen Auswahlverfahrens festgesetzt. Zu 3: Die Verwaltung hat eine Liste mit 180 Stellplätzen erarbeitet, an denen Carsharing zeitnah angeboten werden soll. Grundlage der Standortliste sind die 86 anbieterübergreifenden Stellplätze, die aktuell im öffentlichen Raum verortet sind. Diese Liste umfasst darüber hinaus 94 neue Stellplätze. Ziel der Ausweitung der Standorte ist es, die Grundversorgung von Carsharing-Fahrzeugen nicht nur in der erweiterten Innenstadt, sondern auch anderenorts sicherzustellen. Für die jeweilige Sondernutzung wird eine Dauer von 8 Jahren festgesetzt. Angestrebt ist eine möglichst gleichmäßige räumliche Verteilung der Standorte in der Innenstadt, innerstädtischen Randbereichen sowie den Außenstadtteilen. Präferierte Standorte befinden sich dabei u.a. an Bahnhaltepunkten sowie potenziellen Standorten von zukünftigen Mobilstationen, an bereits realisierten und geplanten Fahrradstraßen (zur Minderung des Parkdrucks) sowie in Wohnquartieren mit potenziell hoher Nachfrage. Geringfügige Lageveränderungen einzelner Standorte sind dabei nicht auszuschließen, sofern die Gegebenheiten vor Ort dies erfordern. Ändern sich die Gegebenheiten vor Ort, werden im unmittelbaren Umfeld des Standortes alternative Stellplätzen gesucht. Dies gilt auch für Stellplätze mit Ladeinfrastruktur, wenn beispielsweise die notwendigen Stromkapazitäten am zunächst präferierten Standort durch den Netzbetreiber nicht zur Verfügung gestellt werden können. E-Carsharing An ausgewählten Standorten ist die Installation von Elektro-Ladesäulen zur Bereitstellung von E- Carsharing vorgesehen (vgl. V/0312/2021). Diese Standorte bzw. Stellplätze werden im Zuge des Vergabeverfahrens gesondert gekennzeichnet. Erhält ein Anbieter einen Stellplatz mit perspektivisch zu schaffender Ladeinfrastruktur, dann verpflichtet er sich, spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladesäule an dem dortigen Standort E-Carsharing anzubieten. Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Ladesäule ist der Stellplatz trotzdem mit einem Fahrzeug auszustatten, welches jedoch für den Zeitraum des Übergangs mit einer herkömmlichen Antriebsart (z.B. Verbrenner-Motor) ausgestattet werden darf. Die Ladesäulen werden durch die Stadtwerke Münster oder anderen Stromanbietern betrieben. Die Carsharing-Anbieter verpflichten sich, mit dem Stromanbieter einen Vertrag zur - 7 - V/0341/2021 Abnahme von Öko-Strom sowie zur teilweisen Refinanzierung der Ladesäule zu einem angemessenen Preis zu schließen. Münster: Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum Carsharing-Stellplätze aktuell: 86 Carsharing-Stellplätze in der Vergabe: 180 davon perspektivisch E-Carsharing-Stellplätze: 59 Bei den zu vergebenen Standorten handelt es sich um Standorte mit und ohne Ladeinfrastruktur (vgl. Abb. 1). Darüber hinaus wurden die Standorte, zur Sicherstellung, dass im Zuge des Ausschreibungsprozesses auch möglicherweise weniger attraktive Lagen abseits der Innenstadt von den Carsharing-Anbietern bedient werden, vorab in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt. Diese Einteilung wird in der beigefügten Standortliste deutlich (vgl. Anlage 2). Abbildung 1: Zu vergebene Carsharing-Stellplätze mit (blau) und ohne Elektro-Ladesäule (lila) in Münster Ausweisung der stationsbasierten Carsharing-Stellplätze Die dem jeweiligen Anbieter nach Durchführung des Auswahlverfahren zugeordneten Stellplätze werden mit dem Verkehrszeichen 314 bzw. 315 („Parken“) beschildert. Zusätzlich wird das Verkehrszeichen 1010-70 („Carsharing“) angebracht. Zur Vermeidung von Falschparkern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unter dieses Symbolbild einen zusätzlichen Schriftzug „CarSharing“ anzubringen, falls es die Situation vor Ort erfordert (vgl. Abb. 2). - 7 - V/0341/2021 Abbildung 2: Verkehrszeichen 314 sowie Zusatz "CarSharing" zum besseren Verständnis des Carsharing-Symbols. In Abstimmung mit der Verwaltung können die Anbieter an den ihnen zugeordneten Standorten zur zusätzlichen Vermeidung von Falschparkern einen Hinweis auf ihr Unternehmen anbringen, beispielsweise in Form eines Schilds oder einer