AN/0202/2026
Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte
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Linke Anfrage nach § 4
2325 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Jasna Ibric Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.01.2026 AN/0202/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 02.02.2026 Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu setzen. Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland zu. Gleichzeitig erstarkt weltweit eine Bewegung, die die erkämpften Rechte von Frauen und queeren Menschen sowie die Errungenschaften der Frauenbewegung zurückdrehen bzw. abschaffen will. In Köln sind Frauenprojekte und -träger ein wichtiger Bündnispartner zur Durchsetzung und Absicherung dieser Rechte. Sie leiden darunter, dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre, z. B. von Personal oder Energie absolut unzureichend gegenfinanziert sind. Nun drohen mit der Bewirtschaftungsverfügung weitere finanzielle Einbußen. Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 1. Inwieweit ist Gewaltschutz eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln und damit gesichert? 2. Wie viele städtischen Projektmittel stecken anteilig in den Bereichen Gewaltschutz (Frauenhaus und Gewaltschutzberatung, z.B. bei Erfahren von häuslicher Gewalt oder Zwangsverheiratung oder drohendem sog. „Ehrenmord“), Frauenkulturprojekte, Frauengesundheit, Mädchenarbeit? 3. Inwieweit kommt es durch die Prüfung, ob Mittel bewilligt werden können oder nicht, zu Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Auszahlung? 4. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass es durch diese Verzögerung nicht zur Schädigung oder zum Abbruch dieses Projektes kommt? Mit freundlichen Grüßen Gez. Hans Günter Bell Fraktionsgeschäftsführer Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0202/2026
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 28.01.2026
- Erstellt
- 28.01.2026 11:20