V/0194/2019
Schulden- und Liquiditätsbericht 2018
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Anlage A
654 Zeichen
Anlage A zur V/0194/2019 Kurzüberblick Im Auftrage des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende und für kommende Haushaltsjahre berichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Informationen über das Schuldenmanagement Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad enfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) enfällt
Berichtsvorlage
17830 Zeichen
V/0194/2019
V/0194/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2018
Beratungsfolge
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
Schuldenbericht 2018
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Haupt - und Finanzausschusses nach und
berichtet
- über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesam t-
steuerung von Krediten, Zins -, Tilgungs - und Belastungsverläufen (Controlling beim Cash -
Management und Management für Finanzanlagen und Kredite) und
- über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung für das laufende un d für kom-
mende Haushaltsjahre.
1. Schuldensituation der Stadt Münster (Investitionskredite)
Die Entwicklung des Schuldenstandes und des damit einhergehenden Schuldendienstes einschlie ß-
lich der Folgejahre bis zum Jahre 2022 stellt sich nach der derzeitige n Finanzplanung (Haushalt
2019) wie folgt dar:
Jahr Schulden am
31.12.
Bruttokredit-
aufnahmen
Nettokredit-
aufnahmen
Zinsen Tilgung Schulden
Pro-Kopf
am 31.12.
Schulden-
dienst Pro-
Kopf
2018 870.990.772 128.322.184 92.560.568 20.041.285 35.761.616 2.804,13 179,66
2019 1.003.460.282 177.969.510 132.469.510 22.300.000 45.500.000 3.230,61 218,28
2020 1.144.932.832 197.172.550 141.472.550 22.600.000 55.700.000 3.686,08 252,08
2021 1.269.253.652 189.020.820 124.320.820 23.200.000 64.700.000 4.086,33 282,99
2022 1.345.839.962 147.386.310 76.586.310 24.000.000 70.800.000 4.332,89 305,21
Unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierung mit rd. 84,5 Mio. € beläuft sich die städtische Ve r-
schuldung per 31.12.2018 auf rd. 786,5 Mio. €.
Während die Zins en nominal unter der Annahme eines weiterhi n niedrigen Marktniveaus tendenziell
eher sinken, führt das in der mittelfristigen Planung vorgesehene Investitionsvolumen zu einem deu t-
lichen Anstieg der Verschuldung sowie der Zins- und Tilgungslasten.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
07.05.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schetter
Telefon: 492 20 00
Schetter@stadt-muenster.de
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V/0194/2019
Der Schuldenstand hat sich von Ende 2008 mit 726,2 Mio. € bis Ende 2018 auf 871,0 Mio. € um 19,9
% erhöht. Im Vergleich dazu stieg die Verschuldung im Zeitraum von Ende 1998 (379,8 Mio. €) bis
Ende 2008 (726,2 Mio. €) um 91,2 %.
Unter Berücksichtigung des Schuldenstandes Ende 2018 und der aktuellen Finanz planung 2019 ff.
steigt der Schuldenstand bis Ende 2022 voraussichtlich auf 1,3 Mrd. €.
Der Schuldendienst stieg von 1998 bis 2008 von 34,9 Mio. € auf 50,8 Mio. € und somit um rd. 45,3 %.
Im Zeitraum von 2008 bis 2018 stieg der Schuldendienst um rd. 9,9 %.
Neben den klassischen Kommunalkrediten sind rd. 160 Mio. € (18,4 % des Schuldenvolumens) über
Schuldscheine finanziert. Davon konnten 120 Mio. € außerhalb des Bankensektors platziert werden.
A. Gesamtübersicht Historie
2018 % Anteil zum CHF Eur ggü. Ans.
Haushaltsansatz T € T € %
Schuldenstand (Ist) 870.990.772 2018 -3.235 280 -12,16%
Zinsvorteil zur Passivsteuerung 2017 -1.373 488 -3,17%
CHF- Markt -3.235.095 -13,31% 2016 -2.615 1.580 -3,70%
Eur - Markt 280.067 1,15% 2015 -1.304 1.405 2,45%
+ Vorteil/ - Nachteil -2.955.027 -12,16% 2014 -842 1.603 2,45%
2013 314 1.657 5,41%
Limitauslastung bezogen auf den Schuldenstand 2012 254 1.413 5,75%
variabel 9.370.000 1,08% 2011 88 2.074 7,18%
CHF 66.646.928 7,65% 2010 883 4.586 18,29%
1,6753 CHF 2009 929 3.334 14,26%
2000-2008 11.958 9.649
Gesamt 5.057 28.069 33.127
Break even
2. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines aktiven
Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unterschiedliche
Marktsituationen so zu nutzen, dass die Zinsausgaben begrenzt/minimiert werden. Dazu gehört auch,
Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändernde Marktbedingungen zulassen.