Hinweistafel bzw. eines Hinweis-Dreiecks. Falls erforderlich, kann zusätzlich zur weiteren Vermeidung von Falschparkern durch die Verwaltung auch eine Bodenmarkierung auf den Stellplätzen aufgebracht werden. Verkehrsüberwachung Die stationsbasierten Carsharing-Stellplätze werden, soweit möglich, im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung durch das städtische Ordnungsamt überwacht. Alle parkberechtigten Carsharing-Fahrzeuge erhalten bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Plakette, mit der das Fahrzeug zum Parken auf der für das jeweilige Fahrzeug vorgesehenen und zugeordneten Fläche berechtigt ist. Abbildung 3: Plakette für Carsharing-Fahrzeuge Zu 4 Mit der Förderung von Carsharing strebt die Stadt Münster eine Verringerung des privaten Pkw- Bestandes an. Um emissionsfreies Carsharing mit Elektroantrieb zu ermöglichen, stellt die Verwaltung einige der Carsharing-Stellplätze mit der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Weil es sich hierbei um Maßnahmen im Zuge des Klimaschutzes handelt, beabsichtigt die Stadt Münster, nach rechtlicher Prüfung, für Carsharing-Stellplätze und E-Carsharing-Stellplätze zunächst keine Sondernutzungsgebühr zu erheben. Lediglich für die exklusive Nutzung der Ladesäulen wird im - 7 - V/0341/2021 Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit dem Betreiber der Ladesäule ein angemessenes Nutzungsentgelt an zu errichten sein. In Vertretung gez Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen:
Anlage A
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Anlage A zur V/0341/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage begegnet die Stadt Münster den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- bzw. Landesebene hinsichtlich der Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen sowie der drastisch zunehmenden Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum und der damit wachsenden Nachfrage an Carsharing-Fahrzeugen. Hierzu hat die Verwaltung eine Liste mit 180 Stellplätzen an 59 Standorten erarbeitet, an denen Carsharing zukünftig angeboten werden soll. Grundlage dieser Standortliste sind die 86 anbieterübergreifenden Stellplätze, die aktuell im öffentlichen Raum verortet sind, zuzüglich 94 neuer Stellplätze. Ziel der Ausweitung der Standorte ist es, die Grundversorgung von Carsharing-Fahrzeugen nicht nur in der (erweiterten) Innenstadt, sondern auch anderenorts sicherzustellen. Die Verortung dieser Standorte richtet sich nach Nachfrage, einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst nachvollziehbaren räumlichen Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster fördert Carsharing als wichtigen Baustein der nachhaltigen Mobilität und als Instrument zur Reduzierung des Bestands an privaten Fahrzeugen. Übergeordnete Ziele der Förderung von Carsharing sind die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021). Die deutliche Erhöhung der Anzahl an Carsharing-Stellplätzen und - Standorten soll zu einer Reduzierung der Emissionsbelastung sowie zu besser und vielfältiger nutzbaren öffentlichen Räumen und damit zu einer insgesamt für alle lebenswerteren und attraktiveren Stadt beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, sollen bestehende Carsharing-Stellplätze sowie weitere derzeit noch öffentlich nutzbare Stellplätze über eine Sondernutzung in Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge umgewandelt werden. Darüber hinaus wird die derzeit bestehende Vergabepraxis, inkl. der damit verbundenen Beschilderung, vereinheitlicht sowie an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst und diese umgesetzt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 100.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (…): Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer umweltgerechten und flächenschonenden Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan Mobilität Münster 2035+. Über die Förderung von Carsharing und Elektro-Carsharing können verkehrsbedingte Emissionen zukünftig reduziert und öffentliche Flächen in eine andere Nutzung (z.B. Fahrradstraßen, Außengastronomie, Stadtgrün) überführt werden.
