AN/1067/2017
TOP 3.1.6: „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.07.2017 AN/1067/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 11.07.2017 TOP 3.1.6: „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zum SPD-Antrag „Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten“ in die Tagesordnung des Rates am 11.07.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Anlässlich der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die NRW-Regierungspolitik 2017 – 2022 zum Mieterschutz und zur Schaffung preiswerten Wohnraums erklärt der Rat der Stadt Köln: Der Rat der Stadt Köln schließt sich den aktuellen kritischen Stellungnahmen des Städtetags NRW und des Städte- und Gemeindebunds NRW zu den Plänen der neuen Landesregierung in Sachen Mietrecht und Mieterschutz ausdrücklich an: „Der Städtetag Nordrhein-Westfalen sieht anders als die Koalitionspartner die Kündigungs- sperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz als durchaus geeignete Instrumente zur notwendigen Regu- lierung der Wohnungsmärkte an. Die Umwandlungsverordnung wurde auf Drängen des Städtetages Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 eingeführt und gilt ohnehin nur punktuell in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung. Die Instrumente können treffsicher dort in den Markt einzugreifen, wo eine Regulierung im Sinne einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung sinnvoll ist. Die angespannte Lage auf einigen lokalen Wohnungsmärkten Nordrhein-Westfalens hat nichts mit den genannten Instrumenten zu tun.“ Der Städte- und Gemeindebund NW erklärt zur Absicht der neuen Landesregierung, das Wohnungsaufsichtsgesetz zu schwächen: „Es dient der Sicherstellung gesunder Wohnver- hältnisse und kann helfen, negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersti- - 2 - cken. Die kommunalen Erfahrungen zeigen, dass allein die potentiell möglichen Befugnisse der Wohnungsaufsichtsämter die Dialogbereitschaft der Eigentümer deutlich erhöht haben und die Gemeinden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Mietern und Eigentümern Ge- spräche mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu moderieren. Ein repressives Vorgehen ist oftmals gar nicht nötig, in Härtefällen aber auch nicht unverhältnismäßig. Keinesfalls handelt es sich um ein Instrument zur „Gängelung“ seriöser Vermieter.“ Ballungsräume wie Köln mit einem extrem angespannten Wohnungsmarkt benötigen diese Instrumente um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern zu können. Diese er- gänzen die vom Rat beschlossenen Instrumente des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, hier insbesondere die Mobilisierung von ausreichenden Flächen für neue Wohnungen. Der Rat fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf, von einer Einschränkung der Rechte der Mieter/innen abzusehen und eine Aufhebung der Kappungsgrenzenverord- nung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung (§ 10 Wohnungsaufsichtsgesetz), der Umwandlungsverord- nung sowie eine weitgehende Rücknahme des Wohnungsaufsichtsgesetz nicht weiter zu verfolgen. Er fordert die Kölner Landtagsabgeordneten auf, in diesem Sinne auf die Landes- regierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein gez. Thor Zimmermann Linke-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
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Orte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1067/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 11.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27