3323/2018
Grünerschließung Krebelspfad / Ausgleichsmaßnahme
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4264 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer: 15.11.2018 3323/2018 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Rat 22.11.2018 Grünerschließung Krebelspfad / Ausgleichsmaßnahme Unterrichtung des Rates über eine Kostenerhöhung nach § 24 Abs. 2 GemHVO im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) bei Finanzstelle 6700-1301-6-1010 / Grünerschließung Krebelspfad, Ausgleichsmaßnahme (Festwert). Der Rat nimmt die Kostenerhöhung i. H. v. 132.000 € zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes Krebelspfad in Köln-Worringen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauf- tragt, auf dieser Grundlage die festgesetzten Grünmaßnahmen mit seinerzeit kalkulierten und geprüf- ten Baukosten i. H. v. rd. 285.000 € nach Beendigung des Straßenendausbaus umzusetzen. Aufgrund der Verzögerungen beim Ausbau der Anliegerstraßen wurden die Grünmaßnahmen erst für die 2. Jahreshälfte 2018 terminiert. Vor diesem zeitlichen Hintergrund wurde die damalige Kostenbe- rechnung erneut überprüft und die Baukostensumme mit einem Betrag von 287.049,59 € am 13.04.2018 vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) bestätigt (siehe Anlage). Das RPA hat in diesem Zu- sammenhang u. a. darauf hingewiesen, dass die angenommenen Einheitspreise zwar den Erfah- rungswerten zurückliegender vergleichbarer Maßnahmen entsprechen, dass jedoch aufgrund der für die Garten- und Landschaftsbaubranche aktuell guten Marktlage höhere Angebotspreise nicht auszu- schließen sind. Die daraufhin durchgeführte Submission ergab eine Baukostensumme von nunmehr 381.990 €, die damit rd. 95.000 € über der geprüften Kostenkalkulation liegt. Eine Neuauflage des Vergabeverfah- rens wird angesichts der Marktsituation (Kapazitätsauslastung der Unternehmen) nicht zielführend sein. Das Zentrale Vergabeamt hat sich am 08.10.2018 dieser Auffassung angeschlossen. Unter Berücksichtigung der bisher im Haushaltsplan noch nicht veranschlagten Kosten für den Pflan- zeneinkauf (37.000 €) beläuft sich der finanzielle Mehrbedarf gegenüber den bisher im Budget be- rücksichtigten Kosten auf insgesamt rd. 132.000 €. Inclusive des Planungsanteiles i. H. v. 22.800 € betragen die Gesamtkosten des Projektes 441.680 €. Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung und Herstellung der Auftragsfähigkeit in 2018 ist somit die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung (VE 2019) i. H. v. 132.000 € erforderlich. Die De- ckung hierfür kann erfolgen im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-1300 / Aus- gleichsmaßnahmen B-Plan (Festwert), da die Planungsreife div. kleinerer Ausgleichsmaßnahmen 2 diesjährig nicht mehr erreicht werden kann. Die aus der Inanspruchnahme der VE resultierende Auszahlungsbelastung in 2019 wird im Rahmen der Bewirtschaftung aus o. g. Finanzstelle bereitgestellt. Die Refinanzierung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Krebelspfad wurde be- reits über Kostenerstattung der Eingriffsverursacher geleistet bzw. bei Eingriffen innerhalb öffentli- cher Verkehrsflächen über Erschließungsbeiträge refinanziert. Die Maßnahmen stellen Investitionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind die zum Werterhalt des Grünvermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleich- falls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl im investiven Teilfinanzplan als auch im konsumtiven Teilergebnisplan dar. Die korrespondierenden Festwertaufwendungen sind im Teilergebnisplan 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 2018 incl. Mittelfristplanung, berücksichtigt. Gez. Reker
Anlage 1 RPA-Prüfvotum
2367 Zeichen
14 13.04.2018 143 ö Herr Himmelsbach 28666 67 Ausgleichsmaßnahmen Krebelspfad, Köln-Worringen Kostenberechnung Pflanzenlieferung und Landschaftsbauarbeiten RPA-Nr.: KOB 2017/1304 hier: "Prüfung der Kostenberechnung Eingereichte Kosten: 244.326,09 € (netto), 289.823,14 € (brutto) Bestätigte Kosten: 244.326,09 € (netto), 287.049,59 € (brutto) £ (bei ca. 25.860 m? zu bepflanzender Gesamtfläche entspricht dies Nettokosten von rund 9,45 €/m?) Sehr geehrte Damen und Herren, 67 reicht am 13.11.2017 eine aktualisierte Kostenberechnung für die Landschaftsbauarbei- ten und die Pflanzenlieferung für die Ausgleichsmaßnahmen für das Bebauungsgebiet Kre- belspfad in Köln-Worringen zur Prüfung ein. Diese überarbeitete Kostenberechnung ersetzt die vorangegangene Kostenberechnung vom 13.07.2015, der seitens des RPA im Oktober 2015 unter der Prüf-Nr. 2015/0955 zugestimmt worden war. Warum sich die Umsetzung der Maßnahme bei 67 bis heute verzögerte, wurde von Ihnen in Ihrem Anschreiben zur aktualisierten Kostenberechnung nicht weiter erläutert. Die Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund von Festsetzungen im rechtskräftigen Bebau- ungsplan 59580/04 vom 11.01.2006 durchzuführen. Die Kosten teilen sich auf in: - Landschaftsbauarbeiten: 213.238,09 € netto - Pflanzenlieferung: 31.118,00 € netto Bei der Ermittlung der Bruttosumme ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen. Die angenommenen Einheitspreise entsprechen den Erfahrungswerten zurückliegender ver- gleichbarer Maßnahmen. Aufgrund der für die Garten- und Landschaftsbaubranche aktuell guten Marktlage;mit vollen Auftragsbüchern sind jedoch auch höhere Angebotspreise nicht auszuschließen. : Nebenkosten z.B. für die Ausschreibung und Bauleitung durch ein externes Planungsbüro wurden in der vorgelegten Kostenberechnung nicht berücksichtigt. Ihrem Anschreiben ent- nehme ich, dass dafür bereits der Bedarf festgestellt und Mittel in Höhe von 22.800,- Euro bereitgestellt wurden. Soweit es sich bei der Summe um die Bruttokosten handelt, war die 12 Rn Bedarfsprüfung beim RPA nicht vorlagepflichtig, da die Nettokosten unter der Vorlagegrenze von 20.000,- Euro liegen. Mit freundlichen Grüßen I kom. HM nd Anlagen: e Geprüfte Kostenberechnung e Handlungsleitfaden zur Vorlage von Kostenberechnungen ans RPA (mit der Bitte um zukünftige Beachtung)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3323/2018
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 12.10.2018 10:22