Dabei soll nicht übersehen werden, dass in jeder Finanzierungsform Risiken liegen.
Um diese Risiken zu streuen oder zu begrenzen, wird die Verwaltung gemäß der Haushaltssatzung
ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur
Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen (z.B. D e-
rivate). Dabei wir d das Vertragsvolumen im Bereich der Fremdwährung (Schweizer Franken) auf 15
% und der variablen Abschlüsse - insoweit sie nicht abgesichert sind – auf 30 % des Schuldensta n-
des aus Investitionskrediten zum Jahresende begrenzt. Von Neuaufnahmen in Fremdwährungen wird
abgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Umschuldungen/ Prolongationen für Investit i-
onskredite.
2.1 Derivate
Die Stadt Münster setzt seit 1998 derivate Produkte zur Zins- und Risikosteuerung ein.
Aufgrund der aktuellen Situation, Rechts unsicherheit wegen negativer Zinslandschaft, ist dieses G e-
schäft rückläufig. War Ende 2015 noch ein Derivatevolumen von 594,4 Mio. € im Bestand, so sind es
aktuell 228,4 Mio. € (Stand: 17.01.2019).
Die Durchschnittsverzinsung für das gesamte Investitionss chuldenportfolio für das Jahr 2018 belief
sich auf 2,47 % (Vorjahr: 2,95 %).
An Vorteilen wurden im Segment Derivate rd. 0,28 Mio. € erzielt.
Der anhaltend starke Schweizer Franken (CHF) führt jedoch dazu, dass diese Vorteile vollständig
wieder aufgezehrt werden und das Jahr 2018 insgesamt mit einem Verlust von 3,0 Mio. € abschließt.
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V/0194/2019
2.2 Schweizer Franken Kredite
2.2.1 Darlehen auf dem Schweizer Kapitalmarkt
Zum 31.12.2018 belief sich das Verschuldungsvolumen der in Schweizer Franken aufgenommenen
Investitionskredite bewertet mit einem EUR/CHF Kurs (Bilanz) von 1,1269 CHF/€ auf rund 66,6 Mio. €
und somit auf 7,65 % gemessen am Schuldenstand für Investitionskredite zum Ende des Jahres
2018.
Die Stadt Münster hat fünf Einzelinvestitionskredite in der Fremd währung Schweizer Franken. Der
letzte Kredit mit zugehörigem Derivat läuft ohne Prolongation im Jahre 2043 aus. Gegenüber der
Kreditaufnahme auf dem deutschen Kapitalmarkt besteht zurzeit ein kumulierter Zinsvorteil (seit
2001) von 5 ,1 Mio. €. Für das Jahr 2018 ergab sich ein rechnerischer Nachteil in Höhe von rd . 3,2
Mio. €.
Wie bereits im letzten Schuldenbericht mitgeteilt, wurde ein CHF Kredit zum 15.09.2018 durch einen
EUR Kredit abgelöst. Durch ein Devisentermingeschäft konnte das Darlehen in Höhe von 10,725 Mio.
CHF mit einem EUR/CHF Kurs 1,1949 CHF in einem Euro-Kredit getauscht werden.
2.2.2 Auswirkungen auf die Bilanz
Am 31.12.2018 ergibt sich ein CHF Kreditbestand in Höhe von 75.104.423,65 CHF. Bewertet mit dem
EZB-Referenzkurs (31.12.18 bei 1,1269 CHF/€) und unter Beachtung des Höchstwertprinzips ergib t
sich eine CHF-Verbindlichkeit in Höhe von 66.646.928,42 €.
Für den Jahresabschluss 2018 erfolgt die Bemessung der Drohverlustrückstellung aufgrund des bi s-
herigen Bewertungsmaßstabes mit einem Kurs von 0,98665 CHF/€.
