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1630/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken Niehler Straße, Aktenzeichen 47/26

Mitteilung BV 08.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 2.2

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

4265 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau   
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 47/26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anwohnerparken Niehler Straße“, Aktenzeichen 
47/26 
Sehr geehrter Herr      , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.03.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück-
meldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf auswärtige Verkehrsteil-
nehmer*innen zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der 
steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zunehmender Größe zusam-
men. 
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln 
eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur 
Wohnung zumutbar.  
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo es 
einen erheblichen allgemeinen Parkraummangel im öffentlichen Straßenland gibt und 
die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit 
haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen 
Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, 
wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Ge-
biet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver-
mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, 
in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von 
Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar.  
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum-
untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht und 
diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech-
ten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Weidenpesch erfasst. 
Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von 
Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit 
kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für 
weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau       , Telefonnummer 
0221/221-       oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

867 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1630/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken Niehler Straße, 
Aktenzeichen 47/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1533 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 7. März 2026 15:00 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.03.2026 
14:59:46 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die Niehler Straße im Bereich zwischen dem Niehler Kirchweg und der Graditzer Straße hat 
sich immer durch einen sehr geringen Parkdruck ausgezeichnet da sich auf der 
stadteinwärts rechten Seite die Galopprennbahn befindet. Der Parkdruck hat sich in den 
letzten Jahren jedoch stetig erhöht. Gründe hierfür sind Taxi- und Uberfahrer die Ihre 
gewerblichen oder privaten Fahrzeuge in dem Bereich parken, parkende Tagestouristen die 
dann mit der Linie 16 von der Haltestelle Niehl/Sebastianstrasse in die Stadt fahren und 
sogar Bewohner aus der Innenstadt die Ihr Fahrzeug hier abstellen und dann mit der Bahn in 
die Stadt fahren weil Sie in der Innenstadt keinen Parkplatz mehr finden. Mittlerweile ist es 
soweit, dass die Anwohner keinen Parkplatz mehr finden. Meiner Meinung nach kann man 
die Situation nur durch ein Parkraumbewirtschaftungskonzept (Anwohnerparken) 
verbessern. Gibt es hierzu schon Überlegungen? Falls nicht würde ich diese hiermit gerne 
anregen. Freundliche Grüße,

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1630/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2026
Erstellt
02.06.2026 15:55