V/0701/2019
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster
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Anlage A
3466 Zeichen
Anlage A zur V/0701/2019 Kurzüberblick Die interfraktionelle AG Internationales, Europa und Städtepartnerschaften des Rates der Stadt Münster entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen auf Grundlage der Richtlinien zur För- derung der Auslandsbeziehungen (nun: Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehun- gen). Die interfraktionelle AG hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 2019 beschlossen, dem Rat eine Änderung der Förderrichtlinien zu empfehlen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Die Bedeutung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies ist den aktuellen politischen Entwicklungen und den darin liegenden Herausforderungen geschuldet. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, muss die Bevölkerung Münsters dabei unterstützt werden, internationale Beziehungen von Bürger bzw. Bürgerin zu Bürger bzw. Bürge- rin aufzubauen. Durch eine angemessene finanzielle Unterstützung von bürgerschaftlichen Gruppen wird folgen- de Leitorientierung aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM 2004) bedient: „Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt entwickeln“. Das Teilziel lautet: Durch die Stärkung der Städtepartnerschaftsarbeit wird das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Vorgänge im Ausland und die Auseinandersetzung mit internationalen Bezügen ge- stärkt. Zudem trägt die bürgerschaftliche Partnerschaftsarbeit Münsters dazu bei, Münster inter- national zu positionieren und ermöglicht es, internationale Netzwerke aufzubauen und an interna- tionalen Projekten teilzuhaben. Münster handelt nach dem Grundsatz „lokal global“. Zielerreichung: Bis Ende 2020 werden insgesamt 10 neue bürgerschaftliche Kontakte in Münsters Partnerstädten bestehen. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner- schaften, Europa Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft migrationspolitische Aussagen trifft, das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder klimaschutzrelevante Aussagen trifft, und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be- deutung und Relevanz ist. Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle aufzunehmen.
Beschlussvorlage
11028 Zeichen
V/0701/2019
V/0701/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster
Beratungsfolge
11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die „Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster“ werden unbe-
nannt in „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“.
2. Die „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ werden in
der als Anlage (1) beigefügten Fassung einschließlich der Anpassung der Zuschusssätze be-
schlossen.
3. Der dargestellte Bericht (siehe Begründung) zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun-
gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass kein zusätzlicher Mittelbedarf besteht, da das Büro Internatio-
nales im Amt für Bürger- und Ratsservice für eigene Projekte vermehrt externe Mittel einwirbt.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Gemäß der „Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster“ vom
16.02.2011 fördert die Stadt Münster Kontakte ins Ausland, insbesondere die Beziehungen zw i-
schen Münster und seinen Partnerstädten und den befreundeten Städten. Der Begriff „Ausland s-
Amt für Bürger- und
Ratsservice
21.08.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Lösel
Telefon: 492-3325
Loesel@stadt-muenster.de
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beziehungen“ ist nicht mehr zeitgemäß, daher schlägt die Verwaltung die Umbene nnung der
Richtlinien in „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ vor.
Zu Ziffer 2:
Die bisherigen Richtlinien wurden sprachlich überarbeitet und vereinfacht. Die Verwaltung schlägt
zudem eine Anpassung der Zuschüsse für Begegnungen und Projekte vor (Ziffern 3.1 und 3.2
der Richtlinien). Die Zuschüsse wurden im Rahmen des Konsolidierungsprozesses in 2011 g e-
kürzt (für Begegnungen von 13 € auf 10 € pro Tag pro Teilnehmenden und für Projekte von 2.550
€ auf 2.400 €) und sollen nun aufgrund allgemein gestiegener Kosten und als Motivation, sich i n-
ternational zu engagieren, wie folgt angehoben werden:
- Für Begegnungen 13,00 € pro Tag pro Teilnehmenden (max. 1.500,00 € statt wie
bisher 1.300,00 €) und
- für Projekte auf regulär 3.000,00 € statt wie bisher 2.400,00 €. Weitere finanzielle
Veränderungen ergeben sich nicht.
Zusätzliche Belastungen für den Haushalt der Stadt ergeben sich dadurch nicht.
Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage (1) gegenübergestellt.
Zu Ziffer 3:
2018 wurden 30 Begegnungen von 20 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. Die
Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrichtungen und
thematische Schwerpunkte.
