V/0298/2025
Schulden- und Liquiditätsbericht 2023 / 2024
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Berichtsvorlage
16255 Zeichen
V/0298/2025
V/0298/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Schulden- und Liquiditätsbericht 2023 / 2024
Beratungsfolge
20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Mit dieser Vorlage wird wie in den Vorjahren über die Entwicklung der Verschuldungs - und Liquidi-
tätssituation der Stadt Münster informiert. Schwerpunkte hierbei sind
die Entwicklungen der Jahre 2023 und 2024
eine Vorausschau auf die diesjährige / künftige Entwicklung.
1. Rückblick auf die Jahre 2023 und 2024
Während die Weltwirtschaft im Jahr 2023 moderat wuchs, war die Entwicklung in Europa unein-
heitlich. Insbesondere Deutschland musste einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 0,5
Prozent hinnehmen, im Wesentlichen ausgelöst durch die Energieunsicherheit im Nachgang des
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die hohe Inflation. Die Inflationsrate sank zwar
von 8,7 Prozent auf 6,7 Prozent, blieb aber weiter deutlich über dem EZB-Ziel von 2 Prozent. Die
daher notwendige restriktive Geldpolitik führte zu höheren Finanzierungskosten, was In vestitio-
nen unter anderem im Bausektor hemmte.
Im Jahr 2024 blieb das weltwirtschaftliche Wachstum weiter moderat, im Euroraum lag das
Wachstum dagegen unter einem Prozent. Deutschland konnte erneut kein BIP -Wachstum ver-
zeichnen. Sowohl global als auch im Euroraum sanken die Inflationsraten, in Europa näherte sich
die Inflationsrate mit 2,4 Prozent dem EZB -Ziel deutlich an. Die Investitionen in den Bausektor
blieben im Euroraum verhalten, da das Zinsniveau und wirtschaftliche Unsicherheiten die Nach-
frage dämpfen.
An den Kapitalmärkten waren die Jahre 2023 und 2024 geprägt von einer robusten Entwicklung
trotz wirtschaftlicher und geopolitischer Herausforderungen. Die Aktienmärkte profitierten von
technologischen Innovationen und der Aussicht auf sinkende Zinsen, während die Anleihemärkte
nach einer Phase der Volati lität höhere Renditen aufwiesen. Der Diversifikationsvorteil, der aus
der Streuung eines Portfolios über Renten, Aktien und gegebenenfalls anderen Anlageklassen
resultiert, hat im Betrachtungszeitraum wieder deutlich besser funktioniert, insbesondere durch
die Steigerung an den europäischen Aktienmärkten, aber auch durch die höheren Rentenni-
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
12.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Möller
Telefon: 492-2000
MoellerFrank@stadt-
muenster.de
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veaus. Die Diversifikation wird bei den beiden städtischen Fonds genutzt, die unter Punkt 4.3
dieser Vorlage beschrieben sind.
