2023/0329
Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt
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Volkshochschule Darmstadt 1 Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs) 1. Allgemein Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren Veranstaltungen, Kursen und Maßnahmen. 2. Höhe des (Regel-)Entgelts (1) Das Regelentgelt pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden erhoben: a) 5 – 6 Teilnehmende: 7,00 Euro b) 7 – 8 Teilnehmende: 5,00 Euro c) Ab 9 Teilnehmenden: 4,00 Euro (2) Bei kürzeren oder längeren Unterrichtseinheiten reduziert bzw. erhöht sich das Entgelt entsprechend. (3) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei den Gesamtteilnahmeentgelten Cent-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet werden. (4) Für besondere Kosten (z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterial etc.) können Zuschläge zu den Entgelten erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den Selbstkosten. In der Ankündigung zu der jeweiligen Veranstaltung ist auf die Erhebung der Zuschläge hinzuweisen. 3. Abweichende Entgelte (1) Zur Förderung von ausgewählten gesellschafts-, bildungs- oder sozialpolitischen Veranstaltungen kann das Teilnahmeentgelt von der Volkshochschule Darmstadt kursbezogen reduziert werden. Bei einzelnen Angeboten kann die Volkshochschule Darmstadt von der Erhebung von Entgelten ganz oder teilweise absehen. Dies gilt insbesondere für folgende Veranstaltungsarten bzw. -kurse: a) Hauptschulabschluss: monatliche Grundgebühr in Höhe von 20,00 Euro b) Grundbildungsangebote: 1,20 bis 2,50 Euro pro UE (2) Bei Maßnahmen, die im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt werden (z.B. Integrations- und Berufssprachkurse mit den dazugehörigen Prüfungen sowie Einbürgerungstests), gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Für Personen, deren Teilnahme momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert wird, beträgt das Kursentgelt 80 % des Kostenerstattungssatzes und das Entgelt für Prüfungen 100 % des Kostenerstattungssatzes des Auftraggebers. Prüfungsentgelte sind direkt bei der Anmeldung fällig. (3) Bei Teilnahme an volkshochschuleigenen Prüfungen (Zertifikate, Grundbausteinprüfungen etc.) orientieren sich die Prüfungsgebühren an der geltenden Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution (z. B. Deutscher Volkshochschulverband, Hessischer Volkshochschulverband, Goethe-Institut etc.) sowie an den Aufwendungen für die Volkshochschule. Die Entgelte sind bei der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung direkt fällig. Volkshochschule Darmstadt 2 (4) Bei Maßnahmen, die in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Firmen, Kommunen, andere Bildungsträger) durchgeführt werden, gelten die mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner vereinbarten Regelungen. Werden von Dritten Zuschüsse gewährt, können diese bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt werden. (5) Für Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Einzelveranstaltungen sowie Studienfahrten und -reisen und Bildungsurlaube können die Entgelte gesondert festgesetzt werden und orientieren sich an den Aufwendungen. 4. Ermäßigungen (1) Folgende Ermäßigungen werden gewährt: a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz; b) 50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt; c) 25 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld; d) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende (2) Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. (3) Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig. 5. Rücktritt und Kündigung Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs (vgl. Ziffer 10). Fälle, in denen die vhs vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB (vgl. Ziffer 8). Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung. 6. Ausnahmeregelungen Die Leitung der Volkshochschule Darmstadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren. Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden. 7. Besteuerung Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der vhs im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben. Volkshochschule Darmstadt 3 8. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt ab dem Semester 2/24, das heißt ab dem 16.09.2024, in Kraft.
2023/0329
6178 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Dezernat IV
Amt: Volkshochschule
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0329
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 271
Kostenstelle: 043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010
Betreff: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt
Vorlage vom: 20.09.2023
Beschlussvorschlag :
Der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2023
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.
Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss der Betriebskommission des
Eigenbetriebs Kulturinstitute im Jahr 2012 festgelegt. Nach über zehn Jahren ist es
erforderlich geworden, die Entgelte der Volkshochschule zu aktualisieren und in einer
Entgeltordnung transparent festzulegen.
Ziel dieser Entgeltordnung ist es, zum einen die Entgelte an gestiegene Kosten, insbesondere
an die im August 2023 erfol gte Honorarerhöhung, anzupassen sowie eine höhere
Transparenz un d Nachvollziehbarkeit darzustellen. Zudem soll das Verwaltungshandeln
vereinfacht werden.