Anlage 1 - Carsharing_Standorte_MS
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Bezeichnung Standort Ortsteil Bezirk (ungefähre) Koordinaten geplante Anzahl Hinweis zum Standort E-Carsharing perspektivisch verfügbare Ladepunkte 1 Hugo-Pottebaum-Platz Handorf Ost 51.987241, 7.697632 2 Bestand Ja 2 2 2 Kanonierplatz / Neutor Neutor Mitte 51.971498, 7.612339 8 Bestand Ja 2 1 3 Nordstraße Kreuz Mitte 51.971993, 7.623224 3 Bestand Nein 0 1 4 Fresnostraße Uppenberg Mitte 51.984154, 7.610567 3 Bestand Nein 0 1 5 Parkplatz Idenbrockplatz Kinderhaus-West Nord 51.995246, 7.602799 4 Bestand Ja 2 1 6 Bahnhof Zentrum Nord Rumphorst Mitte 51.984127, 7.636608 4 Bestand Nein 0 2 7 Stettiner Straße Rumphorst Mitte 51.975561, 7.646554 1 Bestand Nein 0 2 8 Danziger Freiheit Mauritz-Mitte Mitte 51.967331, 7.655737 5 Bestand Ja 2 1 9 Manfred-v.-Richthofen-Str. Herz-Jesu Mitte 51.958825, 7.650506 2 Bestand Nein 0 1 10 Wolbecker Str. Mauritz-Ost Ost 51.951493, 7.668332 4 Bestand Nein 0 1 11 Hoppendamm Pluggendorf Mitte 51.953230, 7.614403 3 Bestand Ja 2 1 12 P&R Weseler Straße Geist Mitte 51.936214, 7.603916 4 Bestand Nein 0 2 14 Kappenberger Damm Düesberg Mitte 51.931479, 7.607076 2 Bestand Nein 0 2 15 Parkplatz Alter Schützenhof Schützenhof Mitte 51.945838, 7.623902 6 Bestand Nein 0 1 16 Sebastiankirchweg Schützenhof Mitte 51.946491, 7.624234 2 Bestand Ja 2 1 17 Kranichweg Gremmendorf Süd-Ost 51.930564, 7.681325 2 Bestand Nein 0 2 18 Albersloher Weg Gremmendorf Süd-Ost 51.927023, 7.669293 3 Bestand Ja 2 1 19 Patronatsstraße Hiltrup-Mitte Hiltrup 51.904759, 7.636685 2 Bestand Nein 0 1 20 Bennostraße Herz-Jesu Mitte 51.953956, 7.653010 6 Bestand Nein 0 1 21 St. Michaelschule Gievenbeck West 51.967551, 7.580820 4 Bestand Nein 0 2 22 Finkenstraße Kreuz Mitte 51.972917, 7.620508 3 Bestand Nein 0 1 23 Hörster Platz / Korduanenstraße Martini Mitte 51.964166, 7.631831 8 Bestand Nein 0 1 24 Hansaplatz Hansaplatz Mitte 51.954729, 7.644803 3 Bestand Nein 0 1 26 Heimatfrieden Sprakel Nord 52.034848, 7.616679 1 Bestand Ja 1 2 28 Friedensstraße Mauritz-West Mitte 51.961620, 7.642281 2 Bestand Ja 2 1 31 Elsässer Straße Geist Mitte 51.935870, 7.619838 2 Bestand Nein 0 1 13 Rote Erde Mecklenbeck West 51.927687, 7.568139 2 Ausweitung Nein 0 2 25 Friedrich-Ebert-Straße Schützenhof Mitte 51.950410, 7.631961 3 Ausweitung Nein 0 1 27 Toppheideweg Gievenbeck West 51.975492, 7.568812 3 Ausweitung Nein 0 2 29 Peter-Rosegger-Weg Mauritz-Ost Ost 51.949955, 7.675622 2 Ausweitung Nein 0 2 30 Stühmerweg Schlachthof Mitte 51.968999, 7.636332 4 Ausweitung Ja 2 1 32 Meyerbeerstraße Mecklenbeck West 51.926033, 7.577826 2 Neu Ja 2 2 33 Geistmarkt Geist Mitte 51.945367, 7.622119 2 Neu Ja 2 1 34 Werlandstraße Düesberg Mitte 51.931893, 7.621371 2 Neu Nein 0 2 35 Brockmannstraße Mecklenbeck West 51.930794, 7.578868 2 Neu Nein 0 2 36 Münzstraße Buddenturm Mitte 51.966750, 7.621472 3 Neu Ja 2 1 37 Gereonstraße Mauritz-West Mitte 51.963724, 7.641571 2 Neu Ja 2 1 Kategorie 38 Sertünerstraße Schloss Mitte 51.961959, 7.604696 2 Neu Ja 2 2 39 Bismarckallee Pluggendorf Mitte 51.952747, 7.609857 2 Neu Nein 0 1 40 Ottmarsbochholter Str. Amelsbüren Hiltrup 51.882376, 7.605834 2 Neu