Mandari Insight

2020/0181

Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte Juni und Juli 2020

Magistratsvorlage 17.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2020/0181

130.8 KB · application/pdf

Ansehen

2020/0181

4039 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.06.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0181 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-12 und 2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständi g-
keitsbereich des Schulamtes und teilweise Aussetzung der Elternentgelte Juni und 
Juli 2020 
 
Vorlage vom: 17.06.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung der Schulkindbetreuung/Pakt für 
den Nachmittag auf Grund der Corona -Krise und der teilweisen Aussetzung der Elternentgelte für 
die Monate Juni und Juli 2020 zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.06.2020  
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische Landesregi e-
rung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat bereits am 08.04.2020 (MV 2020/   
0098) und 13.05.2020 (MV  2020/0127) die Beschlüsse gefasst u. A. die Elternanteile zu den 
Betreuungskoste n im Bereich der Schulkindbetreuung und des Paktes für den Nachmittag, 
für die Monate April und Mai 2020 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu übernehmen 
und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht.  
 
Bedingt durch die mittlerweile teilweise wied er geöffneten Schulen und die generelle Öffnung 
der Grundschulen zum 22.06.2020 finden auch wieder die Angebote der Schulkindbetre u-
ung, des Profils 1 für ganztägig arbeitende Schulen und im Pakt für den Nachmittag im 
Rahmen der personellen und räumlichen R essourcen statt. Da die konstanten Gruppen, in 
denen am Vormittag unterrichtet wird, am Nachmittag nicht aufrecht erhalten werden kö n-
nen, gelten für die schulischen betreuenden Angebote und die Betreuungsangebote der 
Schulträger die allgemeinen Regelungen zu Mindestabstand und Gruppengröße. Da die B e-
treuungsangebote daher noch nicht im Sinne des Regelbetriebes erfolgen können, sind auch 
noch nicht alle Schülerinnen und Schüler wieder in die Angebote nach Unterrichtsende z u-
rückgekehrt. Die Betreuung wird der zeit nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen.  
 
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung 
und des Pakt für den Nachmittag können daher von den Trägern weiterhin nicht in vollem 
Umfang eingezogen werden, sond ern nur im Rahmen der tatsächlichen Inanspruchnahme der 
Angebote.  
 
Die Kostenbeiträge der Eltern zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung 
und des Paktes für den Nachmittag, werden daher für die Monate Juni und Juli 2020 durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu ¾ zunächst pauschal übernommen und den jeweiligen 
Trägern zur Auszahlung gebracht. Zahlungen von Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen 
Träger nachzuweisen und bei der Vorlage der Verwendungsnachweise in Abzug zu bringen. 
Freistellungen der Eltern von der Entrichtung der Kostenbeiträge sind ebenfalls in Abzug zu 
bringen. Im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt dann eine genaue A b-
rechnung der tatsächlichen Aufwendungen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahm e-
ausfälle aufgrund der gültigen Verordnungen gegenüber dem Land geltend zu machen.  
 
Darmstadt, 17.06.2020  
 
Dezernat II     Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer     André Schellenberg  
Bürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 179

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00