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0454/2023

Förderprogramm "Dritte Orte" - Erste Genehmigung für die Förderphase 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.04.2023, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Förderungen 2023-1 aus Förderprogramm Dritte Orte

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Beschlussvorlage Ausschuss

5579 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 0454/2023 
Freigabedatum 22.02.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Dritte Orte" - Erste Genehmigung für die Förderphase 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom 
Rat am 08.09.2022 beschlossenen aktualisierten Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 2048/2022) 
die Förderung der in der beiliegenden Anlage 1 aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem 
Kölner Stadtgebiet in Höhe von insgesamt 44.335,00 Euro.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 20.04.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  44.335 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 das Förderprogramm „Dritte Orte“ 
beschlossen (Vorlage 0022/2021; geändert beschlossen gemäß AN/1160/2021).  
Am 08.09.2022 wurde eine Aktualisierung des Förderprogramms beschlossen (Vorlage 
2048/2022). 
 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im 
Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 
in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sin-
ne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung. 
 
Da perspektivisch eine Verteilung der Gesamtmittel auf 50% institutionelle Förderungen, 45% 
Projektförderungen und 5% für finanziell unverschuldet in Not geratene Vereine mit engem 
Bezug zu den Dritten Orten vorgesehen ist, können bis 2025 nur noch Projekte und finanziell 
unverschuldet in Not geratene Vereine mit dem vorgenannten Bezug zu den Dritten Orten 
gefördert werden. 
 
Ziel des Förderprogramms Dritte Orte ist es, die Schaffung weiterer Begegnungsräume zu 
flankieren und Träger nichtkommerzieller Begegnungsinitiativen, die als Dritte Orte das ge-
sellschaftliche Miteinander im jeweiligen Stadtteil (und darüber hinaus) beleben und prägen, in 
ihrem bürgerschaftlichen Engagement für die Kölner Stadtgesellschaft zu unterstützen.

3 
 
Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit klarem Quartiersbezug. 
Die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung durch das zuständige Finanzamt soll nach-
gewiesen werden.  
 
Im Rahmen einer Liquiditätshilfe können darüber hinaus Vereine, die unverschuldet in eine 
finanzielle Notlage geraten sind und bereits Angebote analog des Förderprogramms Dritte 
Orte durchführen, mit einer einmaligen Förderung von maximal 5.000 Euro unterstützt wer-
den. Insgesamt sind maximal 5% der Gesamtfördersumme des jeweiligen Haushaltsjahres 
(aktuell 40.000 Euro) möglich.  
 
Gemäß des Förderprogramms ist die maximale Förderhöhe pro Verein auf insgesamt 25.000 
Euro im Jahr (institutionelle Förderung, Baukosten-/Technikzuschuss, Projektkostenzuschuss) 
beschränkt. 
 
Auf Grundlage der eingereichten und auf Plausibilität geprüften Anträge und Finanzpläne für 
das Jahr 2023 wurden die in der Anlage 1 aufgelisteten Vereine für die erste Fördergenehmi-
gung der Förderphase 2023 berücksichtigt.  
 
Im Ergebnis werden für 2023 vier Projektförderungen und ein Baukosten-/Technikzuschuss in 
Höhe von insgesamt 44.335 Euro vorgeschlagen. 
 
Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Förderungen für die erste Fördergenehmigung 2023 
wurde seitens der Verwaltung Wert darauf gelegt, dass sich die Fördermaßnahmen in die vor-
handene Sozialraumlandschaft einfügen und diese sinnvoll ergänzen. Außerdem wurden an-
hand einer Bewertungsmatrix die aktualisierten Kriterien und Anforderungen des Förderpro-
gramms gewichtet und transparent bewertet. 
 
Inklusive der hier vorgeschlagenen Förderungen verteilen sich die Mittel 2023 insgesamt wie 
folgt: 
 
 
Förderart 
 
 
Laufzeit 
 
Bewilligte Mittel 
 
Prozent-
anteil 
 
Projektförderungen 
 
 
ein Jahr  
 
44.335 € 
 
5,5 % 
 
Institutionelle Förderungen 
(Betriebskostenzuschuss) 
 
 
01.01.2022 – 31.12.2024 
 
498.710 € 
 
62,4 % 
Restmittel  256.955 € 32,1 % 
 
 
Finanzierung 
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im 
Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 
in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sin-
ne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung. 
 
