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A-R/0035/2023

Transformationsplan für die Stromnetze der Zukunft

Antrag an den Rat 05.09.2023

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A-R-0035-2023

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A-R-0035-2023

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2023 
RATSANTRAG 
Münster, 04. September 2023 
Transformationsplan für die Stromnetze der Zukunft 
Der Rat möge beschließen: 
Zur Sicherung von stabilen und zukunftsfähigen Stromnetzen im Nieder- und 
Hochspannungsbereich in Münster und gleichzeitig für ein einheitliches, verträgliches und 
umsetzbares Vorgehen zu sorgen, erhalten die Stadtverwaltung Münster und die Stadtwerke 
Münster den gemeinsamen Auftrag, in den kommenden zwölf Monaten einen 
„Transformationsplan für die Stromnetze der Zukunft“ zu entwickeln, der in der Zukunft 
kontinuierlich weiterentwickelt und an sich ändernde Rahmenparameter angepasst werden 
soll. 
Der Transformationsplan soll dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 
1. Als Grundlage des Transformationsplans mögen die beiden Seiten (Stadtverwaltung
und Stadtwerke) den Istzustand der Stromnetze im Nieder- und
Hochspannungsbereich beschreiben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt
werden, wo in den Netzen bereits heute Engpässe bestehen und z.B. im Bereich der
E-Mobilität keine zusätzliche Ladesäulen gebaut werden können. Soweit solche
Engpässe auch für die Zukunft absehbar sind, sind diese aufzuführen.
2. Zudem mögen die beiden Seiten Prognosen (best estimate) für diesen
Transformationsplan erstellen, die insbesondere auf den folgenden Annahmen für die
kommenden 10 Jahre basieren:
a. Instandhaltungs- und Erneuerungsbedarfe gemäß Zustandsbewertung
b. Zubau an Wärmepumpen
c. Zubau an Ladesäulen
d. Zubau an PV-Anlagen
3. Die Möglichkeit zentrale öffentliche Speicher einzusetzen, soll geprüft werden. Damit
sollen temporäre Überkapazitäten bei der Stromproduktion, insbesondere bei
privaten PV-Anlagen, aufgefangen werden.
4. Weiterhin sollen die folgenden Fragestellungen berücksichtigt werden:
a. Wie hoch sind die ungefähren Kosten des Ausbaus bzw. Umbaus?
b. Wie lange wird der Ausbau dauern?
c. Wie kann dem Tiefbauengpass entgegengewirkt werden, um den Ausbau in
Münster zu beschleunigen?
d. Ist eine Beteiligung eines Investors an diesem Ausbau sinnvoll?
5. Wie wird sich der Transformationsplan a) nach Wirtschaftsplan der Stadtwerke aus
und b.) bei einer forcierten Umsetzung? Wie kann das finanziert werden?

Begründung: 
Die (bundes-)politischen Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien haben erhebliche 
Auswirkungen auf die bestehende Netzinfrastruktur. Die Komplexität in den Netzen wird 
deutlich steigen und einen erheblichen Ausbaubedarf und somit Investitionen zur Folge 
haben. Wesentlich ist hierbei, dass neben den politischen Zielen, die den Schwerpunkt 
insbesondere auf die Klimaneutralität legen, auch die Versorgungssicherheit und die 
Bezahlbarkeit maßgeblich Berücksichtigung finden. Die Umsetzung braucht daher einen 
klaren Plan und eine gemeinsame Strategie für Münster 
Kunden werden immer mehr zu „Prosumern“, d.h. sie produzieren und konsumieren 
gleichzeitig. Ein erhöhter Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Strom- und 
Wärmeerzeugung sorgt für höhere Schwankungen in den Netzen, die bislang deutlich 
vorausschauender geplant und betrieben werden konnten (eindeutige Standard-Lastkurven, 
sehr gleichmäßiges und vorhersehbares Verbraucherverhalten). Gleichzeitig erhöht sich der 
Leistungsbedarf bedingt durch den steigenden Stromverbrauch im Mobilitätssektor und im 
Wärmemarkt. 
Somit gibt es zwei zu betrachtende Handlungsstränge:  
 Die Ertüchtigung des Stromnetzes, um die steigenden Flexibilitäten 
(Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, PV-Anlagen, Speicher) zu managen und 
„auszuhalten“ 
 Die Ertüchtigung des Stromnetzes, um weitere große Erzeuger (große PV-
Anlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Speicher) vereinfacht an das Netz 
anbinden zu können 
Um diese beiden Handlungsstränge zu koppeln, wollen wir über einen Transformationsplan 
für die Stromnetze der Zukunft die Versorgungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit der 
Netze sicherstellen. 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 49.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0035/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.09.2023
Erstellt
05.09.2023 11:49