1226/2023
Beantwortung AN/1527/2022 Fehlende Schulbau-Baumaßnahmen im Bezirk Chorweiler in der Haushaltsplanung 2023/24
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4870 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 1226/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.10.2023 Beantwortung AN/1527/2022 Fehlende Schulbau-Baumaßnahmen im Bezirk Chorweiler in der Haushaltsplanung 2023/24 Die Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen aus der Bezirksvertretung 6 stellt folgende Fragen: Im Bezirk Chorweiler sind dringend Investitionen in die Gebäude der hier ansässigen Schulen notwendig. Leider sind einige nicht in den Unterlagen zum Haushalt aufgeführt, die der BV Chorweiler zur Beratung vorliegen. Hier folgen nur einige Beispiele dafür. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wo sind die Finanzierungsvorschläge und Kostenaufstellung für den Sanierungsfall HBG Gesamtschule Chorweiler? 2. Wo findet man die Grundschule Lebensbaumweg/ kath. Grundschule Heimersdorf und die GGS Spoerkelhof mit Außenstellen, die dringend OGTS Räume brauchen um die zukünftigen gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können? 3. Warum sind die dringend notwendigen Baumaßnahmen (16-21107-016) für das HMG- Gymnasium in Köln-Weiler nicht im Haushalt 2023 / 2024 aufgeführt? a) Wie hoch sind bisher die Planungskosten 16-21107-016 seit dem Beschluss 2010? b) Wieso werden trotz höchster Dringlichkeit die Renovierung immer wieder verschoben? 4. Wo befinden sich die restlichen Unterlagen zur Finanzplanung 2023/24? a) Wird der BV Chorweiler noch ein Zugang zum gesamten Haushaltsentwurf ermöglicht? b) Wenn ja, Wann? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Zu 1. Der Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Merianstr. 11, 50765 Köln-Chorweiler ist bereits unter Ziffer 57 der fortgeschriebenen Schulbaumaßnahmenliste erfasst, eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich. Die einzelnen Baumaßnahmen werden entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten bei der Gebäudewirtschaft umgesetzt. Eine Fertigstellung in den Jahren 2023/2024 ist nicht möglich. 2 Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen werden den politischen Gremien die Finanzierungsmodalitäten dargelegt. Zu 2. Bei der Haushaltsplanung 2023/2024 wurden seitens der Schulverwaltung für alle städtischen Schulen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Priorität aufge- teilt. Auch die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt nach einer Prioritätenliste und den innerhalb der Verwaltung zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. Mittel für die Sanierung von Schulen sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft einge- plant. Aktuell stellt sich die Verwaltung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganz- tagsbetreuung auf. Hierzu werden die Schulstandorte betrachtet um Fehlbedarfe kon- kretisieren zu können und notwendige bauliche Veränderungen in die Schulbaumaß- nahmenliste aufzunehmen. Bislang liegt jedoch noch kein Ausführungsgesetz zum Rechtsanspruch seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Zum Lebensbaumweg: die Schule kann eine Containeranlage mit acht Unterrichtsräu- men weiternutzen, die eigentlich nach dem in 2021 erfolgten Auszug der Gemein- schaftsgrundschule in den Fühlinger Weg 7 abgebaut werden sollte. Zum Spoerkelhof 7: An der Außenstelle Amandusstraße ist der Ausbau der ursprüng- lich privat vermieteten Wohnung im 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses für die Offene Ganztagsschule geplant. Die Räume können frühestens im Jahr 2026 fertig gestellt werden. Zu 3. Die Gremienbeteiligung (3739/2022) für den naturwissenschaftlichen Modulbau am Gymnasium Fühlinger Weg 4, 50765 Köln-Volkhoven ist in Umsetzung. Mittel für die Ausstattung sind entsprechend zum Haushaltsplan 2023/2024 vorgesehen. Die Bau- maßnahme wird über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert. Die bisherigen Planungskosten für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fach- räume des Heinrich-Mann-Gymnasiums am Fühlinger Weg betragen bislang rund 225.000 Euro brutto. Inzwischen wurde entschieden, die naturwissenschaftlichen Räume im Bestand nicht zu sanieren, sondern lediglich zu ertüchtigen, bis der Modulbau für die Naturwissen- schaften errichtet ist. Nach Errichtung des Modulbaus sollen die bisherigen naturwis- senschaftlichen Räume je nach Bedarf zu allgemeinen Unterrichtsräumen hergerichtet werden. Zu 4. Diese Fragen wurden bereits im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023/2024 (Vorlagennummer 3258/2022) beantwortet. Der Rat hat am 10.11.2022 den Haushalt der Stadt Köln für die Jahre 2023/2024 ein- schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 beschlossen. Die Ge- nehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Köln ist am 19.12.2022 erfolgt. Der Haushalt ist öffentlich zugänglich und auf der Internetseite der Stadt Köln abrufbar. Sämtliche Beratungsunterlagen sind über das Ratsinformationssystem öffentlich ver- fügbar.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1226/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 12.04.2023 16:07