In Münster kennzeichneten beide Jahre dynamisch steigende Sozialtransfers, die neben dem
Druck auf die haushalterische Ergebnisseite auch eine deutliche Verschlechterung der Liquidi-
tätslage verursachten. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils bei Investitionsmaßnahmen
musste insofern in vollem Umfang über langfristige Kredite vorgenommen werden, da hierfür kei-
ne überschüssige Liquidität aus dem laufenden Verwaltungshandeln zur Verfügung stand. Kurz-
fristige Liquiditätskredite, die zuvor ausschließlich zur Stützung der unterjährigen Liquiditätssitua-
tion herangezogen wurden, konnten zum Jahresende nicht mehr (bis auf einen Sockelbetrag)
vollumfänglich zurückgeführt werden. Zur Entwicklung im Einzelnen:
2. Entwicklung der Investitionskredite und des Schuldendienstes
2.1 Langfristige Kredite und deren Tilgung
Die Entwicklung des Schuldenstandes unter Berücksichtigung von Neuaufnahmen und Tilgungen
bis zum Jahresende 2024 stellt sich wie folgt dar:
Hervorzuheben ist das zeitweilige Zwischenhoch beim Schuldenstand im Jahr 2018, das auf die
seinerzeit deutlich erhöhte Konzernfinanzierung zurückzuführen ist. Von 2019 bis 2021 war eine
fallende Verschuldungstendenz zu verzeichnen, seit dem Jahr 2022 steigen die Werte kontinuier-
lich an. Die haushalterischen Implikationen aus Inflation, Tarifanpassungen und Zinswende be-
lasten den Ergebnishaushalt, gleichzeitig istdas umfangreiche Investitionsprogramm ursächlich,
das jedoch weiterhin hinter den Planansätzen zurückbleibt und bei vollständiger Umsetzung eine
weitaus höhere Verschuldung mit sich gebracht hätte. Aber auch die weiter fortgeführte und im
Jahr 2024 nochmals deutlich erhöhte Konzernfinanzierung der städtischen Töchter über Gesell-
schafterdarlehen trägt zum aktuellen Schuldenstand bei.
Eine differenzierte Darstellung der jeweiligen Zuordnungen liefert die nachfolgende Tabelle (alle
Angaben in Mio. €):
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Aufnahme Tilgung Nettoverschuldung
2022 (Ist) 205,0 48,7 156,3
2023 (Ist) 184,9 54,0 130,9
2024 (Prognose) 215,0 51,2 163,8
2025 (Ansatz) 396,2 66,5 329,7
2026 (Plan) 328,2 69,0 259,2
2027 (Plan) 173,8 74,0 99,8
2028 (Plan) 75,1 76,0 -0,9
Trotz nennenswerter Planansätze auch in den vergangenen Jahren war die tatsächliche Entwick-
lung weiter abweichend. Wie bereits im letzten Schulden - und Liquiditätsbericht dargestellt, hat
die Verwaltung diese Abweichungen zwischen Planansätzen und Ist -Entwicklung zum Anlass
genommen, das Instrument der Budgetierung stärker in den Fokus zu rücken, um so zu einer
besseren zeitlichen Steuerung der Investitionsmaßnahmen zu gelangen, bei der auch die Reali-
sierungsfähigkeit der Investitionen stärker betrachtet wird.
2024 wurden insgesamt 215 Mio. € an Krediten aufgenommen, davon 170 Mio. € im Wege eines
Nachhaltigkeitsschuldscheins / „Green Bonds“1. Aus dem Volumen des Green Bonds sind 60 Mi-
o. € im Rahmen der Konzernfinanzierung an die Stadtwerke Münster GmbH weitergeleitet wor-
den. Am Jahresende 2024 entfiel vom gesamten S chuldenstand ein Anteil von 14,0 % auf die
Konzernfinanzierung.
Neben den klassischen Kommunalkrediten waren Ende 2024 ca. 444,1 Mio. € (ca. 36 ,9 % des
Kreditvolumens) über Schuldscheine finanziert.
2.2 Zinsen für langfristige Kredite
Die Entwicklung des Zinsaufwands aufgrund langfristiger Kredite stellt sich wie folgt dar (Anga-
ben in Mio. €, Stand: Haushaltsplan 2025):
1 https://www.stadt -muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/nachhaltige -finanzierung
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Mit dem angezogenen Zinsniveau und dem steigenden Kreditniveau zeigt sich ein Anstieg der
Zinszahlungen.
Bedingt durch unterschiedliche Laufzeiten, Umschuldungen von Altkrediten, Zwischenfinanzie-
rungen usw. wirkt sich die im Berichtszeitraum noch vorherrschende Niedrigzinsphase positiv auf
die Durchschnittsverzinsung aller Kredite aus. Damit ging ein kontinuierlich sinkendes Zinsniveau
bis einschließlich 2022 einher:
2019 2020 2021 2022 2023 2024
Durchschnittszinssatz 2,24% 1,91% 1,90% 1,52% 2,33% 2,41%
Nach 2022 führen das steigende Zins - und Kreditniveau nunmehr dazu, dass sich die Durch-
schnittsverzinsung erhöht.
