1630/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken Niehler Straße, Aktenzeichen 47/26
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 47/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anwohnerparken Niehler Straße“, Aktenzeichen 47/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück- meldung wird Folgendes mitgeteilt: „Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf auswärtige Verkehrsteil- nehmer*innen zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zunehmender Größe zusam- men. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo es einen erheblichen allgemeinen Parkraummangel im öffentlichen Straßenland gibt und die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Ge- biet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park- raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum- untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech- ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Weidenpesch erfasst. Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1630/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken Niehler Straße, Aktenzeichen 47/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 7. März 2026 15:00 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.03.2026 14:59:46 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, die Niehler Straße im Bereich zwischen dem Niehler Kirchweg und der Graditzer Straße hat sich immer durch einen sehr geringen Parkdruck ausgezeichnet da sich auf der stadteinwärts rechten Seite die Galopprennbahn befindet. Der Parkdruck hat sich in den letzten Jahren jedoch stetig erhöht. Gründe hierfür sind Taxi- und Uberfahrer die Ihre gewerblichen oder privaten Fahrzeuge in dem Bereich parken, parkende Tagestouristen die dann mit der Linie 16 von der Haltestelle Niehl/Sebastianstrasse in die Stadt fahren und sogar Bewohner aus der Innenstadt die Ihr Fahrzeug hier abstellen und dann mit der Bahn in die Stadt fahren weil Sie in der Innenstadt keinen Parkplatz mehr finden. Mittlerweile ist es soweit, dass die Anwohner keinen Parkplatz mehr finden. Meiner Meinung nach kann man die Situation nur durch ein Parkraumbewirtschaftungskonzept (Anwohnerparken) verbessern. Gibt es hierzu schon Überlegungen? Falls nicht würde ich diese hiermit gerne anregen. Freundliche Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1630/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 15:55