A-R/0060/2018
G9 konsequent umsetzen
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a-r-0060-2018-G9 umsetzen
6217 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018
AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder
Leostraße 16 B
48153 Münster
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol
+49(251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de
www. afd -muenster.de
G9 konsequent umsetzen
AfD-Ratsgruppe
im Rat der Stadt Münster
Leostr. 16-B
48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die von der Landesregierung durch
Gesetz beschlossene Rückkehr zur neunjährigen gymnasialen
Schulzeit.
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für die flächendeckende
Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit an allen weiterführenden
Schulen im Gebiet der Stadt Münster aus. Er spricht dahingehend eine
Empfehlung an die Schulträger aus von der in §16 Abs. 7 Nr. 1 und 2
eingeräumten Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die
Stadt
Münster durch die Rückkehr zu G9 zu ermitteln.
4. Der Rat stellt fest, dass die Rückkehr zu G9 ein Anwendungsfall von
Art 78 Abs.3 der Landesverfassung NRW ist. Das Land NRW ist
daher
der Stadt Münster gegenüber zum Ausgleich der Kosten durch das G9
Gesetz verpflichtet. Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Land NRW, ist die unter Beschlusspunkt Nr.3 aufgeführte fundierte
Analyse der Kosten durch die Maßnahme.
Begründung:
Punkt 1:
Der Landtag von NRW hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 das G9-
Gesetz beschlossen. Kernpunkt ist die Rückkehr zu einer 9 jährigen
Schuldauer für die staatlichen Gymnasien im Land NRW.
Der Rat der Stadt Münster begrüßt diese Entscheidung des
Landesgesetzgebers ausdrücklich. Denn die Einführung von G8 war ein
schwerer Fehler. Weil dadurch der Stress für die Schüler enorm
zugenommen hat. Ihnen bleib kaum noch Zeit für außerschulische
Aktivitäten.
Mit der Rückkehr zu G9 wird dieser Fehler aufgehoben. Schüler haben
wieder Zeit, sich auch Aktivitäten außerhalb der Schule zu widmen. Dies
fördert die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Ebenso
hilft G9 den Schülern den Lernstoff besser zu verinnerlichen.
Daher begrüßt der Rat der Stadt Münster diese Entscheidung der
Landesregierung. Die Stadt sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur
Fortentwicklung der künftigen Schullandschaft in Münster.
Punkt 2:
Das G9-Gesetz eröffnet den Kommunen in §16 Abs.7 Schulgesetz
folgende Möglichkeiten: Kommunen können Gymnasien mit 8 jähriger
Bildungsdauer einrichten. Sie können Gymnasien mit 9 jährigem
Bildungsgang in Gymnasien mit einer 8 jährigen Schulzeit umwandeln.
Ebenso können die Städte und Gemeinden die Schulzeit bei bislang
achtjährigen Gymnasien auf 9 Schuljahre verlängern.
In der Praxis besteht daher die Möglichkeit, dass innerhalb einer
Kommune sowohl Gymnasien mit einer 8 als auch einer 9 jährigen
Regelschulzeit nebeneinander existieren. Dies führt zu einer völlig
unübersichtlichen Schullandschaft.
Dies widerspreche auch dem ausdrücklichen Willen vieler Eltern. Der
Rat spricht daher gegenüber den Schulkonferenzen der Gymnasien in
Münster folgende Empfehlung aus: Rat und Verwaltung der Stadt
Münster empfehlen die flächendeckende Rückkehr zu einer 9 jährigen
gymnasialen Schulzeit.
Bei individuell positiver Begabungslage soll eine Einzelfallprüfung
erfolgen. In diesen Fällen soll es auch weiterhin möglich sein, eine oder
mehrere Jahrgänge zu überspringen. Und so die persönliche Schulzeit zu
verkürzen.
Punkt 3:
Die Umsetzung des G9-Gesetzes führt zu erheblichen Belastungen für
die Stadt Münster. Diese betreffen sowohl die Vermögensbilanz, die
Aufwand- und Ertragsrechnung, als auch die Finanzrechnung.
Weil durch G9 erhebliche Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden
erforderlich werden. Die Raumkapazitäten der bestehenden Gymnasien
sind bereits heute vollständig ausgeschöpft. Für den Übergang zu G9
werden jedoch zusätzliche Räume benötigt.
Daher löst der Übergang von G8 zu G9 einen zusätzlichen und
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für Unterrichtsräume
aus. Ergänzend hierzu steigt gleichfalls der Bedarf für Nebenräume, wie
Kantinen, Sporthallen, Differenzierungsräumen etc. an.
Die Einwohnerzahl der Stadt Münster wächst. Dies erfordert etwa ab
2015 weitere Kapazitäten für alle Formen von allgemein bildenden
Schulen aus. Entsprechend erhöht sich hierdurch auch die Nachfrage
nach zusätzlichen Raumkapazitäten in der Schulform Gymnasium.
Eine Befriedigung dieser zusätzlichen Raumbedarfe im Bestand ist daher
ausgeschlossen. Das G9-Gesetz löst daher zwingend einen Bedarf zur
Erweiterung von Schulgebäuden im Bestand. Dies ebenso durch den
Ausbau bestehender Schulen, wie auch durch den Neubau von
Gebäuden.
Die Verwaltung soll durch eine entsprechende Vorlage gegenüber der
Politik den auf Mehrbedarf an Räumen aufzeigen. Ebenso soll sie
darlegen, mit welchen Kosten für Investitionen die Stadt Münster zu
rechnen hat. Ebenso soll der zusätzlich durch die Investitionen
ausgelöste zusätzliche jährliche Aufwand dargestellt werden.
Ergebnis der Vorlage ist es aufzuzeigen, an welchen Gymnasien welche
und auch wie viele zusätzliche Räumen nötig sind. Ebenso soll skizziert
werden, wann und in welchen Stadtteilen ein Neubau von Gymnasien
erforderlich ist.
Punkt 4:
Das G9-Gesetz ist ein Anwendungsfall von Art.78 Abs. der
Landesverfassung von NRW. Weil durch dieses Gesetz zusätzliche
Aufgaben vom Land auf die Kommunen verlagert werden. Das Land ist
gegenüber den Kommunen daher zum Ausgleich der durch die Rückkehr
zu G9 entstandenen Kosten verpflichtet.
Die Durchsetzung dieses Anspruches ist nur möglich, wenn der durch
das Gesetz ausgelöste zusätzliche finanzielle Mehrbedarf ebenso bekannt
ist, wie die kumulierten Investitionen.
Die Stadt Münster muss daher wissen, welche Kosten das G9-Gesetz für
die Kommune mit sich bringt. Hierfür braucht sie eine solide Datenbasis.
Durch die unter Punkt 3 aufgeführte Kostenschätzung steht diese zeitnah
zur Verfügung.
Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0060/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37