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0571/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23", Aktenzeichen 08/24 B

Beschlussvorlage Ausschuss 01.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 18.03.2024, TOP 2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1, Bürgereingabe §23 Hauptsatzung

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Beschlussvorlage Ausschuss

2558 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 0571/2024 
Freigabedatum 01.03.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23", 
Aktenzeichen 08/24 B  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petent*innen 
für ihre Eingabe „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23". 
 
Der Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis, und bittet die Initiator*innen, ihr Anlie-
gen gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik in die Stadt-
arbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einzubringen. Diese kann nach § 23 Absatz 2 der Haupt-
satzung eine Anregung an den Rat richten. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 16.01.2024 wendete sich die Seniorenvertretung des Stadtbezirks Innen-
stadt mit folgender Bürgereingabe nach § 24 GO an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden: „Die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt, der Aus-
schuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen 
Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern“.  
In Anlage 1 ist die anonymisierte Eingabe beigefügt, einschließlich einer Synopse mit Ände-
rungsvorschlägen. 
 
Nach § 23 Absatz 2 Satz der Hauptsatzung der Stadt Köln gilt: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft 
besitzt das Recht, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzule-
gen.“  
 
Gemäß § 8 Absatz 2 der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt 
Köln (GOGrSP)“, beschlossen vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 27. 
Mai 2021, gilt hinsichtlich des Ablaufs der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Senioren-
politik: „Vorschläge, Anträge und Anfragen der Seniorenvertretung sind über die SVK-Stadt-
konferenz oder die SVK-Gesamtkonferenz einzureichen“. 
Daraus folgt, dass lediglich die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik berechtigt ist, sich 
unmittelbar an einen Ausschuss oder den Rat zu wenden. 
 
Der in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik vor-
gesehene Beteiligungsweg ist einzuhalten.

Anlage 1, Bürgereingabe §23 Hauptsatzung

7914 Zeichen

Seniorenvertretung
Köln - Innenstadt

Ludwigstr. 8
50667 Köln

Ausschuss für Bürgerbeteiligung
Anregungen und Beschwerden
Herrn Max Cristian Derichsweiler
Ludwigstraße 8

50667 Köln

Köln, den 16.01.2024
Anregung

Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren,
die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt,

der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen
Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern.

Die beabsichtigten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen.
Maßgebend für den Antrag sind folgende Überlegungen:

Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird demokratisch gewählt. Alle Mitglieder bilden die
Gesamtkonferenz, die die Seniorenvertretung nach außen repräsentiert. Nach der bisherigen
Hauptsatzung werden aus der aus 9 Mitgliedern und ihren Vertretern (also 18 Personen)
bestehenden Stadtkonferenz alle Personen für Ämter und Ausschüsse benannt. Dies führt zu einer
Überlastung und Ämterhäufung von Mitgliedern. Nach der neuen Regelung sollen alle Positionen
aus Mitgliedern der Gesamtkonferenz gebildet werden. Damit können diese Personen auch an der
aktiven Gestaltung besser mitwirken.

Weiter soll die Gesamtkonferenz die Seniorenvertretung eigene Anregungs- bzw. Antragsrechte
erhalten. Nach der bisherigen Regelung sind alle seniorenrelevanten Themen durch die
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu entscheiden, die bislang allenfalls zweimal im Jahr
tagt, sodass kurzfristige Wünsche und politisch aktuelle Themen der Seniorenvertretung in den
entsprechenden Ausschüssen nicht zeitnah diskutiert werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass
neben den demokratisch gewählten Seniorenvertretern in der Stadtarbeitsgemeinschaft
Teilnehmer ohne demokratische gewählte Legitimation die Mehrheit bilden und gegen die
Seniorenvertretung entscheiden können. .

Insbesondere auf Bezirksebene haben die Seniorenvertretungen nur wenige Möglichkeiten, direkt
Anträge einzubringen Die Bezirksseniorenvertretungen müssen Fraktionen bitten, ihre Anträge zu
übernehmen und zur Entscheidung vorzulegen..

Da die Seniorenvertretung parteipolitisch unabhängig ist möchte sie nicht den Eindruck erwecken,
mit politischen Fraktionen enger verbunden zu sein.

Der Unterzeichner ist gerne bereit, weitere Erläuterungen des Antrages in der Sitzung des
Ausschusses vorzutragen.

Die gewünschten Änderungen der Hauptsatzung sind von der Stadtkonferenz und der
Gesamtkonferenz einstimmig angenommen worden. Durch ein Fehler bei der Aufstellung der
Tagesordnung konnte dies nicht in der letzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik diskutiert werden.