Die Vorlage und die Entgeltordnung sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Im Beschluss von 2012 wurden je nach Fachgebiet Entgeltkorridore festgelegt, die einen
kalkulatorischen „Spielraum“ erlauben. Dabei wird nach bildungs - und sozialpolitischen
Kriterien (Hauptschulabschlusslehrgang, Alphabetisierungskurse, Deutsch als Fremdsprache,
Grundbildung, Politische Bildung etc.) differenziert. Insgesamt führt dies zu acht
verschiedenen Entgeltkorridoren je nach Themenbereich. Die Entgelte pro Unterrichtseinheit
betragen zwischen 1,00 und 8,00 Euro, wodurch die Entgelte das Honorar der Kursleitungen
mit einem Faktor von 1,0 bis 1,7 übersteigen (= positiver Deckungsbeitrag). Zus ätzlich wird
eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Die unterschiedlichen Deckungsbeiträge ergeben enorm breite Entgeltkorridore und
erschweren für Teilnehmende die Nachvollziehbarkeit. Der Verwaltungsaufwand bei der
Entgeltfestsetzung in der Programmplanung ist dadurch groß.
Eine neue Systematik in Form eines einheitlichen Deckungsbeitrags und der Anwendung von
sogenannten „Staffelpreisen“ ist erforderlich.
In der neuen Entgeltordnung ist ein einheitlicher Deckungsb eitrag1 von 1,3 für alle
Regelkurse vorgesehen. Im Durchschnitt aller Veranstaltungen kompensiert dieser
Deckungsbeitrag den Wegfall der Verwaltungspauschale. Der Wegfall vereinfacht ebenfalls
die Entgeltberechnung.
Ausgewählte gesellschafts -, bildungs- oder sozialpolitische Veranstaltungen wie
beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder Kurse für Deutsch als
Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt angeboten.
Das Verhalten von Teilnehmenden hat sich in den verg angenen 12 Jahren, insbesondere auch
seit den letzten Corona -Jahren, gewandelt. Eine Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen
ist längst nicht mehr die Regel. Kurzfristige An - und Abmeldungen wirken zudem auf die
Gruppengröße ein. Mit der Einführung von St affelpreisen je nach Gruppengröße trägt die vhs
dem Verhalten Rechnung und kann bei Wahrung der Kostendeckung einen
kundenfreundlichen Teilnahme -Beitrag für größere Gruppen anbieten.
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Z ugang zu
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf SchülerInnen und
1 Deckungsbeitrag auf Basis der Honorarausgaben
- 4 -
Studierende trägt den neuen Erfahrungen Rechnung, dass auch jüngere Zielgruppen an vhs -
Kursen teilnehmen.
Neu in die Entgeltordnung aufgenommen wurden Entgelte für Prüfun gen sowie für Kurse, die
im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) veranstaltet werden,
darunter fallen beispielsweise Integrations - und Berufssprachkurse.
Ein Großteil der Teilnehmenden von BAMF -Kursen ist von den Kosten befreit. D iese Kosten
werden vom BAMF erstattet. Teilnehmende, die nicht kostenbefreit sind, sollen 80 % des
Kostenerstattungssatzes für die Teilnahme an den Kursen und 100 % für die Teilnahme an
damit zusammenhängenden Prüfungen zahlen.
Die Entgelte für die Teiln ahme an anderen Prüfungen orientieren sich an den Aufwendungen,
die die vhs aufgrund der Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution hat.
In Anbetracht der stufenweisen Erhöhung der Honorare, final zum Herbstsemester 2024, soll
die Entgeltordnung fü r Kurse ab dem Herbstsemester 2024 in Kraft treten. Anderenfalls
würde das Kursentgelt bis dahin den Deckungsbeitrag von 1,3 überschreiten, was zu
ungerechtfertigt hohen Entgelten für die Teilnehmenden führen würde.
Darmstadt, den 20.09.2023
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Hanno Benz
Oberbürgermeister
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 5
121 Zeichen
Punkt 13: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt (V-Nr. 2023/0329) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
anlage 3
214 Zeichen
Punkt 7: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt (V-Nr. 2023/0329) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
192 Zeichen
Punkt 11: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt (V-Nr. 2023/0329) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
6247 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.10.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Dezernat IV
Amt: Volkshochschule
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV
V 43
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0329
Magistratsbeschluss -Nr.
416
Internetfähig
Produkt-Nr.: 271
Kostenstelle: 043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010
Betreff: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt
Vorlage vom: 20.09.2023
Beschlussvorschlag :
Der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 11.10.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2023
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.
Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss der Betriebskommission des
Eigenbetriebs Kulturinstitute im Jahr 2012 festgelegt. Nach über zehn Jahren ist es
erforderlich geworden, die Entgelte der Volkshochschule zu aktualisieren und in einer
Entgeltordnung transparent festzulegen.
Ziel dieser Entgeltordnung ist es, zum einen die Entgelte an gestiegene Kosten, insbesondere
an die im August 2023 erfol gte Honorarerhöhung, anzupassen sowie eine höhere
Transparenz und Nachvollziehbarkeit da rzustellen. Zudem soll das Verwaltungshandeln
vereinfacht werden.
Die Vorlage und die Entgeltordnung sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Im Beschluss von 2012 wurden je nach Fachgebiet Entgeltkorridore festgelegt, die einen
kalkulatorischen „Spielraum“ erlauben. Dabei wird nach bildungs - und sozialpolitischen
Kriterien (Hauptschulabschlusslehrgang, Alphabetisierungskurse, Deutsch als Fremdsprache,
Grundbildung, Politische Bildung etc.) differenziert. Insgesamt führt dies zu a cht
verschiedenen Entgeltkorridoren je nach Themenbereich. Die Entgelte pro Unterrichtseinheit
betragen zwischen 1,00 und 8,00 Euro, wodurch die Entgelte das Honorar der Kursleitungen
mit einem Faktor von 1,0 bis 1,7 übersteigen (= positiver Deckungsbeitra g). Zusätzlich wird
eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Die unterschiedlichen Deckungsbeiträge ergeben enorm breite Entgeltkorridore und
erschweren für Teilnehmende die Nachvollziehbarkeit. Der Verwaltungsaufwand bei der
Entgeltfestsetzung in der Programmplanung ist dadurch groß.
Eine neue Systematik in Form eines einheitlichen Deckungsbeitrags und der Anwendung von
sogenannten „Staffelpreisen“ ist erforderlich.
In der neuen Entgeltordnung ist ein einheitlicher Deckungsb eitrag1 von 1,3 für alle
Regelkurse vorgesehen. Im Durchschnitt aller Veranstaltungen kompensiert dieser
Deckungsbeitrag den Wegfall der Verwaltungspauschale. Der Wegfall vereinfacht ebenfalls
die Entgeltberechnung.
Ausgewählte gesellschafts -, bildungs- oder sozialpolitische Veranstaltungen wie
beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder Kurse für Deutsch als
Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt angeboten.
Das Verhalten von Teilnehmenden hat sich in den verg angenen 12 Jahren, insbesondere auch
seit den letzten Corona -Jahren, gewandelt. Eine Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen
ist längst nicht mehr die Regel. Kurzfristige An - und Abmeldungen wirken zudem auf die
Gruppengröße ein. Mit der Einführung von St affelpreisen je nach Gruppengröße trägt die vhs
dem Verhalten Rechnung und kann bei Wahrung der Kostendeckung einen
kundenfreundlichen Teilnahme -Beitrag für größere Gruppen anbieten.
1 Deckungsbeitrag auf Basis der Honorarausgaben
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Z ugang zu
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf SchülerInnen und
Studierende trägt den neuen Erfahrungen Rechnung, dass auch jüngere Zielgruppen an vhs -
Kursen teilnehmen.
Neu in die Entgeltordnung aufgenommen wurden Entgelte für Prüfun gen sowie für Kurse, die
im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) veranstaltet werden,
darunter fallen beispielsweise Integrations - und Berufssprachkurse.
Ein Großteil der Teilnehmenden von BAMF -Kursen ist von den Kosten befreit. D iese Kosten
werden vom BAMF erstattet. Teilnehmende, die nicht kostenbefreit sind, sollen 80 % des
Kostenerstattungssatzes für die Teilnahme an den Kursen und 100 % für die Teilnahme an
damit zusammenhängenden Prüfungen zahlen.
Die Entgelte für die Teiln ahme an anderen Prüfungen orientieren sich an den Aufwendungen,
die die vhs aufgrund der Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution hat.
In Anbetracht der stufenweisen Erhöhung der Honorare, final zum Herbstsemester 2024, soll
die Entgeltordnung fü r Kurse ab dem Herbstsemester 2024 in Kraft treten. Anderenfalls
würde das Kursentgelt bis dahin den Deckungsbeitrag von 1,3 überschreiten, was zu
ungerechtfertigt hohen Entgelten für die Teilnehmenden führen würde.
Darmstadt, den 20.09.2023
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Hanno Benz
Oberbürgermeister
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Holger Klötzner
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0329
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00