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A-R/0051/2024

Die Kommunikation der Stadt Münster barrierefrei und verständlich ausrichten - Leichte und Einfache Sprache bedarfsgerecht anwenden

Antrag an den Rat 03.12.2024

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A-R-0051-2024

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A-R-0051-2024

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Münster, den 03.12.2024 
 
 
Antrag an den Rat 
 
Die Kommunikation der Stadt Münster barrierefrei  
und verständlich ausrichten -   
Leichte und Einfache Sprache bedarfsgerecht anwenden 
 
A. Der Rat stellt fest, dass alle öffentlichen Träger verpflichtet sind, ihre digitalen 
Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür sind u.a. das 
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) sowie die Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung NRW – (BITVNRW).  
B. Der Rat beschließt: 
1. Die Stadt Münster passt ihre Kommunikation mit den Einwohner*innen im 
Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit an. Hierzu 
wird die Verwaltung gebeten, ein Konzept für einen niedrigschwelligen 
sprachlichen Zugang zu Informationen und Dokumenten zu erstellen. 
1.1. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die existierenden Regelwerke für 
„Leichte Sprache“ zu prüfen und eine Version für die verbindliche Nutzung 
durch die Verwaltung vorzuschlagen. 
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Verwaltungsdokumente unter 
Berücksichtigung der Rechtssicherheit, ebenfalls in möglichst Leichter 
Sprache verfasst werden können. Dabei sollen auch Möglichkeiten der KI 
genutzt werden. Hierzu wird auch die Möglichkeit der Anwendung der 
Einfachen Sprache geprüft. 
2. Für den Internet-Auftritt der Stadt Münster (z.B. Homepage) sollen die oben 
genannten Richtlinien in Anlehnung an die Verordnung zur Schaffung 
barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
(Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) gelten. Hierzu 
gehört auch der barrierefreie Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen.  
3. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Fortbildung entsprechende 
Schulungsangebote für ihre Mitarbeiter*innen anzubieten. Dabei sollen 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2024

Mitarbeiter*innen, die sich extern weiterbilden und zertifizieren lassen, 
unterstützt werden, um anschließend als Multiplikator*innen in der 
Stadtverwaltung zu fungieren. 
4. Die Verwaltung wird über die Anwendung von Leichter und Einfacher 
Sprache und deren Weiterentwicklung berichten und die Umsetzung 
regelmäßig von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. 
 
Begründung: 
Alle Einwohner*innen haben das Recht, auf Verlangen Erklärungen und 
Schreiben in Leichter Sprache zu erhalten. Deshalb soll ein Konzept erarbeitet 
werden, um einen niedrigschwelligen Zugang für Einwohner*innen zu 
ermöglichen. Hierzu gehört auch das Recht auf Erklärungen und Schreiben in 
Leichter Sprache. 
Vergl. hierzu auch das Behindertengleichstellungsgesetz - BGG NRW: 
Demnach haben „die Träger öffentlicher Belange die geeigneten 
Kommunikationsunterstützungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder auf 
Antrag der Berechtigten die notwendigen Auslagen, die aus der entgeltlichen 
Nutzung von geeigneten Kommunikationshilfen entstehen, zu erstatten“. Die 
genannten Vorschriften, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz 
und die BITV 2.0 richten sich an öffentliche Stellen und sind auch in den 
Ländern und Kommunen umzusetzen. Dementsprechend ist auch das 
Landes-BGG NRW angepasst worden. So war bspw. die Bereitstellung von 
Erläuterungen in Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache bereits bis Ende 
2020 umzusetzen. 
Der Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den 
barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentliche 
Stellen ist ab § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert:  
 Richtlinie (EU) 2016/2102 Artikel 12 Umsetzung 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 
 Zu den Fristen: BITV NRW § 17 Umsetzungsfristen 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=40725&a
nw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=431056 
 Zu Verordnungsermächtigung:  § 10e des 
Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5216&an
w_nr=2&aufgehoben=N&det_id=428917 
 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem 
Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung- BITV 2.0) 
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die europäische 
Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheits-
anforderungen für Produkte und Dienstleistungen) umgesetzt, das sich an die 
Privatwirtschaft richtet. Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.  
 
