V/0536/2020
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0536/2020 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0536/2020 V/0536/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Sportausschuss von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Philipp Rieger Simon Haastert 2. Aufsichtsrat Sozialholding Klarastift GmbH Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH Aufsichtsrat Klarastift Service GmbH Aufsichtsrat Ambulante Dienste Klarastift GmbH von der Fraktion DIE LINKE. Mitglied Stellvertretung 11. RH Rüdiger Sagel RF Ortrud Philipp 11. RF Ortrud Philipp RH Heiko Wischnewski 3. Aufsichtsrat KonvOY GmbH von der Fraktion DIE LINKE. Mitglied Stellvertretung 11. RH Rüdiger Sagel RH Heiko Wischnewski Amt für Bürger- und Ratsservice 24.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0536/2020 4. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 14. Stadtbaurat Robin Denstorff Stadtdirektor Thomas Paal 14. Stadtkämmerin Christine Zeller Stadtrat Matthias Peck 5. Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 3. Stadtbaurat Robin Denstorff Stadtdirektor Thomas Paal 3. Stadtkämmerin Christine Zeller Stadtrat Matthias Peck 6. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 7. Stadtbaurat Robin Denstorff Stadtdirektor Thomas Paal 7. Stadtkämmerin Christine Zeller Stadtrat Matthias Peck 7. Aufsichtsrat NDIX GmbH (Niederländisch-Deutscher Internet Exchange B.V.) Mitglied Stellvertretung 1. Dr. Thomas Robbers Stadtkämmerin Christine Zeller 8. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Aufsichtsräten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1.: Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 15.06.2020 von der FDP-Fraktion beantragt. Zu 2. und 3.: RH Sagel hat u.a. seine Mitgliedschaften in den Aufsichtsräten der Unternehmensgruppe Klarastift und im Aufsichtsrat KonvOY mit Schreiben vom 21.06.2020 niedergelegt. Die Umbesetzungen wer- den von der Fraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 23.06.2020 beantragt. Zu 4. – 6.: Stadtkämmerin Christine Zeller und Stadtbaurat Robin Denstorff sind aktuell kommissarisch bestellt für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. Dies schließt eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat aus. Die Umbesetzungen werden von der Verwaltung vorgeschlagen. - 3 - V/0536/2020 Zu 7.: Herr Dr. Robbers ist Mitglied im Aufsichtsrat der NDIX GmbH. Die NDIX GmbH ist eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH. Im Jahr 2009 hat der Rat (V/0632/2009/1.Erg.) die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH er- mächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der NDIX GmbH entsprechend zu treffen. Gemäß § 7 Abs. 3 h) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die Geschäfts- führung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in entsprechende Organe eines Beteiligungsunter- nehmens, sofern sich nicht die Gesellschafterversammlung die o. g. Entsendung oder eine Ent- scheidung in einer anderen Angelegenheit vorbehalten hat. Die Verwaltung schlägt als Nachfolgerin von Herrn Dr. Robbers Frau Stadtkämmerin Christine Zeller vor. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0536/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37