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V/0341/2021

Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen

Vorlagen 21.09.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 6

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Carsharing_Standorte_MS

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Beschlussvorlage

15169 Zeichen

V/0341/2021
V/0341/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe von stationsbasierten
Carsharing-Stellplätzen
Beratungsfolge
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Anhörung
10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Vorgaben des Gesetzes zur Bevorrechtigung des
Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) sowie die daraus abgeleiteten Regelungen des Straßen-
und Wegegesetz NRW mit dem relevanten § 18a „Sondernutzung durch stationsbasiertes
Carsharing“ umzusetzen und Carsharing-Stellplätze zukünftig über ein transparentes und
diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zu vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
zu erarbeiten.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die 59 geplanten Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
mit insgesamt 180 Stellplätzen (vgl. Anlage 2) zur Kenntnis.
4. Die Stadt Münster beabsichtigt, zur Förderung eines Bausteines zur nachhaltigen Mobilität sowie
im Sinne des Klimaschutzes, bei den zu vergebenen Carsharing-Stellplätzen zunächst auf die
Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zu verzichten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das Aufstellen von Schildern sowie das
ggf. erforderliche Markieren der Stellflächen Kosten in Höhe von ca. 100.000 € entstehen. Aus
Amt für Mobilität und Tiefbau
29.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr König
T elefon:492-6501
KoenigD@stadt-muenster.de

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V/0341/2021
Gründen des Klimaschutzes beabsichtigt die Stadt Münster, bei Carsharing-Stellplätzen auf die
Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zunächst zu verzichten (vgl. Beschlussvorschlag 4).
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 100.000 Schilder,
Markierungen
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2022ff 0 Sondernutzun
gsgebühren
Ergebnis 100.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Die Stadt Münster fördert Carsharing als wichtigen Baustein der nachhaltigen Mobilität und als
Instrument zur Reduzierung des Bestands an privaten Fahrzeugen. Übergeordnete Ziele der
Förderung von Carsharing sind die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl.
V/0628/2021). Die deutliche Erhöhung der Anzahl an Carsharing-Stellplätzen und -Standorten soll zu
einer Reduzierung der Emissionsbelastung sowie zu besser und vielfältiger nutzbaren öffentlichen
Räumen und damit zu einer insgesamt für alle lebenswerteren und attraktiveren Stadt beitragen.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen bestehende Carsharing-Stellplätze sowie weitere derzeit noch
öffentlich nutzbare Stellplätze über eine Sondernutzung in Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge
umgewandelt werden. Darüber hinaus wird die derzeit bestehende Vergabepraxis, inkl. der damit
verbundenen Beschilderung, vereinheitlicht sowie an die aktuellen gesetzlichen Regelungen
angepasst und diese umgesetzt.
Des Weiteren sollen an ausgewählten Standorten über noch zu errichtende Ladepunkte für
Elektrofahrzeuge auch Stellplätze zur Vergabe an Anbieter von Elektro-Carsharing (E-Carsharing)
bereitgestellt werden. Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster schafft die Verwaltung die hierfür
notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen und fördert damit einen wichtigen Baustein für
nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. Über die Schaffung von Elektro-Ladesäulen für E-
Carsharing soll eine Förderung der Elektromobilität erzielt werden, ohne dabei die Anschaffung von
privaten Fahrzeugen bzw. den motorisierten Individualverkehr in den Vordergrund zu rücken (vgl.
V/0312/2021 „Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität“).

