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2019/0009

Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und südlich der Cooperstraße

Magistratsvorlage 20.12.2018

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2019/0009

6125 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.01.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0009 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6091 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Ausbau des Geh - und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und 
südlich der Cooperstraße  
 
Vorlage vom: 20.12.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Verbreiterung des Geh - und Radweges östlich der Heidelberger Straße  und nördlich 
und südlich der Co operstraße mit einem Kostenaufwand von 140.000 Euro wird zug e-
stimmt. 
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Kostenstelle 066 -100-1000, Investition s-
nummer 08066 -6091 – Ausbau Radwege -. Hier stehen insgesamt 250.000 Euro im An-
satz 2019, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Kostenberechnung  
Lageplan

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20. Dezember 2018 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant, den vorhandenen ca. 2,00 m breiten Geh- und 
Radweg östlich der Heidelberger Straße auf einer Länge von ca. 115 m nördlich der Coope r-
straße und den ca. 2,20 m breiten Gehweg mit Freigabe für Radverkehr südlich der Cooper-
straße bis zur Ortstafel Eberstadt auf je 3,50 m zu verbreitern.  
 
Im Vorgriff auf die Maßnahme wurde an der Haltestelle Marienhöhe stadteinwärts eine Gefa h-
renstelle beseitigt, so dass eine Trennung von Wartebereich und Gehweg mit Freigabe für Ra d-
verkehr erfolgt ist. Hierfür wurde das Wartehaus im Zuge der Gleiserneuerungsarbeiten auf der 
Grundlage eines Bau- und Finanzierungsvertrages durch die HEAG mobilo nach vorne in Rich-
tung der Gleise versetzt.  
 
Im Bereich der Haltestelle ist, abgesehen vom gepflasterten Wartesteig, im Bestand nur eine 
wassergebundene Decke vorhanden, weshalb Wartebereich und Gehweg derzeit bei feuchter 
Witterung aufgrund von Pfützenbildung äußerst unattraktiv sind.  
Durch die stärker werdende Nutzung der Haltestelle Marienhöhe von neuen Bewohnerinnen 
und Bewohnern der umliegenden Konversionsflächen sowie des nördlichen Abschnittes der 
Heidelberger Landstraße in Eberstadt ist der Zustand der Oberflächen im Bereich der Halt e-
stelle und des vorbeiführenden Gehweges nicht mehr zeitgemäß. Im Bereich der Haltestelle 
soll ein Teil der Fläche gepflastert werden, der vorbeiführende Gehweg mit Freigabe für Ra d-
verkehr soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Dadurch wird eine klare Trennung von Wa r-
tenden und Fuß- bzw. Radverkehr erreicht.  
 
Für einen komfortableren Zugang zur Haltestelle Marienhöhe aus Richtung Eberstadt und zur 
Stärkung des Fußverkehrs soll der bestehende ca. 2,00 m breite asphaltierte Gehweg mit Fre i-
gabe für Radverkehr zwischen der Ortstafel Eberstadt und der Cooperstraße auf 3,50 m ver-
breitert werden.  
 
Nördlich der Cooperstraße soll der bestehende, ca. 2,20 m breite gemeinsame Geh - und Rad-
weg auf einer Länge von ca. 115 m ebenfalls auf 3,50 m verbreitert werden um im Nahbereich 
der Haltestelle und der Konversionsflächen eine Entflechtungsstrecke des Fuß- und Radver-
kehrs zu schaffen. Auf dieses Maß wurde bereits der Geh- und Radweg entlang der Haltestelle 
Lincolnsiedlung verbreitert (Magistratsvorlage 2015/0416). Für den dort unmittelbar angre n-
zenden Bereich ist bis zur geplanten Fußgängerschutzanlage auf der Höhe Einsteinstraße 
ebenfalls eine Verbreiterung auf 3,50 m möglich und vorgesehen. Eine darüber hinaus gehende 
durchgehende Verbreiterung des Geh- und Radweges bis zur südlichen Bebauung in Bessun-
gen würde erhebliche Eingriffe in den an den Geh- und Radweg angrenzenden Baumbestand 
erfordern und ist derzeit nicht geplant.  
 
Mittels einer ökologischen Baubegleitung soll die Baumaßnahme intensiv begleitet werden. 
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Baumschutz ang emessene Beachtung findet.  
 
Zur Durchführung der Maßnahme muss die städtische Fläche von Bewuchs befreit werden 
(Buschwerk und kleinere oder abgestorbene Bäume). Dies ist mit dem Grünflächenamt, dem 
Umweltamt und Hessen Forst abgestimmt und wird außerhalb der Brut- und Setzzeiten durch-
geführt. Um ein Hineinwachsen von Bewuchs in die ausgebauten Wege auch in Zukunft zu ve r-
hindern, soll die Fläche jährlich gemäht werden. Dies ist nach Rücksprache mit dem EAD mit 
keinen weiteren Kosten verbunden.

