Mandari Insight

2023/0316

Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024

Magistratsvorlage 12.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2023/0316

142.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

31.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

100.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

25.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

17.7 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0316

4615 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0316 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600     Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01-Kinderbetreuung  Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 
01.01.2024 
 
Vorlage vom: 12.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen einer Erhöhung der 
laufenden Geldleistungen  in der Kindertagespflege von derzeit 5,50 Euro auf 6,00 Euro ab 
dem 01.01.2024 zu.  Die Erhöhung wird nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung 
rückwirkend ausgezahlt.  
 
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 sowie unter dem Sachkonto 7128670 etatisiert.  
 
 
Anlagen: Kindertagespflegesatzung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023 
 
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum 
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur 
Erfüllung des Rechtsanspruches  im Rahmen der Förderung seither einheitlich 5,50 Euro pro 
Kind und Betreuungsstunde.  
 
Eine Erhöhung der Geldleistungen, hier der Sachkosten, um 50 Cent auf insgesamt sechs 
Euro pro Kind und Betreuungsstunde ist notwendig, um eine leistungsgerechte Vergütung zu 
gewährleisten und die allgemeine n Kostensteigerung en nachzuvollziehen.  
 
Grundlage für Erstattungen der angemessenen Kosten für den Sachaufwand an die 
Kindertagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in Kindertagespflege“. Danach 
sollen den Kindertagespflegepersonen die für den Sachaufwand entstehenden Kosten 
angemessen erstattet werden.  
 
Derzeit fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der 
Kindertagespflege. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an den U -3 Betreuungsplätzen 
leistet die Kindertagespflege einen wesentlichen Beitrag, um die Versorgung der Darmstädter 
Familien mit Betreuungsplätzen gemäß dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung 
sicherzustellen.  
 
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot der Kinderbetreuung darstellt und 
weiter ausgebaut werden muss, ist es notwendig, dass eine in der Höhe der konkreten 
Ausgestaltung sowie der Leistung angemessene Vergütung vorhanden ist. Diese muss die 
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiv machen, so dass zum einen eine langfristige 
Ausübung durch die Kindertagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und 
zusätzliche Kindertagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen 
werden können. 
Aufgrund der Zuweisung des Landes Hessen für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt 
eine teilweise Refinanzierung. Je Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes 
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine 
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil der laufenden Geldleistung muss vom 
öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 
Landesfördermittel in Höhe von 907.300 Euro gezahlt. 
 
Die zusätzlich benötigten Mittel für die Umsetzung der Erhöhung b elaufen sich auf 250.000  
Euro und sind auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.  
 
 
Darmstadt, den 12.09.2023  
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg 
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

anlage 4

243 Zeichen

Punkt 8: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 
01.01.2024 
 (V-Nr. 2023/0316) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 2

4680 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschu ss 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0316 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
404 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600     Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01-Kinderbetreuung  Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 
01.01.2024 
 
Vorlage vom: 12.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen einer Erhöhung der 
laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege von derzeit 5,50 Euro auf 6,00 Euro ab 
dem 01.01.2024 zu. Die Erhöhung wird nach der erfolgten Haushaltsgen ehmigung 
rückwirkend ausgezahlt.  
 
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 sowie unter dem Sachkonto 7128670 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen: Kindertagespflegesatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.09.2023  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023  
 
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum 
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur 
Erfüllung des Rechtsanspruches  im Rahmen der Förderung seither einheitlich 5,50 Euro pro 
Kind und Betreuungsstunde.  
 
Eine Erhöhung der Geldleistungen, hier der Sachkosten, um 50 Cent auf insgesamt sechs 
Euro pro Kind und Betreuungsstunde ist notwendig, um eine leistungsgerechte Vergütung zu 
gewährleisten und die allgemeinen Kostensteigerungen nachzuvollziehen.  
 
Grundlage für Erstattungen der angemessenen Kosten für den Sachaufwand an die 
Kindertagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in Kindertagespflege“. Danach 
sollen den Kindertagespflegepersonen die für den Sachaufwand entstehenden Kosten 
angemessen erstattet werden.  
 
Derzeit fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der 
Kindertagespflege. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an den U -3 Betreuungsplätzen 
leistet die Kindertagespflege einen wesentl ichen Beitrag, um die Versorgung der Darmstädter 
Familien mit Betreuungsplätzen gemäß dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung 
sicherzustellen.  
 
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot der Kinderbetreuung darstellt und 
weiter ausgebaut werden muss, ist es notwendig, dass eine in der Höhe der konkreten 
Ausgestaltung sowie der Leistung angemessene Vergütung vorhanden ist. Diese muss die 
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiv machen, so dass zum einen eine langfristige 
Ausübung durch die Kindertagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und 
zusätzliche Kindertagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen 
werden können. 
Aufgrund der Zuweisung des Landes Hessen für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt 
eine teilweise Refinanzierung. Je Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes 
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine 
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil der laufenden Geldleistung muss vom 
öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 
Landesfördermittel in Höhe von 907.300 Euro gezahlt. 
 
Die zusätzlich benötigten Mittel für die Umsetzung der Erhöhung belaufen sich auf 250.000 
Euro und sind auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.  
 
 
Darmstadt, den 12.09.2023  
 
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg  
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

anlage 5

159 Zeichen

Punkt 11: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 
01.01.2024 
 (V-Nr. 2023/0316) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 3

238 Zeichen

Punkt 5: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 
01.01.2024 
 (V-Nr. 2023/0316) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: SPD

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 8
TOP 404
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0316
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00