V/0480/2016/1
Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3737 Zeichen
V/0480/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Besetzung der Einigungsstelle nach dem LPVG Beratungsfolge 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertre- tung für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 – 30.06.2020) berufen: a) Herr Horst Dieter Krasshöfer, Richter am Bundesarbeitsgericht, zum Vorsitzenden b) Herr Thomas Gerretz, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum stellver- tretenden Vorsitzenden. 2. Die Zahl der Beisitzer/-innen einschließlich der Vertreter/-innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 festgesetzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde und von der Personalvertretung zu benennende Beisitzer/-innen; im Falle des Tätigwerdens der Einigungsstelle sind je 3 ordentliche Mitglieder zu benennen). 3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/-innen in die Einigungsstelle entsandt: a) Herr Michael Willamowski, Leiter des Personal- und Organisationsamtes b) Herr Michael Grimm, Leiter des Tiefbauamtes c) Herr Axel Niemeyer, Leiter des Rechts- und Ausländeramtes d) Herr Patrick Hasenkamp, Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster e) Frau Michaela Heuer, Justiziarin Verwaltungsführung f) Frau Christiane Köhling, Abteilungsleiterin im Personal- und Organisationsamt Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die drei Teilnehmer/-innen, die für die oberste Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. Vorlagen-Nr.: V/0480/2016/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Ricker Ruf: 492-1141 E-Mail: RickerR@stadt-muenster.de Datum: 24.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0480/2016/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellver- tretung und Beisitzer/-innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer/ -innen werden für das jeweilige Einigung s- stellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertr e- tungsgesetzes sein. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertre- tung und 6 Beisitzer/-innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertre- tung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer/-innen benannt werden. Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Perso- nalvertretung Herrn Horst Dieter Krasshöfer zum Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie Herrn Thomas Gerretz zum stellvertretenden Vorsitzenden zu berufen und die Zahl der Beisitzer/ -innen auf 12 festzulegen (6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung). Nach § 67 (3) LPVG NRW wird die Einigungsstelle „tätig in der Besetzung mit der vorsitze n- den Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stel lvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.“ Die Ergänzung dient der Klarstellung. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0480/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37