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2015/0258

Bäume im öffentlichen Raum hier: Problembeschreibung und Vorgehensweise bei Bau- und Ordnungsmaßnahmen

Magistratsvorlage 30.06.2015

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2015/0258

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Praxisbeispiele 
 
Kanalumbauten an 5 Beispielen 
 
 
1.  Kanalumbauprojekt Frankfurter Str. zw. Nordbahnhof und Maulbeerallee 
(2015/16 ):   
Der übliche und kostengünstige Austausch der Kanalrohre in der bestehenden Kanaltrasse und 
die Neuverlegung in deren Verlängerung nach Norden hätte ein teils extremen Rückschnitt der 
bestehenden, in der Regel stark zur Straße hin geneigten Bäume erforderlich gemacht. Daher 
wurde die Kanaltrasse von den Bäumen abgerückt. 
Mehrkosten beim Kanalbau 
 rd. 140.000,- Euro u. a. durch Verlängerung der westlichen 
Anschlusskanäle zur Straßenentwässerung und zusätzlicher Pressgrube.  
Dem gegenüber stehen erhebliche zeitliche und monetäre Einsparungen bei den vermiedenen 
Umlegungen der Versorgungsleitungen (Gas- und Wasserhauptversorgungsleitung). 
  
2. Kanalumbau Am Kavalleriesand 
(2015/16 ).  
Durch die im Zuge der Straßenplanung erforderliche Fällung von 7 Bäumen würden sich die 
Baukosten für den Kanalbau um ca. 5000 Euro verringern, weil die Kanaltrasse gradlinig, ohne 
Knick um die derzeitige Bauminsel geplant werden kann. Hier wäre die Empfehlung  zum 
Baumerhalt gegeben. 
 
3. Kanalumbauprojekt im Emser (2007):  
Um den alten Eichenbestand mit Alleecharakter zu schonen wurde beschlossen, 
den auszutauschenden Kanal in der Trasse soweit als möglich von den Bäumen ab zu rücken. 
Es musste lediglich eine Eiche gefällt (MV 
2007/0725 ) und durch eine 
Nachpflanzung ersetzt werden. Dafür war die Umlegung von Versorgungsleitungen erforderlich. 
Mehrkosten beim Kanalbau rd. 60.000,- Euro (30%) zzgl. 90.000,- Euro-Anteil der gem. 
Konzessionsvertrag an den umgelegten Versorgungsleitungen. (+ Plan) 
 
4. Kanalumbauprojekt Heinrich - Fuhr - Straße, 1.Ba 
(2006 - 2007 ):  
Für das Einbringen der neuen Kanalrohre wurden bei diesem Bauvorhaben das teuerere 
Vortriebsverfahren gewählt. Die Schonung des alten Baumbestandes war neben technischen 
Gründen, wie Grundwasserhaltung bei sehr wasserdurchlässigem Boden und die beengten 
Platzverhältnisse ein wichtiges Entscheidungskriterium.  
Bei einer Ausführung in offener Bauweise hätten viele Alleebäume im Kronenbereich stark 
zurück geschnitten und Einzelne gefällt werden müssen. 
Darüber hinaus wäre es über die gesamte Kanaltrasse zu einem starken Eingriff in den 
Wurzelraum gekommen. Ein Kostenvergleich zur offenen Bauweise wurde damals nicht erstellt. 
  
5. Kanalumbau Frankfurter Straße zw. Kahlertstraße und Emilstraße, Haltestelle 
Pallaswiesenstraße (2018?/2019?)  
Für die Kanalumbaumaßnahme wurde ein Variantenvergleich (Anlage) erstellt, der zunächst  zu 
Gunsten der Bäume den teuren Pressvortrieb (Variante C) vorsah. Bei der detaillierten 
Ausarbeitung wurde das Risiko des Steckenbleibens des Hauptvortriebs durch die 
Baumwurzeln sowie andere Baurisiken neu bewertet und der Vortrieb daher zunächst 
technisch ausgeschlossen.  
Nach jetzigem Stand verbleibt nur die Variante Kanalauswechslung in gleicher Lage (Variante 
A) mit dem erforderlichen Fällen aller 8 Bäume oder die Verlegung der Kanäle unter den 
Gleisen mit seitlichen Einstiegbauwerken (Variante B). Für den Kanalbetrieb und die 
Herstellung späterer Anschlüsse oder Sanierungen spricht eindeutig die Variante A. Eine

- 2 - 
 
Entscheidung ist hier noch nicht getroffen, für das anstehende Planfeststellungsverfahren aber 
kurzfristig erforderlich. 
 
