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2021/0173

Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets

Magistratsvorlage 10.06.2021

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Punkt 17: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets 
 (V-Nr. 2021/0173) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: UFFBASSE

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Punkt 9: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets 
 (V-Nr. 2021/0173) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

2021/0173

9324 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.06.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0173 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 351720 
Kostenstelle:  050-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3517-20 Sachkonto: 7290180 
 
Betreff: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets  
 
Vorlage vom: 10.06.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen die Verwaltung  
gemeinsam mit dem Bündnis für soziale Gerechtigkeit , die Rahmenbedingungen des 
Darmstädter Sozialtickets zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV durch Bezieherinnen und 
Bezieher von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB 
XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu prüfen, um die 
Teilhabemöglichkeiten durch eine verbesserte Inanspruchnahme zu stärken.  
2. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung 
zur Beschlussfassung vorgelegt.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2021 
 
Zur Stärkung der Teilhabemöglichkeiten finanziell benachteiligter Darmstädterinnen und 
Darmstädter hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 01.06.2019 in einem ersten Schritt 
ein Sozialticket zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV innerhalb des Stadtgebietes eingeführt. 
Das Ticket verfolgt das Ziel, die Mobilität für alle Berechtigten in Darmstadt sicherzustellen 
und die Angebote der Stadtgesellschaft uneingeschränkt nutzbar zu machen.  
 
Gemäß Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung (V-Nr. 2018/0145) 
sind die Kosten für Tickets der Preisstufe 1 sowie für die Stadtpreisstufe Darmstadt, die durch 
den RMV zu einem vergünstigten Preis an Sozialticket-Berechtigte abgegeben werden, bereits 
durch den Regelsatzanteil für Verkehr abgedeckt. Die Kosten der Preisstufe 2 hingegen 
übersteigen den Regelsatzanteil auch bei Vergünstigung durch den RMV und stellen in Folge 
dessen eine Mobilitätsbarriere und Teilhabebeschränkung dar. Zur Erreichung des 
vorgenannten Ziels, wird für die Preisstufe 2 daher ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in 
Höhe von 33 % auf den vergünstigten Ticketpreis gewährt. Das Sozialticket wird in Form einer 
9-Uhr-Monatskarte ausgegeben. 
 
Für den kommunalen Zuschuss zur Kostenerstattung an die Heag mobilo steht ein Budget in 
Höhe von 400.000 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Nach Verbrauch des Budgets können die 
Tickets in dem betreffenden Haushaltsjahr weiter zu den vom RMV vergünstigten Preisen 
erworben werden. 
 
Bei Einführung des Tickets wurde auf Basis der Erfahrungen anderer Städte die Annahme 
getroffen, dass rund 30% der potentiell anspruchsberechtigten Personen ein Sozialticket 
erwerben würden. Das entsprach 2019 einer Zahl von rund 4.100 Personen.  
 
Um zu prüfen, ob das Ziel der prognostizierten Inanspruchnahme erreicht wird und damit die 
Stärkung der Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden konnte, ist eine entsprechende 
Auswertung nach Ablauf des ersten Jahres der Einführung vorgenommen worden. Eine weitere 
Auswertung ab 06/2020 wurde nicht vorgenommen, da durch die Auswirkungen der Pandemie 
keine validen Daten vorliegen und keine anderen Schlussfolgerungen zu erwarten gewesen 
wären.

- 4 - 
Die tatsächliche Inanspruchnahme des Sozialtickets im Betrachtungszeitraum 06/2019 – 
05/2020 stellt sich demnach wie folgt dar: 
 
Monat Stadtpreisstufe  Preisstufe 1 Preisstufe 2 Zuschuss für PS 2  
Jun 19 0 27 138 2.416,45 € 
Jul 19 0 26 151 2.619,85 € 
Aug 19 0 22 193 3.348,55 € 
Sep 19 0 25 209 3.626,15 € 
Okt 19 0 14 258 4.416,60 € 
Nov 19 0 18 263 4.563,05 € 
Dez 19 0 12 226 3.922,75 € 
Summe 2019 0 144 1.438 29.913,40 €  
Jan 20 0 14 259 4.532,50 € 
Feb 20 0 11 259 4.532,50 € 
Mrz 20 0 4 131 2.292,50 € 
Apr 20 0 3 33 577,50 € 
Mai 20 0 3 58 1.015,00 € 
Zwischensumme 2020  0 35 740 12.950,00 €  
Kumuliert 2019/2020  0 179 2.178 37.863,40 € 
Tabelle 1: Eigene Darstellung  
 
Positiv ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme nach Einführung des Tickets zunächst 
monatlich angestiegen ist. Ab 10/2019 hat sich die Inanspruchnahme bis zum Beginn des 
Lockdowns im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in 03/2020 auf ein relativ stabiles 
Niveau von rund 260 Tickets pro Monat eingependelt. Ausnahme ist hier lediglich der 
Dezember 2019 mit 226 Tickets. In Folge des Lockdowns sind die Zahlen ab 03/2020 jedoch 
gravierend eingebrochen. 
 
