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V/0701/2019

Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster

Vorlagen 21.08.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 11.09.2019, TOP 2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage_1_Richtlinien_alt_neu

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Anlage A

3466 Zeichen

Anlage A zur V/0701/2019 
Kurzüberblick 
Die interfraktionelle AG Internationales, Europa und Städtepartnerschaften des Rates der Stadt 
Münster entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen auf Grundlage der Richtlinien zur För-
derung der Auslandsbeziehungen (nun: Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehun-
gen). Die interfraktionelle AG hat in ihrer Sitzung vom 11. Juni 2019 beschlossen, dem Rat eine 
Änderung der Förderrichtlinien zu empfehlen.  
  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:  
 
Die Bedeutung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit ist in den letzten Jahren gestiegen. 
Dies ist den aktuellen politischen Entwicklungen und den darin liegenden Herausforderungen 
geschuldet. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, muss die Bevölkerung Münsters dabei 
unterstützt werden, internationale Beziehungen von Bürger bzw. Bürgerin zu Bürger bzw. Bürge-
rin aufzubauen.  
 
Durch eine angemessene finanzielle Unterstützung von bürgerschaftlichen Gruppen wird folgen-
de Leitorientierung aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster 
(ISM 2004) bedient:  
 
„Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt entwickeln“.  
 
Das Teilziel lautet:  
Durch die Stärkung der Städtepartnerschaftsarbeit wird das Bewusstsein der Bürgerinnen und 
Bürger für Vorgänge im Ausland und die Auseinandersetzung mit internationalen Bezügen ge-
stärkt. Zudem trägt die bürgerschaftliche Partnerschaftsarbeit Münsters dazu bei, Münster inter-
national zu positionieren und ermöglicht es, internationale Netzwerke aufzubauen und an interna-
tionalen Projekten teilzuhaben. Münster handelt nach dem Grundsatz „lokal global“. 
 
Zielerreichung:  
Bis Ende 2020 werden insgesamt 10 neue bürgerschaftliche Kontakte in Münsters Partnerstädten 
bestehen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102  Geschäftsführung politische Gremien, Städtepartner-
schaften, Europa 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn 
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht 
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, 
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft 
 migrationspolitische Aussagen trifft, 
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder 
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft, 
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Be-
deutung und Relevanz ist. 
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind 
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle 
aufzunehmen.

Beschlussvorlage

11028 Zeichen

V/0701/2019 
V/0701/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die „Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster“ werden unbe-
nannt in „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“.  
 
2. Die „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ werden in 
der als Anlage (1) beigefügten Fassung einschließlich der Anpassung der Zuschusssätze be-
schlossen.  
 
3. Der dargestellte Bericht (siehe Begründung) zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnun-
gen und Projekten wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass kein zusätzlicher Mittelbedarf besteht, da das Büro Internatio-
nales im Amt für Bürger- und Ratsservice für eigene Projekte vermehrt externe Mittel einwirbt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1:  
 
Gemäß der „Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster“ vom 
16.02.2011 fördert die Stadt Münster Kontakte ins Ausland, insbesondere die Beziehungen zw i-
schen Münster und seinen Partnerstädten und den befreundeten Städten. Der Begriff „Ausland s-
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
21.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Lösel 
Telefon: 492-3325 
Loesel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0701/2019 
beziehungen“ ist nicht mehr zeitgemäß, daher schlägt die Verwaltung die Umbene nnung der 
Richtlinien in „Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster“ vor. 
 