Grundhafter Straßenausbau  - funktionsgerechter Querschnitte am Beispiel Haardring 
Die grundhafte Erneuerung des Haardtrings zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße 
erfolgt im Juli 2015. An der westlichen Fahrbahnbegrenzung folgen eine Baumreihe, ein Geh- 
und Radweg und eine weitere Baumreihe.  
Die östliche Baumreihe, die direkt an den Haardtring angrenzt, ist auf Grund schlechter 
Standortbedingungen (u. a. geringe Breite des Pflanzstreifens) frühzeitig vergreist. Einzelne 
Bäume wurden deshalb schon ersetzt. Die westliche und sehr viel vitalere Baumreihe entlang 
des Bahndammes, ist von der Baumaßnahme nicht betroffen. 
 
Da in Zuge der Baumaßnahme der Bordstein erneuert werden muss (spätestens beim 
Auskoffern der Fahrbahn würde der alte Bordstein umfallen), können negative Auswirkungen 
auf die Standsicherheit der östlichen Baumreihe nicht ausgeschlossen werden. Für die 
Beurteilung der Standsicherheit ist daher eine ökologische Baubegleitung der Baumaßnahme 
durch einen Sachverständigen unerlässlich.  
Wurzelsuchgräben vor Beginn der Maßnahme zur Feststellung des Wurzelverlaufes im 
östlichen Baumstreifen sind auf Grund der geringen Breite des Pflanzstreifens (ca. 1,2 m) und 
dem geringen Abstand der Bäume zum Bordstein nicht möglich.  
 
Sollte bei der ökologischen Baubegleitung zweifelsfrei festgestellt werden, dass nach dem 
Entfernen der Bordsteine keine ausreichende Standsicherheit für ein Baumstandort mehr 
gewährleistet werden kann, sind die betroffenen Bäume zu fällen. Bestehen Zweifel an der 
Standsicherheit einzelner Baumstandorte, erfolgt unmittelbar eine Überprüfung der 
Standsicherheit mittels Zugversuch. Sollte Fällungen erforderlich werden, ist das 
Grünflächenamt vorab zu informieren. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt sieht sich im 
Regelablauf von Straßenausbauplanungen nicht in der Lage, von Regelquerschnitten und 
Regelausbauten abzuweichen, da somit die Gewährleistung der Maßnahmen gefährdet werden. 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt hat in Abstimmung mit dem Grünflächenamt eine 
Magistratsvorlage bzgl. der Bäume gemäß der Dienstanweisung zur Überwachung, Behandlung 
und Schutz des städtischen Baumbestandes erstellt. Ein Beschlusspunkt wird die optionale 
Fällung aller 36 betroffenen Bäume beinhalten. Dies ist wichtig um Verzögerungen im 
Bauablauf zu vermeiden und eine schnelle Fällung veranlassen zu können, falls die 
Standsicherheit einzelner Bäume nicht mehr gewährleistet sein sollte. Ersatzpflanzungen inkl. 
Standortverbesserungsmaßnahmen werden in der MV ebenfalls behandelt. 
 
Baumsturz in der Heinrichstraße 
 
Am 1.6.2013 ist in der Heinrichstraße ein Baum auf ein fahrendes Auto gefallen. Die Fahrerin 
wurde zum Glück nur leicht verletzt. An dem Auto entstand Totalschaden. Die 
Kommunalversicherung hat die Regelung des Schadens mit Verweis auf ein 
Sachverständigengutachten abgelehnt, so dass die Geschädigte jetzt gegen die Stadt 
Darmstadt klagt. Seitens des Gerichts ist ein Gutachter bestellt worden, der in seinem 
Gutachten vom 9.2.2015 zu zwei Fragen Stellung nimmt:   
1. liegt eine etwaige Verletzung der Verkehrsicherungspflicht vor? 
2. Besteht eine Kausalität mit dem Schadensfall durch die Verbreiterung der Grünanlagen und 
den deshalb stattgefundenen Bautätigkeiten?

- 3 - 
 
 
Zu Frage 1 kommt der Gutachter zu der Erkenntnis, dass der Baum vor Beginn der 
Bautätigkeiten als verkehrssicher zu bewerten ist 
 und nicht ordnungsgemäß durchgeführte 
Baumpflegearbeiten nicht festgestellt werden konnten.  
 
Zu Frage 2 wird festgestellt, dass bei der Verbreiterung der Grünanlagen und den deshalb 
stattgefundenen Bautätigkeiten, insbesondere durch den Ausbau der ursprünglichen 
Bordsteine, der streitgegenständliche Baum seine wurzelbedingte Verankerung verloren hätte. 
Dies führte nach Auffassung des Gutachters zu dem streitgegenständlichen Baumunfall.  
 
Die Aussagen des Gutachters wurden vom Amt 67 teilweise widerlegt bzw. in Zweifel gezogen. 
In einem Ergänzungsgutachten vom 8.4.2015 untermauert der Gutachter jedoch seine 
Aussagen mit einer Recherche zu Wetterdaten und stellt die Behauptung auf, dass mit an 
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, davon auszugehen ist, dass im Zuge der 
Straßenbautätigkeiten Wurzeln zerstört und beschädigt wurden.  
 
