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A-R/0014/2016

Verwaltung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entlasten - Projektentwickler einbinden

Antrag an den Rat 09.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 35.5

a-r-0014-2016-Projektentwickler Oxford 160308

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a-r-0014-2016-Projektentwickler Oxford 160308

2673 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2016 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp -ms.de  
 
 
 
 
  
Münster, 08.03.2016 
 
 
 
Antrag 
 
 
Verwaltung zur Schaffung von bezahlbarem 
Wohnraum entlasten - Projektentwickler einbinden 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Eines der drängendsten Zukunftsprobleme der wachsen den Stadt Münster ist es, 
ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu s tellen. Die Verwaltung wird durch 
vielfältige Aufgaben, insbesondere aus dem Bereich der Geflüchteten, sehr stark 
gefordert. Deshalb soll die Verwaltung in den Berei chen entlastet werden, in denen 
genauso gut Dritte Aufgaben nach Maßgabe der Rahmen bedingungen durch die Stadt 
erledigen können.  
Die Stadt Münster hat mit der Beauftragung von Proj ektentwicklern schon sehr gute 
Erfahrungen gemacht: Beispielhaft ist hier die Entw icklung von Gievenbeck-Südwest 
durch die LEG zu nennen. 
Im Juni 2015 hat der Rat mit der Vorlage V/0208/201 5/1 die weitere Qualifizierung der aus 
den Gutachterverfahren hervorgegangenen städtebauli chen Entwürfe zur Oxford- und 
York-Kaserne beschlossen. Im Dezember 2015 hat der Rat mit der Vorlage V/0879/2015 
die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitung der Grü ndung einer Projektgesellschaft für 
den Ankauf, die Entwicklung und Vermarktung der Flä chen vorzubereiten, um den Ankauf 
im Rahmen des Erstzugriffsrechts zeitnah umsetzen z u können, wenn eine 
Ankaufsentscheidung positiv ausfällt. Voraussetzung  für einen Ankauf durch eine solche 
Projektgesellschaft ist den Bestimmungen der Richtl inie der BImA zur verbilligten Abgabe 
von Grundstücken (VerbR) vom 25.11.2015 zufolge die  Mehrheitsbeteiligung der Stadt an 
einer solchen Projektgesellschaft. Die BImA geht of fensichtlich auch davon aus, dass die 
betroffenen Kommunen Projektentwickler auch aus dem  nichtstädtischen Bereich an der 
Planung, Entwicklung und Vermarktung beteiligen (kö nnen) und sowohl deren 
Fachkompetenz als auch deren Finanzausstattung einbeziehen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der beschriebenen städtebaulichen 
Qualifizierung (V/0208/2015/1) eine größtmögliche M inderheitsbeteiligung an der zu 
gründenden Projektgesellschaft (V/0879/2015, Sachen tscheidung Nr. 3) und die 
Umsetzung der konkretisierten Planungen europaweit für Projektentwickler

- 2 - 
auszuschreiben. Ziel muss es sein, die Konversionsf lächen möglichst zügig zu entwickeln 
und zu bebauen. 
 
 
Begründung: 
erfolgt mündlich 
 
 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen 
Jörg Berens Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

16.03.2016 Rat
TOP 35.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0014/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37