 
Zu Ziffer 2:  
 
Die bisherigen Richtlinien wurden sprachlich überarbeitet und vereinfacht. Die Verwaltung schlägt 
zudem eine Anpassung der Zuschüsse für Begegnungen und Projekte vor (Ziffern 3.1 und 3.2 
der Richtlinien). Die Zuschüsse wurden im Rahmen des Konsolidierungsprozesses in 2011 g e-
kürzt (für Begegnungen von 13 € auf 10 € pro Tag pro Teilnehmenden und für Projekte von 2.550 
€ auf 2.400 €) und sollen nun aufgrund allgemein gestiegener Kosten und als Motivation, sich i n-
ternational zu engagieren, wie folgt angehoben werden: 
 
- Für Begegnungen 13,00 € pro Tag pro Teilnehmenden (max. 1.500,00 € statt wie 
bisher 1.300,00 €) und  
- für Projekte auf regulär 3.000,00 € statt wie bisher 2.400,00 €. Weitere finanzielle 
Veränderungen ergeben sich nicht. 
 
Zusätzliche Belastungen für den Haushalt der Stadt ergeben sich dadurch nicht. 
Die Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage (1) gegenübergestellt. 
 
 
Zu Ziffer 3:  
 
2018 wurden 30 Begegnungen von 20 Vereinen, Gesellschaften und Schulen organisiert. Die 
Begegnungen richteten sich an alle Altersklassen und hatten unterschiedliche Ausrichtungen und 
thematische Schwerpunkte.  
 
Insgesamt wurden 2018 für bürgerschaftliche Begegnungen rund 30.000,00 € ausgezahlt. An 
den Begegnungen nahmen 838 Münsteranerinnen und Münsteraner sowie Gäste teil.  
 
Begegnung 2018 
 
Partnerstadt Zeitraum Teilneh-
mende 
Förderung 
€ 
 
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 18.05. – 22.05. 26 1.040,00 
TUS Hiltrup e.V. Beaugency 18.05. – 21.05. 56 1.300,00   
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 12.07. – 19.07. 13    655,36 
PSV Münster-Fresno Fresno 13.10. – 28.10. 21    840,00  
SV Blau-Weiß Aasee Kristiansand 21.06. – 27.06. 48 1.260,00 
Ratsgymnasium Lublin 05.06. – 12.06. 19 1.300,00  
Ratsgymnasium Lublin 11.09. – 17.09. 21 1.260,00 
Chor Tonfarben Lublin 26.09. – 28.09. 31    620,00  
Schillergymnasium Lublin 04.12. – 11.10. 15 1.300,00 
Begegnungszentrum 
Kinderhaus 
Monastir 30.09. – 06.10. 24 1.300,00  
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 23.03. – 24.03. 7      70,00 
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 24.08. – 26.08. 53 1.060,00 
Karnevalistische Stadt-
wache 
Mühlhausen 24.08. – 26.08. 59 1.180,00 
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 12.12. – 16.12. 10 1.300,00 
Orléans Team Orléans 24.02. – 10.03. 33 1.228,37 
Pascal Gymnasium Orléans 06.06. – 14.06. 21 1.300,00  
DFG Münster Orléans 18.05. – 22.05. 14    560,00 
Orléans Team Orléans 24.03. – 07.04. 33 1.300,00 
WWU Ensemble 22 Orléans 24.03. – 15.03. 24    240,00

- 3 - 
V/0701/2019 
Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 09.04. – 17.04. 22 1.300,00 
Pascal Gymnasium Orléans 03.10. – 11.10. 42 1.300,00 
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le 
Zion 
18.03. – 02.04. 15 1.300,00 
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le 
Zion 
21.06. – 28.06. 15 1.050,00 
Friedensschule Rishon Le 
Zion 
04.04. – 14.04. 16 1.300,00 
Friedensschule Rishon Le 
Zion 
21.09. – 02.10. 15 1.300,00 
FV Münster-Rjasan Rjasan 22.05. – 01.06. 25 1.300,00 
PSV Münster-York York 15.07. – 22.07. 24 1.300,00 
Wilhelm-Hittorf-Gymn. York 28.06. – 04.07. 42 1.300,00 
 
Gesamt 
    
30.563,73 
 
Außerdem wurden folgende Projekte 2018 mit finanzieller Unterstützung der Stadt Münster 
durchgeführt:  
 
