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V/0480/2016/1

Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG

Vorlagen 27.06.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 15

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3737 Zeichen

V/0480/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertre-
tung für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung  (01.07.2016 – 30.06.2020) 
berufen: 
 
a) Herr Horst Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden 
b) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum stellver-
tretenden Vorsitzenden. 
 
2. Die Zahl der Beisitzer/-innen einschließlich der Vertreter/-innen wird im Einvernehmen mit 
der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und von 
der Personalvertretung zu benennende Beisitzer/-innen; im Falle des Tätigwerdens der 
Einigungsstelle sind je 3 ordentliche Mitglieder zu benennen). 
 
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle 
entsandt: 
 
a) Herr Michael Willamowski, Leiter des Personal- und Organisationsamtes 
b) Herr Michael Grimm, Leiter des Tiefbauamtes 
c) Herr Axel Niemeyer, Leiter des Rechts- und Ausländeramtes 
d) Herr Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
e) Frau Michaela Heuer, Justiziarin Verwaltungsführung 
f) Frau Christiane Köhling, Abteilungsleiterin im Personal- und Organisationsamt 
 
Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Teilnehmer/-innen, die für die oberste 
Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0480/2016/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ricker 
Ruf: 
492-1141 
E-Mail: 
RickerR@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0480/2016/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine 
Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellver-
tretung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die 
oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten 
nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer/ -innen werden für das jeweilige Einigung s-
stellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertr e-
tungsgesetzes sein. 
 
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertre-
tung und 6 Beisitzer/-innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertre-
tung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/-innen benannt werden. 
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Perso-
nalvertretung Herrn Horst Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn 
Thomas Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen und die Zahl der Beisitzer/ -innen 
auf 12 festzulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung). 
 
Nach § 67 (3) LPVG NRW wird die Einigungsstelle „tätig in der Besetzung mit der vorsitze n-
den Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stel lvertreter und 
sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der 
Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.“ Die Ergänzung dient der Klarstellung.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0480/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37