3. Strategische Ausrichtung des Zinsmanagements
Im Rahmen des städtischen Schuldenmanagements werden verschiedene Instrumente eines ak-
tiven Zinsmanagements eingesetzt. Mit den einzelnen Instrumenten wird das Ziel verfolgt, unter-
schiedliche Marktsituationen so zu nutzen, dass d er Zinsaufwand begrenzt bzw. bestenfalls mi-
nimiert wird. Dazu gehört es, Strukturen zu schaffen, die ein flexibles Reagieren auf sich ändern-
de Marktbedingungen zulassen und je nach Marktlage Zinskonditionen mittel- und langfristig zu
sichern.
Um Risiken in der Finanzierung zu streuen und zu begrenzen, wird die Verwaltung über die
Haushaltssatzung ermächtigt, verschiedene Instrumente zu nutzen. In der Haushaltssatzung
2024 war hierzu in § 2 u.a. festgelegt:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr
ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsri-
siken abzuschließen (z.B. Derivate).“
Zum 31.12.2024 stellt sich die Nutzung dieser Option wie folgt dar:
Bestand
(in Mio. €) Anteil Höchst-
grenze
variable Kredite 13,1 1,1 % 30 %
In 2024 wurden keine neuen Derivate abgeschlossen.
4. Liquiditätsmanagement
4.1 Liquiditätskredite und Cash-Pooling
Im Jahr 2023 wurden 18 Liquiditätskredite aufgenommen. Die Zinssätze bei Laufzeiten der Liqui-
ditätskredite zwischen 1 und 77 Tagen zwischen 1,85 % und 4,05 %. In Summe waren aus den
Liquiditätskrediten Schuldzinsen in Höhe von 916.317,47 € zu zahlen.
Über das Cash -Pooling sind die Stadt und die beteiligten städtischen Töchter in einem Liquidi-
tätsverbund zusammengefasst. Vorteil des Cash-Poolings ist, dass zunächst die vorhandene Li-
quidität innerhalb der Stadt und der beteiligten Töchter genutzt werden kann, bevor ein Zugriff auf
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Kredite erfolgt. Im Berichtsjahr 2023 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu ei-
ner Höhe von maximal 28,27 Mio. € über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus
dem Cash-Pooling erfolgte an 202 Zinstagen mit einem Durchschnittswert von rund 10,55 Mio. €.
Der Zeitablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung
wurde der 1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.
Im Jahr 2024 hat die Stadt Münster insgesamt 35 Liquiditätskredite aufgenommen. Die Zinssätze
orientierten sich am Einlagenzins der EZB und lagen zwischen 3,00 % und 4,05 % . An Zinsen
waren bis zum Jahresende 4.563.420,83 € zu zahlen.
Im Berichtsjahr 20 24 konnte der kurzfristige städtische Liquiditätsbedarf bis zu einer Höhe von
maximal 39,05 Mio. € über das Cash -Pooling abgebildet werden. Die Leihe aus dem Cash -
Pooling erfolgte an 201 Zinstagen mit einem Durchschnittswert von rund 10,03 Mio. €. Der Zeit-
ablauf kann der nachstehenden Grafik entnommen werden. Zur besseren Darstellung wurde der
1., 10. und 20. Tag des Monats als Stichtag berücksichtigt.
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4.2 Geldanlagegeschäfte
Die städtischen Geldanlagegeschäfte werden auf der Grundlage der städtischen Kapitalanlage-
richtlinie getätigt, deren aktuelle Fassung mit Vorlage V/0104/2024 vom Ausschuss für Wohnen,
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft im Februar 2024 beschlossen wurde.
Die Stadt Münster nutzt für ihre Geldanlagegeschäfte folgende Anlageformen:
- Tagesgelder,
- Festgeldanlagen,
- Spezialfonds.