Insgesamt wurden 2018 für bürgerschaftliche Begegnungen rund 30.000,00 € ausgezahlt. An
den Begegnungen nahmen 838 Münsteranerinnen und Münsteraner sowie Gäste teil.
Begegnung 2018
Partnerstadt Zeitraum Teilneh-
mende
Förderung
€
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 18.05. – 22.05. 26 1.040,00
TUS Hiltrup e.V. Beaugency 18.05. – 21.05. 56 1.300,00
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 12.07. – 19.07. 13 655,36
PSV Münster-Fresno Fresno 13.10. – 28.10. 21 840,00
SV Blau-Weiß Aasee Kristiansand 21.06. – 27.06. 48 1.260,00
Ratsgymnasium Lublin 05.06. – 12.06. 19 1.300,00
Ratsgymnasium Lublin 11.09. – 17.09. 21 1.260,00
Chor Tonfarben Lublin 26.09. – 28.09. 31 620,00
Schillergymnasium Lublin 04.12. – 11.10. 15 1.300,00
Begegnungszentrum
Kinderhaus
Monastir 30.09. – 06.10. 24 1.300,00
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 23.03. – 24.03. 7 70,00
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 24.08. – 26.08. 53 1.060,00
Karnevalistische Stadt-
wache
Mühlhausen 24.08. – 26.08. 59 1.180,00
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 12.12. – 16.12. 10 1.300,00
Orléans Team Orléans 24.02. – 10.03. 33 1.228,37
Pascal Gymnasium Orléans 06.06. – 14.06. 21 1.300,00
DFG Münster Orléans 18.05. – 22.05. 14 560,00
Orléans Team Orléans 24.03. – 07.04. 33 1.300,00
WWU Ensemble 22 Orléans 24.03. – 15.03. 24 240,00
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Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 09.04. – 17.04. 22 1.300,00
Pascal Gymnasium Orléans 03.10. – 11.10. 42 1.300,00
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le
Zion
18.03. – 02.04. 15 1.300,00
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le
Zion
21.06. – 28.06. 15 1.050,00
Friedensschule Rishon Le
Zion
04.04. – 14.04. 16 1.300,00
Friedensschule Rishon Le
Zion
21.09. – 02.10. 15 1.300,00
FV Münster-Rjasan Rjasan 22.05. – 01.06. 25 1.300,00
PSV Münster-York York 15.07. – 22.07. 24 1.300,00
Wilhelm-Hittorf-Gymn. York 28.06. – 04.07. 42 1.300,00
Gesamt
30.563,73
Außerdem wurden folgende Projekte 2018 mit finanzieller Unterstützung der Stadt Münster
durchgeführt:
Projekt 2018
Ort Direkt Involvierte Dauer Förderung
Münster-Euregio:
Europa tanz inklusiv
Münster 112 Tanzende 5 Tage 2.000,00 €
Münster–Mühlhausen:
25 Jahre Partnerschaft
Filmprojekt
Münster/
Mühlhau-
sen
3.300,00 €
Münster–div. Städte
Kalender-projekt
Math Bridge Camp
Münster 3.300,00 €
Münster–Rishon LeZion:
70 Jahre Israel
Münster 5 Gäste 5 Tage 1.646,00 €
Münster–Rishon LeZion:
ISO Orchesterpraktika
Rishon
LeZion
3 Studierende 3 Monate 3.140,00 €
Münster-Rjasan:
Integratives Malprojekt
Rjasan 9 Teilnehmende 7 Tage 2.200,00 €
Münster-York:
Jubiläumskonzert
Münster 70 Sänger/innen 4 Tage 2.500,00 €
Münster-York:
Gemeinsame Werte
trotz BREXIT
York 9 Teilnehmende 4 Tage 2.500,00 €
Gesamt 20.586,00 €
2017 wurden 34 Begegnungen mit ebenfalls rund 30.000,00 € bezuschusst. Insgesamt nahmen