Daraus ergibt sich eine Bewertung der CHF -Kredite in Höhe von 76.120.634,13 €. Abzüglich des B i-
lanzwertes von 66.646.928,42 € verbleibt ein Rückstellungsbedarf in Höhe von 9.473.705,71 €.
2.3 Zinslandschaft
Die Stadt Münster nimmt Kredite nicht nur mit einem Festzinssatz, sondern auch mit einem variablen
Zinssatz auf. Bei einem Teil der Kredite richten sich die Zinsen nach einem variablen Referenzzin s-
satz zzgl. Marge. Als Zinssicherung wurden darüber hinaus auch sogenannte Zinszahlerswaps abge-
schlossen. Bei einem Zinszahlerswap zahlt die Stadt einen Festzinssatz an die Bank. Im Gegenzug
zahlt die Bank auf Basis des variablen Referenzzinssatzes Zinsen an die Stadt, so dass sich im
Grunde die Zins zahlung auf Referenzzinsbasis im Kreditgeschäft und Derivatgeschäft ausgleichen
und sich nur die Zinszahlungen auf Basis des Festzinssatzes belastend für die Stadt auswirken.
Wie bereits mit den letzten Schuldenberichten dargelegt, sind die Referenzzinssä tze weiter hin im
negativen Bereich, so dass a uch in 2018 die strittigen Beträge unter Vorbehalt an die Gläubiger g e-
zahlt wurden. Dazu steht die Stadt Münster zurzeit auch unter juristischer Beratung in einem Kl ä-
rungsprozess mit betroffenen Kreditinstituten.
3. Ausblick auf das Jahr 2019
Im Jahr 2019 stehen Kredite mit einem Volumen von rund 123 Mio. € zur Zinsanpassung an. Soweit
einige Kredite mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Basis von variablen Kred i-
ten für eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bis zu 5 % des Kreditbestandes sollen variabel verzinst werden. Zurzeit sind rd. 1,07 % variabel, so
dass dieser Bereich noch ausgebaut werden kann.
Für alle weiteren Umschuldungen werden Zi nsfestschreibungen von mehr als 10 Jahren angestrebt.
Hier werden sowohl klassische Gläubiger als auch Investoren außerhalb des Bankensektors ang e-
sprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern. Entsprechend wird bei Kreditneuaufnahmen (Kred i-
termächtigung 178 Mio. €) verfahren. Es ist geplant, 15 bis 20 Mio. € zinsgünstige Förderkredite über
die KfW oder NRW.Bank in Anspruch zu nehmen.
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V/0194/2019
Weiterhin wird in Abhängigkeit vom CHF - Wechselkurs eine haushaltsverträgliche Rückführung der
Fremdwährungsverbindlichkeit angestrebt.
4. Liquiditätskredite
Die Stadt Münster hatte am Jahresanfang 2018 einen Liquiditätskredit über 7,5 Mio. Schweizer Fra n-
ken (CHF) im Bestand. Zum 15.03.2018 wurden 2,5 Mio. CHF, zum 17.09.2018 die restlichen 5 Mio.
CHF getilgt. Die Fremdwährungskassenkredite sind damit vollständig getilgt.
Daneben wurden folgend aufgeführte Liquiditätskredite benötigt:
Volumen Zinssatz
in %
von bis Zinstage Zinsertrag
in €
15 Mio. € -0,350 31.01.2018 15.02.2018 16 2.266,66
15 Mio. € -0,350 01.02.2018 15.02.2018 14 1.983,34
15 Mio. € -0,350 28.02.2018 27.04.2018 58 8.434,16
15 Mio. € -0,350 01.03.2018 27.04.2018 57 8.288,75
15 Mio. € -0,350 26.03.2018 15.05.2018 50 7.270,84
15 Mio. € -0,350 29.03.2018 15.05.2018 47 6.815,00
15 Mio. € -0,350 03.04.2018 15.05.2018 42 6.037,50
15 Mio. € -0,340 01.10.2018 15.11.2018 45 6.300,00
Aus diesen Krediten wurde ein Ertrag für die Stadt in Höhe von rd. 47.000 € generiert.
