V/0622/2025
1. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
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Beschlussvorlage
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V/0622/2025 V/0622/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 2. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Beratungsfolge 26.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien: Mitglied Stellvertretung 2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit: Mitglied Stellvertretung II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Bürger - und Ratsservice 13.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt -muenster.de - 2 - V/0622/2025 Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner konstituierenden Sitzung am 5.11.2025 einen Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien gemäß § 70 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) gebildet. Die Zusammensetzung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Ausfüh- rungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. Danach gehört dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ein/e Vertreter/in des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied an. (§ 71 SBG VIII i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 AG KJHG, § 4 Abs. 3 Satz 1 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster). Der/die Vertreter/in wird durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In- tegration gewählt (§ 4 Abs. 3 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster). Eine Stellvertretung ist auf Grundlage des § 5 Abs. 2 AG-KJHG zu bestellen. Zu 2.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 5.11.2025 einen Beirat für kommunale Entwick- lungszusammenarbeit gebildet und dessen Zusammensetzung festgelegt. Die Besetzung erfolgt demnach analog zu den diesbezüglich getroffenen Regelungen der vergangenen Wahlperiode, in der jeweils ein Mitglied des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vertreten war. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen zum 01.11.2025 wurden die Reglungen für den bisherigen Integrationsrat durch den neu zu bildenden Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ersetzt. Der Rat hat diesen Ausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 5.11.2025 gebildet. Da die Ratsentscheidung zur Zusammensetzung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit noch auf die Struktur des Integrationsrates Bezug nimmt, ist sie im Sinne der Kontinuität und Systematik der Gremienarbeit entsprechend auf das Nachfolgegremium anzuwenden. Zur Gewährleistung der Interessensvertretung ist eine Stellver- tretung zu bestellen. gez. Tilman Fuchs Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0622/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird eine Entscheidung über die Vertretung des Ausschusses für Chancenge- rechtigkeit im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien als beratendes bzw. stellvertreten- des beratendes Mitglied getroffen. (§ 71 SBG VIII i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 AG KJHG, § 4 Abs. 3 Satz 1 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster). Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 5.11.2025 den Beirat für kommunale Entwick- lungszusammenarbeit erneut eingerichtet und dessen Zusammensetzung festgelegt. Danach ist jeweils ein Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als ordentliches sowie bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwick- lungszusammenarbeit zu entsenden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge- schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0622/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 11.11.2025 09:52