Die Entwicklung der Anlagen in den Jahren 2023 und 2024 stellt sich wie folgt dar (in Mio. €):
Tagesgelder Festgeld-
anlagen Fonds Summe
01.01.2023 0,00 0,5 65,43 65,93
30.12.2023/
01.01.2024 0,00 0,5 68,18 68,68
30.12.2024 0,00 0,5 75,72 76,22
Bei der Tabelle handelt es sich um eine rein stichtagsbezogene Darstellung. Die unterjährige Li-
quiditätsentwicklung der verschiedenen Anlageformen ist nicht kontinuierlich, sondern schwankt
im Zeitablauf.
In den Jahren 2023 und 2024 wurde je eine Festgeldanlage abgeschlossen:
15.05. – 31.05.2023 3,15 % 20 Mio. Euro und
22.07.2024 – 22.07.2025 3,20 % 70.000 Euro (Ökosponsoring)
4.3 Spezialfonds
Die Stadt Münster investiert in zwei Fonds, die im Wesentlichen für die Finanzierung zukünftiger
Pensionsverpflichtungen eingerichtet wurden. Es handelt sich um den
- VUS-Münster-Fonds (Versorgungs- und Sanierungs-Fonds) und
- WVR-Fonds (Westfälischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds).
Fondsanleger beim VUS -Münster-Fonds sind die Stadt Münster sowie die citeq, das Theater
Münster und die AWM. Beim WVR -Fonds sind neben der Stadt Münster noch weitere Kommu-
nen aus NRW und Niedersachsen am Fonds beteiligt.
Mit der Ratsvorlage V/0810/2017 wurde beschlossen, für die Finanzierung der zukünftigen Pen-
sionsverpflichtungen die jährliche Zuführung zu den städtischen Fonds auf 6 ,0 Mio. € festzuset-
zen. Ab dem Haushaltsjahr 2020 wurden 10 Mio. Euro zugeführt. Im Haushaltsjahr 2024 wurden
2 Mio. Euro zugeführt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind jährlich weiterhin 2 Mio. Euro in den
Haushalt eingestellt.
Weitere Zuführungen erfolgten durch die beteiligten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen.
Der VUS-Fonds und der WVR-Fonds entwickelten sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt:
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VUS-Fonds
(Stadt Münster und Eigenbetriebe)
WVR-Fonds
(Stadt Münster und Eigenbetriebe)
in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€) in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert
31.12.2022 63,151 384.159 164,39 68,495 697.089 98,26
Endwert 31.12.2023 69,237 386.826 178,99 75,803 713.373 106,26
Wertentwicklung je
Fondsanteil
+14,60 €
+8,90 %
+8,00 €
+8,16 %
Betragsveränderung
2023 + 6,086 + 2.667 + 7,308 + 16.284
Für das Berichtsjahr 2024 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar:
VUS-Fonds
(Stadt Münster und Eigenbetriebe)
WVR-Fonds
(Stadt Münster und Eigenbetriebe)
in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€) in Mio. € Anzahl
Anteile
Wert je
Anteil (€)
Anfangswert
31.12.2023 69,237 386.826 178,99 75,803 713.373 106,26
Endwert 31.12.2024 75,278 400.122 188,14 82,138 726.568 113,05
Wertentwicklung je
Fondsanteil
+9,15 €
+5,14 %
+6,79 €
+6,40 %
Betragsveränderung
2024 +6,041 + 13.296 + 6,335 + 13.195
Im Ergebnis haben beide Fonds in den Jahren 2023 und 2024 eine gute Rendite erwirtschaftet,
die oberhalb des langjährigen Durchschnitts lag.