Wegen der im Kalenderjahr 2025 bevorstehenden Kommunalwahl halten wir die Angelegenheit für
eilbedürftig, bevor die Ratsmitglieder durch andere Dinge gehindert sind, sich mit dieser
Angelegenheit weiter zu beschäftigen. Außerdem sollte im Vorfeld der Wahl zur nächsten
Seniorenvertretung in Köln Klarheit für die Kandidaten und Kandidatinnen bestehen in welchem
rechtlichen Umfeld sie die Interessen der älteren Generation in Köln vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

SVK Köln Innenstadt

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$ 23 der Hauptsatzung TG 2022 12 25
i.d.F v 05.07.022
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Seniorenvertretung und Arbeitsgemeinschaften
Seniorenpolitik

Seniorenvertretung, Arbeitsgemeinschaften und
Konferenzen Seniorenpolitik

(1) Bei der Stadt Köln wird eine
Seniorenvertretung gebildet. Die
Seniorenvertretung der Stadt Köln wird
entsprechend den Regelungen der jeweils
gültigen Wahlordnung gewählt.

(1) Bei der Stadt Köln wird eine
Seniorenvertretung gebildet. Sie wird
entsprechend den Regelungen der
jeweils gültigen Wahlordnung gewählt.

Die gewählten Seniorenvertreterinnen
/Seniorenvertreter bilden in den Stadtbezirken
die Bezirkskonferenzen.

(2) Auf

Stadtebene und auf
Stadtbezirksebene werden
Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die
die Seniorenvertretung, die

Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen
des Rates bzw. Bezirksvertretungen

Mitglieder entsenden. Die
Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik besitzt das Recht,

Anregungen oder Stellungnahmen dem
Rat oder einem Ausschuss’ vorzulegen.
Die .
Bezirksarbeitsgemeinschaften
Seniorenpoliiik haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen der
Bezirksvertretung vorzulegen.

(3) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft

gewählten Seniorenvertreterinnen und
Seniorenvertreter und ihre
Stellvertretungen bilden SVK-
Stadtkonferenz.

die

(4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder

in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr,
Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung,
Jugend, Schule und Weiterbildung,

Alle Bezirkskonferenzen bilden zusammen die
SVK-Gesamtkonferenz.

Die Gesamtkonferenz entscheidet in allen
wesentlichen Angelegenheiten der
Seniorenvertretung. In Einzelfällen der einfachen
Geschäfte der laufenden Verwaltung kann die
Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis
von der Stadtkonferenz zurückholen.

Auf Stadtebene wird eine Stadtkonferenz
gebildet. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer
Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtkonferenz
entsandt werden.

Die Stadtkonferenz entscheidet in den einfachen
Geschäften der laufenden Verwaltung der
Seniorenvertretung, es sei denn, die
Gesamtkonferenz macht im Einzelfall von ihrem
Rückholrecht Gebrauch.

(2) Auf Stadtebene und auf
Stadtbezirksebene werden
Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die
Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände
und die Fraktionen des Rates und die

Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden.

Alle Mitglieder der Bezirkskonferenzen sind

zugleich Mitglieder der
Bezirksarbeitsgemeinschaft ihres
Stadtbezirks.

Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte
zwei Mitglieder, die in die
Stadtarbeitsgemeinschaft entsandt werden.

Die Bezirksarbeitsgemeinschaften und die
Bezirkskonferenzen haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen der
Bezirksvertretung ihres Bezirks vorzulegen.

Die Stadtarbeitsgemeinschaft und die
Gesamtkonferenz haben das Recht,
Anregungen und Stellungnahmen dem Rat
oder einem Ausschuss vorzulegen.

(5) Die Einzelheiten

Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und
Beschwerden zuständigen
Fachausschüsse entsenden. Hierfür
schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus
ihrer Mitte je ein Mitglied und
eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag

der SVK-Stadtkonferenz Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf
Vorschlag

der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat
diese als sachkundige Einwohner gem.
& 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse

regelt die vom
Ausschuss für Soziales und Senioren

(4) Die Gesamtkonferenz kann Mitglieder als
sachkundige Einwohnerinnen
und Einwohner in die für Soziales,
Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt,
Stadtentwicklung, Jugend, Schule und
Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen
und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen entsenden.

Hierfür schlägt die Gesamtkonferenz aus
ihrer Mitte je ein Mitglied und eine
Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den
Verhinderungsfall vor.

Auf Vorschlag der SVK-
Gesamtkonferenz wählt der Rat diese gem. $
58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse.

Die SVK-Bezirkskonferenzen
Seniorenvertretungen wählen jeweils eine
Person als Sachverständige für senioren-
politische Fragen in der Bezirksvertretung
ihres Stadtbezirks. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine
Stellvertretung gewählt.

Die Gesamtkonferenz wählt aus ihrer Mitte
auch die Mitglieder, die in die weiteren Gremien
und Arbeitskreise der Stadt sowie in die

Mitgliedsversammlung der
Landesseniorenvertretung NRW entsandt
werden.

(3) Die Einzelheiten regeln die

Geschäftsordnung für die Gremien
der Seniorenpolitik der Stadt Köln
(GOGrSP) - beschlossen vom
Ausschuss für Soziales, Senioren
Senioren der Stadt Köln vom 27. Mai
2021 sowie die Geschäftsordnung der
Seniorenvertretung der Stadt Köln
(GU SVK) vom 21.5.2015.

Beratungsverlauf (1)

18.03.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0571/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.03.2024
Erstellt
13.02.2024 14:30