620 Personen teil.
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Begegnung 2017
Partnerstadt Zeitraum Teilneh-
mende
Förderung
€
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 12.08. – 20.08. 8 560,00
PSV Münster-Fresno Fresno 30.08. – 05.10. 9 1.300,00
PSV Münster-Fresno Fresno Juli – August 2017 4 1.300,00
Ensemble „akkordeon“ Kristiansand 10.08. – 20.08. 10 1.000,00
PSV MS-Kristiansand Kristiansand 15.05. – 20.05. 38 1.300,00
SV Blau-Weiß Aasee Kristiansand 23.06. – 28.06. 21 1.260,00
TSV Handorf Kristiansand 23.06. – 28.06. 26 1.300,00
Annettegymnasium Kristiansand 16.10. – 20.10. 20 433,29
Schillergymnasium Lublin 30.03. – 06.04. 10 910,00
Ratsgymnasium Lublin 04.05. – 11.05. 14 1.274,00
Ratsgymnasium Lublin 20.09. – 27.09. 15 1.050,00
Projektchor der WWU Lublin 11.05. – 14.05. 13 390,00
FV MS-Lublin Lublin 05.08. – 09.08. 8 320,00
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 27.02. – 28.02. 28 280,00
Freiwillige FW Nienber-
ge
Mühlhausen 31.10. – 01.11.16 18 180,00
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 25.08. – 27.08. 41 820,00
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 14.12. – 17.12. 9 200,00
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 01.10. – 03.10. 28 560,00
Freiwillige FW Nienber-
ge
Mühlhausen 28.10. – 29.10. 11 110,00
Pascal Gymnasium Orléans 06.06. – 15.06. 52 1.300,00
Orléans Team Orléans 11.02. – 25.02. 24 1.300,00
Orléans Team Orléans 08.04. – 22.04. 23 1.300,00
Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 15.05. – 23.05. 27 1.300,00
DFG Münster Orléans 02.06. – 05.06. 8 240,00
Pascal Gymnasium Orléans 10.10. – 19.10. 46 1.300,00
Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 07.12. – 15.12. 23 1.300,00
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le
Zion
01.04. – 15.04. 13 1.300,00
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le
Zion
03.10. – 09.10. 14 720,00
Marine Shanty Chor Rjasan 21.05. – 29.05. 18 1.300,00
Marine Shanty Chor Rjasan 12.09. – 18.09. 12 720,00
MarQant York 08.09. – 12.09. 43 1.300,00
Domsingschule MS York 20.04. – 24.04. 24 960,00
PSV MS-York York 26.09. – 01.10. 17 850,00
PSV MS-York York 07.09. – 11.09. 7 280,00
Gesamt
30.017,29
Folgende Projekte konnten dank der Projektzuschüsse realisiert werden:
Projekt 2017
Ort Direkt Involvier-
te
Dauer Förderung
Münster-Fresno:
Touchdown Fresno
Fresno 30 Teilnehmende 14 Tage 2.400,00 €
Münster-Kristiansand:
50 Jahre Partnerschaft
Münster 26 Tage 400,00 €
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V/0701/2019
Ausstellung
Münster-Lublin:
25 Jahre Förderverein
Münster 4 Tage 2.400,00 €
Münster – Lublin/Rjasan
Integratives Malprojekt
Münster 20 Teilnehmen-
den
8 Tage 2.700,00 €
Münster-Rishon LeZion:
Intern. Competition
Rishon
LeZion
4 Sportler/innen 6 Tage 400,00 €
Münster-Rjasan:
Mediale Botschafter
Rjasan 2 Reisende 16 Tage 450,00 €
Münster-Rjasan:
Begegnung auf der
Theaterstraße
Rjasan 15 Schauspieler 5 Tage 4.000,00 €
Münster-York:
Meine zweite Heimat
Ausstellung
Münster 6 Wochen 1.000,00 €
Gesamt: 13.750,00 €
Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Büro Internationales im Amt für Bürger- und
Ratsservice ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und Begegnungen un-
tereinander, stellt die Kommunikation zwischen den Akteuren der städtepartnerschaftlichen Arbeit
sicher und nutzt mögliche Synergien. Zudem kümmert sich das Büro Internationales um externe
Fördermittel für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele der
bürgerschaftlichen Ideen konnten in den letzten Jahren nur dank dieser zusätzlichen – nicht städ-
tischen – Mittel durchgeführt werden. Externe Mittel sind auch nach einer Anpassung der För-
dersätze weiterhin erforderlich und werden zukünftig noch intensiver vom Internationalen Büro
beantragt.