Zurzeit ist noch nicht bekannt, wann der Verhandlungstermin angesetzt wird. Die Entscheidung 
wird jedoch wesentlich die weitere Handlungsweise bei Sanierungen von Verkehrswegen im 
Bestand bestimmen.   
 
 
Regelung des Verfahrensablaufs bei Eingriffen in die Baumbestände infolge von 
Infrastrukturmaßnahmen 
Aus den leidvollen Erfahrungen mit dem Baumsturz in der Heinrichstraße ist aus Sicht des 
Grünflächenamtes folgende Vorgehensweise unbedingt erforderlich: 
 
1.  Frühzeitige offizielle Information (Anschreiben mit Plan) durch 66 möglichst noch im 
Planungsstadium 
2.  Optimierung der Planung aus Sicht des Grünflächenamtes. Gemeinsame Ortsbegehung 
zur Vorstellung der geplanten Maßnahme. Klärung der Gefährdung des Baumbestandes 
durch Erläuterung der geplanten Maßnahme im Detail (Sanierung Straße, Gehweg, 
Radweg, Tiefe und Abstand des Eingriffs, sind Leitungsverlegungen, 
Fahrbahnverlegungen erforderlich, wird in das Lichtraumprofil eingegriffen, Klärung des 
Wurzelverlaufs, etc) 
3.  Generelle Einschätzung durch einen Baumsachverständigen, Festlegung von 
Wurzelsuchgräben 
4.  Abschließende Beurteilung der Baumaßnahme 
5.  Magistratsvorlage durch 66 (Zuarbeit von 67) mit dem Ziel, Bäume mit mangelnder 
Standsicherheit ggf. während der laufenden Baumaßnahme fällen zu dürfen. 
6.  Ständige externe Baubegleitung durch Baumsachverständigen während der Bauphase. 
7.  Öffentlichkeits- und Pressearbeit 
8.  Einbeziehung der Kosten für Gutachter, Baubegleitung, Fällung und Ersatzpflanzung in 
die Baumaßnahme. Darstellung und Bereitstellung der Folgekosten für z.B. 
Zugversuche 
 
Der Ablauf sollte in eine Art Handlungsanweisung für Amt 66 und 67 münden.

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Frankfurter Straße     
   
              
  
                 
Haardtring - typische Baumsituation in Darmstadt

Auszug aus der Gerichtsakte Baumsturz Heinrichstraße

2015/0258

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0258 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bäume im öffentlichen Raum  
hier: Problembeschreibung und Vorgehensweise bei Bau - und Ordnungsmaßn ahmen 
 
Vorlage vom: 30.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Situationsbericht zur Kenntnis .  
2. Der Magistrat stimmt der beschriebenen  Vorgehensweise zu.  
3. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung, unter Hinzuziehung von interdisziplinär arbe i-
tenden Fachleuten eine Aufgabenstellung für die Vergabe eines Fachgutachtens  
zu entwickeln. 
4. Der Beauftragung des Gutachtens wird bis zu einer Höhe von 40.000 Euro zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Praxisbeispiele  
Anlage 2 Bildbeispiele

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  30. Juni 2015  
 
In der vorliegenden Magistratsvorlage sollen die Lebensbedingungen sowie die Funktionen der 
Bäume im Stadtraum sowie die durch aktuelle und zukünftige Infrastrukturmaßnahmen a b-
sehbaren Gefährdungen beleuchtet und die weitere Vorgehensweise aufgezeigt werden.  
  
Bäume im Siedlungsraum 
Der Siedlungsraum wird wesentlich geprägt durch den Baumbestand der Parks, der  Grünflä-
chen, der Friedhöfe, der Wälder sowie der Bäume an Straßen und Plätzen. Baumpflanzungen 
haben als grünplanerisches Element in der Stadt erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhu n-
derts mit der voranschreitenden Verstädterung und den umfangreichen Stadterweiterungen 
eine größere Bedeutung erhalten. So sind auch in Darmstadt prägende und z. T. mehrreihige 
Alleen gepflanzt worden, die auf historischen Karten gut belegbar und heute noch im St adtbild 
sichtbar sind. Sie markieren die Stadteingänge und verbinden die einzelnen Quartiere mite i-
nander. Dies trifft z.B. auf die Lindenallee an der Frankfurter Landstraße zu, die vor wenigen 
Jahren im Zuge des Straßenbahnbaus und der Ortskernsanierung wieder neu gepflanzt wurde.  
 