Ja 2 2 41 Eltingstraße Roxel West 51.954065, 7.534453 2 Neu Ja 2 2 42 Sebastianstraße Nienberge West 51.998570, 7.560110 2 Neu Ja 2 2 43 Zumsandeplatz Mauritz-West Mitte 51.958927, 7.641535 2 Neu Nein 0 1 44 Pleistermühlenweg Mauritz-Ost Ost 51.961367, 7.676212 2 Neu Ja 2 1 45 Arnheimweg Gievenbeck West 51.967503, 7.579449 2 Neu Ja 2 1 46 Josefine-Mauser-Str. Coerde Nord 51.991018, 7.651106 2 Neu Ja 2 2 47 Maximilianstraße Kreuz Mitte 51.970166, 7.629305 2 Neu Ja 2 1 48 Donders-Ring Josef Mitte 51.949927, 7.617451 2 Neu Ja 2 1 49 Hiltruper Straße Wolbeck Süd-Ost 51.916026, 7.726214 2 Neu Ja 2 2 50 Torminweg Gremmendorf-West Süd-Ost 51.943214, 7.655410 2 Neu Nein 0 2 51 Mozartstraße Hiltrup-Mitte Hiltrup 51.910227, 7.647073 2 Neu Nein 0 2 52 An der Meerwiese Coerde Nord 51.987431, 7.649182 2 Neu Nein 0 1 53 Brüderstraße Mauritz-West Mitte 51.963735, 7.641514 2 Neu Ja 2 1 54 Janningsplatz Kinderhaus-Ost Nord 51.995900, 7.612552 2 Neu Nein 0 2 55 Bahnhof Hiltrup Hiltrup Hiltrup-Mitte 51.905069, 7.653439 2 Neu Nein 0 1 56 Einsteinstraße Neutor Mitte 51.965552, 7.603357 2 Neu Nein 0 2 57 Bahnhof Roxel Roxel West 51.946392, 7.526486 2 Neu Nein 0 2 58 Westerheide Gelmer Ost 52.028820, 7.675559 2 Neu Ja 1 2 59 Servatiiplatz (Süd) Bahnhof Mitte 51.959335, 7.635298 2 Neu Nein 0 1 60 Am Roggenkamp Hiltrup-Ost Hiltrup 51.902401, 7.672777 2 Neu Ja 1 2 61 Korte Ossenbeck Aaseestadt West 51.937260, 7.597707 2 Neu Ja 1 1 62 In der Stroht Handorf Ost 51.999745, 7.714647 2 Neu Nein 0 2 63 Schmeddingstraße Sentrup West 51.956452, 7.592513 2 Neu Nein 0 2 64 Franz-Dahlkamp-Weg Hiltrup-West Hiltrup 51.901600, 7.625162 2 Neu Ja 2 2 65 Haus Angelmodde Angelmodde Süd-Ost 51.920063, 7.700040 2 Neu Ja 1 2 66 Lechterstraße Berg Fidel Hiltrup 51.925732, 7.617359 2 Neu Ja 2 2 67 Bahnhof Albachten Albachten West 51.914734, 7.527015 2 Neu Nein 0 2 68 Lehmkamp Gievenbeck West 51.966922, 7.563417 2 Neu Nein 0 2 69 Dülmener Straße Albachten West 51.924711, 7.523119 2 Neu Ja 2 2 180 59 34 35
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (60)
- Nordstraße
- Fresnostraße
- Stettiner Straße
- Wolbecker Straße
- Weseler Straße
- Patronatsstraße
- Bennostraße
- Finkenstraße
- Korduanenstraße
- Friedensstraße
- Elsässer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Meyerbeerstraße
- Werlandstraße
- Brockmannstraße
- Münzstraße
- Gereonstraße
- Bismarckallee
- Eltingstraße
- Sebastianstraße
- Josefine-Mauser-Straße
- Maximilianstraße
- Hiltruper Straße
- Mozartstraße
- Brüderstraße
- Einsteinstraße
- Schmeddingstraße
- Lechterstraße
- Dülmener Straße
- Hugo-Pottebaum-Platz
- Hoppendamm
- Kappenberger Damm
- Sebastiankirchweg
- Kranichweg
- Albersloher Weg
- Toppheideweg
- Peter-Rosegger-Weg
- Stühmerweg
- Pleistermühlenweg
- Arnheimweg
- Donders-Ring
- Torminweg
- Janningsplatz
- Servatiiplatz
- Franz-Dahlkamp-Weg
- Lehmkamp
- Idenbrockplatz
- An der Meerwiese
- Korte Ossenbeck
- Haus Angelmodde
- Heimatfrieden
- Am Roggenkamp
- Kinderhaus
- Pluggendorf
- Hansaplatz
- Rote Erde
- Geistmarkt
- Westerheide
- Neutor
- Düesberg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0341/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 27.04.2021 10:26