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V/0341/2021
Zu 1:
Carsharinggesetz des Bundes
Das Carsharinggesetz (CsgG) des Bundes ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Es definiert
den Begriff des Carsharings und ermöglicht die Bevorrechtigung von Carsharing-Fahrzeugen im
öffentlichen Straßenraum. Durch diese neue Gesetzgebung wird es den Kommunen ermöglicht,
separate Parkplätze im öffentlichen Straßenraum festzulegen, die nur von Carsharing-Fahrzeugen
genutzt werden dürfen. Bei einem stationsbasierten System, wie es in Münster bereits jetzt und auch
zukünftig zur Anwendung kommen soll, werden die Fahrzeuge vom Nutzer an einer Station abgeholt
und nach der Nutzung wieder dorthin zurückgebracht. Das Fahrzeug hat somit einen reservierten
Parkplatz in Form einer Sondernutzung am jeweiligen Standort. Laut aktuellen wissenschaftlichen
Erhebungen bestehen in einem solchen System die höchsten Potenziale, den Bestand an privaten
Pkw zu verringern.
Anbieter müssen laut Gesetz bestimmte Eignungskriterien erfüllen und über ein wettbewerbliches
Auswahlverfahren ermittelt werden. Die Auswahl und Vergabe kann über ein
Interessensbekundungsverfahren geregelt werden.
§18a Straßen- und Wegegesetz NRW
Durch die Neufassung von §18a (Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing) des Straßen-
und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wurden die Regelungen des
Carsharinggesetzes am 13. März 2019 in die Landesgesetzgebung überführt. Unbeschadet der
sonstigen straßenrechtlichen Bestimmungen zur Sondernutzung können Städte und Gemeinden in
NRW mit dieser gesetzlichen Regelung geeignete Flächen einer Ortsdurchfahrt einer Landes- oder
Kreisstraße oder geeignete Flächen einer Gemeindestraße zum Zwecke der Sondernutzung als
Stellflächen für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge bestimmen. Das Gesetz sieht in Bezug auf die
Sondernutzung für stationsbasierte Carsharing-Stellplätze vor, dass die Anforderungen an Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs gewahrt bleiben und die Belange des öffentlichen
Personennahverkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Außerdem werden die Grundsätze der Vergabe geregelt: Die Vergabe erfolgt für einen begrenzten
Zeitraum von höchstens acht Jahren. Eine Verlängerung oder eine Neuerteilung ist nur nach
Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens möglich. Die Zuverlässigkeit des Anbieters wird als
Zugangsvoraussetzung für das Verfahren festgelegt. Die Abfassung der Eignungskriterien bzw.
Anforderungen zur T eilnahme am Auswahlverfahren liegt in der Verantwortung der Kommunen.
Flächen bzw. Standorte, die mehrere Stellplätze umfassen, können unter mehreren Anbietern
aufgeteilt werden. Die Kommune muss in solch einem Fall vorab das Verfahren zur Aufteilung
beschreiben.
Zu 2:
In Zukunft sollen zusätzlich zu den in dieser Vorlage gelisteten Standorte weitere Standorte und
Stellplätze ebenfalls nach §18a StrWG NRW vergeben werden. Um die Vielzahl an Stellplätzen
diskriminierungsfrei und transparent an einen oder mehrere Anbieter zur Sondernutzung Carsharing
zu vergeben, wird die Verwaltung ein geeignetes Auswahlverfahren ausarbeiten. Dieses
Vergabeverfahren ist neben der Bestimmung geeigneter Flächen durch die Kommune die Grundlage
für eine sukzessive Ausweitung des Carsharing-Angebots in Münster
Die im Zuge der Vergabe zu veröffentlichenden Bekanntmachungen müssen alle für die T eilnahmean
dem Auswahlverfahren erforderlichen Informationen enthalten, insb. über den vorgesehenen Ablauf
des Auswahlverfahrens, Anforderungen an die Übermittlung von Unterlagen und Eignungskriterien.
Alle wesentlichen Entscheidungen sind zu begründen.