Abschlussbemerkung
Hervorzuheben ist, dass die Bedeutung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit in den
letzten Jahren gestiegen ist. Dies ist den aktuellen politischen Entwicklungen und den darin lie-
genden Herausforderungen geschuldet:
Die Eurozone konnte nur unter größten Anstrengungen vor dem Zerfall bewahrt werden, populistische
Parteien gewinnen an Bedeutung und mit Großbritannien hat sich einer der größten Mitgliedst aaten
aus der Europäischen Union verabschiedet. Die über Jahrzehnte vorangetriebene politische Integrat i-
on wird zum Spielball populistischer Gruppierungen, wenn es nicht gelingt, die Bevölkerung an das
europäische Projekt zu binden und die gemeinsame inter nationale Verantwortung auf das alltägliche
Leben herunter zu brechen.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass globales Denken im Alltag der Bürgerinnen und Bürger
greifbar ist. Die Menschen müssen erfahren, dass sie Teil einer europäischen bzw. internationalen
Gemeinschaft sind. Nur so können sie ein gemeinsames Verantwortungsgefühl entwickeln. Hierbei
sind die Städtepartnerschaften ein zentraler Ansatzpunkt, da sie allen Bevölkerungsschichten einen
Zugang zu anderen Ländern bieten, der über ein to uristisches Maß hinausgeht. Aufgrund dieser Ent-
wicklungen ist es erforderlich auch die Förderung der städtepartnerschaftlichen Arbeit anzupassen.
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V/0701/2019
I.V.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster
Anlage_1_Richtlinien_alt_neu
11884 Zeichen
Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster alt neu 1.Grundsatz Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Auslandsbeziehungen der Stadt Münster, insbesondere die Beziehungen zwischen Münster und seinen Partnerstädten und den befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 1.Grundsatz Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die Auslandsbeziehungen der Stadt Münster, insbesondere die Beziehungen zwischen Münster und den Partnerstädten sowie den befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2.Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber ausdrücklich erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung alle möglichen Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen. 2.Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber ausdrücklich erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung sämtliche Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen. 3.Fördermöglichkeiten a)Begegnungen 3.Fördermöglichkeiten 3.1 Begegnungen Die Begegnung von Vereinen, Institutionen (auch Schulen), Verbänden, und Initiativen aus Münster mit entsprechenden Gruppen der Partnerstädte und befreundeten Städte wird gefördert, wenn erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren stattfinden und die auswärtigen Gäste durch die münsterschen Gastgeber untergebracht und verpflegt werden. Von der Förderung ausgenommen sind Reisen mit überwiegend touristischem Charakter. Um Fördermittel zu erhalten, müssen in der Regel mindestens sieben Personen in die Partnerstadt reisen. Antragsverfahren: Der formlose Antrag ist vor der Begegnung bei der Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice, einzureichen. Das geplante Programm, der Partner in der Partnerstadt sowie eine Anmeldeliste sind beizufügen. Der Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, der mögliche weitere Zuschussgeber benennt. (Es steht zudem ein Formblatt im Internet zur Verfügung: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte.) Voraussetzungen: Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten und aus befreundeten Städten werden gefördert, wenn erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb von zwei Jahren stattfinden, die auswärtigen Gäste durch einen münsterschen Gastgeber empfangen werden und mindestens sieben Personen aus Münster in die Partnerstadt/befreundete Stadt oder aus der Partnerstadt/befreundeten Stadt nach Münster reisen. Nicht gefördert werden Reisen mit überwiegend touristischem Charakter. Antragsverfahren Der Antrag muss vor der Begegnung gestellt werden und folgende Informationen enthalten: Termin der Begegnung das geplante Programm Partnerorganisation in der Partnerstadt voraussichtlicher Termin des Gegenbesuchs die Anzahl der Teilnehmenden einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angabe von Drittmitteln) IBAN und Kontoinhaber/-in Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt-muenster.de/international/foerdermoeglichkeiten.html Zuschusshöhe: De Zuschuss für Begegnungen beträgt pro Tag pro Teilnehmer 10 €. An- und Abreise gelten als ein Tag. Der Förderhöchstbetrag je Begegnung beträgt 1.300 EUR. Bei Fahrten in die Partnerstädte erhalten ausschließlich die Teilnehmenden aus Münster einen Zuschuss. Bei Besuchen aus den Partnerstädten wird der Zuschuss für die Gäste aus der Partnerstadt bzw. aus der befreundeten Stadt gewährt. Auszahlung: Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises – der innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen ist - ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis umfasst die unterschriebene Teilnehmerliste mit Anschriften, den Kosten- u. Finanzierungsplan, Originalbelege in Höhe des Zuschusses sowie einen Kurzbericht. Zuschusshöhe: Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 