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Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot)

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1017/2013 vom 26.08.2013

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1017/2013 Stand: 30.06.2022 Sachstandsbericht Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot) Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013 8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot) AN/1017/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:  Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform ab- deckt.  Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nachfrage, insbesondere dieses Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen.  Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz ist festzuschrei- ben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die Stadt Köln ist aufzu- zeigen.  Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sind durch die städtische Gebäudewirtschaft vorzunehmen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). Sachstand 2015: In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Mög- lichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestal- tung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, fried- hofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklä- rung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Ver- marktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Lie- genschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2015: 2 Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht des Objektes im Rahmen eines Inte- ressenbekundungsverfahrens an Externe vergeben werden kann. In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Mög- lichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestal- tung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, fried- hofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklä- rung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Ver- marktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Lie- genschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofs- nahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus- schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftrag- ten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschafts- amt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zustän- dig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessi- onsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbari- ums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Sachstand 2019 und 2020: Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. Die Gebäudewirtschaft wird einen Stegreif-Entwurf für die geplanten Kolumbarien ausschreiben. Da- zu wurden die geforderten Rahmenbedingungen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächenab- gefragt. Die externen Fachplaner zur Objektplanung und Tragwerksplanung sind durch die Zuordnungskom- mission ausgewählt und die Verträge sind oder werden nächstens abgeschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses wurde begonnen. Sachstand 2022: 3 Ratsbeschluss 0032/2022/1 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=106501 Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt

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