Mandari Insight

A-R/0036/2022

Heute schon Fahrradparken bequem am Hauptbahnhof Münster ermöglichen und gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am Bremer Platz schaffen

Antrag an den Rat 12.07.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 47.2

A-R-0036-2022

· application/pdf

Ansehen

A-R-0036-2022

9713 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2022 
     
 
 
 
Münster, 11.07.2022 
 
Ratsantrag 
Heute schon Fahrradparken bequem am Hauptbahnhof Münster ermöglichen und 
gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am Bremer Platz schaffen 
 
Die Zeit bis zur Eröffnung des Mobility Hubs jetzt tatkräftig nutzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.) Bis zum Herbst dieses Jahres werden verschiedene Maßnahmen (im Folgenden 
aufgeführt) ergriffen, um kurzfristig Lösungen für das Fahrradparken auf der Ostseite 
des Hauptbahnhofs zu finden. Damit wird der städtische Raum massiv aufgewertet 
und ein wichtiger Beitrag zur kriminellen Prävention geleistet:  
2.) Der Rat bekräftigt, dass die Fläche des „Parks Bremer Platz“ gemäß Beschluss der BV 
Mitte vom 24.05.22 (geänderter Beschlussvorlage V/0276/2022) frei von Fahrrädern 
verbleibt und u.a. Quartiersaktivitäten zur Verfügung steht. 
3.) Um das massenhafte Abstellen von Fahrrädern und E-Rollern im öffentlichen Raum – 
besonders auf der Grünfläche des Bremer Platz Parks oder auf den Gehwegen – zu 
verhindern, soll nach der Öffnung und einer Einführungsphase der Radstation 
„Hansator“ zudem das Erdgeschoss des Parkhaus Bremer Platz – heutiges „Radlager“ 
– für Fahrradparken (möglichst 24-Stunden-kostenlos) bis zum Baubeginn des 
Mobility Hubs (max. bis 2025) geöffnet werden.  
Dies muss vor dem Abschluss der Neugestaltung des Parks am Bremer Platz realisiert 
sein.  
4.) Für die Organisation des vorübergehenden Fahrradparkens auf der Fläche des 
heutigen Radlagers erarbeitet die Verwaltung mit der WBI gemeinsam ein 
rechtssicheres Betreiber- und Finanzierungskonstrukt, dass Versicherungs- und 
Haftungsfragen beantwortet.  
5.) Der Rat begrüßt ausdrücklich eine mögliche Zusammenarbeit mit einem sozialen 
Träger, um mit entsprechendem Personal das Fahrradparken auf der Fläche des 
heutigen Radlagers zu organisieren und zu überwachen und Arbeitsstellen für 
Menschen zu schaffen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.

2 
Somit soll auch weiterhin der Zweckentfremdung als „Stilles Örtchen“ und einer 
Vermüllung präventiv entgegengewirkt werden.   
Dabei soll ein Wimpel- bzw. Markenkonzept zeitnah umgesetzt werden, ähnlich wie 
es viele Menschen im Alltag von Garderoben o.ä. kennen. Durch ein 
niedrigschwelliges „Valet Parking System“ wir die Fläche ideal ausgenutzt und es 
werden keine Fahrradständer oder andere Vorrichtungen benötigt. 
6.) Es wird geprüft, inwieweit ein Beleuchtungskonzept und ein (teilweiser) Rückbau der 
„Umzäunung“ zur Attraktivität und Sicherheit des heutigen Radlagers beitragen kann.   
7.) Um zudem der massiv zunehmenden Anhäufung sogenannter „Schrottfahrräder“ 
Herr zu werden, wird ein Konzept entwickelt und zeitnah durch das Ordnungsamt 
umgesetzt. Ziel dieses Konzeptes muss es sein, rechtssicher Fahrräder, die als 
Schrotträder erkennbar sind, aus dem öffentlichen Bereich zu entsorgen.  
Ein mögliches Vorbild könnte hierbei das Konzept der Stadt München sein.  
8.) Im Zuge der Umgestaltung der Schillerstraße und an der Bremer Straße sollen 
weitere kostenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. 
9.) Der Rat bekräftigt, dass das Büro des Quartiersmanagements direkt vor Ort in 
unmittelbarer Nähe des Bremer Platz Parks erhalten werden muss.  
 