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V/0341/2021
Allgemeine Anforderungen an die Anbieter
Die Carsharing-Definition des CsgG §2 wird übernommen. Darin wird u.a. geregelt, dass ein
Carsharing-Fahrzeug ein Kraftfahrzeug ist, welches einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und
Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten
miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif (oder Mischformen solcher T arife) angeboten und
selbstständig reserviert und genutzt werden kann. Die Stadt Münster übernimmt die in der Anlage zu
§5 Absatz 4 Satz 3 CsgG aufgeführten allgemeinen Anforderungen und legt diese somit als zu
erfüllende Qualitätsstandards fest. So muss beispielsweise die Fahrzeugbuchung, -abholung und -
rückgabe täglich 24 Stunden möglich sein. Diese Vorgaben haben den Zweck, Carsharing-Anbieter
von sonstigen Anbietern für Mietfahrzeuge abzugrenzen. So wird sichergestellt, dass an den
Standorten tatsächlich auch stationsbasiertes Carsharing angeboten wird.
Weitere Eignungskriterien
Als weitere Eignungskriterien für die Auswahl der Carsharing-Anbieter können umweltbezogene oder
solche Kriterien festgelegt werden, die erstens einer Verringerung des motorisierten
Individualverkehrs insbesondere durch Vernetzung mit anderen Mobilitätsangeboten oder zweitens
einer Entlastung von straßenverkehrsbedingten Luftschadstoffen, insbesondere durch das Vorhalten
elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes, dienlich sind. Solche
Eignungskriterien werden, für den Fall der Anwendung, im Zuge des jeweiligen Auswahlverfahrens
festgesetzt.
Zu 3:
Die Verwaltung hat eine Liste mit 180 Stellplätzen erarbeitet, an denen Carsharing zeitnah angeboten
werden soll. Grundlage der Standortliste sind die 86 anbieterübergreifenden Stellplätze, die aktuell im
öffentlichen Raum verortet sind. Diese Liste umfasst darüber hinaus 94 neue Stellplätze. Ziel der
Ausweitung der Standorte ist es, die Grundversorgung von Carsharing-Fahrzeugen nicht nur in der
erweiterten Innenstadt, sondern auch anderenorts sicherzustellen. Für die jeweilige Sondernutzung
wird eine Dauer von 8 Jahren festgesetzt. Angestrebt ist eine möglichst gleichmäßige räumliche
Verteilung der Standorte in der Innenstadt, innerstädtischen Randbereichen sowie den
Außenstadtteilen. Präferierte Standorte befinden sich dabei u.a. an Bahnhaltepunkten sowie
potenziellen Standorten von zukünftigen Mobilstationen, an bereits realisierten und geplanten
Fahrradstraßen (zur Minderung des Parkdrucks) sowie in Wohnquartieren mit potenziell hoher
Nachfrage.
Geringfügige Lageveränderungen einzelner Standorte sind dabei nicht auszuschließen, sofern die
Gegebenheiten vor Ort dies erfordern. Ändern sich die Gegebenheiten vor Ort, werden im
unmittelbaren Umfeld des Standortes alternative Stellplätzen gesucht. Dies gilt auch für Stellplätze mit
Ladeinfrastruktur, wenn beispielsweise die notwendigen Stromkapazitäten am zunächst präferierten
Standort durch den Netzbetreiber nicht zur Verfügung gestellt werden können.
E-Carsharing
An ausgewählten Standorten ist die Installation von Elektro-Ladesäulen zur Bereitstellung von E-
Carsharing vorgesehen (vgl. V/0312/2021). Diese Standorte bzw. Stellplätze werden im Zuge des
Vergabeverfahrens gesondert gekennzeichnet. Erhält ein Anbieter einen Stellplatz mit perspektivisch
zu schaffender Ladeinfrastruktur, dann verpflichtet er sich, spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme
der Ladesäule an dem dortigen Standort E-Carsharing anzubieten. Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung
der Ladesäule ist der Stellplatz trotzdem mit einem Fahrzeug auszustatten, welches jedoch für den
Zeitraum des Übergangs mit einer herkömmlichen Antriebsart (z.B. Verbrenner-Motor) ausgestattet
werden darf. Die Ladesäulen werden durch die Stadtwerke Münster oder anderen Stromanbietern
betrieben. Die Carsharing-Anbieter verpflichten sich, mit dem Stromanbieter einen Vertrag zur

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V/0341/2021
Abnahme von Öko-Strom sowie zur teilweisen Refinanzierung der Ladesäule zu einem
angemessenen Preis zu schließen.
Münster: Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum
Carsharing-Stellplätze aktuell: 86
Carsharing-Stellplätze in der Vergabe: 180
davon perspektivisch E-Carsharing-Stellplätze: 59
Bei den zu vergebenen Standorten handelt es sich um Standorte mit und ohne Ladeinfrastruktur (vgl.
Abb. 1). Darüber hinaus wurden die Standorte, zur Sicherstellung, dass im Zuge des
Ausschreibungsprozesses auch möglicherweise weniger attraktive Lagen abseits der Innenstadt von
den Carsharing-Anbietern bedient werden, vorab in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt. Diese
Einteilung wird in der beigefügten Standortliste deutlich (vgl. Anlage 2).
Abbildung 1: Zu vergebene Carsharing-Stellplätze mit (blau) und ohne Elektro-Ladesäule (lila) in Münster
Ausweisung der stationsbasierten Carsharing-Stellplätze
Die dem jeweiligen Anbieter nach Durchführung des Auswahlverfahren zugeordneten Stellplätze
werden mit dem Verkehrszeichen 314 bzw. 315 („Parken“) beschildert. Zusätzlich wird das
Verkehrszeichen 1010-70 („Carsharing“) angebracht. Zur Vermeidung von Falschparkern besteht
darüber hinaus die Möglichkeit, unter dieses Symbolbild einen zusätzlichen Schriftzug „CarSharing“
anzubringen, falls es die Situation vor Ort erfordert (vgl. Abb. 2).

