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V/0536/2020

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 03.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 52

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0536/2020 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4870 Zeichen

V/0536/2020 
V/0536/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Sportausschuss 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Philipp Rieger 
Simon Haastert 
 
2. Aufsichtsrat Sozialholding Klarastift GmbH 
Aufsichtsrat Altenzentrum Klarastift gGmbH 
Aufsichtsrat Klarastift Service GmbH 
Aufsichtsrat Ambulante Dienste Klarastift GmbH  
 
von der Fraktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Stellvertretung 
11. RH Rüdiger Sagel 
RF Ortrud Philipp 
11. RF Ortrud Philipp 
RH Heiko Wischnewski 
 
3. Aufsichtsrat KonvOY GmbH  
 
von der Fraktion DIE LINKE. 
 
Mitglied Stellvertretung 
11. RH Rüdiger Sagel 
RH Heiko Wischnewski 
  
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
24.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0536/2020 
 
4. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH  
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
14. Stadtbaurat Robin Denstorff 
Stadtdirektor Thomas Paal 
14. Stadtkämmerin Christine Zeller 
Stadtrat Matthias Peck 
 
5. Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH  
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
3. Stadtbaurat Robin Denstorff 
Stadtdirektor Thomas Paal 
3. Stadtkämmerin Christine Zeller 
Stadtrat Matthias Peck 
 
6. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH  
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
7. Stadtbaurat Robin Denstorff 
Stadtdirektor Thomas Paal 
7. Stadtkämmerin Christine Zeller 
Stadtrat Matthias Peck 
 
7. Aufsichtsrat NDIX GmbH (Niederländisch-Deutscher Internet Exchange B.V.) 
 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Dr. Thomas Robbers 
Stadtkämmerin Christine Zeller 
  
 
8. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Aufsichtsräten herbei 
zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Die Umbesetzung wird mit Schreiben vom 15.06.2020 von der FDP-Fraktion beantragt. 
 
Zu 2. und 3.: 
RH Sagel hat u.a. seine Mitgliedschaften in den Aufsichtsräten der Unternehmensgruppe Klarastift 
und im Aufsichtsrat KonvOY mit Schreiben vom 21.06.2020 niedergelegt. Die Umbesetzungen wer-
den von der Fraktion DIE LINKE. mit Schreiben vom 23.06.2020 beantragt. 
 
Zu 4. – 6.: 
Stadtkämmerin Christine Zeller und Stadtbaurat Robin Denstorff sind aktuell kommissarisch bestellt 
für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH. Dies schließt eine Mitgliedschaft 
im Aufsichtsrat aus. Die Umbesetzungen werden von der Verwaltung vorgeschlagen.

- 3 - 
V/0536/2020 
 
Zu 7.: 
Herr Dr. Robbers ist Mitglied im Aufsichtsrat der NDIX GmbH. Die NDIX GmbH ist eine mittelbare 
Beteiligung über die Stadtwerke Münster GmbH. Im Jahr 2009 hat der Rat (V/0632/2009/1.Erg.) die 
Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH er-
mächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der NDIX GmbH entsprechend 
zu treffen. 
 
Gemäß § 7 Abs. 3 h) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die Geschäfts-
führung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung 
über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in entsprechende Organe eines Beteiligungsunter-
nehmens, sofern sich nicht die Gesellschafterversammlung die o. g. Entsendung oder eine Ent-
scheidung in einer anderen Angelegenheit vorbehalten hat. 
 
Die Verwaltung schlägt als Nachfolgerin von Herrn Dr. Robbers Frau Stadtkämmerin Christine Zeller 
vor. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 52 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0536/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37