A-R/0051/2024
Die Kommunikation der Stadt Münster barrierefrei und verständlich ausrichten - Leichte und Einfache Sprache bedarfsgerecht anwenden
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A-R-0051-2024
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Münster, den 03.12.2024 Antrag an den Rat Die Kommunikation der Stadt Münster barrierefrei und verständlich ausrichten - Leichte und Einfache Sprache bedarfsgerecht anwenden A. Der Rat stellt fest, dass alle öffentlichen Träger verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür sind u.a. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) sowie die Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung NRW – (BITVNRW). B. Der Rat beschließt: 1. Die Stadt Münster passt ihre Kommunikation mit den Einwohner*innen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit an. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept für einen niedrigschwelligen sprachlichen Zugang zu Informationen und Dokumenten zu erstellen. 1.1. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die existierenden Regelwerke für „Leichte Sprache“ zu prüfen und eine Version für die verbindliche Nutzung durch die Verwaltung vorzuschlagen. 1.2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Verwaltungsdokumente unter Berücksichtigung der Rechtssicherheit, ebenfalls in möglichst Leichter Sprache verfasst werden können. Dabei sollen auch Möglichkeiten der KI genutzt werden. Hierzu wird auch die Möglichkeit der Anwendung der Einfachen Sprache geprüft. 2. Für den Internet-Auftritt der Stadt Münster (z.B. Homepage) sollen die oben genannten Richtlinien in Anlehnung an die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) gelten. Hierzu gehört auch der barrierefreie Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Fortbildung entsprechende Schulungsangebote für ihre Mitarbeiter*innen anzubieten. Dabei sollen Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2024 Mitarbeiter*innen, die sich extern weiterbilden und zertifizieren lassen, unterstützt werden, um anschließend als Multiplikator*innen in der Stadtverwaltung zu fungieren. 4. Die Verwaltung wird über die Anwendung von Leichter und Einfacher Sprache und deren Weiterentwicklung berichten und die Umsetzung regelmäßig von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Begründung: Alle Einwohner*innen haben das Recht, auf Verlangen Erklärungen und Schreiben in Leichter Sprache zu erhalten. Deshalb soll ein Konzept erarbeitet werden, um einen niedrigschwelligen Zugang für Einwohner*innen zu ermöglichen. Hierzu gehört auch das Recht auf Erklärungen und Schreiben in Leichter Sprache. Vergl. hierzu auch das Behindertengleichstellungsgesetz - BGG NRW: Demnach haben „die Träger öffentlicher Belange die geeigneten Kommunikationsunterstützungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder auf Antrag der Berechtigten die notwendigen Auslagen, die aus der entgeltlichen Nutzung von geeigneten Kommunikationshilfen entstehen, zu erstatten“. Die genannten Vorschriften, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 richten sich an öffentliche Stellen und sind auch in den Ländern und Kommunen umzusetzen. Dementsprechend ist auch das Landes-BGG NRW angepasst worden. So war bspw. die Bereitstellung von Erläuterungen in Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache bereits bis Ende 2020 umzusetzen. Der Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentliche Stellen ist ab § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert: Richtlinie (EU) 2016/2102 Artikel 12 Umsetzung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 Zu den Fristen: BITV NRW § 17 Umsetzungsfristen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=40725&a nw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=431056 Zu Verordnungsermächtigung: § 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5216&an w_nr=2&aufgehoben=N&det_id=428917 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung- BITV 2.0) https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheits- anforderungen für Produkte und Dienstleistungen) umgesetzt, das sich an die Privatwirtschaft richtet. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. In der Anlage ist dieser Antrag in Leichte Sprache und Einfache Sprache beigefügt. E-DIN Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache: https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naerg/e-din-spec-33429-2023- 04-empfehlungen-fuer-deutsche-leichte-sprache--901210 DIN-Norm für Einfache Sprache veröffentlicht: gez. gez. gez. gez. Michael Krapp Harald Wölter Thomas Kollmann Helene Goldbeck Lars Nowak Andrea Blome Maria Winkel Dr. Martin Grewer Dr. Georgios Tsakalidis Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Fraktion und Fraktion Anhänge: Antrag in Leichter Sprache Antrag in Einfacher Sprache Die Stadt Münster soll Informationen barrierefrei machen Wir sind die Abgeordneten von den Parteien Internationale Fraktion, Die Grünen, SPD und Volt im Stadt-Rat von Münster. Wir wollen, dass alle Menschen in Münster die Informationen von der Stadt verstehen können. Wenn die Stadt Münster einen Brief verschickt, sollen alle den Brief gut verstehen. Wer den Brief nicht versteht, kann den Brief in Leichter Sprache anfordern. Auch andere Informationen von der Stadt soll es in Leichter Sprache geben. Deshalb muss sich die Stadt Münster mit Leichter Sprache auskennen. Die Stadt Münster muss einen Plan entwickeln, wie sie Leichte Sprache verwendet. Dann können alle Menschen in Münster alle Informationen verstehen. Antrag an den Stadt-Rat Im Stadt-Rat von Münster sind Vertreter und Vertreterinnen von den Menschen aus Münster. Die Vertreter und Vertreterinnen wurden von den Menschen in Münster gewählt. Man nennt sie auch