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V/0341/2021
Abbildung 2: Verkehrszeichen 314 sowie Zusatz "CarSharing" zum besseren Verständnis des Carsharing-Symbols.
In Abstimmung mit der Verwaltung können die Anbieter an den ihnen zugeordneten Standorten zur
zusätzlichen Vermeidung von Falschparkern einen Hinweis auf ihr Unternehmen anbringen,
beispielsweise in Form eines Schilds oder einer Hinweistafel bzw. eines Hinweis-Dreiecks. Falls
erforderlich, kann zusätzlich zur weiteren Vermeidung von Falschparkern durch die Verwaltung auch
eine Bodenmarkierung auf den Stellplätzen aufgebracht werden.
Verkehrsüberwachung
Die stationsbasierten Carsharing-Stellplätze werden, soweit möglich, im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung durch das städtische Ordnungsamt überwacht. Alle parkberechtigten
Carsharing-Fahrzeuge erhalten bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Plakette, mit der das Fahrzeug zum
Parken auf der für das jeweilige Fahrzeug vorgesehenen und zugeordneten Fläche berechtigt ist.
Abbildung 3: Plakette für Carsharing-Fahrzeuge
Zu 4
Mit der Förderung von Carsharing strebt die Stadt Münster eine Verringerung des privaten Pkw-
Bestandes an. Um emissionsfreies Carsharing mit Elektroantrieb zu ermöglichen, stellt die Verwaltung
einige der Carsharing-Stellplätze mit der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Weil es
sich hierbei um Maßnahmen im Zuge des Klimaschutzes handelt, beabsichtigt die Stadt Münster,
nach rechtlicher Prüfung, für Carsharing-Stellplätze und E-Carsharing-Stellplätze zunächst keine
Sondernutzungsgebühr zu erheben. Lediglich für die exklusive Nutzung der Ladesäulen wird im

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V/0341/2021
Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung mit dem Betreiber der Ladesäule ein
angemessenes Nutzungsentgelt an zu errichten sein.
In Vertretung
gez
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:

Anlage A

3251 Zeichen

Anlage A zur V/0341/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage begegnet die Stadt Münster den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auf
Bundes- bzw. Landesebene hinsichtlich der Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen sowie der
drastisch zunehmenden Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum und der damit wachsenden
Nachfrage an Carsharing-Fahrzeugen. Hierzu hat die Verwaltung eine Liste mit 180 Stellplätzen
an 59 Standorten erarbeitet, an denen Carsharing zukünftig angeboten werden soll. Grundlage
dieser Standortliste sind die 86 anbieterübergreifenden Stellplätze, die aktuell im öffentlichen
Raum verortet sind, zuzüglich 94 neuer Stellplätze. Ziel der Ausweitung der Standorte ist es, die
Grundversorgung von Carsharing-Fahrzeugen nicht nur in der (erweiterten) Innenstadt, sondern
auch anderenorts sicherzustellen. Die Verortung dieser Standorte richtet sich nach Nachfrage,
einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst nachvollziehbaren räumlichen
Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadt Münster fördert Carsharing als wichtigen Baustein der nachhaltigen Mobilität und als
Instrument zur Reduzierung des Bestands an privaten Fahrzeugen. Übergeordnete Ziele der
Förderung von Carsharing sind die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“
(vgl. V/0628/2021). Die deutliche Erhöhung der Anzahl an Carsharing-Stellplätzen und -
Standorten soll zu einer Reduzierung der Emissionsbelastung sowie zu besser und vielfältiger
nutzbaren öffentlichen Räumen und damit zu einer insgesamt für alle lebenswerteren und
attraktiveren Stadt beitragen.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen bestehende Carsharing-Stellplätze sowie weitere derzeit noch
öffentlich nutzbare Stellplätze über eine Sondernutzung in Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge
umgewandelt werden. Darüber hinaus wird die derzeit bestehende Vergabepraxis, inkl. der damit
verbundenen Beschilderung, vereinheitlicht sowie an die aktuellen gesetzlichen Regelungen
angepasst und diese umgesetzt.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen.
Zur Erreichung des T eilzielsist mit einem finanziellen Bedarf von 100.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (…):
Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer
umweltgerechten und flächenschonenden Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan
Mobilität Münster 2035+. Über die Förderung von Carsharing und Elektro-Carsharing können
verkehrsbedingte Emissionen zukünftig reduziert und öffentliche Flächen in eine andere Nutzung
(z.B. Fahrradstraßen, Außengastronomie, Stadtgrün) überführt werden.