Der weitere kurzfristige Liquiditätsbedarf konnte bis zu einer Höhe von maximal 35,4 Mio. € über das
Cash-Pooling mit Tochterunternehmen gedeckt werden. Dieses Cash-Pooling wurde 2018 zur Liquidi-
tätsverstärkung der Stadtkasse an 288 Tagen mit einem Durchschnittswert von rd. 16,44 Mio. € he r-
angezogen.
Diese Steigerung des Volu mens und der Anzahl der Tage gegenüber dem Vorjahr (2017 waren es
167 Tage mit durchschnittlich 4,62 Mio. €) ist darauf zurückzuführen, dass die Töchter wegen
schlechter Anlagemöglichkeiten deutlich mehr Liquidität halten als früher und zwei weitere Untern eh-
men, die KonvOY GmbH zum 02.07.2018 und die GML - Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH
zum 01.10.2018 in den Cashpoolverband aufgenommen wurden.
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung wurde
nur der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.
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V/0194/2019
5 Anlagen
5.1 Geldanlagen im Bereich der Sicherungsverbände der Sparkassen, Volks - und Raiffeisen-
banken in Deutschland und Österreich
Im Hinblick auf den Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen b ei Privatbanken wurde bereits
2017 verwaltungsseitig abgestimmt, verfügbare Finanzmittel noch unter dem Dach der Einlagensiche-
rung anzulegen. Die Anlagen erfolgten mit gestaffelten Endfälligkeiten bis längstens März 2020.
Zur jederzeitigen Gewährleistung einer ausreichenden Liquidität ist es in diesem Zeitraum erforde r-
lich, vermehrt mit Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zu arbeiten. Dies widerspricht im derzeitigen Mark-
tumfeld nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Vermögensverwaltu ng, da
momentan Aufbewahrungsentgelte von den Banken an Darlehensnehmer gezahlt werden.
Nach der gültigen Anlagerichtlinie der Stadt Münster durften auch in 2018 keine Anlagen bei Priva t-
banken erfolgen, da nach Nr. 7 der Anlagerichtlinie gilt:
„Unabhängig von den festgelegten Obergrenzen darf die Geldanlage bei einer Bank nie höher sein
als die dort garantierte Einlagensicherungsgrenze.“
Daher erfolgten Wiederanlagen aus dem Bereich der allgemeinen Rücklage bei österreichischen
Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken, da nur diese positive Zinssätze geboten haben.
Für den Bereich der kurzfristigen Anlagen wurde überwiegend ein Tagesgeldkonto einer Landesbank-
Tochter genutzt, aber auch Termingelder nach Österreich vergeben.
5.2 Mittel- und langfristige Kapitalanlagen
5.2.1 Mittel der Fondsansparung
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, dass für die Finanzierung der zukünftigen Pe n-
sionsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu den städtischen Fonds auf 6 Mio. € erhöht wird.
Der VUS-Fonds (Versorgungs - und Sanierungsfonds) und der WVR -Fonds (Westfälischer Verso r-
gungsrücklagefonds) haben in 2018 folgende Entwicklung erfahren:
VUS-Fonds (Anteil Stadt Müns-
ter und Eigenbetriebe
WVR-Fonds (Anteil Stadt
Münster und Eigenbetriebe)
in Mio.
€
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
in Mio.
€
Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert 31.12.2017 51,210 304.661 168,09 25,285 251.445 100,56
Endwert 31.12.2018 49,127 306.186 160,45 32,214 324.191 99,37
Wertentwicklung je Fondsan-
teil
- 7,64 €
- 4,55 %
- 1,19 €
- 1,18 %
Bestandsveränderung 2018 2,083 1.525 6,929 72.746
Im Ergebnis haben beide Fonds 2018 Verluste zu verzeichnen. Beim VUS Fonds verminderte sich
der Wert je Anteil um 4,55%, beim WVR -Fonds um 1,18 %. In den ersten Monaten im Jahr 2019 ver-
zeichnen beide Fonds allerdings wieder positive Renditen.
Die Jahresrendite seit Auflegung der Fonds (berechnet nach der RoI -Methode) beläuft sich beim
VUS-Fonds auf 2,91% (Berechnungszeitraum 04.10.2000 – 28.12.2018) und be im WVR-Fonds auf
2,74% (Berechnungszeitraum 01.07.1999 – 31.12.2018).
