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1669/2026

Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr)

Mitteilung Ausschuss 08.06.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 6.2.11

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Stellungnahme Sonderhaltestelle Rheinenergiestadion

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Mitteilung Ausschuss

477 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2026 
 1669/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
 
Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle 
Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) 
Die beigefügte Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur 
Beschlussvorlage 0515/2025 wird dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Egerer 
 
Anlage

Anlage 1 Stellungnahme Sonderhaltestelle Rheinenergiestadion

2349 Zeichen

Bernd Fahlenbock als sachkundiger Einwohner auf Empfehlung der 
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
 
 
An Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden des Mobilitätausschusses  
Herrn Lino Hammer 
Köln, den 26.05.2026 
 
Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle 
Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) 
 
Zur o.g. Haltestelle heißt es im Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026:  „Insbesondere sind dazu Prüfungen und 
Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark 
reduzierten Anzahl an barrierefreien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut 
werden muss.“  
Hierzu geben wir zu Bedenken, dass die Reduzierung auf nur einen barrierefreien 
Bahnsteig im normalen Stadionbetrieb nicht praktikabel ist. Werden Sonderfahrten 
z.B. ab Neumarkt eingesetzt, müssten mobilitätseingeschränkte Menschen wie 
Rollstuhlfahrende oder Rollatornutzende bereits beim Einstieg darauf hingewiesen 
werden, dass sie die korrekte Bahn nehmen müssen, um am Ende auch wieder 
aussteigen zu können. Dies müsste an jeder Haltestelle auf der gesamten Strecke 
geschehen, was einen immensen Personalbedarf beanspruchen würde. Außerdem 
würde dies voraussetzen, dass das KVB-Personal im Vorhinein wüsste auf welches 
Gleis jede Bahn einfährt, was erfahrungsgemäß nicht der Fall ist.  
Unabhängig davon, dass es richtigerweise nicht mehr erlaubt ist, einen nicht-
barrierefreien Ausbau im ÖPNV zu fördern, wäre es aus unserer Sicht die sinnvollste 
und auch kostengünstigste Lösung, den hinteren Bahnsteig durch eine ebenerdige 
Gleisquerung barrierefrei anzubinden. Diese sollte ausschließlich von den 
betroffenen Personen wie mobilitätseingeschränkten oder blinden Menschen genutzt 
werden dürfen und durch Sicherheitspersonal gegen Missbrauch geschützt werden. 
Diese Variante wäre einer Aufzuglösung (Kosten, Vandalismus) und einer Rampe mit 
mehreren Hundert Metern Länge vorzuziehen.  
Wir würden Sie bitten, diese Stellungnahme dem Ratsbeschluss beizufügen und die 
hier gemachten Vorschläge bei dem Variantenentscheid zu berücksichtigen. 
 
Mit freundlichem Gruß, 
gez. Bernd Fahlenbock, Sachkundiger Einwohner im Mobilitätsausschuss

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1669/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.06.2026
Erstellt
05.06.2026 13:40