2021/0173
Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets
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Punkt 17: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets (V-Nr. 2021/0173) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE
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Punkt 9: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets (V-Nr. 2021/0173) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Soziales der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
2021/0173
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0173
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 351720
Kostenstelle: 050-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3517-20 Sachkonto: 7290180
Betreff: Evaluation und Weiterentwicklung des Darmstädter Sozialtickets
Vorlage vom: 10.06.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen die Verwaltung
gemeinsam mit dem Bündnis für soziale Gerechtigkeit , die Rahmenbedingungen des
Darmstädter Sozialtickets zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV durch Bezieherinnen und
Bezieher von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB
XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu prüfen, um die
Teilhabemöglichkeiten durch eine verbesserte Inanspruchnahme zu stärken.
2. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2021
Zur Stärkung der Teilhabemöglichkeiten finanziell benachteiligter Darmstädterinnen und
Darmstädter hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 01.06.2019 in einem ersten Schritt
ein Sozialticket zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV innerhalb des Stadtgebietes eingeführt.
Das Ticket verfolgt das Ziel, die Mobilität für alle Berechtigten in Darmstadt sicherzustellen
und die Angebote der Stadtgesellschaft uneingeschränkt nutzbar zu machen.
Gemäß Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung (V-Nr. 2018/0145)
sind die Kosten für Tickets der Preisstufe 1 sowie für die Stadtpreisstufe Darmstadt, die durch
den RMV zu einem vergünstigten Preis an Sozialticket-Berechtigte abgegeben werden, bereits
durch den Regelsatzanteil für Verkehr abgedeckt. Die Kosten der Preisstufe 2 hingegen
übersteigen den Regelsatzanteil auch bei Vergünstigung durch den RMV und stellen in Folge
dessen eine Mobilitätsbarriere und Teilhabebeschränkung dar. Zur Erreichung des
vorgenannten Ziels, wird für die Preisstufe 2 daher ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in
Höhe von 33 % auf den vergünstigten Ticketpreis gewährt. Das Sozialticket wird in Form einer
9-Uhr-Monatskarte ausgegeben.
Für den kommunalen Zuschuss zur Kostenerstattung an die Heag mobilo steht ein Budget in
Höhe von 400.000 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Nach Verbrauch des Budgets können die
Tickets in dem betreffenden Haushaltsjahr weiter zu den vom RMV vergünstigten Preisen
erworben werden.
Bei Einführung des Tickets wurde auf Basis der Erfahrungen anderer Städte die Annahme
getroffen, dass rund 30% der potentiell anspruchsberechtigten Personen ein Sozialticket
erwerben würden. Das entsprach 2019 einer Zahl von rund 4.100 Personen.
Um zu prüfen, ob das Ziel der prognostizierten Inanspruchnahme erreicht wird und damit die
Stärkung der Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden konnte, ist eine entsprechende
Auswertung nach Ablauf des ersten Jahres der Einführung vorgenommen worden. Eine weitere
Auswertung ab 06/2020 wurde nicht vorgenommen, da durch die Auswirkungen der Pandemie
keine validen Daten vorliegen und keine anderen Schlussfolgerungen zu erwarten gewesen
wären.
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Die tatsächliche Inanspruchnahme des Sozialtickets im Betrachtungszeitraum 06/2019 –
05/2020 stellt sich demnach wie folgt dar:
Monat Stadtpreisstufe Preisstufe 1 Preisstufe 2 Zuschuss für PS 2
Jun 19 0 27 138 2.416,45 €
Jul 19 0 26 151 2.619,85 €
Aug 19 0 22 193 3.348,55 €
Sep 19 0 25 209 3.626,15 €
Okt 19 0 14 258 4.416,60 €
Nov 19 0 18 263 4.563,05 €
Dez 19 0 12 226 3.922,75 €
Summe 2019 0 144 1.438 29.913,40 €
Jan 20 0 14 259 4.532,50 €
Feb 20 0 11 259 4.532,50 €
Mrz 20 0 4 131 2.292,50 €
Apr 20 0 3 33 577,50 €
Mai 20 0 3 58 1.015,00 €
Zwischensumme 2020 0 35 740 12.950,00 €
Kumuliert 2019/2020 0 179 2.178 37.863,40 €
Tabelle 1: Eigene Darstellung
Positiv ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme nach Einführung des Tickets zunächst
monatlich angestiegen ist. Ab 10/2019 hat sich die Inanspruchnahme bis zum Beginn des
Lockdowns im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in 03/2020 auf ein relativ stabiles
Niveau von rund 260 Tickets pro Monat eingependelt. Ausnahme ist hier lediglich der
Dezember 2019 mit 226 Tickets. In Folge des Lockdowns sind die Zahlen ab 03/2020 jedoch
gravierend eingebrochen.