Beide Fonds werden unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gesteuert: In den Anla-
gerichtlinien sind über die ESG -Kriterien ökologische, soziale und Governance -Aspekte hinter-
legt; das Fondsmanagement steuert die Fonds auf dieser Basis. Für den VUS -Fonds informiert
das Fondsmanagement zusätzlich über ESG -Verbesserungen und den CO 2-Fußabdruck des
Fonds. Die nachhaltige Anlage von Geldern in den beiden Fonds ist in die städtische Nachhaltig-
keitsstrategie 2030 eingebettet.
5. Ausblick auf das Jahr 2025
5.1 Langfristige Investitionskredite
Im Jahr 2025 stehen langfristige Kredite mit einem Gesamtvolumen von ca. 100 Mio. € zur
Zinsanpassung an. Soweit diese mit Derivaten unterlegt sind, erfolgt die Zinsanpassung auf Ba-
sis von variablen Krediten mit kurzer Laufzeit, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür gibt die
Haushaltssatzung und die derzeitige variable Quote ausreichend Spielraum.
Für alle weiteren Umschuldungen oder Neuaufnahmen werden Zinsfestschreibungen von unter
10 Jahren angestrebt. In Situationen von nachgebenden Zinsen we rden diese für längerfristige
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Aufnahmen genutzt. Hier werden auch weiterhin sowohl klassische Gläubiger als auch Investie-
rende außerhalb des Bankensektors angesprochen, um den Gläubigerkreis zu erweitern.
Die Kreditermächtigung für 2025 liegt bei 275,5 M io. zzgl. übertragener Kreditermächtigungen
aus dem Jahr 2024. Die Inanspruchnahme ist abhängig von der weiteren Liquiditätssituation in
diesem Jahr und dem tatsächlichen Kreditbedarf insbesondere aus den realisierten Investitionen.
Erkennbar ist aber bereits jetzt, dass die Haushaltsentwicklung keinerlei Potential für zusätzliche,
ungeplante Maßnahmen bietet.
5.2 Liquidität
Die städtische Liquiditätssituation im Jahr 2025 ist weiterhin durch ein hohes Maß an Auszah-
lungsbedarfen in den unterschiedlichste n städtischen Aufgabenbereichen, darunter Auszahlun-
gen für reguläre Heimerziehung (Hilfen nach § 34 Var. 1 SGB VIII), Eingliederungshilfen (§ 35a
SGB VIII), Auszahlungen für den OGS -Betrieb und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen,
Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter geprägt. Bislang sind un-
terjährig zehn Liquiditätskredite aufgenommen worden, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu
gewährleisten.
Der Rahmen für Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genomm en werden können,
wurde mit der Haushaltssatzung 2025 von 200 Mio. € auf 300 Mio. € angehoben werden, um die
jederzeitige Verfügbarkeit von liquiden Mitteln sicherstellen zu können.
Folglich zeigt sich auch bei Betrachtung der Finanzierungsseite des städtischen Haushalts, dass die
Umsetzung des Konzepts zur Finanzstabilität mit seinen Maßnahmen auch der nächsten Stufen
zwingend erforderlich ist, um auch liquiditätsseitig wieder einen nachhaltig stabilen Haushalt bewirt-
schaften zu können.
In Vertretung
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
939 Zeichen
Anlage A zur V/0298/2025 Kurzüberblick Im Auftrag des Haupt- und Finanzausschusses soll über die im abgelaufenen Rechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen und Strategien zur Gesamtsteuerung von Krediten, Zins-, Tilgungs- und Belastungsverläufen und über Ziele, Strategien, geplante Maßnahmen der Gesamtsteuerung be- richtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Informationen über das städtische Schulden- und Liquiditätsmanagement Finanzierung entfällt Pflichtigkeitsgrad entfällt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Letztlich dient die Finanzierung städtischer Aufgaben und Leistungen aus vorhandener Liquidität, durch Neuaufnahme oder Umschuldung von kurz- oder langfristigen Krediten sowie weiteren Fi- nanzierungsinstrumenten auch den Querschnittsthemen wie Demographie, Gleichstellung, Inklu- sion, Klimaschutz und Migration.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0298/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 08:27