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3323/2018

Grünerschließung Krebelspfad / Ausgleichsmaßnahme

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.11.2018

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 RPA-Prüfvotum

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4264 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer: 15.11.2018 
 3323/2018 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
Rat 22.11.2018 
 
Grünerschließung Krebelspfad / Ausgleichsmaßnahme 
 
Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung nach § 24 Abs. 2 GemHVO im 
Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei 
Finanzstelle 6700-1301-6-1010 / Grünerschließung Krebelspfad, Ausgleichsmaßnahme 
(Festwert). Der Rat nimmt die Kostenerhöhung i. H. v. 132.000 € zustimmend zur Kenntnis. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 das Grünplanungs-Konzept für 
die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen  Bebauungspla-
nes Krebelspfad in Köln-Worringen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauf-
tragt, auf dieser Grundlage die festgesetzten Grünmaßnahmen mit seinerzeit kalkulierten und geprüf-
ten Baukosten i. H. v. rd. 285.000 € nach Beendigung des Straßenendausbaus umzusetzen.  
 
Aufgrund der Verzögerungen beim Ausbau der Anliegerstraßen wurden die Grünmaßnahmen erst für 
die 2. Jahreshälfte 2018 terminiert. Vor diesem zeitlichen Hintergrund wurde die damalige Kostenbe-
rechnung erneut überprüft und die Baukostensumme mit einem Betrag von 287.049,59 € am 
13.04.2018 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) bestätigt (siehe Anlage). Das RPA hat in diesem Zu-
sammenhang u. a. darauf hingewiesen, dass die angenommenen Einheitspreise zwar den Erfah-
rungswerten zurückliegender vergleichbarer Maßnahmen entsprechen, dass jedoch aufgrund der für 
die Garten- und Landschaftsbaubranche aktuell guten Marktlage höhere Angebotspreise nicht auszu-
schließen sind.   
 
Die daraufhin durchgeführte Submission ergab eine Baukostensumme von nunmehr 381.990 €, die 
damit rd. 95.000 € über der geprüften Kostenkalkulation liegt. Eine Neuauflage des Vergabeverfah-
rens wird angesichts der Marktsituation (Kapazitätsauslastung der Unternehmen) nicht zielführend 
sein. Das Zentrale Vergabeamt hat sich am 08.10.2018 dieser Auffassung angeschlossen. 
 
Unter Berücksichtigung der bisher im Haushaltsplan noch nicht veranschlagten Kosten für den Pflan-
zeneinkauf (37.000 €) beläuft sich der finanzielle Mehrbedarf gegenüber den bisher im Budget be-
rücksichtigten Kosten auf insgesamt rd. 132.000 €. Inclusive des Planungsanteiles i. H. v. 22.800 € 
betragen die Gesamtkosten des Projektes 441.680 €.  
 
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung und Herstellung der Auftragsfähigkeit in 2018 ist somit die 
Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung (VE 2019) i. H. v. 132.000 € erforderlich. Die De-
ckung hierfür kann erfolgen im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-1300 / Aus-
gleichsmaßnahmen B-Plan (Festwert), da die Planungsreife div. kleinerer Ausgleichsmaßnahmen

2 
 
diesjährig nicht mehr erreicht werden kann.  
 
Die aus der Inanspruchnahme der VE resultierende Auszahlungsbelastung in 2019 wird im Rahmen 
der Bewirtschaftung aus o. g. Finanzstelle bereitgestellt.  
 
Die Refinanzierung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Krebelspfad wurde be-
reits über Kostenerstattung der Eingriffsverursacher geleistet bzw. bei Eingriffen   innerhalb öffentli-
cher Verkehrsflächen über Erschließungsbeiträge refinanziert. 
 
Die Maßnahmen stellen Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. 
Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den 
Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind die 
zum Werterhalt des Grünvermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleich-
falls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit 
sowohl im investiven Teilfinanzplan als auch im konsumtiven Teilergebnisplan dar.  
Die korrespondierenden Festwertaufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, 
Hpl. 2018 incl. Mittelfristplanung, berücksichtigt.  
 
Gez. Reker

Anlage 1 RPA-Prüfvotum

2367 Zeichen

14 13.04.2018
143 ö Herr Himmelsbach
28666

67

Ausgleichsmaßnahmen Krebelspfad, Köln-Worringen
Kostenberechnung Pflanzenlieferung und Landschaftsbauarbeiten

RPA-Nr.: KOB 2017/1304

hier: "Prüfung der Kostenberechnung
Eingereichte Kosten: 244.326,09 € (netto), 289.823,14 € (brutto)
Bestätigte Kosten: 244.326,09 € (netto), 287.049,59 € (brutto) £

(bei ca. 25.860 m? zu bepflanzender Gesamtfläche entspricht dies Nettokosten von rund 9,45
€/m?)

Sehr geehrte Damen und Herren,

67 reicht am 13.11.2017 eine aktualisierte Kostenberechnung für die Landschaftsbauarbei-

ten und die Pflanzenlieferung für die Ausgleichsmaßnahmen für das Bebauungsgebiet Kre-
belspfad in Köln-Worringen zur Prüfung ein. Diese überarbeitete Kostenberechnung ersetzt
die vorangegangene Kostenberechnung vom 13.07.2015, der seitens des RPA im Oktober

2015 unter der Prüf-Nr. 2015/0955 zugestimmt worden war.

Warum sich die Umsetzung der Maßnahme bei 67 bis heute verzögerte, wurde von Ihnen in
Ihrem Anschreiben zur aktualisierten Kostenberechnung nicht weiter erläutert.

Die Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund von Festsetzungen im rechtskräftigen Bebau-
ungsplan 59580/04 vom 11.01.2006 durchzuführen.

Die Kosten teilen sich auf in:

- Landschaftsbauarbeiten: 213.238,09 € netto
- Pflanzenlieferung: 31.118,00 € netto

Bei der Ermittlung der Bruttosumme ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.

Die angenommenen Einheitspreise entsprechen den Erfahrungswerten zurückliegender ver-
gleichbarer Maßnahmen. Aufgrund der für die Garten- und Landschaftsbaubranche aktuell
guten Marktlage;mit vollen Auftragsbüchern sind jedoch auch höhere Angebotspreise nicht
auszuschließen. :

Nebenkosten z.B. für die Ausschreibung und Bauleitung durch ein externes Planungsbüro
wurden in der vorgelegten Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Ihrem Anschreiben ent-
nehme ich, dass dafür bereits der Bedarf festgestellt und Mittel in Höhe von 22.800,- Euro
bereitgestellt wurden. Soweit es sich bei der Summe um die Bruttokosten handelt, war die

12

Rn

Bedarfsprüfung beim RPA nicht vorlagepflichtig, da die Nettokosten unter der Vorlagegrenze
von 20.000,- Euro liegen.

Mit freundlichen Grüßen
I

kom. HM nd

Anlagen:
e Geprüfte Kostenberechnung

e Handlungsleitfaden zur Vorlage von Kostenberechnungen ans RPA (mit der Bitte um
zukünftige Beachtung)

Beratungsverlauf (4)

15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3323/2018
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.11.2018
Erstellt
12.10.2018 10:22