- 4 - 
Eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist nach Abstimmung mit dem Umweltamt 
nicht erforderlich, da der Ausbau von bestehenden Wegen auf gleicher Trasse genehmigung s-
frei ist.  
 
Die Kosten der Maßnahme betragen nach beiliegender, detaillierter Kostenberechnung 
140.000,- Euro.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnum-
mer 08066-6091 – „Ausbau von Radwegen“. Hier stehen insgesamt 250.000 Euro im Ansatz 
2019, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, zur Verfügung. 
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 1.000,00 Euro pro Jahr.  
Diese sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000  
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren. 
 
Die Realisierung der Maßnahme ist ab Sommer 2019 vorgesehen. Hierfür muss das Baufeld 
noch vor der Brut- und Setzzeit von Bewuchs freigemacht werden, also vor dem 01.03.2019.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, 20.12.2018 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek       André Schellenberg  
Stadträtin       Stadtkämmerer

anlage 3

6140 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.01.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 67 
IV 20 70 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0009 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
20 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6091 
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und 
südlich der Cooperstraße 
 
Vorlage vom: 20.12.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Verbreiterung des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich 
und südlich der Cooperstraße mit einem Kostenaufwand von 140.000 Euro wird 
zugestimmt. 
 
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Kostenstelle 066 -100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6091 – Ausbau Radwege -. Hier stehen insgesamt 250.000 
Euro im Ansatz 2019, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, zur Verfügung.  
 
 
Anlagen: Kostenberechnung 
Lageplan

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20. Dezember 2018 
 
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt plant, den vorhandenen ca. 2,00 m breiten Geh- und 
Radweg östlich der Heidelberger Straße auf einer Länge von ca. 115 m nördlich der 
Cooperstraße und den ca. 2,20 m breiten Gehweg mit Freigabe für Radverkehr südlich der 
Cooperstraße bis zur Ortstafel Eberstadt auf je 3,50 m zu verbreitern.  
 
Im Vorgriff auf die Maßnahme wurde an der Haltestelle Marienhöhe stadteinwärts eine 
Gefahrenstelle beseitigt, so dass eine Trennung von Wartebereich und Gehweg mit Freigabe für 
Radverkehr erfolgt ist. Hierfür wurde das Wartehaus im Zuge der Gleiserneuerungsarbeiten auf 
der Grundlage eines Bau- und Finanzierungsvertrages durch die HEAG mobilo nach vorne in 
Richtung der Gleise versetzt.  
 
Im Bereich der Haltestelle ist, abgesehen vom gepflasterten Wartesteig, im Bestand nur eine 
wassergebundene Decke vorhanden, weshalb Wartebereich und Gehweg derzeit bei feuchter 
Witterung aufgrund von Pfützenbildung äußerst unattraktiv sind.  
Durch die stärker werdende Nutzung der Haltestelle Marienhöhe von neuen Bewohnerinnen 
und Bewohnern der umliegenden Konversionsflächen sowie des nördlichen Abschnittes der 
Heidelberger Landstraße in Eberstadt ist der Zustand der Oberflächen im Bereich der 
Haltestelle und des vorbeiführenden Gehweges nicht mehr zeitgemäß. Im Bereich der 
Haltestelle soll ein Teil der Fläche gepflastert werden, der vorbeiführende Gehweg mit Freigabe 
für Radverkehr soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Dadurch wird eine klare Trennung 
von Wartenden und Fuß- bzw. Radverkehr erreicht.  
 
Für einen komfortableren Zugang zur Haltestelle Marienhöhe aus Richtung Eberstadt und zur 
Stärkung des Fußverkehrs soll der bestehende ca. 2,00 m breite asphaltierte Gehweg mit 
Freigabe für Radverkehr zwischen der Ortstafel Eberstadt und der Cooperstraße auf 3,50 m 
verbreitert werden.  
 
Nördlich der Cooperstraße soll der bestehende, ca. 2,20 m breite gemeinsame Geh- und 
Radweg auf einer Länge von ca. 115 m ebenfalls auf 3,50 m verbreitert werden um im 
Nahbereich der Haltestelle und der Konversionsflächen eine Entflechtungsstrecke des Fuß- und 
Radverkehrs zu schaffen. Auf dieses Maß wurde bereits der Geh- und Radweg entlang der 
Haltestelle Lincolnsiedlung verbreitert (Magistratsvorlage 2015/0416). Für den dort 
unmittelbar angrenzenden Bereich ist bis zur geplanten Fußgängerschutzanlage auf der Höhe 
Einsteinstraße ebenfalls eine Verbreiterung auf 3,50 m möglich und vorgesehen. Eine darüber 
hinaus gehende durchgehende Verbreiterung des Geh- und Radweges bis zur südlichen 
Bebauung in Bessungen würde erhebliche Eingriffe in den an den Geh- und Radweg 
angrenzenden Baumbestand erfordern und ist derzeit nicht geplant.  
 
Mittels einer ökologischen Baubegleitung soll die Baumaßnahme intensiv begleitet werden. 
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Baumschutz ang emessene Beachtung findet.  
 
