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Schulweg für I-Dötzchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3435/2021 vom 05.10.2021

Stand: Am 07.10.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3435/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Schulweg für I-Dötzchen Herr Müller, Bezirksvertreter der CDU-Fraktion, hat in der Sitzung der BV 8 am 02.09.2021, unter TOP 9.3.1 eine mündliche Anfrage mit folgendem Hinweis zum Thema „Schulweg für I-Dötzchen“ gestellt: a) Gefährdung von Erstklässlern auf der Porzer Str. in Höhe der Haltestelle der Linie 9 durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. b) Missachtung der Schutzzone für Fußgänger*innen auf der Überquerungshilfe Eiler Straße in Höhe der Kirche bzw. auf der Rösrather Straße in Höhe der Einmündung Rather Schulstraße. c) Unterschätzung der Länge der Ampelphase bei der Ampelanlage auf der Eiler Straße in Höhe der Forststraße, was häufig dazu führt, dass Autos noch fahren, wenn die Erstklässlerinnnen und Erstklässler schon auf die Fahrbahn gehen wollen. Fragen: 1. Sind der Verwaltung diese Gefahrenstellen bekannt und wie gedenkt die Verwaltung hier und vor anderen Schulen entgegen zu wirken? 2. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig vermehrte Kontrollen auf den Schulwegen im Stadt- bezirk Kalk durchzuführen Stellungnahme der Verwaltung: Aktuell werden im gesamten Stadtgebiet verstärkt Kontrollen zur Schulwegsicherung durchgeführt. Hierbei werden sowohl Park- als auch Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Diese verstärkten Kon- trollen werden in Zusammenarbeit mit der Polizei ausgeführt. Insbesondere die Thematik „Elterntaxis“ erschwert in diesem Zusammenhang die Arbeit der Stadt Köln und der Polizei. Auch die Zusammen- arbeit mit unterschiedlichen Medien, den Schulleitungen, Lehrpersonal und Elternpflegschaften führt dennoch zu wenig Einsicht der Eltern. Bezüglich Missachtung von Schutzzonen, z.B. an Überquerungshilfen, ist es dem Verkehrsdienst nicht möglich aktiv zu werden. Es handelt sich hierbei um einen Eingriff in den fließenden Verkehr, hierzu ist ausschließlich die Polizei berechtigt. Die Polizei wurde über das Anliegen informiert und gebeten, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die Signalisierung vor Ort überprüft. Sie ist fehlerfrei und ent- spricht den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Werden die Ampel-Signale beachtet, kommt es zu keinen gefährlichen Situationen. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer*innen ist signal- technisch nicht zu regulieren. Die vorgenannten Bereiche sind bisher bei der Stadt Köln nicht als Gefahrenstellen bekannt. 2 Auf der Porzer Straße und auf der Eiler Straße befinden sich Möglichkeiten, mobile Geschwindig- keitskontrollen durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl von Kontrollen an Kindergärten und Schulen im gesamten Stadtgebiet wurden aktuell dort noch keine entsprechenden Messungen durchgeführt. Der technische Außendienst des Verkehrsdienstes der Stadt Köln wird kurzfristig im Rahmen der Aktion „Schulwegsicherung“ in Rath Heumar bzw. im Bezirk Kalk Geschwindigkeitskontrollen durch- führen.

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2021

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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