Begründung: 
 
Ziel: 
Die Ostseite des Hauptbahnhofs muss als Tor zu Stadt ein ansprechender Raum sein und für 
Anwohnende, Bürger*innen und Reisende eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten, wo 
sich alle Gruppen sicher fühlen und in dem die vorhandenen Szenen nicht verdrängt werden.  
 
Situation / Ausgangslage: 
In den letzten Monaten hat jedoch im Umfeld des Hauptbahnhofs in Münster die 
Aufenthaltsqualität massiv gelitten und es ist eine Zunahme an kriminellen Vorfällen durch 
die Polizei festgestellt worden.  
 
Ein wichtiger Grund hierfür ist u.a. das häufig als stark chaotisch wahrgenommene 
Straßenbild: Wild abgestellte Fahrräder, Vermüllung und Vandalismus bedingen sich 
wechselseitig und tragen zu einer schleichenden Verwahrlosung bei. Dadurch sinkt zum 
einen das subjektiv wahrgenommene Sicherheitsgefühl vieler Anwohnenden, Bürger*innen 
und Reisenden als auch die objektiv zu beurteilende Sicherheitslage.
1 
 
                                                      
1 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel 7.1 
Was Aufenthaltsqualität mit Prävention zu tun hat: „Belebung, Durchmischung und Vera ntwortung für den 
öffentlichen Raum sind zentrale Begriffe, die Aufenthaltsqualität mit subjektiver Sicherheit, subjektiv 
unerwünschten Verhaltensweisen und Kriminalität verbinden.“, S. 21.

3 
Auch besonders schutzbedürftige Mitglieder unserer münsterschen Gesellschaft, wie 
Wohnungslose und Suchtabhängige, werden so schnell zu Opfern.2 Hier sind zunehmend 
Übergriffe auch auf diese Personengruppen zu beklagen. Deshalb brauchen wir auch 
Schutzkonzepte für Menschen aus der Szene vor Gewalt. Dies macht auch der aktuelle 
Bericht der Drogenhilfe INDRO hierzu deutlich. 
 
Diese Entwicklungen können nicht rein ordnungsrechtlich aufgefangen werden. Vielmehr 
muss ein Raum geschaffen werden, wo sich alle Gruppierungen wohlfühlen und gerne Zeit 
verbringen. So werden sozialer Zusammenhalt und gegenseitiges Achten gestärkt. Zudem 
erhält auch die soziale Arbeit und das Quartiersmanagement im Quartier eine große 
Bedeutung. 
 
Maßnahmen:  
Der kleine Park Bremer Platz muss frei von Fahrrädern bleiben, um Quartiersaktivitäten, wie 
bspw. ein gemeinsam organisierter Flohmarkt oder ein Nachbarschaftsfest zu ermöglichen. 
Dies trägt zur besseren Vernetzung und Atmosphäre bei. So wird der Bremer Platz zu einem 
willkommenen Begegnungsort. Damit werden nachbarschaftliche Strukturen gestärkt und 
kriminogenen Strukturen entgegengewirkt.  
 
Im Anschluss an die Bautätigkeiten rund um das Hansator müssen zeitnah Strukturen und 
Angebote geschaffen werden, um die Fahrradparkverkehre sinnvoll zu lenken: 
Das Aufkommen eines sich einschleichenden Gewohnheitsrechts, Fahrräder „wild“ 
abzustellen, muss von Anfang an verhindert werden.
3 
 
Für das noch zu erstellende Gesamtkonzept Fahrradparken am Hauptbahnhof müssen die 
entsprechenden Maßnahmen daher vorgezogen werden. 
 
