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2016/0286

7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Vorlage-Nr. 2016/0183) Berichterstattung zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung von Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der o.g. Flächennutzungsplanänderung

Magistratsvorlage 14.07.2016

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2016/0286

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.07.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0286 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks / 
Nathan-Hale-Depot - (Vorlage-Nr. 2016/0183)  
Berichterstattung zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung 
von Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der o.g. 
Flächennutzungsplanänderung  
 
Vorlage vom: 14.07.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bericht zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung von 
Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der 7. Änderung des 
Flächennutzungsplans Teilbereich  7.1 - Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot - wird zur 
Kenntnis genomme n.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2016 
 
Der Magistrat wu rde durch den von der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2016 
beschlossenen Antrag im Rahmen der erneuten Offenlage der 7. Änderung des 
Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1  (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot) (Vorlage -Nr. 
2016/0183) beauftragt zu prüfen, einen Teil der Fläche entlang der Eschollbrücker Straße, 
insbesondere für den Flächenanteil, der zurzeit mit Mannschaftsgebäuden bebaut ist, als 
Mischgebiet – MI – (nach § 6 BauNVO) für eine verträglich zu gestaltende gemeinsame 
Nutzung von Kleinge werbe und Wohnen auszuweisen.  
 
Bereits zur Erarbeitung des Rahmenplans Konversion West wurde als Teil der Vorbereitungen 
aber auch als Grundlage für später folgende Abwägungsprozesse im Jahr 2012 ein Gutachten 
in Auftrag gegeben, welches aus volkswirtschaf tlicher und demografischer Blickrichtung die 
mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven im Bereich der Wohnungs - und 
Gewerbeflächenbedarfe in Darmstadt beleuchtet (s. Gutachten Wohnungs - und 
Gewerbeflächenbedarfsanalyse für die Wissenschaftsstadt D armstadt, Behrend -Institut 
Frankfurt am Main, Juli 2012). Eine we sentliche Erkenntnis dieses Gut achtens besteht in 
einer starken Notwendigkeit zur Mobil isierung von neuen Flächenpoten zialen in Darmstadt. 
Dies gilt sowohl für gewerbliche Bau flächen als auch  für Wohnbauflä chen. Grundsätzlich wird 
dort eingeschätzt, dass der Wirtschaftsstandort Darmstadt von den aktuellen Zukunftstrends 
eher profitieren könnte u nd im Vergleich zu anderen deut schen Städten im 
Standortwettbewerb gestärkt hervorgeht. Das setzt ab er voraus, dass auch die 
Standortbedingungen insgesamt günstig sind. Hierzu zählt insbesondere auch die 
ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen, welche für die Zukunftssicherung der 
Stadt essentiell ist. Die Nicht -Verfügbarkeit von geeigneten Gewerbeflächen darf nicht zum 
Entwicklungs- und Wachstumshemmnis für die Wissenschaftsstadt Darmstadt werden.  
Insofern empfehlen die Gutachter aus ihrer fachlichen Sicht die Entwicklung der Kelley -
Barracks und des Nathan -Hale-Depots als Gewerbegebiet.  
 
Wie bereits in der Begründung zur 7. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich 7.1  
aufgeführt, g ibt die Wissenschaftsstadt Darm stadt in Abwägung mit den divergierenden 
Nutzungszielen für diesen Bereich einer gewerblichen Nutzung den  Vorrang. Dies auch  vor 
dem Hintergrund, dass bei städtebaulichen Planungen auch die Belange der Wirtschaft sowie 
die Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen 
sind. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung i st durch seine Lag e als Teil eines 
schon bestehenden Gewerbegebietes im besonderen Maße für eine gewerblic he Nutzung 
geeignet. Mit der gewerblichen Entwicklung dieser Konversionsflächen entsteht im Westen 
Darmstadts eine zusammenhängende Fläche für gewerbliche Nutzungen, di e im Norden von 
der Robert-Bosch-Straße (Europaviertel) über den Technologiestandort „TZ Rhein -Main“ bis 
zur Eschollbrücker Straße im Süden führt.  
 
Mit der seit 2012 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgten Planung der 
Konversionsflächen Kelley -Barracks und Nathan -Hale-Depot zu Gewerbezwecken soll auf die 
allgemein steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt angemessen reagiert 
werden. 
 
