AN/0925/2017
Kinderfreundliche Kommune
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Auszug JHA 20.06.2017
4880 Zeichen
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Voous Telefon: (0221) 221-24954 Fax : (0221) 221-28650 E-Mail: petra.voous@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2017 öffentlich 5.2.1 Kinderfreundliche Kommune AN/0925/2017 Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend- lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah- rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju- gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver- waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. - Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, mit der Bezirksjugendpflege, den Be- zirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworkerinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie bestehenden Kinder - und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Abstimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Be- teiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch Verbands- ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche erreicht. Die ge- Anlage 1 wählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort entsprechend un- terschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprüfung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben. - Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. - Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä- dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli- chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche Anregungen geben. Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen zu bringen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte- bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju- gendliche selbst vorzusehen. - Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder- rechte. Abstimmungsergebnis: 11 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), , SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1) keine Gegenstimmen 3 Enthaltungen: AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1) Einstimmig zugestimmt. Anmerkungen: Herr Dompke (Sportjugend) hat weder an der Beratung, noch an der Beschlussfas- sung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen (Befangenheit).
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
7525 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.06.2017 AN/0925/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 Rat 11.07.2017 Kinderfreundliche Kommune Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Be- schlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 20.06.2017 aufzunehmen: 2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unter- schrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebe- nen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendli- chen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach des- sen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundli- che Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte. - 2 - Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundli- che Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwick- lung und praktischen Umsetzung einzuplanen. Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern. Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Da- zu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugend- ring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und einge- bunden werden sollen. Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskon- zept der Stadt Nürnberg orientieren. Beschluss: Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend- lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah- rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju- - 3 - gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver- waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. - Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, unter Beteiligung der Bezirksjugend- pflegen, den Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworke- rinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie be- stehenden Kinder- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Ab- stimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche er- reicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort ent- sprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungs- strukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprü- fung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben. - Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. - Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä- dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen - 4 - ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli- chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche Anregungen geben. Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen zu bringen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte- bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju- gendliche selbst vorzusehen. - Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder- rechte. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, sich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses anzuschließen. Begründung Seit November 2013 befindet sich die Stadt Köln im Prozess zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“. Es wird nun Zeit, dass die ersten Maßnahmen im Teilbereich „Kinder- und Jugendpartizipation“ umge- setzt werden und für die Kinder und Jugendlichen eine spürbare Verbesse- rung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten erlebbar und sichtbar wird. Begründung der Dringlichkeit: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen - 5 - gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jörg Frank gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne) (1)
7509 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.06.2017 AN/0925/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 Kinderfreundliche Kommune Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Be- schlussfassung in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 20.06.2017 aufzunehmen: 2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unter- schrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebe- nen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendli- chen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach des- sen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundli- che Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte. - 2 - Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundli- che Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwick- lung und praktischen Umsetzung einzuplanen. Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern. Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Da- zu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugend- ring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und einge- bunden werden sollen. Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskon- zept der Stadt Nürnberg orientieren. Beschluss: Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugend- lichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfah- rung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen. Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Ju- - 3 - gendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtver- waltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen. - Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, unter Beteiligung der Bezirksjugend- pflegen, den Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworke- rinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie be- stehenden Kinder- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Ab- stimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche er- reicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort ent- sprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungs- strukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprü- fung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden. Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben. - Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. - Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpä- dagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen - 4 - ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendli- chen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche Anregungen geben. Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen zu bringen. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städte- bauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Ju- gendliche selbst vorzusehen. - Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinder- rechte. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, sich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses anzuschließen. Begründung Seit November 2013 befindet sich die Stadt Köln im Prozess zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Kinderfreundliche Kommune“. Es wird nun Zeit, dass die ersten Maßnahmen im Teilbereich „Kinder- und Jugendpartizipation“ umge- setzt werden und für die Kinder und Jugendlichen eine spürbare Verbesse- rung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten erlebbar und sichtbar wird. Begründung der Dringlichkeit: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen - 5 - gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Jörg Frank gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0925/2017
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 16.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27