Anlage 1 - Carsharing_Standorte_MS

5087 Zeichen

Bezeichnung Standort Ortsteil Bezirk (ungefähre) 
Koordinaten
geplante 
Anzahl 
Hinweis zum 
Standort E-Carsharing
perspektivisch 
verfügbare 
Ladepunkte
1 Hugo-Pottebaum-Platz Handorf Ost 51.987241, 7.697632 2 Bestand Ja 2 2
2 Kanonierplatz / Neutor Neutor Mitte 51.971498, 7.612339 8 Bestand Ja 2 1
3 Nordstraße Kreuz Mitte 51.971993, 7.623224 3 Bestand Nein 0 1
4 Fresnostraße Uppenberg Mitte 51.984154, 7.610567 3 Bestand Nein 0 1
5 Parkplatz Idenbrockplatz Kinderhaus-West Nord 51.995246, 7.602799 4 Bestand Ja 2 1
6 Bahnhof Zentrum Nord Rumphorst Mitte 51.984127, 7.636608 4 Bestand Nein 0 2
7 Stettiner Straße Rumphorst Mitte 51.975561, 7.646554 1 Bestand Nein 0 2
8 Danziger Freiheit Mauritz-Mitte Mitte 51.967331, 7.655737 5 Bestand Ja 2 1
9 Manfred-v.-Richthofen-Str. Herz-Jesu Mitte 51.958825, 7.650506 2 Bestand Nein 0 1
10 Wolbecker Str. Mauritz-Ost Ost 51.951493, 7.668332 4 Bestand Nein 0 1
11 Hoppendamm Pluggendorf Mitte 51.953230, 7.614403 3 Bestand Ja 2 1
12 P&R Weseler Straße Geist Mitte 51.936214, 7.603916 4 Bestand Nein 0 2
14 Kappenberger Damm Düesberg Mitte 51.931479, 7.607076 2 Bestand Nein 0 2
15 Parkplatz Alter Schützenhof Schützenhof Mitte 51.945838, 7.623902 6 Bestand Nein 0 1
16 Sebastiankirchweg Schützenhof Mitte 51.946491, 7.624234 2 Bestand Ja 2 1
17 Kranichweg Gremmendorf Süd-Ost 51.930564, 7.681325 2 Bestand Nein 0 2
18 Albersloher Weg Gremmendorf Süd-Ost 51.927023, 7.669293 3 Bestand Ja 2 1
19 Patronatsstraße Hiltrup-Mitte Hiltrup 51.904759, 7.636685 2 Bestand Nein 0 1
20 Bennostraße Herz-Jesu Mitte 51.953956, 7.653010 6 Bestand Nein 0 1
21 St. Michaelschule Gievenbeck West 51.967551, 7.580820 4 Bestand Nein 0 2
22 Finkenstraße Kreuz Mitte 51.972917, 7.620508 3 Bestand Nein 0 1
23 Hörster Platz / Korduanenstraße Martini Mitte 51.964166, 7.631831 8 Bestand Nein 0 1
24 Hansaplatz Hansaplatz Mitte 51.954729, 7.644803 3 Bestand Nein 0 1
26 Heimatfrieden Sprakel Nord 52.034848, 7.616679 1 Bestand Ja 1 2
28 Friedensstraße Mauritz-West Mitte 51.961620, 7.642281 2 Bestand Ja 2 1
31 Elsässer Straße Geist Mitte 51.935870, 7.619838 2 Bestand Nein 0 1
13 Rote Erde Mecklenbeck West 51.927687, 7.568139 2 Ausweitung Nein 0 2
25 Friedrich-Ebert-Straße Schützenhof Mitte 51.950410, 7.631961 3 Ausweitung Nein 0 1
27 Toppheideweg Gievenbeck West 51.975492, 7.568812 3 Ausweitung Nein 0 2
29 Peter-Rosegger-Weg Mauritz-Ost Ost 51.949955, 7.675622 2 Ausweitung Nein 0 2
30 Stühmerweg Schlachthof Mitte 51.968999, 7.636332 4 Ausweitung Ja 2 1
32 Meyerbeerstraße Mecklenbeck West 51.926033, 7.577826 2 Neu Ja 2 2
33 Geistmarkt Geist Mitte 51.945367, 7.622119 2 Neu Ja 2 1
34 Werlandstraße Düesberg Mitte 51.931893, 7.621371 2 Neu Nein 0 2
35 Brockmannstraße Mecklenbeck West 51.930794, 7.578868 2 Neu Nein 0 2
36 Münzstraße Buddenturm Mitte 51.966750, 7.621472 3 Neu Ja 2 1
37 Gereonstraße Mauritz-West Mitte 51.963724, 7.641571 2 Neu Ja 2 1
Kategorie