Durch die Kriegseinwirkungen und den Straßenausbau in den 50er, 60er und 70er Jahren, der 
nur wenig Rücksicht auf die Bäume nahm, sind größere Baumverluste entstanden, so dass 
heute nur noch wenig vom ursprünglichen Altbaumbestand erhalten ist. Die Altbäume sind 
jedoch ökologisch besonders wertvoll und geben dem Stadtraum ein unverwechselbares G e-
sicht und eine hohe Lebens- und Wohnumfeldqualität. Dieser Wert hat sich auch in der Emoti-
onalität der Bevölkerung als positives und zu erhaltendes Merkmal festgesetzt. 
 
Seit den 70er Jahren wurden aus stadtgestalterischen und ökologischen Gründen auch in 
Darmstadt wieder systematisch Bäume in den Straßenraum gepflanzt, auch wenn schon da-
mals für den Baum nur wenig Platz zur Verfügung stand. Anfang der 80er Jahre waren im 
Baumkataster des Grünflächenamtes etwa 22.000 Bäume erfasst, heute sind es rund 40.000 
Bäume im öffentlichen Raum (Grünflächen und Straßenbäume, ohne Friedhöfe) mit weiter 
steigender Tendenz. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Baugebiete 
zurück zu führen.  
 
Bedeutung und Funktionen der Bäume 
Bäume gliedern und beleben den Straßenraum und bilden mit ihrem grünen Laub einen wi r-
kungsvollen Kontrast zu den Bauwerken. Sie tragen wesentlich zu einer Identifizierung der Be-
wohner mit ihrem Stadtteil bei. Durch den jahreszeitlichen Wechsel ihres Erscheinungsbildes 
vom Austreiben der Knospen und dem frischen Grün der jungen Blätter bis zur herbstlichen 
Laubfärbung vermitteln sie Erlebnisqualität. Bäume an Straßen wirken darüber hinaus ver-
kehrslenkend und bei entsprechender Anordnung der Bepflanzung auch verkehrsberuhigend 
bzw. geschwindigkeitssenkend. Sie erfüllen wichtige ökologische Funktionen und tragen w e-
sentlich zum Wohlbefinden der Menschen bei, indem sie die relative Luftfeuchtigkeit erhöhen, 
die Lufttemperatur absenken, Schatten spenden, die Windgeschwindigkeit mindern, Stäube 
und Aerosole ausfiltern, den Lärm mindern, Sauerstoff produzieren und Kohlendioxid binden. 
Bäume sind auch wichtige Lebensräume für die heimische Fauna. Im Zeichen des Klimawan-
dels kommt den Bäumen eine immer größer werdende Wertigkeit zu, weil sie die Folgen (ste i-
gende Temperaturen, tropische Nächte) abmildern. Diese Funktionen können die Bäume aber 
nur dann gut erfüllen, wenn die Standortbedingungen stimmen.

- 4 - 
 
Standortbedingungen der Bäume 
Die Lebensbedingungen der Bäume in der Stadt sind im Gegensatz zu den Waldbäumen g e-
kennzeichnet durch einen höheren pH-Wert (Bauschutt), nährstoffarme Böden, Bodenverdich-
tung, Bodenversiegelung, höhere Tag- und Nachttemperaturen, höhere Sonneneinstrahlung, 
Wasserarmut, höherer Nitratgehalt (Streusalz, Hundeurin), und einem zu geringen durchwu r-
zelbaren Raum. Sie stehen im Stadtraum immer in Konkurrenz zu anderen Nutzungsanspr ü-
chen.  
 
Durch verschiedene technische Regelwerke wurden in den letzten Jahrzehnten Regelwerke für 
die Durchführung von Baumaßnahmen entwickelt, die in der Vergangenheit allerdings nicht 
dazu beigetragen haben, die Baumstandorte ausreichend groß zu dimensionieren, weil sich die  
konkurrierenden Nutzungsansprüche durchgesetzt haben. Aufgrund der begrenzten Platzve r-
hältnisse wurden Kompromisse eingegangen, die den Baumstandort in seiner Fläche auf ein 
Minimum reduziert haben und heute zu den aktuellen Problemen beitragen. Andererse its wäre 
die Stadt heute wesentlich baumärmer, wenn diese Baumpflanzungen damals nicht durchg e-
führt worden wären. Dies darf aber nicht die Handlungsmaxime für die Zukunft sein, wenn die 
Bäume noch ihre ökologischen und sozialen Funktionen erfüllen sollen. Deshalb sollten heute 
und in Zukunft die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Standards für Bau m-
pflanzungen bei Neuplanungen konsequent zugrunde gelegt werden, um dem Baum optimale 
Wuchsbedingungen und eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Diesen Standards hat der 
Magistrat mit Beschluss vom 1.2.2006 zugestimmt.  
 
