Medienecken und Laptops in Schulen
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0683/2020 vom 27.05.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage
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B H Ye n Pe) u f. Eike Danke, fraktiönslos \ \ Fe I; Bezirksvertretung Chorweiler ' gein’$8 der Geschäftsordnung Datum der Sitzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Hr. Bezirksbürgermeister, Ich habe folgende Anfrage: n Die Stadt Köln stellt als Schulträger ihren Schulen Medienecken und Laptops zur Verfügung. Frage: Wer ist Eigentümer der Laptops und Medienecken? Was geschieht mit der Laptops und Medienecken, wenn diese regelmäßig ausgetauscht oder im Zuge der Digitalisierung durch andere Geräte ersetzt werden? Mit freundlichen Grüßen Gez. Eike Danke ‚ Fraktionslos BV 6 18/18 Sg GG j Z'ILSWHISE SO4 ELSBETZZIZZB TE:80 B202/S0/L2
Beratungsverlauf
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04.06.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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