Die Preisstufe 2 wurde mit insgesamt 2.178 verkauften Tickets, das entspricht rund 92,4 %
aller verkauften Tickets innerhalb des ersten Jahres, mit Abstand am häufigsten in Anspruch
genommen. Dies ist wenig verwunderlich, da die Preisstufe 2 durch den kommunalen Zuschuss
das attraktivste Ticket darstellt.
Im Ergebnis bleibt die tatsächliche Inanspruchnahme des Sozialtickets mit insgesamt 2.178
bzw. 2.357 verkauften Tickets innerhalb des ersten Jahres jedoch deutlich hinter den
Erwartungen zu Beginn der Einführung zurück.
Der grundsätzliche Bedarf an einem Darmstädter Sozialticket wurde unter anderem durch das
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit gegenüber der Politik formuliert und durch verschiedene
Erhebungen im Vorfeld der Einführung bestätigt. In 2020 gab und gibt es jedoch zwei
Faktoren, die den Bedarf an einem solchen Ticket und den tatsächlichen Verkauf des
Sozialtickets wesentlich beeinflusst haben. Dies sind zum einen die Einführung des
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„Seniorentickets Hessen“ und zum anderen die Corona-Pandemie und ihre Folgen auf den
ÖPNV.
Das „Seniorenticket Hessen“ berechtigt seit dem 01.01.2020 Seniorinnen und Senioren ab 65
Jahren zum Erwerb einer vergünstigten 9-Uhr-Jahreskarte, mit der sie für 365,00 Euro pro
Jahr den ÖPNV innerhalb des gesamten RMV Gebietes nutzen können. Anderweitige Ansprüche
auf Vergünstigungen zur Nutzung des ÖPNV sind generell vorrangig zu realisieren und
schließen den Bezug des Darmstädter Sozialtickets aus. Sämtliche Leistungsberechtigte über
65 Jahren, das sind insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von
Grundsicherungsleistungen im Alter, sind in der Folge seit dem 01.01.2020 nicht mehr
berechtigt ein Darmstädter Sozialticket zu erwerben. Zum Stichtag 31.12.2019 waren dies
insgesamt 1.745 Personen, die folglich seither dauerhaft keinen Bedarf (meh r) an einem
Sozialticket haben.
Zur Frage nach der Attraktivität des Sozialtickets wird in den Beratungsgesprächen von den
Berechtigten als häufigster Ablehnungsgrund angeführt, dass das Ticket aufgrund der
zeitlichen Bindung ab 09.00 Uhr uninteressant/unattraktiv ist. Arztbesuche, Behördengänge
oder die Begleitung der Kinder in Schule und Kita sind häufig vor 9 Uhr terminiert, weshalb das
Sozialticket für viele potentiell Anspruchsberechtigte keine Alternative oder gar bessere Lösung
zur regulären Einzelfahrkarte und Co. darstellt.
Bezugnehmend auf die vorangegangenen Ausführungen sind insbesondere folgende mögliche
Ansatzpunkte zur Steigerung der Inanspruchnahme zu prüfen:
1. Erhöhung des städtischen Zuschussbetrages für die Preisstufe 2
2. Aufhebung der zeitlichen Bindung an eine 9-Uhr-(Monats-)Karte
3. Bezuschussung auch von anderen Zeitkarten, wie beispielweise Einzelfahr- und/oder
Wochenkarten
4. Ausweitung des (erhöhten) städtischen Zuschusses auch auf andere Preisstufen
5. Ausweitung/Erhöhung der Reichweite, z.B. auf angrenzende Landkreiskommunen
6. Neue Werbekampagne/Intensivierung der Informationsmaßnahmen
Darüber hinaus ist eine webbasierende Umsetzung der Berechtigungsnachweise in die Prüfung
der Weiterentwicklung einzubeziehen. Im Sinne einer zukunftsorientierten digitalen Lösung und
der Optimierung von Arbeitsvorgängen und – prozessen, erscheint eine Umstellung vor allem
im Verbund mit den weiteren Angeboten der Teilhabecard sinnvoll.
Der grundsätzliche Bedarf an einem Sozialticket wird, auch bei verkleinertem Berechtigtenkreis
und trotz der vergleichsweise geringen Inanspruchnahme im ersten Jahr, nicht in Frage
gestellt. Damit die in der Magistratsvorlage genannten Ziele erreicht werden, muss das
Sozialticket in einem nächsten Schritt für die potentiellen Nutzerinnen und Nutzer attraktiver
gestaltet werden, um so die Inanspruchnahme zu steigern. Hierzu ist zeitnah zwischen dem
Sozialdezernat, den ausführenden Ämtern – Jobcenter und Amt für Soziales und Prävention –
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sowie der HEAG Mobilo unter Einbindung des Bündnisses für soziale Gerechtigkeit
auszuarbeiten und abzustimmen, welche Maßnahmen hierfür zielführend sind. Dabei sind die
bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere die zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel, zu beachten und die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen zu bewerten.
Darmstadt, 10.06.2021
ks/50-V
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0173
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00