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2015/0235

Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, der Bernhard-Adelung-Schule und der Georg-Büchner-Schule

Magistratsvorlage 17.06.2015

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2015/0235

7852 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
EAD 
Dezernat IV 
Dezernat III  
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0235 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-21 Sachkonto: 7128620 
 
Betreff: Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, 
der Bernhard-Adelung-Schule und der Georg -Büchner-Schule 
 
Vorlage vom: 17.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wird mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, der 
Bernhard-Adelung-Schule und der Georg-Büchner-Schule ab dem Schuljahr 2015/2016 
beauftragt. 
2. Für eventuelle Ausfallentschädigungen stehen beim Schulamt für die  Haushaltsjahr e 
2015 und 2016 Mittel bei der Kostenstelle 040-026-1000, Sachkonto 7128620 zur 
Verfügung. 
 
 
Anlagen: Grobkalkulation Schulmensen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.6.2015: 
 
Die Mensen der Bernhard -Adelung-Schule, der Georg -Büchner-Schule und der Stadtteilschul e 
Arheilgen wurden im Rahmen des IZBB -Programms errichtet und somit aus Bundesmitteln 
finanziert. Die Infrastruktur der Küchen ist sowohl für ein Cook and Chill -Verfahren 1 als auch 
für Frisch-Kochen vor Ort ausge legt. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schü lern ein gesu ndes 
und wohlschmeckendes Essen anbieten zu können.  
 
Seit Inbetriebnahme wurden von den jeweiligen Jugendhilfeträgern versc hiedene Caterer  mit 
dem Betrieb beauftragt, die dann jeweils einen Nutzungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen 
haben. Leider war bisher kein nachhal tiger Betrieb der Mensen zu e rreichen. 
Gründe hierfür sind mangelnde Qualität des Essens, wenig Flex ibilität der Speisepläne und 
komplizierte  Bestellverfahren. Die Beschäftigten der Caterer vor Ort wurden nicht nach Tarif 
bezahlt, waren demzufolge sehr unzufrieden, was sich auf den Umgang mit den Schülerinnen 
und Schülern sehr negativ auswirkte. Zudem wurden teilweise die notwendigen Hygienericht -
linien nicht eingehalten.  
 
Zum Schuljahr 2014/2015 konnte für den Betrieb der 3 Men sen ein neuer Caterer gewonnen 
werden, der das Essen vor Ort mit weitgehend regionalen Produkten frisch zubereitet.  
Neben den Schülerinnen und Schülern am jeweiligen Mensastandort werden auch  
benachbarte Schulen mit Essen beliefert. In der Mensa der Stadtteilschule wird für die 
Georg-August-Zinn-Schule und die Astrid -Lindgren-Schule mitgekocht.  
In der Mensa der Bernhard -Adelung-Schule wird für die Erich Kästner -Schulen (IGS und 
Grundschule) mitgekocht, zudem essen die Schülerinnen und Schüler der Christian -
Morgenstern-Schule in der Mensa vor Ort.  
In der Mensa der Georg -Büchner-Schule essen auch Schülerinnen und Schüler der Elly -
Heuss-Knapp-Schule. 
 
Mit der Kündigung des Geschäftsführers (unserem direkten Ansprechpartner) durch d as 
Cateringunternehmen  ging eine stetige Verschlechterung der Essensqualität und des 
gesamten organisatorischen Ablaufs in den Mensen einher. Dies hatte zur Folge, dass die 
Essenszahlen an den Mensen stark zurückgegangen sind. Es wurden mit dem Inhaber 
Gespräche geführt und Absprachen  getroffen, die von ihm jedoch nicht eingehalten wurden. 
Der Caterer hat nun die Mensaverträge aller 3 Schulen zum 3 1. Juli 2015 fristgerecht 
gekündigt. Er ist damit einer Kündigung durch die Stadt zuvor gekommen.  
 
Um die Qualität des Essens, die tariflich e Bezahlung der Beschäftigten, die Einhaltung der 
Hygienevorschriften, die kindgerechte Speiseplangestaltung und eine gute Kooperation 
zwischen Schule, Jugendhilfeträge r und Caterer sicherzustellen, wird  nun der Eigenbetrieb 
für kommunale Aufgaben und Dien stleistungen/EAD mit dem Betrieb der drei Mensen 
beauftragt. Der EAD hat bereits vielfältige Erfahrungen im Bereich Verpflegung von Kindern 
in den städtischen Kindertagesstätten, deren Hauswirtschaftskräfte beim EAD beschäftigt 
sind. 
Hinzu kommt, dass der EAD im Bereich der Schülerbeförderung ein sehr verlässlicher 
Partner des Schula mtes ist. 
                                                
1 Cook and Chill bedeutet, dass das Essen in einer externen Produktionsküche zubereitet, jedoch nicht vollständig 
gegart, anschließend in spezielle Thermobeutel gefüllt und schnell herunter gekühlt wird. Die einzelnen Komponenten 
sind gekühlt ca. 2 Wochen haltbar. In der Mensa vor Ort werden diese dann in Convektomaten regeneriert und an die 
Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

- 4 - 
In mehreren Gesprächen zwischen EAD und Schulamt wurden die notwendigen organisator -
ischen und inhaltlichen Aspekte für den Betrieb der Mensen und die Beauftragung 
besprochen. Der EAD hat eine Kalkulation vorgelegt (siehe Anlage).  
 