 
Projekt 2018 
 
Ort Direkt Involvierte Dauer Förderung  
Münster-Euregio:  
Europa tanz inklusiv 
 
Münster 112 Tanzende 5 Tage 2.000,00 € 
Münster–Mühlhausen: 
25 Jahre Partnerschaft 
Filmprojekt 
 
Münster/ 
Mühlhau-
sen 
  3.300,00 €  
Münster–div. Städte 
Kalender-projekt 
Math Bridge Camp 
 
Münster   3.300,00 €  
Münster–Rishon LeZion: 
70 Jahre Israel 
 
Münster 5 Gäste 5 Tage 1.646,00 €  
Münster–Rishon LeZion: 
ISO Orchesterpraktika 
 
Rishon 
LeZion 
3 Studierende 3 Monate 3.140,00 €  
Münster-Rjasan:  
Integratives Malprojekt 
 
Rjasan 9 Teilnehmende 7 Tage 2.200,00 € 
Münster-York:  
Jubiläumskonzert 
 
Münster 70 Sänger/innen 4 Tage 2.500,00 €  
Münster-York:  
Gemeinsame Werte 
trotz BREXIT 
 
York  9 Teilnehmende  4 Tage  2.500,00 €  
Gesamt    20.586,00 € 
 
 
2017 wurden 34 Begegnungen mit ebenfalls rund 30.000,00 € bezuschusst. Insgesamt nahmen 
620 Personen teil.

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V/0701/2019 
Begegnung 2017 
 
Partnerstadt Zeitraum Teilneh-
mende 
Förderung 
€ 
 
PSK Hiltrup-Beaugency Beaugency 12.08. – 20.08. 8    560,00 
PSV Münster-Fresno Fresno 30.08. – 05.10. 9 1.300,00  
PSV Münster-Fresno Fresno Juli – August 2017 4 1.300,00 
Ensemble „akkordeon“ Kristiansand 10.08. – 20.08. 10 1.000,00 
PSV MS-Kristiansand Kristiansand 15.05. – 20.05. 38 1.300,00 
SV Blau-Weiß Aasee Kristiansand 23.06. – 28.06. 21 1.260,00 
TSV Handorf Kristiansand 23.06. – 28.06. 26 1.300,00 
Annettegymnasium Kristiansand 16.10. – 20.10. 20    433,29 
Schillergymnasium Lublin 30.03. – 06.04. 10    910,00 
Ratsgymnasium Lublin 04.05. – 11.05. 14 1.274,00 
Ratsgymnasium Lublin 20.09. – 27.09. 15 1.050,00 
Projektchor der WWU Lublin 11.05. – 14.05. 13    390,00 
FV MS-Lublin Lublin 05.08. – 09.08. 8    320,00 
Freunde Mühlhausen Mühlhausen 27.02. – 28.02. 28    280,00 
Freiwillige FW Nienber-
ge 
Mühlhausen 31.10. – 01.11.16 18    180,00 
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 25.08. – 27.08. 41    820,00 
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 14.12. – 17.12. 9    200,00 
Freunde Mühlhausens Mühlhausen 01.10. – 03.10. 28    560,00 
Freiwillige FW Nienber-
ge 
Mühlhausen 28.10. – 29.10. 11    110,00 
Pascal Gymnasium Orléans 06.06. – 15.06. 52 1.300,00 
Orléans Team Orléans 11.02. – 25.02. 24 1.300,00 
Orléans Team Orléans 08.04. – 22.04. 23 1.300,00 
Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 15.05. – 23.05. 27 1.300,00 
DFG Münster Orléans 02.06. – 05.06. 8    240,00 
Pascal Gymnasium Orléans 10.10. – 19.10. 46 1.300,00 
Wilhelm-Hittorf-Gymn. Orléans 07.12. – 15.12. 23 1.300,00 
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le 
Zion 
01.04. – 15.04. 13 1.300,00 
Ev. Kirchenkreis MS Rishon Le 
Zion 
03.10. – 09.10. 14    720,00 
Marine Shanty Chor Rjasan 21.05. – 29.05. 18 1.300,00 
Marine Shanty Chor Rjasan 12.09. – 18.09. 12    720,00 
MarQant York 08.09. – 12.09. 43 1.300,00 
Domsingschule MS York 20.04. – 24.04. 24    960,00 
PSV MS-York York 26.09. – 01.10. 17    850,00 
PSV MS-York York 07.09. – 11.09. 7    280,00 
 
