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A-W/0004/2017

Verbesserung Parksituation "Alte Dorfstraße"

Antrag an die BV West 26.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 15.11.2018, TOP 10.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 29.10.18

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Originalantrag

928 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
	
	
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
Münster, den 25.01.2017 
 
 
 
 
 
Verbesserung Parksituation „Alte Dorfstrasse“ 
 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen wie eine Verbesserun g der Parksituation an der Straße 
„Alte Dorfstraße“ z. B. durch farbliche Markierung von Parkverbotszonen, herbeizuführen ist. 
 
 
 
Begründung:
 
 Z.T. ist es den Anwohnern bei beidseitigen parken entlang der Straße „Alte Dorfstraße“ nicht 
möglich ihre Grundstücke mittels Fahrzeugen zu verlassen da ein  Einbiegen aus der 
Grundstücksausfahrt nicht möglich ist. 
 
 
 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
B e r n d  K r e k e l e r         
P e t e r  H a m a n n        
Christian Hinzmann      
T h o m a s  B a r t e l t       
T h o m a s  L i l g e       
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten  
Nils Schappler

Stellungnahme der Verwaltung vom 29.10.18

2508 Zeichen

32.23.0012 \ . 29.10.2018
Frau Krieger er en n. 3211

sn mn nenn

I

An die Bezirksvertretung
Münster-West

‚ Dezernanti
über =.
Herrn Stadtrat Heuer Eng: 34 OKT. 2008

über w

33.24 - Frau Remmers

ırksituation „Ale Dorfstraße“ _

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt, eine
Verbesserung der Parksituation an der Straße „Alte Dorfstraße“; z. B. durch farbliche Maärkie-
rung von Parkverbotszonen herbeizuführen. Begründet wird der Antrag damit, dass es den
Anwohnern/-innen bei beidseitigem Parken nicht möglich ist, ihre Grundstücke mit einem
Kraftfahrzeug anzufahren oder zu verlassen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für Haltverbote eine Beschilderung nur entspre-
chend des Verkehrszeichenkataloges vor (reguläre Haltverbotsschilder). Die Möglichkeit der
farblichen Markierung von Parkverbotszonen gibt es nach der StVO nicht. Lediglich Grenz-
markierungen (Zickzacklinien) können in einigen Fällen statt der Haltverbotsschilder aufge-
bracht werden. Eine solche Grenzmarkierung befindet sich in der Straße bereits in Höhe der
Zufahrt zum Seniorenzentrum „Wohnen in Pastors Garten“ (Haltverbot für die Feuerwehr).

Beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist hier ohnehin rechtlich unzulässig, da bei einer
Fahrbahnbreite von etwa 4 bis 4,50 Meter die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Me-
ter für Großfahrzeuge (AWWM, Rettungsfahrzeuge o. ä.) nicht mehr eingehalten werden kann.
Das Gleiche gilt für das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und bei solchen
schmalen Fahrbahnen auch gegenüber von diesen. Ein Wiederholen dieser gesetzlichen
Regelungen durch eine entsprechende Beschilderung in Form eines Haltverbotes, würde
eine widerrechtliche Doppelregelung darstellen.

Im Rahmen der Überprüfung der Parksituation in der Straße „Alte Dorfstraße“ wurde festge-
stellt, dass ein Haltverbot gegenüber der Zufahrt zum Seniorenzentrum in Höhe der Haus-Nr.
5 für die Feuerwehr erforderlich ist. Dieses Haltverbot verbessert zusätzlich auch die Wege-
beziehung, insbesondere von schwächeren Verkehrsteilnehmern/-innen mit Bewegungsein-
schränkungen, zwischen der Zufahrt des Seniorenzentrums und dem Hofmannpättken.

Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erfolgt, so dass die Verkehrs-
zeichen in Kürze durch den städtischen Bauhof aufgestellt werden. Dieser Bericht ist eben-
falls an die Verkehrsüberwachung weitergeleitet worden, um Kontrollen im Rahmen der per-
sonellen Möglichkeiten durchzuführen.

Schulze- Wefher

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Alte Dorfstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0004/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37