In der Anlage ist dieser Antrag in Leichte Sprache  und Einfache Sprache  
beigefügt. 
E-DIN Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache: 
https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/naerg/e-din-spec-33429-2023-
04-empfehlungen-fuer-deutsche-leichte-sprache--901210 
DIN-Norm für Einfache Sprache veröffentlicht: 
 
gez. gez.    gez.    gez.  
Michael Krapp Harald Wölter  Thomas Kollmann Helene Goldbeck 
Lars Nowak Andrea Blome  Maria Winkel  Dr. Martin Grewer 
Dr. Georgios Tsakalidis Sylvia Rietenberg Lia Kirsch   
 und Fraktion  und Fraktion  
 
Anhänge: 
Antrag in Leichter Sprache 
Antrag in Einfacher Sprache

Die Stadt Münster soll Informationen  
barrierefrei machen 
Wir sind die Abgeordneten von den Parteien 
Internationale Fraktion, Die Grünen, SPD und Volt im 
Stadt-Rat von Münster. 
Wir wollen, dass alle Menschen in Münster  
die Informationen von der Stadt verstehen können. 
Wenn die Stadt Münster einen Brief verschickt,  
sollen alle den Brief gut verstehen. 
Wer den Brief nicht versteht,  
kann den Brief in Leichter Sprache anfordern. 
Auch andere Informationen von der Stadt  
soll es in Leichter Sprache geben. 
Deshalb muss sich die Stadt Münster  
mit Leichter Sprache auskennen. 
Die Stadt Münster muss einen Plan entwickeln,  
wie sie Leichte Sprache verwendet. 
Dann können alle Menschen in Münster  
alle Informationen verstehen.

Antrag an den Stadt-Rat 
Im Stadt-Rat von Münster sind Vertreter und 
Vertreterinnen  
von den Menschen aus Münster. 
Die Vertreter und Vertreterinnen wurden  
von den Menschen in Münster gewählt. 
Man nennt sie auch Abgeordnete.  
Gemeinsam mit dem Ober-Bürgermeister  
entscheidet der Stadt-Rat über die Politik in Münster. 
Wir Abgeordneten von den Parteien Internationale 
Fraktion, Die Grünen, SPD und Volt in Münster  
stellen einen Antrag an den Stadt-Rat von Münster. 
Ein Antrag ist eine Aufforderung, etwas zu tun. 
Wenn man einen Antrag an den Stadt-Rat stellt,  
 dann spricht der Stadt-Rat über den Antrag. 
 dann stimmt der Stadt-Rat über den Antrag ab. 
Wenn der Stadt-Rat den Antrag gut findet,  
 dann ist der Antrag angenommen. 
 dann muss die Stadt Münster tun,  
was in dem Antrag steht. 
 
 
 
Das steht in unserem Antrag

Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: 
Münster macht einen Plan  
für barrierefreie Informationen  
Die Stadt Münster gibt alle Informationen  
barrierefrei weiter. 
Das gilt für Informationen auf Papier  
und für Informationen im Internet. 
Dafür prüft jemand von der Stadt Münster:  
 Welche Regeln gibt es für Leichte Sprache?  
 Welche Regeln für Leichte Sprache  
verwendet die Stadt Münster in Zukunft? 
 
Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: 
Informationen vom Amt gibt es auch  
in Leichter Sprache 
Alle Informationen und Briefe von Ämtern in Münster  
soll es auch in Leichter Sprache geben. 
Man kann auch prüfen, ob es manche Informationen  
von Ämtern in Münster in Einfacher Sprache geben soll. 
Und man kann prüfen, ob ein Computer-Programm  
die Texte in Leichter Sprache schreiben kann. 
 
Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden:

Internet-Seiten von der Stadt Münster sind 
barrierefrei 
Alle Internet-Seiten von der Stadt Münster  
sollen barrierefrei sein. 
Dazu braucht man zum Beispiel: 
 Leichte Sprache 
 Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen 
Die Stadt Münster soll dabei  
das Gesetz zur Barrierefreiheit beachten. 
 
Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: 
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Stadt 
Münster  
lernen mehr über Barrierefreiheit 
Die Stadt Münster bietet Fortbildungen  
über Barrierefreiheit an. 
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können auch  
woanders über Barrierefreiheit lernen. 
Die Stadt Münster unterstützt  
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei. 
Dann können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  
ihren Kollegen und Kolleginnen beibringen,  
was sie gelernt haben.

