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2023/0329

Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt

Magistratsvorlage 20.09.2023

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5324 Zeichen

Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
1 
 
Entgeltordnung der Volkshochschule 
Darmstadt (vhs) 
1. Allgemein 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren 
Veranstaltungen, Kursen und Maßnahmen. 
2. Höhe des (Regel-)Entgelts 
(1) Das Regelentgelt pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten wird in Abhängigkeit von der Anzahl der 
Teilnehmenden erhoben: 
a) 5 – 6 Teilnehmende: 7,00 Euro 
b) 7 – 8 Teilnehmende: 5,00 Euro 
c) Ab 9 Teilnehmenden: 4,00 Euro 
(2) Bei kürzeren oder längeren Unterrichtseinheiten reduziert bzw. erhöht sich das Entgelt 
entsprechend. 
(3) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei den Gesamtteilnahmeentgelten 
Cent-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet werden. 
(4) Für besondere Kosten (z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterial etc.) können Zuschläge zu den 
Entgelten erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den Selbstkosten. In der 
Ankündigung zu der jeweiligen Veranstaltung ist auf die Erhebung der Zuschläge hinzuweisen. 
3. Abweichende Entgelte 
(1) Zur Förderung von ausgewählten gesellschafts-, bildungs- oder sozialpolitischen 
Veranstaltungen kann das Teilnahmeentgelt von der Volkshochschule Darmstadt kursbezogen 
reduziert werden. Bei einzelnen Angeboten kann die Volkshochschule Darmstadt von der 
Erhebung von Entgelten ganz oder teilweise absehen. 
Dies gilt insbesondere für folgende Veranstaltungsarten bzw. -kurse: 
a) Hauptschulabschluss: monatliche Grundgebühr in Höhe von 20,00 Euro 
b) Grundbildungsangebote: 1,20 bis 2,50 Euro pro UE 
(2) Bei Maßnahmen, die im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 
durchgeführt werden (z.B. Integrations- und Berufssprachkurse mit den dazugehörigen 
Prüfungen sowie Einbürgerungstests), gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber 
geschlossenen Verträge. Für Personen, deren Teilnahme momentan oder vorübergehend 
nicht von Dritten gefördert wird, beträgt das Kursentgelt 80 % des Kostenerstattungssatzes 
und das Entgelt für Prüfungen 100 % des Kostenerstattungssatzes des Auftraggebers. 
Prüfungsentgelte sind direkt bei der Anmeldung fällig. 
(3) Bei Teilnahme an volkshochschuleigenen Prüfungen (Zertifikate, Grundbausteinprüfungen etc.) 
orientieren sich die Prüfungsgebühren an der geltenden Entgeltordnung der jeweiligen 
Prüfungsinstitution (z. B. Deutscher Volkshochschulverband, Hessischer 
Volkshochschulverband, Goethe-Institut etc.) sowie an den Aufwendungen für die 
Volkshochschule. Die Entgelte sind bei der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung direkt fällig.

Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
2 
 
(4) Bei Maßnahmen, die in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Firmen, Kommunen, 
andere Bildungsträger) durchgeführt werden, gelten die mit dem Auftraggeber bzw. 
Kooperationspartner vereinbarten Regelungen. Werden von Dritten Zuschüsse gewährt, 
können diese bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt werden. 
(5) Für Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Einzelveranstaltungen sowie 
Studienfahrten und -reisen und Bildungsurlaube können die Entgelte gesondert festgesetzt 
werden und orientieren sich an den Aufwendungen. 
4. Ermäßigungen 
(1) Folgende Ermäßigungen werden gewährt: 
a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. Bürgergeld), dem 
Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem 
Asylbewerberleistungsgesetz; 
b) 50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; 
c) 25 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld; 
d) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; 
e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende 
(2) Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. 
(3) Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu 
Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis 
muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht 
vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig. 
5. Rücktritt und Kündigung 
Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten  für 
Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs (vgl. Ziffer 
10). Fälle, in denen die vhs vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus 
den AGB (vgl. Ziffer 8). Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung. 
6. Ausnahmeregelungen 
Die Leitung der Volkshochschule Darmstadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften 
der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren. 
Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer 
verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden.  
7. Besteuerung 
Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der vhs im Sinne des 
Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der 
jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben.

Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
3 
 
8. Inkrafttreten 
Diese Entgeltordnung tritt ab dem Semester 2/24, das heißt ab dem 16.09.2024, in Kraft.

2023/0329

6178 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
Dezernat IV  
Amt: Volkshochschule  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0329 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt  
 
Vorlage vom: 20.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2023 
 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und 
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.  
 
Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss der Betriebskommission des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute im Jahr 2012 festgelegt. Nach über zehn Jahren ist es 
erforderlich geworden, die Entgelte der Volkshochschule  zu aktualisieren und in einer 
Entgeltordnung transparent festzulegen.  
 
