2022/0097
Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 22 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
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2022/0097
2889 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.05.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0097
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 554010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5540-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren
Naturschutzbehörde
hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 22
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Vorlage vom: 02.05.2022
Beschlussvorschlag :
I. Der Magistrat beruft auf Vorschlag der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und
Naturschutz e. V. Frau Johanna Berger als stellvertretendes Mitglied in den
Naturschutzbeirat.
II. Der Magistrat beruft auf Vorschlag vom Verband der Hessischen Fischer e. V. Herrn Dr. rer.
nat. Nils Bohmer als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2022
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 hat d er Magistrat die Mitglieder des
Naturschutzbeirates für die Amtsperiode 2021 - 2025 berufen.
Frau Johanna Berger wird von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz
e. V.Botanischen Vereinigung als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Herr Dr. rer nat. Nils Bohm er wird vom Verband Hessischer Fischer e. V. als stellvertretendes
Mitglied vorgeschlagen.
Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder wird auf Vorschlag der nach § 3 Umwelt -
Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen. Sowohl d ie
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V. als auch der Verband
Hessischer Fischer e. V. verfügen über die Anerkennung als Naturschutzvereinigung.
Folgekosten
Den Mitgliedern des Naturschutzbeirates stehen für jede Sitzung , an der sie teilnehmen, eine
Aufwandsentschädigung von 20,-- Euro je Sitzung zu. Stellvertretende n Mitgliedern steht
jedoch nur eine Aufwandsentschädigung zu, wenn das ordentliche Mitglied an der Sitzung
nicht teilnimmt. Daher können die Folgekosten nicht konkretis iert werden, liegen jedoch
sicherlich unter 100, -- Euro pro Jahr für stellvertretende Mitglieder.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 1
358 Zeichen
Punkt 5: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 22 Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (V-Nr. 2022/0097) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0097
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00