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Errichtung eines Fangnetzes zwischen den Volleyballplätzen und dem Skaterpark (KAP686) auf der Höhe Agrippinawerft

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2165/2021 vom 09.06.2021

Stand: Am 15.06.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 09.06.2021 2165/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Errichtung eines Fangnetzes zwischen den Volleyballplätzen und dem Skaterpark (KAP686) auf der Höhe Agrippinawerft AN/0571/2021 Antrag FDP im JHA vom 27.04.2021 Der Skatepark KAP 686 besteht mittlerweile seit 10 Jahren. Die rund 2.000qm² große Fläche ist hoch- frequentiert und wird von vielen Skatern*innen genutzt. Der Skatepark ist einer der bekanntesten An- lagen in Deutschland und wurde in langer, intensiver Zusammenarbeit mit dem Verein Dom Skate- boarding e. V. für das moderne Streetskating geplant. Bisher sind keine Gefahren und Unfälle b e- kannt, die durch einen Volleyball hervorgerufen wurden. Die Abstände der beiden Sportflächen betra- gen mehr als 10 Meter und sind so angelegt, dass in der Regel der Volleyball in dem dazwischenlie- genden Grünstreifen oder im Sandbelag abgebremst wird. Bisher kam es seit der Eröffnung weder zu einer dadurch entstandenen Gefahrensituation noch zu einem bekannten Nutzungskonflikt, sondern eher zu einem harmonischen, gemeinsamen Ausüben der jeweiligen Sportart. Je nach Höhe des Fangnetzes ist eine erhebliche bauliche Veränderung mit tiefliegenden Fundamenten im Grünstreifen notwendig. Hinzu kommt, dass der gewählte Standort Hochwasserrisikogebiet ist. Im Rahmen eines Hochwassers könnte zum Beispiel Treibgut das Netz beschädigen. Die Pflege, Wartung und Kontrolle stellt einen hohen Aufwand da und steht nicht in Relation zum dargestellten Nutzen zur Vermeidung von bestimmten Gefahrenquellen. Aufgrund der langjährigen Praxiserfahrung der Flächenkoexistenz sieht die Kinder - und Jugendver- waltung an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2021

    Jugendhilfeausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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