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2230/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) betreffend die Nahversorgung in Köln-Merkenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.07.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3040 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2230/2023 
Freigabedatum 18.07.2023  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage (BV) betreffend die Nahversorgung in Köln-Merkenich 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 6. Juni 2023 hat die Fraktion Bünd-
nis90/Die Grünen folgende Fragen zur Nahversorgung in Köln-Merkenich an die Verwaltung 
gerichtet (AN/1164/2023): 
 
 
1. Gibt es Anfragen von Nahversorgern für die Erweiterung bestehender Läden oder die 
Nutzung neuer Flächen dort im Ortsteil Merkenich? 
a) Wenn ja, wie ist der Sachstand? 
 
2. Werden Flächen freigehalten für den zukünftigen Bedarf an Nahversorgung? 
a) Wenn ja, welche? 
 
3. Werden Bedarfe an Flächen für Kita- und Schulbauten im Zuge der Flächenanfragen 
vorrangig berücksichtigt, damit sie nicht für Einzelhandel, Wohnbebauung oder ande-
ren Nutzungsarten, freigegeben werden können? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1.) Nein, über den Standort Causemannstr. 29-31 hinaus gibt es derzeit keine Anfragen 
für Erweiterungen oder Neuansiedlungen in Merkenich. 
  
 Als potenzieller neuer Standort wird der Bereich Causemannstr. 29 – 31 intensiv disku-
tiert. Die Ansiedlung eines nicht großflächigen Nahversorgers wird hier verwaltungssei-
tig aus Perspektive der Stadtentwicklung weiterhin ausdrücklich unterstützt (siehe 
dazu beispielsweise die Mitteilung Vorlage-Nr. 0566/2023). 
  
Der Liegenschaftsverwaltung liegt hierzu eine Bewerbung vor, über die noch im zu-
ständigen Fachausschuss beraten werden muss. 
 
Zu 2.) Der genannte Standort Causemannstr. ist nach Beschlusslage des Rates vom 22. No-
vember 2018 für einen Lebensmittelmarkt für die Nahversorgung, als auch öffentlich 
geförderte Wohnungen vorgesehen (siehe dazu ausführlich Mitteilung Vorlage-Nr. 
0566/2023).

2 
 
 
Konkrete Flächen für Einzelhandel können nicht freigehalten werden, grundsätzlich 
sind aber Ansiedlungen in der Nahversorgungslage Merkenicher Haupstraße (vgl. 
EHZK, S. 474) möglich und das Einzelhandelskonzept grenzt für Merkenich auch ei-
nen individuellen Nahbereich (vgl. EHZK, S. 455) ab, in dem sich grundsätzlich auch 
großflächige (>800 m² Verkaufsfläche) Lebensmittelmärkte mit standortangepasster 
Verkaufsfläche ansiedeln können. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für grö-
ßere Wohnungsbauvorhaben wird außerdem die Nahversorgung mitgeplant. 
 
Zu 3.) Bei Anfragen von Projektentwicklerinnen oder Investorinnen zu Vorhaben, die nicht 
dem rechtsverbindlichen Bauplanungsrecht entsprechen (das heißt, die die Änderung 
oder Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern würden), werden grundsätzlich Be-
lange der sozialen Infrastruktur berücksichtigt. Anforderungen an Schul- und Kitabe-
darfe – auch im Sinne des Kooperativen Baulandmodells – werden dabei nach Maß-
gabe der verantwortlichen Fachdienststelle planerisch berücksichtigt.  
Die Ausnutzung bereits bestehender Baurechte ist hiervon ausgenommen.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Causemannstraße 29

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Details

Aktenzeichen
2230/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.07.2023
Erstellt
11.07.2023 13:02