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2022/0097

Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 22 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

Magistratsvorlage 02.05.2022

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2022/0097

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0097 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 554010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5540-11 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren 
Naturschutzbehörde  
hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 22 
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz  
 
Vorlage vom: 02.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
I. Der Magistrat beruft auf Vorschlag der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und 
Naturschutz e. V. Frau Johanna Berger als stellvertretendes Mitglied in den 
Naturschutzbeirat.  
 
II. Der Magistrat beruft auf Vorschlag vom Verband der Hessischen Fischer e. V.  Herrn Dr. rer. 
nat. Nils Bohmer als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2022 
 
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 hat d er Magistrat die Mitglieder des 
Naturschutzbeirates für die Amtsperiode 2021 - 2025 berufen.  
 
Frau Johanna Berger wird von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz 
e. V.Botanischen Vereinigung als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.  
Herr Dr. rer nat. Nils Bohm er wird vom Verband Hessischer Fischer e. V. als stellvertretendes 
Mitglied vorgeschlagen.  
 
Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder wird auf Vorschlag der nach § 3 Umwelt -
Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen. Sowohl d ie 
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V. als auch der Verband 
Hessischer Fischer e. V. verfügen über die Anerkennung als Naturschutzvereinigung.  
 
Folgekosten 
Den Mitgliedern des Naturschutzbeirates stehen für jede Sitzung , an der sie teilnehmen,  eine 
Aufwandsentschädigung von 20,-- Euro je Sitzung zu. Stellvertretende n Mitgliedern steht 
jedoch nur eine Aufwandsentschädigung zu, wenn das ordentliche Mitglied an der Sitzung 
nicht teilnimmt. Daher können die Folgekosten nicht konkretis iert werden, liegen jedoch 
sicherlich unter 100, -- Euro pro Jahr für stellvertretende Mitglieder.  
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer     André Schellenberg  
Stadtrat               Stadtkämmerer

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358 Zeichen

Punkt 5: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren 
Naturschutzbehörde 
hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 
22 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
 (V-Nr. 2022/0097) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0097
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00