Ziel dieser Entgeltordnung ist es, zum einen die Entgelte an gestiegene Kosten, insbesondere 
an die im August 2023 erfol gte Honorarerhöhung, anzupassen  sowie eine höhere 
Transparenz un d Nachvollziehbarkeit darzustellen. Zudem soll das Verwaltungshandeln 
vereinfacht werden.  
 
Die Vorlage und die Entgeltordnung sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
Im Beschluss von 2012 wurden je nach Fachgebiet Entgeltkorridore festgelegt, die einen 
kalkulatorischen „Spielraum“ erlauben. Dabei wird nach bildungs - und sozialpolitischen 
Kriterien (Hauptschulabschlusslehrgang, Alphabetisierungskurse, Deutsch als Fremdsprache, 
Grundbildung, Politische Bildung etc.) differenziert. Insgesamt führt dies zu acht 
verschiedenen Entgeltkorridoren je nach Themenbereich. Die Entgelte pro Unterrichtseinheit 
betragen zwischen 1,00 und 8,00 Euro, wodurch die Entgelte das Honorar der Kursleitungen 
mit einem Faktor von 1,0 bis 1,7 übersteigen (= positiver Deckungsbeitrag). Zus ätzlich wird 
eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.  
 
Die unterschiedlichen Deckungsbeiträge ergeben enorm breite Entgeltkorridore und 
erschweren für Teilnehmende die Nachvollziehbarkeit. Der Verwaltungsaufwand bei der 
Entgeltfestsetzung in der Programmplanung ist dadurch groß.  
 
Eine neue Systematik in Form eines einheitlichen Deckungsbeitrags und der Anwendung von 
sogenannten „Staffelpreisen“ ist erforderlich.  
 
In der neuen Entgeltordnung ist ein einheitlicher Deckungsb eitrag1  von 1,3 für alle 
Regelkurse vorgesehen. Im Durchschnitt aller Veranstaltungen kompensiert dieser 
Deckungsbeitrag den Wegfall der Verwaltungspauschale. Der Wegfall vereinfacht ebenfalls 
die Entgeltberechnung.  
Ausgewählte gesellschafts -, bildungs- oder sozialpolitische Veranstaltungen wie 
beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder Kurse für Deutsch als 
Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt angeboten.  
 
Das Verhalten von Teilnehmenden hat sich in den verg angenen 12 Jahren, insbesondere auch 
seit den letzten Corona -Jahren, gewandelt. Eine Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen 
ist längst nicht mehr die Regel. Kurzfristige An - und Abmeldungen wirken zudem auf die 
Gruppengröße ein. Mit der Einführung von St affelpreisen je nach Gruppengröße trägt die vhs 
dem Verhalten Rechnung und kann bei Wahrung der Kostendeckung einen 
kundenfreundlichen Teilnahme -Beitrag für größere Gruppen anbieten.  
 
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Z ugang zu 
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf SchülerInnen und 
 
1 Deckungsbeitrag auf Basis der Honorarausgaben

- 4 - 
Studierende trägt den neuen Erfahrungen Rechnung, dass auch jüngere Zielgruppen an vhs -
Kursen teilnehmen.  
 
Neu in die Entgeltordnung aufgenommen wurden Entgelte für Prüfun gen sowie für Kurse, die 
im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) veranstaltet werden, 
darunter fallen beispielsweise Integrations - und Berufssprachkurse.  
 
Ein Großteil der Teilnehmenden von BAMF -Kursen ist von den Kosten befreit. D iese Kosten 
werden vom BAMF erstattet. Teilnehmende, die nicht kostenbefreit sind, sollen 80 % des 
Kostenerstattungssatzes für die Teilnahme an den Kursen und 100 % für die Teilnahme an 
damit zusammenhängenden Prüfungen zahlen.  
 
Die Entgelte für die Teiln ahme an anderen Prüfungen orientieren sich an den Aufwendungen, 
die die vhs aufgrund der Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution hat.  
 
In Anbetracht der stufenweisen Erhöhung der Honorare, final zum Herbstsemester 2024, soll 
die Entgeltordnung fü r Kurse ab dem Herbstsemester 2024 in Kraft treten. Anderenfalls 
würde das Kursentgelt bis dahin den Deckungsbeitrag von 1,3 überschreiten, was zu 
ungerechtfertigt hohen Entgelten für die Teilnehmenden führen würde.  
 
 
Darmstadt, den 20.09.2023  
 
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 5

121 Zeichen

Punkt 13: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0329) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 3

214 Zeichen

Punkt 7: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0329) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

192 Zeichen

Punkt 11: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0329) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

6247 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.10.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
Dezernat IV  
Amt: Volkshochschule  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 
V 43 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0329 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
416 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010 
 
Betreff: Entgeltordnung für die Volkshochschule Darmstadt  
 
Vorlage vom: 20.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.10.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2023  
 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und 
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.  
 
Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss der Betriebskommission des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute im Jahr 2012 festgelegt. Nach über zehn Jahren ist es 
erforderlich geworden, die Entgelte der Volkshochschule zu aktualisieren und in  einer 
Entgeltordnung transparent festzulegen.  
 
Ziel dieser Entgeltordnung ist es, zum einen die Entgelte an gestiegene Kosten, insbesondere 
an die im August 2023 erfol gte Honorarerhöhung, anzupassen  sowie eine höhere 
Transparenz und Nachvollziehbarkeit da rzustellen. Zudem soll das Verwaltungshandeln 
vereinfacht werden.  
 
Die Vorlage und die Entgeltordnung sind mit dem Rechtsamt abgestimmt.  
 
Im Beschluss von 2012 wurden je nach Fachgebiet Entgeltkorridore festgelegt, die einen 
kalkulatorischen „Spielraum“ erlauben. Dabei wird nach bildungs - und sozialpolitischen 
Kriterien (Hauptschulabschlusslehrgang, Alphabetisierungskurse, Deutsch als Fremdsprache, 
Grundbildung, Politische Bildung etc.) differenziert. Insgesamt führt dies zu a cht 
verschiedenen Entgeltkorridoren je nach Themenbereich. Die Entgelte pro Unterrichtseinheit 
betragen zwischen 1,00 und 8,00 Euro, wodurch die Entgelte das Honorar der Kursleitungen 
mit einem Faktor von 1,0 bis 1,7 übersteigen (= positiver Deckungsbeitra g). Zusätzlich wird 
eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 Euro erhoben.  
 
Die unterschiedlichen Deckungsbeiträge ergeben enorm breite Entgeltkorridore und 
erschweren für Teilnehmende die Nachvollziehbarkeit. Der Verwaltungsaufwand bei der 
Entgeltfestsetzung in der Programmplanung ist dadurch groß.  
 
Eine neue Systematik in Form eines einheitlichen Deckungsbeitrags und der Anwendung von 
sogenannten „Staffelpreisen“ ist erforderlich.  
 
In der neuen Entgeltordnung ist ein einheitlicher Deckungsb eitrag1  von 1,3 für alle 
Regelkurse vorgesehen. Im Durchschnitt aller Veranstaltungen kompensiert dieser 
Deckungsbeitrag den Wegfall der Verwaltungspauschale. Der Wegfall vereinfacht ebenfalls 
die Entgeltberechnung.  
Ausgewählte gesellschafts -, bildungs- oder sozialpolitische Veranstaltungen wie 
beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder Kurse für Deutsch als 
Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt angeboten.  
 
Das Verhalten von Teilnehmenden hat sich in den verg angenen 12 Jahren, insbesondere auch 
seit den letzten Corona -Jahren, gewandelt. Eine Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen 
ist längst nicht mehr die Regel. Kurzfristige An - und Abmeldungen wirken zudem auf die 
Gruppengröße ein. Mit der Einführung von St affelpreisen je nach Gruppengröße trägt die vhs 
dem Verhalten Rechnung und kann bei Wahrung der Kostendeckung einen 
kundenfreundlichen Teilnahme -Beitrag für größere Gruppen anbieten.  
 
 
1 Deckungsbeitrag auf Basis der Honorarausgaben

Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Z ugang zu 
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf SchülerInnen und 
Studierende trägt den neuen Erfahrungen Rechnung, dass auch jüngere Zielgruppen an vhs -
Kursen teilnehmen.  
 
Neu in die Entgeltordnung aufgenommen wurden Entgelte für Prüfun gen sowie für Kurse, die 
im Auftrag des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration (BAMF) veranstaltet werden, 
darunter fallen beispielsweise Integrations - und Berufssprachkurse.  
 
Ein Großteil der Teilnehmenden von BAMF -Kursen ist von den Kosten befreit. D iese Kosten 
werden vom BAMF erstattet. Teilnehmende, die nicht kostenbefreit sind, sollen 80 % des 
Kostenerstattungssatzes für die Teilnahme an den Kursen und 100 % für die Teilnahme an 
damit zusammenhängenden Prüfungen zahlen.  
 
Die Entgelte für die Teiln ahme an anderen Prüfungen orientieren sich an den Aufwendungen, 
die die vhs aufgrund der Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution hat.  
 
In Anbetracht der stufenweisen Erhöhung der Honorare, final zum Herbstsemester 2024, soll 
die Entgeltordnung fü r Kurse ab dem Herbstsemester 2024 in Kraft treten. Anderenfalls 
würde das Kursentgelt bis dahin den Deckungsbeitrag von 1,3 überschreiten, was zu 
ungerechtfertigt hohen Entgelten für die Teilnehmenden führen würde.  
 
 
Darmstadt, den 20.09.2023  
 
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

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TOP 416
TOP 13
TOP 7

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0329
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00