3976/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 (AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 27.02.2024 3976/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 (AN/2031/2023) betreffend "Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse" Die Fraktion die Linke stellt folgende Fragen: 1. Welche Möglichkeiten zur Beibehaltung der 60 -Meter-Bahnen bei oberirdischer Führung der Bahnen auf der Ost -West-Achse bestehen? Antwort der Verwaltung Eine Kapazitätserweiterung ist auf der Ost -West-Achse dringend erforderlich, da die Bah- nen bereits heute in der Hauptverkehrszeit an der Kapazitätsgrenze verkehren und zu- künftig weitere Aufsiedlungen und Streckenerweiterungen geplant sind, die eine zusätzli- che Nachfrage auf den Linien der Ost -West-Achse generieren (z. B. Deutzer Hafen, Zün- dorf-Süd; Taktverdichtung und Verlängerung Linie 7, Anbindung Neubrück). 60 Meter lange Bahnen können – wie auch im Bestand – auch weiterhin auf der Ost - West-Achse verkehren. Es gibt hier durch den Ausbau, unabhängig von einer ober - oder unterirdischen Streckenführung, keine Einschränkungen. So ist auch geplant, weiterhin Züge mit 60-Meter-Bahnen verkehren zu lassen (z. B. Linien 7 und 9). Die Grundsatzentscheidung zur Kapazitätserweiterung auf der Ost -West-Achse für den Streckenverlauf der Linie 1 sieht die Aufstockung der möglichen Fahrgastkapazität auf Fahrzeugbasis vor, d. h. den Einsatz längerer Zugeinheiten (bis zu 90 Meter lange Züge). Auf dieser Basis beruhen die bisherigen Planungen des Bahnsteigausbaus und der Pro- jektalternativen mit ober- und unterirdischer Streckenführung. Eine Kapazitätserweiterung alternativ mit 60-Meter-Bahnen zu realisieren, bedingt eine andere Planungsbasis, da diese dann nur über einen verdichteten Fahrplantakt möglich wäre. Ein dichterer Zugfolgeabstand insbesondere auf der Strecke zwischen Deutzer Brü- cke und Neumarkt lässt allerdings ein nic ht mehr akzeptables Absinken der Betriebsquali- tät bei der Stadtbahn erwarten. Dieses ist begründet in der Anzahl und Frequentierung al- ler querenden Verkehre, für die ebenfalls Kapazitäten, realisiert durch deren Anzahl und die jeweiligen Freigabezeiten für das Queren der Stadtbahn, vorzusehen sind. 2 2. Welche Möglichkeiten zur Taktverdichtung durch das oben genannte Haltestellen- modell auf dem Neumarkt und Heumarkt (nach dem Konzept des Bündnis Ver- kehrswende) bestehen? Sollten Verwaltung und KVB dieses Konzept für nicht rea- lisierbar halten, sind dem Verkehrsausschuss die genauen Gründe mitzuteilen. Antwort der Verwaltung Das limitierende Element und damit der Engpass in der Innenstadt ist neben der Abwick- lung an den hoch frequentierten Haltestellen Neumarkt un d Heumarkt die zweigleisige Strecke, die bereits auf der Deutzer Brücke beginnt. Diese Strecke im Innenstadtbereich ist der Engpasskorridor, der aufgrund der Belastung nicht in der Lage ist, Verspätungen der Züge auszugleichen. Das Einbrechen fast aller Li nien in diesen Abschnitt aus Stre- ckenbereichen, die aufgrund der Verkehrsführung verspätungsanfällig sind und deren Verspätungen nicht vorher aufzufangen sind, führt zu einer Begrenzung der betri eblichen Belastungsfähigkeit, das heißt eine Taktverdichtung lässt sich nicht mehr mit zufrieden- stellender Qualität abbilden. Unter der Maßgabe einen stabilen Betrieb durchführen zu können, lässt diese zweiglei- sige Strecke, insbesondere in einem Bereich mit mehreren plangleichen Querungen an- derer Verkehre Zugfolgezeiten von weniger als 2 Minuten/Richtung daher in der Regel nicht zu, obwohl es rein technisch möglich wäre. So führt das bestehende Betriebskon- zept unter Berücksichtigung beider Fahrtrichtungen bereits zu einer Zugbewegung pro Mi- nute in diesem sensiblen I nnenstadtbereich. Beispiel: Für die Freigabeschaltung zur Querung der Fußgänger an der Hohe Straße zwi- schen zwei Stadtbahnen, werden in Abhängigkeit der Wegelängen im Minimalfall ca. 53 Sekunden und im Falle von