Abgeordnete. Gemeinsam mit dem Ober-Bürgermeister entscheidet der Stadt-Rat über die Politik in Münster. Wir Abgeordneten von den Parteien Internationale Fraktion, Die Grünen, SPD und Volt in Münster stellen einen Antrag an den Stadt-Rat von Münster. Ein Antrag ist eine Aufforderung, etwas zu tun. Wenn man einen Antrag an den Stadt-Rat stellt, dann spricht der Stadt-Rat über den Antrag. dann stimmt der Stadt-Rat über den Antrag ab. Wenn der Stadt-Rat den Antrag gut findet, dann ist der Antrag angenommen. dann muss die Stadt Münster tun, was in dem Antrag steht. Das steht in unserem Antrag Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: Münster macht einen Plan für barrierefreie Informationen Die Stadt Münster gibt alle Informationen barrierefrei weiter. Das gilt für Informationen auf Papier und für Informationen im Internet. Dafür prüft jemand von der Stadt Münster: Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache? Welche Regeln für Leichte Sprache verwendet die Stadt Münster in Zukunft? Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: Informationen vom Amt gibt es auch in Leichter Sprache Alle Informationen und Briefe von Ämtern in Münster soll es auch in Leichter Sprache geben. Man kann auch prüfen, ob es manche Informationen von Ämtern in Münster in Einfacher Sprache geben soll. Und man kann prüfen, ob ein Computer-Programm die Texte in Leichter Sprache schreiben kann. Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: Internet-Seiten von der Stadt Münster sind barrierefrei Alle Internet-Seiten von der Stadt Münster sollen barrierefrei sein. Dazu braucht man zum Beispiel: Leichte Sprache Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen Die Stadt Münster soll dabei das Gesetz zur Barrierefreiheit beachten. Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Stadt Münster lernen mehr über Barrierefreiheit Die Stadt Münster bietet Fortbildungen über Barrierefreiheit an. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können auch woanders über Barrierefreiheit lernen. Die Stadt Münster unterstützt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei. Dann können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihren Kollegen und Kolleginnen beibringen, was sie gelernt haben. Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: Die Verwendung von Leichter Sprache wird überprüft Die Stadt Münster verwendet Leichte Sprache und Einfache Sprache. Jemand soll prüfen, ob die Stadt Münster das gut macht. Diese Personen sollen nicht bei der Stadt Münster arbeiten. Nach der Prüfung soll es einen Bericht geben. Bei der Prüfung und beim Bericht ist auch die KIB dabei. KIB ist die Abkürzung für: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster. Die KIB kümmert sich um Inklusion in Münster. Die KIB berät den Stadt-Rat bei Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen. Die KIB kann auch eigene Ideen im Stadt-Rat vorstellen. Antrag an den Stadtrat von Münster Die Abgeordneten der Parteien Internationale Fraktion, Die Grünen, SPD und Volt im Stadtrat von Münster stellen einen Antrag an den Stadtrat: Die Stadt Münster soll barrierefrei und leicht verständlich informieren. Das gilt auch für persönliche Anschreiben und Briefe. Dafür soll die Stadt Münster auch Leichte Sprache und Einfache Sprache anwenden. Begründung: Alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Münster haben das Recht, Informationen und Anschreiben von der Stadt in Leichter Sprache zu erhalten. Die Stadt Münster soll deshalb einen Plan ausarbeiten, wie die Bürger und Bürgerinnen gut verständlich und barrierefrei von der Stadt Münster informiert werden. Deshalb soll der Stadtrat beschließen: 1. Die Stadt Münster beachtet bei den Informationen und Anschreiben für die Bürger und Bürgerinnen die Gesetze über Barrierefreiheit. Die Verwaltung prüft dafür die Regelwerke für Leichte Sprache und schlägt ein Regelwerk vor. Nach diesem Regelwerk arbeiten dann alle bei der Verwaltung. Schreiben von der Verwaltung sollen in Zukunft auch in Leichter Sprache verfasst werden. Dabei müssen die Schreiben inhaltlich dasselbe aussagen wie die Schreiben in Standardsprache. Dafür wird eine Anweisung bereitgestellt. Die Verwaltung prüft, ob für die Schreiben in Leichter Sprache ein Übersetzungs-Programm eingesetzt werden kann, also Künstliche Intelligenz. Die Verwaltung prüft auch, wie Einfache Sprache für gut verständliche Informationen genutzt werden kann. 2. Die Internetseiten der Stadt Münster sollen leicht verständlich sein. Deshalb prüft die Verwaltung auch für die Internetseiten die Nutzung von Leichter Sprache und Einfacher Sprache. Dabei muss die Stadt Münster die Gesetze für Barrierefreiheit im Internet beachten. Das sind zum Beispiel das Behinderten-Gleichstellungs- Gesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die Stadt Münster soll ihre Internetseiten auch so gestalten, dass sie für blinde und sehbehinderte Menschen gut zu nutzen sind. 3. Die Verwaltung soll Schulungen zu verständlicher Information für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Münster anbieten. Wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich bei anderen Anbietern von Schulungen weiterbilden, unterstützt die Stadt Münster das. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können dann das Gelernte an Ihre Kollegen und Kolleginnen weitergeben. 4. Eine unabhängige Stelle soll die Anwendung von Leichter Sprache und Einfacher Sprache bei der Stadt Münster regelmäßig überprüfen. Die unabhängige Stelle berichtet der Stadt Münster über die Prüfung. Bei der Prüfung muss die Stadt Münster auch die KIB nach ihrer Meinung fragen. Die KIB ist die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0051/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 03.12.2024 16:03