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AN/1067/2017

TOP 3.1.6: „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 11.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3942 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 
 
AN/1067/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
TOP 3.1.6: „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zum 
SPD-Antrag „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten“ in die Tagesordnung des 
Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
 
Anlässlich der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die NRW-Regierungspolitik 
2017 – 2022 zum Mieterschutz und zur Schaffung preiswerten Wohnraums erklärt der Rat 
der Stadt Köln: 
 
Der Rat der Stadt Köln schließt sich den aktuellen kritischen Stellungnahmen des Städtetags 
NRW und des Städte- und Gemeindebunds NRW zu den Plänen der neuen Landesregierung 
in Sachen Mietrecht und Mieterschutz ausdrücklich an:  
„Der Städtetag Nordrhein-Westfalen sieht anders als die Koalitionspartner die Kündigungs-
sperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung und 
das Wohnungsaufsichtsgesetz als durchaus geeignete Instrumente zur notwendigen Regu-
lierung der Wohnungsmärkte an. Die Umwandlungsverordnung wurde auf Drängen des 
Städtetages Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 eingeführt und gilt ohnehin nur punktuell in 
Gebieten mit einer Erhaltungssatzung. Die Instrumente können treffsicher dort in den Markt 
einzugreifen, wo eine Regulierung im Sinne einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen 
Stadtentwicklung sinnvoll ist. Die angespannte Lage auf einigen lokalen Wohnungsmärkten 
Nordrhein-Westfalens hat nichts mit den genannten Instrumenten zu tun.“ 
 
Der Städte- und Gemeindebund NW erklärt zur Absicht der neuen Landesregierung, das 
Wohnungsaufsichtsgesetz zu schwächen: „Es dient der Sicherstellung gesunder Wohnver-
hältnisse und kann helfen, negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersti-

- 2 - 
 
cken. Die kommunalen Erfahrungen zeigen, dass allein die potentiell möglichen Befugnisse 
der Wohnungsaufsichtsämter die Dialogbereitschaft der Eigentümer deutlich erhöht haben 
und die Gemeinden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Mietern und Eigentümern Ge-
spräche mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu moderieren. Ein repressives Vorgehen ist 
oftmals gar nicht nötig, in Härtefällen aber auch nicht unverhältnismäßig. Keinesfalls handelt 
es sich um ein Instrument zur „Gängelung“ seriöser Vermieter.“ 
 
Ballungsräume wie Köln mit einem extrem angespannten Wohnungsmarkt benötigen diese 
Instrumente um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern zu können. Diese er-
gänzen die vom Rat beschlossenen Instrumente des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, 
hier insbesondere die Mobilisierung von ausreichenden Flächen für neue Wohnungen. 
 
Der Rat fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf, von einer Einschränkung 
der Rechte der Mieter/innen abzusehen und eine Aufhebung der Kappungsgrenzenverord-
nung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung, der 
Zweckentfremdungsverordnung (§ 10 Wohnungsaufsichtsgesetz), der Umwandlungsverord-
nung sowie eine weitgehende Rücknahme des Wohnungsaufsichtsgesetz nicht weiter zu 
verfolgen. Er fordert die Kölner Landtagsabgeordneten auf, in diesem Sinne auf die Landes-
regierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Jörg Frank 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Michael Weisenstein   gez. Thor Zimmermann 
Linke-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
AN/1067/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27