Gesamt 
    
30.017,29 
 
 
Folgende Projekte konnten dank der Projektzuschüsse realisiert werden:  
 
Projekt 2017 
 
Ort Direkt Involvier-
te 
Dauer Förderung  
Münster-Fresno:  
Touchdown Fresno 
 
Fresno 30 Teilnehmende 14 Tage 2.400,00 €  
Münster-Kristiansand:  
50 Jahre Partnerschaft 
Münster  26 Tage 400,00 €

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V/0701/2019 
Ausstellung 
 
Münster-Lublin:  
25 Jahre Förderverein 
 
Münster  4 Tage  2.400,00 €  
Münster – Lublin/Rjasan 
Integratives Malprojekt 
 
Münster 20 Teilnehmen-
den 
8 Tage 2.700,00 €  
Münster-Rishon LeZion:  
Intern. Competition 
 
Rishon 
LeZion 
4 Sportler/innen 6 Tage 400,00 €  
Münster-Rjasan: 
Mediale Botschafter 
 
Rjasan 2 Reisende 16 Tage 450,00 €  
Münster-Rjasan: 
Begegnung auf der  
Theaterstraße  
 
Rjasan 15 Schauspieler 5 Tage 4.000,00 €  
Münster-York:  
Meine zweite Heimat  
Ausstellung 
 
Münster  6 Wochen 1.000,00 €  
Gesamt:     13.750,00 €  
 
 
Zusätzlich zu der finanziellen Förderung leistet das Büro Internationales im Amt für Bürger- und 
Ratsservice ein umfangreiches Beratungsangebot, koordiniert die Projekte und Begegnungen un-
tereinander, stellt die Kommunikation zwischen den Akteuren der städtepartnerschaftlichen Arbeit 
sicher und nutzt mögliche Synergien. Zudem kümmert sich das Büro Internationales um externe 
Fördermittel für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen. Viele der 
bürgerschaftlichen Ideen konnten in den letzten Jahren nur dank dieser zusätzlichen – nicht städ-
tischen – Mittel durchgeführt werden. Externe Mittel sind auch nach einer Anpassung der För-
dersätze weiterhin erforderlich und werden zukünftig noch intensiver vom Internationalen Büro 
beantragt. 
 
 
 
 
Abschlussbemerkung  
Hervorzuheben ist, dass die Bedeutung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit in den 
letzten Jahren gestiegen ist. Dies ist den aktuellen politischen Entwicklungen und den darin lie-
genden Herausforderungen geschuldet:   
 
Die Eurozone konnte nur unter größten Anstrengungen vor dem Zerfall bewahrt werden, populistische 
Parteien gewinnen an Bedeutung und mit Großbritannien hat sich einer der größten Mitgliedst aaten 
aus der Europäischen Union verabschiedet. Die über Jahrzehnte vorangetriebene politische Integrat i-
on wird zum Spielball populistischer Gruppierungen, wenn es nicht gelingt, die Bevölkerung an das 
europäische Projekt zu binden  und die gemeinsame inter nationale Verantwortung auf das alltägliche 
Leben herunter zu brechen.  
 
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass globales Denken im Alltag der Bürgerinnen und Bürger 
greifbar ist. Die Menschen müssen erfahren, dass sie Teil einer europäischen  bzw. internationalen 
Gemeinschaft sind. Nur so können sie ein gemeinsames Verantwortungsgefühl  entwickeln. Hierbei 
sind die Städtepartnerschaften ein zentraler Ansatzpunkt, da sie allen Bevölkerungsschichten einen 
Zugang zu anderen Ländern bieten, der über ein to uristisches Maß hinausgeht. Aufgrund dieser Ent-
wicklungen ist es erforderlich auch die Förderung der städtepartnerschaftlichen Arbeit anzupassen.