 
Schutz, Pflege und Entwicklung des Baumbestandes  
Das Grünflächenamt ist für Planung, Neupflanzung, Kontrolle und Pflege des städtischen 
Baumbestandes in Grünflächen an Straßen und für die Liegenschaften des Immobilienmana-
gements und des Eigenbetriebs Kulturinstitute verantwortlich. Diese Aufgaben setzen geschu l-
tes Fachpersonal voraus. Der städtische Baumbestand ist - soweit er in der Verantwortung des 
Grünflächenamtes steht - im Baumkataster erfasst und wird regelmäßig kontrolliert, um die 
Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aus den Kontrollen ergeben sich baumpflegerische Ma ß-
nahmen, die sowohl mit eigenem Personal wie auch mit beauftragten Firmen durchgeführt 
werden. Die Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Dienstanweisung für Überwachung, 
Schutz und Behandlung des städtischen Baumbestandes vom 1.1.1984. Die Dienstanweisung 
wird analog zur Baumschutzsatzung, die gegenüber Dritten gilt, angewendet. Primäres Ziel ist 
die Erhaltung und Entwicklung eines gesunden und sicheren Baumbestandes in Darmstadt, um 
die bereits beschriebenen Wohlfahrtswirkungen zu generieren. Die Bilanz ist bislang nach wie 
vor positiv, d.h. es werden weniger Bäume gefällt als neue gepflanzt werden. Dies kann sich in 
absehbarer Zeit jedoch deutlich ändern durch den vorhandenen Sanierungsstau im Straße n-
baubereich, bei der unterirdischen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung durch Kabel, Rohre und 
Kanäle, Hausanschlüsse)  sowie bei der oberirdischen Infrastruktur von Heag mobilo, die der-
zeit den niederflurgerechten Ausbau der Haltestellen in Angriff nimmt, um Förderrahmen au s-
zuschöpfen oder die Infrastruktur schlichtweg zu sanieren bzw. zu modernisieren.  
 
Die damit verbundenen Gefährdungen des Baumbestandes werden nachfolgend skizziert. Für 
den Umgang mit der Baumsubstanz sind Verfahrensweisen zu entwickeln, die die Abwägung s-
entscheidung für oder gegen die jeweilig betroffenen Bäume transparent und nachvol lziehbar 
machen und zu einem gesellschaftlichen Konsens führen.

- 5 - 
Gefährdung des Baumbestandes durch die notwendige Erneuerung und den Ausbau der 
technischen Infrastruktur  
Vor dem Hintergrund der großen Stadtentwicklungsaufgaben, Straßen und Wege barrierefrei 
auszubauen und die Infrastruktur zu erneuern, muss über die Baumbestände im Allgemeinen 
und Einzelnen nachgedacht werden. Im Vordergrund sollte der Erhalt der vorhandenen und 
gesunden Bäume stehen mit der Folge, dass technische Lösungen für den Baumerhalt anz u-
streben sind, die ggf. eine Baumaßnahme auch finanziell stärker belasten oder andere Ver-
kehrsteilnehmer punktuell stärker einschränken, weil die Normmaße (z.B. Wegebreiten) nicht 
erreicht werden. Viele Baumfällungen werden situationsbedingt aufgrund des Eingriffs in den 
Wurzelraum und die damit einhergehende Destabilisierung allerdings unvermeidlich sein. Mög-
licherweise können diese dann aufgrund der Dichte der unter- und überirdischen Infrastruktur 
oder der notwendigen Funktionsquerschnitte auch nicht mehr nachgepflanzt werden. Erschw e-
rend kommt hinzu, dass Jungbäume im Straßenraum kaum mehr das repräsentative Alter und 
die Größe erreichen, welche die alten Baumgruppen insbesondere im Stadtgürtel des engeren 
Ringes haben.  
 
Bäume und unterirdische Infrastruktur 
Bei Arbeiten in der Nähe von gärtnerischen Anlagen und Bäumen gilt die DIN 18920 zum 
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die 
RAS-LG4 (jeweils neueste Ausgabe). Bäume sind demnach grundsätzlich nicht auf oder in u n-
mittelbarer Nähe von vorhandenen Versorgungsleitungen zu pflanzen. Es gelten die Abstände, 
wie sie in den einschlägigen Normen aufgeführt sind (2,50 m Abstand von Baumachse bis Le i-
tungsaußenkante).  Nur wenn geeignete Wurzel-, bzw. Leitungsschutzmaßnahmen getroffen 
werden, kann der Regelabstand von 2,50 m in Absprache mit dem Grünflächenamt ausnahms-
weise auch einmal unterschritten werden. Alle Arbeiten im unmittelbaren Wurzelbereich (<2,50 
m) sind in Handschachtung auszuführen. Die Bäume sind mit entsprechendem Baumschutz zu 
versehen. Die Versorgung der Bevölkerung mit den lebensnotwendigen Medien der technischen 
Infrastruktur stellt eine hohe Priorität dar. Sofern sich keine adäquaten Lösungen für den 
Baumerhalt finden lassen, muss der Erhalt der Bäume im Zweifel zurücktreten und es müssen 
gegebenenfalls Ersatzpflanzungen erfolgen. 
 
