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Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot)
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/1017/2013 vom 26.08.2013
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1017/2013 Stand: 30.06.2022 Sachstandsbericht Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot) Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.09.2013 8.1.2 Ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof: Standort für ein Kolumbarium (Pilot) AN/1017/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Idee für einen „Pilotversuch Kolumbarium“ zu entwickeln. Hierbei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Grobe Beschreibung eines Angebots, das den Bedarf für diese neue Bestattungsform ab- deckt. Als Ort für die Abdeckung der linksrheinischen Nachfrage, insbesondere dieses Bezirkes, ist die ehemalige Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof vorzusehen. Für die erforderliche Grundsanierung des Gebäudes ist das entsprechende Angebot der DG Weiß zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz ist festzuschrei- ben. Die Form der anschließenden Übertragung des Geleisteten an die Stadt Köln ist aufzu- zeigen. Die für ein Kolumbarium nötigen Inneneinbauten sind durch die städtische Gebäudewirtschaft vorzunehmen. Sachstand 2014: Trotz mehrfacher Erinnerung wurde kein Sachstandbericht geliefert (von 67). Sachstand 2015: In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Mög- lichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestal- tung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, fried- hofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklä- rung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Ver- marktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Lie- genschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2015: 2 Die Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Trauerhalle darf -aufgrund ihrer Betriebssatzung sowie in Anbetracht der nur eingeschränkt gegebenen Möglichkeiten für eine gewerbliche Betätigung- diese Trauerhalle nicht ohne weiteres an private Dritte vermieten. Aus diesem Grund soll nunmehr eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden, ob das Nutzungsrecht des Objektes im Rahmen eines Inte- ressenbekundungsverfahrens an Externe vergeben werden kann. In § 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 wurde die grundsätzliche Mög- lichkeit geschaffen, auf städtischen Friedhöfen Kolumbarien zu errichten. Für die konkrete Ausgestal- tung dieser neuen Grabart präferiert die Friedhofsverwaltung Kooperationen mit interessierten, fried- hofsnahen Gewerken. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgreichen Kooperationsgrabfelder auf den Kölner Friedhöfen verwiesen. Die Errichtung von Kolumbarien in Friedhofsgebäuden setzt eine verwaltungsinterne Grundsatzklä- rung voraus. Die für Friedhofsgebäude derzeit zuständige Gebäudewirtschaft kann die ihr obliegende Eigentümerfunktion lediglich für städtische Betriebszwecke wahrnehmen. Die nun vorgesehene Ver- marktung der Friedhofsgebäude setzt eine Rücküberführung der Immobilien in die städtischen Lie- genschaft voraus. Dier hierzu einzubindenden Dienststellen der Stadt Köln sind derzeit mit diesem Prozess betraut. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofs- nahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus- schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftrag- ten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschafts- amt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht zustän- dig. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessi- onsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbari- ums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Sachstand 2019 und 2020: Die Verwaltung hat die Planungen zum Umbau der alten Trauerhalle aufgenommen. Die Gebäudewirtschaft wird einen Stegreif-Entwurf für die geplanten Kolumbarien ausschreiben. Da- zu wurden die geforderten Rahmenbedingungen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächenab- gefragt. Die externen Fachplaner zur Objektplanung und Tragwerksplanung sind durch die Zuordnungskom- mission ausgewählt und die Verträge sind oder werden nächstens abgeschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses wurde begonnen. Sachstand 2022: 3 Ratsbeschluss 0032/2022/1 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=106501 Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
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