10,00 Euro pro Tag pro teilnehmende Person, maximal 1.300,00 Euro je Begegnung. An- und Abreise gelten als ein Tag. Für Schulbegegnungen oder Schulprojekte gibt es die Möglichkeit, ergänzende Mittel zu beantragen. Der Zuschuss wird gewährt bei Reisen ausschließlich für die Teilnehmenden aus Münster bei Besuchen für die Gäste aus der Partnerstadt oder aus der befreundete Stadt. Auszahlung Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Begegnung folgende Unterlagen eingereicht werden: Programm unterschriebene Liste der Teilnehmenden mit Angabe des Wohnorts Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben (Kosten- und Finanzierungsplan) Belege in Höhe des Zuschusses ein Bericht über die Begegnung b)Projekte Themenbezogene Projekte, die der Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster dienen, können bezuschusst werden. Vorrangig gefördert werden Projekte zwischen Gruppen aus Münster und Gruppen der Partnerstädte. In Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn Partnerstädte an dem Projekt nicht beteiligt sind. Grundsätzlich kann ein Projekt nur einmal gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine weitere Bezuschussung desselben Projektes in den folgenden zwei Jahren 3.2 Projekte Voraussetzungen Gefördert werden themenbezogene Projekte zwischen Münster und den Partnerstädten/den befreundeten Städten. Grundsätzlich ist ein Projekt einmalig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine zusätzliche Förderung eines Nachfolgeprojektes in den folgenden zwei Jahren möglich. einmalig möglich. Antragsverfahren: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes bei der Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice, eingereicht werden. Er muss folgende Informationen enthalten: - detaillierte Beschreibung des Projektes (insbes. Projektziel) - Aussagen über die teilnehmenden Partner im In- und Ausland, - Kosten- und Finanzierungsplan, - Perspektiven nach Beendigung des Projektes Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Projektantrag heruntergeladen werden: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte Zuschusshöhe: Pr Projekte können bis zu einer Höhe von 2.400,00 € bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. Berücksichtigungsfähig sind folgende projektbezogene Kosten: Reisekosten Verpflegung Unterkunftskosten Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil sowie die Höhe der zu erwartenden Drittmittel ausweisen. Antragsverfahren Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes gestellt werden und folgende Informationen enthalten: Beschreibung des Projektes und des Projektzieles Aussagen über die beteiligten Partner im In- und Ausland Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem angemessenen Eigenanteil und den eingeplanten Drittmitteln) Perspektiven nach Beendigung des Projektes Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag heruntergeladen werden: www.stadt-muenster.de/international/foerdermoeglichkeiten.html Zuschusshöhe Projekte können bis zu einer Höhe von 2.400,00 Euro bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. Bezuschusst werden nur projektbezogene Kosten: Reisekosten Verpflegung Unterkunftskosten Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke) Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis muss einen sachlichen Bericht und zahlenmäßigen Nachweis mit Originalbelegen sowie einen Auswertungsbericht enthalten. Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes vorzulegen. Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, wird der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. Auszahlung Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis muss spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten: Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben Belege in Höhe des Zuschusses Bericht über Verlauf und Auswertung des Projektes Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Reduzierung der Gesamtkosten, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt. Sollte eine zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800 EUR, ist vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Auslandsbeziehungen“ zu hören. 4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800,00 €, ist vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Internationales, Europa und Städtepartnerschaften “ zu hören. 5.Inkrafttreten Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tritt zum 16.02.2011 in Kraft. Entscheidend für die Bewilligung ist das Datum der Veranstaltung und nicht der Antragstellung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice, Christiane Lösel, Tel. 02 5.Inkrafttreten Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tritt zum …………… in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. ------------------------------------------------------------------------------------------------ ------------------------ 51/492 33 25, loesel@stadt-muenster.de Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an: Stadt Münster Internationales Büro im Amt für Bürger- und Ratsservice 48127 Münster. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Christiane Lösel, 0251 492 3325, Loesel@stadt-muenster.de und Anne Kosmeier, 0251 492 3329, Kosmeier@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0701/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37