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Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/0247/2018 vom 22.02.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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    CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0247/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Geeignete Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche stehen in manchen Ortslagen nur sehr gering zur Verfügung. Speziell in den Rheindörfern des Stadtbezirks Chorweiler wird danach gesucht, um ihnen weitere Räume zu erschließen. Schulhöfe bilden jedoch eine Möglichkeit für deren Freizeitaktivitäten. In der Kinder- und Jugend-Bezirks- vertretungssitzung des Stadtbezirks Chorweiler kam diese Anregung von Schülern. Zu klären ist dabei die Reinhaltung der Schulhöfe und die Störungsfreiheit des Nachmittagsprogramms der Schulen. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion: - Die Verwaltung möge die rechtliche Lage prüfen, Schulhöfe nachmittags dafür zu öffnen. Hierbei sollen die Gesichtspunkte Reinigung, Versicherung und Verantwortlichkeiten nicht außer acht gelassen werden. - Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob an der GGS Spörkelhof ein Modellversuch zur beschriebenen Öffnung von Schulhöfen gestartet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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