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4014/2024

Beratung für Geflüchtete - Verteilung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2025/2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4515 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 4014/2024 
Freigabedatum 
10.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung für Geflüchtete - Verteilung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2025/2026
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 für das 
Jahr 2025 die Verteilung der Mittel für die Beratung Geflüchteter in einer Gesamthöhe von 
626.696 € sowie für das Jahr 2026 in Höhe von 569.868 €. 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen sind im beschlos-
senen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in 
der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in der Teilplanzeile 15 
Transferaufwendungen enthalten. 
 
 
Integrationsrat 11.03.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  626.696  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    569.868 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
Die Stadt Köln hat für die Beratung von geflüchteten Menschen auch für die Jahre 2025 und 
2026 wieder Geld eingeplant. Mit diesem Geld sollen Maßnahmen bezahlt werden, die der Un-
terstützung geflüchteter Menschen in Köln zugutekommen. Diese Maßnahmen werden von ver-
schiedenen Trägern für die Stadt Köln umgesetzt. Dafür sollen in 2025 insgesamt 626.696 € 
und für 2026 insgesamt 569.868 € an die Träger gezahlt werden. 
 
Begründung: 
 
Zur Integration geflüchteter Menschen steht der Verwaltung im Teilergebnisplan des Amtes für 
Integration und Vielfalt seit dem Jahr 2015 ein Budget zur Verfügung, das der Realisierung und 
Finanzierung unterschiedlichster Maßnahmen dient.

3 
Aus diesem Budget, das seit dem Jahr 2015 kontinuierlich erhöht wurde, ist ein Teilbetrag zur 
Bezuschussung der qualifizierten Beratungsarbeit von geflüchteten Menschen in Köln vorzuse-
hen. Im Vergleich zum Vorjahr (4117/2022 und 0055/2023) sind die Beträge angepasst worden, 
um die tarifbedingten Mehrkosten bei den Trägern zu berücksichtigen. 
 
Maßnahme / Angebot 2024 2025 2026 
Beratung für Menschen ohne Papiere 
(anteilig zu gleichen Teilen) 
agisra e.V., Diakonisches Werk Köln und Re-
gion gGmbH, Caritasverband für die Stadt 
Köln e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom 
e.V.  
72.393 € 75.290 € 78.301 € 
Flüchtlingsberatung fünf Träger  
(anteilig zu gleichen Teilen) 
agisra e.V., Diakonisches Werk Köln und Re-
gion gGmbH, Caritasverband für die Stadt 
Köln e.V., Kölner Flüchtlingsrat e.V., Rom 
e.V.  
417.598 € 434.302 € 369.778 € 
Stärkung der Flüchtlingsberatung: Kölner 
Flüchtlingsrat e.V. 
101.600 € 105.664 € 109.891 € 
Kölner Flüchtlingsrat: Dolmet-
schen/Sprachmittlung 
11.000 € 11.440 €  11.898 € 
 
 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 626.696 € für das Jahr 2025 sowie 569.868 € für das Jahr 
2026 sind im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für In-
tegration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, bei 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagt. 
 
Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfolgen, wenn 
die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben 
unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung 
wurden beachtet.  
 
Dringlichkeitsbegründung 
Zur Herstellung der Planungssicherheit der Träger und deren Personal ist eine zeitnahe Be-
schlussfassung erforderlich. Aufgrund der Vielzahl der Verwaltungsabstimmungen in Vorberei-
tung der Vorlage kann diese nur verfristet eingebracht werden.

Beratungsverlauf (4)

11.03.2025 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4014/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.03.2025
Erstellt
19.12.2024 15:06