0571/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23", Aktenzeichen 08/24 B
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 0571/2024 Freigabedatum 01.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23", Aktenzeichen 08/24 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petent*innen für ihre Eingabe „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln - § 23". Der Ausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis, und bittet die Initiator*innen, ihr Anlie- gen gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik in die Stadt- arbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik einzubringen. Diese kann nach § 23 Absatz 2 der Haupt- satzung eine Anregung an den Rat richten. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 16.01.2024 wendete sich die Seniorenvertretung des Stadtbezirks Innen- stadt mit folgender Bürgereingabe nach § 24 GO an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden: „Die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt, der Aus- schuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern“. In Anlage 1 ist die anonymisierte Eingabe beigefügt, einschließlich einer Synopse mit Ände- rungsvorschlägen. Nach § 23 Absatz 2 Satz der Hauptsatzung der Stadt Köln gilt: „Die Stadtarbeitsgemeinschaft besitzt das Recht, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzule- gen.“ Gemäß § 8 Absatz 2 der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP)“, beschlossen vom Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 27. Mai 2021, gilt hinsichtlich des Ablaufs der Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Senioren- politik: „Vorschläge, Anträge und Anfragen der Seniorenvertretung sind über die SVK-Stadt- konferenz oder die SVK-Gesamtkonferenz einzureichen“. Daraus folgt, dass lediglich die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik berechtigt ist, sich unmittelbar an einen Ausschuss oder den Rat zu wenden. Der in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik vor- gesehene Beteiligungsweg ist einzuhalten.
Anlage 1, Bürgereingabe §23 Hauptsatzung
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Seniorenvertretung Köln - Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln Ausschuss für Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden Herrn Max Cristian Derichsweiler Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 16.01.2024 Anregung Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrte Damen und Herren, die Seniorenvertretung Bezirk Innenstadt beantragt, der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bittet die zuständigen Mitglieder des Rates, kurzfristig die Hauptsatzung der Stadt Köln abzuändern. Die beabsichtigten Änderungen sind der Anlage zu entnehmen. Maßgebend für den Antrag sind folgende Überlegungen: Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird demokratisch gewählt. Alle Mitglieder bilden die Gesamtkonferenz, die die Seniorenvertretung nach außen repräsentiert. Nach der bisherigen Hauptsatzung werden aus der aus 9 Mitgliedern und ihren Vertretern (also 18 Personen) bestehenden Stadtkonferenz alle Personen für Ämter und Ausschüsse benannt. Dies führt zu einer Überlastung und Ämterhäufung von Mitgliedern. Nach der neuen Regelung sollen alle Positionen aus Mitgliedern der Gesamtkonferenz gebildet werden. Damit können diese Personen auch an der aktiven Gestaltung besser mitwirken. Weiter soll die Gesamtkonferenz die Seniorenvertretung eigene Anregungs- bzw. Antragsrechte erhalten. Nach der bisherigen Regelung sind alle seniorenrelevanten Themen durch die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu entscheiden, die bislang allenfalls zweimal im Jahr tagt, sodass kurzfristige Wünsche und politisch aktuelle Themen der Seniorenvertretung in den entsprechenden Ausschüssen nicht zeitnah diskutiert werden. Nur am Rande sei erwähnt, dass neben den demokratisch gewählten Seniorenvertretern in der Stadtarbeitsgemeinschaft Teilnehmer ohne demokratische gewählte Legitimation die Mehrheit bilden und gegen die Seniorenvertretung entscheiden können. . Insbesondere auf Bezirksebene haben die Seniorenvertretungen nur wenige Möglichkeiten, direkt Anträge einzubringen Die Bezirksseniorenvertretungen müssen Fraktionen bitten, ihre Anträge zu übernehmen und zur Entscheidung vorzulegen.. Da die Seniorenvertretung parteipolitisch unabhängig ist möchte sie nicht den Eindruck erwecken, mit politischen Fraktionen enger verbunden zu sein. Der Unterzeichner ist gerne bereit, weitere Erläuterungen des Antrages in der Sitzung des Ausschusses vorzutragen. Die gewünschten Änderungen der Hauptsatzung sind von der Stadtkonferenz und der Gesamtkonferenz einstimmig angenommen worden. Durch