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2223/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO - Ausbau der Rasengleise im KVB-Gleisnetz

Beschlussvorlage Ausschuss 07.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.09.2018, TOP 4.10

Anlage 1 - Eingabe des Petenten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Eingabe des Petenten

1469 Zeichen

Anlage A

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Von: BE UUUUUUTOUOUÖOUTOTOTUOU 3

Gesendet: Freitag, 13. April 2018 16:12

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Bürgereingabe nach $ 24 GO NRW - Ausbau der Rasengleise im KVB-
Gleisnetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

basierend auf den Presseberichten
(https://www.report-k.de/Koeln-Nachrichten/Koeln-Verkehr/KVB-will-Rasenbett-auf-Ost-West-Achse-
erweitern-95887) j

zur Erweiterung der Rasengleise auf der Ost-West-Achse der KVB, möchte ich folgend erfragen bzw.
anregen:

* Über wie viel km erstreckt sich das oberirdische Gleisnetz der KVB auf dem Stadtgebiet Köln?

* Wie viel km des oberirdischen Gleisnetz der KVB verfügt akutell über sog. Rasengleise?

* Auf wie viel km des oberirdischen Gleisnetz der KVB wäre darüber hinausgehend die Anlage sog.
Rasengleise möglich (z.B. Gleistrassen, welche nicht durch weitere/andere Verkehrsmittel genutzt werden)
* Gibt es aktuell Planungen, die in der Vorfrage genannten km innerhalb einer bestimmten Zahl von Jahren
mit Rasengleisen zu versehen?

Im Rahmen der mikroklimatischen Bedeutung von Rasengleisen möchte ich daher anregen:

* Erstellung eines 5-Jahresplan (2019 - 2023) zur vollständigen Herstellung von Rasengleisen im Gleisnetz
der KVB bis Ende Juli 2018

* Finanzielle Einplanung zur Umsetzung seitens der Stadt Köln basierend auf den vorher genannten 5-
Jahresplan

* Finanzielle Einplanung der jährlichen Wartungskosten bei der KVB

Mit freundlichen Grüßen,

Beschlussvorlage Ausschuss

4561 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2223/2018 
Freigabedatum 
07.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - Ausbau der Rasengleise im KVB-Gleisnetz, 02-1600-50/18 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für den Vorschlag, den Aus-
bau der Rasengleise im Stadtbahnnetz voranzutreiben und spricht sich dafür aus, dass die Verwal-
tung in Abstimmung mit der KVB den weiteren Ausbau von Rasengleisen im Zusammenhang mit den 
regelmäßig erforderlichen Streckensanierungen prüft und nach Möglichkeit auch im Zuge der Sanie-
rung umsetzt, um zusätzliche Kosten und Verkehrseinschränkungen für die Fahrgäste zu vermeiden. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Petent hat seine Bürgereingabe „Ausbau der Rasengleise im KVB-Gleisnetz“ gem. § 24 GO 
NRW bei der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden eingebracht (Anlage 1). 
 
Die Verwaltung teilt in Abstimmung mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zu den Fragen und An-
regungen Folgendes mit: 
 
1. Über wie viel km erstreckt sich das oberirdische Gleisnetz der KVB auf dem Stadtgebiet Köln? 
 
Das oberirdische Gleisnetz (inkl. Häfen und Güterverkehr Köln) umfasst rund 160 km. 
 
2. Wie viel km des oberirdischen Gleisnetz der KVB verfügt aktuell über sog. Rasengleise? 
 
Ein Rasengleis findet sich derzeit auf der Amsterdamer Straße sowie auf der Cäcilienstra-
ße/Pipinstraße mit einer Länge von etwa 2,5 km. Darüber hinaus existieren weitere begrünte 
Gleise (Sedum) im Stadtgebiet. 
 
3. Auf wieviel km des oberirdischen Gleisnetz der KVB wäre darüber hinausgehend die Anlage sog. 
Rasengleise möglich (z.B. Gleistrassen, welche nicht durch weitere/andere Verkehrsmittel genutzt 
werden)? 
 
Rasengleise können grundsätzlich auf den Oberflächenstrecken mit besonderem oder unabhän-
gigem Bahnkörper realisiert werden. Der damit verbundene Aufwand ist von Fall zu Fall jedoch 
sehr unterschiedlich und muss daher im Einzelfall geprüft und bewertet werden. 
 
4. Gibt es aktuell Planungen, die in der Vorfrage genannten km innerhalb einer bestimmten Zahl von 
Jahren mit Rasengleisen zu versehen? 
 
Die Herstellung eines begrünten Gleiskörpers ist mit erheblichen Mehrkosten und einem erhöhten 
Unterhaltungsaufwand gegenüber dem konventionellen Schottergleisbett verbunden. Im Zusam-
menhang mit der Sanierung oder Umgestaltung von Verkehrsanlagen, beim Neubau von Strecken 
wie der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn oder bei vorgesehenen städtebaulichen Verbesse-
rungen wird (unabhängig von einem politischen Beschluss) regelmäßig geprüft, ob ein begrünter 
Gleiskörper realisiert werden kann. Anschließend ist - insbesondere auch in Abhängigkeit von der 
städtischen Haushaltslage - zu entscheiden, ob bzw. welche Streckenabschnitte ggf. ein Rasen-
gleis erhalten. 
 
5. Erstellung eines 5-Jahresplans (2019-2023) zur vollständigen Herstellung von Rasengleisen im 
Gleisnetz der KVB bis Ende Juli 2018 / Finanzielle Einplanung zur Umsetzung seitens der Stadt 
Köln basierend auf dem vorher genannten 5-Jahresplan / Finanzielle Einplanung der jährlichen 
Wartungskosten bei der KVB 
 
Neben der Realisierung der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn als Rasengleis gibt es weitere 
Bereiche mit Planungen für Rasengleise, wie die Ringstrecke zwischen Zülpicher Platz und Ubier-
ring und den Gürtel zwischen der Aachener Straße und dem Bf. Ehrenfeld, sowie Streckenab-
schnitte, für die noch Planungen erstellt werden müssen. Hier sind neben der Aachener Straße 
(Linie 1, 7) insbesondere weitere Abschnitte des Gürtels (Linie 13) sowie der Bereich zwischen 
Deutz und Mülheim (Linie 4) zu nennen. 
 
Die weitere Umsetzung soll jeweils im Zusammenhang mit den regelmäßig erforderlichen Stre-
ckensanierungen erfolgen, um zusätzliche Kosten und Verkehrseinschränkungen für die Fahrgäs-

3 
te zu vermeiden. So ist die Realisierung im Zuge einer Streckensanierung wesentlich günstiger, 
da dann lediglich die Mehrkosten von etwa 250 €/m Gleis (reine Baumehrkosten) gegenüber einer 
Standardsanierung zum Tragen kommen. 
 
Die Planungen zu diesen Sanierungen erfolgen schrittweise und werden bei Bedarf (beispielswei-
se bei vorzeitigem Verschleiß) angepasst, weshalb eine Erstellung eines konkreten 5-Jahresplans 
inklusive der Einplanung der jährlichen Wartungskosten nicht möglich ist. 
 
 
 
 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Amsterdamer Straße
  • Aachener Straße
  • Zülpicher Platz
  • Pipinstraße

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Details

Aktenzeichen
2223/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.08.2018
Erstellt
02.07.2018 11:10