2016/0286
7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - (Vorlage-Nr. 2016/0183) Berichterstattung zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung von Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der o.g. Flächennutzungsplanänderung
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2016/0286
8480 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.07.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0286
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks /
Nathan-Hale-Depot - (Vorlage-Nr. 2016/0183)
Berichterstattung zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung
von Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der o.g.
Flächennutzungsplanänderung
Vorlage vom: 14.07.2016
Beschlussvorschlag :
Der Bericht zur Prüfung der Ausweisung eines Mischgebiets zur Ermöglichung von
Wohnnutzungen entlang der Eschollbrücker Straße im Rahmen der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans Teilbereich 7.1 - Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot - wird zur
Kenntnis genomme n.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2016
Der Magistrat wu rde durch den von der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2016
beschlossenen Antrag im Rahmen der erneuten Offenlage der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot) (Vorlage -Nr.
2016/0183) beauftragt zu prüfen, einen Teil der Fläche entlang der Eschollbrücker Straße,
insbesondere für den Flächenanteil, der zurzeit mit Mannschaftsgebäuden bebaut ist, als
Mischgebiet – MI – (nach § 6 BauNVO) für eine verträglich zu gestaltende gemeinsame
Nutzung von Kleinge werbe und Wohnen auszuweisen.
Bereits zur Erarbeitung des Rahmenplans Konversion West wurde als Teil der Vorbereitungen
aber auch als Grundlage für später folgende Abwägungsprozesse im Jahr 2012 ein Gutachten
in Auftrag gegeben, welches aus volkswirtschaf tlicher und demografischer Blickrichtung die
mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven im Bereich der Wohnungs - und
Gewerbeflächenbedarfe in Darmstadt beleuchtet (s. Gutachten Wohnungs - und
Gewerbeflächenbedarfsanalyse für die Wissenschaftsstadt D armstadt, Behrend -Institut
Frankfurt am Main, Juli 2012). Eine we sentliche Erkenntnis dieses Gut achtens besteht in
einer starken Notwendigkeit zur Mobil isierung von neuen Flächenpoten zialen in Darmstadt.
Dies gilt sowohl für gewerbliche Bau flächen als auch für Wohnbauflä chen. Grundsätzlich wird
dort eingeschätzt, dass der Wirtschaftsstandort Darmstadt von den aktuellen Zukunftstrends
eher profitieren könnte u nd im Vergleich zu anderen deut schen Städten im
Standortwettbewerb gestärkt hervorgeht. Das setzt ab er voraus, dass auch die
Standortbedingungen insgesamt günstig sind. Hierzu zählt insbesondere auch die
ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Gewerbeflächen, welche für die Zukunftssicherung der
Stadt essentiell ist. Die Nicht -Verfügbarkeit von geeigneten Gewerbeflächen darf nicht zum
Entwicklungs- und Wachstumshemmnis für die Wissenschaftsstadt Darmstadt werden.
Insofern empfehlen die Gutachter aus ihrer fachlichen Sicht die Entwicklung der Kelley -
Barracks und des Nathan -Hale-Depots als Gewerbegebiet.
Wie bereits in der Begründung zur 7. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich 7.1
aufgeführt, g ibt die Wissenschaftsstadt Darm stadt in Abwägung mit den divergierenden
Nutzungszielen für diesen Bereich einer gewerblichen Nutzung den Vorrang. Dies auch vor
dem Hintergrund, dass bei städtebaulichen Planungen auch die Belange der Wirtschaft sowie
die Belange der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen
sind. Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung i st durch seine Lag e als Teil eines
schon bestehenden Gewerbegebietes im besonderen Maße für eine gewerblic he Nutzung
geeignet. Mit der gewerblichen Entwicklung dieser Konversionsflächen entsteht im Westen
Darmstadts eine zusammenhängende Fläche für gewerbliche Nutzungen, di e im Norden von
der Robert-Bosch-Straße (Europaviertel) über den Technologiestandort „TZ Rhein -Main“ bis
zur Eschollbrücker Straße im Süden führt.
Mit der seit 2012 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgten Planung der
Konversionsflächen Kelley -Barracks und Nathan -Hale-Depot zu Gewerbezwecken soll auf die
allgemein steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt angemessen reagiert
werden.
