2015/0235
Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, der Bernhard-Adelung-Schule und der Georg-Büchner-Schule
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2015/0235
7852 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
EAD
Dezernat IV
Dezernat III
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0235
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-21 Sachkonto: 7128620
Betreff: Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen,
der Bernhard-Adelung-Schule und der Georg -Büchner-Schule
Vorlage vom: 17.06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wird mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, der
Bernhard-Adelung-Schule und der Georg-Büchner-Schule ab dem Schuljahr 2015/2016
beauftragt.
2. Für eventuelle Ausfallentschädigungen stehen beim Schulamt für die Haushaltsjahr e
2015 und 2016 Mittel bei der Kostenstelle 040-026-1000, Sachkonto 7128620 zur
Verfügung.
Anlagen: Grobkalkulation Schulmensen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.6.2015:
Die Mensen der Bernhard -Adelung-Schule, der Georg -Büchner-Schule und der Stadtteilschul e
Arheilgen wurden im Rahmen des IZBB -Programms errichtet und somit aus Bundesmitteln
finanziert. Die Infrastruktur der Küchen ist sowohl für ein Cook and Chill -Verfahren 1 als auch
für Frisch-Kochen vor Ort ausge legt. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schü lern ein gesu ndes
und wohlschmeckendes Essen anbieten zu können.
Seit Inbetriebnahme wurden von den jeweiligen Jugendhilfeträgern versc hiedene Caterer mit
dem Betrieb beauftragt, die dann jeweils einen Nutzungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen
haben. Leider war bisher kein nachhal tiger Betrieb der Mensen zu e rreichen.
Gründe hierfür sind mangelnde Qualität des Essens, wenig Flex ibilität der Speisepläne und
komplizierte Bestellverfahren. Die Beschäftigten der Caterer vor Ort wurden nicht nach Tarif
bezahlt, waren demzufolge sehr unzufrieden, was sich auf den Umgang mit den Schülerinnen
und Schülern sehr negativ auswirkte. Zudem wurden teilweise die notwendigen Hygienericht -
linien nicht eingehalten.
Zum Schuljahr 2014/2015 konnte für den Betrieb der 3 Men sen ein neuer Caterer gewonnen
werden, der das Essen vor Ort mit weitgehend regionalen Produkten frisch zubereitet.
Neben den Schülerinnen und Schülern am jeweiligen Mensastandort werden auch
benachbarte Schulen mit Essen beliefert. In der Mensa der Stadtteilschule wird für die
Georg-August-Zinn-Schule und die Astrid -Lindgren-Schule mitgekocht.
In der Mensa der Bernhard -Adelung-Schule wird für die Erich Kästner -Schulen (IGS und
Grundschule) mitgekocht, zudem essen die Schülerinnen und Schüler der Christian -
Morgenstern-Schule in der Mensa vor Ort.
In der Mensa der Georg -Büchner-Schule essen auch Schülerinnen und Schüler der Elly -
Heuss-Knapp-Schule.
Mit der Kündigung des Geschäftsführers (unserem direkten Ansprechpartner) durch d as
Cateringunternehmen ging eine stetige Verschlechterung der Essensqualität und des
gesamten organisatorischen Ablaufs in den Mensen einher. Dies hatte zur Folge, dass die
Essenszahlen an den Mensen stark zurückgegangen sind. Es wurden mit dem Inhaber
Gespräche geführt und Absprachen getroffen, die von ihm jedoch nicht eingehalten wurden.
Der Caterer hat nun die Mensaverträge aller 3 Schulen zum 3 1. Juli 2015 fristgerecht
gekündigt. Er ist damit einer Kündigung durch die Stadt zuvor gekommen.
Um die Qualität des Essens, die tariflich e Bezahlung der Beschäftigten, die Einhaltung der
Hygienevorschriften, die kindgerechte Speiseplangestaltung und eine gute Kooperation
zwischen Schule, Jugendhilfeträge r und Caterer sicherzustellen, wird nun der Eigenbetrieb
für kommunale Aufgaben und Dien stleistungen/EAD mit dem Betrieb der drei Mensen
beauftragt. Der EAD hat bereits vielfältige Erfahrungen im Bereich Verpflegung von Kindern
in den städtischen Kindertagesstätten, deren Hauswirtschaftskräfte beim EAD beschäftigt
sind.
Hinzu kommt, dass der EAD im Bereich der Schülerbeförderung ein sehr verlässlicher
Partner des Schula mtes ist.
1 Cook and Chill bedeutet, dass das Essen in einer externen Produktionsküche zubereitet, jedoch nicht vollständig
gegart, anschließend in spezielle Thermobeutel gefüllt und schnell herunter gekühlt wird. Die einzelnen Komponenten
sind gekühlt ca. 2 Wochen haltbar. In der Mensa vor Ort werden diese dann in Convektomaten regeneriert und an die
Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
- 4 -
In mehreren Gesprächen zwischen EAD und Schulamt wurden die notwendigen organisator -
ischen und inhaltlichen Aspekte für den Betrieb der Mensen und die Beauftragung
besprochen. Der EAD hat eine Kalkulation vorgelegt (siehe Anlage).