Der Stadt-Rat von Münster soll entscheiden: 
Die Verwendung von Leichter Sprache wird überprüft 
Die Stadt Münster verwendet Leichte Sprache  
und Einfache Sprache. 
Jemand soll prüfen, ob die Stadt Münster das gut macht. 
Diese Personen sollen nicht bei der Stadt Münster 
arbeiten. 
Nach der Prüfung soll es einen Bericht geben. 
Bei der Prüfung und beim Bericht ist auch die KIB dabei. 
KIB ist die Abkürzung für: 
Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster. 
Die KIB kümmert sich um Inklusion in Münster. 
Die KIB berät den Stadt-Rat bei Entscheidungen  
für Menschen mit Behinderungen. 
Die KIB kann auch eigene Ideen im Stadt-Rat vorstellen.

Antrag an den Stadtrat von Münster 
Die Abgeordneten der Parteien Internationale Fraktion, Die 
Grünen, SPD und Volt im Stadtrat von Münster stellen einen 
Antrag an den Stadtrat: 
Die Stadt Münster soll barrierefrei und leicht verständlich 
informieren. 
Das gilt auch für persönliche Anschreiben und Briefe. 
Dafür soll die Stadt Münster auch Leichte Sprache und Einfache 
Sprache anwenden. 
 
Begründung: 
Alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Münster haben das Recht, 
Informationen und Anschreiben von der Stadt in Leichter Sprache 
zu erhalten. Die Stadt Münster soll deshalb einen Plan 
ausarbeiten, wie die Bürger und Bürgerinnen gut verständlich und 
barrierefrei von der Stadt Münster informiert werden. 
 
Deshalb soll der Stadtrat beschließen: 
1.  
Die Stadt Münster beachtet bei den Informationen und 
Anschreiben für die Bürger und Bürgerinnen die Gesetze über 
Barrierefreiheit.  
 Die Verwaltung prüft dafür die Regelwerke für Leichte 
Sprache und schlägt ein Regelwerk vor. Nach diesem 
Regelwerk arbeiten dann alle bei der Verwaltung. 
 Schreiben von der Verwaltung sollen in Zukunft auch in 
Leichter Sprache verfasst werden. Dabei müssen die 
Schreiben inhaltlich dasselbe aussagen wie die Schreiben 
in Standardsprache. Dafür wird eine Anweisung 
bereitgestellt.  
 Die Verwaltung prüft, ob für die Schreiben in Leichter 
Sprache ein Übersetzungs-Programm eingesetzt werden 
kann, also Künstliche Intelligenz. 
 Die Verwaltung prüft auch, wie Einfache Sprache für gut 
verständliche Informationen genutzt werden kann.

2. 
Die Internetseiten der Stadt Münster sollen leicht verständlich 
sein. Deshalb prüft die Verwaltung auch für die Internetseiten die 
Nutzung von Leichter Sprache und Einfacher Sprache. Dabei 
muss die Stadt Münster die Gesetze für Barrierefreiheit im Internet 
beachten. Das sind zum Beispiel das Behinderten-Gleichstellungs-
Gesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 
(BITV 2.0). 
Die Stadt Münster soll ihre Internetseiten auch so gestalten, dass 
sie für blinde und sehbehinderte Menschen gut zu nutzen sind. 
 
3. 
Die Verwaltung soll Schulungen zu verständlicher Information für 
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Münster anbieten.  
Wenn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich bei anderen Anbietern 
von Schulungen weiterbilden, unterstützt die Stadt Münster das.  
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können dann das Gelernte an 
Ihre Kollegen und Kolleginnen weitergeben. 
 
4.  
Eine unabhängige Stelle soll die Anwendung von Leichter Sprache 
und Einfacher Sprache bei der Stadt Münster regelmäßig 
überprüfen. Die unabhängige Stelle berichtet der Stadt Münster 
über die Prüfung. Bei der Prüfung muss die Stadt Münster auch 
die KIB nach ihrer Meinung fragen. Die KIB ist die Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der 
Stadt Münster.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 49.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0051/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
03.12.2024 16:03