1669/2026
Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III Vorlagen-Nummer 08.06.2026 1669/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Die beigefügte Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Beschlussvorlage 0515/2025 wird dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis gegeben. Gez. Egerer Anlage
Anlage 1 Stellungnahme Sonderhaltestelle Rheinenergiestadion
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Bernd Fahlenbock als sachkundiger Einwohner auf Empfehlung der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik An Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Mobilitätausschusses Herrn Lino Hammer Köln, den 26.05.2026 Stellungnahme der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) Zur o.g. Haltestelle heißt es im Beschlussprotokoll der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026: „Insbesondere sind dazu Prüfungen und Absprachen mit dem Zuwendungsgeber, ob nur ein Bahnsteig aufgrund der stark reduzierten Anzahl an barrierefreien Plätzen im Stadion barrierefrei ausgebaut werden muss.“ Hierzu geben wir zu Bedenken, dass die Reduzierung auf nur einen barrierefreien Bahnsteig im normalen Stadionbetrieb nicht praktikabel ist. Werden Sonderfahrten z.B. ab Neumarkt eingesetzt, müssten mobilitätseingeschränkte Menschen wie Rollstuhlfahrende oder Rollatornutzende bereits beim Einstieg darauf hingewiesen werden, dass sie die korrekte Bahn nehmen müssen, um am Ende auch wieder aussteigen zu können. Dies müsste an jeder Haltestelle auf der gesamten Strecke geschehen, was einen immensen Personalbedarf beanspruchen würde. Außerdem würde dies voraussetzen, dass das KVB-Personal im Vorhinein wüsste auf welches Gleis jede Bahn einfährt, was erfahrungsgemäß nicht der Fall ist. Unabhängig davon, dass es richtigerweise nicht mehr erlaubt ist, einen nicht- barrierefreien Ausbau im ÖPNV zu fördern, wäre es aus unserer Sicht die sinnvollste und auch kostengünstigste Lösung, den hinteren Bahnsteig durch eine ebenerdige Gleisquerung barrierefrei anzubinden. Diese sollte ausschließlich von den betroffenen Personen wie mobilitätseingeschränkten oder blinden Menschen genutzt werden dürfen und durch Sicherheitspersonal gegen Missbrauch geschützt werden. Diese Variante wäre einer Aufzuglösung (Kosten, Vandalismus) und einer Rampe mit mehreren Hundert Metern Länge vorzuziehen. Wir würden Sie bitten, diese Stellungnahme dem Ratsbeschluss beizufügen und die hier gemachten Vorschläge bei dem Variantenentscheid zu berücksichtigen. Mit freundlichem Gruß, gez. Bernd Fahlenbock, Sachkundiger Einwohner im Mobilitätsausschuss
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1669/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 05.06.2026 13:40