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V/0701/2019 
 
 
 
I.V. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster

Anlage_1_Richtlinien_alt_neu

11884 Zeichen

Richtlinien zur Förderung der internationalen Beziehungen der Stadt Münster  
 
  
alt neu 
 1.Grundsatz 
Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten 
Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die 
Auslandsbeziehungen der Stadt Münster, insbesondere die 
Beziehungen zwischen Münster und seinen Partnerstädten und den 
befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen 
und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen 
sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein 
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  
 
1.Grundsatz 
Entsprechend der durch den Haushaltsplan jährlich bereitgestellten 
Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien die 
Auslandsbeziehungen der Stadt Münster, insbesondere die 
Beziehungen zwischen Münster und den Partnerstädten sowie den 
befreundeten Städten. Ziel dieser Förderung ist, durch Begegnungen 
und Projekte die Beziehungen zu festigen und weiter auszubauen         
sowie das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Ein 
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.  
 2.Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen 
aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel 
nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag 
Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster 
beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den 
beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber 
ausdrücklich erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung alle 
möglichen Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr 
als 100% der beantragten Summe wird ausgeschlossen.  
 
2.Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen 
aus Münster. Einzelpersonen und städtische Ämter können keine Mittel 
nach diesen Richtlinien erhalten. Sofern ein Antrag              
Fördermöglichkeiten auch aus anderen Bereichen der Stadt Münster 
beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den 
beteiligten Ämtern. Generell ist die Einbindung weiterer Zuschussgeber 
ausdrücklich erwünscht. Es sind jedoch bei Beantragung sämtliche 
Einnahmequellen zu benennen. Eine Förderung von mehr als 100% der 
beantragten Summe wird ausgeschlossen.  
 3.Fördermöglichkeiten 
a)Begegnungen 
 
3.Fördermöglichkeiten 
3.1 Begegnungen

Die Begegnung von Vereinen, Institutionen (auch Schulen), 
Verbänden, und Initiativen aus Münster mit entsprechenden Gruppen 
der Partnerstädte und befreundeten Städte wird gefördert, wenn 
erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb eines Zeitraumes 
von zwei Jahren stattfinden und die auswärtigen Gäste durch die 
münsterschen Gastgeber untergebracht und verpflegt werden. Von der 
Förderung ausgenommen sind Reisen mit überwiegend touristischem 
Charakter. Um Fördermittel zu erhalten, müssen in der Regel 
mindestens sieben Personen in die Partnerstadt reisen.  
 
 
 
 
 
 
Antragsverfahren: Der formlose Antrag ist vor der Begegnung bei der 
Stadt Münster, Amt für  
Bürger- und Ratsservice, einzureichen. Das 
geplante Programm, der Partner in der 
Partnerstadt sowie eine Anmeldeliste sind 
beizufügen. Der Antrag muss einen Kosten- und 
Finanzierungsplan enthalten, der mögliche 
weitere Zuschussgeber benennt. (Es steht zudem 
ein Formblatt im Internet zur Verfügung: 
www.muenster.de/stadt/partnerstaedte.)  
 
 
 
 
Voraussetzungen:  
 
Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten und aus 
befreundeten Städten werden gefördert, wenn  
 erwartet werden kann, dass Gegenbesuche innerhalb von zwei 
Jahren stattfinden,  
 die auswärtigen Gäste durch einen münsterschen Gastgeber 
empfangen werden und 
 mindestens sieben Personen aus Münster in die 
Partnerstadt/befreundete Stadt oder aus der 
Partnerstadt/befreundeten Stadt nach Münster reisen. 
 
Nicht gefördert werden Reisen mit überwiegend touristischem  
Charakter.  
 
