4014/2024
Beratung für Geflüchtete - Verteilung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2025/2026
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Beschlussvorlage Rat
4515 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 4014/2024 Freigabedatum 10.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung für Geflüchtete - Verteilung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2025/2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 für das Jahr 2025 die Verteilung der Mittel für die Beratung Geflüchteter in einer Gesamthöhe von 626.696 € sowie für das Jahr 2026 in Höhe von 569.868 €. Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen sind im beschlos- senen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen enthalten. Integrationsrat 11.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 626.696 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 569.868 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache: Die Stadt Köln hat für die Beratung von geflüchteten Menschen auch für die Jahre 2025 und 2026 wieder Geld eingeplant. Mit diesem Geld sollen Maßnahmen bezahlt werden, die der Un- terstützung geflüchteter Menschen in Köln zugutekommen. Diese Maßnahmen werden von ver- schiedenen Trägern für die Stadt Köln umgesetzt. Dafür sollen in 2025 insgesamt 626.696 € und für 2026 insgesamt 569.868 € an die Träger gezahlt werden. Begründung: Zur Integration geflüchteter Menschen steht der Verwaltung im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt seit dem Jahr 2015 ein Budget zur Verfügung, das der Realisierung und Finanzierung unterschiedlichster Maßnahmen dient. 3 Aus diesem Budget, das seit dem Jahr 2015 kontinuierlich erhöht wurde, ist ein Teilbetrag zur Bezuschussung der qualifizierten Beratungsarbeit von geflüchteten Menschen in Köln vorzuse- hen. Im Vergleich zum Vorjahr (4117/2022 und 0055/2023) sind die Beträge angepasst worden, um die tarifbedingten Mehrkosten bei den Trägern zu berücksichtigen. Maßnahme / Angebot 2024 2025 2026 Beratung für Menschen ohne Papiere (anteilig zu gleichen Teilen) agisra e.V., Diakonisches Werk Köln und Re- gion gGmbH, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. 72.393 € 75.290 € 78.301 € Flüchtlingsberatung fünf Träger (anteilig zu gleichen Teilen) agisra e.V., Diakonisches Werk Köln und Re- gion gGmbH, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom e.V. 417.598 € 434.302 € 369.778 € Stärkung der Flüchtlingsberatung: Kölner Flüchtlingsrat e.V. 101.600 € 105.664 € 109.891 € Kölner Flüchtlingsrat: Dolmet- schen/Sprachmittlung 11.000 € 11.440 € 11.898 € Finanzierung: Die erforderlichen Mittel in Höhe von 626.696 € für das Jahr 2025 sowie 569.868 € für das Jahr 2026 sind im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für In- tegration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagt. Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfolgen, wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Dringlichkeitsbegründung Zur Herstellung der Planungssicherheit der Träger und deren Personal ist eine zeitnahe Be- schlussfassung erforderlich. Aufgrund der Vielzahl der Verwaltungsabstimmungen in Vorberei- tung der Vorlage kann diese nur verfristet eingebracht werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4014/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.03.2025
- Erstellt
- 19.12.2024 15:06