38 Sertünerstraße Schloss Mitte 51.961959, 7.604696 2 Neu Ja 2 2
39 Bismarckallee Pluggendorf Mitte 51.952747, 7.609857 2 Neu Nein 0 1
40 Ottmarsbochholter Str. Amelsbüren Hiltrup 51.882376, 7.605834 2 Neu Ja 2 2
41 Eltingstraße Roxel West 51.954065, 7.534453 2 Neu Ja 2 2
42 Sebastianstraße Nienberge West 51.998570, 7.560110 2 Neu Ja 2 2
43 Zumsandeplatz Mauritz-West Mitte 51.958927, 7.641535 2 Neu Nein 0 1
44 Pleistermühlenweg Mauritz-Ost Ost 51.961367, 7.676212 2 Neu Ja 2 1
45 Arnheimweg Gievenbeck West 51.967503, 7.579449 2 Neu Ja 2 1
46 Josefine-Mauser-Str. Coerde Nord 51.991018, 7.651106 2 Neu Ja 2 2
47 Maximilianstraße Kreuz Mitte 51.970166, 7.629305 2 Neu Ja 2 1
48 Donders-Ring Josef Mitte 51.949927, 7.617451 2 Neu Ja 2 1
49 Hiltruper Straße Wolbeck Süd-Ost 51.916026, 7.726214 2 Neu Ja 2 2
50 Torminweg Gremmendorf-West Süd-Ost 51.943214, 7.655410 2 Neu Nein 0 2
51 Mozartstraße Hiltrup-Mitte Hiltrup 51.910227, 7.647073 2 Neu Nein 0 2
52 An der Meerwiese Coerde Nord 51.987431, 7.649182 2 Neu Nein 0 1
53 Brüderstraße Mauritz-West Mitte 51.963735, 7.641514 2 Neu Ja 2 1
54 Janningsplatz Kinderhaus-Ost Nord 51.995900, 7.612552 2 Neu Nein 0 2
55 Bahnhof Hiltrup Hiltrup Hiltrup-Mitte 51.905069, 7.653439 2 Neu Nein 0 1
56 Einsteinstraße Neutor Mitte 51.965552, 7.603357 2 Neu Nein 0 2
57 Bahnhof Roxel Roxel West 51.946392, 7.526486 2 Neu Nein 0 2
58 Westerheide Gelmer Ost 52.028820, 7.675559 2 Neu Ja 1 2
59 Servatiiplatz (Süd) Bahnhof Mitte 51.959335, 7.635298 2 Neu Nein 0 1
60 Am Roggenkamp Hiltrup-Ost Hiltrup 51.902401, 7.672777 2 Neu Ja 1 2
61 Korte Ossenbeck Aaseestadt West 51.937260, 7.597707 2 Neu Ja 1 1
62 In der Stroht Handorf Ost 51.999745, 7.714647 2 Neu Nein 0 2
63 Schmeddingstraße Sentrup West 51.956452, 7.592513 2 Neu Nein 0 2
64 Franz-Dahlkamp-Weg Hiltrup-West Hiltrup 51.901600, 7.625162 2 Neu Ja 2 2
65 Haus Angelmodde Angelmodde Süd-Ost 51.920063, 7.700040 2 Neu Ja 1 2
66 Lechterstraße Berg Fidel Hiltrup 51.925732, 7.617359 2 Neu Ja 2 2
67 Bahnhof Albachten Albachten West 51.914734, 7.527015 2 Neu Nein 0 2
68 Lehmkamp Gievenbeck West 51.966922, 7.563417 2 Neu Nein 0 2
69 Dülmener Straße Albachten West 51.924711, 7.523119 2 Neu Ja 2 2
180 59 34 35

Beratungsverlauf (8)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0341/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2021
Erstellt
27.04.2021 10:26