Die Konzessionsverträge bilden den Rahmen für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums 
oder anderen, sich in städtischem Eigentum befindlichen Flächen. Regelungen zu baulichen 
Vorgaben sind in den Verträgen nicht enthalten. Diese Vorgaben erfolgen einzelfallbezogen bei 
jeder einzelnen Trassengenehmigung. Ferner sind in den Konzessionsverträgen Kostenregelu n-
gen für die Umlegung vorhandener Leitungen im Rahmen städtischer Straßen-, und/oder Ka-
nalbaumaßnahmen getroffen, nicht aber für Fälle ausschließlicher Baumneupflanzungen. Von 
allen Versorgungsunternehmen werden einzelne Baumpflanzungen als reine Verschönerung s-
maßnahme gewertet, für die gegebenenfalls die Kosten für Leitungsschutz bzw. Umlegungen 
von Leitungen durch den Verursacher der Baumpflanzung zu tragen sind. 
 
Bezüglich der Verlegung von Fernwärmeleitungen bestehen bisher lediglich die Kaufverträge 
zwischen Stadt (Verkäufer) und HSE AG (vormals Südhessische Gas und Wasser AG als Kä u-
fer). Auch gilt die Fernwärmesatzung der Stadt als bindend, jedenfalls in den Fällen, in denen 
Fernwärmeleitungen im "Fernwärme-Satzungsgebiet" verlegt werden sollen. Fernwärmeleitun-
gen außerhalb der Satzungsgebiete werden auf der Grundlage von Gestattungsverträgen ve r-
legt. 
Aufgrund einer Dezernentenentscheidung aus dem Jahr 2000 sind neue Fernwärmeleitungen 
vorrangig im öffentlichen Straßenraum unterzubringen; bis dahin waren Fernwärmetrassen 
auch auf Privatflächen vorhanden. Diese Entscheidung erhöht den Druck auf den öff entlichen 
Raum zur Unterbringung der Infrastruktur und schränkt den verfügbaren Raum weiter ein. Mit

- 6 - 
 
Blick auf Erhalt und Entwicklung des Baumbestandes erscheint eine Überarbeitung der Vertr ä-
ge unter Hinzuziehung eines Gutachters zwingend.  
 
Bäume und funktionsgerechte Straßenquerschnitte 
Früher wurden Baumpflanzungen derart durchgeführt, dass die nunmehr ausgewachsenen 
Bäume mit ihrem Wurzelwerk, mit ihrem Stamm oder aber der Baumkrone in Konflikt mit ba u-
lichen Teilen von Verkehrsanlagen oder dem fließenden Verkehr (Lichtraumprofil) kommen. 
Noch dazu sind ihre Standortbedingungen z. T. so mangelhaft, dass die Bäume vorzeitig altern 
oder krankheitsanfällig werden und eine eingeschränkte Vitalität aufweisen.  
 
Diese Konflikte sind teilweise schon oberirdisch augenscheinlich (Hebungen oder Verdrückun-
gen von Bordsteinen und/oder Oberflächenbefestigungen), teilweise aber auch erst nach Au f-
grabungen feststellbar (Eindringen von Hauptwurzeln in die Tragschichten der Straßen - oder 
Wegebefestigung). Die Bäume haben sich durch die Ausbildung des Wurzelwerks auf die be-
engten Platzverhältnisse notgedrungen eingestellt und nutzen die Bordsteinkanten vielfach als 
Widerlager zur Stabilisierung. Fällt durch den Ausbau der Bordsteinkanten dieses Widerlager 
weg, wird der Baum instabil. Wird der Bereich um den Baum dann noch vertieft abgegraben 
und müssen Haltewurzeln gekappt werden, hat der Baum kaum Überlebenschancen, weil das 
Risiko eines Baumsturzes zu groß ist. In der Regel stellt der unvermeidliche Eingriff in den 
Wurzelraum der Hauptgrund für erforderliche Fällungen dar, weil die Standsichersicherheit der 
Bäume nach der Baudurchführung nicht mehr gewährleistet oder zumindest stark gefährdet ist  
 
Vor der Umsetzung von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen ist deshalb möglichst frühzeitig 
schon im Planungsstadium abzuklären, ob die Bäume noch ausreichend vital und standsicher 
sind und ein Baumerhalt sinnvoll und wünschenswert ist. Ist dies der Fall, dann ist zu prüfen, 
ob es Planungsalternativen gibt, die nicht oder nur zu einer geringen Beeinträchtigung des 
Baumbestandes führen ( Eingriffsvermeidung). In diesem Fall ist zu klären, mit welchen Folgen 
die Maßnahme umsetzbar ist (Umlegung von Leitungen und Kanälen führen in der Regel zu 
einer deutlichen Teuerung). Technische Bauweisen (Leitungsverlegungen im Spülbohrverfahren 
oder Vortriebsverfahren) sind grundsätzlich baumschonender, weil auf einen Kabelgraben ve r-
zichtet werden kann und es somit nicht zu massiven Wurzelbeschädigungen wie bei der off e-
nen Bauweise kommt.  
 
