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A-R/0060/2018

G9 konsequent umsetzen

Antrag an den Rat 11.09.2018

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a-r-0060-2018-G9 umsetzen

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a-r-0060-2018-G9 umsetzen

6217 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
G9 konsequent umsetzen 
 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die von der Landesregierung durch 
    Gesetz beschlossene Rückkehr zur neunjährigen gymnasialen 
Schulzeit. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für die flächendeckende 
   Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit an allen weiterführenden 
   Schulen im Gebiet der Stadt Münster aus. Er spricht dahingehend eine 
   Empfehlung an die Schulträger aus von der in §16 Abs. 7 Nr. 1 und 2 
   eingeräumten Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die 
Stadt 
    Münster durch die Rückkehr zu G9 zu ermitteln. 
 
4. Der Rat stellt fest, dass die Rückkehr zu G9 ein Anwendungsfall von

Art 78 Abs.3 der Landesverfassung NRW ist. Das Land NRW ist 
daher 
    der Stadt Münster gegenüber zum Ausgleich der Kosten durch das G9 
    Gesetz verpflichtet. Grundlage für die Verhandlungen mit dem 
    Land NRW, ist die unter Beschlusspunkt Nr.3 aufgeführte fundierte   
    Analyse der Kosten durch die Maßnahme. 
 
Begründung: 
 
Punkt 1: 
Der Landtag von NRW hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 das G9-
Gesetz beschlossen.  Kernpunkt ist die Rückkehr zu einer 9 jährigen 
Schuldauer für die staatlichen Gymnasien im Land NRW. 
 
Der Rat der Stadt Münster begrüßt diese Entscheidung des 
Landesgesetzgebers ausdrücklich. Denn die Einführung von G8 war ein 
schwerer Fehler. Weil dadurch der Stress für die Schüler enorm 
zugenommen hat. Ihnen bleib kaum noch Zeit für außerschulische 
Aktivitäten. 
 
Mit der Rückkehr zu G9 wird dieser Fehler aufgehoben. Schüler haben 
wieder Zeit, sich auch Aktivitäten außerhalb der Schule zu widmen. Dies 
fördert die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Ebenso 
hilft G9 den Schülern den Lernstoff besser zu verinnerlichen. 
 
Daher begrüßt der Rat der Stadt Münster diese Entscheidung der 
Landesregierung. Die Stadt sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur 
Fortentwicklung der künftigen Schullandschaft in Münster. 
 
Punkt 2:

Das G9-Gesetz eröffnet den Kommunen in §16 Abs.7 Schulgesetz 
folgende Möglichkeiten: Kommunen können Gymnasien mit 8 jähriger 
Bildungsdauer einrichten. Sie können Gymnasien mit 9 jährigem 
Bildungsgang in Gymnasien mit einer 8 jährigen Schulzeit umwandeln. 
Ebenso können die Städte und Gemeinden die Schulzeit bei bislang  
achtjährigen Gymnasien auf 9 Schuljahre verlängern. 
 
In der Praxis besteht daher die Möglichkeit, dass innerhalb einer 
Kommune sowohl Gymnasien mit einer 8 als auch einer 9 jährigen 
Regelschulzeit nebeneinander existieren. Dies führt zu einer völlig 
unübersichtlichen Schullandschaft. 
 
Dies widerspreche auch dem ausdrücklichen Willen vieler Eltern. Der 
Rat spricht daher gegenüber den Schulkonferenzen der Gymnasien in 
Münster folgende Empfehlung aus: Rat und Verwaltung der Stadt 
Münster empfehlen die flächendeckende Rückkehr zu einer 9 jährigen 
gymnasialen Schulzeit. 
 
Bei individuell positiver Begabungslage soll eine Einzelfallprüfung 
erfolgen. In diesen Fällen soll es auch weiterhin möglich sein, eine oder 
mehrere Jahrgänge zu überspringen. Und so die persönliche Schulzeit zu 
verkürzen. 
 
Punkt 3: 
 
Die Umsetzung des G9-Gesetzes führt zu erheblichen Belastungen für 
die Stadt Münster. Diese betreffen sowohl die Vermögensbilanz, die 
Aufwand- und Ertragsrechnung, als auch die Finanzrechnung. 
Weil durch G9 erhebliche Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden 
erforderlich werden. Die Raumkapazitäten der bestehenden Gymnasien 
sind bereits heute vollständig ausgeschöpft. Für den Übergang zu G9 
werden jedoch zusätzliche Räume benötigt.

Daher löst der Übergang von G8 zu G9 einen zusätzlichen und 
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für Unterrichtsräume 
aus. Ergänzend hierzu steigt gleichfalls der Bedarf für Nebenräume, wie 
Kantinen, Sporthallen, Differenzierungsräumen etc. an. 
 
Die Einwohnerzahl der Stadt Münster wächst. Dies erfordert etwa ab 
2015 weitere Kapazitäten für alle Formen von allgemein bildenden 
Schulen aus. Entsprechend erhöht sich hierdurch auch die Nachfrage 
nach zusätzlichen Raumkapazitäten in der Schulform Gymnasium. 
 
Eine Befriedigung dieser zusätzlichen Raumbedarfe im Bestand ist daher 
ausgeschlossen. Das G9-Gesetz löst daher zwingend einen Bedarf zur 
Erweiterung von Schulgebäuden im Bestand. Dies ebenso durch den 
Ausbau bestehender Schulen, wie auch durch den Neubau von 
Gebäuden. 
 
Die Verwaltung soll durch eine entsprechende Vorlage gegenüber der 
Politik den auf Mehrbedarf an Räumen aufzeigen. Ebenso soll sie 
darlegen, mit welchen Kosten für Investitionen die Stadt Münster zu 
rechnen hat. Ebenso soll der zusätzlich durch die Investitionen 
ausgelöste zusätzliche jährliche Aufwand dargestellt werden. 
 
Ergebnis der Vorlage ist es aufzuzeigen, an welchen Gymnasien welche 
und auch wie viele zusätzliche Räumen nötig sind. Ebenso soll skizziert 
werden, wann und in welchen Stadtteilen ein Neubau von Gymnasien 
erforderlich ist.

Punkt 4: 
 
Das G9-Gesetz ist ein Anwendungsfall von Art.78 Abs. der 
Landesverfassung von NRW. Weil durch dieses Gesetz zusätzliche 
Aufgaben vom Land auf die Kommunen verlagert werden. Das Land ist 
gegenüber den Kommunen daher zum Ausgleich der durch die Rückkehr 
zu G9 entstandenen Kosten verpflichtet. 
 
Die Durchsetzung dieses Anspruches ist nur möglich, wenn der durch 
das Gesetz ausgelöste zusätzliche finanzielle Mehrbedarf ebenso bekannt 
ist, wie die kumulierten Investitionen. 
 
Die Stadt Münster muss daher wissen, welche Kosten das G9-Gesetz für 
die Kommune mit sich bringt. Hierfür braucht sie eine solide Datenbasis. 
Durch die unter Punkt 3 aufgeführte Kostenschätzung steht diese zeitnah 
zur Verfügung. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol 
AfD-Ratsgruppe

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Rat
TOP 30.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0060/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37