Zur Durchführung der Maßnahme muss die städtische Fläche von Bewuchs befreit werden 
(Buschwerk und kleinere oder abgestorbene Bäume). Dies ist mit dem Grünflächenamt, dem 
Umweltamt und Hessen Forst abgestimmt und wird außerhalb der Brut- und Setzzeiten 
durchgeführt. Um ein Hineinwachsen von Bewuchs in die ausgebauten Wege auch in Zukunft 
zu verhindern, soll die Fläche jährlich gemäht werden. Dies ist nach Rücksprache mit dem EAD 
mit keinen weiteren Kosten verbunden.

Eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist nach Abstimmung mit dem Umweltamt 
nicht erforderlich, da der Ausbau von bestehenden Wegen auf gleicher Trasse 
genehmigungsfrei ist.  
 
Die Kosten der Maßnahme betragen nach beiliegender, detaillierter Kostenberechnung 
140.000,- Euro.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Kostenstelle 066-100-1000, 
Investitionsnummer 08066-6091 – „Ausbau von Radwegen“. Hier stehen insgesamt 250.000 
Euro im Ansatz 2019, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, zur Verfügung. 
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 1.000,00 Euro pro Jahr. 
Diese sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000  
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren. 
 
Die Realisierung der Maßnahme ist ab Sommer 2019 vorgesehen. Hierfür muss das Baufeld 
noch vor der Brut- und Setzzeit von Bewuchs freigemacht werden, also vor dem 01.03.2019.  
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. 
 
 
Darmstadt, 20.12.2018 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek      André Schellenberg 
Stadträtin       Stadtkämmerer

anlage 1

1814 Zeichen

Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße nördlich und südlich der Cooperstraße
Kostenberechnung
Nr. Position Menge Einheit EP [€] GP [€]
1 Baugelände und Lichtraumprofil freimachen 1 psch. 12.000,00 12.000,00
2
Befestigung ohne Bindemittel abbrechen und beseitigen 
bis D 30 cm 190 m² 21,00 3.990,00
3 Boden lösen, laden, abtransportieren bis LAGA Z1.2 120 m³ 60,00 7.200,00
4 Asphalt fräsen D 6-8 cm 70 m² 18,00 1.260,00
5 Rückbau Pflasterflächen 10 m² 18,00 180,00
6 Bordsteine abbrechen TB aus Beton 9 m 17,00 153,00
7 Abbruch Asphaltschicht D 8-20 cm 32 m² 27,00 866,70
8 Asphaltoberbau schneiden D 5-10 cm 191 m 11,00 2.101,00
9 Betonbord setzen TB 8/25 25 m 30,00 750,00
10 Erdplanum herstellen 580 m² 3,00 1.740,00
11 Schottertragschicht 20 cm dick herstellen 116 m³ 60,00 6.960,00
12 Bankett herstellen 119 m² 12,00 1.428,00
13 Oberboden liefern und andecken (bis 30 cm) 31 m³ 36,00 1.116,00
14
Vorhandenen Pflasterbelag umlegen, seitlich lagern, 
wieder herstellen 3 m² 55,00 165,00
15 Pflasterbelag herstellen 25 m² 36,00 900,00
16 Asphalttragschicht 7 cm dick herstellen AC 22 TL 550 m² 28,00 15.400,00
17 Asphaltdeckschicht 3 cm dick herstellen AC 5 DL 550 m² 21,00 11.550,00
18 Anschluss Deckschicht Fugenband 10mm 191 m 8,00 1.528,00
19 Schachtabdeckung anpassen 8 Stck. 200,00 1.600,00
20 Straßenkappe anpassen 8 Stck. 100,00 800,00
21 Ökologische Baubegleitung 1 psch. 5.000,00 5.000,00
22 Bodengutachten 1 psch. 4.000,00 4.000,00
Zwischensumme 80.687,70
Baustelleneinrichtung 10 % 8.068,77
Zwischensumme 88.756,47
Planung und Bauleitung 100 % HOAI 10.472,64
Örtl. Bauleitung 3 % 2.662,69
Summe (netto) 101.891,80
Mehrwertsteuer 19 % 19.359,44
Summe (brutto) 121.251,25
Unvorhersehbares 5 % 6.062,56
Risiko 10 % 12.125,12
Bausumme gerundet (brutto): 140.000,00
Stand: 18.12.2018

anlage 5

230 Zeichen

Punkt 10: Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und 
südlich der Cooperstraße 
 (V-Nr. 2019/0009) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 6

176 Zeichen

Punkt 31: Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und 
südlich der Cooperstraße 
 (V-Nr. 2019/0009) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 4

285 Zeichen

Punkt 9: Ausbau des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße und nördlich und 
südlich der Cooperstraße 
 (V-Nr. 2019/0009) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

Beratungsverlauf (5)

TOP 9
TOP 31
TOP 10
TOP 20 beschließend
TOP 16

Orte (4)

  • Heidelberger Straße
  • Cooperstraße 5
  • Heidelberger Landstraße
  • Einsteinstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0009
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.12.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00