Mit der ersten Genehmigung für die Förderphase 2023 werden Mittel in Höhe von 44.335 Euro 
verwendet.  
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Erste Fördergenehmigung 2023 aus Förderprogramm „Dritte Orte“

4

Anlage 1 Förderungen 2023-1 aus Förderprogramm Dritte Orte

2624 Zeichen

0454/2023 - Anlage 1
Erste Fördergenehmigung 2023 - Förderprogramm Dritte Orte
Baukosten-
/Technik-
zuschuss
Projekt-           
zuschuss
institutio-           
nelle 
Förderung
Stadtbezirk 1
1
Beginen Köln e.V.
Unter Linden 119, 50859 
Köln
Innenstadt         6.755 € 5.400 €
Der Beginen Köln e.V. plant in der Altstadt eine Aufwertung des Begegnungsortes "Beginenfenster". 
Hierzu wird mit dem Baukosten und Technikzuschuss neues Mobiliar angeschafft. Außerdem soll das 
Angebot durch eine Honorarkraft unterstützt und professionalisiert werden. Diese wird für die gesamte 
Organisation (Raumnutzung, Vor- und Nachbereitung, Kontakte, Netzwerken, Technikaufbau, 
Öffentlichkeitsarbeit) zuständig sein und ein tragfähiges Nutzungskonzept entwickeln.
Stadtbezirk 2
2
AWO Kreisverband Köln 
e.V.
Rubensstr. 7 - 13, 50676 
Köln
Raderthal 3.740 €
Die AWO Kreisverband Köln e.V. wird in Raderthal das interkulturelle und intergenerationale 
Begegnungs- und Kunstprojekt "Alter hat viele Gesichter" anbieten. Gemeinsam mit der evangelischen 
Kirchengemeinde, der Hanbit-Kirchengemeinde und dem koreanischen Frauenchor werden mit einer 
Fotografin Porträitaufnahmen von Senior:innen gemacht, die in einer einjährigen Ausstellung besichtigt 
werden können.
Stadtbezirk 7
3
Alevitisches 
Kulturzentrum Köln-Porz 
und Umgebung e.V. 
Josefstr. 24, 51143 Köln
Porz 6.300 €
Das Alevitische Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung wird ein Projekt mit dem Titel "Aktiv bleiben – 
Begegnung und Bewegung für Senior:innen Porz" anbieten. Ziel ist es Senior:innen der alevitischen 
Gemeinschaft mit anderen Senior:innen zu verbinden und einen gemeinsamen Projektplan für ein aktives 
Leben und zur besseren gesellschaftlichen Teilhabe zu entwickeln und umzusetzen. Das Projekt ist in 
einem hohen Maß partizipativ angelegt.
Stadtbezirk 8
4
Pro HöVi e.V.
An St. Elisabeth 5
51103 Köln
Höhenberg / 
Vingst 22.140 €
Pro HöVi e.V. wird in dem Projekt "„Geschichten und Gerichte der Passauer Straße – ein Projekt der 
Stadtteilwohnung Passauer Straße" nachbarschaftliche Begegnung fördern. Über die Zubereitung 
gemeinsamer regionaler bzw. landestypischer Speisen und Erzählungen über biografische Ereignisse 
soll ein Mehrgenerationen-Austausch stattfinden. Ziel des Projektes ist ein gemeinsames Stadtteilfest mit 
der Präsentation der Projektergebnisse.
6.755 € 37.580 € 0 €
 Kurzbeschreibung / AnmerkungenLfd.
Nr. Name des Vereins Stadtteil
Förderart
44.335 €
800.000 €
256.955 €
Höhe der ersten Fördergenehmigung
Max. Förderbudget 2023
Verbleibende Fördermittel 2023
498.710 €Höhe der bewilligten institutionellen 
Förderungen bis 31.12.2024
1

Beratungsverlauf (5)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.04.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rubensstraße 7
  • Josefstraße 24
  • An St. Elisabeth 5
  • Passauer Straße
  • Unter Linden 119

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Details

Aktenzeichen
0454/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2023
Erstellt
31.01.2023 17:48