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AN/0925/2017

Kinderfreundliche Kommune

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 16.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 3.1.1

Anlage 1 Auszug JHA 20.06.2017

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne) (1)

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Anlage 1 Auszug JHA 20.06.2017

4880 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Voous 
Telefon:  (0221) 221-24954  
Fax       :  (0221) 221-28650 
E-Mail:  petra.voous@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2017 
öffentlich 
5.2.1 Kinderfreundliche Kommune 
AN/0925/2017 
Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt 
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: 
- Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und 
dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend-
lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah-
rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu 
der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro 
soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und 
Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. 
Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro 
personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju-
gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver-
waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. 
- Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, mit der Bezirksjugendpflege, den Be-
zirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworkerinnen und 
Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie bestehenden 
Kinder
- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und 
Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Abstimmung 
vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Be-
teiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch Verbands-
ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche erreicht. Die ge-
Anlage 1

wählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort entsprechend un-
terschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungsstrukturen wie 
den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 80 gemeinsam 
entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. Eine von den o.g. 
Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprüfung der Wirkung 
des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. 
Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie 
ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur 
Kenntnis gegeben.  
 
- Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand 
von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe 
von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative 
Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die  
Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. 
Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und 
unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. 
 
- Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln 
bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale 
Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä-
dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen 
ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass 
Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli-
chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche 
Anregungen geben. 
Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen 
über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die 
Kinder und Jugendlichen zu bringen. 
 
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte-
bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für 
Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus 
den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju-
gendliche selbst vorzusehen. 
 
- Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln 
aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder-
rechte. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 11 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), BDKJ Erzdiözese 
Köln e.V. (1), , SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1) 
 keine Gegenstimmen 
 3 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. 
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1) 
Einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen: 
Herr Dompke (Sportjugend) hat weder an der Beratung, noch an der Beschlussfas-
sung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen (Befangenheit).

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

7525 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.06.2017 
 
AN/0925/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
Rat 11.07.2017 
 
Kinderfreundliche Kommune 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Be-
schlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus-
ses am 20.06.2017 aufzunehmen: 
 
2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unter-
schrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den 
Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebe-
nen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendli-
chen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach des-
sen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden 
kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundli-
che Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt 
und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte.

- 2 - 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss 
und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem 
Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundli-
che Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten 
verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwick-
lung und praktischen Umsetzung einzuplanen. 
 
Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben 
die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern.  
Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Da-
zu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugend-
ring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll 
sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk 
auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und einge-
bunden werden sollen. 
Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskon-
zept der Stadt Nürnberg orientieren. 
 
 
Beschluss: 
 
Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: 
 
- Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und 
dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend-
lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah-
rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu 
der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro 
soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und 
Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. 
Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro 
personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju-

- 3 - 
 
gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver-
waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. 
 
- Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, unter Beteiligung der Bezirksjugend-
pflegen, den Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworke-
rinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie be-
stehenden Kinder- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller 
Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Ab-
stimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und 
flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch 
Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche er-
reicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort ent-
sprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungs-
strukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 
80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. 
Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprü-
fung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. 
Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie 
ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur 
Kenntnis gegeben.  
 
- Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand 
von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe 
von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative 
Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die  
Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. 
Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und 
unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. 
 
- Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln 
bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale 
Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä-
dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen

- 4 - 
 
ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass 
Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli-
chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche 
Anregungen geben. 
Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen 
über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die 
Kinder und Jugendlichen zu bringen. 
 
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte-
bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für 
Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus 
den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju-
gendliche selbst vorzusehen. 
 
- Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln 
aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder-
rechte. 
 
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, sich der Beschlussfassung des 
Jugendhilfeausschusses anzuschließen.  
 
 
Begründung 
 
Seit November 2013 befindet sich die Stadt Köln im Prozess zur Entwicklung 
eines Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“. Es wird nun Zeit, dass die 
ersten Maßnahmen im Teilbereich „Kinder- und Jugendpartizipation“ umge-
setzt werden und für die Kinder und Jugendlichen eine spürbare Verbesse-
rung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten erlebbar und sichtbar wird. 
 
Begründung der Dringlichkeit: erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 5 - 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jörg Frank   gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne) (1)

7509 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Jugendhilfeausschusses 
Dr. Ralf Heinen 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.06.2017 
 
AN/0925/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
 
Kinderfreundliche Kommune 
Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Be-
schlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus-
ses am 20.06.2017 aufzunehmen: 
 
2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unter-
schrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den 
Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebe-
nen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendli-
chen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach des-
sen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden 
kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundli-
che Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt 
und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte.

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Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss 
und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem 
Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundli-
che Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten 
verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwick-
lung und praktischen Umsetzung einzuplanen. 
 
Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben 
die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern.  
Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Da-
zu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugend-
ring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll 
sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk 
auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und einge-
bunden werden sollen. 
Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskon-
zept der Stadt Nürnberg orientieren. 
 
 
Beschluss: 
 
Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: 
 
- Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und 
dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend-
lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah-
rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu 
der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro 
soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und 
Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. 
Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro 
personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju-

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gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver-
waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. 
 
- Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, unter Beteiligung der Bezirksjugend-
pflegen, den Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworke-
rinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie be-
stehenden Kinder- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller 
Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Ab-
stimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und 
flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch 
Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche er-
reicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort ent-
sprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungs-
strukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 
80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. 
Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprü-
fung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. 
Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie 
ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur 
Kenntnis gegeben.  
 
- Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand 
von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe 
von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative 
Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die  
Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. 
Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und 
unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. 
 
- Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln 
bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale 
Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä-
dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen

- 4 - 
 
ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass 
Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli-
chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche 
Anregungen geben. 
Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen 
über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die 
Kinder und Jugendlichen zu bringen. 
 
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte-
bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für 
Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus 
den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju-
gendliche selbst vorzusehen. 
 
- Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln 
aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder-
rechte. 
 
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, sich der Beschlussfassung des 
Jugendhilfeausschusses anzuschließen.  
 
 
Begründung 
 
Seit November 2013 befindet sich die Stadt Köln im Prozess zur Entwicklung 
eines Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“. Es wird nun Zeit, dass die 
ersten Maßnahmen im Teilbereich „Kinder- und Jugendpartizipation“ umge-
setzt werden und für die Kinder und Jugendlichen eine spürbare Verbesse-
rung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten erlebbar und sichtbar wird. 
 
Begründung der Dringlichkeit: erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 5 - 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jörg Frank   gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0925/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
16.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27