Sind die Bäume noch vital und standsicher, muss geprüft werden, inwieweit die Baumaßnah-
men zu einer Gefährdung des Baumbestandes führen. Sofern es die Platzverhältnisse zulassen, 
werden Wurzelsuchgräben angelegt, um festzustellen, ob Haltewurzeln des Baumes durch die 
Maßnahme gekappt werden müssen oder der Baum sein Widerlager beispielsweise durch den 
notwendigen Ausbau von Bordsteinen und damit seine Standsicherheit verliert. Die Wurzeln 
finden sich vielfach press an und unterhalb der Bordsteine sowie insbesondere in den Le i-
tungsgräben, weil die dort vorhandenen Substrate aufgrund der Sauerstoff- und Feuchtigkeits-
gehalte die Ausbreitung der Wurzeln begünstigen.  
 
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen das Anlegen von Wurzelsuchgräben aufgrund der 
beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist. Hier besteht nur die Möglichkeit, die Baumaß-
nahmen eng zu überwachen, um zu sehen, ob Haltewurzeln vorhanden sind, die beseitigt we r-
den müssen. In solchen Situationen kann nur vor Ort entschieden werden, ob ein Baum erha l-
ten werden kann oder unmittelbar gefällt werden muss. In der Entscheidungsvorlage für das 
Projekt kann in solchen Fällen deshalb nur auf die voraussichtlichen Baumfällungen hingewi e-
sen werden, die jedoch baubegleitend verifiziert werden müssen.

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Sind die Bäume schon erkennbar vorgeschädigt und die Lebenserwartung eher gering, sollten 
von vornherein Neupflanzungen in Betracht gezogen werden. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit 
durch eine Neugestaltung des Straßenraums auch eine Verbesserung der Standortbedingungen 
für die Bäume erreichbar ist (z.B. durchgehender breiterer Baumstreifen, größere Abstände 
zur Bebauung und zu Einbauten im Straßenraum).  
 
Die Ergebnisse und Folgen dieser Prüfungen sind spätestens in der Entwurfsplanung (Bauen t-
wurf) darzustellen und in der Gremienvorlage zu benennen.  
 
Bäume und Radwegeausbau, Ausbau von Fußgängerwegen, Barrierefreiheit,  
Haltestellenausbau barrierefrei und normgerecht (fördergerecht) 
 
Die gleiche Problematik wie bei der Sanierung, dem Aus-, Um- und Neubau von Straßen findet 
sich auch beim Ausbau bzw. der Sanierung von Geh- und Radwegen. Die Rad- und Gehwegbrei-
ten stellen zum Teil auch Kompromisse aufgrund der beengten Platzverhältnisse dar. Die in die 
Jahre gekommenen und z. T. beschädigten Oberflächen sind mittlerweile an vielen Stellen in 
der Stadt zusätzlich durch Hebungen von Baumwurzeln in Mitleidenschaft gezogen, so dass 
hier auch dringender Erneuerungsbedarf besteht. Eine Sanierung bzw. ein Ausbau dieser Wege 
allein nach den technischen Regelwerken würde vielfach Baumfällungen nach sich ziehen und 
vor allem auch große Bäume gefährden (wie z.B. im Rhönring). Für Bäume, die im Zuge des 
Aus-, Um- bzw. Neubaus im Weg stehen, sollte geprüft werden, ob sie dennoch auch als Hin-
dernis erhalten werden können.  
 
 
Gefährdung des Baumbestandes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung 
Nachverdichtung in den innerstädtischen Quartieren 
Aufgrund der Wachstumsprognosen wird sich die Stadt Darmstadt auch in den nächsten  
Jahren noch baulich weiter entwickeln. Die zu beachtenden Restriktionen (Landschaftssch utz, 
Seveso-Richtlinie, Fluglärmzone) bei der Entwicklung neuer Baugebiete führen zu einer  
stärkeren Nachverdichtung der innerstädtischen Quartiere und gehen mit einem erheblichen  
Verlust der Grün- und Freiflächensubstanz einher. Die Schaffung von Baurecht führt insofern  
auch zu einem Verlust von vielen alten und großen Bäumen auf Privatgrundstücken. Teilweise  
ist auch der Straßenbaumbestand durch notwendige Erschließungsmaßnahmen im Zuge  
privater Bauvorhaben zusätzlich betroffen. Nicht selten müssen Bäume für die Herstellung von  
Grundstückszufahrten gefällt werden, um dem Anspruch auf Erschließung des Grundstücks  
gerecht zu werden und in den meisten Fällen besteht keine Möglichkeit, diese Bäume im  
Straßenraum zu ersetzen. Abgesehen davon, dass es durch die Überbauung keine Möglichkeit  
der Kompensation der Baumverluste gibt, kann diese im unbeplanten Innenbereich (§34  
BauGB) rechtlich auch nicht mehr eingefordert werden. Diese Möglichkeit besteht zumindest 
im  
Wege der neueren Bauleitplanverfahren. Der Bebauungsplan kann einzelne erhaltenswerte  
Bäume festsetzen und er hat den Vorteil, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen über die  
Kompensationsverordnung geregelt werden können. 
  