Antragsverfahren 
 
Der Antrag  muss vor der Begegnung gestellt werden und folgende 
Informationen enthalten:  
 Termin der Begegnung 
 das geplante Programm 
 Partnerorganisation in der Partnerstadt 
 voraussichtlicher Termin des Gegenbesuchs 
 die Anzahl der Teilnehmenden 
 einen vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angabe 
von Drittmitteln) 
 IBAN und Kontoinhaber/-in 
 
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag     
heruntergeladen werden:   
www.stadt-muenster.de/international/foerdermoeglichkeiten.html

Zuschusshöhe: De   Zuschuss für Begegnungen beträgt pro Tag pro Teilnehmer 10 €. An- 
und Abreise gelten als ein Tag. Der Förderhöchstbetrag je Begegnung 
beträgt 1.300 EUR. Bei Fahrten in die Partnerstädte erhalten 
ausschließlich die Teilnehmenden aus Münster einen Zuschuss. Bei 
Besuchen aus den Partnerstädten wird der Zuschuss für die Gäste aus 
der Partnerstadt bzw. aus der befreundeten Stadt gewährt.  
 
 
 
 
 
Auszahlung: Der Zuschuss wird nach der Begegnung und nach 
Vorlage eines Verwendungsnachweises – der innerhalb von acht 
Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen ist - ausgezahlt. 
Der Verwendungsnachweis umfasst die unterschriebene 
Teilnehmerliste mit Anschriften, den Kosten- u. Finanzierungsplan, 
Originalbelege in Höhe des Zuschusses sowie einen Kurzbericht. 
Zuschusshöhe:  
 
Der Zuschuss für Begegnungen beträgt 10,00 Euro pro Tag pro 
teilnehmende Person, maximal 1.300,00 Euro je Begegnung. An- 
und Abreise gelten als ein Tag. Für Schulbegegnungen oder 
Schulprojekte gibt es die Möglichkeit, ergänzende Mittel zu 
beantragen.  Der Zuschuss wird gewährt 
 bei Reisen ausschließlich für die Teilnehmenden aus Münster  
 bei Besuchen für die Gäste aus der Partnerstadt oder aus der 
befreundete Stadt. 
 
 
Auszahlung 
 
Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn innerhalb von acht Wochen 
nach der Begegnung  folgende Unterlagen eingereicht werden:  
 Programm 
 unterschriebene Liste der Teilnehmenden mit Angabe des 
Wohnorts 
 Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben (Kosten- und 
Finanzierungsplan) 
 Belege in Höhe des Zuschusses 
 ein Bericht über die Begegnung 
 
b)Projekte 
 
Themenbezogene Projekte, die der Förderung der 
Auslandsbeziehungen der Stadt Münster dienen, können bezuschusst 
werden. Vorrangig gefördert werden Projekte zwischen Gruppen aus 
Münster und Gruppen der Partnerstädte. In Ausnahmefällen ist eine 
Förderung auch dann möglich, wenn Partnerstädte an dem Projekt 
nicht beteiligt sind. Grundsätzlich kann ein Projekt nur einmal gefördert 
werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine weitere 
Bezuschussung desselben Projektes in den folgenden zwei Jahren 
3.2 Projekte  
 
Voraussetzungen 
 
Gefördert werden themenbezogene Projekte zwischen Münster und 
den Partnerstädten/den befreundeten Städten. Grundsätzlich ist ein 
Projekt einmalig. In begründeten Ausnahmefällen ist eine 
zusätzliche Förderung eines Nachfolgeprojektes in den folgenden 
zwei Jahren möglich.

