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V/0622/2025

1. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 11.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 04.02.2026, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3682 Zeichen

V/0622/2025 
V/0622/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als 
beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
2. Entsendung einer Vertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als 
ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   26.11.2025 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Vertretung des 
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes bzw. stellvertretendes 
beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien: 
 
Mitglied      Stellvertretung 
 
  
 
 
2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Vertretung des 
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als ordentliches bzw. stellvertretendes 
stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit: 
 
Mitglied      Stellvertretung 
 
  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
13.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer  
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0622/2025 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner konstituierenden Sitzung am 5.11.2025 einen Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien gemäß § 70 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) gebildet. Die 
Zusammensetzung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), dem Ausfüh-
rungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der 
Stadt Münster. Danach gehört dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ein/e Vertreter/in 
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied an. (§ 71 SBG VIII 
i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 AG KJHG, § 4 Abs. 3 Satz 1 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt 
der Stadt Münster). Der/die Vertreter/in wird durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration gewählt (§ 4 Abs. 3 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster). Eine 
Stellvertretung ist auf Grundlage des § 5 Abs. 2 AG-KJHG zu bestellen. 
 
Zu 2.:  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 5.11.2025 einen Beirat für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit gebildet und dessen Zusammensetzung festgelegt. Die Besetzung erfolgt 
demnach analog zu den diesbezüglich getroffenen Regelungen der vergangenen Wahlperiode, in der 
jeweils ein Mitglied des Integrationsrates als ordentliches bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes 
Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit vertreten war. Mit Inkrafttreten des 
Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen 
zum 01.11.2025 wurden die Reglungen für den bisherigen Integrationsrat durch den neu zu bildenden 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ersetzt. Der Rat hat diesen Ausschuss in seiner 
konstituierenden Sitzung am 5.11.2025 gebildet. Da die Ratsentscheidung zur Zusammensetzung 
des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit noch auf die Struktur des Integrationsrates 
Bezug nimmt, ist sie im Sinne der Kontinuität und Systematik der Gremienarbeit entsprechend auf 
das Nachfolgegremium anzuwenden. Zur Gewährleistung der Interessensvertretung ist eine Stellver-
tretung zu bestellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

2114 Zeichen

Anlage A zur V/0622/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird eine Entscheidung über die Vertretung des Ausschusses für Chancenge-
rechtigkeit im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien als beratendes bzw. stellvertreten-
des beratendes Mitglied getroffen. (§ 71 SBG VIII i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 8 AG KJHG, § 4 
Abs. 3 Satz 1 Buchst. h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 5.11.2025 den Beirat für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit erneut eingerichtet und dessen Zusammensetzung festgelegt. Danach ist 
jeweils ein Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als ordentliches 
sowie bzw. stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit zu entsenden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private  
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die 
rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit 
dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (1)

04.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.2 Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0622/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2025
Erstellt
11.11.2025 09:52