A-R/0036/2022
Heute schon Fahrradparken bequem am Hauptbahnhof Münster ermöglichen und gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am Bremer Platz schaffen
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A-R-0036-2022
9713 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2022
Münster, 11.07.2022
Ratsantrag
Heute schon Fahrradparken bequem am Hauptbahnhof Münster ermöglichen und
gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am Bremer Platz schaffen
Die Zeit bis zur Eröffnung des Mobility Hubs jetzt tatkräftig nutzen
Der Rat möge beschließen:
1.) Bis zum Herbst dieses Jahres werden verschiedene Maßnahmen (im Folgenden
aufgeführt) ergriffen, um kurzfristig Lösungen für das Fahrradparken auf der Ostseite
des Hauptbahnhofs zu finden. Damit wird der städtische Raum massiv aufgewertet
und ein wichtiger Beitrag zur kriminellen Prävention geleistet:
2.) Der Rat bekräftigt, dass die Fläche des „Parks Bremer Platz“ gemäß Beschluss der BV
Mitte vom 24.05.22 (geänderter Beschlussvorlage V/0276/2022) frei von Fahrrädern
verbleibt und u.a. Quartiersaktivitäten zur Verfügung steht.
3.) Um das massenhafte Abstellen von Fahrrädern und E-Rollern im öffentlichen Raum –
besonders auf der Grünfläche des Bremer Platz Parks oder auf den Gehwegen – zu
verhindern, soll nach der Öffnung und einer Einführungsphase der Radstation
„Hansator“ zudem das Erdgeschoss des Parkhaus Bremer Platz – heutiges „Radlager“
– für Fahrradparken (möglichst 24-Stunden-kostenlos) bis zum Baubeginn des
Mobility Hubs (max. bis 2025) geöffnet werden.
Dies muss vor dem Abschluss der Neugestaltung des Parks am Bremer Platz realisiert
sein.
4.) Für die Organisation des vorübergehenden Fahrradparkens auf der Fläche des
heutigen Radlagers erarbeitet die Verwaltung mit der WBI gemeinsam ein
rechtssicheres Betreiber- und Finanzierungskonstrukt, dass Versicherungs- und
Haftungsfragen beantwortet.
5.) Der Rat begrüßt ausdrücklich eine mögliche Zusammenarbeit mit einem sozialen
Träger, um mit entsprechendem Personal das Fahrradparken auf der Fläche des
heutigen Radlagers zu organisieren und zu überwachen und Arbeitsstellen für
Menschen zu schaffen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.
2
Somit soll auch weiterhin der Zweckentfremdung als „Stilles Örtchen“ und einer
Vermüllung präventiv entgegengewirkt werden.
Dabei soll ein Wimpel- bzw. Markenkonzept zeitnah umgesetzt werden, ähnlich wie
es viele Menschen im Alltag von Garderoben o.ä. kennen. Durch ein
niedrigschwelliges „Valet Parking System“ wir die Fläche ideal ausgenutzt und es
werden keine Fahrradständer oder andere Vorrichtungen benötigt.
6.) Es wird geprüft, inwieweit ein Beleuchtungskonzept und ein (teilweiser) Rückbau der
„Umzäunung“ zur Attraktivität und Sicherheit des heutigen Radlagers beitragen kann.
7.) Um zudem der massiv zunehmenden Anhäufung sogenannter „Schrottfahrräder“
Herr zu werden, wird ein Konzept entwickelt und zeitnah durch das Ordnungsamt
umgesetzt. Ziel dieses Konzeptes muss es sein, rechtssicher Fahrräder, die als
Schrotträder erkennbar sind, aus dem öffentlichen Bereich zu entsorgen.
Ein mögliches Vorbild könnte hierbei das Konzept der Stadt München sein.
8.) Im Zuge der Umgestaltung der Schillerstraße und an der Bremer Straße sollen
weitere kostenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden.
9.) Der Rat bekräftigt, dass das Büro des Quartiersmanagements direkt vor Ort in
unmittelbarer Nähe des Bremer Platz Parks erhalten werden muss.
Begründung:
Ziel:
Die Ostseite des Hauptbahnhofs muss als Tor zu Stadt ein ansprechender Raum sein und für
Anwohnende, Bürger*innen und Reisende eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten, wo
sich alle Gruppen sicher fühlen und in dem die vorhandenen Szenen nicht verdrängt werden.
Situation / Ausgangslage:
In den letzten Monaten hat jedoch im Umfeld des Hauptbahnhofs in Münster die
Aufenthaltsqualität massiv gelitten und es ist eine Zunahme an kriminellen Vorfällen durch
die Polizei festgestellt worden.
Ein wichtiger Grund hierfür ist u.a. das häufig als stark chaotisch wahrgenommene
Straßenbild: Wild abgestellte Fahrräder, Vermüllung und Vandalismus bedingen sich
wechselseitig und tragen zu einer schleichenden Verwahrlosung bei. Dadurch sinkt zum
einen das subjektiv wahrgenommene Sicherheitsgefühl vieler Anwohnenden, Bürger*innen
und Reisenden als auch die objektiv zu beurteilende Sicherheitslage.
1
1 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel 7.1
Was Aufenthaltsqualität mit Prävention zu tun hat: „Belebung, Durchmischung und Vera ntwortung für den
öffentlichen Raum sind zentrale Begriffe, die Aufenthaltsqualität mit subjektiver Sicherheit, subjektiv
unerwünschten Verhaltensweisen und Kriminalität verbinden.“, S. 21.