Die Preisstufe 2 wurde mit insgesamt 2.178 verkauften Tickets, das entspricht rund 92,4 % 
aller verkauften Tickets innerhalb des ersten Jahres, mit Abstand am häufigsten in Anspruch 
genommen. Dies ist wenig verwunderlich, da die Preisstufe 2 durch den kommunalen Zuschuss 
das attraktivste Ticket darstellt. 
 
Im Ergebnis bleibt die tatsächliche Inanspruchnahme des Sozialtickets mit insgesamt 2.178  
bzw. 2.357 verkauften Tickets innerhalb des ersten Jahres jedoch deutlich hinter den 
Erwartungen zu Beginn der Einführung zurück. 
 
Der grundsätzliche Bedarf an einem Darmstädter Sozialticket wurde unter anderem durch das 
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit gegenüber der Politik formuliert und durch verschiedene 
Erhebungen im Vorfeld der Einführung bestätigt. In 2020 gab und gibt es jedoch zwei 
Faktoren, die den Bedarf an einem solchen Ticket und den tatsächlichen Verkauf des 
Sozialtickets wesentlich beeinflusst haben. Dies sind zum einen die Einführung des

- 5 - 
„Seniorentickets Hessen“ und zum anderen die Corona-Pandemie und ihre Folgen auf den 
ÖPNV.  
 
Das „Seniorenticket Hessen“ berechtigt seit dem 01.01.2020 Seniorinnen und Senioren ab 65 
Jahren zum Erwerb einer vergünstigten 9-Uhr-Jahreskarte, mit der sie für 365,00 Euro pro 
Jahr den ÖPNV innerhalb des gesamten RMV Gebietes nutzen können. Anderweitige Ansprüche 
auf Vergünstigungen zur Nutzung des ÖPNV sind generell vorrangig zu realisieren und 
schließen den Bezug des Darmstädter Sozialtickets aus. Sämtliche Leistungsberechtigte über 
65 Jahren, das sind insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von 
Grundsicherungsleistungen im Alter, sind in der Folge seit dem 01.01.2020 nicht mehr 
berechtigt ein Darmstädter Sozialticket zu erwerben. Zum Stichtag 31.12.2019 waren dies 
insgesamt 1.745 Personen, die folglich seither dauerhaft keinen Bedarf (meh r) an einem 
Sozialticket haben. 
 
Zur Frage nach der Attraktivität des Sozialtickets wird in den Beratungsgesprächen von den 
Berechtigten als häufigster Ablehnungsgrund angeführt, dass das Ticket aufgrund der 
zeitlichen Bindung ab 09.00 Uhr uninteressant/unattraktiv ist. Arztbesuche, Behördengänge 
oder die Begleitung der Kinder in Schule und Kita sind häufig vor 9 Uhr terminiert, weshalb das 
Sozialticket für viele potentiell Anspruchsberechtigte keine Alternative oder gar bessere Lösung 
zur regulären Einzelfahrkarte und Co. darstellt. 
 
Bezugnehmend auf die vorangegangenen Ausführungen sind insbesondere folgende mögliche 
Ansatzpunkte zur Steigerung der Inanspruchnahme zu prüfen: 
 
1. Erhöhung des städtischen Zuschussbetrages für die Preisstufe 2  
2. Aufhebung der zeitlichen Bindung an eine 9-Uhr-(Monats-)Karte  
3. Bezuschussung auch von anderen Zeitkarten, wie beispielweise Einzelfahr- und/oder 
Wochenkarten 
4. Ausweitung des (erhöhten) städtischen Zuschusses auch auf andere Preisstufen 
5. Ausweitung/Erhöhung der Reichweite, z.B. auf angrenzende Landkreiskommunen  
6. Neue Werbekampagne/Intensivierung der Informationsmaßnahmen 
 
Darüber hinaus ist eine webbasierende Umsetzung der Berechtigungsnachweise in die Prüfung 
der Weiterentwicklung einzubeziehen. Im Sinne einer zukunftsorientierten digitalen Lösung und 
der Optimierung von Arbeitsvorgängen und – prozessen,  erscheint eine Umstellung vor allem 
im Verbund mit den weiteren Angeboten der Teilhabecard sinnvoll.  
 
Der grundsätzliche Bedarf an einem Sozialticket wird, auch bei verkleinertem Berechtigtenkreis 
und trotz der vergleichsweise geringen Inanspruchnahme im ersten Jahr, nicht in Frage 
gestellt. Damit die in der Magistratsvorlage genannten Ziele erreicht werden, muss das 
Sozialticket in einem nächsten Schritt für die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer attraktiver 
gestaltet werden, um so die Inanspruchnahme zu steigern. Hierzu ist zeitnah zwischen dem 
Sozialdezernat, den ausführenden Ämtern – Jobcenter und Amt für Soziales und Prävention –

- 6 - 
sowie der HEAG Mobilo unter Einbindung des Bündnisses für soziale Gerechtigkeit 
auszuarbeiten und abzustimmen, welche Maßnahmen hierfür zielführend sind. Dabei sind die 
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere die zur Verfügung stehenden finanziellen 
Mittel, zu beachten und die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen zu bewerten.  
  
Darmstadt, 10.06.2021 
ks/50-V 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.06.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00