einmalig möglich.  
Antragsverfahren:   Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Projektes 
bei der  
Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice, eingereicht werden. Er 
muss folgende Informationen enthalten: - detaillierte Beschreibung des 
Projektes (insbes. Projektziel) - Aussagen über die teilnehmenden 
Partner im In- und Ausland, - Kosten- und Finanzierungsplan, - 
Perspektiven nach Beendigung des Projektes  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Projektantrag 
heruntergeladen werden: www.muenster.de/stadt/partnerstaedte  
Zuschusshöhe: Pr    Projekte können bis zu einer Höhe von 2.400,00 € bezuschusst 
werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss 
gewährt werden.  
Berücksichtigungsfähig sind folgende 
projektbezogene Kosten:  
 Reisekosten  
 Verpflegung  
 Unterkunftskosten  
 Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke)  
 
Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil sowie die 
Höhe der zu erwartenden Drittmittel ausweisen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antragsverfahren  
 
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des 
Projektes gestellt werden und folgende Informationen enthalten:  
 Beschreibung des Projektes und des Projektzieles 
 Aussagen über die beteiligten Partner im In- und Ausland 
 Kosten- und Finanzierungsplan (mit einem angemessenen 
Eigenanteil und den eingeplanten Drittmitteln)  
 Perspektiven nach Beendigung des Projektes  
 
Zur Hilfestellung kann im Internet ein Formular für den Antrag 
heruntergeladen werden:   
www.stadt-muenster.de/international/foerdermoeglichkeiten.html  
 
Zuschusshöhe 
 
Projekte können bis zu einer Höhe von 2.400,00 Euro bezuschusst 
werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein höherer 
Zuschuss gewährt werden.  
Bezuschusst werden nur projektbezogene Kosten:  
 Reisekosten  
 Verpflegung  
 Unterkunftskosten  
 Sonstige Kosten (ausgenommen: Gastgeschenke)

Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je zur Hälfte 
nach Bewilligung des Antrages und nach Prüfung des 
Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis muss einen 
sachlichen Bericht und zahlenmäßigen Nachweis mit Originalbelegen 
sowie einen Auswertungsbericht enthalten. Der Verwendungsnachweis 
ist spätestens acht Wochen nach Beendigung des Projektes 
vorzulegen. Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises 
eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im 
Antrag, wird der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte eine 
zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, 
werden die Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert. 
Auszahlung 
 
Der Zuschuss wird je zur Hälfte nach Bewilligung des Antrages 
und nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Der 
Verwendungsnachweis muss spätestens 
acht Wochen nach Beendigung des Projektes eingereicht werden 
und folgende Unterlagen enthalten: 
 Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben 
 Belege in Höhe des Zuschusses 
 Bericht über Verlauf und Auswertung des Projektes 
 
Ergibt sich nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine 
Reduzierung der Gesamtkosten, wird der Zuschuss 
entsprechend gekürzt. Sollte eine zweckentsprechende 
Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel ganz 
oder teilweise zurückgefordert.  
 
4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien 
Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien 
wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die 
Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800 EUR, ist 
vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe 
„Auslandsbeziehungen“ zu hören.  
 
4.Zuständigkeiten für die Durchführung der Richtlinien 
Die Zuständigkeit zur Vergabe der Zuschüsse nach diesen Richtlinien 
wird auf den Oberbürgermeister übertragen. Übersteigt die 
Zuschusshöhe bei der Projektförderung einen Betrag von 800,00 €, ist 
vor der Entscheidung die Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Internationales, 
Europa und Städtepartnerschaften “ zu hören.  
5.Inkrafttreten 
Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tritt zum 16.02.2011 in 
Kraft. Entscheidend für die Bewilligung ist das Datum der Veranstaltung 
und nicht der Antragstellung.  
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Stadt 
Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice, Christiane Lösel, Tel. 02 
5.Inkrafttreten 
Die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien tritt zum …………… in 
Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. 
 
 
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51/492 33 25, loesel@stadt-muenster.de  
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an:  
 
Stadt Münster  
Internationales Büro im Amt für Bürger- und Ratsservice  
48127 Münster. 
 
 
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:  
 Christiane Lösel, 0251 492 3325, Loesel@stadt-muenster.de und  
 Anne Kosmeier, 0251 492 3329, Kosmeier@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0701/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37