Problemlösung 
Um die Problematik zu erfassen, wurden zunächst durch alle Ämter des Baudezernats Maß-
nahmen und Projekte zusammengetragen, bei denen der Erhalt von Baumbeständen eine w e-
sentliche Rolle spielt und im Hinblick auf technische Machbarkeit, Funktionsfähigkeit der Str a-
ßenquerschnitte und finanzielle Auswirkungen sowie Gewährleistung Abwägungen stattgefun-
den haben bzw. noch anstehen. Die abgeschlossenen Maßnahmen können  hinsichtlich

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der Vorgaben und Konsequenzen ausgewertet werden. Für die noch in Planung befindl ichen 
Projekte soll mit dieser Vorlage einer Diskussion zu diesem komplexen Sachverhalt angestoßen 
werden. In der beigefügten Anlage 1 sind einige Praxisbeispiele aufgeführt, die die Problematik 
verdeutlichen. Anlage 2 beinhaltet einige Bildbeispiele. 
 
Schon bei der konzeptionellen Vorplanung wird deutlich, dass der Konflikt Grünbestand gegen 
funktions- und normgerechten Ausbau vorhanden ist und ggf. kostensteigernd wirkt. Selbst, 
wenn man im Bereich der Straßenquerschnitte zurecht kommt, sind im Rahmen der Eigenko n-
trollverordnung (EKVO) beispielsweise auch die Hausanschlüsse zu kontrollieren und ggf. zu 
erneuern, so dass in den Standraum der Bäume letztendlich von allen Seiten eingegriffen wird. 
Dadurch werden die Maßnahmen noch komplexer und für den Erhalt von Bäumen unkalkulie r-
barer.  
 
Erarbeitung einer Aufgabenstellung zur Beauftragung eines Gutachtens 
Verkehrssicherer, funktions- und normgerechter Straßenausbau, Barrierefreiheit und Nachver-
dichtung in unserer Stadt führen dazu, dass ein Großteil von Baumalleen im Zuge der Dynamik 
und der Sanierungsnotwendigkeit unserer Stadt aufgegeben werden müsste. Dazu soll es je-
doch nicht kommen. Im Vollzug des Klimaschutzkonzeptes soll deswegen ein Gutachten  mit 
Handlungsfeldern und Handlungsvorgaben beauftragt werden, welches sowohl wissenschaftli-
che Erkenntnisse zum Baumschutz, als auch monetäre, technische (gewährleistungstechni-
sche) und juristische Aspekte mit denen des Straßenausbaus zusammenfasst, um so interne 
Richtlinien zum Umgang mit Baumbeständen bei ganz unterschiedlichen Baumaßnahmen und 
im Regelbetrieb zu erhalten. Dabei sollen auch technische Handlungsvorgaben und best 
practice-Beispiele zur Anwendung kommen. 
 
Im Hinblick auf den stadtklimatischen und städtebaulichen Wert des Darmstädter Baumb e-
standes kann die Aufgabenstellung für dieses Gutachten nicht rein technokratisch formuliert 
werden. Es muss sich ein Prozess der Diskussion um den Wert und den Umgang mit unseren 
Baumbeständen anschließen, um die Aufgabenstellung unter eine entsprechende noch zu e r-
arbeitende Haltung zum Umgang mit dem Baum- und Grünbestand in Darmstadt zu stellen. 
Der Beschluss zur Beauftragung eines Fachgutachtens zum Baumerhalt bzw. Baumschutz  soll 
mit der vorliegenden Vorlage diskutiert und gefasst werden. 
 
Der Magistrat beauftragt die Verwaltung, unter Hinzuziehung von interdisziplinär arbeitenden 
Fachleuten (Baumschutz/Straßenplanung), eine Aufgabenstellung für ein Baumgutachten als 
Regelheft für Baumaßnahmen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erarbeiten und anhand 
dieser Aufgabenstellung eine Beauftragung des entsprechenden Gutachtens 
 dem Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 30. Juni 2015  
67-0 F                  2900 
 
Dezernat III 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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TOP 305
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0258
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00