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A-R/0014/2020

Anpassung der Verkehrsinfrastruktur - 30-Minuten-Takt Bahnhof Albachten

Antrag an den Rat 25.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 54.2

a-r-0014-2020-Ratsantrag Bhf Albachten 30-Minuten-Takt

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a-r-0014-2020-Ratsantrag Bhf Albachten 30-Minuten-Takt

2174 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0014/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 13. Mai 2020 
Ratsantrag 
  
 
Anpassung der Verkehrsinfrastruktur 
30-Minuten-Takt Bahnhof Albachten 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird unter Einbezug des Zweckverbandes Personenschienennahverkehr 
Münsterland und des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe gebeten zu prüfen, wie 
durch den Ausbau der Infrastruktur der Bahnstrecke Münster – Dülmen – Haltern – Essen, 
eine verlässliche Bedienung der Station Münster-Albachten im 30.-Min.-Takt sicherzustellen 
ist, z. B. durch Einrichtung einer Überholungsmöglichkeit in Münster-Albachten. 
 
Begründung: 
 
Zur Bedienung der Strecke Münster – Dülmen – Haltern – Essen und speziell zur Bedienung 
der Station Albachten führt der 1. Nahverkehrsplan des NWL aus dem Jahr 2011 aus, dass 
für alle Stationen im Münsterland ein 30-Minuten-Takt vorgesehen ist. 
 
CDU und Grüne hat sich zu jedem Fahrplanwechsel dafür eingesetzt, dass der 30-Minuten-
Takt einschließlich der Bedienung von Albachten erhalten bleibt. Leider zeigt der aktuelle 
Fahrplan eine andere Realität. 
 
Durch geplante Fernverkehrszüge neuer Anbieter in diesem Korridor bestehen Trassenkon-
flikte, die zu Haltausfällen in Münster-Albachten und Überholungen in Nottuln - Appelhülsen 
führen. 
 
Fernverkehrszüge genießen bei der Trassenvergabe Vorrang vor dem Nahverkehr, weil sie 
der DB Netz AG höhere Infrastrukturbenutzungsentgelte (Trasseneinnahmen) bringen. 
 
Fazit: Auch knapp 10 Jahre nach Verabschiedung des Nahverkehrsplans ist es – bei allem 
guten Willen – nicht gelungen, ein verlässliches 30-minütiges Angebot auf der Schiene für 
Albachten zu erreichen. 
 
Daraus folgt die Erkenntnis, dass ein „sich einsetzen“ für die Zuteilung von Trassen nicht 
ausreicht. 
 
Eine weitere Verdichtung des Angebotes ist nur mit einem Ausbau der Infrastruktur zu 
erreichen. 
 
Offensichtlich ist die Schieneninfrastruktur in der Relation Ruhrgebiet – Haltern – Dülmen – 
Münster so überlastet, dass nicht alle Züge dort fahren und nicht alle Haltestellen bedient 
werden können, die vom Aufgabenträger gewünscht sind. 
 
gez. 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0014/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37