ein Fehler bei der Aufstellung der Tagesordnung konnte dies nicht in der letzten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik diskutiert werden. Wegen der im Kalenderjahr 2025 bevorstehenden Kommunalwahl halten wir die Angelegenheit für eilbedürftig, bevor die Ratsmitglieder durch andere Dinge gehindert sind, sich mit dieser Angelegenheit weiter zu beschäftigen. Außerdem sollte im Vorfeld der Wahl zur nächsten Seniorenvertretung in Köln Klarheit für die Kandidaten und Kandidatinnen bestehen in welchem rechtlichen Umfeld sie die Interessen der älteren Generation in Köln vertreten. Mit freundlichen Grüßen SVK Köln Innenstadt “w ‘ > . En | : nn - # Ve" - ) $ 23 der Hauptsatzung TG 2022 12 25 i.d.F v 05.07.022 Alt Neu Seniorenvertretung und Arbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik Seniorenvertretung, Arbeitsgemeinschaften und Konferenzen Seniorenpolitik (1) Bei der Stadt Köln wird eine Seniorenvertretung gebildet. Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird entsprechend den Regelungen der jeweils gültigen Wahlordnung gewählt. (1) Bei der Stadt Köln wird eine Seniorenvertretung gebildet. Sie wird entsprechend den Regelungen der jeweils gültigen Wahlordnung gewählt. Die gewählten Seniorenvertreterinnen /Seniorenvertreter bilden in den Stadtbezirken die Bezirkskonferenzen. (2) Auf Stadtebene und auf Stadtbezirksebene werden Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates bzw. Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik besitzt das Recht, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss’ vorzulegen. Die . Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpoliiik haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vorzulegen. (3) Die in die Stadtarbeitsgemeinschaft gewählten Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertreter und ihre Stellvertretungen bilden SVK- Stadtkonferenz. die (4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Alle Bezirkskonferenzen bilden zusammen die SVK-Gesamtkonferenz. Die Gesamtkonferenz entscheidet in allen wesentlichen Angelegenheiten der Seniorenvertretung. In Einzelfällen der einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung kann die Gesamtkonferenz die Entscheidungsbefugnis von der Stadtkonferenz zurückholen. Auf Stadtebene wird eine Stadtkonferenz gebildet. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtkonferenz entsandt werden. Die Stadtkonferenz entscheidet in den einfachen Geschäften der laufenden Verwaltung der Seniorenvertretung, es sei denn, die Gesamtkonferenz macht im Einzelfall von ihrem Rückholrecht Gebrauch. (2) Auf Stadtebene und auf Stadtbezirksebene werden Arbeitsgemeinschaften gebildet, in die die Seniorenvertretung, die Wohlfahrtsverbände und die Fraktionen des Rates und die Bezirksvertretungen Mitglieder entsenden. Alle Mitglieder der Bezirkskonferenzen sind zugleich Mitglieder der Bezirksarbeitsgemeinschaft ihres Stadtbezirks. Jede Bezirkskonferenz wählt aus ihrer Mitte zwei Mitglieder, die in die Stadtarbeitsgemeinschaft entsandt werden. Die Bezirksarbeitsgemeinschaften und die Bezirkskonferenzen haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung ihres Bezirks vorzulegen. Die Stadtarbeitsgemeinschaft und die Gesamtkonferenz haben das Recht, Anregungen und Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. (5) Die Einzelheiten Bauen, Wohnen, sowie Anregungen und Beschwerden zuständigen Fachausschüsse entsenden. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese als sachkundige Einwohner gem. & 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse regelt die vom Ausschuss für Soziales und Senioren (4) Die Gesamtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen entsenden. Hierfür schlägt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK- Gesamtkonferenz wählt der Rat diese gem. $ 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die SVK-Bezirkskonferenzen Seniorenvertretungen wählen jeweils eine Person als Sachverständige für senioren- politische Fragen in der Bezirksvertretung ihres Stadtbezirks. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt. Die Gesamtkonferenz wählt aus ihrer Mitte auch die Mitglieder, die in die weiteren Gremien und Arbeitskreise der Stadt sowie in die Mitgliedsversammlung der Landesseniorenvertretung NRW entsandt werden. (3) Die Einzelheiten regeln die Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) - beschlossen vom Ausschuss für Soziales, Senioren Senioren der Stadt Köln vom 27. Mai 2021 sowie die Geschäftsordnung der Seniorenvertretung der Stadt Köln (GU SVK) vom 21.5.2015.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0571/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2024
- Erstellt
- 13.02.2024 14:30