Die Sicherstellung der Mittagessensversorgung an den Schulen, zu der die Stadt zwecks 
Erbringung von Komplementärmittel n im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes 
Hessen verpflichtet ist, er folgt durch das Schulamt durch Gewährung von Zuschüssen an die 
Jugendhilfeträger aus Mitteln des Projektes Familienfreundliche Schule und der Schulkinder -
betreuung.  
 
Durch den starken Rückgang der Essenszahlen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Mensen 
unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht darstellbar. Perspektivisch kann die Wirtschaf t-
lichkeit durch eine gute Qualität des Essens und damit einhergehend einer Steigerung der 
Essenszahlen erreicht werden. Zudem kann durch die Belieferung weiterer Schule n und auch 
Kindertagestätten die Anzahl der ausgegebenen Essen  gesteigert werden.  
 
Der Magistratsvorlage beigefügt ist eine seitens des EAD vorgelegte Grobkalkulation.  
Ausgehend von 700 Essen und einem durchschnittlichen Essenspreis von 3,90 € an 194 
Produktionstagen, ist von einem Net toumsatz von 445.058,82 € zzgl. 19% Umsatzsteuer 
auszugehen. Die entsprechenden Ausgaben ergeben sich aus der Anlage. Nach rechnerischer 
Gegenüberstellung von Erlösen und Ausgaben ergibt sich ein negatives Ergebnis in Höhe von 
knapp 80.000 €. Zum Ausgleich hierfür wird eine Ausfallentschädigung gegenüber dem EAD 
fällig werden.  Es konnte mit dem Finanzamt noch nicht abschließend geklärt werde n, ob eine 
Umsatzsteuerpflicht besteht. Sollte die Umsatzsteuer in Höhe von 84.561,18 € entfallen, 
weist das Projekt kein Defizit aus und eine Ausfallentschädigung seitens des Schulamtes wird 
nicht notwendig.  
 
Um die Übergangsphase zu finanzieren , benötigt der EAD die genannte Ausfallsentschädi -
gung in Höhe von 80.0 00,- €, da er als Eigenbetrieb der Stadt Darmstadt kein Projekt 
übernehmen kann, das ein Defizit ausweist. Die erforderlichen Mittel  werden aus Mitteln des 
Schulamtes bei Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto 7128620 zur Verfügung gestellt.  
 
Die Projektlaufzeit wird auf zwei Jahre festgelegt, um die Planungssicherheit für den EAD, die 
Schulen und die Beschäftigten in den Mensen zu gewährleisten. Das Projekt wird evaluiert, 
an die Bedürfnisse angepa sst und soll bei erfolgreichem Verlauf auf weitere Schulmensen 
(Mensa Schulinsel und Mornewegschule) ausgeweitet werden.  
 
 
Darmstadt, 17.6.2015 
40 kr 
 
 
Dezernat II    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer    Cornelia Zuschke   André Schellenberg 
Bürgermeister    Stadträtin    Stadtkämmerer

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1725 Zeichen

Kalkulation für die Magistratsvorlage
Produktionsdaten
Produktionsstätte
Bernhard
Adelung‐Schule
Stadtteilschule
Arheilgen
Georg‐Büchner‐
Schule
80 50 40
70
Essenslieferungen
100
40
105
90
45
60
20
gesamt: 290 245 165 700
Summe
gesamt
Essenspreise in € Grundschule 3,6
weiterführende
Schulen 3,9
4,2
kalk. Essenspreis 3,9 (durchschnittl.)
194
Erlöse 529.620,00 € Gesamterlös
84.561,18 € Umsatzsteuer  (19%)
GESAMT: 445.058,82  € Umsatzerlös  netto
Ausgaben 4 40.900,00  € 163.600,00  € Köche  /QS‐MA
3 27.600,00  € 82.800,00  €
1,5 38.800,00  € 58.200,00  € Fahrer
pauschal 5.000,00  € Personalnebenkosten
15.000,00 € Fahrzeug  inkl. Benzin
155.770,59 €
EAD‐Overhead 44.505,88  €
GESAMT: 524.876,47  €
ERLÖSE: 445.058,82 € Umsatzerlös netto
AUSGABEN: 524.876,47 € Gesamtausgaben
ERGEBNIS: ‐79.817,65 €
Als Personalnebenkosten sind Dienstkleidung, Wäschereileistungen, betriebsärztliche Untersuchen und 
dergleichen zu verstehen. Mit dem EAD‐Overhead werden administrative Tätigkeiten, die nicht direkt 
produktbezogen sind in einem üblichen Maße veranschlagt (Gemeinkosten der Querschnittseinheiten wie 
Personalverwaltung, Finanzabteilung, EDV, Einkauf, allgemeine Verwaltung, Versicherungen etc).
Wareneinsatz (35% vom
Umsatzerlös netto)
EAD‐Overhead (10% vom
Umsatzerlös netto)
Essen an der Produktionsstelle
Christian‐Morgenstern‐Schule
Erich Kästner‐Grundschule
Erich Kästner‐Schule IGS
Astrid‐Lindgren‐Schule
Georg‐August‐Zinn‐Schule
Elli‐Heuss‐Knapp‐Schule
SKA Hort Waldkolonie
Käthe‐Kollwitz‐Schule
Produktionstage im Jahr
Anlage 1
"Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der
Stadtteilschule Arheilgen, der Bernhard‐Adelung‐Schule und der Georg‐Büchner‐Schule"
Hauswirtschaftskräfte
(25 Std. in der Woche)

Beratungsverlauf (4)

TOP 27
TOP 6
TOP 270
TOP 22 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0235
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00