3
Auch besonders schutzbedürftige Mitglieder unserer münsterschen Gesellschaft, wie
Wohnungslose und Suchtabhängige, werden so schnell zu Opfern.2 Hier sind zunehmend
Übergriffe auch auf diese Personengruppen zu beklagen. Deshalb brauchen wir auch
Schutzkonzepte für Menschen aus der Szene vor Gewalt. Dies macht auch der aktuelle
Bericht der Drogenhilfe INDRO hierzu deutlich.
Diese Entwicklungen können nicht rein ordnungsrechtlich aufgefangen werden. Vielmehr
muss ein Raum geschaffen werden, wo sich alle Gruppierungen wohlfühlen und gerne Zeit
verbringen. So werden sozialer Zusammenhalt und gegenseitiges Achten gestärkt. Zudem
erhält auch die soziale Arbeit und das Quartiersmanagement im Quartier eine große
Bedeutung.
Maßnahmen:
Der kleine Park Bremer Platz muss frei von Fahrrädern bleiben, um Quartiersaktivitäten, wie
bspw. ein gemeinsam organisierter Flohmarkt oder ein Nachbarschaftsfest zu ermöglichen.
Dies trägt zur besseren Vernetzung und Atmosphäre bei. So wird der Bremer Platz zu einem
willkommenen Begegnungsort. Damit werden nachbarschaftliche Strukturen gestärkt und
kriminogenen Strukturen entgegengewirkt.
Im Anschluss an die Bautätigkeiten rund um das Hansator müssen zeitnah Strukturen und
Angebote geschaffen werden, um die Fahrradparkverkehre sinnvoll zu lenken:
Das Aufkommen eines sich einschleichenden Gewohnheitsrechts, Fahrräder „wild“
abzustellen, muss von Anfang an verhindert werden.
3
Für das noch zu erstellende Gesamtkonzept Fahrradparken am Hauptbahnhof müssen die
entsprechenden Maßnahmen daher vorgezogen werden.
Die ca. 2.000 Stellplätze im neuen Fahrradparkhaus Hansator werden bei weitem nicht
ausreichen, um den Bedarf an insgesamt 10.000 Fahrradstellplätzen am Hauptbahnhof zu
bedienen. Daher muss nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, die aber nicht zulasten
von Freiflächen und Wegebeziehungen gehen dürfen.
Das Fahrradparkhaus Hansator soll im Sommer eröffnet werden. Damit sich die
Nutzer*innen zunächst mit diesem neuen digitalen Angebot vertraut machen können und
nicht direkt Konkurrenzen aufgebaut werden, soll sich dies zunächst über einen gewissen
Zeitraum etablieren.
2 vgl. hierzu entsprechender Bericht von INDRO-Drogenhilfe Münster, 2022.
3 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel
Perspektivische Entwicklungen, Maßnahmen „Fahrradparkplätze schaffen, z.B. in bestehenden Parkhäusern“, S.
25.
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Aufgrund des hohen Parkdrucks müssen nach einer Einführungsphase von drei Monaten
dann weitere Flächen zur Verfügung gestellt werden. Im öffentlichen Raum sind diese in
Nähe des Osteingangs des Bahnhofs nicht vorhanden.
Das nicht voll genutzte Radlager im EG des Parkhauses Bremer Platz kann unkompliziert als
kostenfreie Abstellfläche für das Fahrradparken angeboten werden. Um Vermüllung und
Vandalismus vorzubeugen, sollte dieses in geringem Umfang bewirtschaftet und
entsprechend bewacht werden.
Sinnvoll erscheint hier die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen öffentlich geförderter
Beschäftigung oder die Beauftragung eines sozialen Trägers wie bspw. Westfalenfleiß, der
bereits Erfahrung mit dem Management von (Pkw-)Parkraum hat oder der auch ein
Inklusionsunternehmen betreibt.
Ein niedrigschwelliges „Valet Parking System“ garantiert ein bequemes Verwahren von
Rädern, ohne dass sich Radfahrende mit komplizierten technischen Vorrichtungen oder
Automaten auseinandersetzen müssen. Dass die Fahrräder so extrem eng gestellt werden
können, garantiert eine ideale Nutzung der vorhandenen Fläche. Fahrradständer oder
ähnliche Vorrichtungen sind nicht nötig. Durch den kurzen persönlichen Kontakt wird
Anonymität und damit auch unerwünschtem Verhalten (Wegwerfen von Müll)
entgegengewirkt.
Schrottfahrräder tragen maßgeblich zu einem herunter gekommenen Straßenbild bei.
Zudem blockieren sie dringend benötigte Räume und Freiflächen (bspw. für den Fußverkehr)
und versperren nicht selten wichtige Wegebeziehungen; insbesondere auch für Menschen,
die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer) oder für die es
ein Unfallrisiko darstellt (wie für blinde und sehbehinderte Menschen), ein großes Problem.
Nach §5 (6) des Landesabfallgesetzes NRW ist es Aufgabe von Städten und Gemeinden,
Schrottfahrräder zu entfernen: „Die Pflicht zur Einsammlung umfasst auch das Einsammeln
der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle
einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks von den der Allgemeinheit
zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder
nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist.“
gez. gez. gez.
Anne Herbermann Marius Herwig Helene Goldbeck
Harald Wölter Sandra Beer Tim Pasch
Andrea Blome Maria Winkel
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann
Christoph Kattentidt und Fraktion
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Bremer Straße
- Bremer Platz
- Schillerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0036/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.07.2022
- Erstellt
- 12.07.2022 13:37