Die Sicherstellung der Mittagessensversorgung an den Schulen, zu der die Stadt zwecks
Erbringung von Komplementärmittel n im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes
Hessen verpflichtet ist, er folgt durch das Schulamt durch Gewährung von Zuschüssen an die
Jugendhilfeträger aus Mitteln des Projektes Familienfreundliche Schule und der Schulkinder -
betreuung.
Durch den starken Rückgang der Essenszahlen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Mensen
unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht darstellbar. Perspektivisch kann die Wirtschaf t-
lichkeit durch eine gute Qualität des Essens und damit einhergehend einer Steigerung der
Essenszahlen erreicht werden. Zudem kann durch die Belieferung weiterer Schule n und auch
Kindertagestätten die Anzahl der ausgegebenen Essen gesteigert werden.
Der Magistratsvorlage beigefügt ist eine seitens des EAD vorgelegte Grobkalkulation.
Ausgehend von 700 Essen und einem durchschnittlichen Essenspreis von 3,90 € an 194
Produktionstagen, ist von einem Net toumsatz von 445.058,82 € zzgl. 19% Umsatzsteuer
auszugehen. Die entsprechenden Ausgaben ergeben sich aus der Anlage. Nach rechnerischer
Gegenüberstellung von Erlösen und Ausgaben ergibt sich ein negatives Ergebnis in Höhe von
knapp 80.000 €. Zum Ausgleich hierfür wird eine Ausfallentschädigung gegenüber dem EAD
fällig werden. Es konnte mit dem Finanzamt noch nicht abschließend geklärt werde n, ob eine
Umsatzsteuerpflicht besteht. Sollte die Umsatzsteuer in Höhe von 84.561,18 € entfallen,
weist das Projekt kein Defizit aus und eine Ausfallentschädigung seitens des Schulamtes wird
nicht notwendig.
Um die Übergangsphase zu finanzieren , benötigt der EAD die genannte Ausfallsentschädi -
gung in Höhe von 80.0 00,- €, da er als Eigenbetrieb der Stadt Darmstadt kein Projekt
übernehmen kann, das ein Defizit ausweist. Die erforderlichen Mittel werden aus Mitteln des
Schulamtes bei Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto 7128620 zur Verfügung gestellt.
Die Projektlaufzeit wird auf zwei Jahre festgelegt, um die Planungssicherheit für den EAD, die
Schulen und die Beschäftigten in den Mensen zu gewährleisten. Das Projekt wird evaluiert,
an die Bedürfnisse angepa sst und soll bei erfolgreichem Verlauf auf weitere Schulmensen
(Mensa Schulinsel und Mornewegschule) ausgeweitet werden.
Darmstadt, 17.6.2015
40 kr
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Rafael Reißer Cornelia Zuschke André Schellenberg
Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
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Kalkulation für die Magistratsvorlage Produktionsdaten Produktionsstätte Bernhard Adelung‐Schule Stadtteilschule Arheilgen Georg‐Büchner‐ Schule 80 50 40 70 Essenslieferungen 100 40 105 90 45 60 20 gesamt: 290 245 165 700 Summe gesamt Essenspreise in € Grundschule 3,6 weiterführende Schulen 3,9 4,2 kalk. Essenspreis 3,9 (durchschnittl.) 194 Erlöse 529.620,00 € Gesamterlös 84.561,18 € Umsatzsteuer (19%) GESAMT: 445.058,82 € Umsatzerlös netto Ausgaben 4 40.900,00 € 163.600,00 € Köche /QS‐MA 3 27.600,00 € 82.800,00 € 1,5 38.800,00 € 58.200,00 € Fahrer pauschal 5.000,00 € Personalnebenkosten 15.000,00 € Fahrzeug inkl. Benzin 155.770,59 € EAD‐Overhead 44.505,88 € GESAMT: 524.876,47 € ERLÖSE: 445.058,82 € Umsatzerlös netto AUSGABEN: 524.876,47 € Gesamtausgaben ERGEBNIS: ‐79.817,65 € Als Personalnebenkosten sind Dienstkleidung, Wäschereileistungen, betriebsärztliche Untersuchen und dergleichen zu verstehen. Mit dem EAD‐Overhead werden administrative Tätigkeiten, die nicht direkt produktbezogen sind in einem üblichen Maße veranschlagt (Gemeinkosten der Querschnittseinheiten wie Personalverwaltung, Finanzabteilung, EDV, Einkauf, allgemeine Verwaltung, Versicherungen etc). Wareneinsatz (35% vom Umsatzerlös netto) EAD‐Overhead (10% vom Umsatzerlös netto) Essen an der Produktionsstelle Christian‐Morgenstern‐Schule Erich Kästner‐Grundschule Erich Kästner‐Schule IGS Astrid‐Lindgren‐Schule Georg‐August‐Zinn‐Schule Elli‐Heuss‐Knapp‐Schule SKA Hort Waldkolonie Käthe‐Kollwitz‐Schule Produktionstage im Jahr Anlage 1 "Beauftragung des EAD mit dem Betrieb der Mensen in der Stadtteilschule Arheilgen, der Bernhard‐Adelung‐Schule und der Georg‐Büchner‐Schule" Hauswirtschaftskräfte (25 Std. in der Woche)
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0235
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00