anfordernden sehbeeinträchtigten Fußgängern mindestens ca. 59 Sekunden benötigt. Bei einem 2 -Minuten-Takt je Richtung, bei dem im Schnitt also alle 60 Sekunden eine Stadtbahn die Querungsstelle passiert, ist die zur Verfügung ste- hende Zeit bereits heute ausgeschöpft. Vergleichbare Situationen finde n sich an den be- nachbarten ampelgesteuerten Kreuzungen auf der Cäcilienstraße. Bei dem im oben genannten Projekt betrieblich zwingend vorzusehenden vollen Vorrang für die Stadtbahn würde somit eine vollständige Grünphase für die querenden Verkehre (hier die zu Fußgehenden) nahezu dauerhaft unmöglich. In der Folge werden entspre- chend der vom BMDV erlassenen Regelwerke zum Betrieb von Ampelanlagen im System maximale Wartezeiten für querende Verkehre erreicht, nach denen der volle Vorrang der Stadtbahn unterbrochen werden muss, um eine Querung zu ermöglichen. Wird die maxi- mal zugestandene Wartezeit für die zu Fuß Gehenden erreicht, kommt es zu einem soge- nannten Wartezeiteingriff, so dass die zu Fuß Gehenden sowie die Radfahrenden ihre Freigabezeit erhalten und damit die Stadtbahn angehalten wird. Eine durchgeführte Simulation im Rahmen des oben genannten Projektes bestätigt die begrenzte Leistungsfähigkeit der zweigleisigen Strecke. Die Simulation mit vollem Stadt- bahnvorrang und einem 2 -Minuten-Takt je Richtu ng ergab mittlere Verlustzeiten von ca. 40-51 Sekunden für die Stadtbahnen zwischen Neumarkt und Heumarkt. So entstehen trotz des vollen Stadtbahnvorrangs bei dem bisher geplanten Takt bereits erhebliche Ver- lust- und Wartezeiten für die Stadtbahn, die ents prechend im Fahrplan einzuplanen sind. Sollten dennoch weitere Zugbewegungen eingeplant werden, könnten die Bahnen nur noch im Pulk und auf Sicht die Querungsstellen in den aus den Wartezeiten entstehenden restlichen Freigabezeiten passieren. Es käme voraussichtlich zu mehreren Halten zwi- schen den Haltestellen. In der Konsequenz wäre das Angebot insbesondere für die Fahrgäste mit längeren Reise- weiten, die nur geringfügig von einer höheren Taktdichte profitieren, wesentlich unattrakti- ver als heute, da sowoh l die Fahrzeiten zunehmen, als auch die Zuverlässigkeit abneh- 3 men würde. Fahrgäste mit langen Reiseweiten im ÖPNV sind jedoch eine vorrangige Ziel- gruppe, um die nachhaltige Verkehrsentwicklung zu fördern. Als weiterer entscheidender Faktor ist zu nennen, dass perspektivisch auf der Ost -West- Achse weitere Kapazitätserhöhungen, beispielsweise zwischen der Universität und dem Rechtsrheinischen vorzusehen sind. Mit dem aktuellen Ausbaukonzept für 90 -Meter-Bah- nen lassen sich hier Maßnahmen auf mindestens zwei R elationen umsetzen, ohne neue Infrastrukturkorridore (neue Strecken) in der Innenstadt zu benötigen. Die geplanten zusätzlichen Bahnsteigkanten an der Haltestelle Neumarkt dienen dazu, die Verspätungen der Linien aus Sülz und aus Weiden bzw. Frechen, die erst am Neu- markt zusammenkommen, auszugleichen und bei längeren, vom Fahrgastaufkommen ab- hängigen Fahrgastwechselzeiten den Aufbau zusätzlicher Verspätungen zu vermeiden. Sie ermöglichen aufgrund der oben beschriebenen Sachlage nicht, die Strecke mit mehr Zügen zu befahren als bisher. Am Neumarkt treffen heute und auch in Zukunft hohe und stark unregelmäßige Fahrgast- wechselzeiten mit verschiedenartig ausgeprägten Verspätungsverteilungen der Bahnen aufeinander. Dies führt bei der hohen Anzahl an Zugfahrten bei einer Bahnsteigkante pro Richtung unweigerlich zu zusätzlichen Verspätungen, da nachfolgende Züge zunächst die Aufenthaltszeiten und das Freisein des Gleises abwarten müssen. Der Blick auf die aktuelle, heutige Situation zeigt, dass in den Hauptverkeh rszeiten bei ei- ner Zugfrequenz von 30 Zügen je Stunde und Richtung größere Schwierigkeiten in Bezug auf die Fahrplanstabilität bestehen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer Mes- sung am Neumarkt, die über einen Zeitraum von 7 Wochen im Herbst 201 9 an den Tagen Montag bis Freitag in