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AN/0202/2026

Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte

Die Linke. Anfrage nach § 4 28.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 1.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2325 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Jasna Ibric 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.01.2026 
AN/0202/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 02.02.2026 
 
Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der 
Frauenprojekte 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu setzen. 
Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland zu. Gleichzeitig erstarkt weltweit eine Bewegung, die 
die erkämpften Rechte von Frauen und queeren Menschen sowie die Errungenschaften der 
Frauenbewegung zurückdrehen bzw. abschaffen will. 
In Köln sind Frauenprojekte und -träger ein wichtiger Bündnispartner zur Durchsetzung und 
Absicherung dieser Rechte. Sie leiden darunter, dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre, z. 
B. von Personal oder Energie absolut unzureichend gegenfinanziert sind. Nun drohen mit der 
Bewirtschaftungsverfügung weitere finanzielle Einbußen. 
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 
1. Inwieweit ist Gewaltschutz eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln und damit gesichert?  
2. Wie viele städtischen Projektmittel stecken anteilig in den Bereichen Gewaltschutz 
(Frauenhaus und Gewaltschutzberatung, z.B. bei Erfahren von häuslicher Gewalt oder 
Zwangsverheiratung oder drohendem sog. „Ehrenmord“), Frauenkulturprojekte, 
Frauengesundheit, Mädchenarbeit?

3. Inwieweit kommt es durch die Prüfung, ob Mittel bewilligt werden können oder nicht, zu 
Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Auszahlung? 
4. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass es durch diese Verzögerung nicht zur 
Schädigung oder zum Abbruch dieses Projektes kommt? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Hans Günter Bell 
Fraktionsgeschäftsführer Die Linke

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0202/2026
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
28.01.2026
Erstellt
28.01.2026 11:20