Die Ergebnisse des o.g. Gutachtens waren Grundlage für die nachfolgenden 
Bauleitplanverfahren W 46 - Kelley-Barracks / Nathan -Hale-Depot -, W 46.2 - Kelley-Barracks 
Südwest - und die Flächennutzungsplanänderung 7.1 (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot) 
sowie den Antrag zur Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans 
Südhessen / Regionalen Flä chennutzungsplans 2010 zur Ausweisung von Gewerbeflächen im

- 4 - 
Bereich der Kelley -Barracks. Entsprechend war die Planungsgrundlage für die seitens der 
Stadt verfolgte gewerbliche Entwicklung in allen o.g. Begründungen ausgeführt. In der 
Begründung zur Flächen nutzungsplanänderung 7.1 kann dieses beispielsweise auf der Seite 
8 unter „5. Erfordernis der Teilbereichsänderung“ nachgelesen werden.  
 
Anfang 2015 wurde darüber hinaus eine Untersuchung zur Prüfung einer Wohnnutzung 
entlang der Eschollbrücker Straße von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragt 
(s. Konversionsflächen West Kelley -Barracks / Nathan-Hale-Depot: Ergänzende Untersuchung 
„Wohnnutzung“, AG 5 Dipl. -Ingenieur Architekt BDA + Stadtplaner, Darmstadt, Februar 
2015). Die Ergebnisse dieser Unt ersuchung werden auch in der Begründung zur 7. Änderung 
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot) auf Seite 9 
erläutert: 
Zwar käme im Grundsatz für kleinere Teilbereiche der Konversion -West auch eine Nutzung 
als Wohngebiet in Frage, eine isolierte Wohnnutzung an diesem Standort wäre jedoch aus 
Sicht künftiger Bewohnerinnen und Bewohner nicht optimal. In einer ergänzenden 
Untersuchung wurde die Möglichkeit untersucht, inwieweit eine bereichsweise Anordnung von 
Wohnnutzungen im Planungsgebiet städtebaulich sinnvoll ist. Ergebnis der Untersuchung i st, 
dass „in der Ge samtabwägung der unterschiedlichen Ziele der Planung im 
Konversionsbereich West eine Anordnung von Wohnnutzungen in Teilbereichen gem. 
geltender gesetzlicher un d planerischer Grundlagen zwar möglich erscheint, aber nur 
eingeschränkt bz w. nicht empfehlens wert ist, da weder die Ziele der bisherigen Planung in 
angemessenem Umfang gesichert bleiben, noch trotz zusätzlicher Maßnahmen die 
angestrebte Qualität einer Woh nnutzung in ausreichendem Maß gewährleistet werden kann.“  
 
Die o.g. Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass eine bauleitplanerische Ausweisung von 
Wohnnutzungen wegen der Immissionsbelas tungen, die zum einen von der viel befahrenen 
Eschollbrücker Straße und zum anderen von den nahe gelegenen Gewerbegebieten ausgehen 
können, ausscheidet. Eine langfristige Wohnnutzung im Hinblick auf gesunde 
Wohnverhältnisse nicht unproblematische Vorbelastung mit schädlichen Umwelteinwirkungen 
ist an diesem Standort nicht zu b efürworten. 
 
Im Hinblick auf die aktuelle Wohnnutzung der ehemaligen Mannschaftsgebäude entlang der 
Eschollbrücker Straße für Flüchtlingsunterkünfte wird in der Begründung zur 
Flächennutzungsplanänderung 7.1 auf Seite 9 - 10 erläutert, dass die  Änderung des 
Baugesetzbuches vom November 2014 die Unterbringung von Flücht lingen oder 
Asylbegehrenden in Bestands gebäuden in Gewerbegebieten ermöglicht. Die ausgestellten 
Baugenehmigungen sind jedoch nur befristet. Nach Ablauf der Nutzungsgenehmigung der 
Flüchtlings- bzw. Asylbegehrenden -Unterkünfte wird die Nutzung dieser Gebäude un d 
Flächen für eine Wohnnut zung, ggf. in Form eines Mischgebiets für Wohnen und nicht 
störendem Gewerbe, in Ein beziehung der dann aktuellen Gegebenheiten und Bedarfe 
nochmals geprüft werden. 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, den 14.07.2016 
III/61.1.1 il Nst. 2607

Beratungsverlauf (4)

TOP 31
TOP 380
TOP 48 zur Kenntnis
TOP 11

Orte (2)

  • Eschollbrücker Straße
  • Robert-Bosch-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00