der Zeit von jeweils 15 bis 19 Uhr durchgeführt wurde. Für einzelne Perzentile ist für den Planbetrieb die Zeit in Sekunden aufgetragen, die für das Passieren des Neumarktes benötigt werden. Tabelle: Belegungszeiten d es Neumarktes Wird die Zugfolgezeit von 120 Sekunden je Richtung überschritten, so kommt es zu Be- hinderung der Folgezüge und entsprechenden Zugrückstauungen. Hinzu kommt, dass häufig Züge mit Verspätungen den Neumarkt erreichen und damit die Fahrplanlage eines anderen Zuges belegen. Dies führt neben den oben beschriebenen Effekten aufgrund der hohen Auslastung der Infrastruktur unmittelbar zum Aufbau zusätzlicher Verspätungen und so zu Verlustzeitkaskaden. Dies kann nur durch eine Infrastruktur mit mehrere n Bahnsteigkanten je Richtung zuverlässig verhindert werden. In Fahrtrichtung Osten kommt am Neumarkt die Strecke aus Sülz (straßenbündiger Bahn- körper) mit erheblichen Verspätungspotenzialen und die Strecke aus Braunsfeld zusam- men. Zukünftig können durch die vier Bahnsteigkanten die Bahnen aus beiden Strecken auch dann unmittelbar die Haltestelle Neumarkt direkt anfahren, wenn sie dort mit nur ge- ringem Abstand zueinander eintreffen. In der aktuellen Situation verursacht di es noch Wartezeiten vor Einfahrt in die Haltestelle. In Fahrtrichtung Westen besteht – anders als in der heutigen Haltestellenkonstellation – 4 zukünftig dann nahezu immer eine direkte Anfahrbarkeit der Haltestelle Neumarkt. Sollte beispielsweise ein Zug Ri chtung Universität die Haltestelle noch nicht räumen können, da er vor dem Abbiegen noch die Durchfahrt einer Linie 1 oder 7 vom Rudolfplatz abwarten muss, so kann der Folgezug vom Heumarkt kommend dennoch unmittelbar einfahren und das zweite Richtungsgleis am Neumarkt ansteuern. Folgende weitere Gründe zeigen die Notwendigkeit einer viergleisigen Haltestelle: In vielen betrieblichen Situationen müssen die 4 Bahnsteigkanten als Ersatz für den Wegfall der Neumarkt Nordseite inkl. der heutigen Umfahrt und den zwei Bahnsteigen dienen. So wird für ein Wenden oder ein Einsetzen von Zusatzzügen aufgrund der Standzeiten während des Wendevorgangs unbedingt mehr als ein Gleis pro Richtung benötigt. Bei regelmäßig stattfindenden Großveranstaltung mit entsprechenden Trennungen wie z. B. an Karneval, sind die vier Gleise zur Ab- wicklung zwingend. Heute erfolgt die Abwicklung ebenfalls über die Neumarkt Nordseite. Die vier Gleise bieten zudem die Möglichkeit zum Warten auf umsteigende Fahr- gäste sowie den Erhalt der Möglichkeit einer Anschlussbildung, insbesondere für die Rendezvousanschlüsse im Nachtverkehr, wie sie heute durch Einbeziehung der Neumarkt Nordseite möglich sind. Auch im Stadionverkehr wird die Haltestelle an der Neumarkt Nordseite heute ge- nutzt, um Verstärkerzüge zu „befüllen“, um diese dann in Richtung Stadion zu schi- cken. Diese Möglichkeit entfällt zukünftig, da die Neumarkt Nordseite für den ÖPNV zurückgebaut wird. Insofern muss nun auch der Stadionverkehr auf der Neumarkt Südseite abgewickelt werden und benötigt daher dort die entsprechen- den Kapazitäten. Die vier Bahnsteigkanten sind in diesen Situationen unverzicht- bar, da nur so stark erhöhte Fahrgastwechselzeiten und der temporär erhöhte Takt am Neumarkt überhaupt abgewickelt werden können. Verspätunge n müssen auf- grund der temporären Überlastung der Strecke akzeptiert werden. Für die Haltestelle Neumarkt gibt es im Vergleich zur Haltestelle Heumarkt auch aufgrund höherer Fahrgastzahlen andere Anforderungen. Heute liegt die maximale Besetzung der Bahnsteige mit 500 Fahrgästen rund 75% über der am Heumarkt. Auch wenn sich zukünf- tig die Verteilung in Richtung der Haltestelle Heumarkt verschiebt, nutzen aufgrund der er- warteten Fahrgaststeigerungen am Neumarkt mit 600 Fahrgästen gleichzeitig immer noch 50% mehr Personen die Haltestelle als am Heumarkt. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3976/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 29.11.2023 12:08