Die Ergebnisse des o.g. Gutachtens waren Grundlage für die nachfolgenden
Bauleitplanverfahren W 46 - Kelley-Barracks / Nathan -Hale-Depot -, W 46.2 - Kelley-Barracks
Südwest - und die Flächennutzungsplanänderung 7.1 (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot)
sowie den Antrag zur Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans
Südhessen / Regionalen Flä chennutzungsplans 2010 zur Ausweisung von Gewerbeflächen im
- 4 -
Bereich der Kelley -Barracks. Entsprechend war die Planungsgrundlage für die seitens der
Stadt verfolgte gewerbliche Entwicklung in allen o.g. Begründungen ausgeführt. In der
Begründung zur Flächen nutzungsplanänderung 7.1 kann dieses beispielsweise auf der Seite
8 unter „5. Erfordernis der Teilbereichsänderung“ nachgelesen werden.
Anfang 2015 wurde darüber hinaus eine Untersuchung zur Prüfung einer Wohnnutzung
entlang der Eschollbrücker Straße von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragt
(s. Konversionsflächen West Kelley -Barracks / Nathan-Hale-Depot: Ergänzende Untersuchung
„Wohnnutzung“, AG 5 Dipl. -Ingenieur Architekt BDA + Stadtplaner, Darmstadt, Februar
2015). Die Ergebnisse dieser Unt ersuchung werden auch in der Begründung zur 7. Änderung
des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1 (Kelley -Barracks / Nathan -Hale-Depot) auf Seite 9
erläutert:
Zwar käme im Grundsatz für kleinere Teilbereiche der Konversion -West auch eine Nutzung
als Wohngebiet in Frage, eine isolierte Wohnnutzung an diesem Standort wäre jedoch aus
Sicht künftiger Bewohnerinnen und Bewohner nicht optimal. In einer ergänzenden
Untersuchung wurde die Möglichkeit untersucht, inwieweit eine bereichsweise Anordnung von
Wohnnutzungen im Planungsgebiet städtebaulich sinnvoll ist. Ergebnis der Untersuchung i st,
dass „in der Ge samtabwägung der unterschiedlichen Ziele der Planung im
Konversionsbereich West eine Anordnung von Wohnnutzungen in Teilbereichen gem.
geltender gesetzlicher un d planerischer Grundlagen zwar möglich erscheint, aber nur
eingeschränkt bz w. nicht empfehlens wert ist, da weder die Ziele der bisherigen Planung in
angemessenem Umfang gesichert bleiben, noch trotz zusätzlicher Maßnahmen die
angestrebte Qualität einer Woh nnutzung in ausreichendem Maß gewährleistet werden kann.“
Die o.g. Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass eine bauleitplanerische Ausweisung von
Wohnnutzungen wegen der Immissionsbelas tungen, die zum einen von der viel befahrenen
Eschollbrücker Straße und zum anderen von den nahe gelegenen Gewerbegebieten ausgehen
können, ausscheidet. Eine langfristige Wohnnutzung im Hinblick auf gesunde
Wohnverhältnisse nicht unproblematische Vorbelastung mit schädlichen Umwelteinwirkungen
ist an diesem Standort nicht zu b efürworten.
Im Hinblick auf die aktuelle Wohnnutzung der ehemaligen Mannschaftsgebäude entlang der
Eschollbrücker Straße für Flüchtlingsunterkünfte wird in der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung 7.1 auf Seite 9 - 10 erläutert, dass die Änderung des
Baugesetzbuches vom November 2014 die Unterbringung von Flücht lingen oder
Asylbegehrenden in Bestands gebäuden in Gewerbegebieten ermöglicht. Die ausgestellten
Baugenehmigungen sind jedoch nur befristet. Nach Ablauf der Nutzungsgenehmigung der
Flüchtlings- bzw. Asylbegehrenden -Unterkünfte wird die Nutzung dieser Gebäude un d
Flächen für eine Wohnnut zung, ggf. in Form eines Mischgebiets für Wohnen und nicht
störendem Gewerbe, in Ein beziehung der dann aktuellen Gegebenheiten und Bedarfe
nochmals geprüft werden.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 14.07.2016
III/61.1.1 il Nst. 2607
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Eschollbrücker Straße
- Robert-Bosch-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0286
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00