Die ca. 2.000 Stellplätze im neuen Fahrradparkhaus Hansator werden bei weitem nicht 
ausreichen, um den Bedarf an insgesamt 10.000 Fahrradstellplätzen am Hauptbahnhof zu 
bedienen. Daher muss nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, die aber nicht zulasten 
von Freiflächen und Wegebeziehungen gehen dürfen.  
 
Das Fahrradparkhaus Hansator soll im Sommer eröffnet werden. Damit sich die 
Nutzer*innen zunächst mit diesem neuen digitalen Angebot vertraut machen können und 
nicht direkt Konkurrenzen aufgebaut werden, soll sich dies zunächst über einen gewissen 
Zeitraum etablieren.  
                                                      
2 vgl. hierzu entsprechender Bericht von INDRO-Drogenhilfe Münster, 2022. 
3 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel 
Perspektivische Entwicklungen, Maßnahmen „Fahrradparkplätze schaffen, z.B. in bestehenden Parkhäusern“, S. 
25.

4 
Aufgrund des hohen Parkdrucks müssen nach einer Einführungsphase von drei Monaten 
dann weitere Flächen zur Verfügung gestellt werden. Im öffentlichen Raum sind diese in 
Nähe des Osteingangs des Bahnhofs nicht vorhanden. 
 
Das nicht voll genutzte Radlager im EG des Parkhauses Bremer Platz kann unkompliziert als 
kostenfreie Abstellfläche für das Fahrradparken angeboten werden. Um Vermüllung und 
Vandalismus vorzubeugen, sollte dieses in geringem Umfang bewirtschaftet und 
entsprechend bewacht werden.  
Sinnvoll erscheint hier die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen öffentlich geförderter 
Beschäftigung oder die Beauftragung eines sozialen Trägers wie bspw. Westfalenfleiß, der 
bereits Erfahrung mit dem Management von (Pkw-)Parkraum hat oder der auch ein 
Inklusionsunternehmen betreibt.  
 
Ein niedrigschwelliges „Valet Parking System“ garantiert ein bequemes Verwahren von 
Rädern, ohne dass sich Radfahrende mit komplizierten technischen Vorrichtungen oder 
Automaten auseinandersetzen müssen. Dass die Fahrräder so extrem eng gestellt werden 
können, garantiert eine ideale Nutzung der vorhandenen Fläche. Fahrradständer oder 
ähnliche Vorrichtungen sind nicht nötig. Durch den kurzen persönlichen Kontakt wird 
Anonymität und damit auch unerwünschtem Verhalten (Wegwerfen von Müll) 
entgegengewirkt.  
 
Schrottfahrräder tragen maßgeblich zu einem herunter gekommenen Straßenbild bei. 
Zudem blockieren sie dringend benötigte Räume und Freiflächen (bspw. für den Fußverkehr) 
und versperren nicht selten wichtige Wegebeziehungen; insbesondere auch für Menschen, 
die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer) oder für die es 
ein Unfallrisiko darstellt (wie für blinde und sehbehinderte Menschen), ein großes Problem. 
 
Nach §5 (6) des Landesabfallgesetzes NRW ist es Aufgabe von Städten und Gemeinden, 
Schrottfahrräder zu entfernen: „Die Pflicht zur Einsammlung umfasst auch das Einsammeln 
der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle 
einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks von den der Allgemeinheit 
zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder 
nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist.“ 
 
 
gez.     gez.     gez.  
Anne Herbermann   Marius Herwig   Helene Goldbeck 
Harald Wölter    Sandra Beer    Tim Pasch 
Andrea Blome    Maria Winkel    
Sylvia Rietenberg   Ludger Steinmann   
Christoph Kattentidt   und Fraktion    
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

07.09.2022 Rat
TOP 47.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bremer Straße
  • Bremer Platz
  • Schillerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0036/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.07.2022
Erstellt
12.07.2022 13:37