5.2.2 Sonstige Rücklagen
Darüber hinaus stehen Finanzmittel in Höhe von rund 30,8 Mio . € zur Verfügung, um sie bei Bedarf
bestimmungsgemäß einzusetzen. In dieser Summe enthalten sind KFZ-Stellplatzablösebeträge (die
nur für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke verausgabt werden dürfen) von rd. 19,94 Mio. €.
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V/0194/2019
Die Sonderrücklage Schürholz wurde im Verlauf des Jahres 2018 aufgelöst.
Alle Rücklagen sind zinsbringend angelegt:
2,2 Mio. € für jeweils einen mittelfristigen Zeitraum (3 -monatige Kündigungsfrist) bei der Spa r-
kasse Münsterland Ost und
28,6 Mio. € für jeweils einen längerfristigen Zeitraum (2 - 4 Jahre) am Kapitalmarkt
Die im Jahr 2018 durchgeführten Wiederanlagen erbringen einen Zinsgewinn bis Endfälligkeit in Höhe
von 150.943,89 €, die dem Haushalt zugeführt werden.
I.V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlage:
Erläuterung zu Derivaten
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V/0194/2019
Anlage 1:
Erläuterung zu Derivaten
Receiver Swap
Beim Receiver Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit e i-
nem festverzinslichen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zugrunde
liegende Verzinsung variabel ist und sich alle 3 oder 6 Monate an der Entwicklung eines Ind e-
xes/Zinssatz anpasst. Der Vorteil liegt darin, dass die Differenz zwischen kurz - und langfristigem
Zinssatz eingespart wird. Das Risiko bei diesem Swap liegt darin, dass die kurzfristigen Zinssätze
über den Zinssatz steigen können, der zum Abschlusstag für ei nen Kommunalkredit gleicher Laufzeit
hätte aufgewendet werden müssen.
Payer Swap
Beim Payer Swap werden auf Basis eines Grundgeschäftes (klassischer Kommunalkredit mit einem
variablen Zinssatz) Zinszahlungsströme ausgetauscht, so dass letztendlich die zu grunde liegende
Verzinsung im Zinssatz fixiert ist und keiner Schwankung unterliegt. Das Risiko bei diesem Swap
liegt, wie beim Kommunalkredit, darin, dass die langfristigen Zinssätze sinken.
Payer Swap mit Gläubigerkündigungsrecht bzw. Wandlungsrecht
Zu der grundlegenden Ausgestaltung eines Payer Swaps wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt,
zu einem definierten Tag in der Zukunft einen Swap ohne Ausgleichszahlung aufzulösen bzw. in eine
variable Verzinsung zu wandeln. Dieses Recht ist werthaltig und reduziert den zu zahlenden Zinssatz.
Doppel Swap
Der Doppel-Swap ist eine Kombination von Receiver - und Payer-Swap und dient der Zinssicherung
des aktuellen Zinsniveaus.
Cap
Ein Cap ist eine „Höchstzinssatzversicherung“.
Er dient zur Absicherung des Risikos steigender Zinssätze bei variabel verzinslichen Finanzierungen,
d. h. bei Roll-over-Krediten oder variabel verzinslichen Positionen, z. B. indem zu einem Festsatzkr e-
dit ein Receiver-Swap abgeschlossen wurde
Floor
Ein Floor ist eine „Mindestzinsvereinbarung“, die der Vertragspartner erhält. In Verbindung mit einem
Cap kann die zu zahlende Prämie vermindert werden.
Receiver-Swaption
Der Verkäufer (Stadt Münster) der Receiver -Swaption ist Stillhalter einer Option und erzielt eine Pr ä-
mie zur aktuellen Zinsentlastung.
Bei Ausübung der Option – durch den Käufer – tritt die Stadt Münster in einen Payer Swap ein.
Devisen Option
Der Käufer der Option hat das Recht zu einem definierten Stichtag und Wechselkurs (Strike) einen
Eurobetrag in eine Fremdwährung zu tauschen. Ist der Wechselkurs am Stichtag größer als der Stri-
ke, läßt die Stadt die Option verfallen und deckt sich am Markt ein. Liegt der Wechselkurs unter dem
Strike wird die Stadt die Option ausüben. Die Stadt hat sich mit dieser Option ein Mindesttauschkurs
gesichert. Sie kann an steigenden Wechselkursen partizipieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0194/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37