2023/0316
Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024
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2023/0316
4615 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0316
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01-Kinderbetreuung Sachkonto: 7128670
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem
01.01.2024
Vorlage vom: 12.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen einer Erhöhung der
laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege von derzeit 5,50 Euro auf 6,00 Euro ab
dem 01.01.2024 zu. Die Erhöhung wird nach der erfolgten Haushaltsgenehmigung
rückwirkend ausgezahlt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 sowie unter dem Sachkonto 7128670 etatisiert.
Anlagen: Kindertagespflegesatzung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Förderung seither einheitlich 5,50 Euro pro
Kind und Betreuungsstunde.
Eine Erhöhung der Geldleistungen, hier der Sachkosten, um 50 Cent auf insgesamt sechs
Euro pro Kind und Betreuungsstunde ist notwendig, um eine leistungsgerechte Vergütung zu
gewährleisten und die allgemeine n Kostensteigerung en nachzuvollziehen.
Grundlage für Erstattungen der angemessenen Kosten für den Sachaufwand an die
Kindertagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in Kindertagespflege“. Danach
sollen den Kindertagespflegepersonen die für den Sachaufwand entstehenden Kosten
angemessen erstattet werden.
Derzeit fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der
Kindertagespflege. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an den U -3 Betreuungsplätzen
leistet die Kindertagespflege einen wesentlichen Beitrag, um die Versorgung der Darmstädter
Familien mit Betreuungsplätzen gemäß dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
sicherzustellen.
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot der Kinderbetreuung darstellt und
weiter ausgebaut werden muss, ist es notwendig, dass eine in der Höhe der konkreten
Ausgestaltung sowie der Leistung angemessene Vergütung vorhanden ist. Diese muss die
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiv machen, so dass zum einen eine langfristige
Ausübung durch die Kindertagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und
zusätzliche Kindertagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen
werden können.
Aufgrund der Zuweisung des Landes Hessen für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt
eine teilweise Refinanzierung. Je Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil der laufenden Geldleistung muss vom
öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden
Landesfördermittel in Höhe von 907.300 Euro gezahlt.
Die zusätzlich benötigten Mittel für die Umsetzung der Erhöhung b elaufen sich auf 250.000
Euro und sind auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.
Darmstadt, den 12.09.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 4
243 Zeichen
Punkt 8: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024 (V-Nr. 2023/0316) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
anlage 2
4680 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschu ss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0316
Magistratsbeschluss -Nr.
404
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01-Kinderbetreuung Sachkonto: 7128670
Betreff: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem
01.01.2024
Vorlage vom: 12.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen einer Erhöhung der
laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege von derzeit 5,50 Euro auf 6,00 Euro ab
dem 01.01.2024 zu. Die Erhöhung wird nach der erfolgten Haushaltsgen ehmigung
rückwirkend ausgezahlt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Jahr 2024 unter der Kostenstelle 051 -007-
1600 sowie unter dem Sachkonto 7128670 etatisiert.
- 3 -
Anlagen: Kindertagespflegesatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.09.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2023
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Förderung seither einheitlich 5,50 Euro pro
Kind und Betreuungsstunde.
Eine Erhöhung der Geldleistungen, hier der Sachkosten, um 50 Cent auf insgesamt sechs
Euro pro Kind und Betreuungsstunde ist notwendig, um eine leistungsgerechte Vergütung zu
gewährleisten und die allgemeinen Kostensteigerungen nachzuvollziehen.
Grundlage für Erstattungen der angemessenen Kosten für den Sachaufwand an die
Kindertagespflegepersonen ist § 23 SGB VIII „Förderung in Kindertagespflege“. Danach
sollen den Kindertagespflegepersonen die für den Sachaufwand entstehenden Kosten
angemessen erstattet werden.
Derzeit fördert die Wissenschaftsstadt Darmstadt 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der
Kindertagespflege. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent an den U -3 Betreuungsplätzen
leistet die Kindertagespflege einen wesentl ichen Beitrag, um die Versorgung der Darmstädter
Familien mit Betreuungsplätzen gemäß dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
sicherzustellen.
Damit die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot der Kinderbetreuung darstellt und
weiter ausgebaut werden muss, ist es notwendig, dass eine in der Höhe der konkreten
Ausgestaltung sowie der Leistung angemessene Vergütung vorhanden ist. Diese muss die
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiv machen, so dass zum einen eine langfristige
Ausübung durch die Kindertagespflegepersonen angestrebt wird und zum anderen neue und
zusätzliche Kindertagespflegepersonen für weitere passgenaue Betreuungsangebote gewonnen
werden können.
Aufgrund der Zuweisung des Landes Hessen für die Förderung in der Kindertagespflege erfolgt
eine teilweise Refinanzierung. Je Kind und Betreuungsstunde beträgt die Förderung des Landes
derzeit 1,64 Euro. Bei der Landesförderung handelt es sich um einen Festbetrag, eine
dynamisierte Erhöhung erfolgt nicht. Der restliche Anteil der laufenden Geldleistung muss vom
öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen werden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden
Landesfördermittel in Höhe von 907.300 Euro gezahlt.
Die zusätzlich benötigten Mittel für die Umsetzung der Erhöhung belaufen sich auf 250.000
Euro und sind auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.
Darmstadt, den 12.09.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 5
159 Zeichen
Punkt 11: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024 (V-Nr. 2023/0316) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 3
238 Zeichen
Punkt 5: Erhöhung der laufenden Geldleistungen von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024 (V-Nr. 2023/0316) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0316
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00